Stadt Hildesheim - Michaelis

Transcription

Stadt Hildesheim - Michaelis
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage-Nr:
13/002
Federführend:
Status:
Datum:
öffentlich
18.12.2012
Piel, Karl-Heinz
63.1
Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten
Verfasser/in:
Aus- und Umbau der Straße Langer Hagen
- Freigabe der Haushaltsmittel
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
23.01.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Sachverhalt:
Im Rahmen des Sanierungsprogramms Stadtumbau West - Michaelisviertel soll die Straße
Langer Hagen grundhaft aus- und umgebaut werden. Ziel ist eine bessere Ausnutzung und
Verteilung des vorhandenen Straßenraumes und eine dadurch bedingte Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Die Entwurfsplanung wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Bauen, Umwelt und Verkehr am 05.12.2012 als auch im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt am
28.11.2012 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anlieger nach dem Nieders.
Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim
(Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.06.2012 aus, da es sich hierbei insgesamt um eine
Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt.
Des Weiteren hat die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor der Straßenbaumaßnahme
die Erneuerung ihrer im Straßenraum verlaufenden Hausanschlussleitungen vorgesehen.
In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten
Vorteilsbemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für
die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen
Beitragspflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen.
Die Straße Langer Hagen ist ihrer Funktion entsprechend dem Straßentyp des § 4 II Nr. 2
der Satzung zuzuordnen und als Haupterschließungsstraße einzustufen.
Vorlage 13/002 der Stadt Hildesheim
Seite: 1/2
Dementsprechend beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am geschätzten Aufwand:
Teileinrichtung:
Fahrbahn
Gehwege,
Randstreifen u. Grün
Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung
Parkflächen
Beitragsf. Aufwand:
ca. 212.000,-- €
ca. 267.000,-- €
Anteil Anlieger %:
40 %
60 %
Anteil Anlieger €:
84.800,-- €
160.200,-- €
ca. 97.000,-- €
50 %
48.500,-- €
ca. 75.000,-- €
ca. 651.000,-- €
70 %
52.500,-- €
346.000,-- €
Auf die Anlieger entfällt somit ein Anteil von rd. 346.000,-- € = 53,15 %.
Beitrag pro m² Grundstücksfläche:
Grundstücke mit 2 Vollgeschossen
Grundstücke mit 3 Vollgeschossen
Grundstücke mit 4 Vollgeschossen
17,33 €/m²
20,80 €/m²
24,26 €/m²
Grundstück mit 4 Vollgeschossen
+ Artzuschlag (Alten u. Pflegeheim)
36,40 €/m²
Die Anlieger werden voraussichtlich am 16.01.2013 über die geplante Aus- und
Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer
Anliegerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme Langer Hagen belaufen sich auf
insgesamt 676.500,-- €.
Beschlussvorschlag:
Die Mittel für die Straßenausbaumaßnahme Langer Hagen werden aus dem Produktkonto
5410100/0960000 freigegeben. Die Maßnahme wird in 2013 kassenwirksam.
Finanzielle Auswirkungen:
x
ja, in der Vorlage erläutert
nein
(dann Folgekostenabschätzung erstellen)
Personelle Auswirkungen:
ja, in der Vorlage erläutert
x
nein
x
nein
(dann FB 11 beteiligen)
Demografische Auswirkungen:
ja, in der Vorlage erläutert
(unter Einbeziehung der Komponente des
Demografie-Checks)
Anlage/n:
1. Abrechnungsplan
2. Folgekostenabschätzung
Vorlage 13/002 der Stadt Hildesheim
Seite: 2/2