STYLE KANTINE
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STYLE KANTINE 18. JUNI 2016 UNI MENSA STGT. MITTE /stylekantine stylekantine.com DEIN LIFESTYLE-MARKT ANMELDEFORMULAR Wir freuen uns sehr, dass du bei der STYLEKANTINE 2016 dabei sein möchtest. Bitte sende uns dieses Bewerbungsformular per E-Mail und füge mindestens 2-3 Produktfotos hinzu. Die Bilder sollten unbedingt ohne Wasserzeichen und Logo sein, sodass wir sie bei Zusage auf unserer Webseite verwenden können! Vertragspartner: Pop Rocky, Daniel Brunner, Theodor-Heuss-Strasse 26, D-70174 Stuttgart AUSSTELLER Firma/Label/Store: Homepage: Ansprechpartner: Email: Anschrift: Telefonnummer: PRODUKTKATEGORIE Fashion Accessoires Design Sport Food/Gastro Sonstiges: BESCHREIBUNG Eine Auflistung/Beschreibung ist zwingend notwendig, da diese Angaben u.a. auch für die Eintragung im Ausstellerverzeichnis benötigt werden. STAND 15. März 2016 STYLEKANTINE 2016 Seite 1/5 STANDFLÄCHE (reine Standfläche, ohne Rückwand) Alle Preise zzgl. 19% Mwst. 2 m Breite x 2 m Tiefe (99,00 €) 3 m Breite x 2 m Tiefe (149,00 €) 4 m Breite x 2 m Tiefe (199,00 €) 3 m Breite x 3 m Tiefe (249,00 €) 5 m Tiefe x 3 m Breite (349,00 €) ____ m x ____m (auf Anfrage) OPTIONAL Alle Preise zzgl. 19% Mwst. Stromanschluss, 220V Schuko inkl. Verbrauch bis max. 3 kW (19,00€) 1 x Tisch (160cm x 80cm, inkl. 1 x Stuhl) (19,00€) Wir benötigen ____ (Anzahl) Tisch/e (zu je 19,00 €) Bitte beachten: • Anmeldefrist 15. April 2016 • Alle Teilnehmer müssen ihren Abfall am Ende der Veranstaltung entsorgen. • Individuelle Dekoration (bspw. Banner Brandschutzklasse 1) ist erwünscht und kann vom Standbetreiber mitgebracht werden. • Die STYLEKANTINE als Veranstalter sorgt für eine Grund- & Ambientebeleuchtung auf dem Veranstaltungsgelände; falls zusätzliche Beleuchtung benötigt wird, muss diese mitgebracht werden. • Strom wird ausschließlich bei optionaler Buchung bereitgestellt! X Werbekostenpauschale 19,00 € zzgl. 19% Mwst. Mit dieser Anmeldung akzeptiere/n ich/wir verbindlich die nachfolgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sowie Veranstaltungsordnung Ort, Datum Vor- und Nachname Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift BITTE SENDE DAS BEWERBUNGSFORMULAR BIS SPÄTESTENS 15. APRIL 2016 AN [email protected] STAND 15. März 2016 STYLEKANTINE 2016 Seite 2/5 Veranstaltungsbedingungen 1. Veranstaltung STYLEKANTINE 2016 2. Veranstalter Pop Rocky Daniel Brunner Theodor-Heuss-Strasse 26 D-70174 Stuttgart 3. Veranstaltungsort und Termin Samstag, 18. Juni 2016, Uni Mensa, Holzgartenstrasse 11, 70174 Stuttgart 4. Öffnungszeiten (unter Vorbehalt) Samstag, 18. Juni 2016 von 11Uhr – 19Uhr. 5. Auf- und Abbaubauzeiten Der Aufbau findet am Samstag, 18.06. von 08Uhr – 11Uhr statt. Der Abbau erfolgt von 19Uhr – 21Uhr. Sollte ein Aussteller nicht bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung seinen Stand aufbauen, darf der Veranstalter diesen Platz anderweitig nutzen. 6. Bewerbung um einen Standplatz Die Bewerbungsphase für einen Standplatz bei der Veranstaltung endet am 15. April 2016. Mit der Zusendung des unterschriebenen Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich. Die Buchung wird allerdings erst mit Bestätigung durch den Veranstaltung wirksam. Die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten nach Unterschrift auf dem Anmeldeformular als rechtsverbindlich anerkannt. 7. Zulassung zur Veranstaltung Die Auswahl der Aussteller trifft der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Die schriftliche Bestätigung zur Teilnahme erfolgt spätestens am 17. April 2016 und wird mit Zustellung verbindlich. Die Teilnahme ist nicht auf Dritte übertragbar und gilt nur für den zugelassenen Aussteller und den auf dem Anmeldeformular angegebenen Waren. Weitere Produkte und / oder Untervermietung (auch teilweise) ist nicht gestattet. 8. Platzzuteilung Die Platzzuteilung unterliegt dem Veranstalter. 9.Standfläche Die Standfläche wird als reine Standfläche ohne Rückwand angeboten. Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 4 m2. Kleinere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben. Vorhandene Säulen, die in der Standfläche liegen, sind Bestandteil des Ausstellungsstandes. Die Endabrechnung der Miete erfolgt aufgrund der Vermessung durch die Ausstellungsleitung. Jeder angefangene Quadratmeter wird voll, die Standfläche grundsätzlich als Rechteck ohne Berücksichtigung von Einbauten, kleinen Abweichungen und dergleichen berechnet. 10. Standgestaltung Der Stand darf die Größe der gebuchten Fläche nicht überschreiten. Es dürfen keine leicht entflammbaren Materialien für den Stand verwendet werden. Der Aussteller darf seinen Stand nur mit den in der Bewerbung angegebenen Produkten ausstatten. Es müssen hierbei alle gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften vom Aussteller eingehalten werden. Alle Stände, falls nicht anders angegeben, befinden sich an einer Wand. Diese darf nicht beschädigt werden. Der Veranstalter stellt den reinen Platz zur Verfügung. Trennwände und Inventar werden nicht gestellt, können aber gesondert beim Veranstalter ausgeliehen werden. STAND 15. März 2016 STYLEKANTINE 2016 Seite 3/5 11. Betrieb des Standes Der Stand ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu betreiben. Für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie der Entrichtung entsprechender Abgaben trägt der Aussteller selbst Sorge. Die Haftung für den Stand und den Waren liegt beim Aussteller. Es ist nur der Betrieb von kleinen Geräten wie Lampen, Laptop oder ähnliches gestattet. Maschinen, Musikanlagen oder ähnlich sind ausdrücklich verboten. Für die Beaufsichtigung wie auch Sicherheit seines Standes und hinsichtlich Sach- und Personenschäden ist der Aussteller zur jederzeit selbst verantwortlich. Dies schließt einfache und grobe Fahrlässigkeit des Ausstellers wie auch seiner Mitarbeiter mit ein. Der Veranstalter haftet zu keiner Zeit für den Diebstahl oder Beschädigung der Waren nicht im Laufe der Veranstaltung und auch nicht während der Auf- und Abbauzeiten. Alle Umstände, die zum Verkauf der Produkte berechtigen, müssen von Seiten des Ausstellers vorlie-gen. Damit sind insbesondere Punkte wie die Einhaltung von Marken- und Patentrechten anderer, das Vorliegen der Gewerbeberechtigung, etc. gemeint. Sollten Strafen, Entschädigungen oder Ähnliches auf den Veranstalter entfallen, da Gesetze oder behördliche Auflagen von Seiten eines Ausstellers verletzt wurden, müssen diese vom jeweiligen Verursacher ersetzt werden. 12. Fotografie Die Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt durch autorisiertes Personal Zeichnungen, Filmaufnahmen und Fotografien von Messeständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen, die für ihre Werbezwecke genutzt werden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Eigentümer- und Nutzungsrecht. Andere Personen benötigen für Aufnahmen jeder Art die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Ausstellungsleitung. 13. Abbau und Rückgabe Der Aussteller ist dazu verpflichtet, den gebuchten Standplatz nach der Veranstaltung so zu hinterlassen, wie er ihn vor dem Aufbau vorgefunden hat. Für evtl. Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche bzw. Inventar haftet der Aussteller in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere auch für Müll. Stände, Ausstellungsgegenstände und Müll, welche bis Abbauende (21Uhr) nicht entfernt worden sind, werden vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt. 14. Anlieferung Jeder Aussteller darf 30 Minuten zum Be- und Entladen vor der Location halten. Danach muß dieser sein Auto entfernen. Spätestens jedoch 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. 15. Zahlungsbedingungen Die Standmiete ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die fristgerechte Bezahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Sollte die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt worden sein, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden 50% (bis 6 Wochen vor Veranstaltung) bzw. 100% (ab 6 Wochen vor der Veranstaltung) der Standmie-te zzgl. Mwst. fällig. 16. Rücktritt des Ausstellers Sollte ein Aussteller vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er von diesem Recht bis 6 Wochen vor der Veranstaltung Gebrauch machen. Im diesem Fall werden dem Aussteller 50% der Standmiete zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt. Bei einem späteren Rücktritt sind 100% der Standmiete zzgl. Mwst. fällig. 17. Absage der Veranstaltung Der Veranstalter verpflichtet sich bei einer Absage der Veranstaltung dem Aussteller die Standmiete zurückzuerstatten. Weitere, anfallenden Kosten (wie z.B. Produktionskosten, Anreise usw.) sind in diesem Fall vom Aussteller selbst zu tragen. 18. Gastronomisches Angebot Speisen und Getränke dürfen nur angeboten werden, wenn diese vom Veran-stalter zugelassen worden sind. Das jeweilige Angebot muss im Vorfeld mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Aussteller, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort abgeben, benötigen eine entsprechende Erlaubnis vom Ordnungsamt Stuttgart. Zudem müssen die Vorschriften der Lebensmittel-überwachung exakt eingehalten werden. Die Gastronomie (Speisen & Getränke) befindet sich ausschließlich Outdoor auf dem Vorplatz der Location. Bitte beachten: auch bei schlechtem Wetter fällt die Standgebühr in voller Höhe an. Ein Anspruch auf einen Ersatzplatz im Innenbereich besteht in diesem Fall nicht. Seiten des Veranstalters wird keine Haftung für beschädigte Ware/Technik/Equipment oder für wetterbedingt geringeren Umsatz übernommen. STAND 15. März 2016 STYLEKANTINE 2016 Seite 4/5 19. Haftung, Gewährleistung Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlos-sen sind insbesondere Schäden, die durch Feuer, Explosion, Gewaltanschläge, Unwetter oder andere Formen höherer Gewalt oder durch Diebstahl, Ein-bruch, Versagen von Versorgungsanlagen und ähnliche Ursachen entstehen. Der Aussteller erbringt den Nachweis einer entsprechenden Aussteller-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. 20. Salvatorische Klausel Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen „Besonderen Teilnahmebedingungen“ und des gesamten Vertrages nicht. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam ist, gilt an deren Stelle die ihrem Sinn STAND 15. März 2016 STYLEKANTINE 2016 Seite 5/5