Arbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten

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Arbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten
Arbeitsvertrag für einen kaufmännischen Angestellten
Anstellungsvertrag
Die Firma :
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……………………………………
……………………………………
und Herr / Frau:
……………………………………
…………………………………....
……………………………………
schließen folgenden Anstellungsvertrag:
1. Beginn des Anstellungsverhältnisses
Das Anstellungsverhältnis beginnt am ……………… .
Der Anstellungsvertrag kann vor Beginn des Anstellungsverhältnisses nicht gekündigt
werden.
2. Probezeit/Dauer des Anstellungsvertrages
Das Anstellungsverhältnis ist bis zum Ablauf der Probezeit befristet. Die Probezeit beträgt
sechs Monate. In der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von
zwei Wochen gekündigt werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit werden die
Vertragspartner entscheiden, ob das Anstellungsverhältnis über die Probezeit hinweg auf
unbestimmte Zeit fortgesetz werden soll.
3. Tätigkeit/Einsatzort
Die Einstellung erfolgt für eine Tätigkeit als …………………… in ……………………. .
Bei Bedarf sind auch andere zumutbare Arbeiten zu leisten. Der Mitarbeiter kann
vorübergehend auch an anderen Orten eingesetzt werden.
4. Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt …… Stunden ausschließlich Pausen. Die Verteilungen
der wöchentlichen Arbeitszeit obliegt dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung des
Arbeitszeitgesetzes. Die Arbeitszeit einer Arbeitswoche kann vom Arbeitgeber einseitig
verlängert werden, sofern betriebliches Interesse dies erfordert. Die über die wöchentliche
Arbeitszeit gemäß Satz 1 hinaus geleisteten Arbeitsstunden sind Überstunden. Sie werden mit
1/164 des Monatsgehalts vergütet. Ab der 42. Arbeitsstunde je Woche wird ein zusätzlicher
Überstundensatz von 25% pro Arbeitsstunde gezahlt.
Überstunden sind nur zu vergüten, wenn sie vom Arbeitnehmer mit vorheriger Zustimmung
des Arbeitgebers geleistet werden.
Jeden Mittag zwischen 12 und 14 Uhr liegt eine Mittagspause von 30 Minuten, die auf die
wöchentliche Arbeitszeit nicht angerechnet wird. Die Mittagspausen sind zwischen den
Mitarbeitern untereinander so abzustimmen, dass die Arbeitsfähigkeit der einzelnen
Betriebsabteilungen erhalten bleibt.
5. Verhalten
Die Arbeitszeiten sind pünktlich einzuhalten. Die dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeiten
sind ordnungsgemäß und gewissenhaft auszuführen. Der Arbeitnehmer hat sich innerhalb und
außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Ansehen des Arbeitgebers nicht geschädigt
wird. Der Arbeitgeber legt Wert auf ein gepflegtes Äußeres der Mitarbeiter; Freizeitkleidung
darf während der Arbeitszeit nicht getragen werden.
6. Arbeitsversäumnis/Arbeitsunfähigkeit
Jedes vorhersehbare Arbeitsversäumnis, sofern es nicht auf Arbeitsunfähigkeit beruht, bedarf
der vorherigen Einwilligung des Arbeitgebers. Bei Erkrankung oder sonstiger
Arbeitsverhinderung ist der Arbeitgeber unverzüglich, möglichst telefonisch, zu
benachrichtigen. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die
Arbeitsunfähigkeit mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit dem
Arbeitgeber spätestens am auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag einzureichen.
Auf Verlangen des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Bescheinigung auch
schon früher vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung
angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung
vorzulegen. Die Bestimmungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber
enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die
Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und voraussichtliche Dauer der
Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer ist während und auch nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses
zur Verschwiegenheit über alle geschäftlichen Vorgänge verpflichtet. Akten, Urkunden,
Korrespondenz, Kundenverzeichnis, Preislisten und sonstige Geschäftsunterlagen dürfen nur
mit vorherigem Einverständnis des Arbeitgebers aus den Geschäftsräumen mitgenommen
werden.
8. Nebenbeschäftigung
Nebenbeschäftigungen- auch unentgeltliche- dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des
Arbeitgebers ausgeübt werden, es sei denn, die Interessen des Arbeitgebers werden durch die
Nebenbeschäftigung nicht berührt.
9. Heiligabend/Sylvester
Am 24. und 31. Dezember wird ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung gewährt unter Anrechnung dieser
Tage als volle Arbeitstage.
10. Sonderurlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Freizeit:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
bei Eheschließung oder Silberhochzeit des Arbeitnehmers zwei Tage
bei Eheschließung der Kinder des Arbeitnehmers jeweils ein Tag
beim Tod des Ehegatten drei Tage
bei Tod von Eltern oder Kindern jeweils zwei Tage
bei Niederkunft der Ehefrau jeweils zwei Tage
bei plötzlicher schwerer Erkrankung des Ehegatten oder eines Kindes jeweils drei
Tage, jedoch höchstens neun Tage im Kalenderjahr
11. Gehalt
Das Gehalt beträgt monatlich ……………….Euro, zahlbar bargeldlos am Monatsschluss.
Die Abtretung von Gehaltsansprüchen ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
Bei Gehaltspfändungen zahlt der Arbeitnehmer pro Pfändung zur Abgeltung von dessen
Aufwendungen für die Bearbeitung der Pfändung einen Pauschalbetrag von 25,00 Euro.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, diesen Betrag vorrangig vom Gehalt in Abzug zu bringen.
12. Minderung der Erwerbsfähigkeit
Nach Abschluss dieses Arbeitsvertrages gewährte Zahlungen der Berufgenossenschaft wegen
Minderung der Erwerbsfähigkeit mindern den Geldanspruch.
13. Sonderzahlungen
Die Zahlungen von Gratifikationen, Prämien oder anderen Sonderzahlungen liegt im freien
Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlungen
wiederholt ohne ausdrücklich Vorbehalt erfolgen.
14. Erholungsurlaub
Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter
Fortzahlung seiner Bezüge. Dieser Erholungsurlaub soll möglichst zusammenhängend
genommen bzw. gewährt werden. Ein Urlaubsabschnitt soll mindestens zwölf
Aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Über den Zeitpunkt des Erholungsurlaubes kann der Arbeitgeber bestimmen. Es ist jährlich
ein Urlaubsplan aufzustellen, in dem die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigt werden,
soweit dies die Geschäftslage zulässt. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern genießen
Priorität für einen Erholungsurlaub während der Schulferien.
Der Erholungsurlaub beträgt ……. Werktage. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht
Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis
mindestens 15 Tage bestand, hat der Arbeitnehmer
a)
b)
c)
für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in
diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt,
wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet,
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der 1. Hälfte eines Kalenderjahres aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Bruchteile von Arbeitstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle
Urlaubstage aufzurunden. Hat der Mitarbeiter im Falle des Abs. 14c bereits Urlaub über den
ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das hierfür gezahlte Urlaubsentgelt von der
Firma nicht zurückgefordert werden.
Der Jahresurlaub muss spätestens bis zum 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres
genommen werden.
15. Unberechtigte Lösung des Anstellungsverhältnisses
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe von zwei BruttoMonatsgehältern zu zahlen, wenn er die Stellung nicht antritt oder später das
Anstellungsverhältnis unberechtigt ohne Einhaltung der Kündigungsfrist löst. Die
Geltendmachung weiteren Schadens seitens des Arbeitgebers ist möglich.
16. Ende des Arbeitsverhältnisses
Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer eine Rente
wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres beantragen kann.
Das Anstellungsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der
Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig wird. Das Anstellungsverhältnis endet in diesem
Fall mit dem Ablauf des Monats, in dem der entsprechende Bescheid des Sozialversicherers
dem Arbeitnehmer zugestellt wird.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
17. Schriftform-Erfordernis
Änderungen, Zusatzvereinbarungen, Aufhebungsverträge und Kündigungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform.
18. Ergänzende Regelungen
Ergänzend gelten für das Arbeitsverhältnis die im Unternehmen bestehenden und gültigen
Betriebsvereinbarungen, die beim Betriebsrat einzusehen sind und/oder die folgenden
Tarifverträge: (nicht zutreffendes bitte streichen)
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19. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Ort, Datum …………………………………………………
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Arbeitgeber
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Arbeitnehmer