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TOP-Aktuelles Arbeitsrecht-Seminar:
Mit neuesten Entwicklungen und Auswirkungen für Sie aus erster Hand!
Die AÜG-Reform 2017 – Fortschritt oder Rückschritt?
Die 3 wichtigsten Neuregelungen für Einsatzbetriebe
Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen und was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
25. Oktober 2016, 09.30-12.30 Uhr oder 14.00-17.00 Uhr, TRIWO Technopark Bruchsal
Nach jahrelangem inhaltlichen Tauziehen einigten sich die regierenden Parteien am 1. Juni auf einen
Gesetzesentwurf zur strengeren Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen. Nun steht fest, was sich
im Wesentlichen in der Zeitarbeit 2017 ändern wird – Unklarheiten­und große Verunsicherung hinsichtlich
der Auswirkungen der AÜG-Reform bleiben bestehen.
Dieses Rechtseminar ist ein Wegweiser durch den Regulierungsdschungel – wir bringen Sie auf den
neuesten Stand!
Die TOP-Themen im Überblick
Warum Sie teilnehmen sollten:
Zurück auf Los:
18 Monate Höchstüberlassungsdauer
Wem nützt das, wem schadet das, welche
Sonder­regelungen gibt es und wie können Sie in
Ihrem Unternehmen fruchtbar damit umgehen?
• Sie erfahren früh aus erster Hand wichtige
gesetzliche Neuregelungen.
Gleichbehandlung mit Unterschieden:
Branchentarifzuschläge vs. Equal Pay vs.
Equal Treatment
Welche Formen der Gleichbehandlung und
Gleichstellung gibt es und welche Änderungen
ergeben sich durch die AÜG-Reform? Wie bleibe
ich rechtssicher?
Informations- statt Mitbestimmungsrecht:
Neuregelungen Werkverträge
Was sind Scheinwerkverträge, wie vermeidet
man rechtswidrige Vertragskonstruktionen?
• Sie kennen die wichtigen Reformen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und
können schon jetzt die Weichen für 2017
stellen.
• Sie vermeiden Rechtsfallen und teure
Rechtsfehler.
• Wir beraten Sie bei der bestmöglichen Anwendung der AÜG-Reform in Ihrem Unternehmen.
• Sie erfahren, wie Sie Stichtagsregelungen­,
Dokumentationspflichten und weitere
Rechtsänderungen für Ihr Unternehmen
nutzbringend anwenden.
Ihr Experte und Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Adrian Hurst
Der promovierte Jurist hat langjährige Branchenerfahrungen in der Zeitarbeit,
unter­anderem als ehemaliger Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim BZA
(Bundesverband Zeitarbeit, heute BAP) sowie als Berater bei einem führenden
Personaldienstleister­. Dr. Hurst ist Fachautor der Praxishandbücher „Tarifverträge in
der Zeitarbeit“ und „AÜG – Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“. Seit
2010 ist Dr. Adrian Hurst mit seiner Anwaltskanzlei HURST § CONSULT selbstständig
mit dem Schwerpunkt Recht der Personaldienstleistungen.
www.hurst-consult.de
Jetzt kostenfrei anmelden: [email protected]
Dieses Seminar ist ein Service der Select GmbH für Geschäftspartner und interessierte Unternehmen
in der Region. Nutzen Sie die Chance auf wertvolles Rechtswissen von ausgewiesenen Experten und
melden Sie sich an – die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
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Kostenlose Seminaranmeldung
Einfach ausfüllen und an [email protected] senden, an 07251-9170-21 faxen oder
per Post an Select GmbH, Am Mantel 1, 76646 Bruchsal schicken.
Teilnehmer
2. Teilnehmer
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Ich melde den bzw. die obenstehenden Teilnehmer verbindlich für
das kostenlose Seminar Arbeitsrecht an:
Ort, Datum
25. Oktober 2016 um 09.30 Uhr
25. Oktober 2016 um 14.00 Uhr
Ich habe die unten stehenden AGB gelesen und akzeptiert.
Unterschrift, Firmenstempel
§1 Anmeldung: Unsere Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für sämtliche von uns angebotenen Seminare. Anmeldungen für unser Seminarangebot
müssen­schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an die Select GmbH, Am Mantel 1, 76646 Bruchsal, Telefon (0 72 51) 91 70-0, E-Mail: [email protected] erfolgen.
Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn Sie von uns eine Anmeldebestätigung erhalten haben. Mit der Teilnahme am Seminar erklären Sie sich einverstanden,
dass während der Veranstaltung entstandenes Bild- und Tonmaterial veröffentlicht werden kann.
§2 Teilnahmegebühren: Das Seminar Arbeitsrecht am 25. Oktober 2016 ist kostenlos.
§3 Stornierungen: Eine Stornierung der erfolgten Anmeldung ist jederzeit möglich. Zur besseren Planbarkeit bitten wir um eine Stornierung bis zu sieben Tage vor
Veranstaltungsbeginn.
§4 Veranstaltungsdauer: Die Dauer der von uns veranstalteten Seminare entnehmen Sie bitte dem digitalen oder gedruckten Informationsmaterial oder den
versandten­Einladungen. Wir sind berechtigt, jederzeit den zeitlichen Ablauf einer Veranstaltung zu ändern, soweit wir dies den angemeldeten Teilnehmern
mindestens­48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail, Fax oder Brief mitgeteilt haben.
§5 Veranstaltungsänderungen und Absagen: Wir sind berechtigt, eine Veranstaltung jederzeit abzusagen, insbesondere dann, wenn die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird oder ein Referent nicht wie angekündigt an einer Veranstaltung teilnehmen kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§6 Veranstaltungsunterlagen: Die Teilnehmer erhalten bei jeder Veranstaltung Vortragsunterlagen und ggf. Arbeitsunterlagen wie Checklisten u.ä. Die ausgegebenen
Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Select GmbH vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
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