Gutachten Lübbener Straße anonym
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Gutachten Lübbener Straße anonym
Dipl.-Geol. Björn Jansen Von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten für Grundstücke und Gebäude Monopolstraße 45, 12109 Berlin Gutachten Nr. 372a/10 (2. Ausfertigung) Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Wohnung xy im 1. Obergeschoss links des Hauses Lübbener Straße in 10997 Berlin-Kreuzberg Auftraggeber: Zusammenfassendes Ergebnis: Stichtag 3. Februar 2011 Wohnfläche in m² 72,30 Bruttokaltmiete in €/m² 4,26 Bruttokaltmiete in € 308,00 Ausgang: 17. Februar 2011 Telefon (030) 66 63 80 09 Telefax (030) 66 63 80 10 Wüstenrot Bank AG Konto-Nr. 9 602 450 608 BLZ 604 200 00 E-Mail [email protected] www.berlinermietdatenbank.de Seite 1 von 19 GLIEDERUNG 1. ALLGEMEINES 1.1 1.2 1.3 Vorgang und Auftrag Allgemeine Grundlagen Vertragliche Grundlagen/Mietobjekt 2. BESCHREIBUNG 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Lage Art Beschaffenheit Ausstattung Mängel 3. ERMITTLUNG DER ORTSÜBLICHEN VERGLEICHSMIETE 3.1 3.2 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 Vorbemerkungen Beurteilung der Wohnung mittels Multifaktorenanalyse Gewichtung der Wohnwertmerkmale Vergleichsobjekte Vorbemerkungen Wertung und Mietfeststellung 4. MIETSPIEGELDISKUSSION 5. ZUSAMMENFASSUNG Anlage: Anlage: Anlage: Anlage: Anlage: Anlage: Vergleichsobjekte Nutzwerte Fotodokumentation Grundriss Lageplan - Daten von OpenStreetMap, CC-BY-SA 2.0 Stadtplan - Daten von OpenStreetMap, CC-BY-SA 2.0 Seite 2 von 19 1. ALLGEMEINES 1.1 Vorgang und Auftrag Auftraggeber: Aufgabenstellung: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Wohnung xy, Lübbener Straße, 10997 Berlin, Vorderhaus, 1. Obergeschoss links. Objekt: Lübbener Straße in 10997 Berlin-Kreuzberg Stichtag: 3. Februar 2011 Ortsbesichtigung: Donnerstag, den 3. Februar 2011, 15:30 Uhr Teilnehmer: Herr und Frau XY sowie der Unterzeichner als Sachverständiger Unterlagen: Mietvertrag, Wohngeldabrechnung, Vergleichsobjekte, Berliner Mietspiegel Beim Ortstermin wurden Herr und Frau XY um Auskunft gebeten, ob Sachen in die Wohnung eingebracht bzw. Ergänzungen und Verbesserungen vorgenommen worden sind. Diese werden nachfolgend bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt. Die in der Anlage beigefügten Fotos wurden am Tag der Ortsbesichtigung erstellt. Das Ergebnis der örtlichen Bestandsaufnahme ist in den Beschreibungen zu diesem Gutachten und in den Anlagen dokumentiert. Die Wohnfläche wurde beim Ortsbesichtigungstermin vom Sachverständigen nicht neu aufgemessen. Zugrunde gelegt wird die sich aus dem Mietvertrag ergebende Wohnfläche von 72,30 m². 1.1 Allgemeine Grundlagen Bei dem Mietobjekt handelt es sich um Wohnraum der keiner Mietpreisbindung unterliegt. Der Mietpreisfindung ist somit der § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zugrunde zu legen. Demnach wird die ortsübliche Vergleichsmiete aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 (Veränderungen von Betriebskosten) abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Seite 3 von 19 worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist. Im Nachfolgenden werden die maßgeblichen Kriterien zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete wie Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage kurz beschrieben. Das Kriterium ART bezieht sich auf die Struktur des Hauses sowie auf den Wohnungstyp. Zu unterscheiden sind somit z.B. Hochhäuser, kleine Mehrfamilienhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser oder auch Souterrain- und Penthousewohnungen. Unter der GRÖSSE ist die in m² messbare Wohnfläche des Wohnraumes zu verstehen, wobei regelmäßig nur die zum Wohnen geeigneten Räume zu berücksichtigen sind. Nach dem Grundsatz „Je kleiner desto teurer“ ergibt sich eine starke Abhängigkeit zwischen der Wohnungsgröße und der "m²-"Miete. Dabei darf man nicht verkennen, dass jeder Grundsatz auch seine Ausnahmen hat, so dass für bestimmte Wohnungen (z.B. Wohnungen in Adressenlagen) diese Abhängigkeit nicht gilt. Unter der AUSSTATTUNG werden die in der Wohnung eingebauten oder dem Mieter zur Verfügung gestellten Teile wie z.B. sanitäre Einrichtungen, Heizungsart und Fußbodenbeläge verstanden. Vom Mieter wohnwertverbessernde eigene Aufwendungen sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Unter der BESCHAFFENHEIT versteht man die architektonische Gestaltung der Wohnung und des Gebäudes, Raumaufteilung, Bauweise, Erhaltungszustand, Aussicht und ggf. Lage innerhalb des Hauses u.ä. Beim Baujahr einer Wohnung handelt es sich nicht um ein (unmittelbares) gesetzliches Wohnmerkmal, sondern um einen merkmalsübergreifenden Einflussfaktor, der jeweils erst auch in den übrigen gesetzlichen Wohnwertmerkmalen (Art, Ausstattung und Beschaffenheit) seine konkrete miethöhenrelevante Ausprägung erfahren kann und ggf. erfährt. Unter der LAGE wird die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Ortsteil der Gemeinde unter Berücksichtigung von Verkehrsanbindung, Infrastruktur und Umwelt erfasst. Bei der nachfolgenden Beschreibung der o.a. Kriterien werden Merkmalsausprägungen, die vom üblicherweise Vorgefundenen positiv oder negativ abweichen, herausgestellt. Festzuhalten ist weiter, dass bei der Mietwertermittlung nicht jeder einzelne Nachteil wie z.B. eine verwitterte Fassade, eine Gaststätte oder ein Gewerbebetrieb im Nahbereich, eine ausgetretene Treppenstufe oder sonstige ähnliche Umstände, die eventuell nur angedeutet, nicht speziell erwähnt oder nach Ansicht der Parteien zu wenig ausführlich genannt werden, sofort zu einem entsprechenden Abschlag führen müssen. Ebenso führen positive Umstände in der oben erwähnten Art nicht zwangsläufig sofort zu einem entsprechenden Zuschlag. Eine Wohnung muss im Ganzen gesehen und in Beziehung zu anderen Vergleichswohnungen gesetzt werden. Hierbei sind Wohnungen anzutreffen, die manche Mängel oder Vorteile stärker, andere schwächer zeigen und trotzdem denselben Mietzins aufweisen. Seite 4 von 19 1.3 Vertragliche Grundlagen/Mietobjekt Der Mietvertrag vom 8. Januar 1975 stand dem Unterzeichner zur Verfügung. Das Mietverhältnis begann am 1. Januar 1975 und läuft auf unbestimmte Zeit. Mietobjekt Bei dem Mietobjekt handelt es sich um eine 3- Zimmerwohnung bestehend aus: 3 Zimmer, Küche und Flur. Lt. Mietvertrag beträgt die Wohnungsgröße: 72,30 m² Lt. Auftraggeber beträgt die derzeitige Bruttokaltmiete: 244,27 € bzw. 3,38 €/m² Lt. Auftraggeber beträgt die derzeitige Nettokaltmiete: 155,51 € bzw. 2,15 €/m² 2. BESCHREIBUNG 2.1 Lage Objektadresse: Lübbener Straße in 10997 Berlin-Kreuzberg Baublock: Wrangelstraße, Sorauer Straße, Görlitzer Straße und Lübbener Straße Straße: Sackgasse, Asphaltbelag Parkmöglichkeiten: am Straßenrand Fußweg: vorhanden Radweg: nicht vorhanden Straßenbeleuchtung: vorhanden Verkehrsaufkommen: gering, da Sackgasse umliegende Bebauung: Wohn- und Geschäftshäuser in geschlossener Bebauung (ohne Grenzabstand zu Nachbargebäuden) Beeinträchtigung durch gewerbliche Nutzung oder sonstige Nutzung: beim Ortstermin konnten keine Beeinträchtigungen festgestellt werden, auf Grund der Innenstadtlage und der umliegenden Gewerbe wird aber von einem erhöhten Immissionsniveau ausgegangen und in der nachfolgenden Multifaktorenanalyse ein Punkt in Abzug gebracht Seite 5 von 19 Einkaufsmöglichkeiten: täglicher und mittelfristiger Bedarf in der Umgebung (insbesondere Wrangelstraße und Skalitzer Straße), < 500 m entfernt, langfristiger Bedarf z.B. an der Frankfurter Allee, > 500 m entfernt öffentlicher Personennahverkehr: U-Bahnhof Schlesisches Tor, ca. 400 m entfernt, Buslinien auf der Skalitzer Straße, ca 400 m entfernt öffentliche Einrichtungen, insbesondere Schulen (keine Privatschulen): z. B. 8. Integrierte Sekundarschule, ca. 300 m entfernt, OSZ Handel, ca. 350 m entfernt, Fichtelgebirge-Grundschule, ca. 850 m entfernt, zahlreiche Kitas öffentliche Grünzonen: Görlitzer Park, ca. 200 m entfernt Individualverkehr: Skalitzer Straße, als Hauptverbindungsstraße, ca. 400 m entfernt Lagequalität gemäß Mietspiegel: gemäß Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel als einfache Wohnlage einzustufen 2.2 Art Gebäudeart: Mehrfamilienhaus Baujahr: ca. 1880 Bauweise: geschlossen (ohne seitlichen Grenzabstand zu Nachbargebäuden) Konstruktion: konventionelle Mauerwerksbauweise, unterkellert Geschosszahl: 6-geschossig (incl. Dachgeschoss) Dach: Mansarddach Fassade: Sockelzone, straßenseitig Stuckfassade, Erdgeschoss farblich abgesetzt, hofseitig Glattputz, Gesimsbänder, Fensterfaschen technische Einrichtungen: Klingel- und Gegensprechanlage, Kabelanschluss Hauseingang/Treppenhaus: Hauseingang und Treppenhaus mit Anstrich/Tapezierung, Treppenhaus mit Holztreppe und Holzgeländer gewerbliche Nutzung: keine Außenanlagen: befestigter und begrünter Hof, gestaltete Müllstandsfläche und Fahrradständer Parken: keine Stellplätze vorhanden Seite 6 von 19 2.3 Beschaffenheit Grundriss (siehe auch Anlage): die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Küche und Flur; die Zimmer und die Küche sind normal geschnitten; ein Zimmer ist ein gefangenes Zimmer, insgesamt liegt ein leicht unterdurchschnittlicher Grundriss vor Ausrichtung der Räume: 2 Zimmer sind nach Nordwesten zur Straße und 1 Zimmer und die Küche sind nach Südosten zum Hof ausgerichtet Belichtung und Belüftung: die Zimmer und die Küche sind normal belichtet, eine Querlüftung ist möglich; insgesamt ist die Belichtung und Belüftung durchschnittlich Außensitzfläche: keine Außensitzfläche Negativ: keine Außensitzfläche Kellerraum: zur Wohnung gehört ein Kellerraum Instandhaltungszustand: das Haus weist insgesamt einen normalen bis guten Instandhaltungszustand auf (Treppenhäuser, Dach, Hoffassaden, Klingel- und Gegensprechanlage wurden 2000/2001 erneuert), lediglich Anstrichmängel sind zu verzeichnen 2.4 Ausstattung der Wohnung Lage der Wohnung: 1. Obergeschoss links Herstellung: ca. 1880 Wohnfläche: 72,30 m² Art der Räume: 3 Zimmer, Küche und Flur. Negativ: kein Bad vorhanden (Badeinbau durch Mieter) Fußböden: in allen Räumen Dielen Wände: Anstrich/Tapezierung Decken: Anstrich Türen: einfache Holztüren Fenster: Holzisolierglasfenster aus 1982 Seite 7 von 19 Küchenausstattung: keine Ausstattung, nur Kaltwasseranschluss Elektroinstallation: unzeitgemäß, zwei Großgeräte lassen sich nicht gleichzeitig betreiben Heizung: Einzelöfen, Allesbrenner (Gasetagen-Heizung durch Mieter) Zusammenfassung: die Wohnung weist insgesamt eine sehr einfache, unzeitgemäße Ausstattung auf 2.5 Mängel In diesem Gutachten finden nur Mängel Berücksichtigung, die substanzieller Art sind (Kategorie I). Vorübergehende, leicht behebbare Mängel (Kategorie II) finden keine Beachtung, da auch die Vergleichswohnungen als frei von dieser Art von Mängeln zugrunde gelegt werden. Nicht bewertet werden auch die nicht unmittelbar überprüfbaren Mängel (Kategorie III). Bei der Beurteilung der Mängel bezieht der Unterzeichner sich insbesondere auf die Ausführungen des Urteils des Oberlandesgerichtes Stuttgart (NJW 1981, 2365) in dem darauf hingewiesen wird, dass behebbare Mängel keine Beachtung finden dürfen, da damit auch die Bereitschaft des Vermieters, die Mängelbeseitigung unverzüglich in Angriff zu nehmen, beeinträchtigt wird. Der Vermieter würde dann aus Kostengründen erst vor einem neuen Erhöhungsverlangen wieder an die Mängelbeseitigung denken. Das Rechtsinstitut der Minderung (§ 536 BGB) soll einen ständigen Anreiz für die alsbaldige Herstellung des vertragsgemäßen mangelfreien Zustandes der Mietsache schaffen. Von dem Mieter genannte bzw. vom Unterzeichner festgestellte Mängel der Kategorie I (dauerhafte, den Mietwert beeinflussende Mängel): keine Kategorie II (vorübergehende, behebbare Mängel): - Treppenhaus stellenweise mit Anstrichmängeln - Fenster mit Anstrichmängeln Kategorie III (nicht unmittelbar überprüfbare Mängel): keine Seite 8 von 19 3. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete 3.1 Vorbemerkungen Die Gutachtenerstellung erfolgt anhand von Vergleichsobjekten, wobei es sich um Wohnungen in vergleichbaren Gebäuden handelt. Bei der Auswahl der Vergleichsobjekte wird auf die Vergleichbarkeit hinsichtlich der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Wohnwertmerkmalen (Lage, Art, Beschaffenheit, Ausstattung und Größe) besonders Gewicht gelegt. Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete werden das Bewertungsobjekt und die Vergleichsobjekte einem einheitlichen bewertungstheoretischen Berechnungsmodell, der Multifaktorenanalyse, unterzogen. Als Ergebnis hieraus resultiert für beide Größen ein Nutzwert, der den Wohnwert der Objekte erfasst und somit eine theoretische Vergleichbarkeit zwischen Vergleichsobjekten und Bewertungsobjekt ermöglicht. 3.2 Beurteilung der Wohnung mittels Multifaktorenanalyse Bei der nachfolgend beschriebenen Vorgehensweise geht der Unterzeichner von der Prämisse aus, dass Wohnwertverbesserungen zu höheren Mieten und Wohnwertverschlechterungen zu niedrigeren Mieten führen. Mittels der anschließenden Bewertungstabelle werden die zur Ermittlung des Wohnwertes angesetzten Einflussgrößen mit Hilfe eines Punktesystems definiert und bewertet. Als Ergebnis hieraus resultiert ein Nutzwert als ein theoretischer Wertfaktor. 3.3 Gewichtung der Wohnwertmerkmale Dröge gibt in seinem Standardwerk folgende Gewichtungen der Wohnwertmerkmale aus seiner und der Sicht anderer Autoren an: (Dröge: Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Gewerberaum, 3. Auflage 2005, S. 686 ff.) Lage Art Größe Beschaffenheit Ausstattung Dröge 25 % 5% 10 % 10 % 50 % Auernhammer 25 % 10 % 10 % 25 % 30 % Kleiber 15 % 5% 10 % 10 % 60 % Das vom Unterzeichner entwickelte Punktesystem orientiert sich an dieser Gewichtung. Nachfolgend wird das übergeordnete Merkmale Lage mit 29 %, das Merkmal Art mit 6 %, das Merkmal Größe mit 10 %, das Merkmal Gebäudebewertung (Beschaffenheit sowie Gebäudeausstattung) mit 21 % und das Merkmal Innenausstattung mit 34 % gewichtet. Seite 9 von 19 Lage (max. 29 Punkte) Kriterien: allgemeine Wohnlage einfach mittel gut Immissionen Versorgungslage öffentl. Nahverkehr Schulen/Kita Naherholung Individualverkehr 0,00 5,00 10,00 5,00 3,00 4,00 3,00 2,00 2,00 29,00 29,00 Punkte Art (max. 6 Punkte) Kriterien: Hochhaus Mehrfamilienhaus Stadtvilla 0,00 3,00 6,00 6,00 6,00 Punkte Größe (max. 10 Punkte) Kriterien: bis ca. 40,00 m² ca. 60,00 m² ca. 80,00 m² ca. 100,00 m² ca. 120,00 m² 10,00 8,00 7,00 6,00 5,00 10,00 10,00 Punkte Gebäudebewertung (max. 21 Punkte) Kriterien: Gebäudeerscheinung Grundriss Aussicht Belichtung Außensitzfläche Kfz-Abstellplätze Unterhaltungszustand 3,00 3,00 2,00 3,00 3,00 2,00 5,00 21,00 21,00 Punkte Seite 10 von 19 Innenausstattung (max. 34 Punkte) Kriterien: Küche Bad Heizung/Warmwasser Fußböden Fenster Elektrik 8,00 8,00 8,00 4,00 4,00 2,00 34,00 34,00 Punkte = 100,00 Punkte Die maximal erreichbare Gesamtzahl beträgt somit 100,00 Punkte bzw. 100,00 %. Interpolationen und Ergänzungen sind unter Beachtung des einschlägigen Marktverhaltens je nach Einzelfall notwendig, um eine sachgerechte Nutzwertermittlung, unter Berücksichtigung der Auswahl der Vergleichsobjekte, vorzunehmen. Seite 11 von 19 Multifaktorenanalyse Lage (max. 29 Punkte) Kriterium Ausprägung gut mittel Wohnlage einfach Anliegerstraße innerörtliche Verbindungsstraße Hauptverkehrsstraße Immissionen Hauptverkehrsstraße sowie weitere Immissionen täglicher bis langfristiger Bedarf Versorgungslage täglicher bis mittelfristiger (Läden in einer Bedarf Entfernung bis ca. täglicher Bedarf 500 m) täglicher Bedarf in einer Entfernung > 500 m U- oder S-Bahn in einer Entfernung bis ca. 500 m Anbindung an Bus oder Straßenbahn in öffentliche einer Entfernung bis ca. Verkehrsmittel 500 m Bus oder Straßenbahn in einer Entfernung > 500 m Grund- und Oberschule oder Kita und Grund- oder Oberschule in einer Entfernung bis 1,0 km Grund- oder Oberschule Schulen oder Kita in einer Entfernung bis 1,0 km Grund- oder Oberschule oder Kita in einer Entfernung > 1,0 km Grünzonen in einer Entfernung < 500 m Grünzonen in einer Naherholung Entfernung < 1,0 km Grünzonen in einer Entfernung > 1,0 km Autobahn in einer Entfernung bis ca. 2,0 km Anbindung für den Verbindungsstraße in eiIndividualverkehr ner Entfernung bis 500 m Verbindungsstraße in einer Entfernung > 500 m Punkte 10,00 5,00 0,00 5,00 3,00 Bewertung 0,00 0,00 0,00 Summe 4,00 1,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 1,00 0,00 0,00 0,00 4,00 4,00 2,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 1,50 0,00 2,00 2,00 1,00 0,00 0,00 2,00 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 16,00 Seite 12 von 19 Art (max. 6 Punkte) Kriterium Ausprägung Hochhaus Mehrfamilienhaus Art Stadtvilla Größe (max. 10 Punkte) Kriterium Ausprägung ca. 40,00 m² ca. 60,00 m² Größe (ca.) ca. 80,00 m² ca. 100,00 m² ca. 120,00 m² Gebäudebewertung (max. 21 Punkte) Kriterium Ausprägung repräsentative Gestaltungsmerkmale Gebäudenormaler Typenbau erscheinung besonders schlichte Erscheinung gut durchschnittlich Grundriss nachteilig gute Sichtstrecke, Blick auf Gartenanlagen oder städtebauliche Attraktionen Aussicht durchschnittlich mit Störeinflüssen, eingeengtes Sichtfeld gut, überwiegend Südwestlagen Belichtung und durchschnittlich Belüftung unterdurchschnittlich, keine Querlüftung möglich groß und geräumig durchschnittlich Außensitzfläche ohne vorhanden (ohne Entgelt) Kfz-Abstellplätze vorhanden (mit Entgelt) nicht vorhanden Punkte 0,00 3,00 6,00 Bewertung 0,00 3,00 Punkte 10,00 8,00 7,00 6,00 5,00 Bewertung Punkte Bewertung 3,00 1,50 0,00 3,00 1,50 0,00 Summe 3,00 Summe 7,50 0,00 7,50 Summe 2,00 0,00 1,00 2,00 1,00 1,00 0,00 0,00 3,00 1,50 1,50 0,00 0,00 3,00 1,50 0,00 2,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 13 von 19 guter baulicher Zustand mit besonderen Qualitätsmerkmalen (z.B. neue Steigeleitungen, sanierte Fassaden) Unterhaltungszustand durchschnittlich, ohne besondere Qualitätsmerkmale stark nachteilige Bauunterhaltung Ausstattung (max. 34 Punkte) Kriterium Ausprägung zeitgemäße Einbauküche und zusätzliche Elektrogeräte, Wand- und Bodenfliesen Küche Herd und Spüle, Wandund Bodenfliesen ohne Geräte, ohne Wandund Bodenfliesen mehrere Bäder oder Wannenbad und GästeWC, Wände und Boden mit Fliesen oder Naturstein, besondere Objektausstattung Bad älteres Bad mit Wandund Bodenfliesen unzeitgemäße Ausstattung, keine Wandund Bodenfliesen Bad nicht vorhanden Zentralheizung mit Warmwasserversorgung Heizung/Warmwasser Ofenheizung, kein Warmwasser hochwertige Bodenbeläge (z. B. abgezogenes Parkett) unbehandelte Dielen, Fußböden unbehandeltes Parkett, gebrauchsfähiger Teppichboden ohne Bodenbelag, nur Estrich 5,00 4,00 2,50 0,00 Punkte 9,50 Bewertung Summe 8,00 4,00 0,00 0,00 8,00 4,00 0,00 -3,00 -3,00 8,00 0,00 0,00 4,00 0,00 2,00 2,00 0,00 Seite 14 von 19 Fenster Elektroinstallation alle Räume mit zeitgemäßen Isolierglasfenstern Wohnräume mit bauzeitüblichen Fenstern überwiegend Einfachfenster zeitgemäße Elektrik, uneingeschränkte Nutzung aller Verbraucher alte Unterverteilung, mehrere Verbraucher können gleichzeitig betrieben werden alte Unterverteilung, mehrere Verbraucher können nicht gleichzeitig betrieben werden 4,00 3,00 2,00 0,00 2,00 0,00 1,00 0,00 0,00 Gesamtsumme der Merkmale = Nutzwert des Objektes 3.4 Vergleichsobjekte 3.4.1 Vorbemerkungen 2,00 38,00 Die vom Unterzeichner berücksichtigten Vergleichsmieten wurden im vorliegenden Fall bei Berliner Hausverwaltungen recherchiert. Neumieten (N) sind Mietpreise, welche zwischen Vermieter und Mieter erstmals vereinbart werden. Das BGB spricht hier von vereinbarten Mieten. Bestandsmieten (B) sind solche Mieten, welche bei bestehenden Mietverhältnissen während der Vertragslaufzeit angepasst wurden. Das BGB spricht hier von geänderten Mieten. In der nachfolgenden Tabelle sind die zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgewählten Objekte dargestellt. Um die Repräsentativität des Datenmaterials zu gewährleisten, wurde auf folgende Kriterien besonderen Wert gelegt: • • • • • • vergleichbare Wohnlage vergleichbare Art vergleichbare Größe vergleichbare Beschaffenheit vergleichbare Ausstattung vergleichbare Lage im Geschoss Im Anhang des Gutachtens sind die Merkmale der Vergleichsobjekte und die Nutzwerte für die einzelnen Wohnwertmerkmale aufgeführt. Seite 15 von 19 3.4.2 Wertung und Mietfeststellung Die in Ansatz zu bringenden Ergebnisse der Mietenerhebung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die aus sachverständiger Sicht wohnwertbeeinflussenden Merkmale wurden durch die Ermittlung des Nutzwertes mittels Multifaktorenanalyse ausreichend gewürdigt. Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete werden der Nutzwert des Bewertungsobjektes und der mittlere Nutzwert der Vergleichsobjekte mittels Dreisatz zueinander ins Verhältnis gesetzt. Tabelle 1: Recherchierte Mieten lfd. Straße Wohnlage Nr. 01 Brunnenstraße 115 einfach 02 Gleimstraße 36 einfach 03 Ravenéstraße 5 einfach 04 Goethestraße 30 einfach 05 Ravenéstraße 5 einfach Ausstat- Wohntung fläche Ofenheizung 75,96 Ofenheizung 90,82 Ofenheizung 78,50 Ofenheizung 63,04 Ofenheizung 75,00 Nutzwert 42,00 32,00 44,00 41,50 42,00 Nettokaltmiete €/m² 3,01 4,50 2,88 3,10 2,56 Auswertung min. Miete in €/m² 2,56 max. Miete in €/m² 4,50 Mittelwert Miete in €/m² 3,21 40,30 Mittelwert Nutzwert der Vergleichsobjekte #BEZUG! Somit errechnet sich unter Berücksichtigung des sich aus der Multifaktorenanalyse ergebenden Nutzwertes in Höhe von 38 % folgende ortsübliche Miete: (3,21 €/m² x 38,00 %) / 40,30 % 4. = 3,03 €/m² nettokalt Mietspiegeldiskussion Für die hier zu bewertende Wohnung gibt es kein der Ausstattung entsprechendes Mietspiegelfeld. Daher kann nur eine Einordnung in das Mietspiegelfeld G1 vorgenommen werden, das den Merkmalen des Bewertungsobjektes am Besten entspricht. Dieses gibt die ortsüblichen Nettokaltmieten für die Wohnungen in der Baualtersklasse bis 1918, in einfacher Wohnlage, in der Größenklasse 60 m² bis unter 90 m² und mit der Ausstattung Sammelheizung oder Bad und WC in der Wohnung wieder. Mietspiegelfeld G 1 Preisspanne: Mittelwert: 1,82 - 4,38 €/m² 3,29 €/m² Seite 16 von 19 Die vom Unterzeichner berücksichtigten Mieten in €/m² nettokalt weisen folgende Preisspanne und folgenden Mittelwert aus. Preisspanne: Mittelwert: 2,56 - 4,50 €/m² 3,21 €/m² Die berücksichtigten Mieten weisen eine ähnliche Spanne wie die des Mietspiegelfeldes G 1 auf und die Mittelwerte sind fast identisch. Es somit davon auszugehen, dass sie die ortsübliche Mieten zutreffend repräsentieren. Die Mietspiegelfelder sind allerdings nur Grobraster, die auch durch die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung nur eingeschränkt verfeinert werden, da diese nicht zwischen Alt- und Neubauten differenziert. So würde z. B. im vorliegenden Fall das Merkmal Ofenheizung nicht nur durch das Mietspiegelfeld berücksichtigt werden, sondern noch einmal durch das wohnwertmindernde Merkmal "Badezimmer nicht beheizbar oder mit Holz-/Kohleheizung". Hier würde somit ein Merkmal zweimal berücksichtigt werden, obwohl dieses im entsprechenden Teilmarkt den Standard darstellt. Der Mieter würde somit besser und der Vermieter schlechter gestellt werden als gerechtfertigt. Den umgekehrten Fall gibt es allerdings auch. So wird die bei einem Neubau zu erwartende moderne Isolierverglasung als wohnwerterhöhendes Merkmal eingestuft. In diesem Fall würde der Mieter schlechter und der Vermieter besser gestellt werden. Im konkreten Einzelfall ist das Sachverständigengutachten folglich dem Mietspiegel überlegen, da die Merkmale des Bewertungsobjektes sehr individuell erfasst werden können. Seite 17 von 19 5. Zusammenfassung Die Ermittlung der ortsüblichen Miete erfolgte in zwei Schritten. Im ersten Schritt werden repräsentative Vergleichsobjekten ausgewählt, die den durch den Gesetzgeber vorgegebenen Wohnwertmerkmalen (Lage, Art, Beschaffenheit, Ausstattung und Größe) des Bewertungsobjektes weitgehend entsprechen. Im zweiten Schritt werden das Bewertungsobjekt und die Vergleichsobjekte einem einheitlichen bewertungstheoretischen Berechnungsmodell, der Multifaktorenanalyse, unterzogen. Als Ergebnis hieraus resultiert für beide Größen ein Nutzwert, der eine theoretische Vergleichbarkeit zwischen Vergleichsobjekten und Bewertungsobjekt ermöglicht. Der Vorteil der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mittels einzelner Vergleichsmieten gegenüber dem Mietspiegel liegt in der bekannten Qualität und Aktualität der Stichprobe. So wird die Vergleichsmietenauswahl bewusst auf qualitätsähnliche Objekte in vergleichbaren Lagen beschränkt. Des Weiteren können durch die Multifaktorenanalyse die Merkmale des Bewertungsobjektes sehr individuell erfasst werden. Um möglichst genau für den hier anstehenden konkreten Einzelfall die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, wird daher der individuellen Ermittlung anhand von Vergleichsobjekten und einer Multifaktorenanalyse der Vorrang vor den Mietspiegelwerten eingeräumt. Der Umstand des fehlenden Bades wurde in der Multifaktorenanalyse auf der Seite 14 des Gutachtens mit einem zusätzlichen Abschlag von 3 Punkten berücksichtigt. Die Differenz zu einem Bad mit einer älteren Ausstattung beträgt somit 7 Punkte bzw. umgerechnet 0,55 €/m². Der Mietspiegel 2009 weist für Altbauwohnungen (bezugsfertig bis 1918) ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung einen Abschlag von 0,33 €/m²/Monat gegenüber Wohnungen mit Sammelheizung oder Bad, mit WC in der Wohnung aus. Der Abschlag von 0,55 €/m² liegt deutlich höher. Allerdings geht der Mietspiegel davon aus, dass die Wohnungen zumindest über ein Innen-WC verfügen, welches hier nicht vorliegt. Auch im Vergleich zu den Abschlägen des Berliner Mietspiegels sieht der Unterzeichner den vorgenommenen Abschlag als angemessen an. Bei der auf der Seite 16 des Gutachtens ermittelten Vergleichsmiete handelt es sich um eine Nettokaltmiete. Im vorliegenden Fall ist aber eine Bruttokaltmiete vereinbart. Daher sind noch die konkreten Betriebskosten aufzuschlagen. Lt. Hausverwaltung betragen diese 88,76 € bzw. 1,23 €/m². Somit ergibt sich eine Bruttoakaltmiete von: 3,03 €/m² + 1,23 €/m² = 4,26 €/m² Seite 18 von 19 Nach den vorhergehenden Untersuchungen ergibt sich für die Wohnung XY im 1. Obergeschoss links des Hauses Lübbener Straße in 10997 Berlin-Kreuzberg folgende ortsübliche Vergleichsmiete: Stichtag 3. Februar 2011 Wohnfläche in m² 72,30 Bruttokaltmiete in €/m² 4,26 Bruttokaltmiete in € 308,00 Bei der ausgewiesenen Miete handelt es sich um eine Bruttokaltmiete, d.h. die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sind enthalten. Berlin, den 17. Februar 2011 Dipl.-Geol. Björn Jansen Seite 19 von 19