Am 19./20. November 1998 tagte die Innenministerkonferenz. Als
Transcription
Am 19./20. November 1998 tagte die Innenministerkonferenz. Als
Protokoll der Sitzung vom 11. November 1998 1. Das Protokoll der Sitzung vom 14.10.1998 wurde verabschiedet. An dieser Stelle bitten wir noch einmal, daß alle Bezieher des KFR-Protokolls, einen Betrag von mindestens DM 30,- auf das Konto des FÖV überweisen. Stichwort: KFR-Protokoll, Kölner Bank von 1867, Kontonr. 556 853 002, BLZ 371 600 87. 2. Berichte IMK Am 19./20. November 1998 tagte die Innenministerkonferenz. Als Tagesordnungspunkte waren u.a. die Altfallregelung und bosnische Flüchtlinge vorgesehen. Das Thema Altfallregelung wurde vom Land Rheinland-Pfalz eingebracht und das Thema Bosnien von Nordrhein-Westfalen. Rheinland-Pfalz hat schon im Vorfeld einen Erlaß herausgegeben, in dem es eine Altfallregelung mit folgende Stichtagen regelt. Für Alleinstehende gilt der 01.01.1990 als Stichtag und für Familien mit minderjährigen Kindern ist der 01.07.1993 vorgesehen. Ausgenommen sind hier auch all die Personen, die zu 50 Tagessätzen und mehr verurteilt wurden. Wichtig ist hierbei vor allem die Frage, ob auch die kommenden Altfallregelung eine Fußnote, die den Ausschluß der Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien vorsieht, enthalten wird. Hier sind alle aufgefordert, gute Beispiele für eine Altfallregelung von BRJ-Staatsangehörigen zu sammeln und an den Innen- und Justizminister Dr. Fritz Behrens des Landes NRW zu senden. Die Überlegungen des Landes NRW zur Altfallregelung sind wesentlich unkonkreter. Da mittlerweile die Innenministerkonferenz getagt hat, hat die Pressestelle des IMKVorsitzenden eine Presseinformation am 20.11.1998 herausgegeben, der zu entnehmen ist, daß eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene die Frage prüfen und ggf. Grundsätze von Regelungen über den Aufenthalt bestimmter Gruppen von Asylbewerbern mit langjährigem Aufenthalt erarbeiten werde. Des weiteren ist der Presseinformation zu entnehmen, daß auch eine Arbeitsgruppe auf Beamtenebene eingerichtet wird, die prüfen solle, ob zur Lösung von schwierigen Einzelfällen eine Änderung des § 30 Abs. 2 AuslG erforderlich ist. Der Prüfbericht soll bis zum 15. Mai 1999 vorliegen. Dies heißt, daß mit einem in Kraft treten vor Frühjahr 1999 nicht gerechnet werden kann. Das Land NRW brachte seinen Erlaß vom 18.08.1998 zu bosnischen Flüchtlingen als einen Vorschlag für eine bundesweite Gültigkeit in die Innenministerkonferenz ein. Doch auch hier sahen – laut Presseinformation – die Innenminister und –senatoren keinen Bedarf, da „die bisherige, sehr differenzierte Beschlußlage zur Rückführung der Situation der Betroffenen sowie der Situation vor Ort gerecht wird“. Asylbewerberleistungsgesetz Wie schon berichtet, sind die Hinweise zur Durchführung des AsylbLG am 06.10.1998 veröffentlicht worden. Wichtig hierfür ist, daß die Hinweise nicht als Erlaß sondern nur als Empfehlungen mit keinem zwingenden Charakter angesehen werden können, da das MIJ keine Fachaufsicht über die Sozialämter innehat. Aus diesem Grunde sollte die Kommune in Einzelfällen immer wieder darauf hingewiesen werden, welche Entscheidungkompetenz sie hinsichtlich des AsylbLG habe. Laut der Aussage des Ministeriellen Herrn Cieminga, der die Hinweise verfasste, ist es nicht zulässig, daß Änderungsbescheide mit dem Hinweis auf eine freiwillige Ausreise begründet werden. Sollten einige Sozialämter dagegen verstoßen, bittet Herr Cieminga um Rückmeldung. -2- Kölner Wohnheime Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 04.11.1998 im Lokalteil über eine Ungeziefer-Plage im Wohnheim Siegburger Str. 488, in dem Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge untergebracht sind. Das ganze Wohnheim scheint mit Kakerlaken verseucht zu sein. Für Herrn Michael Schleicher, den Abteilungsleiter des Wohnungsamtes ist das nichts Außergewöhnliches. Er sehe das Hauptproblem in der Sauberkeit der Bewohner. Herr Schleicher sieht die Situation wie folgt: „Da werden über viele Wege Kakerlaken eingeschleppt, beispielweise über Obstkisten. Und wenn die erst einmal drin sind, bekommt man sie nicht wieder heraus.“ Am nächsten Tag erschien ein weiterer Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger in dem berichtet wird, daß ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, eine Gefährdung der Asylbewerber im Wohnheim in der Siegburger Str. durch Ungeziefer ausschloß, ohne die betroffenen Wohnungen zu sehen und obwohl laut einem Polizeibericht eine Wohnung „insgesamt (...) als untragbar und menschenunwürdig zu bezeichnen“ ist. Die Aussagen sowohl des Abteilungsleiters des Wohnungsamtes Herrn Schleicher als auch die des Mitarbeiters des Gesundheitsamtes sind untragbar. Das Plenum appelliert in obiger Angelegenheit, Frau Dr. Christiansen, die Leiterin des Dezernats Gesundheit und Soziales, anzuschreiben, um sie konkret auf die Aussagen ihrer Mitarbeiter anzusprechen. Wanderkirchenasyl Die ersten Verhandlungen im Landesinnenministerium haben zwar stattgefunden, doch leider ohne Ergebnis. An der Unterbringung der kurdischen Flüchtlinge sind mittlerweile 60 Kirchengemeinden beteiligt. Sowohl die kurdischen Flüchtlinge als auch die Kirchengemeinden sind am Ende ihrer Kraft. Die kurdischen Flüchtlinge haben einen SprecherInnenrat gewählt, der an Verhandlungen teilnehmen und die Kurden vertreten soll. Spendenaufruf für kosovo-albanische Flüchtlinge in Bosnien Herr Norbert Römisch bittet um Sach- und Geldspenden für einen Transport von Hilfsgütern nach Bosnien und Herzegowina, den er Mitte Dezember plant. Der Transport ist für Flüchtlinge aus dem Kosovo gedacht, die in Sarajewo in eine Coca-Cola-Fabrik Zuflucht gefunden haben und denen Bosnien selbst nicht helfen kann. Spenden bitte an folgendes Konto: Norris Bank in Bonn, Konto-Nr. 4988216009, BLZ 76086000. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Römisch zur Verfügung: Julius-Leber-Str. 27, 53340 Meckenheim, Tel. 02225/13565. AG Irakische Kurden Die Briefe an den Bundesinnenminister Otto Schily, den Außenminister Joschka Fischer und den Innen- und Justizminister des Landes NRW sind mittlerweile fertiggestellt und versandt worden. In der Geschäftsstelle des KFR können diese Briefe als Kopiervorlage angefordert werden. Kürzung der Zuschüsse Nach den Koalitionsberatungen zum Haushaltsentwurf 1999 wurde im Haushaltstitel „Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen durch die Freie Wohlfahrtspflege“ der im Haushaltsentwurf vorgesehen Betrag von 525.000,- DM noch um weitere 3.830.000,- DM aufgestockt. Dies heißt, daß auch im Jahr 1999 der gleiche Betrag wie dieses Jahr zur Verfügung stehen wird. VG-Entscheidungen Kosovo Die 23. Kammer des VG Köln fällte am 23.10.1998 einen positiven Beschluß (AZ 23 L 2681/98.A) und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die im Bescheid des Bundesamtes enthaltene Ausreiseaufforderung hinsichtlich einer Familie aus dem Kosovo an. Das VG Köln sieht es als erwiesen an, daß „das Bundesamt zu Unrecht die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG abgelehnt hat. Es liegen nämlich hinreichende Anhaltspunkte vor, daß sich nach Abschluß des ersten Asylverfahrens der Antragsteller im Januar 1997 die dem ersten Asylverfahren zugrundeliegende Sachlage derart geändert hat, daß eine positive Entscheidung nunmehr möglich erscheint, (...) da angesichts des neuerdings angespannten Lage im Kosovo zum Nachteil der albanischen Bevölkerung das Vorliegen einer gegen die Albaner gerichteten Gruppenverfolgung nicht ausgeschlossen werden kann.“ Spendenaufruf von Help! International e.V. Mittlerweile ist es möglich, Spenden für die Operation der sechsjährigen Mirsada Dzehverovic in Bosnien-Herzegowina zu denen Frau Weißenberg von der Frauenhilfe Horstmar, die Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes und HELP! international e.V. aufgerufen haben, über -3- Internet zu tätigen. Auf der Homepage von HELP! international e.V. kann der Spendenaufruf gelesen und sofort online gespendet werden. Überweisungen und Einzahlungen über den „normalen“ Weg sind ebenfalls willkommen. Alle Spenden für die Herzoperation des kleinen Mädchen müssen mit dem Stichwort „Mirsada“ versehen werden. Spendenbescheinigungen werden automatisch versandt. Spendenkonto: Sparkasse Lünen, Konto-Nr. 3277, BLZ 44152370; Internetanschrift: http://home.tonline.de/home/HELP.INTERNATIONAL/ Adressänderung vom Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. ist am 28.10.1998 umgezogen. Die neue Anschrift lautet: Sternwartenstraße 4 04103 Leipzig Tel./Fax 0341/2577245 Sprechstunden des Unterstützerkreises für die von Abschiebung bedrohten Kinder und Jugendlichen Folgende Bürozeiten wurden eingerichtet: Montag 14.00 Uhr - 19.00 Uhr Dienstag 10.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch 10.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 21.00 Uhr Freitag 10.00 Uhr - 14.00 Uhr Die Anschrift lautet: Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln, Tel. 0221/514057 Semesterbeginn der Tages- und Abendschule Die Tages- und Abendschule Köln startet am 01.02.1998 ihr neues Semester. Neben den nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife (FOS) und des Hauptschulabschlusses (HSA) werden auch spezielle Kurse für Frauen und neue „Arbeiten und Lernen“ – Lehrgänge auf Fachoberschulreifniveau für arbeitslose junge Erwachsene unter 25 Jahren angeboten. Anmeldung, Beratung, Information über die Tages- und Abendschule, Genovevastr. 72, 51063 Köln, Tel. 0221/962020; Fax 0221/9620219. Materialien - Silahlar Sussun, Insan Konussun! „Waffen sollen schweigen, Menschen sollen sprechen!“ Die kurdisch-deutsche „Friedensbrücke“ und Tüday haben diesen Titel gemeinsam veröffentlicht, um bei der Suche nach Demokratie, nach der Anerkennung der Menschenrechte und nach einer friedlichen Lösung der Kurdenfrage einen kleinen Beitrag zu leisten. Die türkische Ausgabe und die deutsche Ausgabe können bestellt werden und kosten jeweils 10,- DM. Bezug über Tüday und Friedensbrücke, Melchiorstr. 3, 50670 Köln, Tel. 0221/724077; Fax 0221/7392424. - Im Blickpunkt: Tur Abdin Unseren Glauben kann uns niemand nehmen... Eindrücke zur Situation der syrischen Christen im Tur Abdin: Bilder und Texte von Horst Oberkampf. Bezug: Horst Oberkampf, Goethestr. 1, 88427 Bad Schussenried, Tel. 07583/2463; Fax 07583/4712. - Heinhold, Hubert: Asylrechtskundige Beratung durch Sozialarbeiter und Ehrenamtliche. Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz? Hrsg. von Pro Asyl. Frankfurt am Main, 1997. - Sprachanalysen zur Feststellung des Herkunftsstaates beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Scharlatanerie oder Wissenschaft? Hrsg. von Pro Asyl. Frankfurt am Main, 1998. - Die Fotodokumentation „Ausländische Frauen – Frauen wie Du und ich?“ wurde anläßlich der Woche der ausländischen MitbürgerInnen 1989 in Düren eröffnet. Seit 1990 steht sie als Wanderausstellung allen interessierten Gruppen, Organisationen, Instituten und Initiativen zur Verfügung. Bei der Ausstellung handelt es sich insgesamt um 48 Ausstellungsobjekte. Die Größe der einzelnen Rahmen beträgt 50x70 cm. Sie ist zu entleihen über : Frauenbüro der Stadt Düren, Zehnthofstr. 20, 52349 Düren, Tel. 02421/252261, Leihgebühr: 200,- DM. 3. Termine - In Zusammenarbeit mit der Lupe 2 präsentiert amnesty international aus Anlaß des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht eine kleine Filmreihe. 04.12.1998, 19.45 Uhr Dead Man Walking, USA 1995; 22.15 Uhr 12 Uhr nachts – Midnight Express, England 1977. 05.12.1998, 17.15 Uhr Im Namen des Vaters, Irland/England/USA 1993; 20.00 Uhr Welcome to Sarajewo, England, USA 1997; 22.15 Uhr Der Tod und das Mädchen, England/Frankreich 1994. 06.12.1998, 16.45 Uhr Leb wohl meine Konkubine, Hongkong/China/Taiwan 1993; 20.00 Uhr Schrei nach Freiheit – Cry for Freedom, England 1987. Alle Filme laufen in der Lupe 2, Mauritiussteinweg 102, 50676 Köln, Tel. 0221/2406394. -4- - - 10.12.1998, 18.00 Uhr Slowenien – ein junger Staat auf neuen Wegen. Vortrag und Diskussion zur wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Situation des künftigen EU-Mitgliedsstaates im Rahmen der Osterweiterung. Veranstaltungsort: VHS Forum III, Josef-Haubrich-Hof 2, 50676 Köln. 12.12. – 13.12.1998 Offene Akademietagung in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Sozialpädagogik an der Fachhochschule Köln „Eine fremd - vertraute Stimme. Literatur von migratnten in Deutschland. Anmeldung und Information über: Thomas-Morus-Akademie, Overather Str. 51-53, 51429 Bergisch Gladbach, Tel. 02204/408472; Fax 02204/408420.