Allgemeine Geschäftsbedingungen - IHK zu Leipzig

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Allgemeine Geschäftsbedingungen - IHK zu Leipzig
Geschäftsfeld Recht und Steuern
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gegenüber Verbrauchern (B2C-Geschäfte)
 Industrie- und Handelskammer zu Leipzig | Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines Belegexemplars.
1. Einführung/Begriffsbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine
Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen,
die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Gegenüber
Verbrauchern (§ 13 BGB) genügt die einmalige Verwendung,
soweit diese auf Grund der Vorformulierung auf ihren
Inhalt keinen Einfluss nehmen können. Wichtiges Wesensmerkmal der AGB ist, dass sie vom Verwender einseitig zum
Vertragsinhalt gemacht werden. Dabei ist es gleichgültig,
ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags (umgangssprachlich „Kleingedrucktes“
genannt) bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden. Ebenso ist für die Qualifizierung als AGB
ohne Bedeutung, in welcher Schriftart sie verfasst sind und
welche Form der Vertrag hat.
Beachte: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung
von AGB gibt es nicht.
2. Bedeutung
AGB erleichtern Abschluss und Abwicklung einer Vielzahl
gleichgearteter Verträge, da die Vertragsbedingungen
nicht zwischen den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelt werden müssen. Sie können im Schuldrecht neue,
im Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen (zum Beispiel
Factoring- oder Leasingverträge) regeln. Sie verändern zum
Teil die gesetzliche Risikoverteilung und Haftung zu Gunsten des Verwenders und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung. Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender, meist ein Unternehmer, der in der Regel wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener ist, einseitige
und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem
Verbraucher durchsetzen kann, die sich von Wertungen
des Gesetzes zu weit entfernen. Aus diesem Grund besteht
das Bedürfnis, AGB einer Kontrolle zu unterwerfen und
bestimmten Klauseln die Wirksamkeit abzusprechen.
Während dies ursprünglich der Rechtsprechung überlassen
wurde, die einzelne Klauseln für nichtig erklären konnte,
wenn sie sittenwidrig waren, hat der Gesetzgeber durch
das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB-Gesetz) spezifische Regelungen zur Handhabung von
AGB geschaffen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des
Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz wieder aufgehoben;
seine Regelungen wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar
2002 mit nur kleineren Änderungen in das Bürgerliche
Gesetzbuch übernommen (§§ 305–310 BGB).
3. Einbeziehung
AGB werden nicht automatisch Vertragsbestandteil. Ihre
Geltung muss vereinbart werden. Der Gesetzgeber spricht
hier von Einbeziehung in den Vertrag. Im Geschäftsverkehr
mit Verbrauchern sind aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit hinsichtlich der Einbeziehungsvoraussetzungen
strenge Maßstäbe anzusetzen.
a.)Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
Das Vertragsformular, Angebotsschreiben, Bestellschreiben o.ä. muss so gefasst sein, dass die AGB von einem
Durchschnittskunden auch bei flüchtiger Betrachtung
nicht übersehen werden. Nicht ausreichend ist, wenn
der Verwender seine AGB auf der Rückseite des Angebotsschreibens abgedruckt hat, auf der Vorderseite aber
nicht darauf hinweist. Auch der erstmalige Hinweis
auf die Geltung der AGB in Rechnungen, Quittungen,
Lieferscheinen und Auftragsbestätigungen ist zu spät.
Wenn der ausdrückliche Hinweis auf die AGB wegen
der Art des Vertragsschlusses (zum Beispiel Parkhäuser,
Waschanlagen, Waschsalon) nicht möglich ist, reicht
auch ein deutlich sichtbarer Aushang am Ort des
Vertragsschlusses. Dies dürfte auch in Ladengeschäften genügen, soweit dort geringwertige Massenartikel
verkauft werden. Bei Online-Verträgen muss ebenfalls
an deutlich sichtbarer Stelle auf die AGB hingewiesen
werden. Am besten wird das Bestellformular so ausgestaltet, dass die Bestellung nur abgesendet werden
kann, wenn der Kunde vorher entweder über einen
Button die Möglichkeit hatte, die AGB zu lesen oder
über einen anderen Button die AGB akzeptieren konnte.
b.)Der Verwender muss der anderen Vertragspartei die
Möglichkeit bieten, in zumutbarer Weise vom Inhalt
der AGB Kenntnis zu nehmen.
Hier reicht es, wenn dem Kunden übersichtliche AGB
vorgelegt werden. Ob dieser sie dann durchliest,
bleibt ihm überlassen. Deshalb kann der Kunde auch
individuell ganz auf die Vorlage der AGB verzichten.
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Problematisch für die Kenntnisnahme der AGB des Verwenders ist der fernmündliche Vertragsschluss, wenn
dem Vertragspartner die AGB nicht schon während
der Vorverhandlungen oder aufgrund eines früheren
Geschäfts übermittelt worden sind. Eine Lösung beim
telefonischen Vertragsschluss wäre die Versendung der
AGB per SMS oder per E-Mail, wenn der Kunde über
entsprechende technische Mittel verfügt. Ist er hierzu
nicht imstande oder nicht bereit, kann der Vertrag
fernmündlich auch unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, dass der Kunde die ihm zu
übermittelnden AGB nachträglich genehmigt.
Bei Online-Verträgen gelten zusätzliche Regelungen.
Der anderen Partei muss auch die tatsächliche Möglichkeit gegeben werden, die AGB bei Vertragsschluss
abzurufen und in wiedergabefähiger Form abspeichern
zu können. Bei Angeboten im Internet kann mit einem
eindeutigen Button oder Link auf die AGB verwiesen
werden. Der Kunde sollte jedoch die Möglichkeit haben,
die AGB ohne spezielle Kenntnisse auf seiner Festplatte
zu speichern bzw. im Bedarfsfall auszudrucken. Außerdem muss man hinsichtlich der Länge von Online-AGB
vorsichtig sein. Die Rechtsprechung geht in einzelnen
Fällen davon aus, dass über die Bildschirmanzeige
nur kurze und übersichtliche AGB einbezogen werden
können. Einheitlich ist die Rechtsprechung hierzu nicht,
für einige Gerichte sind siebenseitige AGB mit 15 Gliederungspunkten noch zulässig, andere lassen nur die
Länge vom Bildschirm zu.
Abzustellen ist immer auf den Durchschnittskunden, d.h. der Verwender braucht grundsätzlich keine
Übersetzung der AGB für im Inland lebende Ausländer
bereitzuhalten. Im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ist jedoch darauf zu achten, dass der Hinweis
auf die AGB und deren Text in der Verhandlungssprache
abgefasst wird (zumeist in Englisch oder Französisch).
c.) Der Kunde muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein.
Die andere Vertragspartei muss mit der Einbeziehung
der AGB einverstanden sein. Ein Einverständnis kann
auch durch schlüssige Handlungen erklärt werden.
Der Kunde ist in aller Regel dann einverstanden, wenn
er bei Vorliegen der obigen Voraussetzungen den Vertrag abschließt.
Werden die AGB allerdings erstmals auf der Auftragsbestätigung mitgeteilt, so bedeutet das Schweigen des
Vertragspartners im nichtkaufmännischen Verkehr (Vertragspartner ist Verbraucher) auch bei Entgegennahme
der Leistung keine Annahme der AGB.
4. Wirksamkeit von AGB-Inhaltskontrolle
Wurden AGB in den Vertrag einbezogen, so sind sie zwar
Bestandteil des Vertrages, müssen jedoch nicht zwingend
wirksam sein. Ob die Klauseln in den AGB auch wirksam
sind, ist mit der so genannten Inhaltskontrolle nach den §§
307-309 BGB zu ermitteln. Zunächst ist der eingeschränkte
Anwendungsbereich der AGB-Regelungen zu beachten.
Soweit die AGB-Regelungen des BGB Anwendung finden,
regeln die §§ 307–309 BGB, wann AGB wirksam sind.
Dabei sind verschiedene Besonderheiten zu beachten. Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Abreden, die
Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflichten (zum Beispiel der Preis) unmittelbar regeln aus dem
Anwendungsbereich der §§ 307–309 BGB ausscheiden.
Eine Inhaltskontrolle findet insoweit nicht statt. Der Grund
hierfür lässt sich darin sehen, dass diese Abreden ihrer Art
nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern
festgelegt werden müssen.
Bei der Inhaltsprüfung ist zu beachten, dass die Prüfung
der AGB vom Speziellen zum Allgemeinen vollzogen werden muss. Dabei sind folgende drei Schritte der Inhaltskontrolle durchzuführen:
a.)Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten
In § 309 BGB findet sich ein Katalog mit Klauselverboten. Diese gelten ohne Wertungsmöglichkeiten. Ist ein
dort geregelter Tatbestand erfüllt, ist die AGB-Klausel
ohne weiteres unwirksam.
Besondere Erwähnung verdient § 309 Nr. 7 a BGB
der einen Haftungsausschluss für die Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit in AGB verbietet. Auch
Haftungsbeschränkungen sind hiervon erfasst. Eine
Klausel, die primär eine Verkürzung der Verjährungsfrist bezweckt, kann von diesem Verbot betroffen sein,
weil in der verkürzten Verjährungsfrist ebenfalls eine
Beschränkung der Haftung zu erblicken ist. Unter der
gleichen Nummer regelt Buchstabe b dass ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen ebenfalls unzulässig
ist. Das bedeutet nicht, dass die Haftung für Vorsatz
ausgeschlossen werden kann. Dies ist schon in § 276 III
BGB festgelegt und deshalb nicht in § 309 Nr. 7 b BGB
erwähnt.
b.)Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeiten
Die Problematik der Rechtsprechungsvielfalt kommt bei
AGB-Klauseln, die nach § 308 BGB zu beurteilen sind
besonders zum Vorschein. Die Norm regelt Klauselverbote durch die Technik der so genannten offenen
Tatbestände.
Offene Tatbestände sind Begriffe, die einer ausfüllenden
Wertung bedürfen. Begriffe wie „unangemessen lange“,
„nicht hinreichend bestimmte Fristen“ (Nr.1 und Nr. 2),
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„ohne sachlich gerechtfertigten Grund“ (Nr.3), „zumutbar“ (Nr.4), eine „Erklärung von besonderer Bedeutung“
(Nr. 6) etc. beinhalten allesamt diese Wertungsmöglichkeit.
Der jeweilige Richter muss in einer Interessenabwägung anhand der konkreten Umstände des Falles über
die Unangemessenheit einer Klausel entscheiden und
hat dabei Wertungen vorzunehmen und von seinem
Beurteilungsspielraum Gebrauch zu machen. Gerade in
diesem Bereich ist im Hinblick auf den Entscheidungsspielraum der Richter und vor allem auf die Entscheidungsvielfalt der Rechtsprechung besondere Sensibilität im Umgang mit entsprechendem Vertragswerk
geboten.
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c.) Klauselverbote nach der Generalklausel
§ 307 BGB ist das eigentliche Herzstück der Inhaltskontrolle. Er wird jedoch nur geprüft, wenn nicht schon die
spezielleren §§ 308 oder 309 BGB einschlägig sind.
Nach der Generalklausel des § 307 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben
unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene
Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine
Bestimmung mit dem wesentlichen Grundgedanken der
gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht
zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so
einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Unter diese offene Formulierung
können eine Vielzahl von Sachverhalten subsumiert
werden. Es existiert eine umfangreiche Rechtsprechung,
die sich in verschiedene Fallgruppen unterteilen lässt
und zur Beurteilung des individuellen Einzelfalls herangezogen werden kann.
weise erreichten Kunden. Bei Verbraucherverträgen sind
insbesondere auch konkret-individuelle Umstände bei der
Inhaltskontrolle mit zu berücksichtigen.
Bei Geschäften mit Verbrauchern kann nur sehr eingeschränkt von gesetzlichen Vorschriften abgewichen
werden. Rechtswidrige AGB bergen zudem das Risiko von
kostenpflichtigen Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Konkurrenten. Vor diesem Hintergrund stellt
sich die Frage, ob in den AGB überhaupt versucht werden
sollte, mittels komplizierter rechtlicher Regelungen den
kaum vorhandenen Spielraum zu nutzen. Es wäre besser,
anstelle ausschweifend formulierter AGB voller komplizierter rechtlicher Regelungen eine Darstellung in Form
eines Leitfadens für den Kunden zu wählen, welche sich
vertrauensfördernd und positiv auf die Kaufentscheidung
des Kunden auswirken. Dabei ist es wichtig, dass die AGB
leicht verständlich und kurz gehalten werden. Dem Kunden
wird damit die Möglichkeit gegeben, die Antworten auf
seine Fragen zunächst in den AGB zu suchen.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste
Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt
wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit
nicht übernommen werden.
Ansprechpartner
Industrie und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5 | 04109 Leipzig
Geschäftsbereich Dienstleistungen
Abteilung Unternehmensförderung
Denis Wilde
Telefon 0341 1267-1308
Telefax 0341 1267-1420
[email protected]
Insbesondere aus diesem Grunde sollte für die Erstellung von AGB anwaltlicher Rat eingeholt werden.
5. Folgen
Entspricht eine Vertragsbedingung nicht den gesetzlichen
Regelungen, so ist sie unwirksam. Der Rest des Vertrages
bleibt jedoch in der Regel wirksam. An die Stelle der unwirksamen Vertragsbedingung tritt die gesetzliche Regelung.
Ob und inwieweit eine verwendete Klausel der Inhaltskontrolle standhält, entscheidet letztlich das jeweils
angerufene Gericht. Abzuwägen sind stets die Interessen
des Verwenders gegenüber den Interessen der typischer-
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Anlage
Muster-AGB für den Onlinehandel
Vorwort
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine
Orientierungshilfe zu bieten, stellt die Industrie- und
Handelskammer zu Leipzig Formulierungshilfen zur
Verfügung.
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Bei vertraglichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich
fachkundiger Rechtsrat, sei es bei der Industrie- und
Handelskammer zu Leipzig oder bei Rechtsanwälten,
eingeholt werden.
Hinweis zur Benutzung der Muster-AGB
Diese Muster-AGB wurden mit größter Sorgfalt erstellt,
erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und
Richtigkeit. Sie sind als Checkliste mit Formulierungshilfe
zu verstehen und sollen daher nur eine Anregung bieten.
Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Muster-AGB
sind nur als Vorschlag möglicher Regelungen zu verstehen.
Viele Festlegungen sind im Rechtsverkehr frei vereinbar.
Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen.
Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss
daher im eigenen Interesse überlegt werden, ob und in
welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die
konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung
erforderlich ist.
Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer
zu Leipzig naturgemäß keinen Einfluss und kann daher
für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien
keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie
maßgeschneiderte AGB benötigen, sollten Sie sich durch
einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Muster-AGB Onlinehandel
I. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden
geschlossenen Vertrages.
II. Vertragspartner
Der Onlineshop wird durch die Firma…….., Straße Hausnummer, PLZ Ort betrieben. Wird ein Vertrag geschlossen (siehe
Punkt III.), so ist die Firma…………. Ihr Vertragspartner.
Firma ………………
Internetadresse
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: …………………………….
Telefax: …………………………….
E-Mail: ……………………………
III. Vertragsschluss
(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind
freibleibend.
(2) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger
Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.
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IV. Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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Firma
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Deutschland
Tel: +49 (0) … / …………
Fax: +49 (0) … / ………..
E-Mail: …………
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über
den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
Firma
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Deutschland
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung
der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen
ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
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V. Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Firma
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Deutschland
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E-Mail: ……………………..
Tel: +49 (0) … / ……………
Fax: +49 (0) … / ……………
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Beachte: Eine Widerrufsbelehrung innerhalb der AGB ist besonders hervorzuheben, besser ist über das Widerrufsrecht separat zu belehren.
VI. Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht:
1. wenn Sie kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
2. für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
3. für Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
VII. Preise, Versandkosten
Alle Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten in Höhe von ……Euro. Der
Mindestbestellwert beträgt …… Euro.
VIII. Lieferung, Nachlieferung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Die Auslieferung an
das Versandunternehmen erfolgt spätestens zwei Tage nach Geldeingang, bei Zahlung per Nachnahme oder Lastschrift
spätestens zwei Tage nach der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeit beträgt im Regelfall bis zu 5 Tage, soweit bei der
Bestellung auf der Produktseite keine andere Lieferzeit benannt ist.
(2) Sind unsere angegebenen Lieferfristen zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche
Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde
etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
(3) Im Einzelfall bieten wir Ihnen an, dass ein zunächst nicht lieferbares Produkt später bei Verfügbarkeit zugesandt wird
(Nachlieferung). Sie zahlen bei der Nachlieferung keine weiteren Versandkosten oder Nachnahmegebühren.
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IX. Umtausch
Wir sind zum Umtausch von einwandfreier Ware nicht verpflichtet. Ihr Widerrufsrecht (vgl. Punkt IV.) wird durch diese
Regelung in keiner Weise beschränkt oder ausgeschlossen.
X. Zahlung
Sie können bei uns deutschlandweit per Nachnahme, Elektronischer Lastschrift, Kreditkarte (American Express, Mastercard,
Visa) sowie Vorkasse bezahlen. Die Bezahlung per Rechnung sowie per Elektronischer Lastschrift ist für Erstkunden
nicht möglich. Wir behalten uns vor, die Zahlungsarten Rechnung und Lastschriftverfahren auch für Bestandskunden
auszuschließen bzw. für einzelne Bestellungen abzulehnen. Unsere Kunden im Ausland bitten wir, ausschließlich per
Kreditkarte oder Vorkasse zu bezahlen.
Bei Kreditkartenzahlungen und bei Zahlung per Lastschrift wird die Buchung erst bei Warenversand ausgelöst.
Bei der Bezahlung mittels Vorkasse zahlen Sie im Voraus direkt auf unser Konto. Es ist zu beachten, dass bei
Vorkasse-Zahlungen (insbesondere aus dem Ausland) evtl. Bankgebühren von Ihnen zu tragen sind. Es muss der volle
Rechnungsbetrag bei uns eingehen.
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XI. Fälligkeit und Verzug
Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Bei Bezahlung per Rechnung enthält die Rechnung das
Fälligkeitsdatum. Kommen Sie in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
XII. Mahngebühren
Begleichen Sie eine fällige Kaufpreisforderung trotz erfolgter erster Mahnung nicht, so sind wir berechtigt, für die
2. Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR zu verlangen.
XIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt wurden. Sie sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
XIV. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
XV. Mängelgewährleistung
(1) Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden
keine Einschränkungen ergeben. Der Kunde hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach
Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen
die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist einheitlich ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels
gilt Punkt XVI.
(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
XVI. Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad
des Verschuldens.
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(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen,
für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruches.
(4) Soweit die Schadenshaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XVII. Schlussbestimmungen
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(1) Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei
Verbrauchern nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des
Verbrauchers gewährte Schutz dem Kunden nicht entzogen wird.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem
Verkäufer und dem Kunden der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
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