vertraulichkeitserklärung und honorarvereinbarung für das
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vertraulichkeitserklärung und honorarvereinbarung für das
VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG UND HONORARVEREINBARUNG FÜR DAS AKQUISITIONSPROJEKT MIT DER REF.NR…………………………………..…………. (1)Der Unterzeichner dieser Vereinbarung verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zur strengsten Geheimhaltung sämtlicher von der MAIBV GmbH, A-2232 Deutsch Wagram, Mozartgasse 3, zur Verfügung gestellten Unterlagen über das im Blindprofil mit der Ref.Nr…………... bereits beschriebene zum Verkauf stehende Unternehmen. (2)Insbesondere verpflichtet er sich, alle von der MAIBV GmbH und/oder vom Verkäufer schriftlich oder mündlich erteilten Informationen über das zum Verkauf stehende Unternehmen nicht an Dritte weiter zu geben, widrigenfalls mit Schadenersatzklagen des Verkäufers gerechnet werden muss. (3)Die Pflicht zur Geheimhaltung endet zwölf Monate nach Ende dieser Vereinbarung. (4)Weiters besteht die Pflicht zur Geheimhaltung nicht für Unterlagen und Informationen, die sich zum Übergabezeitpunkt bereits rechtmäßig im Besitz des Unterzeichners dieser Vereinbarung befanden oder bereits öffentlich bekannt waren, und wenn eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung an bestimmte Dritte besteht. (5)NUR im Fall des Zustandekommens einer vertraglichen Kaufvereinbarung innerhalb von zwei Jahren ab Unterzeichnungsdatum dieser Vereinbarung zwischen dem Unterzeichner dieser Vereinbarung (Käufer) und dem von der MAIBV GmbH dem Käufer schriftlich namhaft zu machenden Verkäufer betreffend Verkauf von Geschäftsanteilen, Liegenschaftsverkauf oder einem Asset Deal verpflichtet sich der Unterzeichner dieser Vereinbarung zur Zahlung eines Beratungshonorars in Höhe von fünf Prozent der jeweiligen Vertragssumme – das ist die Kaufsumme vor Abzug allfälliger Bankschulden – mindestens aber jeweils € 30.000.- (zzgl.allfg.Mwst.), fällig binnen vierzehn Tagen nach Unterzeichnung der Bezug nehmenden Vereinbarung. (6)Sollte es innerhalb der Laufzeit dieser Vereinbarung nur zu einem teilweisen Erwerb von Geschäftsanteilen, Liegenschaftsanteilen oder Asset Deal-Teilen und nach Ablauf dieser Vereinbarung zu einem Erwerb der restlichen Anteile kommen, verpflichtet sich der Unterzeichner dieser Vereinbarung (Käufer), auch nach Ablauf dieser Vereinbarung für den Erwerb der restlichen Anteile ebenfalls ein Beratungshonorar in Höhe von fünf Prozent der Vertragssumme – das ist die Kaufsumme vor Abzug allfälliger Bankschulden – an die MAIBV GmbH zu bezahlen, fällig binnen vierzehn Tagen nach Unterzeichnung des jeweiligen Kaufvertragsabschlusses. (7)Sonstige Kosten fallen keine an. (8)Das jeweilige Beratungshonorar ist vom Unterzeichner dieser Vereinbarung auch dann an die MAIBV GmbH zu bezahlen, wenn es zu einer vertraglichen Kaufvereinbarung zwischen dem Eigentümer des zum Verkauf stehenden Unternehmens und einem oder mehreren mit dem Unterzeichner dieser Vereinbarung in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung stehenden Unternehmen oder Personen kommt. Seite 1 von 2 (9)Die MAIBV GmbH übernimmt keine wie immer gearteten Haftungen in diesem Beratungsgeschäft. (10)Die Geschäfts- und Bonitätsprüfungen des Verkäufers und seines Unternehmens und die Festlegung aller Vertragsbestimmungen mit dem Verkäufer obliegen ausschließlich dem Unterzeichner dieser Vereinbarung. (11)Diese Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. (12)Diese Vereinbarung unterliegt aber nicht der österreichischen Maklerverordnung. (13)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. (14)Eine einseitig vorgenommene Abänderung dieser Vereinbarung ist ungültig. Mergers & Acquisitions IndustrieBeteiligungsverwaltung GmbH (MAIBV GmbH) Dr.Hannes Mrozowski General Manager …………………………………………………………………………………………………... (Ort, Datum und firmenmäßige Unterschrift des Kaufinteressenten) …………………………………………………………………………………………………... Vers120400 Seite 2 von 2