Stadt Hildesheim - Michaelis
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Stadt Hildesheim - Michaelis
Stadt Hildesheim Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 13/002 Federführend: Status: Datum: öffentlich 18.12.2012 Piel, Karl-Heinz 63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten Verfasser/in: Aus- und Umbau der Straße Langer Hagen - Freigabe der Haushaltsmittel Beratungsfolge: Datum Gremium 23.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Sachverhalt: Im Rahmen des Sanierungsprogramms Stadtumbau West - Michaelisviertel soll die Straße Langer Hagen grundhaft aus- und umgebaut werden. Ziel ist eine bessere Ausnutzung und Verteilung des vorhandenen Straßenraumes und eine dadurch bedingte Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Entwurfsplanung wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr am 05.12.2012 als auch im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt am 28.11.2012 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese Ausbaumaßnahmen lösen eine Beitragspflicht für die Anlieger nach dem Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Hildesheim (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.06.2012 aus, da es sich hierbei insgesamt um eine Verbesserung der öffentlichen Anlage handelt. Des Weiteren hat die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) vor der Straßenbaumaßnahme die Erneuerung ihrer im Straßenraum verlaufenden Hausanschlussleitungen vorgesehen. In § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung wird im Rahmen der sogenannten Vorteilsbemessung der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand geregelt. Maßgebend für die Einstufung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, also nach Ende der Ausbaumaßnahmen. Die Straße Langer Hagen ist ihrer Funktion entsprechend dem Straßentyp des § 4 II Nr. 2 der Satzung zuzuordnen und als Haupterschließungsstraße einzustufen. Vorlage 13/002 der Stadt Hildesheim Seite: 1/2 Dementsprechend beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am geschätzten Aufwand: Teileinrichtung: Fahrbahn Gehwege, Randstreifen u. Grün Beleuchtung u. Oberflächenentwässerung Parkflächen Beitragsf. Aufwand: ca. 212.000,-- € ca. 267.000,-- € Anteil Anlieger %: 40 % 60 % Anteil Anlieger €: 84.800,-- € 160.200,-- € ca. 97.000,-- € 50 % 48.500,-- € ca. 75.000,-- € ca. 651.000,-- € 70 % 52.500,-- € 346.000,-- € Auf die Anlieger entfällt somit ein Anteil von rd. 346.000,-- € = 53,15 %. Beitrag pro m² Grundstücksfläche: Grundstücke mit 2 Vollgeschossen Grundstücke mit 3 Vollgeschossen Grundstücke mit 4 Vollgeschossen 17,33 €/m² 20,80 €/m² 24,26 €/m² Grundstück mit 4 Vollgeschossen + Artzuschlag (Alten u. Pflegeheim) 36,40 €/m² Die Anlieger werden voraussichtlich am 16.01.2013 über die geplante Aus- und Umbaumaßnahme sowie die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme Langer Hagen belaufen sich auf insgesamt 676.500,-- €. Beschlussvorschlag: Die Mittel für die Straßenausbaumaßnahme Langer Hagen werden aus dem Produktkonto 5410100/0960000 freigegeben. Die Maßnahme wird in 2013 kassenwirksam. Finanzielle Auswirkungen: x ja, in der Vorlage erläutert nein (dann Folgekostenabschätzung erstellen) Personelle Auswirkungen: ja, in der Vorlage erläutert x nein x nein (dann FB 11 beteiligen) Demografische Auswirkungen: ja, in der Vorlage erläutert (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) Anlage/n: 1. Abrechnungsplan 2. Folgekostenabschätzung Vorlage 13/002 der Stadt Hildesheim Seite: 2/2