DGB Rechtsschutz GmbH erstritt 355 Millionen Euro

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DGB Rechtsschutz GmbH erstritt 355 Millionen Euro
DGB Rechtsschutz GmbH erstritt 355 Millionen Euro
Im Jahr 2007 hat die DGB Rechtsschutz GmbH insgesamt 355 Millionen Euro für klagende
Gewerkschaftsmitglieder erstritten. Das entspricht pro abgeschlossenem Verfahren
durchschnittlich 2.800 Euro für jedes vertretene Mitglied. Mit insgesamt mehr als 140.000
neu aufgenommenen Verfahren bleibt die DGB Rechtsschutz GmbH der mit Abstand größte
Anbieter von Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
Im Arbeitsrecht entfallen 51 Prozent
aller 2007 geführten Verfahren auf
Streitigkeiten um Lohn und Gehalt – ein
bisher unerreicht hoher Anteil. Auf
Kündigungsschutzklagen entfallen 34,2
Prozent aller Verfahren. Diese konnten
mit mehr als 85 Prozent erfolgreich
zumindest mit einem Vergleich
abgeschlossen werden. Gegenüber 2006
gab es insgesamt eine Zunahme um
mehr als 5.000 Verfahren. Dies geht auf
deutliche Steigerungen im Sozialrecht
zurück – hier liegt der Anteil mit mehr
als 65.000 Verfahren bei 46 Prozent des
Gesamtaufkommens.
Dieser Anstieg im Sozialrecht kommt
durch die zahlreichen
Auseinandersetzungen um das
Arbeitslosengeld II zustande: Insgesamt
16.000 Verfahren wurden 2007 hierzu
geführt. Sie tragen mit 24,5 Prozent den
größten Anteil zu den
Streitgegenständen im Sozialrecht bei.
Eine weit überproportionale Bedeutung
haben Rechtsstreitigkeiten zum
Arbeitslosengeld II in den ostdeutschen
Bundesländern. Dort liegt der Anteil an
Sozialrechtsverfahren bei 60 Prozent
des Gesamtaufkommens, wohingegen
sie etwa in Bayern nur 37 Prozent
ausmachen. In der Sache geht es dabei meist um die Anrechnung von Einkommen und
Vermögen, um Bedarfsgemeinschaften (Anrechnung von Einkommen nichtehelicher Partner)
sowie um Kosten für angemessenes Wohnen.
Mit Musterklagen für arbeitslose Gewerkschaftsmitglieder konnte vor dem Bundessozialgericht
(BSG) ein wichtiger Erfolg erzielt werden. Für Arbeitslose, die unter die so genannte „58er
Regelung“ fielen, war mit Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze eine deutliche Verschlechterung
verbunden. Auch wenn das BSG der Argumentation, diese Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
verstoße gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot und benachteilige gerade ältere
Arbeitslose, nicht folgte, konnte jedoch erreicht werden, dass durch die unteren Instanzen
jedes Mal eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist. Die DGB Rechtsschutz GmbH führt zur
Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Arbeitslosengeldes II mehrere Musterklagen.

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