Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Klausurvorbereitung

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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Klausurvorbereitung
07.01.2010
Betriebswirtschaftliche
Steuerlehre
Klausurvorbereitung
Ingrid Goldmann WP/StB
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
der
Goldmann Consulting GmbH StBG
und der
Advisor Dokument GmbH WPG
Bürgerstraße 21
-Haus der IHK –
37073 Göttingen
Telefon 0551 / 38 48 17 – 0
Fax
0551 / 38 48 17 – 20
[email protected]
www.Goldmann-StBG.de
[email protected]
www.Advisor-WPG.de
Klausurhinweise und Vorbereitung für die Klausur (1/2)
"Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am 12.01.2010"
Aufgaben Teil I
Bitte kreuzen Sie das zutreffende ("stimmt oder stimmt
nicht") an. Dieser Aufgabenteil umfasst .. Punkte
(Summe aller richtig beantworteten Aufgaben).
Sollten Sie eine Änderung der ursprünglichen
Beantwortung vornehmen, so kennzeichnen Sie die
Änderung bitte deutlich, in dem Sie dazu schreiben
"geändert in stimmt" oder "geändert in stimmt
nicht".
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07.01.2010
Klausurhinweise und Vorbereitung für die Klausur (2/2)
"Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am 12.01.2010"
Aufgaben Teil II
Fälle aus dem Bereich der Einkommensteuer,
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
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Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an:
Stimmt
Stimmt
nicht
Das Steuerrecht ist ein Teil des privaten Rechts.
Steuern sind Geldleistungen.
Der Grundsatz der Besteuerung ist das Ungleichbehandlungsprinzip.
Steuerliche Nebenleistungen sind keine öffentlich-rechtlichen Abgaben.
Der Vorsteuerabzug wird nur gewährt, wenn eine
Rechnung im Sinne des § 14 UStG vorliegt.
Der Vorsteuerabzug wird nur einem Unternehmer
gewährt, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt oder
umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
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Stimmt
Stimmt
nicht
Als Betriebsausgaben werden bei der Ermittlung der
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung
angefallen abgesetzt.
Sonderkosten der Fertigung gehören nicht zu den
steuerlichen Herstellungskosten.
Als Rechtsbehelfsverfahren gibt es nur das gerichtliche.
Gegen den Bescheid über die Festsetzung eines
Verspätungszuschlages ist der Einspruch statthaft.
Steuersubjekt und Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen, die im Inland einen
Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Niedersachen 3,5 %.
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Stimmt
Stimmt
nicht
Das Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht
kennt keine persönlichen Freibeträgen.
Das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht kennt drei
Steuerklassen.
Bei der Bewertung des Betriebsvermögens für erbschaftsteuerliche Zwecke spielt neben dem gemeinen Wert und
dem Ertragswertverfahren der Substanzwert als
Mindestwert eine Rolle.
Auch Rechte sind Wirtschafsgüter, die im Geschäftsverkehr einen Geldwert darstellen.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer.
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Stimmt
Stimmt
nicht
Der Ehegatte und die Kinder fallen bei der Erbschaftsteuer in die Steuerklasse III.
Bei Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden erfolgt eine
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages.
Der Steuermessbetrag bei der Gewerbesteuer berechnet
sich mit 3,5 % des endgültigen Gewerbeertrages.
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in
Niedersachsen unter Anwendung des Hebesatzes der
Gemeinden durch das Betriebsstättenfinanzamt.
Bei Kapitalgesellschaften ist bei der Ermittlung des
endgültigen Gewerbeertrages ein Freibetrag in Höhe von
Euro 24.500 abzusetzen.
Eine Gewerbesteuererklärung ist bei der Gemeinde
abzugeben.
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7
Stimmt
Stimmt
nicht
Entgelte für Schulden werden bei der Ermittlung des
Gewerbeertrages nicht hinzugerechnet.
Gewerbeverluste aus Vorjahren sind bei der endgültigen
Ermittlung des Gewerbeertrages nicht abzusetzen.
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der
Gewinn lt. Steuerbilanz.
Erhebungszeitraum der Gewerbesteuer ist das
Geschäftsjahr.
Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
ist keine Voraussetzung für das vorliegen eines
Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung.
Das Gewerbesteuergesetz kennt den stehenden
Gewerbebetrieb und den Reisegewerbebetrieb.
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Stimmt
Stimmt
nicht
Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im
Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der
Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer.
Die Körperschaftsteuer beträgt 25% der Bemessungsgrundlage.
Offene Gewinnausschüttungen werden regelmäßig in der
Buchführung erfolgsneutral behandelt.
Bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag handelt es
sich um abziehbare Aufwendungen.
Die Lohnsteuer ist ein eigenes Steuergesetz.
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Stimmt
Stimmt
nicht
Grundsätzlich werden Einnahmen in dem Kalenderjahr
erfasst, in dem sie zufließen.
Ein Lottogewinn gehört zu den Einkünften i.S.d. § 2 EStG.
Das Einkommensteuergesetz kennt vier Gewinneinkünfte
und drei Überschusseinkünfte.
Werbungskosten sind bei der Ermittlung der
Gewinneinkünfte abzuziehen.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung,
Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Bei Aufwendungen für Geschenke bis zu 35 € liegen
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben vor.
Beiträge zur Rentenversicherung sind als Betriebsausgaben
abzugsfähig.
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Stimmt
Stimmt
nicht
Bei der Einzelveranlagung ist die Splittingtabelle
anzuwenden.
§ 11 des EStG regelt das sog. Zu- und Abflussprinzip.
Bei der Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen
handelt es sich um eine sog. Gewinneinkunftsart.
Steuerbemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der
Einkünfte.
Steuersubjekt der Einkommensteuer ist die Summe der
Einkünfte.
Forschungskosten gehören zu den Anschaffungskosten.
Keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt z.B.
ein Arzt oder ein Rechtsanwalt.
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Der Steuerpflichtige Max Mustermann, Göttingen, wird mit seiner Ehefrau
zusammen veranlagt. Aus den Büchern und Unterlagen ergibt sich für den
Veranlagungszeitraum 2008 Folgendes:
1. Der Ehemann ist an einem Großhandelsbetrieb in Koblenz als echter
stiller Gesellschafter beteiligt. Seine Einkünfte aus dieser Beteiligung
betragen 19.200,00 €.
2. Die Ehefrau ist an einer KG als Kommanditistin beteiligt. Ihr Gewinnanteil hat für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 (01.02.2007 bis
31.01.2008) 15.000,00 € betragen.
3. Die Ehefrau hat der KG seit 2003 ein Geschäftshaus gegen Zahlung
einer Jahresmiete von 10.000,00 € überlassen. Die Jahresmiete für
2008 ist bei der KG als Aufwand gebucht worden.
4. Die Ehefrau hat der KG in 2005 ein Fälligkeitsdarlehen von
200.000,000 € gegen Zahlung von 6 % Jahreszinsen gegeben. Die
Zinsen für 2008 sind bei der KG über das Konto Zinsaufwendungen
gebucht worden.
Wie hoch sind die Einkünfte der Eheleute Mustermann für den
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Veranlagungszeitraum 2008?
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Max Mustermann und Moritz Mann haben mit notariellem Vertrag vom
10.01.2008 die Mustermann GmbH in Göttingen gegründet.
Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 €. Die Einlagen von je
12.500 € sind von den Gesellschaftern Mustermann und Mann voll
eingezahlt.
Aus dem vorläufigen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
(= Kalenderjahr) 2008 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 24.200 €.
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Dieser Jahresüberschuss wurde u.a. durch folgende Ausgaben gemindert:
Körperschaftssteuer- Vorauszahlungen 2008
10.000 €
Solidaritätszuschlag 2008
550 €
Angemessene Bewirtungsaufwendungen lt. Belegen (netto,
100%)
833 €
Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1
EStG
750 €
1.
Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der GmbH für den
Veranlagungszeitraum 2008.
2.
Wie hoch ist der Körperschaftssteuersatz auf das zu versteuernde
Einkommen 2008?
3.
Berechnen Sie die Höhe der Körperschaftssteuer (ohne SolZ) für den
VZ 2008.
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Zu 1
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Zu 2
Zu 3
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Der Steuerpflichtige Moritz Mustermann ist Eigentümer eines
Dreifamilienhauses in Göttingen. Das Haus ist in vollem Umfang zu
einer ortsüblichen Marktmiete vermietet.
1. Die in 2008 für 2008 vereinnahmten Mieten betragen 18.000 €
2. Im Februar 2008 hat ein säumiger Mieter für die Monate Oktober
und November 2007 = 1.000 € gezahlt.
3. Aus der Vermietung einer Garage wurden in 2008 300 € vereinnahmt.
4. Aus der Vermietung einer Werbefläche wurden in 2008 60 € vereinnahmt.
5. Die umlagefähigen Hauskosten betragen in 2008 1.750 €. Davon
wurden den Mietern in 2008 1.305 € und in 2009 400 € berechnet.
Die in 2008 berechneten Umlagen wurden von den Mietern auch in
2008 gezahlt. Außerdem haben die Mieter in 2008 restliche
Umlagen für 2007 von 550 € gezahlt.
Wie hoch sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für
den VZ 2008 ?
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Prüfen Sie, ob folgende Umsätze für den Unternehmer steuerbar oder
nicht steuerbar sind. Verwenden Sie dabei eine Lösungstabelle und
tragen Sie die Entgelte in die beiden letzten Spalten ein.
1. Textilhändler U, Bonn, entnimmt aus seinem Geschäft einen
Wintermantel im Wert von netto 800 € und schenkt den Mantel
seiner Ehefrau zu Weihnachten.
2. Ein Gesellschafter der U-OHG, Bonn, benutzt einen dem
Unternehmen gehörenden Pkw unentgeltlich für Privatfahrten. Die
Bemessungsgrundlage beträgt 300 €. Die OHG hat aus den
Anschaffungskosten und den laufenden Pkw-Kosten dieses
Fahrzeugs 100% der Vorsteuerbeträge abgezogen
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3. Unternehmer U, Bonn, repariert in seiner Werkstatt den Pkw des
Kunden A. U verwendet dabei Nebenstoffe aus seinem
Ersatzteillager. Für die Reparatur berechnet er A netto 300 €.
4. Bauunternehmer U, Köln, errichtet auf dem Grundstück des
Bauherrn A in dessen Auftrag den Rohbau eines Zweifamilienhauses für netto 100.000 €. Das Baumaterial entnimmt U seinem
Lager.
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Prüfen Sie, ob folgende Umsätze für den Unternehmer steuerbar
oder nicht steuerbar sind. Verwenden Sie dabei eine Lösungstabelle
und tragen Sie die Entgelte in die beiden letzten Spalten ein.
1. Unternehmer U verkauft in seinem Geschäft in Rom ein Fahrrad
an den deutschen Abnehmer A für netto 500 €.
2. Zahnarzt U, der in München seine Praxis hat, erhält für die
Behandlung eines Patienten kein Entgelt. Die ärztliche Leistung
entspricht einem Wert von netto 200 €.
3. Steuerberater U, Dortmund, erzielt Einnahmen aus dem Verkauf
seines betrieblichen Pkw in Höhe von 5.950 € (5.000 € + 950 €
USt.).
4. Steuerberater U, Frankfurt, schenkt seiner Auszubildenden zum
Geburtstag einen Blumenstrauß im Wert von netto 15 €.
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Bestimmen Sie bei den Sachverhalten den Ort des Umsatzes und
stellen Sie fest, ob die Leistungen des liefernden Unternehmers im
Inland steuerbar sind. Nennen Sie dabei die einschlägigen
Rechtsgrundlagen.
1. Großhändler G, Hannover, transportiert in 2009 mit eigenem Lkw
Waren für netto 4.000 € zu seinem Abnehmer A nach Bremen.
2. Abnehmer A, Köln, hat beim Hersteller H, Hamburg, eine Maschine
für netto 10.000 € gekauft.
A holt die Maschine mit eigenem Lkw bei H in Hamburg ab.
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Bestimmen Sie bei den Sachverhalten den Ort des Umsatzes und
stellen Sie fest, ob die Leistungen des liefernden Unternehmers im
Inland steuerbar sind. Nennen Sie dabei die einschlägigen
Rechtsgrundlagen.
Buchhändler Max Mustermann, Göttingen verkauft und übergibt in
seinem Geschäft das Buch die „Der GmbH-Geschäftsführer“ für brutto
19,90 € an Geschäftsführer Otto Müller, Northeim.
Lösung
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