Preisliste 2014
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Preisliste 2014
Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG Preisliste 2014 Gültig ab 1. Februar 2014 Mobilität hat eine Basis: Naturstein und Asphalt Inhaltsübersicht BAG / BVG Preisliste 2014 Firmenprofil 4 Vertriebspartner 5 Unsere Vertriebsmannschaften 6 Referenzobjekte 2013 8 Liefer- und Annahmeprogramm 10 Hartsteinmaterial Nahe/Hunsrück/Mosel Saarland, Westpfalz, Rheinhessen/Nord-/Südpfalz Rheinhessen/Nordpfalz, Südpfalz, Bergstraße/Kurpfalz/Enzkreis 12 14 16 Asphaltmischgut (BORNIT-Produkte auf Anfrage) Nahe/Hunsrück/Mosel, Westpfalz Rheinhessen/Nord-/Südpfalz 18 20 Sand/Kies Rheinhessen, Oberrhein, Westpfalz 22 Entsorgung, Deponierung und Wiederverwertung Baden-Württemberg/Enzkreis, Südpfalz, Westpfalz, Bergstraße/Kurpfalz, Hessen 24 26 Qualitätsmanagement 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen 29 Verkaufsbereiche 30 Nahe/Hunsrück/Mosel, Saarland, Rheinhessen/Nordpfalz BAG / BVG 3 Firmenprofil Vertriebspartner BVG und Basalt AG Kompetenz, Zuverlässigkeit und Service – deutschlandweit BVG – zuverlässig, kompetent, kundennah Innovative Produkte in Kombination mit höchster Produktqualität und einer kundenorientierten Serviceleistung sind fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Flache Hierachien sowie kurze Kommunikations- und Informationswege ermöglichen es zudem, unsere Kunden schnell, termingerecht und flexibel mit den benötigten Produkten zu beliefern. Basalt-Union GmbH (BU) Linzhausenstraße 22 53545 Linz 02644 563-223 02644 563-277 basalt-union.de [email protected] Aus der am 14.11.1986 gegründeten Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG (BVG) hat sich im Laufe der Zeit ein vielseitiges Unternehmen der Naturstein- und Asphaltindustrie entwickelt. 4 PREISLISTE 2014 Hollweg, Kümpers & Comp. (HKC) Hafenstraße 43 48432 Rheine 05971 9893-0 05971 81151 hkc-rheine.de [email protected] Westdeutsche Grauwacke-Union GmbH (WGU) Seßmarstraße 5 51643 Gummersbach 02261 39-0 02261 39-122 grauwacke-union.de [email protected] Mobilität hat eine Basis: Naturstein und Asphalt Unser umfangreiches Produktportfolio besteht heute, neben den beiden Kerngeschäftsfeldern Naturstein und Asphaltmischgut, aus den Produkten: Naturwerksteine, Wasserbausteine und Recyclingmaterial. Sonderprodukte wie beispielsweise Bornit-Erzeugnisse sowie die umweltgerechte Entsorgung von belastetem Material runden unser breit gefächertes Leistungsspektrum ab und machen die BVG zu einem zuverlässigen Komplettanbieter. TUST Tief- und Straßenbaustoffe GmbH & Co. KG Oldenburger Allee 11 30659 Hannover-Lahe 0511 64666-0 0511 64666-199 tust.de BVG und Basalt AG – ein starker und kompetenter Verbund Die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft (BVG) ist ein Tochterunternehmen der Basalt-Actien-Gesellschaft. Die Basalt AG wurde im Jahr 1888 gemeinsam von Rheinischen Steinbruchbesitzern und einer Gruppe Holländischer Kaufleute gegründet. Im selben Jahr trat der heutige Alleingesellschafter, die Familie Werhahn, in das Unternehmen ein. Seit 1892 liegt der Firmensitz der Basalt AG in Linz am Rhein. Die Basalt AG verfügt bundesweit über ein Netz von Beteiligungsgesellschaften und regional operierenden Niederlassungen und Produktstätten. Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG (BVG) Bahnhofstraße 19 55606 Kirn 06752 132-0 06752 132-60 bvg-kirn.de [email protected] Allg. Baustoff-Handels-Contor GmbH (ABC) Windischholzhäuser Weg 5 99198 Erfurt 0361 6018-500 0361 6018-4130 abc-baustoffe.de [email protected] BAG / BVG 5 Unsere Vertriebsmannschaften Die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft versteht sich als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister ihrer Kunden. Insbesondere im Vertrieb spielen die Anforderungen und Wünsche der Kunden eine vorrangige und übergeordnete Rolle. Durch unterschiedliche Verkaufsbereiche und die damit verbundene günstige geografische Lage zu den jeweiligen Absatzmärkten ist die BVG in der Lage, mit einem Höchstmaß an Flexibilität auf die regional unterschiedlichen Marktanforderungen zu reagieren und die notwendige Kundennähe sicherzustellen. Unsere Vetriebsfachleute kennen die Märkte und beraten Sie gern. 4. Rheinhessen/Nordpfalz/Südpfalz/Rhein-Main Am Bahndamm 14 67292 Kirchheimbolanden 06352 7049-0 06352 7049-20 [email protected] 1. Nahe/Hunsrück/Westpfalz Bahnhofstraße 19 55606 Kirn 06752 132-0 06752 132-60 [email protected] 2. Mosel Am Moselkai 54293 Pfalzel 0651 996100-0, -1 0651 996100-2 [email protected] Disposition Andreas Lawall 06352 7049-34 0160 901184487 Verkauf Westpfalz Romeo Jelacic 06752 132-68 0160 96086224 David Goldschmidt 06352 7049-31 0151 12198361 [email protected] Verkauf Südpfalz Karlheinz Bäcker 06352 7049-29 0170 6622429 Verkauf (Rhein-Main) Michael Kropp 06352 7049-14 0170 5604063 Verkauf Nahe/Hunsrück Oliver Wilhelm 06752 132-67 0171 3360424 Disposition Andreas Lawall 06352 7049-34 0160 901184487 Verkauf (Rheinh./Nordpf.) Herbert Henzel 06352 7049-13 0172 6660602 David Goldschmidt 06352 7049-31 0151 12198361 [email protected] 5. Bergstraße/Kurpfalz Daimlerstraße 12 69469 Weinheim 06201 6001-90 06201 6001-99 [email protected] Naturstein u. Entsorgung Verkauf Frank Burkhardt 06201 6001-92 0171 7646678 Naturstein u. Entsorgung Disposition Dennis Wisser 06201 6001-94 dennis.wisser@ bvg-kirn.de Verkauf Thomas Bendlage 0651 996100-0 0172 2609034 Disposition Andreas Lawall 06352 7049-34 0160 901184487 Transportbeton Verkauf Günther Schnellbächer 06201 6001-36 David Goldschmidt 06352 7049-31 0151 12198361 [email protected] Transportbeton Disposition Ralf Roewer 06201 6009-35 3. Saarland 6. Enzkreis/Kraichgau/Nordschwarzwald Verkauf Ambetstraße 71 Michael Kuhn 66839 Schmelz/Saar 06887 9016-12 06887 9016-0 0175 9394438 06887 9016-20 [email protected] Disposition Janine Münchhofen 06887 9016-11 janine.muenchhofen@ bvg-kirn.de Kißlingweg 69 75417 Mühlacker 07041 81051-0 07041 81051-15 [email protected] 6 PREISLISTE 2014 Verkauf Andreas Essig 07041 81051-11 0172 6651011 Disposition Birgit Laißle 07041 81051-12 birgit.laiß[email protected] BAG / BVG 7 Referenzprojekte 2013 Zahlreiche herausragende Projekte standen auch 2013 auf unserer Prioritätenliste – unter anderem: Bad Münster am Stein – Ebernburg an der Nahe Umgestaltung des Salinenwehrs in eine naturnahe Sohlengleite BAB A 6 AS Kaiserslautern West bis AS Kaiserslautern Ost 6-spuriger Ausbau A 8 Lärmschutzwand bei Heusweiler/Niedersalbach Zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nahe für Fische und alle anderen gewässerbegleitenden Organismen wurde von Juli bis Ende Oktober 2013 das Salinenwehr der Nahe bei Bad Münster am Stein in eine naturnahe Sohlengleite umgebaut. Damit können Fische und Kleintiere des Gewässers die Wehranlage wieder überwinden. Die Überwindbarkeit der Querbauwerke ist für viele in der Nahe vorkommenden Fische und Kleintiere überlebenswichtig. Die BVG war am Umbau durch Steinlieferungen maßgeblich beteilig. Von welchen Werken wurde geliefert? – Steinbruch Kirn Hellberg – Steinbruch Langenthal Einbaufirma: Fa. Balter, Losheim Windpark Biebern (Kisselheide) und Nannhausen (Hunsrück) Bauzeit: Juli bis Oktober 2013 A 61 – AS Stromberg – AS Rheinböllen Deckenerneuerung mit (PMA Asphalt) Im Zuge des 6-spurigen Ausbaus der BAB A 6 in Kaiserslautern wurde im Oktober 2013 die erste Fahrspur Richtung Saarbrücken voll ausgebaut. Als Deckschicht kam hierbei ein PMA 5 zur Ausführung. Die besondere Herausforderung war hierbei die Einbaubreite von 14,75 m. Dies war für alle Beteiligten erstmalig und stellte hohe Ansprüche an Produktion, Logistik und Asphalteinbau. Eingebaut wurde gestaffelt mit zwei Vögele Asphaltfertigern und zwei Roadtec Shuttle-Buggys als Nachmischbeschicker. Zum Verdichten waren sieben BOMAG Walzen im Einsatz. Die Tagesmengen beliefen sich beim Deckenbau auf ca. 2.000 to PMA. Die Bedienung der Fertiger erfolgte mit 25 Sattelfahrzeugen parallel von unseren Mischwerken Jettenbach und Ramstein. Von welchen Werken wurde geliefert? – Steinbruch Jettenbach – Mischanlage Ramstein – Mischanlage Jettenbach Einbaufirma: Fa. Thomas, Kirchberg Das riesige natürliche Potenzial zur sauberen Stromerzeugung durch Windenergie bleibt weiterhin ein großes Thema im Rhein-Hunsrück-Kreis. Auch um die Gemeinden Biebern und Nannhausen entstanden in 2013 zwei Windparks mit insgesamt acht Windrädern. Bei der Errichtung der Anlagen waren wir durch Materiallieferungen für Fundamentgründungen, Kranstellflächen und den notwendigen Wegebau für die Schwertransporte maßgeblich beteiligt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten auf der A 61 Speyer – Koblenz wurde im Frühjahr 2013 eine Deckensanierung zwischen den Anschlussstellen Stromberg und der Anschlussstelle Rheinböllen in Fahrtrichtung Koblenz durchgeführt. Bei dieser Maßnahme wurde auf der A 61 erstmals auf einen dichten Binder AC 22 BS 25/55-55A ein PMA 5 30/45 NV als Deckschicht eingebaut. Um die geforderten Tagesmengen Asphaltbinder zu erreichen lieferten wir teilweise parallel von zwei Mischwerken. Von welchen Werken wurde geliefert? – Steinbruch Kirn Hellberg – Steinbruch Langenthal Von welchen Werken wurde geliefert? – Mischanlage: Neu-Bamberg – Mischanlage: Langenthal Einbaufirma: Fa. Oehm, Meppen 8 PREISLISTE 2014 Bauzeit: Mai bis November 2013 Einbaufirma: Fa. Oevermann, Münster Auf der A 8 bei Heusweiler wurde im Laufe des Jahres 2013 eine Lärmschutzwand auf einer Länge von 1km errichtet. Die besondere Bauweise mit einem Schallschutzkern aus Beton erfüllt die Anforderungen der Schallorptionsklasse A3. Von welchem Werk wurde geliefert? – Steinbruch Michelbach Einbaufirma: Fa. Schnorpfeil, Trier Bauzeit: Juni 2012 bis Dezember 2013 Bauzeit: März 2013 bis April 2014 Erweiterung der Produktionsstätte Fritsch GmbH – Mahlen und Messen in Idar-Oberstein, Ortsteil Weierbach Der Neubau der Produktionshalle wurde von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Er wird dem Unternehmen zukünftig beim Ausbau seiner Unternehmensfelder behilflich sein. Die BVG war beim Bau durch Natursteinlieferungen maßgeblich beteiligt. Von welchem Werk wurde geliefert? – Steinbruch Kirn Hellberg Bauzeit: Mai bis Juni 2013 Einbaufirma: Fa. Bronn, Oberhausen/Kirn Bauzeit: März bis Dezember 2013 BAG / BVG 9 Liefer- und Annahmeprogramm Anwendungsbereich Materialsorten – Straßenbau Straßenbaustoffe nach TL Beton, TL Gestein, TL SoB, ZTVE StB 09 und TL Asphalt-StB 07, Bodenverbesserungsmaterial, Recyclingmaterial, Frostschutz, Mineralgemisch, Natursteinpflaster, Grünbankett, Bettungssand, Fugensand – Hoch- und Tiefbau Steinerde, Siebschrotten, Bodenverbesserungsmaterial, Vorsiebmaterial, Drainagesplitte, Lärmschutz, Bettungssand, Fugensand – Garten- und Landschaftsbau Mutterboden, Schotterrasen, Findlinge, Pflastersplitt, Steinmehl als Bodenverbesserer, Gabionenfüllungen, Lava, Bettungssand, Fugensand – Sportstättenbau Schottertragschicht, Draintragschicht, Edelsand rot, dynamische Sportplatzschicht nach DIN 18035, Lava – Brückenbau Planumsschutzschicht, Splitte, Bauwerkshinterfüllung – Kalksandsteinproduktion Grobe Gesteinskörnung (Edelsplitte), feine Gesteinskörnung (Edelbrechsand) –Dolomit-Kalk – Waldwegebau Vorsiebmaterial, Recyclingmaterial – Gneis – Bahnbau – Kalkstein Muschelkalk Gleisschotter nach DIN EN 13450 und DBS 918061, KG 1 (Planumsschutzschicht) und KG 2 nach DBS 918062, Grobe Gesteinskörnungen, Mineralgemische – Wasserbau Wasserbausteine nach TLW/03 und DIN EN 13381-1 – Andesit – Mauerwerkbau Senksteine, Steinschüttung – Lieferbeton – Betonfertigteile – Betonsteine Grobe Gesteinskörnung (Edelsplitte), feine Gesteinskörnung (Edelbrechsand) und Steinmehl als Betonzuschläge nach DIN EN 12620, Lava – Weitere Baustoffe Recycling-Gemische, Haftkleber und Bitumenemulsionen, Fugenband, Bindemittel, Kalksteinmehl, Streusplitte und Salz für den Winterdienst, Lava – Wiederverwertung – Entsorgung – Deponierung Erdaushub, Bauschutt, bituminöser Asphaltaufbruch, pechhaltiger Straßenaufbruch, Fräsgut, pechhaltige hydraulisch gebundene Tragschicht Bedarfsgerechte Produkte für eine Vielzahl von Aufgaben Die Vielfalt des Lieferprogramms macht die BVG zu einem kompetenten Partner für alle Bereiche der Bauindustrie. Ob Verkehrswegebau, Landschaftsbau oder Mauerwerke, die Einsatzgebiete unserer Produkte sind nahezu unbegrenzt. Um ein bedarfs- und praxisgerechtes Lieferangebot sicherzustellen, wird unser Produktprogramm ständig aktualisiert bzw. erweitert. Entsprechend dem gewandelten Wertebewusstsein in unserer Gesellschaft widmet sich die BVG schon seit mehreren Jahren der Wiederverwertung und umweltgerechten Deponierung von Baustoffen. Ein Beweis dafür, dass unser Unternehmen für die Zukunft gerüstet ist. – Kuselit Mikrodiorit – Quarzit – Quarzporphyr – Rhyolith –Syenit 10 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 11 Hartsteinmaterial Nahe/Hunsrück/Mosel Materialsorten (Euro/to) Gleisschotter, KG 1/2 bag Schotter bag Lieferwerk Kirn/Hellberg Henau Langenthal Traisen Ellenberg Hoxel Meckel Gesteinsart Andesit Quarzit Andesit Quarzporphyr Andesit Quarzit Dolomit-Kalk auf Anfrage — — — — — — 32/45 mm — — — — auf Anfrage 13,50 — 32/56 mm 14,60 14,70 — 15,10 auf Anfrage 13,50 13,60 über 56 mm 14,60 — — 15,10 auf Anfrage 13,50 13,60 — 10,90 auf Anfrage — auf Anfrage — 10,60 14,10 — 14,20 — — — — ® ® feine Gesteinskörnung bag ® (Sand 0/5 mm) 5/11 mm grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 13043 und TL Gestein Pflastersplitt bag ® Bettungssand bag® 5/16 mm — — — 15,00 — 13,20 — 11/22 mm 14,10 — 14,20 — — — — 16/32 mm — 14,20 — 15,00 — 13,20 13,20 22/32 mm 14,10 — 14,20 — 15,00 — — 1/4–2/5 mm 15,90 auf Anfrage 15,90 18,10 20,00 15,50 16,90 — auf Anfrage — — 20,00 — — — — — — 20,00 — — — — — — auf Anfrage — — 0/2 mm 14,45 12,30 14,30 — 14,30 9,60 13,20 1/4 mm 31,45 37,30 — — — — — 2/5 mm 21,80 32,20 21,60 — 21,20 — 17,20 5/8 mm 24,20 30,60 23,25 — 24,00 — 17,20 8/11 mm 24,20 29,90 23,25 — 24,00 — 17,20 11/16, 16/22 mm 21,60 29,40 20,65 — 21,20 — 17,20 — auf Anfrage — — — — — 2/8 mm 18,35 23,80 — — 21,20 — — 8/16 mm 18,35 auf Anfrage — — — — — 16/22 mm 18,35 auf Anfrage — — 21,20 — — 0/32 mm 10,20 9,50 10,10 10,55 10,35 9,90 10,30 0/45 mm 10,20 9,50 — — 10,35 9,90 10,30 0/56 mm 10,20 9,50 — 10,55 10,35 9,90 — 0/32 mm 11,00 10,45 — — 11,05 — — 0/45 mm 11,00 10,45 — — 11,05 — — 0/56 mm 11,00 10,45 — — 11,05 — — — — — — — — — 0/5 mm FugensandFS/2K bag® Grünbankett GB fix bag ® feine Gesteinskörnung bag ® grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 13043 und TL Gestein ® Edelsplitte bag – weiß – (zur Aufhellung) grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 12620 Frostschutzmaterial bag n. TL SoB ® Schottertragschicht bag n. TL SoB ® Schottergemisch ohne NS (n. ü.) bag ® Hartsteinmaterial 0/50 mm (n. ü.) bag Verfüllsand bag ® Wasserbausteine bag ® Mauersteine bag® Vorsiebmaterial bag ® Bodenverbesserungsmaterial bag — — — — — — — 0/22 mm — — — — — — — 0/45 mm — — — — — — — 9,40 6,90 9,40 6,70 9,50 6,40 — 31,50 — — — — — 33,00 — auf Anfrage — — — 37,50 — 6,35 5,90 6,15 5,85 6,95 6,30 5,45 6,35 auf Anfrage 6,35 6,15 6,95 6,30 7,55 1 1 1 4 1 1 2 ® Steinschläge bag® ® zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7) Nahe/Hunsrück/Mosel Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis, Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. 12 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 13 Hartsteinmaterial Saarland Materialsorten (Euro/to) Gleisschotter, KG 1/2 bag Schotter bag feine Gesteinskörnung bag ® grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 13043 und TL Gestein Pflastersplitt bag Lieferwerk Michelbach Oberlinxweiler Jettenbach Rammelsbach Kreimbach Albersweiler Kirchheimbolanden Gesteinsart Andesit Kuselit (Mikrodiorit) Kuselit (Mikrodiorit) Kuselit (Mikrodiorit) Kuselit (Mikrodiorit) Gneis-Granit Andesit 19,00 — 19,00 19,00 — — 19,00 32/45 mm — — — 14,80 14,80 15,10 auf Anfrage ® ® ® 32/56 mm 15,10 15,10 — 14,80 14,80 15,10 auf Anfrage über 56 mm 15,10 15,10 — 14,80 14,80 15,10 auf Anfrage (Sand 0/5 mm) 14,50 — 12,10 12,00 12,00 — — 5/11 mm 14,70 14,70 — 13,90 — 16,00 — 5/16 mm — — — — — — — 11/22 mm 14,70 14,70 — — — 16,00 — 16/32 mm — — 14,10 13,90 — 16,00 15,20 22/32 mm 14,70 14,70 — — — — — — — — 17,60 — — 17,20 16,50 — 16,80 — — 27,20 18,40 16,50 — 16,80 — — — 18,40 — — 15,50 — — 15,90 auf Anfrage 16,90 16,90 16,10 16,10 16,10 — 12,90 1/4–2/5 mm Bettungssand bag® 0/5 mm FugensandFS/2K bag® Grünbankett GB fix bag ® feine Gesteinskörnung bag ® 0/2 mm grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 13043 und TL Gestein 1/4 mm — — — auf Anfrage auf Anfrage — 30,95 2/5 mm 20,40 20,40 21,10 21,10 21,10 28,60 24,15 5/8 mm 23,10 23,10 24,20 23,70 23,70 — 26,15 8/11 mm 23,10 23,10 24,20 23,70 23,70 — 26,15 11/16, 16/22 mm 20,10 20,10 22,10 22,10 22,10 — 22,55 — — — — — — — 2/8 mm 18,50 18,50 19,10 19,10 19,10 — 21,35 8/16 mm 18,50 18,50 19,10 19,10 19,10 — 20,55 16/22 mm 18,50 18,50 19,10 19,10 19,10 — 20,55 0/32 mm 11,00 11,00 10,20 10,10 10,20 11,80 11,45 0/45 mm 11,00 — 10,20 10,10 10,20 11,80 11,45 0/56 mm 11,00 11,00 10,20 10,10 10,20 11,80 11,45 0/32 mm 11,90 11,90 10,50 10,40 10,50 12,50 12,15 0/45 mm 11,90 — 10,50 10,40 10,50 12,50 12,15 0/56 mm 11,90 11,90 10,50 10,40 10,50 12,50 12,15 — — — — — — — ® Edelsplitte bag – weiß – (zur Aufhellung) grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 12620 Frostschutzmaterial bag n. TL SoB ® Schottertragschicht bag n. TL SoB ® Schottergemisch ohne NS (n. ü.) bag ® Hartsteinmaterial 0/50 mm (n. ü.) bag Verfüllsand bag ® Wasserbausteine bag ® Mauersteine bag® Vorsiebmaterial bag ® Bodenverbesserungsmaterial bag 10,20 10,20 9,50 9,40 9,50 8,95 — 0/22 mm — — — — — — — 0/45 mm — — — — — — — 5,10 5,10 8,40 7,40 8,40 — 5,00 auf Anfrage — — — — 20,75 22,10 — — — — — — — 5,80 5,80 6,40 6,10 6,40 6,95 6,30 6,30 6,30 6,70 6,40 6,70 4,95 6,45 3 3 1 1 1 4 4 ® Steinschläge bag® ® zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7) Rheinhessen/Nord-/Südpfalz Westpfalz Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis, Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. 14 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 15 Hartsteinmaterial Bergstraße/Kurpfalz/Enzkreis Rheinhessen/Nord-/Südpfalz Materialsorten (Euro/to) Gleisschotter, KG 1/2 bag Schotter bag feine Gesteinskörnung bag ® grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 13043 und TL Gestein Pflastersplitt bag ® Bettungssand bag® Frostschutzmaterial bag n. TL SoB ® Schottertragschicht bag n. TL SoB ® Schottergemisch ohne NS (n. ü.) bag Verfüllsand bag ® Wasserbausteine bag ® Mauersteine bag® Vorsiebmaterial bag® Bodenverbesserungsmaterial bag ® zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7) auf Anfrage 12,10 12,10 12,10 — auf Anfrage 32/45 mm 15,05 15,65 13,35 32/56 mm Weinheim 15,05 15,65 — 13,55 auf Anfrage — 12,10 12,10 über 56 mm — 15,65 13,35 13,55 — — 12,10 12,10 (Sand 0/5 mm) — 12,85 — — — — — — 5/11 mm — 15,20 — — — — 12,80 12,80 5/16 mm — 15,20 14,50 — — — 12,80 12,80 11/22 mm 15,05 — 14,50 — — — 12,80 12,80 16/32 mm 15,05 15,20 — 14,80 — — 12,80 12,80 22/32 mm 15,05 15,20 14,50 14,80 — — 12,80 12,80 1/4–2/5 mm 16,70 17,10 15,10 — 21,60 — — — auf Anfrage 18,40 — 16,70 20,60 — — — — 18,40 — 15,40 — — — — — — — — — — — — 13,20 12,80 — 14,50 — — — — 1/4 mm — — — — — — — — 2/5 mm 28,25 24,15 — 22,20 — — — — 5/8 mm 25,70 26,10 — 22,20 — — — — 8/11 mm 25,70 26,10 — 22,20 — — — — 11/16, 16/22 mm 22,80 22,55 — 20,80 — — — — — — — — — — — — 2/8 mm 21,40 21,35 — — — — 13,90 13,90 8/16 mm 20,40 20,55 — — — — 13,10 13,10 16/22 mm 20,40 20,55 — — — — 13,10 13,10 0/32 mm 11,15 11,45 12,30 11,90 14,50 12,80 12,80 12,80 0/45 mm 11,15 11,45 12,30 11,90 14,50 12,80 12,80 12,80 0/56 mm 11,15 11,45 — 11,90 14,50 — — — 0/32 mm 11,80 12,15 12,70 12,40 14,90 12,80 12,80 12,80 0/45 mm 11,80 12,15 12,70 12,40 14,90 12,80 12,80 12,80 0/56 mm 11,80 12,15 — 12,40 14,90 — — — — — 11,70 — — 12,10 12,10 12,10 — 9,80 — — — — — — 0/22 mm — — — — — — — — 0/45 mm — — — — — — — — 4,60 5,00 11,30 10,90 — — — — ® Steinschläge bag® 13,55 — ® Hartsteinmaterial 0/50 mm (n. ü.) bag auf Anfrage — ® Edelsplitte bag – weiß – (zur Aufhellung) grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 12620 auf Anfrage Syenit 0/2 mm grobe Gesteinskörnung bag® n. DIN EN 13043 und TL Gestein auf Anfrage Mackenheim Kalkstein (Muschelkalk) ® feine Gesteinskörnung bag — Ittlingen Andesit FugensandFS/2K bag® ® Roßwag Kalkstein (Muschelkalk) Eisensteinerkopf Kirchheimbolanden Rhyolith 0/5 mm Grünbankett GB fix bag Illingen Kalkstein (Muschelkalk) Neu-Bamberg ® ® Knittlingen Kalkstein (Muschelkalk) Lieferwerk Gesteinsart — — — — — — — — 52,80 — — 81,00 — auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage 6,20 6,30 7,50 6,50 auf Anfrage 7,25 7,25 7,25 auf Anfrage 6,45 7,50 5,80 auf Anfrage — — — 4 4 5 5 5 6 6 6 Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis, Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. 16 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 17 Asphaltmischgut (BORNIT-Produkte auf Anfrage z. B. Fugenband, Haftkleber etc.) Nahe/Hunsrück/Mosel Materialsorten (Euro/to) Asphalttragschicht, 70/100 bag Langenthal Pfalzel Neumagen Jettenbach Ramstein 32 mm 67,20 68,00 68,00 66,50 68,50 32 mm 67,20 68,00 68,00 — 68,50 22 mm 68,20 69,00 69,00 67,50 69,50 16 mm 69,20 70,00 70,00 — 70,50 16 mm 84,70 85,00 85,00 84,00 86,00 22 mm 83,00 86,50 86,50 82,00 84,00 16 mm 84,00 87,00 87,00 83,00 85,00 11 mm 85,50 88,50 88,50 84,00 86,00 11 mm 98,60 100,00 100,00 97,00 99,00 8 mm 100,60 102,50 102,50 98,00 100,00 5 mm 101,60 104,50 104,50 101,00 103,00 0/2 mm 66,50 65,50 65,50 65,50 67,50 — — — — auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage 1 2 2 1 1 Mischwerk ® wdl. Asphalttragschicht, 70/100 bag® Asphaltbinder, 70/100 bag® Asphaltdeckschicht, 70/100 bag® Bit. Sand (Grus), 70/100 bag® Gussasphalt bag® Splittmastixasphalt und Sondermischgut bag® zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7) Westpfalz Nahe/Hunsrück/Mosel Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW, Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. 18 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 19 Asphaltmischgut (BORNIT-Produkte auf Anfrage z. B. Fugenband, Haftkleber etc.) Südpfalz Rheinhessen/Nordpfalz Neu-Bamberg Kirchheimbolanden Albersweiler Speyer 32 mm 68,65 68,65 69,55 69,55 32 mm 68,65 68,65 69,85 69,85 22 mm 69,05 69,15 69,55 69,55 16 mm 70,10 70,10 69,85 69,85 16 mm 86,45 86,45 84,35 84,35 22 mm 85,90 84,90 86,40 86,40 16 mm 87,20 85,45 86,95 86,95 11 mm 88,45 86,45 87,20 87,20 11 mm 102,15 100,75 102,15 102,15 8 mm 103,40 101,00 102,80 102,80 5 mm 105,55 103,40 102,65 102,65 0/2 mm 62,00 60,40 64,10 64,10 Gussasphalt bag® auf Anfrage auf Anfrage — — Splittmastixasphalt und Sondermischgut bag® auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage 4 4 4 4 Materialsorten (Euro/to) Asphalttragschicht, 70/100 bag Mischwerk ® wdl. Asphalttragschicht, 70/100 bag® Asphaltbinder, 70/100 bag® Asphaltdeckschicht, 70/100 bag® Bit. Sand (Grus), 70/100 bag® zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7) Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW, Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. 20 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 21 Sand/Kies Rheinhessen Oberrhein* Westpfalz Materialsorten (Euro/to) Kieswerk Gimbsheim/Hamm RKS Eckelsheim Rheinau-Helmlingen (Schiffsverladung Rhein km 314,70) Gensinger Katzenbach gew. Rheinsand 0/2 b mm 10,30 — 9,20 — gew. Rheinsand 0/2 a mm auf Anfrage — — — gew. Oberrheinsand 0/2 a mm — — — — 16/32 mm auf Anfrage — 11,25 — 16,40 — 11,45 — 5,60 — auf Anfrage — 0/8 mm 13,30 — 10,50 — 0/16 mm 13,30 — 10,50 — 0/32 mm 13,30 — 10,50 — 0/2 mm (gew.) — — — — 2/5 mm — — — — 5/8 mm — — — — 8/11 mm — — — — Grubensand ungesiebt — 4,50 — 4,50 Grubenkies — 4,95 auf Anfrage — Grubensand gesiebt — 6,10 — 6,80 auf Anfrage — — — 4 4 5 1 Gew. Körnungen 2/8, 8/16 mm Auffüllmaterial Kiessand-Gemisch Alp. Moräne Edelbrechsand Alp. Moräne Edelsplitt Mörtelsand zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7) * Diese Materialien können per Schiff verladen werden 22 PREISLISTE 2014 0/1 mm Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis, Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. BAG / BVG 23 Entsorgung, Deponierung Wiederverwertung Nahe/Hunsrück/Mosel Saarland Saarland Lebach Oberlinxweiler Rheinhessen/Nordpfalz Büttel RC Werk Worms Frei-Laubersheim/ Neu-Bamberg RKS Eckelsheim Kirn Dienstweiler Pfalzel 3 3 3 bis 50 x 50 x 75 cm — auf Anfrage 10,00 — 10,00 6,70 5,20 — — 11,50 (Euro/m³) größer 50 x 50 x 75 cm — auf Anfrage 14,00 — 18,50 Zuschlag 11,80 — — 23,00 (Euro/m³) bis 50 x 50 x 75 cm — auf Anfrage 15,50 — 21,00 10,30 21,50 — — 34,50 (Euro/m³) größer 50 x 50 x 75 cm — auf Anfrage 21,50 — 30,00 Zuschlag 29,50 — — 46,00 (Euro/m³) Bauschutt, unsortiert, AVV 170107 (ngA) — auf Anfrage — — — 28,20 auf Anfrage — — — — Bauschutt, vorsortiert, unbelastet, AVV 170102 (ngA) — auf Anfrage 10,00 16,50 (Euro/m³) — 13,00 13,90 — — 28,75 (Euro/m³) Bauschutt mit Erdaushub, unbelastet, AVV 170504 (ngA) — auf Anfrage — — — auf Anfrage — — — — Erdaushub, unbelastet, AVV 170504 (ngA) — 7,50 16,50 6,50 (Euro/m³) 6,50 auf Anfrage 5,30 7,40 12,30 (Euro/m³) auf Anfrage* Mauerwerk, Ziegelbruch, Keramik, AVV 170103, Steinzeuggemisch, AVV 170107 (ngA) — auf Anfrage 43,00 — 10,00 19,45 13,90 — — 28,75 (Euro/m³) Bims, Porenbeton, Leichtbeton, AVV 170101 (ngA) — auf Anfrage 43,00 — — auf Anfrage — — — 40,25 (Euro/m³) bis 50 x 50 x 75 cm — auf Anfage 9,50 — 15,50 6,70 5,20 — — 17,25 (Euro/m³) größer 50 x 50 x 75 cm — auf Anfrage 13,50 — 22,50 Zuschlag 11,80 — — 23,00 (Euro/m³) 82,00 — — — — — — — — 82,00 (Euro/to) Mutterboden — — auf Anfrage auf Anfrage — auf Anfrage — — — — Recycling, Vorsiebung — auf Anfrage auf Anfrage — — 2,40 1,90 — — 1,75 (Euro/to) Recyclingmaterial 0 – 100 (0/32, 0/56, 0/100) — — auf Anfrage — — 7,10 4,20 — — 4,00 (Euro/to) RC-Frostschutz 0/32 gü (TL SoB 07) — — auf Anfrage — auf Anfrage 8,40 RC–1 1) — — — auf Anfrage Recyclingmaterial 0/32 überwacht (mit Umweltverträglichkeitsprüfung) — auf Anfrage auf Anfrage — — 6,30 RC–C 2) 6,30 3) — — — 1 1 2 3 3 4 4 4 4 4 Materialsorten (Euro/to) Annahmestelle Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Beton, unbewehrt, AVV 170101 (ngA) Beton, bewehrt, AVV 170101 (ngA) bitum. Aufbruch AVV 170302 (ngA) Teeraufbruch, AVV 170301 (gA) Abenheim 3 (Neu-Bamberg) 3 Kirchheimbolanden 3 Verkauf zuständiges Verkaufsbüro ( s. Seite 6 u. 7) weitere Materialien auf Anfrage 1) Frostschutz nach TL SoB 07 2) RC-C, überwacht nach BRB-Richtlinie und Ergänzungen 3) RyM 0/45, überwacht * nur Standort Eisensteiner Kopf Es gelten die Annahmebedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Für Materialverunreinigungen (Einzelteile) wird ein Aufschlag von 38,50 Euro pauschal berechnet. Vorstehende Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. ngA = nicht gefährliche Abfälle gA = gefährliche Abfälle Die Nachweispflicht ist nach Kreislauf-Wirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) sowie der Nachweisverordnung einzuhalten. 24 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 25 Entsorgung, Deponierung Wiederverwertung Baden-Württemberg/Enzkreis Südpfalz Westpfalz Karlsruhe Roßwag * Knittlingen / Illingen Albersweiler Speyer Jettenbach 3 3 3 3 bis 50 x 50 x 75 cm 9,40 10,30* — — größer 50 x 50 x 75 cm 13,90 20,30* — bis 50 x 50 x 75 cm 13,90 20,30* größer 50 x 50 x 75 cm 19,90 Westpfalz Gensinger Katzenbach Bergstraße/Kurpfalz Hessen Ramstein Rammelsbach Rahm Rodenbach Ittlingen Erlenbach Wiesbaden 3 3 3 3 3 3 — — — 5,60 — 12,50 5,60 — — — — auf Anfrage — 23,50 16,00 — — — — — auf Anfrage — 27,50 21,00 20,30* — — — — — auf Anfrage — 37,50 21,00 auf Anfrage — — — — — — auf Anfrage — — — 14,50 — — — — — — 12,50 — 17,50 16,50 Bauschutt mit Erdaushub, unbelastet, AVV 170504 (ngA) — — — — — — — auf Anfrage — — 19,00 Erdaushub, unbelastet, AVV 170504 (ngA) — 10,80 — — 8,00 — auf Anfrage 5,90 11,80 12,80 13,50 Mauerwerk, Ziegelbruch, Keramik, AVV 170103, Steinzeuggemisch, AVV 170107 (ngA) — — — — — — — 5,90 außer 170107 — 17,50 16,50 36,30 — — — — — — 26,00 — — 65,00 bis 50 x 50 x 75 cm 11,60 — 9,50 7,50 — 7,50 — 5,60 — 14,00 5,60 größer 50 x 50 x 75 cm 13,00 — 12,10 10,00 — — — auf Anfrage — 17,50 16,00 — — — — — — — auf Anfrage — — — auf Anfrage auf Anfrage — — 11,50 — — 9,80 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage 4,70 — — — — — — 3,00 — 4,50 2,70 — — — — — — — auf Anfrage — — auf Anfrage 9,10 — — — — — — 6,20 — 8,90 4,95 auf Anfrage — — — — — — auf Anfrage — auf Anfrage — 6 6 4 1 1 1 1 1 5 5 4 Materialsorten (Euro/to) Annahmestelle Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Beton, unbewehrt, AVV 170101 (ngA) Beton, bewehrt, AVV 170101 (ngA) Bauschutt, unsortiert, AVV 170107 (ngA) Bauschutt, vorsortiert, unbelastet, AVV 170102 (ngA) Bims, Porenbeton, Leichtbeton, AVV 170101 (ngA) bitum. Aufbruch AVV 170302 (ngA) Teeraufbruch, AVV 170301 (gA) Verkauf Mutterboden Recycling, Vorsiebung Recyclingmaterial 0 – 100 (0/32, 0/56, 0/100) RC-Frostschutz 0/32 gü (TL SoB 07) Recyclingmaterial 0/32 überwacht (mit Umweltverträglichkeitsprüfung) zuständiges Verkaufsbüro ( s. Seite 6 u. 7) weitere Materialien auf Anfrage Es gelten die Annahmebedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Für Materialverunreinigungen (Einzelteile) wird ein Aufschlag von 38,50 Euro pauschal berechnet. Vorstehende Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse. ngA = nicht gefährliche Abfälle gA = gefährliche Abfälle Die Nachweispflicht ist nach Kreislauf-Wirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) sowie der Nachweisverordnung einzuhalten. 26 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 27 Qualitätsmanagement AGBs Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Basalt AG – Aktiv in Sachen Umweltschutz – heute schon an morgen denken Eine neue Qualität der Partnerschaft Dem Umweltschutz widmet die Basalt AG traditionell größte Aufmerksamkeit. Und das schon lange bevor er in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. Unabhängig vom Vermeidungs- bzw. Verwertungsgebot durch den Gesetzgeber wird die umweltgerechte Entsorgung, beispielsweise von nicht verwertbaren Altstoffen, auch zukünftig eine Rolle spielen. Mittels unserer Entsorgungsstandorte bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch belastetes Material fachgerecht zu entsorgen. Geltung der Bedingungen 1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 2. Angebot und Vertragsschluss 3. Preise 4. Gewichts- und Mengenermittlung 5. Lieferung/Entladung 1. Zahlung 7. Liefer- und Leistungszeit 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellung und Annahme) sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. 2.2 Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. 3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im Übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z. B. Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind. 3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk. 3.3 Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen, Kleinmengenzuschläge zu berechnen. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht gesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten. Im Preis ist eine Warte-/Abladezeit an der Baustelle von max. 10 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Werden bei Schiffs- oder Bahnversand durch auftretende Liege- oder Standzeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, Mehrkosten fällig, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Bei Versand mit Schiff werden normale Schifffahrtsverhältnisse der für die Lade- und Entladestelle gültigen Pegelstände vorausgesetzt. Ist aufgrund geringerer Pegelstände oder aus sonstigen Gründen eine vollständige Beladung des Schiffes nicht möglich, so sind wir berechtigt, Kleinwasserzuschläge zu berechnen. 3.4 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 4.1 Maße und Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns auf einer amtlich geprüften Waage oder nach Aufmaß ermittelte Gewicht. Bei Schiffsversand gilt das im Verladehafen amtlich festgestellte Eichgewicht. Bei Bahnversand gilt das auf dem Abgangsbahnhof festgestellte bahnamtliche Gewicht. 4.2 Bei Verkauf nach Stückzahl, Kubikmetern, Quadratmetern oder laufenden Metern gilt als maßgebend für die Fakturierung die beim Verladen ermittelte Menge. 4.3 Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts- bzw. Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware können nur sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor ihrer Entladung gerügt werden. 5.1 Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, muss die Abladestelle von den Fahrzeugen gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder zumutbar, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Bei Bahn- oder Schiffsversand ist der Kunde für die Entladung selbst verantwortlich. Bei LKW-Versand ist der Kunde dann für die Entladung verantwortlich, wenn ein Abschütten der gelieferten Ware nicht möglich ist. Durch die Entladung entstehende Kosten (z. B. Kosten für Krangestellung) sind vom Kunden zu tragen 5.2 Für die Entladung sind vom Kunden, soweit notwendig, unverzüglich Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Als Tochtergesellschaft der Basalt-Actien-Gesellschaft gehört die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG zu den führenden Unternehmen der Naturstein- und Asphaltindustrie in Deutschland. Entscheidend für unseren Erfolg sind sowohl die hohe Qualität der Erzeugnisse als auch das ständige Innovationsstreben. Zusätzlich sichern Motivation und das besondere Know-how der Mitarbeiter die starke Position der BVG im Wettbewerb. Oberstes Ziel der Geschäftspolitik ist seit jeher die Zufriedenheit aller Kunden. Grund und Verpflichtung genug, die Unternehmen nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Es handelt sich hierbei um einen international anerkannten Standard für Qualitätssicherungssysteme, der eine größtmögliche Effizienz und eine permanente Optimierung der Arbeitsprozesse gewährleistet. 6.1 Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung ausgedruckten Frist bezahlt. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen. 6.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren. 6.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist. 6.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein – oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Just-in-time-Konzepte Ob Schotter oder Asphaltmischgut, wichtig ist für den Auftraggeber die termingerechte und zuverlässige Anlieferung auf die Baustelle. Dies setzt sowohl motivierte Mitarbeiter als auch eine reibungslose Ablauforganisation von der Bestellung bis zur Auslieferung voraus. Modernste Abbau- und Produktionsanlagen, computergestützte Arbeitsabläufe sowie eine rationelle Logistik sorgen dabei für eine gleichbleibend hohe Lieferqualität und einen kundengerechten Lieferservice. Für den Kunden bedeuted dies Planungssicherheit von Anfang an. 7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 7.2 Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. 7.3 Im Fall des Verzugs kann der Kunde neben Lieferung/Leistung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. 7.4 Im Falle des Verzuges ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt kann in diesem Falle nur erfolgen, wenn er schriftlich erklärt wird. 7.5 Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. 7.6 Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 7.3. bis 7.5., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/ Leistung eingetreten wäre. 7.7 Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 7.3. bis 7.5. dieses Abschnitts. 7.8 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 7.9 Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils nach Maßgabe von Ziffer 7.4. vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Kunden bestimmen sich nach Ziffer 7.5. 7.10 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 8. Gefahrübergang 9. Rechte bei Mängeln 8.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lieferwerk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 9.1 Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den allgemeinen technischen Regelwerken und – soweit solche bestehen – zusätzlichen technischen Regelwerken. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt, soweit sie in den zusätzlichen technischen Regelwerken als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in jedem Fall der Grenzwert um in den Regelwerken enthaltene Toleranzen über-/unterschritten werden darf. Bei Lieferungen von Gestein: Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den jeweils gültigen amtlichen sowie maßgeblichen technischen Regelwerken, Vorschriften und Normen, sofern diese zwingend vorgeschrieben sind. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen aus bestimmten Betrieben zu erbringen. Eine Haftung für die Einhaltung bestimmter Raumgewichte, Oberflächenzahlen, Griffigkeits- und Polierresistenzwerte wird nicht übernommen. Bei Werksteinprodukten sind Mängel auf jeden Fall vor dem Versetzen, bzw. Verlegen der Steine anzuzeigen. Sollten an den gelieferten Steinen Nacharbeiten irgendwelcher Art erforderlich werden, erfolgt die Ausführung dieser Arbeiten ausschließlich durch uns. Nacharbeiten, die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den von uns gelieferten Steinen durch den Kunden oder Dritte durchgeführt worden sind, sind von uns nicht zu ersetzen. 9.2 Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr. Im Übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum. 9.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme entsprechend den gültigen DIN-Normen (z. B. DIN 1996) voraus. Eine Probeentnahme auf der Baustelle muss in Gegenwart unseres Beauftragten erfolgen. 9.4 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen. 9.5 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Rechte des Kunden bei Mängeln der Vertragsgegenstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Haben wir für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu. 10. Haftung 10.1 Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben. 10.2 Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. 10.3 Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe von Ziffer 10.2. ausgeschlossen. 11. Umfassender Eigentumsvorbehalt 11.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. 11.2 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. 11.3 Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. 11.4 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache: unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten. 11.5 Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretungen offenzulegen. 11.6 Bei Lieferungen in Bauvorhaben, für welche im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber die Teilabtretung nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet ist, diese aber nicht vorliegt oder die Teilabtretung generell ausgeschlossen ist, gilt abweichend von Ziffer 11.5. Die Abtretung bezieht sich ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware auf die gesamten dem Kunden zustehenden Forderungen aus dem Bauvorhaben, zu dessen Erfüllung der Kunde über die Vorbehaltsware verfügt hat. Zahlungen des Drittschuldners an uns werden von uns unverzüglich an den Kunden überwiesen, sobald unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises sowie etwaige Nebenforderungen getilgt sind. Diesen Anspruch gegen uns kann der Kunde abtreten. Gewährt der Drittschuldner an uns Abschlagzahlungen und übersteigt die an uns abgetretene Forderung unsere Forderung auf Zahlung des Kaufpreises um mehr als 20 % so verpflichten wir uns, die eingehenden Beträge unverzüglich dem Kunden zu überweisen, sofern diese über die Höhe der Forderung zuzüglich 20 % hinausgehen. 11.7 Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte: Der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen. 12. Konzern-Verrechnungsklausel 12.1 Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und gegen mit uns i. S. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen, sofern dem Kunden bekannt ist, dass es sich bei dem betreffenden Unternehmen um ein verbundenes Unternehmen handelt. 13. Annahme von Busrestmassen und unbelstetem Erdaushub 13.1 Für die Annahme von Baurestmassen und unbelastetem Erdaushub gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweiligen Annahmebedingungen (Betriebsordnung) für den betreffenden Standort. Diese liegen an der Waage des jeweiligen Standortes zur Einsicht aus. 14. Sonstige Bestimmungen 14.1 Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden nach § 28 BDSG gespeichert und genutzt. 14.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für den Fall, dass an beiden Seiten des Vertragsverhältnisses Kaufleute beteiligt sind, das Amtsgericht Bad Sobernheim bzw. das Landgericht Bad Kreuznach im Rahmen der gesetzlich geregelten sachlichen Zuständigkeit. Dies gilt auch für Klagen aus Wechseln und Schecks sowie Arrestverfahren, sofern keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 14.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Hinweise Bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück hat der Leistungsempfänger, sofern er eine Privatperson oder ein Unternehmer ist, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet, die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren, § 14b (1) S.5 UStG. Das Lieferscheindatum entspricht dem Leistungsdatum. BVG Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG 28 PREISLISTE 2014 BAG / BVG 29 Steinbrüche, Asphaltmischanlagen, Transportbetonwerke, Entsorgung, Kieswerke 10 Transportbetonwerke 1. 2. Verkaufsgebiet Mosel 3 6 9 7 12 6 5 7 4 1 17 8 14 3 18 Verkaufsgebiet Nahe/Hunsrück/ Westpfalz 14 16 20 4 17 4 6 16 10 15 2 5 3 5 2 4 1 15 11 3 Verkaufsgebiet Bergstraße/Kurpfalz 11 9 8 19 19 1 Verkaufsgebiet Rheinhessen/ Nordpfalz/ Südpfalz/ Rhein-Main 2 13 Verkaufsgebiet Saarland 9 1 13 2 7 1 18 8 Verkaufsgebiet Enzkreis/Kraichgau/ Nordschwarzwald 20 21 12 21 22 2 Steinbrüche 1. 2. 3. 4. 5. 6. 76857 Albersweiler Eusserthaler Straße, Tel. 06345 95430 67292 Kirchheimbolanden/Brunnenberg Am Brunnenberg, Tel. 06352 75310 54636 Meckel Meilbrückenerstraße, Tel.06568 966936 55765 Ellenberg An der K 5, Tel. 06782 5832 55606 Kirn/Hellberg Binger Landstraße 107, Tel. 06752 131-787 55490 Henau b. Gemünden An der K 62, Tel. 06765 303 30 PREISLISTE 2014 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 54497 Hoxel b. Morbach An der K 100, Tel. 06533 3355 74930 Ittlingen Kirchhardter Straße 5, Tel. 06201 600190 66887 Jettenbach/Pfalz An der L 370, Tel. 06385 212 67292 Kirchheimbolanden Eisensteinerkopf, Tel. 06352 753750 66757 Kreimbach-Kaulbach Hauptstraße 3, Tel. 06308 99044 55569 Langenthal Auf Halgarten 1, Tel. 06754 945820 69518 Abtsteinach/Mackenheim Ortsstraße, Tel. 06201 600190 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 66839 Schmelz/Michelbach Ambetstraße 71, Tel. 06887 9016-22 55546 Neu-Bamberg Waltershecke, Tel. 06703 9320-0 66606 St. Wendel/Oberlinxweiler Spiemontstraße 100, Tel. 06851 2572 66887 Rammelsbach Glanstraße 1, Tel. 06381 993266 55595 Traisen Werk Traisen, Tel. 0671 33865 69469 Weinheim Birkenauer Talstraße, Tel. 06201 600190 75438 Knittlingen Brettener Straße, Tel. 07041 81051-0 21. 22. 1. 2. 3. 22 23 75428 Illingen An der B 10, Tel. 07041 81051-0 71665 Vaihingen/Enz-Roßwag Manfred-Behr-Straße 118, Tel. 07041 81051-0 Asphaltmischanlagen 76857 Albersweiler Eusserthaler Straße, Tel. 06345 919453 66887 Jettenbach/Pfalz An der L 370, Tel. 06385 374 67292 Kirchheimbolanden Eisensteinerkopf, Tel. 06352 753750 4. 5. 6. 7. 8. 9. 55569 Langenthal Auf Halgarten 1, Tel.06754 9458222 55546 Neu-Bamberg Waltershecke, Tel. 06703 932016 54293 Trier/Pfalzel Am Moselkai, Tel. 0651 64995 67346 Speyer Auestraße 13, Tel. 06232 34764 66877 Ramstein Rudolf-Diesel-Straße 18, Tel. 06371 71146 54357 Neumagen Am Fuchsberg, Tel. 06507 2218 69469 Weinheim Birkenauer Talstraße, Tel. 06201 6009-35 69493 Hirschberg-Leutershausen Heddersheimer Landstraße, Tel. 06201 51653 Entsorgung, Deponierung und Wiederverwertung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 55765 Dienstweiler Eborn, Tel. 06782 2443 55599 Eckelsheim Bellerkirchstraße, Tel. 06703 301124 55606 Kirn/Hellberg Binger Landstraße 107, Tel. 06752 131787 67292 Kirchheimbolanden Am Brunnenberg, Tel. 06352 75310 67591 Abenheim Autobahnausfahrt A 61 Worms-Mörstadt, Tel. 06352 7049-0 55546 Frei-Laubersheim/Neu-Bamberg Waltershecke, Tel. 06703 9320-0 54293 Trier/Pfalzel Am Moselkai, Tel. 0651 64995 66887 Rammelsbach Glanstraße 1, Tel. 06381 993266 67346 Speyer Auestraße 13, Tel. 06232 34764 65205 Wiesbaden-Biebrich Ferdinand-Knettenbrech-Weg 8, Tel. 0611 5056321 65205 Wiesbaden-Biebrich Dyckerhoff RC, Unterer Zwerchweg 110, Tel. 0611 6763560 67547 Worms Büttel RC-Werk Langgewann 60, Tel. 06241 94660-0 76189 Karlsruhe Hansastraße 27, Tel. 07041 810510 67688 Rodenbach (Rahm) Am Tränkwald 35, Tel. 06374 993666 66882 Lebach Tel. 06881 2425 64658 Erlenbach b. Fürth Steinbruchstraße 31, Tel. 06201 600190 67292 Kirchheimbolanden (HAB) Tel 06352 753750 66882 Katzenbach An der K6, Tel. 06371 50623 74930 Ittlingen Kirchhardter Straße 5, Tel. 06201 600190 66877 Ramstein Rudolf-Diesel-Straße 18, Tel. 06371 71146 66606 St. Wendel/Oberlinxweiler Spiemontstraße 100, Tel. 06851 2572 75438 Knittlingen Brettener Straße, Tel. 07041 81051-0 75428 Illingen An der B 10, Tel. 07041 81051-0 23. 71665 Vaihingen/Enz-Roßwag Manfred-Behr-Straße 118, Tel. 07041 81051-0 Kieswerke 1. 2. 3. 4. 67578 Büttel/Gimbsheim Tel. 06249 4527 67575 Hamm WKW Tel. 06249 9074250 77866 Rheinau-Helmlingen Rhein km 314,70 Tel. 07227 2204 55599 RKS Eckelsheim Bellerkirchstraße, Tel. 06703 301124 66882 Katzenbach An der K 6, Tel. 06371 50623 BAG / BVG 31 Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG Bahnhofstraße 19 55606 Kirn 06752 132-0 06752 132-60 bvg-kirn.de [email protected] Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.