Am 19./20. November 1998 tagte die Innenministerkonferenz. Als

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Am 19./20. November 1998 tagte die Innenministerkonferenz. Als
Protokoll der Sitzung vom 11. November 1998
1. Das Protokoll der Sitzung vom 14.10.1998 wurde verabschiedet.
An dieser Stelle bitten wir noch einmal, daß alle Bezieher des KFR-Protokolls, einen Betrag von
mindestens DM 30,- auf das Konto des FÖV überweisen. Stichwort: KFR-Protokoll, Kölner Bank
von 1867, Kontonr. 556 853 002, BLZ 371 600 87.
2. Berichte
IMK
Am 19./20. November 1998 tagte die Innenministerkonferenz. Als Tagesordnungspunkte
waren u.a. die Altfallregelung und bosnische Flüchtlinge vorgesehen. Das Thema
Altfallregelung wurde vom Land Rheinland-Pfalz eingebracht und das Thema Bosnien von
Nordrhein-Westfalen. Rheinland-Pfalz hat schon im Vorfeld einen Erlaß herausgegeben, in
dem es eine Altfallregelung mit folgende Stichtagen regelt. Für Alleinstehende gilt der
01.01.1990 als Stichtag und für Familien mit minderjährigen Kindern ist der 01.07.1993
vorgesehen. Ausgenommen sind hier auch all die Personen, die zu 50 Tagessätzen und
mehr verurteilt wurden.
Wichtig ist hierbei vor allem die Frage, ob auch die kommenden Altfallregelung eine
Fußnote, die den Ausschluß der Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien
vorsieht, enthalten wird. Hier sind alle aufgefordert, gute Beispiele für eine Altfallregelung
von BRJ-Staatsangehörigen zu sammeln und an den Innen- und Justizminister Dr. Fritz
Behrens des Landes NRW zu senden.
Die Überlegungen des Landes NRW zur Altfallregelung sind wesentlich unkonkreter.
Da mittlerweile die Innenministerkonferenz getagt hat, hat die Pressestelle des IMKVorsitzenden eine Presseinformation am 20.11.1998 herausgegeben, der zu entnehmen ist,
daß eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene die Frage prüfen und ggf. Grundsätze von
Regelungen über den Aufenthalt bestimmter Gruppen von Asylbewerbern mit langjährigem
Aufenthalt erarbeiten werde.
Des weiteren ist der Presseinformation zu entnehmen, daß auch eine Arbeitsgruppe auf
Beamtenebene eingerichtet wird, die prüfen solle, ob zur Lösung von schwierigen
Einzelfällen eine Änderung des § 30 Abs. 2 AuslG erforderlich ist. Der Prüfbericht soll bis
zum 15. Mai 1999 vorliegen.
Dies heißt, daß mit einem in Kraft treten vor Frühjahr 1999 nicht gerechnet werden kann.
Das Land NRW brachte seinen Erlaß vom 18.08.1998 zu bosnischen Flüchtlingen als einen
Vorschlag für eine bundesweite Gültigkeit in die Innenministerkonferenz ein. Doch auch hier
sahen – laut Presseinformation – die Innenminister und –senatoren keinen Bedarf, da „die
bisherige, sehr differenzierte Beschlußlage zur Rückführung der Situation der Betroffenen
sowie der Situation vor Ort gerecht wird“.
Asylbewerberleistungsgesetz
Wie schon berichtet, sind die Hinweise zur Durchführung des AsylbLG am 06.10.1998
veröffentlicht worden. Wichtig hierfür ist, daß die Hinweise nicht als Erlaß sondern nur als
Empfehlungen mit keinem zwingenden Charakter angesehen werden können, da das MIJ
keine Fachaufsicht über die Sozialämter innehat. Aus diesem Grunde sollte die Kommune in
Einzelfällen immer wieder darauf hingewiesen werden, welche Entscheidungkompetenz sie
hinsichtlich des AsylbLG habe.
Laut der Aussage des Ministeriellen Herrn Cieminga, der die Hinweise verfasste, ist es
nicht zulässig, daß Änderungsbescheide mit dem Hinweis auf eine freiwillige Ausreise
begründet werden. Sollten einige Sozialämter dagegen verstoßen, bittet Herr Cieminga
um Rückmeldung.
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Kölner Wohnheime
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 04.11.1998 im Lokalteil über eine Ungeziefer-Plage im
Wohnheim Siegburger Str. 488, in dem Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge untergebracht sind.
Das ganze Wohnheim scheint mit Kakerlaken verseucht zu sein. Für Herrn Michael Schleicher, den
Abteilungsleiter des Wohnungsamtes ist das nichts Außergewöhnliches. Er sehe das Hauptproblem in
der Sauberkeit der Bewohner. Herr Schleicher sieht die Situation wie folgt: „Da werden über viele
Wege Kakerlaken eingeschleppt, beispielweise über Obstkisten. Und wenn die erst einmal drin sind,
bekommt man sie nicht wieder heraus.“
Am nächsten Tag erschien ein weiterer Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger in dem berichtet wird, daß ein
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, eine Gefährdung der Asylbewerber im Wohnheim in der
Siegburger Str. durch Ungeziefer ausschloß, ohne die betroffenen Wohnungen zu sehen und obwohl
laut einem Polizeibericht eine Wohnung „insgesamt (...) als untragbar und menschenunwürdig zu
bezeichnen“ ist.
Die Aussagen sowohl des Abteilungsleiters des Wohnungsamtes Herrn Schleicher als auch die des
Mitarbeiters des Gesundheitsamtes sind untragbar. Das Plenum appelliert in obiger Angelegenheit,
Frau Dr. Christiansen, die Leiterin des Dezernats Gesundheit und Soziales, anzuschreiben, um
sie konkret auf die Aussagen ihrer Mitarbeiter anzusprechen.
Wanderkirchenasyl
Die ersten Verhandlungen im Landesinnenministerium haben zwar stattgefunden, doch leider ohne
Ergebnis.
An der Unterbringung der kurdischen Flüchtlinge sind mittlerweile 60 Kirchengemeinden beteiligt.
Sowohl die kurdischen Flüchtlinge als auch die Kirchengemeinden sind am Ende ihrer Kraft.
Die kurdischen Flüchtlinge haben einen SprecherInnenrat gewählt, der an Verhandlungen teilnehmen
und die Kurden vertreten soll.
Spendenaufruf für kosovo-albanische Flüchtlinge in Bosnien
Herr Norbert Römisch bittet um Sach- und Geldspenden für einen Transport von Hilfsgütern nach
Bosnien und Herzegowina, den er Mitte Dezember plant. Der Transport ist für Flüchtlinge aus dem
Kosovo gedacht, die in Sarajewo in eine Coca-Cola-Fabrik Zuflucht gefunden haben und denen
Bosnien selbst nicht helfen kann. Spenden bitte an folgendes Konto: Norris Bank in Bonn, Konto-Nr.
4988216009, BLZ 76086000. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Römisch zur Verfügung:
Julius-Leber-Str. 27, 53340 Meckenheim, Tel. 02225/13565.
AG Irakische Kurden
Die Briefe an den Bundesinnenminister Otto Schily, den Außenminister Joschka Fischer und den
Innen- und Justizminister des Landes NRW sind mittlerweile fertiggestellt und versandt worden. In der
Geschäftsstelle des KFR können diese Briefe als Kopiervorlage angefordert werden.
Kürzung der Zuschüsse
Nach den Koalitionsberatungen zum Haushaltsentwurf 1999 wurde im Haushaltstitel „Soziale
Beratung und Betreuung von Flüchtlingen durch die Freie Wohlfahrtspflege“ der im Haushaltsentwurf
vorgesehen Betrag von 525.000,- DM noch um weitere 3.830.000,- DM aufgestockt. Dies heißt, daß
auch im Jahr 1999 der gleiche Betrag wie dieses Jahr zur Verfügung stehen wird.
VG-Entscheidungen
Kosovo
Die 23. Kammer des VG Köln fällte am 23.10.1998 einen positiven Beschluß (AZ 23 L 2681/98.A) und
ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die im Bescheid des Bundesamtes enthaltene
Ausreiseaufforderung hinsichtlich einer Familie aus dem Kosovo an. Das VG Köln sieht es als
erwiesen an, daß „das Bundesamt zu Unrecht die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach §
71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG abgelehnt hat. Es liegen nämlich hinreichende
Anhaltspunkte vor, daß sich nach Abschluß des ersten Asylverfahrens der Antragsteller im Januar
1997 die dem ersten Asylverfahren zugrundeliegende Sachlage derart geändert hat, daß eine positive
Entscheidung nunmehr möglich erscheint, (...) da angesichts des neuerdings angespannten Lage im
Kosovo zum Nachteil der albanischen Bevölkerung das Vorliegen einer gegen die Albaner gerichteten
Gruppenverfolgung nicht ausgeschlossen werden kann.“
Spendenaufruf von Help! International e.V.
Mittlerweile ist es möglich, Spenden für die Operation der sechsjährigen Mirsada Dzehverovic in
Bosnien-Herzegowina zu denen Frau Weißenberg von der Frauenhilfe Horstmar, die
Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes und HELP! international e.V. aufgerufen haben, über
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Internet zu tätigen. Auf der Homepage von HELP! international e.V. kann der Spendenaufruf gelesen
und sofort online gespendet werden. Überweisungen und Einzahlungen über den „normalen“ Weg
sind ebenfalls willkommen. Alle Spenden für die Herzoperation des kleinen Mädchen müssen mit dem
Stichwort „Mirsada“ versehen werden. Spendenbescheinigungen werden automatisch versandt.
Spendenkonto: Sparkasse Lünen, Konto-Nr. 3277, BLZ 44152370; Internetanschrift: http://home.tonline.de/home/HELP.INTERNATIONAL/
Adressänderung vom Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. ist am 28.10.1998 umgezogen. Die neue Anschrift lautet:
Sternwartenstraße 4
04103 Leipzig
Tel./Fax 0341/2577245
Sprechstunden des Unterstützerkreises für die von Abschiebung bedrohten Kinder und
Jugendlichen
Folgende Bürozeiten wurden eingerichtet:
Montag
14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag
10.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
10.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 21.00 Uhr
Freitag
10.00 Uhr - 14.00 Uhr
Die Anschrift lautet: Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln, Tel. 0221/514057
Semesterbeginn der Tages- und Abendschule
Die Tages- und Abendschule Köln startet am 01.02.1998 ihr neues Semester. Neben den
nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife (FOS) und des Hauptschulabschlusses (HSA) werden
auch spezielle Kurse für Frauen und neue „Arbeiten und Lernen“ – Lehrgänge auf
Fachoberschulreifniveau für arbeitslose junge Erwachsene unter 25 Jahren angeboten. Anmeldung,
Beratung, Information über die Tages- und Abendschule, Genovevastr. 72, 51063 Köln, Tel.
0221/962020; Fax 0221/9620219.
Materialien
- Silahlar Sussun, Insan Konussun! „Waffen sollen schweigen, Menschen sollen sprechen!“ Die
kurdisch-deutsche „Friedensbrücke“ und Tüday haben diesen Titel gemeinsam veröffentlicht, um
bei der Suche nach Demokratie, nach der Anerkennung der Menschenrechte und nach einer
friedlichen Lösung der Kurdenfrage einen kleinen Beitrag zu leisten. Die türkische Ausgabe und
die deutsche Ausgabe können bestellt werden und kosten jeweils 10,- DM. Bezug über Tüday und
Friedensbrücke, Melchiorstr. 3, 50670 Köln, Tel. 0221/724077; Fax 0221/7392424.
- Im Blickpunkt: Tur Abdin Unseren Glauben kann uns niemand nehmen... Eindrücke zur Situation
der syrischen Christen im Tur Abdin: Bilder und Texte von Horst Oberkampf. Bezug: Horst
Oberkampf, Goethestr. 1, 88427 Bad Schussenried, Tel. 07583/2463; Fax 07583/4712.
- Heinhold, Hubert: Asylrechtskundige Beratung durch Sozialarbeiter und Ehrenamtliche. Ein
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz? Hrsg. von Pro Asyl. Frankfurt am Main, 1997.
- Sprachanalysen zur Feststellung des Herkunftsstaates beim Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge. Scharlatanerie oder Wissenschaft? Hrsg. von Pro Asyl. Frankfurt am
Main, 1998.
- Die Fotodokumentation „Ausländische Frauen – Frauen wie Du und ich?“ wurde anläßlich der
Woche der ausländischen MitbürgerInnen 1989 in Düren eröffnet. Seit 1990 steht sie als
Wanderausstellung allen interessierten Gruppen, Organisationen, Instituten und Initiativen zur
Verfügung. Bei der Ausstellung handelt es sich insgesamt um 48 Ausstellungsobjekte. Die Größe
der einzelnen Rahmen beträgt 50x70 cm. Sie ist zu entleihen über : Frauenbüro der Stadt Düren,
Zehnthofstr. 20, 52349 Düren, Tel. 02421/252261, Leihgebühr: 200,- DM.
3. Termine
- In Zusammenarbeit mit der Lupe 2 präsentiert amnesty international aus Anlaß des 50.
Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht eine kleine Filmreihe.
04.12.1998, 19.45 Uhr Dead Man Walking, USA 1995; 22.15 Uhr 12 Uhr nachts – Midnight
Express, England 1977. 05.12.1998, 17.15 Uhr Im Namen des Vaters, Irland/England/USA 1993;
20.00 Uhr Welcome to Sarajewo, England, USA 1997; 22.15 Uhr Der Tod und das Mädchen,
England/Frankreich
1994.
06.12.1998,
16.45
Uhr
Leb
wohl
meine
Konkubine,
Hongkong/China/Taiwan 1993; 20.00 Uhr Schrei nach Freiheit – Cry for Freedom, England 1987.
Alle Filme laufen in der Lupe 2, Mauritiussteinweg 102, 50676 Köln, Tel. 0221/2406394.
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10.12.1998, 18.00 Uhr Slowenien – ein junger Staat auf neuen Wegen. Vortrag und Diskussion zur
wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Situation des künftigen EU-Mitgliedsstaates im Rahmen
der Osterweiterung. Veranstaltungsort: VHS Forum III, Josef-Haubrich-Hof 2, 50676 Köln.
12.12. – 13.12.1998 Offene Akademietagung in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich
Sozialpädagogik an der Fachhochschule Köln „Eine fremd - vertraute Stimme. Literatur von
migratnten in Deutschland. Anmeldung und Information über: Thomas-Morus-Akademie, Overather
Str. 51-53, 51429 Bergisch Gladbach, Tel. 02204/408472; Fax 02204/408420.