Mediation II: Der Betriebsrat als Konfliktslotse - Poko

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Mediation II: Der Betriebsrat als Konfliktslotse - Poko
© Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0338
M ediation II: Der Betriebsrat als Konfliktlotse
Fronte n klä re n, S tre it s c hlic hte n
Immer häufiger kommen Betriebsräte in die Situation, bei betrieblichen Konfliktfällen als »Streitschlichter« zu fungieren.
Die Methode der Mediation bietet gute Chancen, Konflikte zu bearbeiten und konstruktiv beizulegen. Von daher ist es
wichtig zu wissen, wie Mediation in der betrieblichen Praxis funktioniert.
A uf de n Punkt: In diesem Seminar erproben Sie die praktische Anwendung von Mediation. Sie lernen anhand von
Fallbeispielen verschiedene Methoden kennen, die Sie in Konfliktsituationen des Betriebsalltags anwenden können.
M e dia tion be i Konflikte n unte r Kolle g e n
Beschwerden in Themen verwandeln
Fragetechniken: die »kluge weiterführende Frage« und zirkuläres Fragen
Techniken zur Hilfestellung der Medianten
Umgang mit Emotionen
Realitätstest gemeinsam gefundener Lösungen
M e dia tion be i Konflikte n z wis c he n M ita rbe ite r und Führung s kra ft
Vorstellung der Techniken »Fokussieren und Normalisieren«
Umgang mit Machtgefälle
Einsatz der »Shuttle-Mediation«
Die Mehrwegemediation als Methode bei widersprüchlicher und vielschichtiger Problemlage
Einsatz nondirektiver und nonverbaler Kommunikation
T e a m-M e dia tion: Konflikte in T e a ms kons truktiv lös e n
Äußere Rahmenbedingungen und Einsatz von Visualisierungstechniken
Methoden zur Themenklärung – Konfliktspielbild, Soziogramm
Klärungsgespräche – »Zwiebelmediation«
Kurz z e it-M e dia tion: S c hlic htung a uf die S c hne lle ?
Einsatz von Metaphern
Begrenztes Zeitbudget – Zeitmanagement als Möglichkeit der Strukturierung der Kommunikation
Grenzen der Kurzzeit-Mediation
S e mina rda ue r: 3,5 Tage
Gremium-Rabatt
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
1. und 2. T e ilne hme r 1.295,00 E U R
3. und je de r we ite re T e ilne hme r 1.095,00
EUR
Seminarende: 12:30 Uhr
T e ilne hme r: ca. 11
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin
Termine
17.10.2017 - 20.10.2017
Heiligenhafen/Ostsee
Wichtige Hinweise
S c hulung s a ns pruc h
Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar vermittelt i. d. R. erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6
BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
A be r A c htung : Für den konkreten Schulungsanspruch muss der Betriebsrat zwingend und ausführlich darlegen, dass
gerade das für die Schulung vorgesehene Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Rhetorikkenntnisse benötigt, damit
der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann. Grund hierfür ist, dass
Kenntnisse der Rhetorik nicht zum Grundwissen des Betriebsverfassungsrechts zählen. Vielmehr handelt es sich hier um
Schlüsselqualifikationen, für deren Erwerb ein aktueller und betriebsbezogener Anlass bestehen muss. Dies können die
besondere Funktion des zu Schulenden (z. B. Betriebsratsvorsitzender), aber auch besondere in der Wahlperiode noch
anstehende rhetorische Anforderungen sein.
Auch die Rechtsprechung erkennt in zunehmendem Maße die Erforderlichkeit solcher Seminare für die
Betriebsratstätigkeit an (vgl. z. B. Arbeitsgericht Bremen 25.02.2000 – 1 BVGa 4/00, Sächsisches LAG 22.11.2002 – 9
TaBV 17/02, LAG Schleswig Holstein 04.12.1990 – 1 TaBV 21/90, LAG Hamm 13.01.2006 – 10 TaBV 65/05, BAG
15.02.1995 – 7 ABR 670/94: schriftliche Kommunikation und BAG 24.05.1995 – 7 ABR 54/94: Diskussionsführung und
Verhandlungstechnik).
Ob ein Seminar für einzelne Betriebsratsmitglieder erforderlich ist, ist demnach in jedem Einzelfall sehr genau zu
prüfen! Weitere Hinweise zum Schulungsanspruch finden Sie im Bereich Rund ums Seminar unter dem Menüpunkt
Schulungsanspruch.
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch
gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG
Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die
Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die
Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt,
Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen
Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für
Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine
bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für
die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen
Voraussetzungen sind, finden Sie auf den Seiten Schulungsanspruch für Personalräte
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.
H inwe is : Dieses Seminar setzt Grundkenntnisse voraus, wie sie in unserem Seminar M e dia tion I: Ve rs tä ndig e n
s ta tt s tre ite n bzw. Konfliktma na g e me nt im B e trie b I vermittelt werden.
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gekennzeichneten Veranstaltungen finden Sie jeweils die Stundenanzahl, die von der DGUV
angerechnet wird. Alle Informationen zur international anerkannten und standardisierten
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