Anmeldung/Bestellung

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Anmeldung/Bestellung
Anmeldung/Bestellung
HALLE MESSE GmbH
Messestraße 10
06116 Halle (Saale)
Telefon: 0345 68290
Fax:
0345 6829110
E-Mail:[email protected]
Web:www.messe-gartenideen.de
GartenIDEEN 2015
Die Frühlingsmesse zur SaaleBAU 2015
13. – 15. März
HALLE MESSE
(wird vom Veranstalter HALLE MESSE ausgefüllt)
Kd.-Nr.:
Stand:
HALLE MESSE GmbH
Messestraße 10
06116 Halle (Saale)
Dokument:
Zulassung:
Rechnung:
TU-Datum:
Bitte beachten! Frühzeitige Anmeldungen sichern Ihnen und uns organisatorischen Vorlauf. Nutzen Sie die untenstehenden Preise bis
31.01.2015. Für Anmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, erhöhen sich die Preise um 15 %.
Der Katalogeintrag, bestehend aus Ihren Ausstellerangaben sowie 2 Eintragungen ins Produkt­verzeichnis, ist in der Service-Pauschale
enthalten. Ihre Angaben* werden für den Katalogeintrag im alphabetischen Ausstellerverzeichnis genutzt.
Besteller (Rechnungsempfänger)
Katalogangaben, wenn identisch mit Angaben des Bestellers
(Sortierwort für alphab. Ausstellerverzeichnis bitte unterstreichen)
Ausstellerangaben (Katalogdaten)Kd.-Nr.
Katalogangaben, wenn nicht identisch mit Angaben des Bestellers
(Sortierwort für alphab. Ausstellerverzeichnis bitte unterstreichen)
Firma*Firma*
Straße/PF* Straße/PF*
Land/PLZ/Ort*
Telefon*
Land/PLZ/Ort*
Fax*Telefon*
Fax*
E-Mail*E-Mail*
Web*Web*
Geschäftsführer
Ansprechpartner
Ansprechpartner
* Angaben für den Messekatalog
Rechtsform Handelsregister-Nr.Ort
Hersteller
❍ ja ❍ nein
Ust.-ID
Mit der Anmeldung wird eine Service-Pauschale von € 119,00 fällig.
Die angegebenen Preise für Standfläche und Standausstattung sind Mietpreise für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ausstellungsfläche
Standfläche ohne Trennwände (Standbau-Info beiliegend)
Breite x Tiefe
(Mindesttiefe 3 m)
130 ❍ Standfläche (bis 18 m2)
mx
m
135 ❍ Standfläche (ab 20 m2)
mx
m
133 ❍ Standfläche (ab 32 m2)
mx
m
134 ❍ Standfläche (ab 42 m2)
mx
m
106 ❍ Freigelände (mindestens 20 m )
mx
m
2
Fläche
0
0
0
0
0
Preis in Euro/m2
m259,00
m254,00
m249,00
m244,00
m229,00
Ausstellungsgegenstand (Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt benutzen.)
Bitte notieren Sie hier Ihre Produkte/Dienstleistungen, die Sie ausstellen möchten.
www.creatyp.de. 1-4/14
Mitaussteller (Gebühr für Beteiligung, Katalogeintrag, Ausstellerunterlagen € 139,00)
220 ❍ Folgende Firmen treten als Aussteller auf Ihrem Stand mit eigenem Personal auf (Firmenbezeichnung).
Kd.-Nr.
FirmaAnsprechpartner
Straße/PFLand/PLZ/Ort
Tel./FaxWeb/E-Mail
Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt benutzen. Die Unterlagen werden dem Unternehmen direkt zugesandt.
Zusätzlich vertretene Unternehmen/Herstellernachweis
Angaben werden für Katalogeintrag im alphabetischen Ausstellerverzeichnis genutzt.
230 ❍ Produkte/Dienstleistungen folgender Hersteller werden auf Ihrem Stand ohne eigenem Personal vertreten sein: Preis in Euro
21,00
FirmaAnsprechpartner
Straße/PFLand/PLZ/Ort
Tel./FaxWeb/E-Mail
Zusätzliche Angaben für das alphabetische Ausstellerverzeichnis (gern per E-Mail an [email protected])
Jede Zeile à 40 Anschläge € 7,00 (Sollte der Platz nicht ausreichen, bitte gesondertes Blatt benutzen)
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218 ❍ Als Aufpreis für Sonderwünsche im Textdruck (F K U, Sonderzeichen etc.) berechnen wir eine einmalige Pauschale von € 20,00.
Eintrag in das Produktverzeichnis (Schlagworte siehe beiliegende Nomenklatur.)
Bitte kreuzen Sie 2 Einträge an (im Komplettpreis enthalten), jeder zusätzliche Eintrag wird mit € 8,00/Schlagwort berechnet.
Tragen Sie hier neue Schlagworte (keine Markennamen) ein, wenn Sie Ihr Produkt der Nomenklatur nicht zuordnen können:
(Neueintragungen im Katalog unter Vorbehalt.)
Technik Bitte beachten! Bestellter Stromanschluss liegt an einer Stelle im Stand (1 Steckdose), ggf. Standskizze nachreichen!
Strom, Wasser
312 ❍ Elektroanschluss 230 V bis 3 kW inkl. Verbrauch
315 ❍ Elektroanschluss 400 V bis 10 kW inkl. Verbrauch, CEE 16 A (Drehstrom)
332 ❍ Wasser-/Abwasseranschluss inkl. Verbrauch und Montage
942 ❍ Sie wünschen ein Bestellformular für sonstige technische Anschlüsse (Telefon, Fax, Internet, Strom)
Preis in Euro
115,00/Anschluss
264,00/Anschluss
320,00/Anschluss
Standbau Bitte beachten! In diesem Abschnitt muss ein Punkt angegeben sein, da die Standfläche keine Trennwände beinhaltet.
940 ❍ Sie verfügen über ein eigenes Standbausystem. (Rück- und Seitenwände sowie Teppichboden. – siehe AGB Punkt 10 b)
Standbauhöhen, die 2,50 m überschreiten, bedürfen der Genehmigung des Veranstalters.
Sie bestellen: Preis in Euro/m2 Standfläche
401 ❍ Standsystem* (Wände, Blende) 28,00
402 ❍ Standsystem* (Wände, Blende, Teppichboden blau)
34,50
403 ❍ Standsystem* (Wände)
19,00
941 ❍ Sie benötigen Bestellformulare für Mietmöbel oder individuellen Standbau und sonstige technische Ausstattungen.
Blendenbeschriftung
406 ❍ Buchstaben Blendenschrift, 120 mm Höhe, Helvetica blau (Standardschrift – keine Logos)
Anzahl der Blenden (bei Octa-Kompakt und Octa-Expert nur eine Blende möglich)
408 ❍ Logo, 180 mm Höhe, bei vektorisierten Daten (als AI oder EPS)
Preis in Euro
1,70/Zeichen
59,00/Logo
Besucherwerbung
Sie erhalten kostenfreie Plakate, Besuchergutscheine für ermäßigten Eintritt und Einladungskarten mit Ihrem Absender für Ihre Geschäftspartner. Die Einladungskarten berechtigen zum einmaligen freien Eintritt der Besucher. Eingelöste Einladungskarten werden Ihnen nach der
Messe zum ermäßigten Preis in Rechnung gestellt:
Sie bestellen:
920 ❍ Stück A1-Plakate* Berechnung der eingelösten Einladungskarten wie folgt:
922 ❍ Stück Einladungskarten* (Berechnung bei Einlösung)
bis 50 Stück
€ 2,10/Stück
928 ❍ Stück Besuchergutscheine*
ab 51 Stück
€ 1,70/Stück
* Bereitstellung in Service-Pauschale enthalten
Werbemittelverteilung (Bitte gesondertes Formular anfordern!)
Preis in Euro
702 ❍ Eigenverteilung von Werbemitteln auf der Messe außerhalb des Standes pro Person/pro Tag
50,00
703 ❍ Hostess für Werbemittelverteilung (einmalige Pauschale von € 100,00 + Stundenpreis) 17,00/Stunde
Fahnenwerbung/Abhängungen
607 ❍ Sie bestellen das Aufhängen von
Stück Ihrer Firmenfahnen während der Veranstaltung im Außenbereich.
(1 Stück € 100,00; ab 2 Stück je € 77,00)
869 ❍ Sie bestellen das Aufhängen von
Fahnen- oder Bannerwerbung über Ihrem Stand inkl. Abhängung
mit Hebebühne durch Veranstalter. (1 Stück € 105,00; jede weitere je € 40,00)
Bannerwerbung im Internet
Preis in Euro
281 ❍ Stück Firmenlogo/Banner inkl. Verlinkung (bis 137 x 60 Pixel)
145,00
282 ❍ Stück Firmenlogo/Banner inkl. Verlinkung (bis 137 x 137 Pixel)
175,00
Katalogwerbung im farbigen Messekatalog (kostenfreie Verteilung zur Messe)
901 ❍ Sie wünschen ein Angebot zur Anzeigenschaltung oder zur Veröffentlichung eines PR-Beitrages im Katalog der Veranstaltung.
Werbematerial
906 ❍ Sie wünschen ein Angebot für die Anfertigung von Druckerzeugnissen für Ihre Firma (z. B. Geschäftsausstattung, Flyer, Werbetafeln).
Versicherung
Sie stellen mit Ihrer Unterschrift den Veranstalter ausdrücklich von jeder Haftung frei und sagen zu, das Risiko für Ihre Ausstellungsstücke zu
versichern oder selbst zu tragen.
904 ❍ Sie wünschen ein Angebot zur Versicherung Ihrer Ausstellungsgegenstände.
Sonstiges
908 ❍ Notieren Sie hier, was Sie über die bisherigen Bestellungen hinaus benötigen, wie z. B. Druckluftanschluss, Gabelstapler, Hilfskräfte,
Hostessen, Pflanzen.
Bestellformulare für Zugangs-, Parkkarten und sonstige Ausstattungen erhalten Sie zusammen mit den Werbematerialien nach
Anmeldungseingang mit Ihren technischen Unterlagen.
✗
Ort/Datum
rechtsverbindliche Unterschrift
Firmenstempel
Name in Druckbuchstaben
1543
Die anhängenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit anerkannt. Jeder im fremden Namen handelnde Anmelder verbürgt sich
hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der HALLE MESSE GmbH anlässlich der oben genannten Ausstellung.
Die ausgestellten Exponate befinden sich im Eigentum des Ausstellers.
Nomenklatur GartenIDEEN
(Bitte nur Unterpunkte angeben!)
1
Dekoratives für Haus und Garten
4
Garten- und Terrassengestaltung
1.1Accessoires/Dekoration
4.1Außenkamine/Grills
1.2 Blumenhandel und Floristik
4.2Brunnen/Brunnenbau
1.3Gartenkeramik/Pflanzgefäße
1.4Geschenkartikel
1.5Gestecke
1.6Figuren
4.3Dachbegrünung
4.4Gartenbeleuchtung
4.5Insektenschutz
1.7 Kreatives Gestalten
4.6 Markisen, Jalousien
1.8Korbwaren
4.7 Natursteine, Kunstfelsen
1.9Kunsthandwerk
4.8 Schwimmbad, -zubehör
1.10Terracotta/Metall
4.9 Spring- und Zierbrunnen
1.11 Trocken-, Seiden- und Textilblumen
4.10Teichbau/Teichanlagen
2Pflanzen
2.1Baumschulen
2.2Beet-/Balkonpflanzen
5Gartenbauelemente
5.1Abfallschränke
2.3 Blumen, Sträucher, Bäume, Stauden
5.2Bodenbeläge
2.4Bodenstoffe/Bodenverbesserer
5.3 Gartenpavillons und -häuser
2.5Bonsai/Ikebana/Kamelien
5.4Grillhütten/Kotas
2.6Düngemittel
5.5 Holz im Garten
2.7 Garten- und Landschaftsgestaltung
5.6Pflastersteine
2.8Hydrokulturen
2.9Kakteen
2.10 Kräuter, Heil- und Gewürzpflanzen
2.11 Obst- und Gemüsepflanzen
5.7Windschutzsysteme
5.8Zäune/Tore
2.12Orchideen
6Gartenmobiliar
2.13Pflanzenzüchtung
6.1 Hängematten, -sitze
2.14Pflanzenschutzmittel
6.2Liegemöbel
2.15Rasen
6.3Loungemöbel
2.16Rosen
6.4Sitzgruppen
2.17 Sämereien, Zwiebeln
2.18Schädlingsbekämpfung
2.19 Teich- und Wasserpflanzen
3
Garten- und Pflanzenzubehör
6.5Gartentische
6.6Zubehör
7
Gartengeräte, Werkzeuge
3.1Blumenkästen
7.1 Handbetriebene Geräte (z.B. Scheren)
3.2Bewässerungstechnik/Beregnungsanlagen
7.2 Motorbetriebene Geräte (z.B. Rasenmäher)
3.3 Filter, Pumpen, Zubehör
7.3Kommunaltechnik
3.4Gartenbekleidung
3.5Gartencenter
3.6Gewächshäuser
3.7Grillgeräte
3.8Kompostierung
8
Information, Beratung, Dienstleistung
8.1Fachliteratur
8.2Fachzeitschriften
3.9Pergolen/Rankhilfen
8.3 Verbände, Vereine, Organisationen
3.10Pflanzkübel
8.4Internet
3.11Sonnenschirme
8.5Medien
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Veranstaltungen der HALLE MESSE GmbH
1.Veranstalter
Veranstalter ist die HALLE MESSE GmbH, Messestraße 10, 06116 Halle.
2.Anmeldung
a)Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der HALLE MESSE GmbH erfolgt
mit dem zur Veranstaltung gehörenden Anmelde­formular oder mit einem
schriftlich bestätigten Angebot zu der jeweiligen Veranstaltung.
b)Zzgl. zur Standfläche wird ein einmaliger Betrag als Service-Pauschale für
die Anmeldung, den Katalogeintrag und ergänzende Dienstleistungen erhoben, der mit jeder Anmeldung fällig wird.
c)Bei Anmeldungen nach dem in den ergänzenden Bedingungen vermerkten
Termin erhöhen sich die Preise für die Standfläche um 15 %.
d)Mit der Anmeldung erkennt der Anmelder die Geschäftsbedingungen in
allen Teilen an.
e)Durch die Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Anmelder die gesetzlichen, arbeits-, gewerbe- und feuerwehrrechtlichen Vorschriften sowie die
Hausordnung an.
3. Zulassung (Annahme der Anmeldung)
a)Der Vertrag kommt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung durch schriftliche
Auftragsbestätigung des Veranstalters (Zulassung od. Rechnung) zustande
(einfache Postzustellung genügt).
b)Über Zulassung und Platzeinteilung entscheidet der Veranstalter. Aus der
Anmeldung erfolgt kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung.
c)Der Veranstalter kann die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Produktoder Besuchergruppen beschränken. Konkurrenzausschluss kann nicht gefordert werden.
d)Das Ausstellungsangebot ergibt sich grundsätzlich aus der Nomenklatur
der Anmeldeformulare und dem Titel der Veranstaltung. Ein Angebot, das
dem Charakter oder dem Niveau der Veranstaltung widerspricht, kann –
auch während der Veranstaltung – ausgeschlossen werden. Ansprüche des
Veranstalters gegenüber dem Aussteller bleiben unberührt.
e)Nicht gemeldete oder nicht zugelassene Waren dürfen nicht ausgestellt
werden.
f)Der Veranstalter kann die Zulassung auch ohne Angabe von Gründen ablehnen oder sie von der Vorauszahlung der Standmiete abhängig machen.
4. Änderungen – Höhere Gewalt
a)Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden, so
kann der Aussteller mit bis zu 1/3 der Standmiete für allgemeine Kostenentschädigung in Anspruch genommen werden. Zusätzliche kostenpflichtige Nebenkosten sind in voller Höhe fällig.
b)Der Veranstalter kann aus nachweislich zwingenden Gründen eine Veranstaltung absagen, verkürzen oder verlegen. Im Falle der Verlegung kann
der Aussteller eine Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen, wenn sich
eine Terminüberschneidung für ihn mit einer anderen bereits fest gebuchten
Veranstaltung ergibt. Im Falle einer Verkürzung der Veranstaltung ist keine
Entlassung aus dem Vertrag möglich. Eine Ermäßigung der Standmiete
kann nicht gewährt werden. Schadensersatzansprüche sind für beide Teile
in jedem Falle ausgeschlossen.
5. Miete, Bestellungen
c)Die Verlegung eines Standes erfolgt nur aus zwingenden Gründen. Der betroffene Aussteller kann aus diesem Grund nicht vom Vertrag zurücktreten.
d)Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen in der Anordnung des Ausstellungsgeländes, der Ein- und Ausgänge vorzunehmen. Ansprüche durch den
Aussteller bestehen nicht.
7.Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen
(Hersteller), Untervermietung, Überlassung an
Dritte, Gemeinschaftsstände
a)Ausstellern ist es nicht gestattet, den ihnen zugewiesenen Stand unterzuvermieten, mit anderen Firmen zu teilen, zu tauschen oder ganz oder
teilweise zu überlassen.
b)Bei der genehmigten Aufnahme eines Mitausstellers (mit Personal am Stand
vertreten) wird die Mitausstellergebühr (siehe Anmeldeformular) fällig. Der
Mitaussteller ist im Katalog vertreten und hat einen Anspruch auf Zugangskarten und Werbeunterlagen. Beim Veranstalter vorab nicht gemeldete und
festgestellte Mitaussteller zahlen vor Ort zzgl. zur fälligen Mitausstellergebühr eine Nachmeldegebühr von 30 %.
c)Zusätzlich vertretene Firmen (Hersteller) sind nur durch ihre Waren oder
Dienstleistungen (ohne eigenes Personal) am Stand vertreten. Für den
Eintrag im Ausstellungskatalog wird eine Gebühr (siehe Anmeldeformular)
fällig.
d)Die ungenehmigte Weitervermietung berechtigt den Veranstalter, 50 % der
Standmiete zusätzlich zu verlangen, sofern nicht die Räumung der Fläche,
die durch den Untermieter belegt ist, erforderlich ist.
e)Ist ein Stand gemeinsam an mehrere Aussteller vermietet, haftet jeder von
ihnen als Gesamtschuldner. Bei Gemeinschaftsständen ist dem Veranstalter
ein Bevollmächtigter bekannt zu geben. Dieser gilt als Verhandlungspartner
und Mitteilungen an ihn gelten für alle Aussteller des Gemeinschaftsstandes.
f)Bei Abmeldungen von Mitausstellern entsteht eine Bearbeitungsgebühr pro
Mitaussteller von € 52,00 zzgl. ges. Mehrwertsteuer.
8. Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen
a)Aussteller erhalten in der Regel mit der Zulassung eine Rechnung. Auf diese
ist entsprechend dem vermerkten Datum (14 Tage nach Rechnungsdatum)
eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Die restlichen 50 % sowie
etwa­ige Nachberechnungen sind bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu zahlen. Die Angabe der korrekten Rechnungsanschrift obliegt
dem Aussteller – für nachträgliche Änderungen entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 40,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen,
die später als 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ausgestellt werden,
sind sofort und in voller Höhe fällig. Generell gilt, dass alle Zahlungen bis
Messebeginn beglichen sein müssen. Der Verzug setzt ein mit Ablauf des
Tages, der als letzter Zahlungstermin auf der Rechnung vermerkt ist. Für
jede Mahnung wird eine Kostenpauschale von € 5,00 berechnet.
b)Vom Datum der Fälligkeit an werden Verzugszinsen von 3 % über dem von
der Europäischen Zentralbank festgelegten Diskontsatz berechnet.
c)Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Vertrag kann der Veranstalter an den eingebrachten Ausstellungsständen das Vermieter-Pfandrecht
geltend machen. Entstehen dadurch Kosten, z. B. durch Lagerung oder
Transport der Waren, so werden diese Beträge dem Aussteller in Rechnung
gestellt.
9.Vertragsauflösung
a)Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular zu
entnehmen.
b)Preise für Serviceleistungen, die nicht enthalten sind, können jederzeit beim
Veranstalter erfragt werden und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages,
sondern bedürfen zusätzlicher schriftlicher Vereinbarungen. Für alle Bestellungen auf dem Anmeldeformular oder folgenden Bestellformularen gelten
ebenfalls die Geschäftsbedingungen.
c)Die enthaltenen Mietpreise verstehen sich für die gesamte Dauer der Ausstellung.
d) Verändert sich der Preis eines einzelnen Kostenelements (zum Beispiel
eines Vorproduktes oder mehrerer) um mehr als 5 % innerhalb eines Jahres vor der jeweiligen Messe, so verändert sich auch der Preis des Endproduktes, jedoch nur insoweit als sich die bei dem jeweiligen Vorprodukt
eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis des Endprodukts auswirkt.
e) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
f)Die Mietgegenstände (Systemstände und Möbel) dürfen nicht benagelt,
gestrichen oder sonst wie beschädigt werden.
g)Leihmöbel sind am Abend des letzten Veranstaltungstages auszuräumen
und zu übergeben. Für im Mietmobiliar liegengelassene Gegenstände des
Ausstellers wird keine Haftung übernommen.
h)Der Mieter haftet für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur
Rückgabe, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. Fehlendes oder
beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
i)Die in den Bestellformularen angegebenen Preise gelten nur bis 3 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn. Auf Bestellungen, die nach diesem Termin und
bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung eingehen, wird ein Aufschlag von 10 %
auf den an­gegebenen Preis erhoben. Nachbestellungen, die weniger als
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden nur unter Vorbehalt
entgegen­genommen. Ist die Nachbestellung ausführbar, erfolgt die Ausführung nur gegen Barzahlung vor Ort und zieht einen 30 % igen Aufschlag
zum Preis im Bestellformular nach sich.
j)Der Veranstalter ist berechtigt, im Falle von nicht lieferbaren Artikeln (Standbau, Zubehör) gleichwertige Ersatzlieferungen vorzunehmen.
a)Die schriftliche Vertragsbestätigung (Zulassung oder Rechnung) nach
erfolgter schriftlicher Anmeldung ist bindend (Vertragserfüllung). Der Aussteller kann nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten. Kommt keine ein­
vernehmliche Vertragsauflösung zustande und der Aussteller kommt seiner
Stand­be­setzungspflicht nicht nach, so ist er neben der Vertragserfüllung
(Ziffern 100 – 999 des Anmeldeformulares) auch zur Kostenerstattung für
Zusatzaufwendungen (z. B. Dekoration) verpflichtet.
b)Leistet der Aussteller nach Ziff. 8 a fällige Zahlungen trotz Mahnung und
Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen ganz oder teilweise nicht, ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann der
Veranstalter von dem Aussteller Schadensersatz in Höhe von 100 % der
Standmiete (Ziffer 100 bis 199 des Anmeldeformulars) verlangen, sofern
nicht der Veranstalter einen höheren oder der Aussteller einen niedrigeren
Schaden nachweisen kann.
Nach dem Rücktritt von dem Vertrag ist der Veranstalter zur Nachvermietung der zuvor von dem Aussteller gemieteten Fläche berechtigt. Erfolgt
eine solche, so sind von dem Aussteller 25 % der Standmiete, mindestens
jedoch € 250,00 zu bezahlen. Der Aussteller bleibt jedoch zur Bezahlung
von 100 % der Standmiete (Ziffer 100 bis 199 des Anmeldeformulars) verpflichtet, sofern und soweit im Ausstellungsbereich während der Veranstaltung nichtvermietete Ausstellungsflächen vorhanden sind, die von dem
Nachmieter hätten genutzt werden können, sofern der Aussteller vertragsgemäß an der Veranstaltung teilgenommen hätte und die Nachvermietung
zur Wahrung des optischen Gesamtbildes erfolgt.
c)Stimmt der Veranstalter durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages der
einvernehmlichen Vertragsauflösung zu, ist der Veranstalter berechtigt, vom
Anmelder Schadensersatz zu verlangen in Höhe von 25 % des Vertragswertes bei Aufhebung bis 20 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, 50 % des
Vertragswertes bei Aufhebung bis 15 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
und 100 % des Vertragswertes bei Auf­hebung nach diesem Zeitpunkt.
d) Bei Vertragsänderungen mit Stornierung von Flächen, gelten die Bedingun
gen wie bei Vertragsauflösung nach Ziffer 9 c für die abbestellte Fläche.
6.Standvermietung
a) Als Standfläche sind nur volle Meter/Quadratmeter anmietbar.
b)Die im Bestellformular angegebenen Quadratmeterpreise für die einzelnen
Standarten verstehen sich als Preise ohne Trennwände und Ausstattung.
Jeder Aussteller hat die Pflicht, seinen Stand mit Trennwänden und Teppich
auszustatten. Diese können über den Veranstalter bestellt werden. Sollte
dies nicht erfolgen, muss der Aussteller selbst für ein Standsystem sorgen.
Displays sind keine Standsysteme, da Abgrenzungswände fehlen. Die Platzierung eines Displays ist nur unter Vorbehalt nach schriftlicher Genehmigung der Messeleitung möglich.
c)Die Aufbauhöhe für eigene Standsysteme ist auf max. 2,50 m festgesetzt.
Firmenzeichen u. -namen können diese Höhe um max. 40 cm überschreiten.
a)Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter in festen, bestehenden
Hallen und gegebenenfalls in zusätzlich zu errichtenden Zelthallen nach Gesichtspunkten, die das Konzept der Veranstaltung erfordert. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist unerheblich. Wünsche werden nach Möglichkeit
berücksichtigt, die endgültige Platzierung obliegt dem Veranstalter.
b)Der Aussteller erhält rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Lageplan und
die Standnummer. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der genannten Fristen sind Reklamationen nicht
mehr möglich. Die Lage des Standes oder Änderungen gelten als anerkannt.
GV H 11/2013
10.Gestaltung des Standes
d)2-geschossige Stände bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Wird
ein solcher Stand genehmigt, erhöht sich die Standmiete um 50 %.
e)Der Einsatz von eigenen Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu vermerken. Der Veranstalter kann vor Beginn der Veranstaltung eine
maßstabsgerechte Skizze fordern. Gegebenenfalls beauftragte Aufbaufirmen sind dem Veranstalter bekannt zu geben. Es dürfen nur Materialien
mit dem Zertifikat B1 (schwer entflammbar) eingesetzt werden. Der Veranstalter kann nichtgenehmigte Ausstellungsstände ändern oder entfernen
lassen, gegebenfalls auf Kosten des Ausstellers. Muss ein Stand aus diesen Gründen geschlossen werden, ist ein Anspruch auf Rückerstattung der
Standmiete oder Schadenersatz nicht gegeben.
f)Für die gesamte Dauer der Veranstaltung ist deutlich erkennbar der Name
und die Anschrift des Ausstellers am Stand anzubringen.
11.Installationen, Heizung
a)
Die allgemeine Beleuchtung und Beheizung geht zu Lasten des Veranstalters.
b)Sämtliche Installationen auf der Veranstaltung wie Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Datenleitungen dürfen nur vom Veranstalter bzw. durch ihn
zugelassenen Firmen ausgeführt werden. Anschlüsse und Geräte, die den
sicherheitstechnischen Bestimmungen nicht genügen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Für Schäden, die durch selbst ausgeführte Installationen
entstehen, haftet der Aussteller.
c)Die geltenden Konditionen für technische Anschlüsse sind dem Bestellformular zu entnehmen. Die Nutzung von anderen Anschlüssen und Installationen als den standeigenen ist nicht gestattet. Die ungenehmigte Weiterverteilung an andere Aussteller ist untersagt.
d)Für Schwankungen oder Unterbrechungen der Versorgung mit Strom,
Wasser, Gas oder Druckluft haftet der Veranstalter nicht.
12.Aufbau
a) Vor Aufbau muss sich der Aussteller bei der Messeleitung anmelden.
b)Der Aufbau der Stände ist nur innerhalb der dafür angegebenen Zeiten
möglich (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand innerhalb dieser Zeit fertig zu
stellen.
c)Bei Nichteinhaltung der Standbauzeiten kann der Standplatz nach vorheriger einmaliger Mahnung mit Fristsetzung zur Fertigstellung des Standbaus
vom Veranstalter anderweitig vergeben werden, wenn der Aufbau nicht
innerhalb der benannten Frist beendet ist. Dies befreit den Aussteller nicht
von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu begleichen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
d)Reist ein Aussteller nicht an, bleiben alle Forderungen aus Vertragserfüllung
an ihn bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, den durch die kurzfristige
Umplanung bzw. notwendige Dekoration entstandenen Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.
e)Bestellte Mietstände und Mietmöbel sind auf ordnungsgemäßen Aufbau
und Vollständigkeit zu prüfen (Übergabeprotokoll); Mängel sind sofort anzuzeigen. Für Verluste und Beschädigungen nach der Übergabe haftet der
Besteller.
16.Abbau
a)Der Abbau des Standes darf erst mit Ende der Veranstaltung und innerhalb
der angegebenen Abbauzeiten erfolgen (siehe Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mietmöbel sind am letzten Ausstellungstag
bis 18:30 Uhr durch das Standpersonal zurückzugeben bzw. zur Abholung
vorzubereiten (Räumung der Möbel/Kabine), gemietete Stände am ersten
Abbautag bis 22:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Aussteller für
auftretende Verluste und Beschädigungen.
b)50 % der Kosten für die Standmiete, mindestens aber € 250,00 werden als
Vertragsstrafe erhoben, wenn der Aussteller seinen Stand vor Beendigung
der Ausstellung verlässt oder abbaut.
c)Wenn der Veranstalter Pfandrecht für die Ausstellungsstücke geltend
gemacht hat, dürfen diese nicht vom Stand entfernt werden.
d)Der Veranstalter ist berechtigt, nach dem Abbau zurückgelassenes Aus­
stellungsgut auf Kosten des Ausstellers zu entsorgen. Beschädigungen des
Bodens oder der Wände sind einwandfrei zu beheben, ansonsten werden
diese Arbeiten durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers durchgeführt. Weiter gehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
e)Für nach Ablauf der Abbauzeit nicht entfernte Stände oder Gegenstände
gilt, dass der Veranstalter diese auf Kosten des Ausstellers entfernt und
einlagert, ohne für Verlust oder Beschädigung zu haften.
17.Haftung, Versicherung, Bewachung
a)Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen erfolgt durch
den Veranstalter. Für Beaufsichtigung und Bewachung des Standes auch
während der Auf- und Abbauzeiten ist der Aussteller verantwortlich.
b)Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für irgendwelche während der
Veranstaltung, der Auf- und Abbauzeiten oder des An- und Abtransports
aufgetretenen Schäden, Verluste usw.
c)Es wird jedem Teilnehmer dringend empfohlen, eine Haftpflichtversicherung, gegebenfalls eine Standbewachung und eine Versicherung seines
Messegutes auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Bewachung kann auch
in Gemeinschaft mit anderen Teilnehmern – auf jeden Fall aber nur mit
Genehmigung des Veranstalters erfolgen.
d)Der Veranstalter haftet nur für Schäden durch eigenen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit.
18.Katalog
a)Mit Einsendung der Anmeldung entsteht für den Aussteller die Pflicht zum
Eintrag in den Messekatalog der Veranstaltung. Der Eintrag in der offiziellen
Messeveröffentlichung, z. B. im Katalog bzw. Internet oder/und elektronischen Messeinformationssystemen ist in der Service-Pauschale enthalten.
b)Anzeigen im Katalog sind nur in den genannten Formaten möglich. Bei
Sonderplatzierungen z. B. in unmittelbarer Nähe bestimmter Produktgruppen in Absprache mit dem Veranstalter erhöhen sich die Preise um 10 %.
c)Schadensersatzansprüche auf Grund nicht veröffentlichter oder fehlerhafter
Einschaltungen können in keinem Fall gestellt werden.
d)Druckvorlage kann per E-Mail, ISDN oder auf Datenträger (CD-ROM, DVDROM) geliefert werden. Einer eventuell eingeschalteten Agentur kann keine
Provision gezahlt werden.
13.Zugangskarten
19.Fotografieren, Filmen
Aussteller erhalten nach Bestätigung ihrer Anmeldung ein Bestellformular
für Zugangskarten und Parkkarten. Die Zugangskarten werden zum Aufbau
im Messebüro ausgegeben oder im Vorfeld per Einschreiben gegen eine
Gebühr zugesandt, sofern alle offenen Messerechnungen beglichen sind.
Nur mit den Zugangskarten ist ein Betreten des Messegeländes während
der Messetage möglich.
a)Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen oder Filmen innerhalb des
Ausstellungsgeländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen gestattet.
b)Der Veranstalter ist berechtigt, Zeichnungen oder Aufnahmen von Ausstellungsständen anzufertigen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der
Aussteller verzichtet auf alle Ansprüche aus dem Urheberrecht.
14.Einfahrtsregelung
20.Absprachen
Aus organisatorischen Gründen kann die Aufenthaltsdauer auf dem Ausstellungsgelände während des Aufbaus mit Pkw oder Lkw auf max. 2 Stunden begrenzt werden. Dieses wird mit dem Hinterlegen von € 50,00 bei
der Einfahrt geregelt. Bei Überschreiten der genehmigten Aufenthaltsdauer
werden für jede angefangene halbe Stunde € 25,00 einbehalten (Ausnahmegenehmigungen unter Vorbehalt von der Messeleitung).
15.Betrieb des Standes
a)Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der
Veranstaltung besetzt zu halten.
b)Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen
oder den üblichen Umgang mit Besuchern und Ausstellern berechtigen den
Veranstalter zur Schließung und Räumung des Standes. Ansprüche gegen
den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen.
c)Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung oder Störung der Allgemeinheit mit sich bringen können (z. B. das Betreiben von Licht- und Tonanlagen,
geplante Aktionen, Emissionen usw.), bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Veranstalter. Aussteller, die emissionsverursachende
Anlagen und Geräte betreiben, sind verpflichtet, geprüfte und zugelassene
Abluft- und Absaugtechnik auf eigene Kosten zu installieren. Werbung jeder
Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung außerhalb des Standes gestattet.
d)Der Aussteller ist für die Einhaltung aller mit der Veranstaltung und dem
Betrieb des Standes verbundenen gesetzlichen Bestimmungen, erteilten
Auflagen, GEMA- und ggf. anderen Anmeldungen verantwortlich und stellt
den Veranstalter ausdrücklich von allen Verpflichtungen frei.
e)Auf die Einhaltung der BGV A 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel/
insb. Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel) sowie
der BGV D 34 (Verwendung von Flüssiggas) wird ausdrücklich verwiesen.
Die Vorlage der aktuellen Prüfbescheinigungen ist bei Kontrollen durch das
Gewerbeaufsichtsamt vor Ort erforderlich.
f)Falls nicht anders ausgewiesen gilt in allen Veranstaltungsräumen und am
Messestand ein grundsätzliches Rauchverbot.
g)Die allgemeine Reinigung des Geländes obliegt dem Veranstalter. Die
Reinigung des Standes erfolgt durch den Aussteller, es sei denn, er hat
ausdrücklich die Dienstleistung der Standreinigung bestellt. Der Aussteller
muss Müll vermeiden und unvermeidlichen Abfall trennen. Zusätzliche
Entsorgungskos­ten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.
Mündliche Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Gültigkeit der
schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
21.Verwirkung
Verwirkt sind Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die nicht
innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich geltend gemacht werden.
22.Gerichtsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist der Geschäftssitz des Veranstalters.
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gilt für die Veranstaltung GartenIDEEN in Halle vom
13. bis 15. März 2015, Folgendes:
1. Titel der Veranstaltung
GartenIDEEN 2015 – Die Frühlingsmesse zur SaaleBAU 2015
2. Veranstalter
HALLE MESSE GmbH – Messestraße 10, 06116 Halle (Saale)
Telefon 0345 68290, Fax 0345 6829110
3.Durchführung
13. – 15.03.2015, täglich 10 – 18 Uhr
4.Veranstaltungsort
HALLE MESSE, Messestraße 10, 06116 Halle (Saale)
5. Zuschlag für kurzfristige Anmeldungen ab
01.02.2015
6. Auf- und Abbauzeiten
Aufbauzeiten:
11.03.2015, 9:00 – 20 Uhr für Aussteller mit eigenem Standbau;
12.03.2015, 9:00 – 22 Uhr für alle Aussteller
Abbauzeiten:
15.03.2015, 18:30 – 22 Uhr für Aussteller mit Standbau vom Veranstalter
15.03.2015, 18:30 – 22 Uhr, 16.03.2015, 7 – 12 Uhr für Aussteller mit eige
nem Standbau
Die angegebenen Auf- und Abbauzeiten können sich veranstaltungsbedingt
ändern. Zwingend notwendige Abweichungen seitens der Aussteller bedürfen
vorab der schriftlichen Genehmigung der Messeleitung.

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