Netzbetreiber o2
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Netzbetreiber o2
Zusatzvereinbarung zum Vertriebspartnervertrag Vermarktung iPhone Produkte - Netzbetreiber o2 zwischen einsAmobile GmbH Samerwiesen 6, 63179 Obertshausen - nachfolgend „einsAmobile“ genannt und Kundenname: Kundennummer: , Strasse, PLZ, Ort: - nachfolgend Vertriebspartner genannt - Präambel Zwischen den Parteien besteht ein Vertriebspartnervertrag über die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. einsAmobile ist berechtigt, in Deutschland (Vertragsland) iPhone-Produkte über ein eigenes Händlernetz und über bestimmte, von Apple genehmigte und zertifizierte bzw. autorisierte Dritte zu vertreiben. Um die Einhaltung der von Apple für den Vertrieb ihrer Produkte vorgegebenen Standards und Regelungen zu gewährleisten, ist es der gemeinsame Wille der Parteien, dass im Rahmen dieser Ergänzungsvereinbarung die sich aus den Vertriebsgrundsätzen von Apple sowie des Netzbetreibers o2 ergebenden Pflichten Eingang in den zwischen den Parteien bestehenden Vertriebspartnervertrag finden. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgende Ergänzung zum Vertriebspartnervertrag: 1. Vertriebsrecht und Status als Autorisierte Standorte 1.1 einsAmobile räumt dem Vertriebspartner vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Autorisierung durch o2 bzw. Apple gem. Ziffern 1.2 und 1.3 das Recht ein, nach Maßgabe dieser Ergänzungsvereinbarung die in der jeweiligen einsAmobile Produktpreisliste aufgeführten iPhone-Produkte bei einsAmobile zu bestellen, zu kaufen und diese im Vertragsland wieder selbst zu verkaufen. Eine Vermarktung durch den Vertriebspartner ist ausgeschlossen, soweit und solange der Vertriebspartner nicht den Status als Autorisierter Standort erhalten hat. 1.2 Die Liste der bestellbaren iPhone-Produkte kann von einsAmobile nach eigenem Ermessen oder nach Vorgaben von o2 jederzeit geändert, ergänzt oder reduziert werden. 1 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 1.3 Der Vertriebspartner stellt sicher, dass er dieser Status während der gesamten Dauer dieser Ergänzungsvereinbarung aufrechterhalten bleibt. Für die Gewährung oder Nichtgewährung dieses Status an den Vertriebspartner haftet einsAmobile unter keinen Umständen. 1.4 Der Vertriebspartner hat sich strikt an die Regelungen der „Apple-iPhone Vertriebsgrundsätze“, die in Anlage 1 enthalten sind, zu halten. Vor dem Vertrieb von iPhone-Produkten muss der Vertriebspartner die Anlage 1 gesondert unterzeichnen und im Original an einsAmobile übergeben. einsAmobile ist gehalten und verpflichtet auf Anweisung von o2 die Apple-iPhone- Vertriebsgrundsätze jederzeit zu ändern. Die Änderung wird mit Mitteilung an den Vertriebspartner wirksam. Wird einsAmobile von o2 oder Apple wegen Nichterfüllung der iPhoneVertriebsgrundsätze durch den Vertriebspartner In Anspruch genommen, stellt der Vertriebspartner einsAmobile von der Haftung für daraus entstehende Schäden frei. 1.5 Die Parteien sind zum Vertrieb der iPhone-Produkte auf das Vertragsland beschränkt. Dieses Vertriebsrecht ist nicht- exklusiv. Aufgrund der Zugehörigkeit des Vertragslandes zum Europäischen Wirtschaftsraum (nachfolgend „EWR“ genannt) erkennen die Parteien an, dass die für den Verkauf von iPhone-Produkten innerhalb des EWR auferlegten Beschränkungen: (i) Den Vertriebspartner nicht daran hindern – vorbehaltlich und unbeschadet der Verpflichtung aus Ziffern 3.1 bis 3.3 – , die iPhone-Produkte „aktiv“ an andere Wiederverkäufer oder Endkunden innerhalb des EWR zu verkaufen (gemäß Definition in den Leitlinien der Europäischen Kommission für vertikale Beschränkungen (2010/C130/01) zur Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Europäischen Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen (nachfolgend „Leitlinien“ genannt)), ausgenommen innerhalb Belgiens, Ungarns und Rumäniens, wo „aktiver“ Verkauf (wie in den Leitlinien definiert) nur gegenüber den ernannten Exklusivbetreibern zulässig ist, solange diese einen Exklusiv-Status innehaben; sowie (ii) Den Vertriebspartner nicht daran hindern – vorbehaltlich und unbeschadet der Verpflichtung aus Ziffern 3.1 bis 3.3 – , iPhone-Produkte an Kunden in einem anderen EWR-Land als dem Vertragsland „passiv“ zu verkaufen (wie in den Leitlinien definiert); dies gilt auch für die Beantwortung von Kundenanfragen. Soweit das geltende Recht dies zulässt, wird sich der Vertriebspartner nach besten Kräften bemühen, dafür Sorge zu tragen, dass er keine iPhone-Produkte an Personen verkauft, die beabsichtigen, diese zu Verkaufszwecken in ein außerhalb des Vertragslandes liegendes Land zu exportieren. 2. Bestellungen und Lieferung, kommerzielle Bedingungen für den Einkauf 2.1 Hinsichtlich des Forecasts über benötigte Mengen, des Bestellprozesses sowie der Lieferbedingungen gelten die Regelungen des Vertriebsvertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einsAmobile. 2.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 3.4, hat einsAmobile das Recht, einzelne oder alle Bestellungen des Vertriebspartners nach eigenem Ermessen zu stornieren, ohne dass einsAmobile aus dieser Stornierung gegenüber dem Vertriebspartner haftbar wird oder andere Verpflichtungen gegenüber dem Vertriebspartner erwachsen, vorausgesetzt, einsAmobile storniert die Bestellung noch vor dem jeweiligen Versand. 2.3 Der Kaufpreis der iPhone-Geräte ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen einsAmobile Produkt-Preisliste. einsAmobile hat das Recht, die iPhone-Produkt -Preisliste jederzeit nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung zu ändern. 2.4 Für Verkaufsprovisionen, Rechnungen und Zahlungen gelten die im Vertriebsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen, sofern diese Ergänzungsvereinbarung keine anderen Bestimmungen trifft. 2.5 o2 bzw. Apple übernehmen die Abrechnung jeglicher Urheberrechtsabgaben, Entsorgungsgebühren oder anderen Gebühren, die von einer zentralen oder lokalen Behörde, Verwertungsgesellschaft oder anderen Einrichtung für alle oder einzelne iPhone- Produkte oder deren Verpackung erhoben werden. o2 (bzw. Apple über o2) ist berechtigt, einsAmobile diese Abgaben oder Gebühren auf der iPhone-Produkt-Rechnung in Rechnung zu stellen. einsAmobile wird daher diese Abgaben oder Gebühren an den Vertriebspartner weitergeben bzw. diesem entsprechend in Rechnung stellen. Sofern die jeweilige Einrichtung berechtigte Nachzahlungen (aufgrund eines 2 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 abschließenden Urteils des Bundesgerichtshofs zur Frage der Vergütungshöhe) für bereits dem Vertriebspartner in Rechnung gestellte Abgaben oder Gebühren gegenüber o2 oder Apple einfordert, und o2 aus diesem Grund eine Nachzahlung von einsAmobile verlangt, ist einsAmobile berechtigt eine entsprechende Nachzahlung von dem Vertriebspartner zu verlangen. 2.6 einsAmobile darf außerdem ganz oder teilweise Folgendes vom Vertriebspartner in Bezug auf diese Abgaben oder Gebühren verlangen: (i) dass der Vertriebspartner diese Abgaben oder Gebühren auf eigenen Rechnungen separat ausweist, (ii) dass der Vertriebspartner seine Kunden entsprechend darüber informiert und (iii) dass der Vertriebspartner diese Abgaben oder Gebühren auf transparente Art und Weise an seine Kunden weitergibt. 3. Wiederverkauf der iPhone-Produkte 3.1 Der Vertriebspartner sichert zu, dass die von einsAmobile gelieferten iPhone-Geräte ausschließlich zusammen mit einem Laufzeit-Mobilfunktarif von o2 mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten gemäß Anlage 3 „iPhone-Tarif-Übersicht“ (nachfolgend „Mobilfunktarif“ genannt) vermarktet werden. Mobilfunktarife können von o2 jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Der Wiederverkauf von iPhone-Geräten ohne Mobilfunktarif, insbesondere über ein Ratenkaufmodell, ist strikt untersagt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertriebspartner eine Zusatzvereinbarung „o2 My Handy“ geschlossen hat, solange nicht einsAmobile bzw. o2 die Vermarktung der iPhone-Geräte über o2 My Handy schriftlich freigegeben hat. 3.2 Der Vertriebspartner sichert zu, dass beim Wiederverkauf von iPhone-Geräten zusammen mit Mobilfunktarifen die Bedingungen von Anlage 1 und 2 in vollem Umfang eingehalten werden, d.h. insbesondere, dass der Vertriebspartner die iPhone-Produkte nicht über den dort ausgewiesenen maximalen EVP anbieten und verkaufen. Bei einer Verletzung dieser Pflicht durch den Vertriebspartner, hat der Vertriebspartner einsAmobile von allen Ansprüchen, die o2 gegen einsAmobile diesbezüglich geltend macht, freizustellen. 3.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von o2 bzw. Apple wird der Vertriebspartner iPhone-Produkte nicht gekoppelt mit Drittprodukten, inkl. anderer Apple Produkte, bewerben und nicht zu einem Gesamtpreis anbieten. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von einsAmobile bzw. o2, wird der Vertriebspartner für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss dieser Ergänzungsvereinbarung keine anderen Geräteversicherungen für die iPhone-Geräte vermitteln als die Geräteversicherungen der Firma Assurant Deutschland GmbH. 3.4 einsAmobile behält sich für den Fall, dass der Vertriebspartner einer in dieser Ziffer 3 genannten Pflichten nicht nachkommt, das Recht vor, die Belieferung mit iPhone-Produkten mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung einzustellen sowie sämtliche noch offenen Bestellungen des Vertriebspartners zu stornieren. In diesem Fall ist der Vertriebspartner verpflichtet, sofern einsAmobile dies verlangt, unverzüglich die den Wiederverkauf der iPhone-Produkte einzustellen. Darüber hinaus hat einsAmobile das Recht, diese Ergänzungsvereinbarung sowie alle darunter geschlossenen Bestellungen aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und gegenüber dem Vertriebspartner Schadenersatz geltend zu machen. Des Weiteren gelten die in Ziffer 9.6 genannten Folgen. 4. Reporting 4.1 Der Vertriebspartner hat einsAmobile die in dieser Ziffer 4 detaillierten Berichte über seine Verkaufszahlen und Lagerbestände vorzulegen. Der Vertriebspartner benötigt hierzu ein spezielles Warenwirtschaftssystem. Das Warenwirtschaftssystem EPOS erfüllt diese Anforderungen. Der Vertriebspartner kann von einsAmobile eine EPOS-Lizenz erwerben. Anderenfalls muss er sicherstellen, dass sein Warenwirtschaftssystem entsprechend aufgebaut ist, damit der Vertriebspartner seinen Reporting-Pflichten gem. dieser Ziffer 4 gegenüber einsAmobile nachkommen kann. Sofern einsAmobile keine abweichenden Anweisungen erteilt, hat der Vertriebspartner konsolidierte Angaben einzureichen. Auf Verlangen von einsAmobile legt der Vertriebspartner einsAmobile innerhalb von vier Arbeitstagen die notwendigen Unterlagen und Nachweise vor, die die jeweiligen Angaben des Vertriebspartners belegen. 4.2 Der Vertriebspartner verpflichtet sich zur Implementierung eines den EDI-Prozessanforderungen und Qualitätsstandards von einsAmobile bzw. o2 entsprechenden EDI-Prozesses für Bestellvorgänge, Wiederverkaufs-, Lagerbestands- und Rechnungsstellungsreporting. Der Vertriebspartner wird sicherstellen, dass die Daten, die der Vertriebspartner im elektronischen Datenaustausch (EDI) mit einsAmobile zur Verfügung stellt, korrekt sind und wird sämtliche von einsAmobile gemeldeten Datenmängel unverzüglich beheben. 3 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 4.3 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, täglich einen EDI-Verkaufsbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie viele iPhone-Produkte der Vertriebspartner jeweils am Vortag verkauft haben. Folgende Angaben müssen im Bericht erfasst werden: iPhone-Gerät; Apple-Seriennummer; EVP jedes einzelnen iPhone-Gerätes; Rechnungsdatum; Anzahl der verkauften iPhone-Produkte, nach Autorisierten Standorten sowie Online-Shops aufgeschlüsselt; Anzahl der verkauften iPhone-Produkte, nach Geschäftskunden, Bildungseinrichtungskunden und Regierungsbehörden- Kunden aufgeschlüsselt; sowie soweit gesetzlich zulässig: Postleitzahl der Lieferanschrift. 4.4 Der Vertriebspartner liefert täglich einen EDI-Lagerbestandsbericht, aus dem der Bestand an iPhoneProdukten beim Vertriebspartner am Ende des vorigen Arbeitstages hervorgeht. Der Bericht wird eine aufgeschlüsselte Liste der im Bestand befindlichen iPhone-Produkte (mit entsprechender Seriennummer) beinhalten. 4.5 Der Vertriebspartner legt einsAmobile täglich (Sonntag bis Samstag) einen Verkaufs- und Lagerbestandsbericht vor. Der Vertriebspartner liefert die jeweiligen Verkaufs- und Bestandsberichte für den vorherigen Tag bis 9 Uhr vormittags des Folgetages. Die Parteien können sich darauf verständigen, an bestimmten Feiertagen auf die Berichterstattung zu verzichten. 4.6 Im Falle von technischen Schwierigkeiten bezüglich vorgenannter Berichterstattung bzw. deren Unmöglichkeit, wird der Vertriebspartner einsAmobile unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen. 5. Mängel, Reparatur und Produktgarantie 5.1 Der Vertriebspartner sichert zu, dass die Kunden zunächst auf die bestehende Apple-Standard-ProduktGarantie zu verweisen sind. Für die Gewährleistung der iPhone-Produkte gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Vertriebsvertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einsAmobile, es sei denn nachfolgend haben die Parteien etwas anderes geregelt, wobei die Gewährleistungszeit von einsAmobile gegenüber dem Vertriebspartner auf 12 Monate ab Verkauf des iPhone-Produktes an den Kunden beschränkt ist und die Beweislast für das Vorliegen eines Gewährleistungsfalles nach 6 Monaten auf den Vertriebspartner übergeht. Die Parteien vereinbaren, dass die Kunden, die ein iPhone-Produkt erworben haben, zunächst auf die bestehende Apple-Standard-Produkt-Garantie zu verweisen sind. Für die Kosten des Rückgabeverfahrens gilt Ziffer 5.3. 5.2 einsAmobile weist darauf hin, dass Apple bzw. o2 für iPhone-Produkte keine „dead on arrival“ Regelung (DOA) gewährt. 5.3 Im Falle von notwendigen Reparaturen an iPhone-Geräten, bei denen eine Direktabwicklung zwischen dem Kunden des Vertriebspartners und Apple im Rahmen der Apple- Standard-Produkt-Garantie nicht stattgefunden hat und der Vertriebspartner berechtigterweise Gewährleistungsansprüche gegen einsAmobile geltend macht, ist das von einsAmobile übliche Rückgabeverfahren einzuhalten. Für die weiteren Kosten der Reparatur, inkl. der Versendung an den Vertriebspartner ist, solange die Apple-Standard-Produkt-Garantie eingreift, einsAmobile verantwortlich, sofern diese Garantie nicht eingreift, der Vertriebspartner . 5.4 Der Vertriebspartner informiert einsAmobile über sämtliche geltend gemachten Ansprüche oder Anspruchsandrohungen in Bezug auf eine mögliche Produzentenhaftung sowie Produkthaftung von o2 und/oder Apple. 6. Audits Die Rechte die o2 gemäß Punkt 5. der Anlage 1 zustehen, stehen in gleichem Umfang auch einsAmobile zu. 7. Geheimhaltung Die Parteien werden den Inhalt dieser Ergänzungsvereinbarung sowie alle anderen vertraulichen Informationen in Zusammenhang mit dieser Ergänzungsvereinbarung auf unbeschränkte Zeit vertraulich behandeln. 4 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 8. Haftung und Haftungsfreistellung Der Vertriebspartner verpflichtet sich, einsAmobile im Hinblick auf Ansprüche Dritter, insbesondere von o2 oder Apple, von der Haftung freizustellen und schadlos zu stellen, die aus der Verletzung von Pflichten nach dieser Ergänzungsvereinbarung resultieren. Insbesondere haftet der Vertriebspartner für sämtliche Schadenersatzansprüche und/oder Kosten, einschließlich der Prozesskosten, die entstehen, um einsAmobile gegen diese Ansprüche zu verteidigen. Sämtliche Haftungsbeschränkungen seitens des Vertriebspartners, ob aufgrund des Vertriebsvertrages oder auf anderer Grundlage, sind in Bezug auf Ansprüche Dritter gegen einsAmobile unwirksam. 8.1 einsAmobile wird den Vertriebspartner nur insoweit schadlos halten wie einsAmobile von o2 schadlos gehalten wird. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Vertriebsvertrages. 9. Laufzeit und Beendigung 9.1 Diese Ergänzungsvereinbarung tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft („Tag des Inkrafttretens“). 9.2 Beide Parteien haben das Recht, die Ergänzungsvereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen schriftlich zu kündigen. 9.3 Jede Partei ist berechtigt, diese Ergänzungsvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) die andere Partei zahlungsunfähig ist, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger erfolgt ist oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder wenn ein Insolvenzverfahren gegen die Partei eröffnet wurde oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der anderen Partei eintritt, (ii) die andere Partei eine ihrer wesentlichen Vertragspflichten verletzt und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, oder, wenn aufgrund der Schwere des Vertragsbruches nicht zumutbar ist, die Beseitigung der Vertragsverletzung abzuwarten oder wenn die Beseitigung von der anderen Partei abgelehnt wird. 9.4 Darüber hinaus liegt für einsAmobile ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt vor, wenn (i) der Vertriebspartner iPhone-Geräte ohne den in Ziffer 3.1 beschriebenen gleichzeitigen Abschluss eines gebündelten Mobilfunktarifs verkauft; (ii) o2 bzw. Apple in Bezug auf den Vertriebspartner den Status als Autorisierter Standort ablehnt oder entzieht; (iii) die o2 iPhone-Ergänzungsvereinbarung, gleich aus welchem Grund, beendet wird; oder (iv) falls der Vertriebspartner i. Ü. den Pflichten aus den Ziffern 1, 3 sowie aus Anlage 1 („Apple-iPhoneVertriebsgrundsätze“) nicht nachkommt. 9.5 Die Parteien vereinbaren, dass selbst im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung aus wichtigem Grund entgangener Gewinn und Einnahmeverluste ausgeschlossen sind. 9.6 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch einsAmobile, ist einsAmobile berechtigt, die Rücksendung sämtlicher iPhone-Geräte, die bereits an den Vertriebspartner geliefert wurden und noch beim Vertriebspartner vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises abzüglich 20% zu verlangen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch einsAmobile, ist einsAmobile berechtigt, die Rücksendung sämtlicher iPhoneGeräte, die bereits an den Vertriebspartner geliefert wurden und noch beim Vertriebspartner vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises zu verlangen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Vertriebspartner, ist einsAmobile dazu verpflichtet, sämtliche iPhone-Geräte, die bereits an den Vertriebspartner geliefert wurden und noch beim Vertriebspartner vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises zurückzunehmen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Vertriebspartner, ist einsAmobile berechtigt, die Rücksendung sämtlicher iPhone-Geräte, die bereits an den Vertriebspartner geliefert wurden und noch beim Vertriebspartner vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises abzüglich 20% zu verlangen. 9.7 Im Hinblick auf bestellte iPhone-Produkte und damit zusammenhängende Ansprüche gelten sämtliche Bestimmungen dieser Ergänzungsvereinbarung und des Vertriebsvertrages über die Beendigung des Vertrages hinaus. 5 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 9.8 Die Beendigung dieser Ergänzungsvereinbarung hat i. Ü. keinerlei Auswirkungen auf die Pflichten der Parteien im Rahmen des Vertriebsvertrages. 10. Verschiedenes 10.1 Falls ein Teil der Ergänzungsvereinbarung oder ein Anhang zur Ergänzungsvereinbarung für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt wird, führt dies nicht zu einer Unwirksamkeit anderer Bestimmungen der Ergänzungsvereinbarung oder deren Anhänge. In diesem Fall werden die Parteien versuchen, die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck dieser Regelung am nächsten kommt. Falls sich die Parteien nicht auf eine solche Ersatzbestimmung einigen können, hat dies ebenfalls keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der restlichen Teile der Ergänzungsvereinbarung. 10.2 Für den Fall eines Widerspruchs zwischen Ergänzungsvereinbarung und deren Anhänge haben Ergänzungsvereinbarung Vorrang und sind maßgeblich. den die Bestimmungen Bestimmungen und und Bedingungen Bedingungen dieser dieser 10.3 Änderungen dieser Ergänzungsvereinbarung sowie der Anhänge, soweit sie nicht einseitig durch einsAmobile vorgenommen werden dürfen, erfordern eine schriftliche Vereinbarung. 10.4 Durch diese Ergänzungsvereinbarung werden bestimmte Regelungen des Vertriebspartnervertrags ersetzt und/oder geändert. Soweit die im Vertriebsvertrag festgelegten Bestimmungen nicht im Widerspruch stehen, finden auch die Regelungen des Vertriebsvertrages auf diese Ergänzungsvereinbarung Anwendung. Für den Fall einer Unvereinbarkeit oder eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen und Bedingungen dieser Ergänzungsvereinbarung und des Rahmenvertrages, sind die Bestimmungen dieser Ergänzungsvereinbarung maßgeblich und haben Vorrang vor dem Rahmenvertrag. Ort, Datum Unterschrift/Stempel einsAmobile GmbH Ort, Datum Unterschrift/Stempel Vertriebspartner 6 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 Anlage 1 Apple-iPhone-Vertriebsgrundsätze Die Firma Apple hat die Vermarktung von iPhone-Produkten an den Endkunden an die strikte Einhaltung ihrer Vertriebsgrundsätze gekoppelt. o2 hat diese Regeln an den Vertriebspartner sowie alle Autorisierten Standorte weiterzugeben und diese entsprechend zu verpflichten. Mit Unterzeichnung dieser Erklärung erkennen der Vertriebspartner sowie sie Autorisierten Standorte die Geltung dieser Apple-iPhone-Vertriebsgrundsätze als verpflichtend gegenüber o2 sowie Apple an und bestätigen, dass o2 und/oder Apple diese Verpflichtungen auch unmittelbar gegenüber dem Autorisierten Standort durchsetzen können. 1. Allgemein 1.1 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort sichert zu, dass die von o2 erworbenen iPhone-Geräte ausschließlich zusammen mit einem Laufzeit-Mobilfunktarif von o2 mit einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten gemäß Appendix 1 „iPhone-Tarif-Übersicht“ (nachfolgend „Mobilfunktarif“ genannt) vermarktet werden. Der Wiederverkauf von iPhone- Geräten ohne Mobilfunktarif ist strikt untersagt. Mobilfunktarife können von o2 jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Autorisierter Standort eine Zusatzvereinbarung über das Programm „o2 My Handy“ geschlossen hat. 1.2 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort sichert zu, dass beim Wiederverkauf von iPhone-Geräten zusammen mit Mobilfunktarifen die Bedingungen von Appendix 2 („iPhone- Produktpreisliste“) in vollem Umfang eingehalten werden, d.h. insbesondere, dass der Vertriebspartner und die Autorisierten Standorte die iPhoneProdukte nicht über den dort ausgewiesenen maximalen EVP anbieten und verkaufen. Bei einer Verletzung dieser Pflicht durch den Vertriebspartner oder einen Autorisierten Standort, hat der Vertriebspartner o2 von allen Ansprüchen, die Apple gegen o2 diesbezüglich geltend macht, freizustellen. 1.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Apple werden der Vertriebspartner sowie die Autorisierten Standorte iPhone-Produkte nicht gekoppelt mit Drittprodukten, inkl. anderer Apple Produkte, bewerben und nicht zu einem Gesamtpreis anbieten. 2. Pflichten in Bezug auf die Vermarktung von iPhone-Produkten 2.1 Nachfolgende Pflichten gem. Ziffer 2 bis 5 des Vertriebspartners sowie der Autorisierte Standorte gehen auf Verpflichtungen zurück, die auch o2 gegenüber Apple zu übernehmen hat. Sofern Apple diese Pflichten erweitert, ergänzt, reduziert oder anderweitig ändert, steht es o2 frei, diese Pflichten auch im Verhältnis zum Vertriebspartner jederzeit entsprechend zu ändern. Der Vertriebspartner stellt durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sicher, dass alle Autorisierten Standorte diese Pflichten erfüllen. 2.2 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich zur Verkaufsförderung und dem Wiederverkauf der iPhone-Produkte auf professionelle und kompetente Weise. Der Vertriebspartner und der Autorisierten Standort verpflichtet sich und stellt sicher, dass in jedem Autorisierten Standort eine ausreichende Anzahl von geschultem und von Apple zertifiziertem Personal vorhanden ist, um Kunden und potentielle Kunden in Zusammenhang mit iPhone- Produkten sachkundig beraten zu können. 2.3 Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort wird die mit jedem verkauften iPhone- Produkt gelieferte Verpackung, Etiketten und weiteren Verpackungsinhalte (In-box-Material) unversehrt, in der von o2 versandten Form, mitliefern und wird iPhone-Produkte oder damit verbundenes Material nicht entfernen, verschleiern oder mit zusätzlichen Markierungen versehen. Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich, in iPhoneProdukte aufgenommene oder mit iPhone-Produkten verpackte Software ausschließlich in Zusammenhang mit dem genehmigten Verkauf dieses Produkts zu vertreiben und hat im Hinblick auf diese Software keine weiteren Rechte. Insbesondere wird der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Apple keine Software oder Einstellungen (Settings) zum iPhone-Produkt hinzufügen oder ändern und keine anderweitigen Modifikationen der iPhone-Produkte vornehmen. Diese Regelung gilt auch für die Verpackung sowie Verpackungsinhalt, das Erscheinungsbild, Etiketten und die Funktionalitäten von iPhone-Produkten. 2.4 Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort ist verpflichtet, jedem Kunden, der danach verlangt, eine Ausfertigung der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Version der eingeschränkten Apple-Standard-Garantie und AppleStandard-Endnutzer- Softwarelizenz auszuhändigen. Für jeden Kunden, der ein iPhone-Gerät erwirbt, muss der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort: (a) dem Kunden zum Zeitpunkt des Erwerbs die Gelegenheit geben, die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version der Standard-Endnutzer-Softwarelizenzvereinbarung zu prüfen und muss die rechtlich wirksame Zustimmung dieses Kunden zu dieser Lizenzvereinbarung einholen, (b) Apple für mindestens drei 7 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 Jahre ab dem Datum der Zustimmung zu Prüfzwecken Aufzeichnungen über diese Zustimmung zugänglich machen und (c) dem Kunden einen Beleg über die zu diesem Zeitpunkt geltende eingeschränkte Garantie, Seriennummer des iPhone- Geräts, Verkaufsdatum und -ort sowie Name und Anschrift des Kunden vorlegen. 2.5 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich, in Bezug auf iPhone- Produkte keine Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien abzugeben, die den Prospekten oder Schulungsunterlagen von Apple widersprechen und auch kein sonstiges Verhalten an den Tag zu legen, das negative Auswirkungen auf den Ruf und/oder Firmenwert von Apple haben könnte. 2.6 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich, über o2 das von Apple genehmigte POSMaterial zur Verkaufsförderung von iPhone-Produkten zu beziehen und die dafür entstehenden Kosten zu tragen. Auf Verlangen von Apple hat der Vertriebspartner dieses Material von anderen Anbietern, die von Apple benannt wurden, zu beziehen. Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort stellt auf seine Kosten sicher: (a) dass jeder Autorisierte Standort mindestens eine Vorführeinheit des neuesten iPhone-Gerätes zur Verfügung hat, (b) dass auf jeder Vorführeinheit die neueste iPhone- Softwareversion und von Apple zur Verfügung gestellte Vorführinhalte installiert sind, (c) dass kostenlos zur Datenübertragung nutzbare mobile Daten oder WiFi auf jedem VorführiPhone-Gerät zur Verfügung stehen und (d) dass die neueste Version von iTunes für die iPhone-GeräteAktivierung verfügbar ist. 2.7 Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort stellt seinen Kunden eine vollständige und umfangreiche Beschreibung sowie alle relevanten Informationen über iPhone-Produkte zur Verfügung. Dies gilt auch in Bezug auf Kundendienstleistungen und Support in Bezug auf iPhone-Geräte. 2.8 Weiterhin verpflichtet sich der Vertriebspartner sowie der Autorisierte Standort, seinem Verkaufspersonal die gleichen oder besseren Verkaufsprovisionen wie für andere Mobilfunkgeräte zu gewähren. 2.9 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich zur Schulung und Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an kompetentem, von Apple zertifiziertem Personal, um den Kunden, die ein iPhone-Produkt erworben haben, herausragenden Kundensupport leisten zu können. Das gesamte Kundensupport-Personal muss den Zertifizierungsanforderungen von Apple entsprechen. Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich zur Bereitstellung von kostenlosem Kundensupport in den Callcentern des Vertriebspartners bzw. des Autorisierten Standorts entsprechend den Anforderungen von Apple, und zwar für alle Kunden, die ein iPhoneGerät mit einem Mobilfunktarif erworben haben und die ein Callcenter des Vertriebspartners unmittelbar kontaktieren oder die ein Apple- Callcenter kontaktieren und von Apple im Rahmen automatisierter Anrufvermittlung oder anderweitiger Eskalationsvereinbarung an den Vertriebspartner bzw. den Autorisierten Standort vermittelt werden. 2.10 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich auf eigene Kosten zur Erstellung und Pflege einer Website, (i) über die Kundensupport für die Leistungen des Vertriebspartners bzw. des Autorisierten Standorts erbracht wird, und (ii) über die Kundensupport in Bezug auf iPhone-Produkte und verbundene Software und Services erbracht wird, mindestens in dem gleichen Umfang wie Leistungen, die für die Mobiltelefone anderer Hersteller erbracht werden, und (iii) die einen Link zur Website von Apple beinhaltet, der den Kunden leicht Zugang zu Zusatzinformationen über iPhone-Produkte sowie andere Apple- Produkte und Leistungen verschafft. 2.11 Wenn einem iPhone-Nutzer mit einem Mobilfunktarif über den Apple-Direktvertriebskanal, ein Apple-Callcenter oder einen anderen Apple-Dienstleister eine Reparaturvereinfachung gewährt wird, dürfen Apple und/oder der AppleDienstleister dem iPhone-Nutzer entsprechend behilflich sein und Apple wird o2 die Kosten dieser Reparaturvereinfachung in Rechnung stellen. Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort ist verpflichtet, o2 diese Beträge zu erstatten. 3. After-Sales Leistungen 3.1 Die Kunden des Vertriebspartners bzw. des Autorisierten Standorts, haben für die iPhone- Produkte die AppleStandard- Produkt-Garantie, die direkt von Apple zur Verfügung gestellt wird, in Anspruch zu nehmen, solange und soweit diese greift. Falls von Apple der erweiterte Service-Vertrag „APP“ angeboten wird, wird der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort diesen erweiterten Service-Vertrag seinen Kunden anbieten. Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort ist verpflichtet, jedem Kunden, der danach verlangt, eine Ausfertigung der Apple-Standard-Produkt-Garantie auszuhändigen. Der Kunde ist jeweils darauf aufmerksam zu machen, dass er zur Einlösung der Produktgarantie für iPhone-Produkte die iPhone- Produkt- Seriennummer, Name und Anschrift des Kunden und Einkaufsort und -datum benötigt und vorzulegen hat. 3.2 Für den Fall, dass der Vertriebspartner oder ein Autorisierter Standort nach eigenem Ermessen in Zusammenhang mit iPhone-Produkten zusätzliche Garantien oder Gewährleistungen übernehmen sollte, die weder 8 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 von der Apple-Standard- Produkt-Garantie noch von der vereinbarten Gewährleistung durch o2 abgedeckt sind, verpflichtet sich der Vertriebspartner oder der Autorisierte Standort, die Kunden klar darauf hinzuweisen, dass diese Garantien und Gewährleistungen ausschließlich durch den Vertriebspartner bzw. den Autorisierten Standort angeboten werden. Der Vertriebspartner oder der Autorisierte Standort trägt sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit diesen zusätzlichen Garantien und Gewährleistungen entstehen, hält o2 insoweit schadlos und stellt o2 und Apple von jeglicher Haftung in Bezug auf diese zusätzlichen Garantien und Gewährleistungen frei. 3.3 Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort hat jedem iPhone-Nutzer mit einem Mobilfunktarif, der ein iPhone- Gerät zwecks Durchführung eines Abgedeckten Reparaturfalls an den Vertriebspartner bzw. den Autorisierten Standort zurückgibt, ein Ersatz-iPhone oder ein Leihgerät (gemäß Spezifikation von Apple) anzubieten. Der Vertriebspartner oder der Autorisierte Standort bezieht und lagert auf eigene Kosten an geeigneten Standorten eine zu diesem Zweck ausreichende Menge an Ersatz-iPhones bzw. Leihgeräten. Die vom Vertriebspartner oder dem Autorisierten Standort für diese Leihgeräte erhobene Gebühr darf nicht höher sein als die Leihgebühr, die der Vertriebspartner oder der Autorisierte Standort für Mobilfunkgeräte anderer Hersteller berechnet. Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Dienstmerkmale des Betreiberdienstes dieses iPhone-Nutzers auch auf seinem Leihgerät funktionieren. 3.4 Jegliche Versuche seitens des Vertriebspartners oder der Autorisierten Standorte, von o2 gelieferte iPhoneGeräte in irgendeiner Form zu hacken oder zu knacken („jailbreak“) sind strikt untersagt und führen zu einem Garantie- und Gewährleistungsverlust. Darüber hinaus können solche Handlungen möglicherweise eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Apple darstellen und entsprechende Ansprüche von Apple auslösen. Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort haftet gegenüber Apple und o2 für sämtliche Schäden, die aus vorgenannten Handlungen entstehen. 4. Marken und Werbung 4.1 Vor jeglicher Nutzung der Marken von Apple durch den Vertriebspartner und/oder die Autorisierten Standorte, hat der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort in jedem Fall die Zustimmung von Apple einzuholen. Durch diese iPhone- Ergänzungsvereinbarung erlangt der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort keinerlei Rechte auf Nutzung der Marken von Apple, von Apple-Marketing-Material oder von jeglichen wie auch immer gearteten geistigen Eigentumsrechten von Apple. 4.2 Der Vertriebspartner sowie die Autorisierten Standorte dürfen für die Werbung (im weiteren Sinne) im Zusammenhang mit iPhone-Produkten, die unter dieser iPhone- Ergänzungsvereinbarung von o2 geliefert werden, ausschließlich Materialien, inkl. Layouts, nutzen, die ihnen von o2 zur Verfügung gestellt wurden. 4.3 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Apple und o2 keine Presseerklärungen abzugeben oder Pressemitteilungen zu verteilen, in denen diese iPhoneErgänzungsvereinbarung, deren Gegenstand, Apple oder irgendwelche iPhone-Produkte oder ein Mobilfunktarif erwähnt werden. 4.4 Der Vertriebspartner und der Autorisierte Standort verpflichtet sich, bei der Vermarktung von iPhoneProdukten auf eigene Kosten alle Spezifikationen und Instruktionen von Apple oder o2 zu beachten, insbesondere für Design-Vorgaben des Verkaufsraums und der Einrichtung, die Spezifikationen für Produkt-Präsentationen, POSMaterial und in welcher Art und Weise iPhone-Produkte in Autorisierten Standorten vermarktet werden. 4.5 Unbeschadet vorstehender Bestimmungen vereinbaren die Parteien in Bezug auf die Ersteinführung eines iPhone- Produkts, dass jegliche öffentlichen Ankündigungen und/oder Adhoc-Mitteilungen über das Bestehen oder den Gegenstand dieser iPhone- Ergänzungsvereinbarung vorab einvernehmlich zwischen den Parteien abzustimmen sind. Darüber hinaus sind solche Ankündigungen oder Mitteilungen jeweils vorab von Apple schriftlich zu genehmigen. 5. Audit Der Vertriebspartner und die Autorisierten Standorte verpflichten sich zur Aufbewahrung der Unterlagen und Aufzeichnungen, die vernünftigerweise zur Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen aus der iPhoneErgänzungsvereinbarung und deren Anhänge bzw. Appendices benötigt werden, über einen Zeitraum von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats. Apple und/oder o2 dürfen einen unabhängigen Prüfer einmal vierteljährlich mit Prüfung der Aufzeichnungen des Vertriebspartners und/oder der Autorisierten Standorte beauftragen zum Zwecke der Überprüfung, ob der Vertriebspartner oder ein Autorisierter Standort seinen Pflichten gemäß der iPhone- Ergänzungsvereinbarung nachgekommen ist. Die Prüfungen müssen während der üblichen Geschäftszeiten und auf eine Art und Weise erfolgen, durch die der normale Geschäftsbetrieb des Vertriebspartners bzw. der Autorisierten Standorte nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Apple oder o2 sind verpflichtet, 9 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787 dem Vertriebspartner bzw. dem Autorisierten Standort das Datum, die Uhrzeit, den Umfang und den Zweck der Prüfung mindestens drei Werktage vor Beginn der Prüfung schriftlich mitzuteilen. Der Vertriebspartner bzw. der Autorisierte Standort hat dafür Sorge zu tragen, dass in Bezug auf die relevanten Aufzeichnungen und Geschäftspraktiken sachkundige Mitarbeiter zur Verfügung stehen. 6. Rückerwerb der gelieferten iPhone-Geräte im Falle der Vertragsbeendigung o2/Vertriebspartner Für den Fall einer Kündigung des Vertrages (iPhone-Ergänzungsvereinbarung) zwischen o2 und dem Vertriebspartner soll folgendes auch für den Autorisierten Standort gelten: Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch o2, ist o2 berechtigt, die Rücksendung sämtlicher iPhoneGeräte, die bereits an den Autorisierten Standort geliefert wurden und noch beim Autorisierten Standort vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises abzüglich 20% zu verlangen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch o2, ist o2 berechtigt, die Rücksendung sämtlicher iPhone-Geräte, die bereits an den Autorisierten Standort geliefert wurden und noch beim Autorisierten Standort vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises zu verlangen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Vertriebspartner, ist o2 dazu verpflichtet, sämtliche iPhone-Geräte, die bereits an den Autorisierten Standort geliefert wurden und noch beim Autorisierten Standort vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises zurückzunehmen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Vertriebspartner, ist o2 berechtigt, die Rücksendung sämtlicher iPhone-Geräte, die bereits an den Autorisierten Standort geliefert wurden und noch beim Autorisierten Standort vorrätig sind, gegen Zahlung des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kaufpreises abzüglich 20% zu verlangen. Vertriebspartner Datum: Gez.: Name: Autorisierter Standort Datum: Gez.: Name: Telefónica o2 Germany GmbH & Co. OHG Datum: Gez.: Name: 10 einsAmobile GmbH ▪ Samerwiesen 6 ▪ 63179 Obertshausen ▪ Tel.: +49 6104 / 4057 - 0 ▪ Fax: +49 6104 / 4057 - 709 ▪ E-Mail: [email protected] Web: www.einsamobile.de ▪ Dipl.-Ing. Murat Ayhan ▪ Dipl.-Betriebswirt Akin Erdem ▪ Ag. Offenbach / Main ▪ HRB: 41574 ▪ Bankverbindung ▪ Spk. Langen-Seligenstadt BIC: HELADEF1SLS ▪ IBAN: DE08 5065 2124 0001 1255 66 ▪ Ust. ID Nr.: DE241316646 ▪ Steuernummer: 35 232 10953 ▪ WEEE-RegNr.: DE 82197787