STYLE KANTINE

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STYLE KANTINE
STYLE
KANTINE
18. JUNI 2016
UNI MENSA STGT. MITTE
/stylekantine
stylekantine.com
DEIN LIFESTYLE-MARKT
ANMELDEFORMULAR
Wir freuen uns sehr, dass du bei der STYLEKANTINE 2016 dabei sein möchtest. Bitte sende uns dieses
Bewerbungsformular per E-Mail und füge mindestens 2-3 Produktfotos hinzu. Die Bilder sollten unbedingt
ohne Wasserzeichen und Logo sein, sodass wir sie bei Zusage auf unserer Webseite verwenden können!
Vertragspartner: Pop Rocky, Daniel Brunner, Theodor-Heuss-Strasse 26, D-70174 Stuttgart
AUSSTELLER
Firma/Label/Store:
Homepage:
Ansprechpartner:
Email:
Anschrift:
Telefonnummer:
PRODUKTKATEGORIE
Fashion
Accessoires
Design
Sport
Food/Gastro
Sonstiges:
BESCHREIBUNG
Eine Auflistung/Beschreibung ist zwingend notwendig, da diese Angaben u.a. auch für die Eintragung im Ausstellerverzeichnis benötigt werden.
STAND 15. März 2016
STYLEKANTINE 2016
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STANDFLÄCHE (reine Standfläche, ohne Rückwand)
Alle Preise zzgl. 19% Mwst.
2 m Breite x 2 m Tiefe (99,00 €)
3 m Breite x 2 m Tiefe (149,00 €)
4 m Breite x 2 m Tiefe (199,00 €)
3 m Breite x 3 m Tiefe (249,00 €)
5 m Tiefe x 3 m Breite (349,00 €)
____ m x ____m (auf Anfrage)
OPTIONAL
Alle Preise zzgl. 19% Mwst.
Stromanschluss, 220V Schuko inkl. Verbrauch bis max. 3 kW (19,00€)
1 x Tisch (160cm x 80cm, inkl. 1 x Stuhl) (19,00€)
Wir benötigen ____ (Anzahl) Tisch/e (zu je 19,00 €)
Bitte beachten:
• Anmeldefrist 15. April 2016
• Alle Teilnehmer müssen ihren Abfall am Ende der Veranstaltung entsorgen.
• Individuelle Dekoration (bspw. Banner Brandschutzklasse 1) ist erwünscht und kann vom Standbetreiber
mitgebracht werden.
• Die STYLEKANTINE als Veranstalter sorgt für eine Grund- & Ambientebeleuchtung auf dem
Veranstaltungsgelände; falls zusätzliche Beleuchtung benötigt wird, muss diese mitgebracht werden.
• Strom wird ausschließlich bei optionaler Buchung bereitgestellt!
X
Werbekostenpauschale 19,00 € zzgl. 19% Mwst.
Mit dieser Anmeldung akzeptiere/n ich/wir verbindlich die nachfolgenden Geschäfts- und
Zahlungsbedingungen sowie Veranstaltungsordnung
Ort, Datum
Vor- und Nachname
Stempel und rechtsverbindliche
Unterschrift
BITTE SENDE DAS BEWERBUNGSFORMULAR
BIS SPÄTESTENS 15. APRIL 2016
AN [email protected]
STAND 15. März 2016
STYLEKANTINE 2016
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Veranstaltungsbedingungen
1. Veranstaltung
STYLEKANTINE 2016
2. Veranstalter
Pop Rocky
Daniel Brunner
Theodor-Heuss-Strasse 26
D-70174 Stuttgart
3. Veranstaltungsort und Termin
Samstag, 18. Juni 2016, Uni Mensa, Holzgartenstrasse 11, 70174 Stuttgart
4. Öffnungszeiten (unter Vorbehalt)
Samstag, 18. Juni 2016 von 11Uhr – 19Uhr.
5. Auf- und Abbaubauzeiten
Der Aufbau findet am Samstag, 18.06. von 08Uhr – 11Uhr statt. Der Abbau erfolgt von 19Uhr – 21Uhr. Sollte ein Aussteller nicht bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung seinen Stand aufbauen, darf der Veranstalter diesen Platz anderweitig nutzen.
6. Bewerbung um einen Standplatz
Die Bewerbungsphase für einen Standplatz bei der Veranstaltung endet am 15. April 2016. Mit der Zusendung des unterschriebenen Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich. Die Buchung wird allerdings erst mit Bestätigung durch den Veranstaltung wirksam. Die
allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten nach Unterschrift auf dem Anmeldeformular als rechtsverbindlich anerkannt.
7. Zulassung zur Veranstaltung
Die Auswahl der Aussteller trifft der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Die schriftliche Bestätigung zur Teilnahme erfolgt spätestens
am 17. April 2016 und wird mit Zustellung verbindlich. Die Teilnahme ist nicht auf Dritte übertragbar und gilt nur für den zugelassenen
Aussteller und den auf dem Anmeldeformular angegebenen Waren. Weitere Produkte und / oder Untervermietung (auch teilweise) ist
nicht gestattet.
8. Platzzuteilung
Die Platzzuteilung unterliegt dem Veranstalter.
9.Standfläche
Die Standfläche wird als reine Standfläche ohne Rückwand angeboten. Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 4 m2. Kleinere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben. Vorhandene Säulen, die in der Standfläche liegen, sind Bestandteil des Ausstellungsstandes. Die Endabrechnung der Miete erfolgt aufgrund der Vermessung durch die Ausstellungsleitung. Jeder
angefangene Quadratmeter wird voll, die Standfläche grundsätzlich als Rechteck ohne Berücksichtigung von Einbauten, kleinen Abweichungen und dergleichen berechnet.
10. Standgestaltung
Der Stand darf die Größe der gebuchten Fläche nicht überschreiten. Es dürfen keine leicht entflammbaren Materialien für den Stand verwendet werden. Der Aussteller darf seinen Stand nur mit den in der Bewerbung angegebenen Produkten ausstatten. Es müssen hierbei
alle gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften vom Aussteller eingehalten werden. Alle Stände, falls nicht anders angegeben, befinden sich an einer Wand. Diese darf nicht beschädigt werden. Der Veranstalter stellt den reinen Platz zur Verfügung. Trennwände und Inventar werden nicht gestellt, können aber gesondert beim Veranstalter ausgeliehen werden.
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11. Betrieb des Standes
Der Stand ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu betreiben. Für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie
der Entrichtung entsprechender Abgaben trägt der Aussteller selbst Sorge. Die Haftung für den Stand und den Waren liegt beim Aussteller. Es ist nur der Betrieb von kleinen Geräten wie Lampen, Laptop oder ähnliches gestattet. Maschinen, Musikanlagen oder ähnlich sind
ausdrücklich verboten. Für die Beaufsichtigung wie auch Sicherheit seines Standes und hinsichtlich Sach- und Personenschäden ist der
Aussteller zur jederzeit selbst verantwortlich. Dies schließt einfache und grobe Fahrlässigkeit des Ausstellers wie auch seiner Mitarbeiter
mit ein. Der Veranstalter haftet zu keiner Zeit für den Diebstahl oder Beschädigung der Waren nicht im Laufe der Veranstaltung und auch
nicht während der Auf- und Abbauzeiten. Alle Umstände, die zum Verkauf der Produkte berechtigen, müssen von Seiten des Ausstellers
vorlie-gen. Damit sind insbesondere Punkte wie die Einhaltung von Marken- und Patentrechten anderer, das Vorliegen der Gewerbeberechtigung, etc. gemeint. Sollten Strafen, Entschädigungen oder Ähnliches auf den Veranstalter entfallen, da Gesetze oder behördliche
Auflagen von Seiten eines Ausstellers verletzt wurden, müssen diese vom jeweiligen Verursacher ersetzt werden.
12. Fotografie
Die Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt durch autorisiertes Personal Zeichnungen, Filmaufnahmen und Fotografien von Messeständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen, die für ihre Werbezwecke genutzt werden. Der Aussteller verzichtet auf
alle Einwendungen aus dem Eigentümer- und Nutzungsrecht. Andere Personen benötigen für Aufnahmen jeder Art die ausdrückliche,
schriftliche Genehmigung der Ausstellungsleitung.
13. Abbau und Rückgabe
Der Aussteller ist dazu verpflichtet, den gebuchten Standplatz nach der Veranstaltung so zu hinterlassen, wie er ihn vor dem Aufbau
vorgefunden hat. Für evtl. Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche bzw. Inventar haftet der Aussteller in vollem
Umfang. Dies gilt insbesondere auch für Müll. Stände, Ausstellungsgegenstände und Müll, welche bis Abbauende (21Uhr) nicht entfernt
worden sind, werden vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers entfernt.
14. Anlieferung
Jeder Aussteller darf 30 Minuten zum Be- und Entladen vor der Location halten. Danach muß dieser sein Auto entfernen. Spätestens
jedoch 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
15. Zahlungsbedingungen
Die Standmiete ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die fristgerechte Bezahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Sollte die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt worden sein, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall
werden 50% (bis 6 Wochen vor Veranstaltung) bzw. 100% (ab 6 Wochen vor der Veranstaltung) der Standmie-te zzgl. Mwst. fällig.
16. Rücktritt des Ausstellers
Sollte ein Aussteller vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er von diesem Recht bis 6 Wochen vor der Veranstaltung Gebrauch machen.
Im diesem Fall werden dem Aussteller 50% der Standmiete zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt. Bei einem späteren Rücktritt sind 100% der
Standmiete zzgl. Mwst. fällig.
17. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter verpflichtet sich bei einer Absage der Veranstaltung dem Aussteller die Standmiete zurückzuerstatten. Weitere, anfallenden Kosten (wie z.B. Produktionskosten, Anreise usw.) sind in diesem Fall vom Aussteller selbst zu tragen.
18. Gastronomisches Angebot
Speisen und Getränke dürfen nur angeboten werden, wenn diese vom Veran-stalter zugelassen worden sind. Das jeweilige Angebot muss
im Vorfeld mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Aussteller, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort abgeben, benötigen eine
entsprechende Erlaubnis vom Ordnungsamt Stuttgart. Zudem müssen die Vorschriften der Lebensmittel-überwachung exakt eingehalten
werden. Die Gastronomie (Speisen & Getränke) befindet sich ausschließlich Outdoor auf dem Vorplatz der Location. Bitte beachten: auch
bei schlechtem Wetter fällt die Standgebühr in voller Höhe an. Ein Anspruch auf einen Ersatzplatz im Innenbereich besteht in diesem Fall
nicht. Seiten des Veranstalters wird keine Haftung für beschädigte Ware/Technik/Equipment oder für wetterbedingt geringeren Umsatz
übernommen.
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19. Haftung, Gewährleistung
Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlos-sen sind insbesondere Schäden, die durch Feuer, Explosion, Gewaltanschläge, Unwetter oder andere Formen höherer Gewalt oder durch Diebstahl, Ein-bruch, Versagen von Versorgungsanlagen
und ähnliche Ursachen entstehen. Der Aussteller erbringt den Nachweis einer entsprechenden Aussteller-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
20. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen „Besonderen Teilnahmebedingungen“ und des gesamten Vertrages nicht. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam ist, gilt an deren Stelle die
ihrem Sinn
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