Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen

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Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen
Merkblatt
Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen
(Stand: Januar 2012)
1. Deutsche Dokumente zur Vorlage bei portugiesischen Behörden
Wird die Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung zur Vorlage bei einer portugiesischen
Behörde / Gericht benötigt kann ein in Portugal ansässiger Übersetzer mit der Übersetzung
betraut werden. Dieser muss anschließend vor einem portugiesischen Notar einen so genannten
„Termo de Responsabilidade“ abgeben (die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen) und seine
Unterschrift beglaubigen lassen.
Anschriften von Übersetzern in Portugal finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Alternativ kann eine in der Bundesrepublik Deutschland von einem vereidigten Übersetzer
gefertigte Übersetzung zur Vorlage bei portugiesischen Behörden mit einer Apostille versehen
werden.
Hierzu lässt der Übersetzer in Deutschland seine Unterschrift unter einer Übersetzung öffentlich
beglaubigen (z.B. von einem Notar). Anschließend wird dieser Beglaubigungsvermerk mit einer
Apostille gem. dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer
Urkunden von der Legalisation“ versehen (s. hierzu auch gesondertes Merkblatt der Botschaft).
Die mit einer Apostille versehenen Urkunden können in Portugal im Rechtsverkehr verwendet
werden.
Die Botschaft kann weder Übersetzungen vornehmen noch die Richtigkeit bereits gefertigter
Übersetzungen bestätigen.
2. Portugiesische Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden
Portugal kennt die Institution eines vereidigten Übersetzers nicht. Sollte daher eine deutsche
Behörde / Gericht auf eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers bestehen, so kann die
Urkunde nur in Deutschland übersetzt werden. Adressen von vereidigten Übersetzern für die
portugiesische Sprache finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes für Dolmetscher
und Übersetzer e.V. (www.bdue.de).
Hinweis:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im
Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen
zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
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