Druckfarben für Zeitungen und Zeitschriften - PH
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Druckfarben für Zeitungen und Zeitschriften - PH
August 2006 DRUCKFARBEN FÜR ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement Referat Nachhaltigkeit Axel Springer AG AXEL-SPRINGER-STRAßE 65 10888 BERLIN TELEFON +49 (0) 30 25 91-79370 [email protected] ZUSAMMENGESTELLT VON: CAND. ING . ANJA RUCH STUDENTIN DES WIRTSCHAFTSINGENIEURWESENS TU BERLIN Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 2 2. WAS SIND DRUCKFARBEN? 3 3. ENTHALTEN DRUCKFARBEN GIFTIGE SCHWERMETALLE ODER GIFTIGE HALOGENORGANISCHE SUBSTANZEN? 8 4. WARUM WIRD MIT TOLUOL IM TIEFDRUCK GEARBEITET? 10 5. GEFAHR FÜR GESUNDHEIT DURCH DRUCKFARBEN VON ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN? 11 WELCHE GESETZE UND VERORDNUNGEN SPIELEN BEI DRUCKFARBENHERSTELLERN EINE ROLLE? 12 7. WIE WERDEN DRUCKFARBEN HERGESTELLT? 13 8. DRUCKFARBENLIEFERANTEN DER AXEL SPRINGER AG 16 9. DRUCKVERFAHREN 17 6. 10. ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN DER AXEL SPRINGER AG 19 11. WEB-EMPFEHLUNGEN 20 ANLAGE A WICHTIGE RECHTSVORSCHRIFTEN EINES DRUCKFARBENHERSTELLERS 22 1 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 1. Einleitung Tag für Tag kommen Leser von Zeitungen und Zeitschriften in den Kontakt mit ihrer favorisierten Zeitung oder Zeitschrift. Ob der Student in der U-Bahn, der Großvater am Frühstückstisch oder der Arbeitnehmer in seiner Mittagspause, sie alle überfliegen die Schlagzeile des Tages oder informieren sich über ein bestimmtes Thema. In der heutigen Zeit sind Zeitungen und Zeitschriften aus dem Alltag gar nicht mehr wegzudenken und gehören somit zum Leben einer modernen Gesellschaft. Die aktuelle Ausgabe der Tageszeitung ist stets am folgenden Tag erhältlich. Somit liegt es Nahe, die Frage zu formulieren, ab welchem Zeitpunkt schon mit den Vorbereitungen für die Tageszeitung begonnen wird? Zuerst müssen die Rohstoffe für den Druck, also Papier und Farbe, eingekauft werden, damit sie anschließend in dem Druckprozess verarbeitet werden können. Aber auch die Farbe muss erst von den Druckfarbenherstellern produziert werden, schließlich ist die Druckfarbe ein Produkt, das sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt. Der Druckfarbenhersteller beliefert die Axel Springer AG mit den bestellten Druckfarben für den Druckvorgang. Ist die Tageszeitung gedruckt, wird sie beispielsweise direkt zum Abonnenten transportiert oder zum Kiosk, wo sie dann schließlich vom Leser gekauft wird. Menschen riechen, schmecken, schlucken und fassen an – die Sinnesorgane sind permanente Wegbegleiter. Beim Aufschlagen der Zeitschrift kann dem Leser der druckfrische Geruch entgegen kommen, beim Umblättern der Seiten feuchtet der eine Leser seine Finger an und ein anderer wickelt wiederum sein Obst in Zeitungspapier ein. Das Bewusstsein der Leser für umwelt- und gesundheitsorientierte Fragen wächst. Leser von Zeitungen und Zeitschriften sind unzureichend über Druckfarben informiert. Aufgrund von falschen Informationen und exklusiven Schlagzeilen sind die Leser misstrauisch geworden. Die Axel Springer AG stellt sich den hierbei aufgeworfenen Fragen und dem dringenden und vor allen Dingen nachgefragten Aufklärungsbedarf. Schon seit 1992 beschäftigt sich das Unternehmen intensiv mit den Themen Ökologie und Soziales sowie deren Vereinbarkeit mit der Wirtschaftlichkeit und hat innerhalb dieser Zeit wertvolles Wissen gesammelt. Dieses Papier soll einen Teil zur Aufklärungsarbeit über Druckfarben beitragen. Es soll den Interessierten über Druckfarben von Zeitungen und Zeitschriften bei der Axel Springer AG informieren und Anlaufstellen für weiteres Informationsmaterial zur Verfügung stellen. 2 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 2. Was sind Druckfarben? Druckfarben werden bei der Axel Springer AG benötigt, um Zeichen, Texte und Bilder auf dem Papier abbilden zu können. Das Unternehmen stellt seine Druckfarben nicht selber her, sondern kauft sie von den Druckfarbenherstellern. Der Druckfarbenhersteller kauft die Rohstoffe für Druckfarben ein. Dabei werden die Rohstoffe nach verschiedenen Kriterien ausgewählt, die neben den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen in besonderer Weise auf den Einsatz und die Verarbeitung umweltverträglicher und gesundheitlich unbedenklicher Substanzen und Verfahren abzielen. Im Allgemeinen bestehen Druckfarben aus den folgenden vier Komponenten: § Farbmittel Sie erzeugen den visuellen Farbeindruck. § Bindemittel Sie sind Vernetzer zwischen Farbmittel und Papier. § Lösemittel Sie sind Verdünnungsmittel. § Hilfsmittel Auch Additive genannt. Hilfsstoffe verändern die Eigenschaften der Druckfarbe. FARBMITTEL Definition/Aufgabe Bei Farbmitteln kann es sich entweder um Farbstoffe handeln (sind im Anwendungsmedium löslich) oder um Pigmente (sind im Anwendungsmedium unlöslich). In Druckfarben werden praktisch ausschließlich Pigmente eingesetzt. Ein Pigment ist ein farbgebender Bestandteil, der für den gewünschten Farbton und die Farbstärke verantwortlich ist. In Anwendungsmedien wie Ölen, Lösemitteln oder Wasser sind Pigmente unlöslich und würden sich nach einer bestimmten Zeit am Boden sammeln. Pigmente müssen für die Farbgebung als sehr fein verteilte Teilchen im Anwendungsmedium vorliegen. Herkunft Schon um 3.000 v. Chr. wurden Mineralien und Erze abgetragen und klein gemahlen, um Farbe zu erzeugen. Ein ultramarinblaues Gestein namens ‚Lapislazuli’ erzeugt eine tiefblaue Farbe, das Mineral ‚Malachit’ ist eines der am ältesten bekannten Grünpigmente und ‚Ilmenit’ ist ein schwärzlich glänzendes Mineral. 3 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Die heute in der Druckfarbenindustrie verwendeten Pigmente werden ausschließlich synthetisch in Pigmentfabriken hergestellt. Chemisch besteht z.B. der reine Lapislazuli (Farbe: blau) aus einem Natrium-Aluminium-Silicat. Das Deutsche Institut für Normung hat in der DIN 55944 Farbmittel in anorganische und organische Farbmittel unterteilt. Sowohl anorganische als auch organische Farbmittel werden zur Herstellung von Druckfarben eingesetzt. Anorganische Farbmittel sind u.a. Weißpigmente (z.B. Titandioxid), Schwarzpigmente (z.B. Farbruß) und Metalleffektpigmente (z.B. Aluminium- oder Messingschliff). Organische Farbmittel sind z.B. die organischen Buntpigmente für gelbe, rote und blaue Färbungen. Technisch In der Industrie wird der sog. Colour-Index verwendet, in dem fast alle Pigmente lückenlos verzeichnet sind und ausgewählt werden können. § Sowohl für den Tiefdruck als auch für den Offsetdruck werden häufig folgende Farben bzw. Pigmente eingesetzt: Gelb Pigment Yellow 12 und 13 Rot Pigment Red 57 Blau Pigment Blue 15 Schwarz Pigment Black 7 BINDEMITTEL Definition/Aufgabe Bindemittel enthalten Harze und haben die Aufgabe, die Pigmente zu umhüllen und sie dadurch auf dem Papier festzuhalten. Ohne Bindemittel würden die gedruckten Bilder und Buchstaben nicht an dem Papier haften bleiben. Zusätzlich verleiht das Bindemittel dem auf dem Papier getrockneten Druckfarbenfilm eine entsprechende mechanische Festigkeit, so dass die Druckfarbe nicht von dem Papier abgewischt werden kann. Herkunft Harze werden aus Nadelhölzern gewonnen. Die Bäume werden an der Rinde angeschnitten. Aus dieser Öffnung kann nun eine zähflüssige Substanz abfließen. Dieser Saft enthält neben anderen Bestandteilen das wichtige Kolophoniumharz, das getrocknet wie Bernstein aussieht. 4 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Aus Ölsaaten werden trocknende Öle (z.B. Leinöl, Holzöl, Sojaöl) gewonnen. Diese können wiederum weiter zu Alkydharzen für den Zeitungsdruck umgesetzt werden. Auch Cellulose dient als Rohstoff für Druckfarbenharze (z.B. Cellulosenitrat). Neben den Bindemitteln natürlichen Ursprungs, die etwa zwei Drittel des Einsatzes in der Druckfarbenindustrie ausmachen, werden auch Kunstharze in der Druckfarbenindustrie verwendet (z.B. Kohlenwasserstoffharze). Technisch Die Auswahl der Bindemittel ist abhängig von dem Druckverfahren (Offset vs. Tiefdruck). Bindemittel unterscheiden sich je nach Druckverfahren in ihrer chemischen Struktur, da unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden müssen. § So muss das Bindemittel im Tiefdruckverfahren in Toluol löslich sein. Für Tiefdruckfarbe werden Kolophoniumderivate und Kohlenwasserstoffharze eingesetzt. § Für Offsetdruckfarbe werden als Bindemittel trocknende Öle, aber auch Alkydharze, modifizierte Kolophoniumharze und Kohlenwasserstoffharze eingesetzt. Diese Bindemittel haben eine sehr gute anwendungstechnische Eignung für die Leistungsfähigkeit von Offsetdruckmaschinen und passen sich schnell an die Verfahrenstechnik an. Warum werden überhaupt so viele verschiedene Bindemittel eingesetzt? Das Bindemittel hat neben der Vernetzung von Pigment und Papier eine weitere wichtige Aufgabe. Sie soll die Farbe in den Maschinen gut verdruckbar machen, schließlich sind die Druckmaschinen in ihrem Druckverhalten oft unterschiedlich. Da jedoch nicht zu jeder Druckfarbe eine neue Druckmaschine gekauft werden kann, müssen die Eigenschaften der Druckfarbe an die Druckmaschine angepasst werden können. Wer, wenn anwendungstechnischen nicht der Eigenschaften Druckfarbenhersteller, der Druckfarbe an die kann die Maschinen anpassen? Deshalb hat der Druckfarbenhersteller sozusagen einen Baukasten bestehend aus Harzen, also den Bindemitteln, aus denen er auswählen kann. Wenn nun der Drucker den Wunsch äußert, dass die Trocknung der Druckfarbe beschleunigt werden und dabei gleichzeitig mechanisch belastbar sein soll oder die Oberfläche glatter werden soll, dann kann der Druckfarbenhersteller diesen Wunsch über die Auswahl der entsprechenden Harze übersetzen. Die Aufgabe der Druckfarbenhersteller ist es, Druckfarben für einen bestimmten Anwendungszweck oder ein bestimmtes Anforderungsprofil maßzuschneidern! 5 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 LÖSEMITTEL Definition/Aufgabe Lösemittel sind Verdünnungsmittel. Sie haben die Aufgabe, die festen und zähflüssigen Bindemittel zu lösen und die Druckfarbe in der Druckmaschine verarbeitbar zu halten. Herkunft Es wird eine ganze Reihe von unterschiedlichen Lösungsmitteln für die Herstellung von Druckfarben verwendet wie z.B. Kohlenwasserstoffe und Wasser. Kohlenwasserstoffe sind u.a. Mineralöle, pflanzliche Öle und Toluol. Die Gewinnung von Mineralölen erfolgt durch Erdöldestillation. Auch Toluol wird als Reinsubstanz aus der Erdöldestillation gewonnen. Pflanzliche Öle werden aus ölhaltigen Pflanzenteilen (z.B. Rapssamen) durch Extraktionsverfahren gewonnen. Die Extraktion ist ein physikalisches Stofftrennverfahren. Nach diesem Vorgang liegt das gewünschte Pflanzenöl getrennt von den anderen Bestandteilen vor. Technisch Das Lösungsmittel wird je nach Druckverfahren und Einsatzzweck ausgewählt. Beim Heatset (Offsetdruck) wird z.B. bei viel höheren Temperaturen gearbeitet als beim Tiefdruck, so dass das Lösungsmittel nach seinem Siedepunkt ausgewählt wird. § Für Offsetdruckfarbe werden als Lösemittel Mineralöle und pflanzliche Öle mit einem hohen Siedepunkt (oberhalb von 280°C) eingesetzt. Beim Heatset verdampfen die Verdünnungsmittel nach dem Druckvorgang, beim Coldset verbleiben sie im Farbfilm und werden von dem Papier mit aufgesogen. § Bei der Tiefdruckfarbe wird mit dem Lösungsmittel Toluol (Reintoluol nach DIN 16513) gearbeitet. Mit einem Siedepunkt von 110°C verdampft das Toluol im Herstellungsprozess aus dem Papier. Dabei verfestigt sich das Bindemittel, der Farbfilm trocknet und bekommt eine gute Haftung auf dem Papier. Das verdampfte Toluol wird in den Prozess zurückgeführt, so dass es erneut im Kreislauf verwendet werden kann. 6 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 HILFSMITTEL Definition/Aufgabe Hilfsmittel werden den Druckfarben in kleinen Mengen zugesetzt, die aber für die Qualität einer Druckfarbe entscheidend sind. Hier setzt die Kunst des Druckfarbenherstellers an, denn Farbmittel, Bindemittel und Lösungsmittel sind bei den Druckfarben verschiedener Hersteller oft ähnlich oder sogar identisch. Gerade durch den Zusatz von Hilfsmitteln werden die Eigenschaften der Druckfarbe eingestellt. Diese Informationen sind kaum für die Öffentlichkeit und schon gar nicht für die Konkurrenz vollständig verfügbar. Technisch Je nach Druckverfahren werden unterschiedliche Hilfsmittel eingesetzt. § Zur Offsetdruckfarbe werden u.a. Trockenstoffe gegeben, die die Trocknung der Farbe beschleunigen soll. § Zur Tiefdruckfarbe werden u.a. Wachspasten beigemengt, die zur Erhöhung der Abriebsfestigkeit dienen. 7 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 3. Enthalten Druckfarben giftige Schwermetalle oder giftige halogenorganische Substanzen? Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG setzen umweltverträgliche und für den Leser unbedenkliche Rohstoffe ein. Ein Beleg für dieses Handeln der Druckfarbenhersteller ist die Vereinbarung über die „Rohstoff-Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte“, die bereits 1993 als freiwillige Selbstverpflichtung aller Mitglieder des Verbandes der Druckfarbenindustrie auf nationaler Ebene unterzeichnet wurde. 1996 wurde sie auch von allen übrigen europäischen Verbänden der Druckfarbenhersteller als Selbstverpflichtung umgesetzt. Alle Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG sind Mitglied in mindestens einem nationalen oder europäischen Verband der Druckfarbenindustrie. Nach der Rohstoff-Ausschlussliste werden Empfehlungen für den Verzicht auf bestimmte Rohstoffe ausgesprochen. Diese Liste wird fortlaufend fortgeschrieben. Hintergrund ist zum einen der vorbeugende Verbraucherschutz als auch der Mitarbeiterschutz in den Produktionsbereichen von Druckfarbenfirmen und Druckereien. Für die gute Herstellpraxis dürfen die in der Rohstoff-Ausschlussliste erwähnten Substanzen nicht verwendet werden, so dass Druckfarben, die in ihrer Zusammensetzung nicht der Rohstoff-Ausschlussliste entsprechen, vom Vertrieb ausgeschlossen sind. Offiziell wird die Rohstoff-Ausschlussliste von den nationalen Mitgliedsverbänden des Europäischen Verbandes der Druckfarbenhersteller (EuPIA) herausgegeben und ist sowohl bei EuPIA (www.eupia.org) als auch beim Verband der Mineralfarbenindustrie (www.vdmi.de) erhältlich. Schwermetalle Giftige Schwermetalle sind nach der Rohstoff-Ausschlussliste für die Druckfarbenherstellung verboten. Schwermetalle sind per Definition alle Metalle, die eine Dichte von mehr als 4,6 g/cm 3 (Gramm pro Kubikzentimeter) haben. Darunter befinden sich giftige Elemente wie Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und Quecksilber. Aufgrund ihrer Giftigkeit werden sie nicht im Druckfarbenherstellungsprozess eingesetzt. Andere Schwermetalle wie Kupfer, Eisen, Mangan und Kobalt sind vergleichsweise harmlos und können als Schwermetallverbindung Bestandteil von Druckfarben sein. So enthalten beispielsweise Blaupigmente chemisch fest in der Molekülstruktur eingebundenes Kupfer bzw. Eisen. Da das Blaupigment unlöslich ist, ist es nicht 8 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 bioverfügbar, also ungefährlich. Deshalb kann es keinen Zweifel an der Unbedenklichkeit der Verwendung dieser Rohstoffe in Druckfarben geben. Auch bei der Druckfarbenherstellung selbst können keine Schwermetallverbindungen durch Reaktion entstehen. Halogenorganische Substanzen Bei der modernen Herstellung von Druckfarben für Zeitungen und Zeitschriften werden weder Chloranil, polychlorierte Biphenyle (PCB), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Pentachlorphenol (PCP) noch andere giftige halogenorganische Substanzen eingesetzt. Auch diese Substanzen sind nach der RohstoffAusschlussliste verboten. Halogenorganische Substanzen wie Gelbpigmente enthalten chemisch fest gebundenes Chlor. Diese Substanzen (Gelbpigmente und auch chlorhaltige Bindemittel) sind nicht löslich, damit nicht bioverfügbar und von daher für den Verbraucher nicht gefährlich. Auch durch Reaktion beim Druckfarbenherstellungsprozess können keine halogenorganischen Substanzen entstehen. Dennoch können mit modernen analytischen Methoden auch in Druckfarben zwangsläufig die sog. Spurenverunreinigungen ubiquitären nachgewiesen (in der werden. Umwelt Ein allgegenwärtigen) Beispiel sind die Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder auch bestimmte Schwermetalle wie Cadmium, die sich nahezu gleichmäßig über die gesamte Erdatmosphäre verbreitet haben. Der Gehalt an toxischen Schwermetallen in der Druckfarbe liegt selbst bei ubiquitären Spurenverunreinigungen noch weit unter der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze. Die freiwillig ergriffenen Maßnahmen zum Umweltschutz belegen jedoch, dass sich die Druckfarbenindustrie umweltbewusst und verantwortungsvoll verhält. Sie verzichtet in der Rohstoff-Ausschlussliste freiwillig auf Problemstoffe und ist bereit, diese permanent dem aktuellen Wissensstand anzupassen. 9 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 4. Warum wird mit Toluol im Tiefdruck gearbeitet? Toluol vereint sehr viele positive Eigenschaften in sich und ist somit ein unverzichtbares Lösungsmittel für den Zeitschriftendruck (Tiefdruck). Unter Toxikologen und Medizinern bestand lange Sorge, es könne die Gesundheit schädigen – Grund genug, eine der aufwendigsten Langzeitstudien in Auftrag zu geben, die es je in Deutschland für einen Arbeitsstoff gegeben hat. Initiatoren der Studie waren Wissenschaftler des Instituts für Arbeitsphysiologie der Universität Dortmund (www.ifado.de), die Berufsgenossenschaft Druck und Papier (www.bgdp.de) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (www.vdz.de). Rund zehn Jahre lang untersuchten Experten mögliche Gesundheitsgefahren von Toluol in Tiefdruckereien. 1300 Personen aus 15 Druckereien wurden getestet – darunter 70 Mitarbeiter der Axel Springer AG in Ahrensburg und Darmstadt. Auf den Prüfstand kamen Blutwerte, Hörvermögen, Gedächtnis und Reaktion der Mitarbeiter. Parallel wurde die Konzentration von Toluol in der Atemluft an verschiedenen DruckArbeitsplätzen gemessen. Im Oktober 2001 stand fest: Bei sachgerechtem Umgang mit dem Lösungsmittel bestehen keine gesundheitlichen Risiken. Die Tests wiesen nach, dass weder akute noch chronische Auswirkungen auf das Nervensystem zu erwarten sind. Ein besonders gutes Ergebnis gab es für die Axel Springer AG: In beiden Tiefdruckereien des Hauses wurden die niedrigsten Toluol-Werte der Branche ermittelt. Gesundheitlich bedeutsame Effekte der langzeitigen oder aktuellen Toluoleinwirkung sind nicht nachzuweisen. Die Studie liefert Ergebnisse, die Annahmen über toxische Effekte mit einer Konzentration von Toluol unterhalb von 50 ppm (parts per million) widerlegen. Die Studie kann bei dem Hauptverband der beruflichen Genossenschaften (www.hvbg.de) angefordert werden. Wasser als Alternative zu Toluol? Der scheinbar einfachste Weg zur Verringerung von Toluol in Tiefdruckverfahren wäre wohl die Umstellung auf Wasser als Hauptlösungsmittel. Warum wird dann Toluol nicht durch Wasser ersetzt? Bei wasserbasierenden Farben sind wesentliche ökologische und qualitative Nachteile zu berücksichtigen. Bei Wasserfarben wäre ein Herstellungsverfahren erforderlich, das zu einem drastisch höheren Energiebedarf führt. Bei Toluol werden nur 0,36 Kilojoule pro Gramm Verdampfungswärme eingesetzt, bei Wasser werden 10 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 2,26 Kilojoule pro Gramm Verdampfungswärme für dieselbe Menge verbraucht. Insgesamt ist das mehr als 6 mal so viel. Auch der Energiebedarf für die Trocknung im Druckprozess ist höher und führt im Ergebnis zu viel höheren Emissionen. Außerdem ist bei wasserbasierenden Farben die Farbablösung während des Papierrecycling wesentlich schwieriger und auch die Druckqualität wird den heutigen Marktansprüchen nicht gerecht. Toluol ist ein sehr genau erforschter Arbeitsstoff, bei dessen richtiger Handhabung es zu keinerlei Gefährdung der Mitarbeiter in den Druckereien kommt. Die Konzentrationen, denen Kioskverkäufer und Endverbraucher ausgesetzt sind, liegen weit unter denen, die für eine 40-stündige Arbeit mit Toluol festgelegt wurden. Es besteht also kein Anlass, eine bewährte, ausgereifte Technologie aufzugeben. Die Öffentlichkeit muss besser informiert und aufgeklärt werden, dazu soll auch dieses Dokument einen Teil dazu beitragen. Eine weitere interessante Informationsquelle ist das Positionspapier ‚Toluol – Daten und Fakten’, erhältlich beim Verband der deutschen Mineralfarbenindustrie (www.vdmi.de). 5. Gefahr für Gesundheit durch Druckfarben von Zeitungen und Zeitschriften? Der auf der Zeitung oder der Illustrierten vorhandene Druckfarbenfilm ist weder als giftig noch als gesundheitsschädlich zu klassifizieren. Damit steht außer Zweifel, dass die vielen Millionen Leser von Zeitungen und Zeitschriften keiner Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind. Die Giftigkeit von Druckfarben wird mit einer an Kaninchen oder Ratten ermittelten Dosis bestimmt. Diese liegt für Druckfarben bei mehr als 2000 Milligramm pro Kilo Körpergewicht. Für ein Kind von 20 Kilogramm läge sie also bei 40.000 Milligramm = 40 Gramm. Eine Zeitung besteht zu ca. 2 % aus Druckfarbe und 98 % aus Papier. Ein Kind müsste also 2 Kilogramm bedrucktes Zeitungspapier essen, um überhaupt in einen gefährlichen Bereich kommen zu können. Überall auf der Welt, ob nun in Industrie- oder Entwicklungsländern, wird Obst, Fisch oder Fleisch auf Wochenmärkten in Zeitungspapier eingewickelt und es ist kein Fall bekannt, bei dem ein Mensch dabei zu Schaden gekommen ist. Dabei sei nochmals erwähnt, dass das Produkt Zeitung nicht in den Anwendungsbereich des Lebensmittelrechts fällt. Weder eine Zeitung noch eine Zeitschrift ist in seinem Grundgedanken für die Nahrungsaufnahme bestimmt und daher erscheint es auch sehr unwahrscheinlich, dass ein Mensch 2 Kilogramm Zeitungspapier isst. 11 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 6. Welche Gesetze und Verordnungen spielen bei Druckfarbenherstellern eine Rolle? Spezielle Umweltauflagen für Druckfarben gibt es nicht. Wie aber die meisten anderen Druckfarbenbetriebe, unterliegen auch Druckfarbenfabriken den einschlägigen Umweltschutzgesetzen, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der Gesundheit der Menschen sicherzustellen. Der Gesetzgeber hat sich dieser Überwachungspflicht schon vor einigen Jahrzehnten angenommen und hat den Anwendungsbereich der Druckindustrie stark reglementiert, so dass ein offenkundiger und ökologisch sicherer Umgang mit Druckfarben gewährleistet ist. Bei der Herstellung von Druckfarben sind u.a. folgende Gesetze auf Bundesebene einzuhalten. § Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) www.gesetze-im-internet.de/bimschg/index.html § Wasserhaushaltsgesetz (WHG) www.gesetze-im-internet.de/whg/index.html § Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw/Abf) www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/index.html § Chemikaliengesetz (Chemges) www.gesetze-im-internet.de/chemg/ § Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2005/index.html § Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) www.gesetze-im-internet.de/asig/index.html Zusätzlich zu den Bundesgesetzen gibt es zahlreiche Verordnungen, die in der Druckindustrie einzuhalten sind, z.B. hat das Bundesimmissionsschutzgesetz dazugehörige Bundesimmissionsschutz verordnungen, die je nach Anwendungsbereich greifen. Weiterhin müssen Naturschutzgesetze, Technische Regeln, Sicherheitsdatenblätter, Transportvorschriften, entsprechende Ländergesetze sowie Entwässerungssatzungen der Gebietskörperschaften befolgt werden. Wichtige Rechtsvorschriften eines Druckfarbenherstellers sind in gesammelter Form der Anlage A (Seite 22-25) zu entnehmen. Diese Rechtsvorschriften sind allerdings nicht für alle Druckfarbenhersteller in dieser Kombination gültig, sondern variiert z.B. je nach Bundesland und den technischen Anlagen vor Ort. 12 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 7. Wie werden Druckfarben hergestellt? Aus den vier Komponenten (Farbmittel, Bindemittel, Lösemittel, Hilfsmittel) werden Druckfarbenrezepturen erstellt. Darin liegt das entscheidende Know How der Druckfarbenhersteller. Wie beim Kauf einer Tomate, wo Farbe, Größe und Oberflächenglätte Kaufkriterien darstellen, gibt es auch Einkaufskriterien für Druckfarben. Der Leser will, dass der Text beim Umblättern nicht verwischt. Leser protestieren, wenn sie nach dem Lesen der Zeitung Farbe an den Händen haben. Dagegen will der De-Inker (er trennt Farbe und Papier voneinander), dass sich die Farbe von dem Papier beim Recycling sehr gut trennt. Der Einkäufer will eine hohe Qualität und Ergiebigkeit der Druckfarben für einen geringen Preis einkaufen und der Drucker will einen störfreien Druckprozess. Diese vielen Bedingungen zeigen, dass mehrere Gesichtspunkte beim Druckfarbenkauf berücksichtigt und miteinander vereint werden müssen, um die Zufriedenheit bei den verschiedenen Interessengruppen sicherzustellen. Brilliante Chemiker und Laboranten forschen täglich an den Rezepturen der Druckfarben, um sie qualitativ hochwertiger zu gestalten. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist die Mischung der Rohstoffe, nämlich die Rezeptur, ähnlich wie bei Underberg oder Coca Cola. Druckfarbenherstellungsprozess Druckfarbe herstellen ist nichts anderes als das Mischen von den Rohstoffen: Farbmittel, Bindemittel, Lösemittel und Hilfsstoffe. Die Herstellung der Druckfarben aus den Einzelbestandteilen erfolgt nach festgelegtem Rezept für alle Druckverfahren nach einem ähnlichen Schema. EINKAUF EINWAAGE MISCHEN KONTROLLE ABFÜLLEN VERSAND der Rohstoffe der Rohstoffe der Rohstoffe der Druckfarbe der Druckfarbe der Druckfarbe Die Rohstoffe werden nach bestimmten Kriterien eingekauft, eingewogen, gemischt, dabei zerkleinert und gemahlen, kontrolliert, abgefüllt und anschließend als Druckfarbe verkauft. Der Mischvorgang von Druckfarben kann weiter in zwei nacheinander ablaufende Schritte eingeteilt werden: 13 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Mischen (1.Schritt): Bindemittel & Lösemittel Das feste Bindemittel (Harz) wird mit einem Lösemittel zusammengebracht. Diese flüssige Mischung wird in der Druckfarbenindustrie als ‚Firnis’ bezeichnet. n Das Auflösen von Zucker in Tee verläuft nach demselben Prinzip wie die Firnisherstellung. Anschließend wird der Firnis auf verschiedene Eigenschaften überprüft, um gleichmäßige Druckfarben herzustellen und eine gleichmäßige Qualität zu erhalten. Auf der Sportseite einer Zeitung sollen schließlich noch dieselben Farbtöne erkennbar sein wie zuvor im Wirtschaftsteil. Mischen (2.Schritt): Firnis & Farbmittel & Hilfsstoffe Die pulvrigen Farbmittel (Pigmente) und der flüssige Firnis (Bindemittel und Lösemittel) werden entsprechend der Druckfarbenrezeptur eingewogen und zusammen mit dem Lösemittel und den Hilfsmitteln in ein Rührwerk (in sog. Dispergieraggregate) gegeben. Es wird intensiv gerührt, damit keine Pigmentklumpen mehr vorliegen. n Beim Mischvorgang zur Druckfarbenherstellung läuft derselbe Vorgang ab wie in einem Küchemixer. Nach dem Mischvorgang liegt eine breiige Mischung aus Farbmitteln, Bindemitteln, Lösemitteln und Hilfsmitteln vor. Diese vier Komponenten werden weiter in speziellen Anlagen gemischt, um eine sehr feine Verteilung der unlöslichen Pigmente zu erhalten. Für die Verfahrenstechniker Der Mischvorgang (auch Dispergierung genannt) erfolgt in einem ‚Dreiwalzenstuhl’ oder in einer ‚Kugelmühle’. Ein Dreiwalzenstuhl besteht aus drei hintereinander geschalteten Walzen. Die erste und die letzte Walze drehen sich in dieselbe Richtung, die zweite in die entgegengesetzte mit dem Ziel, nach dem Vorgang einen feinverteilten Brei vorliegen zu haben. 14 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Die Kugelmühle ist ein Rohr, das mit vielen kleinen Kügelchen z.B. aus Stahl gefüllt ist. Die Mischung wird in die Kugelmühle geleitet, durch die kleinen Spalten zwischen den Kügelchen gedrückt und dadurch fein verteilt. Die Druckfarbe ist jetzt fast fertig. Nach dem intensiven Mischvorgang werden einige Proben der Druckfarbe gezogen und in der Ausgangskontrolle untersucht. Falls dort kleine Änderungen der Druckfarbe angeordnet werden, werden diese durch Zugabe der entsprechenden Stoffe ausgeglichen. Schließlich wird die Druckfarbe in transportfähige Behälter mit einem Volumen von 1 Kilogramm bis zu 2,5 Tonnen abgefüllt. Die Behälter werden mit Etiketten versehen, auf denen sich Hinweise auf den Inhalt, mögliche Gefahren sowie Versand- und Lagervorschriften befinden. Die Druckfarbe ist versandfertig und kann zum Bedrucken von Zeitungen, Zeitschriften und Katalogen verwendet werden. Die Lieferung der Druckfarbe erfolgt nur an industrielle Drucker. Ein Kilo Druckfarbe für den Offsetdruck kostet ca. zwischen 2-15 Euro. Der Preis ist extrem abhängig von den jeweils geforderten anwendungstechnischen Eigenschaften der Druckfarbe. Für den Tiefdruck variiert der Preis zwischen ca. 3-6 Euro pro Kilo Druckfarbe. 15 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 8. Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG Die Axel Springer AG steht in engem Kontakt mit ihren Druckfarbenlieferanten. Die Druckindustrie befindet sich derzeit in einem Umstrukturierungsprozess, der die Unternehmenslandschaft verändern wird. Die folgenden Firmen sind die derzeitigen und wesentlichen Druckfarbenlieferanten der Axel Springer AG: Flint Group 50999 Köln Dr. Markus Müller Telefon: +49-(0)221-35091-123 Email: [email protected] Lieferant für Offsetdruckfarben Internet: www.flintgroup.com Flint Group 60489 Frankfurt Dr. Winfried Schön Telefon: +49-(0)69-7802-246 Lieferant für Tiefdruckfarben Email: [email protected] Internet: www.flintgroup.com Hostmann-Steinberg GmbH 29233 Celle Dr. Sebastian Gierisch Telefon:+49-(0)89-9003-444 Lieferant für Offsetdruckfarben Email: [email protected] Internet: www.hostmann-steinberg.de Siegwerk Druckfarben AG 53721 Siegburg Michael Müller-Samson Telefon: +49-(0)2241-304-107 Email: [email protected] Lieferant für Offset- und Tiefdruckfarben Internet: www.siegwerk.com SUN Chemical/ HARTMANN Druckfarben GmbH 60388 Frankfurt Sylvia Hanauer Telefon: +49-(0)69-4000-241 Email: [email protected] Lieferant für Offset- und Tiefdruckfarben Internet: www.sunchemical.com Stand: August 2006 16 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 9. Druckverfahren Seit der Erfindung des Buchdrucks von Johannes Gutenberg im 15. Jahrhundert, er wurde in Mainz geboren, konnten Schriften schneller und leichter vervielfältigt werden. Der Aufwand für die Vervielfältigung von Schriften wurde mit Hilfe der Druckerpresse sehr viel geringer im Vergleich zur handschriftlichen Kopie. Das Prinzip von Gutenberg basiert auf Lettern (metallischen Buchstaben), die zusammengesetzt in einer Zeile einen Schriftzug ergeben. Anschließend wurden Sie mit Farbe angestrichen und das Papier wurde angedrückt. Seine Erfindung wird heute als Medienrevolution bezeichnet, denn kurze Zeit später wurde seine Technik der Grundgedanke vieler anderer Verfahren. Die Verfahren können grob eingeteilt werden in: § Hochdruckverfahren § Tiefdruckverfahren § Flachdruckverfahren Das Hochdruckverfahren ist das älteste Verfahren und wurde bis in die siebziger Jahre für den Buch- und Zeitungsdruck verwendet. Heute spielt es nur noch eine untergeordnete Rolle. Beim Hochdruck stehen die zu druckenden Elemente höher auf der Druckform als die nicht druckenden Elemente. Die Druckfarbe wird auf die höher stehenden Elemente (spiegelverkehrt) aufgetragen und direkt auf das Papier gedruckt. Beim Tiefdruckverfahren sind spiegelverkehrte Vertiefungen in die Druckform eingearbeitet, die die Farbe aufnehmen. Die Farbe wird anschließend direkt vom angedrückten Papier aufgesogen. Beim Flachdruckverfahren liegen druckende und nicht druckende Elemente in einer Ebene. Das Offsetdruckverfahren ist ein Flachdruckverfahren und basiert auf dem Prinzip der Abstoßung von Fett und Wasser. Die druckenden Stellen nehmen die fetthaltige Druckfarbe auf und stoßen Wasser ab. Das Papier kann nun gedruckt werden. Bei der Axel Springer AG finden das Tiefdruckverfahren für Zeitschriften und das Offsetdruckverfahren für Zeitungen ihre Anwendung. TIEFDRUCK Beim Tiefdruck wird das spiegelverkehrte Druckbild in die Druckform von kleinen Punkten, auch Näpfchen genannt, in einen Zylinder eingraviert. Der Zylinder dreht sich durch einen Farbkasten. Dabei nehmen die Näpfchen die Druckfarbe auf, 17 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 überflüssige Farbe wird von der Zylinderoberfläche abgestrichen und das Papier saugt anschließend beim Andruck die Farbe aus den Näpfchen auf. Der Tiefdruck kann in den Illustrationstiefdruck, den Spezialtiefdruck und den Stichtiefdruck unterteilt werden. Hochauflage Zeitschriften werden mit dem Tiefdruckverfahren gedruckt, da diese Druckart bei hohen Auflagen am rentabelsten ist. TIEFDRUCK Illustrationstiefdruck (Zeitschriften) Spezialtiefdruck (Umschläge, Folien Verpackungen) Stichtiefdruck (Briefmarken) OFFSET Moderne Zeitungsdruckereien arbeiten mit dem Offsetdruckverfahren. Die höhere Druckqualität und die schnelle, kostengünstige Herstellung der Druckform für Offsetdruckverfahren haben das Hochdruckverfahren an Bedeutung verlieren lassen. Beim Offset (engl. off set = setzten) liegen die druckenden und die nicht druckenden Stellen der Druckplatte auf einer Höhe. Die Druckform wird so präpariert, dass nur die druckenden Stellen die Druckfarbe annehmen. Die zu druckenden Elemente sind auf der Druckform seitenrichtig, nicht wie beim Hoch- oder Tiefdruck spiegelverkehrt, angeordnet. Die Druckform bedruckt nicht direkt das Papier, sondern gibt die Druckfarbe erst an ein Gummituch ab. Erst das Gummituch überträgt die Farbe auf das Papier. Der Offsetdruck kann in den Bogenoffset und den Rollenoffset unterschieden werden. Der Rollenoffset wird weiter in den Cold- und Heatsetdruck unterteilt. Im Coldset (engl. cold = kalt) werden die Tageszeitungen ohne Anwendung von Wärmezufuhr gedruckt. Beim Heatset (engl. heat = Hitze) wird das Druckerzeugnis bei ca. 200°C getrocknet, wobei Ölanteile verdampfen und somit aus dem Erzeugnis entweichen. OFFSET Bogenoffset (Broschüren) Rollenoffset Coldset (Zeitungen) Heatset (Zeitschriften, niedrig auflagig) 18 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 10. Zeitungen und Zeitschriften der Axel Springer AG Die Axel Springer AG ist Deutschlands größter Zeitungsverlag, in dem Sonntagszeitungen, überregionale und regionale Tageszeitungen erscheinen. Zeitungen werden mit dem Offsetdruckverfahren hergestellt. OFFSET n BILD n Welt am Sonntag n Berliner Morgenpost n BILD am Sonntag n Welt Kompakt n B.Z. n DIE WELT n Hamburger Abendblatt n B.Z. am Sonntag Das Unternehmen bietet auch ein weit gefächertes Zeitschriftenspektrum. Im Verlag erscheinen Programm-, Frauen-, Wirtschafts-, Computer-, Unterhaltungselektronik-, Männer-, Sport- und Autotitel genauso wie Jugend- und Musikzeitschriften. Hochauflagige Zeitschriften werden mit dem Tiefdruckverfahren hergestellt. T IEFDRUCK n Sport BILD n Funk Uhr n Popcorn n Computer BILD n HörZu n Maxim n Auto BILD n TV Neu n Jolie n Frau von Heute n Mädchen n Yam! 19 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 11. Web-Empfehlungen NATIONALE VERBÄNDE Verbände in der Übersicht www.verbaende.com Verband der Mineralfarbenindustrie e.V. (VdMi) www.vdmi.com Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) www.vci.de Verband Druck und Medien Berlin-Brandenburg e.V. (VDMBB) www.vdmbb.de Bundesverband Druck und Medien e.V. (BDM) www.bvdm-online.de INTERNATIONALE VERBÄNDE European Printing Ink Association (EuPIA) www.eupia.org Europäischer Chemieverband (CEFIC) www.cefic.org Europäische Vereinigung der Lack-, Druckfarbenund Künstlerfarbenindustrie (CEPE) www.cepe.org International Association of the Deinking Industry (INGEDE) www.ingede.com BEHÖRDEN Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) www.bmu.de Umweltbundesamt (UBA) www.umweltbundesamt.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) www.baua.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) www.bmwi.de Bundesministerium der Justiz – Gesetze und Verordnungen www.bmj.bund.de, www.gesetze-im-internet.de 20 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 ANDERE INSTITUTIONEN Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BGDP) www.bgdp.de Berufsgenossenschaft Chemie www.bgchemie.de Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) www.hvbg.de Deutsches Institut für Normung (DIN) www.din.de 21 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Anlage A Wichtige Rechtsvorschriften eines Druckfarbenherstellers Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische Regelwerke Wasser/Abwasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) mit Anhängen Allgemeine Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) Selbstüberwachungsverordnung Kanal Ordnungsbehördliche Verordnung über die Genehmigungspflicht für die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen (VGS) Rechtsverordnung über die Freistellung von Abwasserbehandlungsanlagen von der Genehmigungspflicht (FreistVO) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VV-VAwS) Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerialblatt „Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ Ministerialblatt „Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a des Landeswassergesetzes NRW“ DVWK - Regeln zur Wasserwirtschaft (TRwS) DafStb-Richtlinie (Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) Kommunale Abwassersatzung des Rhein-Sieg-Kreises Abfall Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw/AbfG) Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (AbfVerbG) Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (NachwV) Verordnung über die Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV) Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung (BestüVAbfG) Verordnung zur Transportgenehmigung (TgV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) Verordnung zur Umsetzung des Europäische Abfallverzeichnisses (AVV) Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (AbfKoBiV) Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV) Gewerbeabfallverordnung - Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) 22 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische Regelwerke Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung VerpackV) TA Abfall TA Siedlungsabfall Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises Immissionsschutz Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1. BImSchV (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen) 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) 7. BImSchV (Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub) 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) 11. BImSchV (Emissionserklärungsverordnung) 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) nicht bei offset 20. BImSchV (Verordnung der Kohlenwasserstoffemissionen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen) 21. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoff-Imissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen) 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder) 31. BImSchV („Lösemittelverordnung“) Verwaltungsvorschriften zu obigen BImSchVen Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) TA Lärm TA Luft Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Chemikalien Chemikaliengesetz (ChemG) Chemikalienverbotsverordnung Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS, TRgA) Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande (VbF) einschließlich Anhänge I zu § 3 Anhänge II zu § 4 Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF) Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) mit Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz (Spreng VwV) sowie Verzeichnis der Anlagen zur Spreng VwV Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) einschl. Sprengstofflager - RichtlinienSpreng LR Transport Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutgesetz) Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen (ADR) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Flugzeugen (IATA) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) Eisenbahn-Gefahrgutausnahmeverordnung Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GefahrgutV See) Straßen-Gefahrgutausnahmeverordnung 23 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische Regelwerke Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (GGAV) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie zugehörige Ausnahmeverordnung zur StVZO Arbeitsschutz Betriebssicherheitsverordnung speziell Artikel 6 „Gefahrstoff“ Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Beschäftigtenschutzgesetz Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) Betriebsverfassungsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchuG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Mütter-Arbeitsschutzverordnung (MuSchArbV) Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) Berufskrankheitenverordnung (BKV) Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharV) Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Verordnung Arbeiten im Freien Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) Arbeitsstätten-Richtlinie zur ArbStättV (ASR) Gerätesicherheitsgesetz Gesetz über technische Arbeitsmittel (GSG) Technische Regeln Rohrleitungen (TRR) Technische Regeln Behälter (TRB) Technische Regeln Druckgase (TRG) Strahlenschutzverordnung Richtlinie über die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung Ex-RL Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln, Merkblätter und Informationen (ehemals UVV) Brandschutz/Planung Baugesetzbuch / Musterbauordnung Landesbauordnung (BauO NW) Baustellenverordnung (BaustellV) Bauproduktengesetz Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Vorschriften und Regelwerke des Verbandes der Schadenversicherer (VDS) Feuerschutzrecht NW Feuerschutz- und Hilfeleistung NW (FSHG) Brandverhalten für Bauteile nach DIN 4102 Brandschutz im Industriebau DIN 18230 Sonstiges Aufgabenbezogene DIN / VDI / VDE Richtlinien und Normen (Technik im weitesten Sinne) Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzgebung Produkthaftungsgesetz 24 Druckfarben + Umwelt: Fragen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Axel Springer AG / August 2006 Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Satzungen und technische Regelwerke Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Schwerpunkt Gerätesicherheit Schwerpunkt Produktsicherheit Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVOtU) DIN EN ISO 9000 ff Qualitätsmanagementsysteme DIN Normen zur Qualitätsprüfungen u.ä. DIN EN ISO 14000 ff Umweltmanagementsysteme Berücksichtigung eines nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten UMS beim Verwaltungsvollzug (ISO 14001 Erlass vom 30.11.2001) EG-Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung Umweltauditgesetz (UmweltHG) Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) Umwelt-Schadenanzeige-Verordnung Umweltstatistikgesetz Gewerbeordnung (GewO) Bundesdatenschutzgesetz Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Strafgesetzbuch (StGB) Bürgerliches Gesetzbuch Aktiengesetz GmbH-Gesetz Handelsgesetzbuch Insolvenzordnung Wechselgesetz Abgabenordnung Außensteuergesetz Bewertungsgesetz Einkommensteuergesetz, -richtlinien und –durchführungsverordnungen sowie Lohnsteuerrichtlinien und -durchführungsverordnungen Körperschaftsteuergesetz, -richtlinien und –durchführungsverordnungen Umsatzsteuergesetz, -richtlinien und –durchführungsverordnungen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTra-Gesetz) 25