DGB Rechtsschutz erstreitet 34,8 Millionen Euro für

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DGB Rechtsschutz erstreitet 34,8 Millionen Euro für
DGB Bayern
PM Nr. 28 // München, 6. Mai 2016
DGB Rechtsschutz erstreitet 34,8 Millionen Euro für
Gewerkschaftsmitglieder
Jena: „Gewerkschaft hilft Beschäftigten, nicht nur Recht zu haben, sondern auch
Recht zu bekommen.“
Die DGB Rechtsschutz GmbH erstritt im Jahr 2015 vor Gericht insgesamt 34,8 Millionen Euro (2014:
33,4 Millionen Euro) für die Gewerkschaftsmitglieder in Bayern. Die positive Bilanz ist vor allem auf
erfolgreich abgeschlossene Verfahren im Arbeitsrecht (27,6 Millionen Euro) zurückzuführen. An
zweiter Stelle folgten Streitigkeiten im Sozialrecht (6,8 Millionen Euro). Verfahren im Verwaltungsrecht
(0,4 Millionen Euro) spielten im Vergleich dazu eine geringe Rolle.
Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, lobt die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen: „Recht zu
haben und Recht zu bekommen ist bekanntlich nicht dasselbe. Für Gewerkschaftsmitglieder
kostenlos, hilft der DGB Rechtsschutz diesen, vor Gericht auch Recht zu bekommen. Die Summe von
34,8 Millionen Euro, die der DGB-Rechtsschutz alleine in Bayern für die Beschäftigten vor Gericht
erstritten hat, lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich Arbeitgeber gesetzeswidrig gegenüber ihren
Beschäftigten verhalten.“
Die DGB Rechtsschutz GmbH konnte im Jahr 2015 in Bayern 13.560 Fälle vor Gericht abschließen.
Davon wurden 8.353 Fälle (62 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 4.825 Fälle (35 Prozent) vor
Sozialgerichten und 382 Fälle vor Verwaltungsgerichten (3 Prozent). Der Großteil der
arbeitsrechtlichen Streitfälle waren Verfahren zum Arbeitsentgelt (39 Prozent) und zu
betriebsbedingten Kündigungen (24 Prozent). In der ersten Instanz des Arbeitsrechts erhielt ein
klagendes Gewerkschaftsmitglied im Schnitt 3.285 Euro pro abgeschlossenem Verfahren. In der
zweiten Instanz lag der Erfolgswert je Verfahren sogar bei 4.935 Euro.
Mit Blick auf den hohen Anteil der Verfahren zu Arbeitsentgelten betont Stephan Sartoris, Leiter des
Regionalbüros Bayern der DGB Rechtsschutz GmbH: „Wir betreiben vor allem Entgeltsicherung für
die Mitglieder unserer Gewerkschaften.“ Sartoris kritisiert die Arbeitgeber: „Der Schwerpunkt unserer
Arbeit liegt darauf, Löhne und Gehälter einzuklagen, die die Arbeitgeber automatisch auszahlen
müssten. Diese grundlegenden Rechte der Beschäftigten sollten selbstverständlich sein.“
Die DGB-Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in
Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben in allen Instanzen. Im Auftrag der Gewerkschaften
vertritt die DGB Rechtsschutz GmbH die Rechte der Mitglieder.
---------------------------------------------------Verantwortlich: Julia Kerzel
DGB Bayern
Pressesprecherin
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