vertraulichkeitserklärung und honorarvereinbarung für das

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vertraulichkeitserklärung und honorarvereinbarung für das
VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG UND HONORARVEREINBARUNG
FÜR DAS AKQUISITIONSPROJEKT MIT DER
REF.NR…………………………………..………….
(1)Der Unterzeichner dieser Vereinbarung verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zur
strengsten Geheimhaltung sämtlicher von der MAIBV GmbH, A-2232 Deutsch Wagram,
Mozartgasse 3, zur Verfügung gestellten Unterlagen über das im Blindprofil mit der
Ref.Nr…………... bereits beschriebene zum Verkauf stehende Unternehmen. (2)Insbesondere
verpflichtet er sich, alle von der MAIBV GmbH und/oder vom Verkäufer schriftlich oder
mündlich erteilten Informationen über das zum Verkauf stehende Unternehmen nicht an
Dritte weiter zu geben, widrigenfalls mit Schadenersatzklagen des Verkäufers gerechnet
werden muss. (3)Die Pflicht zur Geheimhaltung endet zwölf Monate nach Ende dieser
Vereinbarung. (4)Weiters besteht die Pflicht zur Geheimhaltung nicht für Unterlagen und
Informationen, die sich zum Übergabezeitpunkt bereits rechtmäßig im Besitz des
Unterzeichners dieser Vereinbarung befanden oder bereits öffentlich bekannt waren, und
wenn eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung an bestimmte
Dritte besteht.
(5)NUR im Fall des Zustandekommens einer vertraglichen Kaufvereinbarung innerhalb von
zwei Jahren ab Unterzeichnungsdatum dieser Vereinbarung zwischen dem Unterzeichner
dieser Vereinbarung (Käufer) und dem von der MAIBV GmbH dem Käufer schriftlich
namhaft zu machenden Verkäufer betreffend Verkauf von Geschäftsanteilen,
Liegenschaftsverkauf oder einem Asset Deal verpflichtet sich der Unterzeichner dieser
Vereinbarung zur Zahlung eines Beratungshonorars in Höhe von fünf Prozent der jeweiligen
Vertragssumme – das ist die Kaufsumme vor Abzug allfälliger Bankschulden – mindestens
aber jeweils € 30.000.- (zzgl.allfg.Mwst.), fällig binnen vierzehn Tagen nach Unterzeichnung
der Bezug nehmenden Vereinbarung. (6)Sollte es innerhalb der Laufzeit dieser Vereinbarung
nur zu einem teilweisen Erwerb von Geschäftsanteilen, Liegenschaftsanteilen oder Asset
Deal-Teilen und nach Ablauf dieser Vereinbarung zu einem Erwerb der restlichen Anteile
kommen, verpflichtet sich der Unterzeichner dieser Vereinbarung (Käufer), auch nach Ablauf
dieser Vereinbarung für den Erwerb der restlichen Anteile ebenfalls ein Beratungshonorar in
Höhe von fünf Prozent der Vertragssumme – das ist die Kaufsumme vor Abzug allfälliger
Bankschulden – an die MAIBV GmbH zu bezahlen, fällig binnen vierzehn Tagen nach
Unterzeichnung des jeweiligen Kaufvertragsabschlusses. (7)Sonstige Kosten fallen keine an.
(8)Das jeweilige Beratungshonorar ist vom Unterzeichner dieser Vereinbarung auch dann an
die MAIBV GmbH zu bezahlen, wenn es zu einer vertraglichen Kaufvereinbarung zwischen
dem Eigentümer des zum Verkauf stehenden Unternehmens und einem oder mehreren mit
dem Unterzeichner dieser Vereinbarung in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung
stehenden Unternehmen oder Personen kommt.
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(9)Die MAIBV GmbH übernimmt keine wie immer gearteten Haftungen in diesem
Beratungsgeschäft. (10)Die Geschäfts- und Bonitätsprüfungen des Verkäufers und seines
Unternehmens und die Festlegung aller Vertragsbestimmungen mit dem Verkäufer obliegen
ausschließlich dem Unterzeichner dieser Vereinbarung. (11)Diese Vereinbarung und alle
damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem
Recht. (12)Diese Vereinbarung unterliegt aber nicht der österreichischen Maklerverordnung.
(13)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. (14)Eine
einseitig vorgenommene Abänderung dieser Vereinbarung ist ungültig.
Mergers & Acquisitions IndustrieBeteiligungsverwaltung GmbH
(MAIBV GmbH)
Dr.Hannes Mrozowski
General Manager
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(Ort, Datum und firmenmäßige Unterschrift des Kaufinteressenten)
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