Druckfarben für Zeitungen und Zeitschriften - PH

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Druckfarben für Zeitungen und Zeitschriften - PH
August 2006
DRUCKFARBEN FÜR
ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN
Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement
Referat Nachhaltigkeit
Axel Springer AG
AXEL-SPRINGER-STRAßE 65
10888 BERLIN
TELEFON +49 (0) 30 25 91-79370
[email protected]
ZUSAMMENGESTELLT VON:
CAND. ING . ANJA RUCH
STUDENTIN DES WIRTSCHAFTSINGENIEURWESENS
TU BERLIN
Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
INHALTSVERZEICHNIS
1.
EINLEITUNG
2
2.
WAS SIND DRUCKFARBEN?
3
3.
ENTHALTEN DRUCKFARBEN GIFTIGE SCHWERMETALLE ODER
GIFTIGE HALOGENORGANISCHE SUBSTANZEN?
8
4.
WARUM WIRD MIT TOLUOL IM TIEFDRUCK GEARBEITET?
10
5.
GEFAHR FÜR GESUNDHEIT DURCH DRUCKFARBEN VON
ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN?
11
WELCHE GESETZE UND VERORDNUNGEN SPIELEN BEI
DRUCKFARBENHERSTELLERN EINE ROLLE?
12
7.
WIE WERDEN DRUCKFARBEN HERGESTELLT?
13
8.
DRUCKFARBENLIEFERANTEN DER AXEL SPRINGER AG
16
9.
DRUCKVERFAHREN
17
6.
10.
ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN DER AXEL SPRINGER AG
19
11.
WEB-EMPFEHLUNGEN
20
ANLAGE A
WICHTIGE RECHTSVORSCHRIFTEN EINES DRUCKFARBENHERSTELLERS 22
1
Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
1.
Einleitung
Tag für Tag kommen Leser von Zeitungen und Zeitschriften in den Kontakt mit ihrer
favorisierten Zeitung oder Zeitschrift. Ob der Student in der U-Bahn, der Großvater
am Frühstückstisch oder der Arbeitnehmer in seiner Mittagspause, sie alle
überfliegen die Schlagzeile des Tages oder informieren sich über ein bestimmtes
Thema. In der heutigen Zeit sind Zeitungen und Zeitschriften aus dem Alltag gar
nicht mehr wegzudenken und gehören somit zum Leben einer modernen
Gesellschaft. Die aktuelle Ausgabe der Tageszeitung ist stets am folgenden Tag
erhältlich. Somit liegt es Nahe, die Frage zu formulieren, ab welchem Zeitpunkt
schon mit den Vorbereitungen für die Tageszeitung begonnen wird? Zuerst müssen
die Rohstoffe für den Druck, also Papier und Farbe, eingekauft werden, damit sie
anschließend in dem Druckprozess verarbeitet werden können. Aber auch die Farbe
muss erst von den Druckfarbenherstellern produziert werden, schließlich ist die
Druckfarbe ein Produkt, das sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt. Der
Druckfarbenhersteller beliefert die Axel Springer AG mit den bestellten Druckfarben
für den Druckvorgang. Ist die Tageszeitung gedruckt, wird sie beispielsweise direkt
zum Abonnenten transportiert oder zum Kiosk, wo sie dann schließlich vom Leser
gekauft wird.
Menschen riechen, schmecken, schlucken und fassen an – die Sinnesorgane sind
permanente Wegbegleiter. Beim Aufschlagen der Zeitschrift kann dem Leser der
druckfrische Geruch entgegen kommen, beim Umblättern der Seiten feuchtet der
eine Leser seine Finger an und ein anderer wickelt wiederum sein Obst in
Zeitungspapier ein. Das Bewusstsein der Leser für umwelt- und gesundheitsorientierte Fragen wächst. Leser von Zeitungen und Zeitschriften sind unzureichend
über Druckfarben informiert. Aufgrund von falschen Informationen und exklusiven
Schlagzeilen sind die Leser misstrauisch geworden. Die Axel Springer AG stellt sich
den hierbei aufgeworfenen Fragen und dem dringenden und vor allen Dingen
nachgefragten
Aufklärungsbedarf.
Schon
seit
1992
beschäftigt
sich
das
Unternehmen intensiv mit den Themen Ökologie und Soziales sowie deren
Vereinbarkeit mit der Wirtschaftlichkeit und hat innerhalb dieser Zeit wertvolles
Wissen gesammelt.
Dieses Papier soll einen Teil zur Aufklärungsarbeit über Druckfarben beitragen. Es
soll den Interessierten über Druckfarben von Zeitungen und Zeitschriften bei der Axel
Springer AG informieren und Anlaufstellen für weiteres Informationsmaterial zur
Verfügung stellen.
2
Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
2.
Was sind Druckfarben?
Druckfarben werden bei der Axel Springer AG benötigt, um Zeichen, Texte und
Bilder auf dem Papier abbilden zu können. Das Unternehmen stellt seine
Druckfarben nicht selber her, sondern kauft sie von den Druckfarbenherstellern. Der
Druckfarbenhersteller kauft die Rohstoffe für Druckfarben ein. Dabei werden die
Rohstoffe nach verschiedenen Kriterien ausgewählt, die neben den technischen und
wirtschaftlichen Anforderungen in besonderer Weise auf den Einsatz und die
Verarbeitung umweltverträglicher und gesundheitlich unbedenklicher Substanzen
und Verfahren abzielen.
Im Allgemeinen bestehen Druckfarben aus den folgenden vier Komponenten:
§
Farbmittel
Sie erzeugen den visuellen Farbeindruck.
§
Bindemittel
Sie sind Vernetzer zwischen Farbmittel und Papier.
§
Lösemittel
Sie sind Verdünnungsmittel.
§
Hilfsmittel
Auch Additive genannt. Hilfsstoffe verändern die
Eigenschaften der Druckfarbe.
FARBMITTEL
Definition/Aufgabe
Bei Farbmitteln kann es sich entweder um Farbstoffe handeln (sind im
Anwendungsmedium löslich) oder um Pigmente (sind im Anwendungsmedium
unlöslich). In Druckfarben werden praktisch ausschließlich Pigmente eingesetzt.
Ein Pigment ist ein farbgebender Bestandteil, der für den gewünschten Farbton und
die Farbstärke verantwortlich ist. In Anwendungsmedien wie Ölen, Lösemitteln oder
Wasser sind Pigmente unlöslich und würden sich nach einer bestimmten Zeit am
Boden sammeln. Pigmente müssen für die Farbgebung als sehr fein verteilte
Teilchen im Anwendungsmedium vorliegen.
Herkunft
Schon um 3.000 v. Chr. wurden Mineralien und Erze abgetragen und klein
gemahlen, um Farbe zu erzeugen. Ein ultramarinblaues Gestein namens ‚Lapislazuli’
erzeugt eine tiefblaue Farbe, das Mineral ‚Malachit’ ist eines der am ältesten
bekannten Grünpigmente und ‚Ilmenit’ ist ein schwärzlich glänzendes Mineral.
3
Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
Die heute in der Druckfarbenindustrie verwendeten Pigmente werden ausschließlich
synthetisch in Pigmentfabriken hergestellt. Chemisch besteht z.B. der reine
Lapislazuli (Farbe: blau) aus einem Natrium-Aluminium-Silicat.
Das Deutsche Institut für Normung hat in der DIN 55944 Farbmittel in anorganische
und organische Farbmittel unterteilt. Sowohl anorganische als auch organische
Farbmittel werden zur Herstellung von Druckfarben eingesetzt.
Anorganische
Farbmittel
sind
u.a.
Weißpigmente
(z.B.
Titandioxid),
Schwarzpigmente (z.B. Farbruß) und Metalleffektpigmente (z.B. Aluminium- oder
Messingschliff). Organische Farbmittel sind z.B. die organischen Buntpigmente für
gelbe, rote und blaue Färbungen.
Technisch
In der Industrie wird der sog. Colour-Index verwendet, in dem fast alle Pigmente
lückenlos verzeichnet sind und ausgewählt werden können.
§
Sowohl für den Tiefdruck als auch für den Offsetdruck werden häufig folgende
Farben bzw. Pigmente eingesetzt:
Gelb
Pigment Yellow 12 und 13
Rot
Pigment Red 57
Blau
Pigment Blue 15
Schwarz
Pigment Black 7
BINDEMITTEL
Definition/Aufgabe
Bindemittel enthalten Harze und haben die Aufgabe, die Pigmente zu umhüllen und
sie dadurch auf dem Papier festzuhalten. Ohne Bindemittel würden die gedruckten
Bilder und Buchstaben nicht an dem Papier haften bleiben. Zusätzlich verleiht das
Bindemittel dem auf dem Papier getrockneten Druckfarbenfilm eine entsprechende
mechanische Festigkeit, so dass die Druckfarbe nicht von dem Papier abgewischt
werden kann.
Herkunft
Harze werden aus Nadelhölzern gewonnen. Die Bäume werden an der Rinde
angeschnitten. Aus dieser Öffnung kann nun eine zähflüssige Substanz abfließen.
Dieser Saft enthält neben anderen Bestandteilen das wichtige Kolophoniumharz, das
getrocknet wie Bernstein aussieht.
4
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Aus Ölsaaten werden trocknende Öle (z.B. Leinöl, Holzöl, Sojaöl) gewonnen. Diese
können wiederum weiter zu Alkydharzen für den Zeitungsdruck umgesetzt werden.
Auch Cellulose dient als Rohstoff für Druckfarbenharze (z.B. Cellulosenitrat).
Neben den Bindemitteln natürlichen Ursprungs, die etwa zwei Drittel des Einsatzes in
der
Druckfarbenindustrie
ausmachen,
werden
auch
Kunstharze
in
der
Druckfarbenindustrie verwendet (z.B. Kohlenwasserstoffharze).
Technisch
Die Auswahl der Bindemittel ist abhängig von dem Druckverfahren (Offset vs.
Tiefdruck). Bindemittel unterscheiden sich je nach Druckverfahren in ihrer
chemischen Struktur, da unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden müssen.
§
So muss das Bindemittel im Tiefdruckverfahren in Toluol löslich sein.
Für Tiefdruckfarbe werden Kolophoniumderivate und Kohlenwasserstoffharze
eingesetzt.
§
Für Offsetdruckfarbe werden als Bindemittel trocknende Öle, aber auch
Alkydharze,
modifizierte
Kolophoniumharze
und
Kohlenwasserstoffharze
eingesetzt. Diese Bindemittel haben eine sehr gute anwendungstechnische
Eignung für die Leistungsfähigkeit von Offsetdruckmaschinen und passen sich
schnell an die Verfahrenstechnik an.
Warum werden überhaupt so viele verschiedene Bindemittel eingesetzt?
Das Bindemittel hat neben der Vernetzung von Pigment und Papier eine weitere
wichtige Aufgabe. Sie soll die Farbe in den Maschinen gut verdruckbar machen,
schließlich sind die Druckmaschinen in ihrem Druckverhalten oft unterschiedlich. Da
jedoch nicht zu jeder Druckfarbe eine neue Druckmaschine gekauft werden kann,
müssen die Eigenschaften der Druckfarbe an die Druckmaschine angepasst werden
können.
Wer,
wenn
anwendungstechnischen
nicht
der
Eigenschaften
Druckfarbenhersteller,
der
Druckfarbe
an
die
kann
die
Maschinen
anpassen? Deshalb hat der Druckfarbenhersteller sozusagen einen Baukasten
bestehend aus Harzen, also den Bindemitteln, aus denen er auswählen kann. Wenn
nun der Drucker den Wunsch äußert, dass die Trocknung der Druckfarbe
beschleunigt werden und dabei gleichzeitig mechanisch belastbar sein soll oder die
Oberfläche glatter werden soll, dann kann der Druckfarbenhersteller diesen Wunsch
über die Auswahl der entsprechenden Harze übersetzen.
Die Aufgabe der Druckfarbenhersteller ist es, Druckfarben für einen bestimmten
Anwendungszweck oder ein bestimmtes Anforderungsprofil maßzuschneidern!
5
Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
LÖSEMITTEL
Definition/Aufgabe
Lösemittel sind Verdünnungsmittel. Sie haben die Aufgabe, die festen und
zähflüssigen Bindemittel zu lösen und die Druckfarbe in der Druckmaschine
verarbeitbar zu halten.
Herkunft
Es wird eine ganze Reihe von unterschiedlichen Lösungsmitteln für die Herstellung
von
Druckfarben
verwendet
wie
z.B.
Kohlenwasserstoffe
und
Wasser.
Kohlenwasserstoffe sind u.a. Mineralöle, pflanzliche Öle und Toluol.
Die Gewinnung von Mineralölen erfolgt durch Erdöldestillation. Auch Toluol wird als
Reinsubstanz aus der Erdöldestillation gewonnen.
Pflanzliche Öle werden aus ölhaltigen Pflanzenteilen (z.B. Rapssamen) durch
Extraktionsverfahren gewonnen. Die Extraktion ist ein physikalisches Stofftrennverfahren. Nach diesem Vorgang liegt das gewünschte Pflanzenöl getrennt von den
anderen Bestandteilen vor.
Technisch
Das Lösungsmittel wird je nach Druckverfahren und Einsatzzweck ausgewählt. Beim
Heatset (Offsetdruck) wird z.B. bei viel höheren Temperaturen gearbeitet als beim
Tiefdruck, so dass das Lösungsmittel nach seinem Siedepunkt ausgewählt wird.
§
Für Offsetdruckfarbe werden als Lösemittel Mineralöle und pflanzliche Öle mit
einem hohen Siedepunkt (oberhalb von 280°C) eingesetzt. Beim Heatset
verdampfen die Verdünnungsmittel nach dem Druckvorgang, beim Coldset
verbleiben sie im Farbfilm und werden von dem Papier mit aufgesogen.
§
Bei der Tiefdruckfarbe wird mit dem Lösungsmittel Toluol (Reintoluol nach DIN
16513) gearbeitet. Mit einem Siedepunkt von 110°C verdampft das Toluol im
Herstellungsprozess aus dem Papier. Dabei verfestigt sich das Bindemittel, der
Farbfilm trocknet und bekommt eine gute Haftung auf dem Papier. Das
verdampfte Toluol wird in den Prozess zurückgeführt, so dass es erneut im
Kreislauf verwendet werden kann.
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
HILFSMITTEL
Definition/Aufgabe
Hilfsmittel werden den Druckfarben in kleinen Mengen zugesetzt, die aber für die
Qualität
einer
Druckfarbe
entscheidend
sind.
Hier
setzt
die
Kunst
des
Druckfarbenherstellers an, denn Farbmittel, Bindemittel und Lösungsmittel sind bei
den Druckfarben verschiedener Hersteller oft ähnlich oder sogar identisch. Gerade
durch den Zusatz von Hilfsmitteln werden die Eigenschaften der Druckfarbe
eingestellt. Diese Informationen sind kaum für die Öffentlichkeit und schon gar nicht
für die Konkurrenz vollständig verfügbar.
Technisch
Je nach Druckverfahren werden unterschiedliche Hilfsmittel eingesetzt.
§
Zur Offsetdruckfarbe werden u.a. Trockenstoffe gegeben, die die Trocknung der
Farbe beschleunigen soll.
§
Zur Tiefdruckfarbe werden u.a. Wachspasten beigemengt, die zur Erhöhung der
Abriebsfestigkeit dienen.
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
3.
Enthalten Druckfarben giftige Schwermetalle oder giftige
halogenorganische Substanzen?
Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG setzen umweltverträgliche und für den
Leser
unbedenkliche
Rohstoffe
ein.
Ein
Beleg
für
dieses
Handeln
der
Druckfarbenhersteller ist die Vereinbarung über die „Rohstoff-Ausschlussliste für
Druckfarben
und
zugehörige
Produkte“,
die
bereits
1993
als
freiwillige
Selbstverpflichtung aller Mitglieder des Verbandes der Druckfarbenindustrie auf
nationaler Ebene unterzeichnet wurde. 1996 wurde sie auch von allen übrigen
europäischen
Verbänden
der
Druckfarbenhersteller
als
Selbstverpflichtung
umgesetzt. Alle Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG sind Mitglied in
mindestens einem nationalen oder europäischen Verband der Druckfarbenindustrie.
Nach der Rohstoff-Ausschlussliste werden Empfehlungen für den Verzicht auf
bestimmte Rohstoffe ausgesprochen. Diese Liste wird fortlaufend fortgeschrieben.
Hintergrund ist zum einen der vorbeugende Verbraucherschutz als auch der
Mitarbeiterschutz
in
den
Produktionsbereichen
von
Druckfarbenfirmen
und
Druckereien. Für die gute Herstellpraxis dürfen die in der Rohstoff-Ausschlussliste
erwähnten Substanzen nicht verwendet werden, so dass Druckfarben, die in ihrer
Zusammensetzung nicht der Rohstoff-Ausschlussliste entsprechen, vom Vertrieb
ausgeschlossen sind.
Offiziell wird die Rohstoff-Ausschlussliste von den nationalen Mitgliedsverbänden des
Europäischen Verbandes der Druckfarbenhersteller (EuPIA) herausgegeben und ist
sowohl
bei
EuPIA
(www.eupia.org)
als
auch
beim
Verband
der
Mineralfarbenindustrie (www.vdmi.de) erhältlich.
Schwermetalle
Giftige Schwermetalle sind nach der Rohstoff-Ausschlussliste für die Druckfarbenherstellung verboten. Schwermetalle sind per Definition alle Metalle, die eine Dichte
von mehr als 4,6 g/cm 3 (Gramm pro Kubikzentimeter) haben. Darunter befinden sich
giftige Elemente wie Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und Quecksilber.
Aufgrund ihrer Giftigkeit werden sie nicht im Druckfarbenherstellungsprozess
eingesetzt.
Andere Schwermetalle wie Kupfer, Eisen, Mangan und Kobalt sind vergleichsweise
harmlos und können als Schwermetallverbindung Bestandteil von Druckfarben sein.
So enthalten beispielsweise Blaupigmente chemisch fest in der Molekülstruktur
eingebundenes Kupfer bzw. Eisen. Da das Blaupigment unlöslich ist, ist es nicht
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
bioverfügbar, also ungefährlich. Deshalb kann es keinen Zweifel an der
Unbedenklichkeit der Verwendung dieser Rohstoffe in Druckfarben geben. Auch bei
der Druckfarbenherstellung selbst können keine Schwermetallverbindungen durch
Reaktion entstehen.
Halogenorganische Substanzen
Bei der modernen Herstellung von Druckfarben für Zeitungen und Zeitschriften
werden weder Chloranil, polychlorierte Biphenyle (PCB), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Pentachlorphenol (PCP) noch andere giftige halogenorganische
Substanzen eingesetzt. Auch diese Substanzen sind nach der RohstoffAusschlussliste verboten.
Halogenorganische Substanzen wie Gelbpigmente enthalten chemisch fest
gebundenes Chlor. Diese Substanzen (Gelbpigmente und auch chlorhaltige
Bindemittel) sind nicht löslich, damit nicht bioverfügbar und von daher für den
Verbraucher nicht gefährlich. Auch durch Reaktion beim Druckfarbenherstellungsprozess können keine halogenorganischen Substanzen entstehen.
Dennoch können mit modernen analytischen Methoden auch in Druckfarben
zwangsläufig
die
sog.
Spurenverunreinigungen
ubiquitären
nachgewiesen
(in
der
werden.
Umwelt
Ein
allgegenwärtigen)
Beispiel
sind
die
Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder auch bestimmte Schwermetalle wie Cadmium, die
sich nahezu gleichmäßig über die gesamte Erdatmosphäre verbreitet haben. Der
Gehalt an toxischen Schwermetallen in der Druckfarbe liegt selbst bei ubiquitären
Spurenverunreinigungen noch weit unter der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze.
Die freiwillig ergriffenen Maßnahmen zum Umweltschutz belegen jedoch, dass sich
die Druckfarbenindustrie umweltbewusst und verantwortungsvoll verhält. Sie
verzichtet in der Rohstoff-Ausschlussliste freiwillig auf Problemstoffe und ist bereit,
diese permanent dem aktuellen Wissensstand anzupassen.
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
4.
Warum wird mit Toluol im Tiefdruck gearbeitet?
Toluol vereint sehr viele positive Eigenschaften in sich und ist somit ein
unverzichtbares Lösungsmittel für den Zeitschriftendruck (Tiefdruck).
Unter Toxikologen und Medizinern bestand lange Sorge, es könne die Gesundheit
schädigen – Grund genug, eine der aufwendigsten Langzeitstudien in Auftrag zu
geben, die es je in Deutschland für einen Arbeitsstoff gegeben hat. Initiatoren der
Studie waren Wissenschaftler des Instituts für Arbeitsphysiologie der Universität
Dortmund
(www.ifado.de),
die
Berufsgenossenschaft
Druck
und
Papier
(www.bgdp.de) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (www.vdz.de).
Rund zehn Jahre lang untersuchten Experten mögliche Gesundheitsgefahren von
Toluol in Tiefdruckereien. 1300 Personen aus 15 Druckereien wurden getestet –
darunter 70 Mitarbeiter der Axel Springer AG in Ahrensburg und Darmstadt. Auf den
Prüfstand kamen Blutwerte, Hörvermögen, Gedächtnis und Reaktion der Mitarbeiter.
Parallel wurde die Konzentration von Toluol in der Atemluft an verschiedenen DruckArbeitsplätzen gemessen.
Im Oktober 2001 stand fest: Bei sachgerechtem Umgang mit dem Lösungsmittel
bestehen keine gesundheitlichen Risiken. Die Tests wiesen nach, dass weder akute
noch chronische Auswirkungen auf das Nervensystem zu erwarten sind. Ein
besonders gutes Ergebnis gab es für die Axel Springer AG: In beiden
Tiefdruckereien des Hauses wurden die niedrigsten Toluol-Werte der Branche
ermittelt.
Gesundheitlich bedeutsame Effekte der langzeitigen oder aktuellen Toluoleinwirkung
sind nicht nachzuweisen. Die Studie liefert Ergebnisse, die Annahmen über toxische
Effekte mit einer Konzentration von Toluol unterhalb von 50 ppm (parts per million)
widerlegen.
Die
Studie
kann
bei
dem
Hauptverband
der
beruflichen
Genossenschaften (www.hvbg.de) angefordert werden.
Wasser als Alternative zu Toluol?
Der scheinbar einfachste Weg zur Verringerung von Toluol in Tiefdruckverfahren
wäre wohl die Umstellung auf Wasser als Hauptlösungsmittel. Warum wird dann
Toluol nicht durch Wasser ersetzt?
Bei wasserbasierenden Farben sind wesentliche ökologische und qualitative
Nachteile zu berücksichtigen. Bei Wasserfarben wäre ein Herstellungsverfahren
erforderlich, das zu einem drastisch höheren Energiebedarf führt. Bei Toluol werden
nur 0,36 Kilojoule pro Gramm Verdampfungswärme eingesetzt, bei Wasser werden
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
2,26 Kilojoule pro Gramm Verdampfungswärme für dieselbe Menge verbraucht.
Insgesamt ist das mehr als 6 mal so viel. Auch der Energiebedarf für die Trocknung
im Druckprozess ist höher und führt im Ergebnis zu viel höheren Emissionen.
Außerdem ist bei wasserbasierenden Farben die Farbablösung während des
Papierrecycling wesentlich schwieriger und auch die Druckqualität wird den heutigen
Marktansprüchen nicht gerecht.
Toluol ist ein sehr genau erforschter Arbeitsstoff, bei dessen richtiger Handhabung
es zu keinerlei Gefährdung der Mitarbeiter in den Druckereien kommt. Die
Konzentrationen, denen Kioskverkäufer und Endverbraucher ausgesetzt sind, liegen
weit unter denen, die für eine 40-stündige Arbeit mit Toluol festgelegt wurden. Es
besteht also kein Anlass, eine bewährte, ausgereifte Technologie aufzugeben. Die
Öffentlichkeit muss besser informiert und aufgeklärt werden, dazu soll auch dieses
Dokument einen Teil dazu beitragen. Eine weitere interessante Informationsquelle ist
das Positionspapier ‚Toluol – Daten und Fakten’, erhältlich beim Verband der
deutschen Mineralfarbenindustrie (www.vdmi.de).
5.
Gefahr für Gesundheit durch Druckfarben von Zeitungen
und Zeitschriften?
Der auf der Zeitung oder der Illustrierten vorhandene Druckfarbenfilm ist weder als
giftig noch als gesundheitsschädlich zu klassifizieren. Damit steht außer Zweifel,
dass
die
vielen
Millionen
Leser
von
Zeitungen
und
Zeitschriften
keiner
Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind.
Die Giftigkeit von Druckfarben wird mit einer an Kaninchen oder Ratten ermittelten
Dosis bestimmt. Diese liegt für Druckfarben bei mehr als 2000 Milligramm pro Kilo
Körpergewicht. Für ein Kind von 20 Kilogramm läge sie also bei 40.000 Milligramm =
40 Gramm.
Eine Zeitung besteht zu ca. 2 % aus Druckfarbe und 98 % aus Papier. Ein Kind
müsste also 2 Kilogramm bedrucktes Zeitungspapier essen, um überhaupt in einen
gefährlichen Bereich kommen zu können.
Überall auf der Welt, ob nun in Industrie- oder Entwicklungsländern, wird Obst, Fisch
oder Fleisch auf Wochenmärkten in Zeitungspapier eingewickelt und es ist kein Fall
bekannt, bei dem ein Mensch dabei zu Schaden gekommen ist. Dabei sei nochmals
erwähnt, dass das Produkt Zeitung nicht in den Anwendungsbereich des
Lebensmittelrechts fällt. Weder eine Zeitung noch eine Zeitschrift ist in seinem
Grundgedanken für die Nahrungsaufnahme bestimmt und daher erscheint es auch
sehr unwahrscheinlich, dass ein Mensch 2 Kilogramm Zeitungspapier isst.
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
6.
Welche Gesetze und Verordnungen spielen bei
Druckfarbenherstellern eine Rolle?
Spezielle Umweltauflagen für Druckfarben gibt es nicht. Wie aber die meisten
anderen
Druckfarbenbetriebe,
unterliegen
auch
Druckfarbenfabriken
den
einschlägigen Umweltschutzgesetzen, um einen verantwortungsbewussten Umgang
mit der Umwelt und der Gesundheit der Menschen sicherzustellen. Der Gesetzgeber
hat sich dieser Überwachungspflicht schon vor einigen Jahrzehnten angenommen
und hat den Anwendungsbereich der Druckindustrie stark reglementiert, so dass ein
offenkundiger und ökologisch sicherer Umgang mit Druckfarben gewährleistet ist. Bei
der Herstellung von Druckfarben sind u.a. folgende Gesetze auf Bundesebene
einzuhalten.
§
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
www.gesetze-im-internet.de/bimschg/index.html
§
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg/index.html
§
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw/Abf)
www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/index.html
§
Chemikaliengesetz (Chemges)
www.gesetze-im-internet.de/chemg/
§
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2005/index.html
§
Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
www.gesetze-im-internet.de/asig/index.html
Zusätzlich zu den Bundesgesetzen gibt es zahlreiche Verordnungen, die in der
Druckindustrie einzuhalten sind, z.B. hat das Bundesimmissionsschutzgesetz
dazugehörige
Bundesimmissionsschutz verordnungen,
die
je
nach
Anwendungsbereich greifen. Weiterhin müssen Naturschutzgesetze, Technische
Regeln, Sicherheitsdatenblätter, Transportvorschriften, entsprechende Ländergesetze sowie Entwässerungssatzungen der Gebietskörperschaften befolgt werden.
Wichtige Rechtsvorschriften eines Druckfarbenherstellers sind in gesammelter Form
der Anlage A (Seite 22-25) zu entnehmen. Diese Rechtsvorschriften sind allerdings
nicht für alle Druckfarbenhersteller in dieser Kombination gültig, sondern variiert z.B.
je nach Bundesland und den technischen Anlagen vor Ort.
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
7.
Wie werden Druckfarben hergestellt?
Aus den vier Komponenten (Farbmittel, Bindemittel, Lösemittel, Hilfsmittel) werden
Druckfarbenrezepturen erstellt. Darin liegt das entscheidende Know How der
Druckfarbenhersteller.
Wie beim Kauf einer Tomate, wo Farbe, Größe und Oberflächenglätte Kaufkriterien
darstellen, gibt es auch Einkaufskriterien für Druckfarben. Der Leser will, dass der
Text beim Umblättern nicht verwischt. Leser protestieren, wenn sie nach dem Lesen
der Zeitung Farbe an den Händen haben. Dagegen will der De-Inker (er trennt Farbe
und Papier voneinander), dass sich die Farbe von dem Papier beim Recycling sehr
gut trennt. Der Einkäufer will eine hohe Qualität und Ergiebigkeit der Druckfarben für
einen geringen Preis einkaufen und der Drucker will einen störfreien Druckprozess.
Diese
vielen
Bedingungen
zeigen,
dass
mehrere
Gesichtspunkte
beim
Druckfarbenkauf berücksichtigt und miteinander vereint werden müssen, um die
Zufriedenheit bei den verschiedenen Interessengruppen sicherzustellen. Brilliante
Chemiker und Laboranten forschen täglich an den Rezepturen der Druckfarben, um
sie qualitativ hochwertiger zu gestalten. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist die
Mischung der Rohstoffe, nämlich die Rezeptur, ähnlich wie bei Underberg oder Coca
Cola.
Druckfarbenherstellungsprozess
Druckfarbe herstellen ist nichts anderes als das Mischen von den Rohstoffen:
Farbmittel, Bindemittel, Lösemittel und Hilfsstoffe. Die Herstellung der Druckfarben
aus
den
Einzelbestandteilen
erfolgt
nach
festgelegtem
Rezept
für
alle
Druckverfahren nach einem ähnlichen Schema.
EINKAUF
EINWAAGE
MISCHEN
KONTROLLE
ABFÜLLEN
VERSAND
der Rohstoffe
der Rohstoffe
der Rohstoffe
der Druckfarbe
der Druckfarbe
der Druckfarbe
Die Rohstoffe werden nach bestimmten Kriterien eingekauft, eingewogen, gemischt,
dabei zerkleinert und gemahlen, kontrolliert, abgefüllt und anschließend als
Druckfarbe verkauft. Der Mischvorgang von Druckfarben kann weiter in zwei
nacheinander ablaufende Schritte eingeteilt werden:
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
Mischen (1.Schritt): Bindemittel & Lösemittel
Das feste Bindemittel (Harz) wird mit einem Lösemittel zusammengebracht. Diese
flüssige Mischung wird in der Druckfarbenindustrie als ‚Firnis’ bezeichnet.
n
Das Auflösen von Zucker in Tee verläuft nach
demselben Prinzip wie die Firnisherstellung.
Anschließend wird der Firnis auf verschiedene Eigenschaften überprüft, um
gleichmäßige Druckfarben herzustellen und eine gleichmäßige Qualität zu erhalten.
Auf der Sportseite einer Zeitung sollen schließlich noch dieselben Farbtöne
erkennbar sein wie zuvor im Wirtschaftsteil.
Mischen (2.Schritt): Firnis & Farbmittel & Hilfsstoffe
Die pulvrigen Farbmittel (Pigmente) und der flüssige Firnis (Bindemittel und
Lösemittel)
werden entsprechend der Druckfarbenrezeptur eingewogen und
zusammen mit dem Lösemittel und den Hilfsmitteln in ein Rührwerk (in sog.
Dispergieraggregate)
gegeben.
Es
wird
intensiv
gerührt,
damit
keine
Pigmentklumpen mehr vorliegen.
n
Beim Mischvorgang zur Druckfarbenherstellung
läuft derselbe Vorgang ab wie in einem
Küchemixer.
Nach dem Mischvorgang liegt eine breiige Mischung aus Farbmitteln, Bindemitteln,
Lösemitteln und Hilfsmitteln vor. Diese vier Komponenten werden weiter in speziellen
Anlagen gemischt, um eine sehr feine Verteilung der unlöslichen Pigmente zu
erhalten.
Für die Verfahrenstechniker
Der Mischvorgang (auch Dispergierung genannt) erfolgt in einem ‚Dreiwalzenstuhl’
oder in einer ‚Kugelmühle’.
Ein Dreiwalzenstuhl besteht aus drei hintereinander geschalteten Walzen. Die erste
und die letzte Walze drehen sich in dieselbe Richtung, die zweite in die
entgegengesetzte mit dem Ziel, nach dem Vorgang einen feinverteilten Brei vorliegen
zu haben.
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
Die Kugelmühle ist ein Rohr, das mit vielen kleinen Kügelchen z.B. aus Stahl gefüllt
ist. Die Mischung wird in die Kugelmühle geleitet, durch die kleinen Spalten zwischen
den Kügelchen gedrückt und dadurch fein verteilt.
Die Druckfarbe ist jetzt fast fertig. Nach dem intensiven Mischvorgang werden einige
Proben der Druckfarbe gezogen und in der Ausgangskontrolle untersucht. Falls dort
kleine Änderungen der Druckfarbe angeordnet werden, werden diese durch Zugabe
der entsprechenden Stoffe ausgeglichen.
Schließlich wird die Druckfarbe in transportfähige Behälter mit einem Volumen von 1
Kilogramm bis zu 2,5 Tonnen abgefüllt. Die Behälter werden mit Etiketten versehen,
auf denen sich Hinweise auf den Inhalt, mögliche Gefahren sowie Versand- und
Lagervorschriften befinden. Die Druckfarbe ist versandfertig und kann zum
Bedrucken von Zeitungen, Zeitschriften und Katalogen verwendet werden. Die
Lieferung der Druckfarbe erfolgt nur an industrielle Drucker. Ein Kilo Druckfarbe für
den Offsetdruck kostet ca. zwischen 2-15 Euro. Der Preis ist extrem abhängig von
den jeweils geforderten anwendungstechnischen Eigenschaften der Druckfarbe. Für
den Tiefdruck variiert der Preis zwischen ca. 3-6 Euro pro Kilo Druckfarbe.
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
8.
Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG
Die Axel Springer AG steht in engem Kontakt mit ihren Druckfarbenlieferanten. Die
Druckindustrie befindet sich derzeit in einem Umstrukturierungsprozess, der die
Unternehmenslandschaft verändern wird. Die folgenden Firmen sind die derzeitigen
und wesentlichen Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG:
Flint Group
50999 Köln
Dr. Markus Müller
Telefon: +49-(0)221-35091-123
Email: [email protected]
Lieferant für Offsetdruckfarben
Internet: www.flintgroup.com
Flint Group
60489 Frankfurt
Dr. Winfried Schön
Telefon: +49-(0)69-7802-246
Lieferant für Tiefdruckfarben
Email: [email protected]
Internet: www.flintgroup.com
Hostmann-Steinberg GmbH
29233 Celle
Dr. Sebastian Gierisch
Telefon:+49-(0)89-9003-444
Lieferant für Offsetdruckfarben
Email: [email protected]
Internet: www.hostmann-steinberg.de
Siegwerk Druckfarben AG
53721 Siegburg
Michael Müller-Samson
Telefon: +49-(0)2241-304-107
Email: [email protected]
Lieferant für Offset- und Tiefdruckfarben
Internet: www.siegwerk.com
SUN Chemical/
HARTMANN Druckfarben GmbH
60388 Frankfurt
Sylvia Hanauer
Telefon: +49-(0)69-4000-241
Email: [email protected]
Lieferant für Offset- und Tiefdruckfarben
Internet: www.sunchemical.com
Stand: August 2006
16
Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
9.
Druckverfahren
Seit der Erfindung des Buchdrucks von Johannes Gutenberg im 15. Jahrhundert, er
wurde in Mainz geboren, konnten Schriften schneller und leichter vervielfältigt
werden. Der Aufwand für die Vervielfältigung von Schriften wurde mit Hilfe der
Druckerpresse sehr viel geringer im Vergleich zur handschriftlichen Kopie. Das
Prinzip von Gutenberg basiert auf Lettern (metallischen Buchstaben), die
zusammengesetzt in einer Zeile einen Schriftzug ergeben. Anschließend wurden Sie
mit Farbe angestrichen und das Papier wurde angedrückt. Seine Erfindung wird
heute als Medienrevolution bezeichnet, denn kurze Zeit später wurde seine Technik
der Grundgedanke vieler anderer Verfahren. Die Verfahren können grob eingeteilt
werden in:
§
Hochdruckverfahren
§
Tiefdruckverfahren
§
Flachdruckverfahren
Das Hochdruckverfahren ist das älteste Verfahren und wurde bis in die siebziger
Jahre für den Buch- und Zeitungsdruck verwendet. Heute spielt es nur noch eine
untergeordnete Rolle. Beim Hochdruck stehen die zu druckenden Elemente höher
auf der Druckform als die nicht druckenden Elemente. Die Druckfarbe wird auf die
höher stehenden Elemente (spiegelverkehrt) aufgetragen und direkt auf das Papier
gedruckt.
Beim Tiefdruckverfahren sind spiegelverkehrte Vertiefungen in die Druckform
eingearbeitet, die die Farbe aufnehmen. Die Farbe wird anschließend direkt vom
angedrückten Papier aufgesogen.
Beim Flachdruckverfahren liegen druckende und nicht druckende Elemente in einer
Ebene. Das Offsetdruckverfahren ist ein Flachdruckverfahren und basiert auf dem
Prinzip der Abstoßung von Fett und Wasser. Die druckenden Stellen nehmen die
fetthaltige Druckfarbe auf und stoßen Wasser ab. Das Papier kann nun gedruckt
werden.
Bei der Axel Springer AG finden das Tiefdruckverfahren für Zeitschriften und das
Offsetdruckverfahren für Zeitungen ihre Anwendung.
TIEFDRUCK
Beim Tiefdruck wird das spiegelverkehrte Druckbild in die Druckform von kleinen
Punkten, auch Näpfchen genannt, in einen Zylinder eingraviert. Der Zylinder dreht
sich durch einen Farbkasten. Dabei nehmen die Näpfchen die Druckfarbe auf,
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
überflüssige Farbe wird von der Zylinderoberfläche abgestrichen und das Papier
saugt anschließend beim Andruck die Farbe aus den Näpfchen auf.
Der Tiefdruck kann in den Illustrationstiefdruck, den Spezialtiefdruck und den
Stichtiefdruck unterteilt werden. Hochauflage Zeitschriften werden mit dem
Tiefdruckverfahren gedruckt, da diese Druckart bei hohen Auflagen am rentabelsten
ist.
TIEFDRUCK
Illustrationstiefdruck
(Zeitschriften)
Spezialtiefdruck
(Umschläge, Folien
Verpackungen)
Stichtiefdruck
(Briefmarken)
OFFSET
Moderne Zeitungsdruckereien arbeiten mit dem Offsetdruckverfahren. Die höhere
Druckqualität und die schnelle, kostengünstige Herstellung der Druckform für
Offsetdruckverfahren haben das Hochdruckverfahren an Bedeutung verlieren lassen.
Beim Offset (engl. off set = setzten) liegen die druckenden und die nicht druckenden
Stellen der Druckplatte auf einer Höhe. Die Druckform wird so präpariert, dass nur
die druckenden Stellen die Druckfarbe annehmen. Die zu druckenden Elemente sind
auf der Druckform seitenrichtig, nicht wie beim Hoch- oder Tiefdruck spiegelverkehrt,
angeordnet. Die Druckform bedruckt nicht direkt das Papier, sondern gibt die
Druckfarbe erst an ein Gummituch ab. Erst das Gummituch überträgt die Farbe auf
das Papier.
Der Offsetdruck kann in den Bogenoffset und den Rollenoffset unterschieden
werden. Der Rollenoffset wird weiter in den Cold- und Heatsetdruck unterteilt. Im
Coldset (engl. cold = kalt) werden die Tageszeitungen ohne Anwendung von
Wärmezufuhr gedruckt. Beim Heatset (engl. heat = Hitze) wird das Druckerzeugnis
bei ca. 200°C getrocknet, wobei Ölanteile verdampfen und somit aus dem Erzeugnis
entweichen.
OFFSET
Bogenoffset
(Broschüren)
Rollenoffset
Coldset
(Zeitungen)
Heatset
(Zeitschriften,
niedrig auflagig)
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
10. Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG
Die Axel Springer
AG
ist
Deutschlands
größter
Zeitungsverlag,
in
dem
Sonntagszeitungen, überregionale und regionale Tageszeitungen erscheinen.
Zeitungen werden mit dem Offsetdruckverfahren hergestellt.
OFFSET
n
BILD
n
Welt am Sonntag
n
Berliner Morgenpost
n
BILD am Sonntag
n
Welt Kompakt
n
B.Z.
n
DIE WELT
n
Hamburger Abendblatt
n
B.Z. am Sonntag
Das Unternehmen bietet auch ein weit gefächertes Zeitschriftenspektrum. Im Verlag
erscheinen Programm-, Frauen-, Wirtschafts-, Computer-, Unterhaltungselektronik-,
Männer-, Sport- und Autotitel genauso wie Jugend- und Musikzeitschriften.
Hochauflagige Zeitschriften werden mit dem Tiefdruckverfahren hergestellt.
T IEFDRUCK
n
Sport BILD
n
Funk Uhr
n
Popcorn
n
Computer BILD
n
HörZu
n
Maxim
n
Auto BILD
n
TV Neu
n
Jolie
n
Frau von Heute
n
Mädchen
n
Yam!
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
11. Web-Empfehlungen
NATIONALE VERBÄNDE
Verbände in der Übersicht
www.verbaende.com
Verband der Mineralfarbenindustrie e.V. (VdMi)
www.vdmi.com
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
www.vci.de
Verband Druck und Medien Berlin-Brandenburg e.V.
(VDMBB)
www.vdmbb.de
Bundesverband Druck und Medien e.V. (BDM)
www.bvdm-online.de
INTERNATIONALE VERBÄNDE
European Printing Ink Association (EuPIA)
www.eupia.org
Europäischer Chemieverband (CEFIC)
www.cefic.org
Europäische Vereinigung der Lack-, Druckfarbenund Künstlerfarbenindustrie (CEPE)
www.cepe.org
International Association of the Deinking Industry
(INGEDE)
www.ingede.com
BEHÖRDEN
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU)
www.bmu.de
Umweltbundesamt (UBA)
www.umweltbundesamt.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA)
www.baua.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWI)
www.bmwi.de
Bundesministerium der Justiz – Gesetze und
Verordnungen
www.bmj.bund.de,
www.gesetze-im-internet.de
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
ANDERE INSTITUTIONEN
Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung
(BGDP)
www.bgdp.de
Berufsgenossenschaft Chemie
www.bgchemie.de
Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG)
www.hvbg.de
Deutsches Institut für Normung (DIN)
www.din.de
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
Anlage A
Wichtige Rechtsvorschriften eines Druckfarbenherstellers
Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische
Regelwerke
Wasser/Abwasser
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) mit
Anhängen
Allgemeine Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser
in Gewässer
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)
Selbstüberwachungsverordnung Kanal
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Genehmigungspflicht für die Einleitung von Abwasser
mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen (VGS)
Rechtsverordnung über die Freistellung von Abwasserbehandlungsanlagen von der
Genehmigungspflicht (FreistVO)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
(VAwS)
Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VV-VAwS)
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL)
Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerialblatt „Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“
Ministerialblatt „Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a des Landeswassergesetzes
NRW“
DVWK - Regeln zur Wasserwirtschaft (TRwS)
DafStb-Richtlinie (Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
Kommunale Abwassersatzung des Rhein-Sieg-Kreises
Abfall
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw/AbfG)
Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von
Abfällen (AbfVerbG)
Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (NachwV)
Verordnung über die Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
(BestbüAbfV)
Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung
(BestüVAbfG)
Verordnung zur Transportgenehmigung (TgV)
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV)
Verordnung zur Umsetzung des Europäische Abfallverzeichnisses (AVV)
Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (AbfKoBiV)
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen
Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV)
Gewerbeabfallverordnung - Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV)
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische
Regelwerke
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren
(BattV)
Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung VerpackV)
TA Abfall
TA Siedlungsabfall
Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises
Immissionsschutz
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
1. BImSchV (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen)
4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte)
7. BImSchV (Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub)
9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
11. BImSchV (Emissionserklärungsverordnung)
12. BImSchV (Störfall-Verordnung) nicht bei offset
20. BImSchV (Verordnung der Kohlenwasserstoffemissionen beim Umfüllen und Lagern von
Ottokraftstoffen)
21. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoff-Imissionen bei der Betankung
von Kraftfahrzeugen)
26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder)
31. BImSchV („Lösemittelverordnung“)
Verwaltungsvorschriften zu obigen BImSchVen
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
TA Lärm
TA Luft
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Chemikalien
Chemikaliengesetz (ChemG)
Chemikalienverbotsverordnung
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS, TRgA)
Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten
zu Lande (VbF) einschließlich Anhänge I zu § 3 Anhänge II zu § 4
Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) mit Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz (Spreng VwV) sowie Verzeichnis der Anlagen
zur Spreng VwV
Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) einschl. Sprengstofflager - RichtlinienSpreng LR
Transport
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutgesetz)
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten
Personen
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter
auf Straßen (ADR)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Flugzeugen (IATA)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID)
Eisenbahn-Gefahrgutausnahmeverordnung
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GefahrgutV See)
Straßen-Gefahrgutausnahmeverordnung
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische
Regelwerke
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
(GGAV)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie zugehörige Ausnahmeverordnung zur
StVZO
Arbeitsschutz
Betriebssicherheitsverordnung
speziell Artikel 6 „Gefahrstoff“
Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Beschäftigtenschutzgesetz
Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
Betriebsverfassungsgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchuG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Mütter-Arbeitsschutzverordnung (MuSchArbV)
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
Berufskrankheitenverordnung (BKV)
Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharV)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Verordnung Arbeiten im Freien
Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)
Arbeitsstätten-Richtlinie zur ArbStättV (ASR)
Gerätesicherheitsgesetz
Gesetz über technische Arbeitsmittel (GSG)
Technische Regeln Rohrleitungen (TRR)
Technische Regeln Behälter (TRB)
Technische Regeln Druckgase (TRG)
Strahlenschutzverordnung
Richtlinie über die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit
Beispielsammlung Ex-RL
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln, Merkblätter und Informationen (ehemals UVV)
Brandschutz/Planung
Baugesetzbuch / Musterbauordnung
Landesbauordnung (BauO NW)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Bauproduktengesetz
Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Vorschriften und Regelwerke des Verbandes der Schadenversicherer (VDS)
Feuerschutzrecht NW
Feuerschutz- und Hilfeleistung NW (FSHG)
Brandverhalten für Bauteile nach DIN 4102
Brandschutz im Industriebau DIN 18230
Sonstiges
Aufgabenbezogene DIN / VDI / VDE Richtlinien und Normen (Technik im weitesten Sinne)
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzgebung
Produkthaftungsgesetz
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Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006
Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische
Regelwerke
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Schwerpunkt Gerätesicherheit
Schwerpunkt Produktsicherheit
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG)
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes
(ZustVOtU)
DIN EN ISO 9000 ff Qualitätsmanagementsysteme
DIN Normen zur Qualitätsprüfungen u.ä.
DIN EN ISO 14000 ff Umweltmanagementsysteme
Berücksichtigung eines nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten UMS beim Verwaltungsvollzug
(ISO 14001 Erlass vom 30.11.2001)
EG-Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem
Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
Umweltauditgesetz (UmweltHG)
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Umwelt-Schadenanzeige-Verordnung
Umweltstatistikgesetz
Gewerbeordnung (GewO)
Bundesdatenschutzgesetz
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Strafgesetzbuch (StGB)
Bürgerliches Gesetzbuch
Aktiengesetz
GmbH-Gesetz
Handelsgesetzbuch
Insolvenzordnung
Wechselgesetz
Abgabenordnung
Außensteuergesetz
Bewertungsgesetz
Einkommensteuergesetz, -richtlinien und –durchführungsverordnungen sowie
Lohnsteuerrichtlinien und -durchführungsverordnungen
Körperschaftsteuergesetz, -richtlinien und –durchführungsverordnungen
Umsatzsteuergesetz, -richtlinien und –durchführungsverordnungen
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTra-Gesetz)
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