Preisliste 2014

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Preisliste 2014
Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG
Preisliste 2014
Gültig ab 1. Februar 2014
Mobilität hat eine Basis:
Naturstein und Asphalt
Inhaltsübersicht
BAG / BVG Preisliste 2014
Firmenprofil
4
Vertriebspartner
5
Unsere Vertriebsmannschaften
6
Referenzobjekte 2013
8
Liefer- und Annahmeprogramm
10
Hartsteinmaterial
Nahe/Hunsrück/Mosel
Saarland, Westpfalz, Rheinhessen/Nord-/Südpfalz
Rheinhessen/Nordpfalz, Südpfalz, Bergstraße/Kurpfalz/Enzkreis
12
14
16
Asphaltmischgut (BORNIT-Produkte auf Anfrage)
Nahe/Hunsrück/Mosel, Westpfalz
Rheinhessen/Nord-/Südpfalz
18
20
Sand/Kies
Rheinhessen, Oberrhein, Westpfalz
22
Entsorgung, Deponierung und Wiederverwertung
Baden-Württemberg/Enzkreis, Südpfalz, Westpfalz, Bergstraße/Kurpfalz, Hessen
24
26
Qualitätsmanagement
28
Allgemeine Geschäftsbedingungen
29
Verkaufsbereiche
30
Nahe/Hunsrück/Mosel, Saarland, Rheinhessen/Nordpfalz
BAG / BVG
3
Firmenprofil
Vertriebspartner
BVG und Basalt AG
Kompetenz, Zuverlässigkeit und Service – deutschlandweit
BVG – zuverlässig,
kompetent, kundennah
Innovative Produkte in Kombination mit höchster Produktqualität und einer kundenorientierten Serviceleistung sind
fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.
Flache Hierachien sowie kurze Kommunikations- und Informationswege ermöglichen es zudem, unsere Kunden
schnell, termingerecht und flexibel mit den benötigten
Produkten zu beliefern.
Basalt-Union GmbH (BU)
Linzhausenstraße 22
53545 Linz
02644 563-223
02644 563-277
basalt-union.de
[email protected]
Aus der am 14.11.1986 gegründeten Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG (BVG) hat sich im Laufe der
Zeit ein vielseitiges Unternehmen der Naturstein- und
Asphaltindustrie entwickelt.
4 PREISLISTE 2014
Hollweg, Kümpers & Comp. (HKC)
Hafenstraße 43
48432 Rheine
05971 9893-0
05971 81151
hkc-rheine.de
[email protected]
Westdeutsche Grauwacke-Union
GmbH (WGU)
Seßmarstraße 5
51643 Gummersbach
02261 39-0
02261 39-122
grauwacke-union.de
[email protected]
Mobilität hat eine Basis:
Naturstein und Asphalt
Unser umfangreiches Produktportfolio besteht heute,
neben den beiden Kerngeschäftsfeldern Naturstein
und Asphaltmischgut, aus den Produkten: Naturwerksteine, Wasserbausteine und Recyclingmaterial. Sonderprodukte wie beispielsweise Bornit-Erzeugnisse
sowie die umweltgerechte Entsorgung von belastetem
Material runden unser breit gefächertes Leistungsspektrum ab und machen die BVG zu einem zuverlässigen Komplettanbieter.
TUST Tief- und Straßenbaustoffe
GmbH & Co. KG
Oldenburger Allee 11
30659 Hannover-Lahe
0511 64666-0
0511 64666-199
tust.de
BVG und Basalt AG –
ein starker und
kompetenter Verbund
Die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft (BVG) ist ein Tochterunternehmen der Basalt-Actien-Gesellschaft. Die Basalt
AG wurde im Jahr 1888 gemeinsam von Rheinischen
Steinbruchbesitzern und einer Gruppe Holländischer Kaufleute gegründet. Im selben Jahr trat der heutige Alleingesellschafter, die Familie Werhahn, in das Unternehmen ein.
Seit 1892 liegt der Firmensitz der Basalt AG in Linz am
Rhein. Die Basalt AG verfügt bundesweit über ein Netz
von Beteiligungsgesellschaften und regional operierenden
Niederlassungen und Produktstätten.
Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG (BVG)
Bahnhofstraße 19
55606 Kirn
06752 132-0
06752 132-60
bvg-kirn.de
[email protected]
Allg. Baustoff-Handels-Contor GmbH (ABC)
Windischholzhäuser Weg 5
99198 Erfurt
0361 6018-500
0361 6018-4130
abc-baustoffe.de
[email protected]
BAG / BVG
5
Unsere Vertriebsmannschaften
Die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft versteht sich als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister ihrer
Kunden. Insbesondere im Vertrieb spielen die Anforderungen und Wünsche der Kunden eine vorrangige
und übergeordnete Rolle. Durch unterschiedliche Verkaufsbereiche und die damit verbundene günstige
geografische Lage zu den jeweiligen Absatzmärkten ist die BVG in der Lage, mit einem Höchstmaß an Flexibilität auf die regional unterschiedlichen Marktanforderungen zu reagieren und die notwendige Kundennähe
sicherzustellen. Unsere Vetriebsfachleute kennen die Märkte und beraten Sie gern.
4. Rheinhessen/Nordpfalz/Südpfalz/Rhein-Main
Am Bahndamm 14
67292 Kirchheimbolanden
06352 7049-0
06352 7049-20
[email protected]
1. Nahe/Hunsrück/Westpfalz
Bahnhofstraße 19
55606 Kirn
06752 132-0
06752 132-60
[email protected]
2. Mosel
Am Moselkai
54293 Pfalzel
0651 996100-0, -1
0651 996100-2
[email protected]
Disposition
Andreas Lawall
06352 7049-34
0160 901184487
Verkauf Westpfalz
Romeo Jelacic

06752 132-68
0160 96086224
David Goldschmidt
06352 7049-31
0151 12198361
[email protected]
Verkauf Südpfalz
Karlheinz Bäcker
06352 7049-29
0170 6622429
Verkauf (Rhein-Main)
Michael Kropp
06352 7049-14
0170 5604063
Verkauf Nahe/Hunsrück
Oliver Wilhelm
06752 132-67
0171 3360424
Disposition
Andreas Lawall
06352 7049-34
0160 901184487
Verkauf (Rheinh./Nordpf.)
Herbert Henzel
06352 7049-13
0172 6660602
David Goldschmidt
06352 7049-31
0151 12198361
[email protected]
5. Bergstraße/Kurpfalz
Daimlerstraße 12
69469 Weinheim
06201 6001-90
06201 6001-99
[email protected]
Naturstein u. Entsorgung
Verkauf
Frank Burkhardt
06201 6001-92
0171 7646678
Naturstein u. Entsorgung
Disposition
Dennis Wisser
06201 6001-94
dennis.wisser@
bvg-kirn.de
Verkauf
Thomas Bendlage
0651 996100-0
0172 2609034
Disposition
Andreas Lawall
06352 7049-34
0160 901184487
Transportbeton Verkauf
Günther Schnellbächer
06201 6001-36
David Goldschmidt
06352 7049-31
0151 12198361
[email protected]
Transportbeton Disposition
Ralf Roewer
06201 6009-35
3. Saarland
6. Enzkreis/Kraichgau/Nordschwarzwald
Verkauf
Ambetstraße 71
Michael Kuhn
66839 Schmelz/Saar
06887 9016-12
06887 9016-0
0175 9394438
06887 9016-20
[email protected]
Disposition
Janine Münchhofen
06887 9016-11
janine.muenchhofen@
bvg-kirn.de
Kißlingweg 69
75417 Mühlacker
07041 81051-0
07041 81051-15
[email protected]
6 PREISLISTE 2014
Verkauf
Andreas Essig
07041 81051-11
0172 6651011
Disposition
Birgit Laißle
07041 81051-12
birgit.laiß[email protected]
BAG / BVG
7
Referenzprojekte 2013
Zahlreiche herausragende Projekte standen auch 2013 auf unserer Prioritätenliste – unter anderem:
Bad Münster am Stein – Ebernburg an der Nahe
Umgestaltung des Salinenwehrs in eine naturnahe Sohlengleite
BAB A 6 AS Kaiserslautern West bis AS
Kaiserslautern Ost 6-spuriger Ausbau
A 8 Lärmschutzwand bei
Heusweiler/Niedersalbach
Zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nahe für Fische
und alle anderen gewässerbegleitenden Organismen wurde von
Juli bis Ende Oktober 2013 das Salinenwehr der Nahe bei Bad
Münster am Stein in eine naturnahe Sohlengleite umgebaut. Damit können Fische und Kleintiere des Gewässers die Wehranlage wieder überwinden. Die Überwindbarkeit der Querbauwerke
ist für viele in der Nahe vorkommenden Fische und Kleintiere
überlebenswichtig. Die BVG war am Umbau durch Steinlieferungen maßgeblich beteilig.
Von welchen Werken wurde geliefert?
– Steinbruch Kirn Hellberg
– Steinbruch Langenthal
Einbaufirma:
Fa. Balter, Losheim
Windpark Biebern (Kisselheide)
und Nannhausen (Hunsrück)
Bauzeit:
Juli bis Oktober 2013
A 61 – AS Stromberg – AS Rheinböllen
Deckenerneuerung mit (PMA Asphalt)
Im Zuge des 6-spurigen Ausbaus der BAB A 6 in Kaiserslautern
wurde im Oktober 2013 die erste Fahrspur Richtung Saarbrücken voll ausgebaut. Als Deckschicht kam hierbei ein PMA 5
zur Ausführung. Die besondere Herausforderung war hierbei
die Einbaubreite von 14,75 m. Dies war für alle Beteiligten erstmalig und stellte hohe Ansprüche an Produktion, Logistik und
Asphalteinbau.
Eingebaut wurde gestaffelt mit zwei Vögele Asphaltfertigern
und zwei Roadtec Shuttle-Buggys als Nachmischbeschicker.
Zum Verdichten waren sieben BOMAG Walzen im Einsatz.
Die Tagesmengen beliefen sich beim Deckenbau auf ca. 2.000
to PMA. Die Bedienung der Fertiger erfolgte mit 25 Sattelfahrzeugen parallel von unseren Mischwerken Jettenbach und
Ramstein.
Von welchen Werken wurde geliefert?
– Steinbruch Jettenbach
– Mischanlage Ramstein
– Mischanlage Jettenbach
Einbaufirma:
Fa. Thomas, Kirchberg
Das riesige natürliche Potenzial zur sauberen Stromerzeugung
durch Windenergie bleibt weiterhin ein großes Thema im
Rhein-Hunsrück-Kreis.
Auch um die Gemeinden Biebern und Nannhausen entstanden
in 2013 zwei Windparks mit insgesamt acht Windrädern. Bei der
Errichtung der Anlagen waren wir durch Materiallieferungen für
Fundamentgründungen, Kranstellflächen und den notwendigen
Wegebau für die Schwertransporte maßgeblich beteiligt.
Im Zuge der Sanierungsarbeiten auf der A 61 Speyer – Koblenz
wurde im Frühjahr 2013 eine Deckensanierung zwischen den
Anschlussstellen Stromberg und der Anschlussstelle Rheinböllen in Fahrtrichtung Koblenz durchgeführt. Bei dieser Maßnahme wurde auf der A 61 erstmals auf einen dichten Binder
AC 22 BS 25/55-55A ein PMA 5 30/45 NV als Deckschicht eingebaut. Um die geforderten Tagesmengen Asphaltbinder zu erreichen lieferten wir teilweise parallel von zwei Mischwerken.
Von welchen Werken wurde geliefert?
– Steinbruch Kirn Hellberg
– Steinbruch Langenthal
Von welchen Werken wurde geliefert?
– Mischanlage: Neu-Bamberg
– Mischanlage: Langenthal
Einbaufirma:
Fa. Oehm, Meppen
8 PREISLISTE 2014
Bauzeit:
Mai bis November 2013
Einbaufirma:
Fa. Oevermann, Münster
Auf der A 8 bei Heusweiler wurde im Laufe des Jahres 2013
eine Lärmschutzwand auf einer Länge von 1km errichtet. Die
besondere Bauweise mit einem Schallschutzkern aus Beton
erfüllt die Anforderungen der Schallorptionsklasse A3.
Von welchem Werk wurde geliefert?
– Steinbruch Michelbach
Einbaufirma:
Fa. Schnorpfeil, Trier
Bauzeit:
Juni 2012 bis Dezember 2013
Bauzeit:
März 2013 bis April 2014
Erweiterung der Produktionsstätte Fritsch GmbH – Mahlen und Messen
in Idar-Oberstein, Ortsteil Weierbach
Der Neubau der Produktionshalle wurde von der Europäischen
Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
kofinanziert. Er wird dem Unternehmen zukünftig beim Ausbau
seiner Unternehmensfelder behilflich sein. Die BVG war beim
Bau durch Natursteinlieferungen maßgeblich beteiligt.
Von welchem Werk wurde geliefert?
– Steinbruch Kirn Hellberg
Bauzeit:
Mai bis Juni 2013
Einbaufirma:
Fa. Bronn, Oberhausen/Kirn
Bauzeit:
März bis Dezember 2013
BAG / BVG
9
Liefer- und Annahmeprogramm
Anwendungsbereich
Materialsorten
– Straßenbau
Straßenbaustoffe nach TL Beton, TL Gestein, TL SoB,
ZTVE StB 09 und TL Asphalt-StB 07, Bodenverbesserungsmaterial, Recyclingmaterial, Frostschutz, Mineralgemisch, Natursteinpflaster, Grünbankett, Bettungssand,
Fugensand
– Hoch- und Tiefbau
Steinerde, Siebschrotten, Bodenverbesserungsmaterial,
Vorsiebmaterial, Drainagesplitte, Lärmschutz, Bettungssand, Fugensand
– Garten- und
Landschaftsbau
Mutterboden, Schotterrasen, Findlinge, Pflastersplitt,
Steinmehl als Bodenverbesserer, Gabionenfüllungen,
Lava, Bettungssand, Fugensand
– Sportstättenbau
Schottertragschicht, Draintragschicht, Edelsand rot, dynamische Sportplatzschicht nach DIN 18035, Lava
– Brückenbau
Planumsschutzschicht, Splitte, Bauwerkshinterfüllung
– Kalksandsteinproduktion
Grobe Gesteinskörnung (Edelsplitte), feine Gesteinskörnung (Edelbrechsand)
–Dolomit-Kalk
– Waldwegebau
Vorsiebmaterial, Recyclingmaterial
– Gneis
– Bahnbau
– Kalkstein
Muschelkalk
Gleisschotter nach DIN EN 13450 und DBS 918061, KG 1
(Planumsschutzschicht) und KG 2 nach DBS 918062,
Grobe Gesteinskörnungen, Mineralgemische
– Wasserbau
Wasserbausteine nach TLW/03 und DIN EN 13381-1
– Andesit
– Mauerwerkbau
Senksteine, Steinschüttung
– Lieferbeton
– Betonfertigteile
– Betonsteine
Grobe Gesteinskörnung (Edelsplitte), feine Gesteinskörnung (Edelbrechsand) und Steinmehl als Betonzuschläge
nach DIN EN 12620, Lava
– Weitere Baustoffe
Recycling-Gemische, Haftkleber und Bitumenemulsionen,
Fugenband, Bindemittel, Kalksteinmehl, Streusplitte und
Salz für den Winterdienst, Lava
– Wiederverwertung
– Entsorgung
– Deponierung
Erdaushub, Bauschutt, bituminöser Asphaltaufbruch,
pechhaltiger Straßenaufbruch, Fräsgut, pechhaltige hydraulisch gebundene Tragschicht
Bedarfsgerechte Produkte
für eine Vielzahl von Aufgaben
Die Vielfalt des Lieferprogramms macht die BVG zu einem kompetenten Partner für alle
Bereiche der Bauindustrie. Ob Verkehrswegebau, Landschaftsbau oder Mauerwerke, die
Einsatzgebiete unserer Produkte sind nahezu unbegrenzt. Um ein bedarfs- und praxisgerechtes Lieferangebot sicherzustellen, wird unser Produktprogramm ständig aktualisiert
bzw. erweitert. Entsprechend dem gewandelten Wertebewusstsein in unserer Gesellschaft widmet sich die BVG schon seit mehreren Jahren der Wiederverwertung und umweltgerechten Deponierung von Baustoffen. Ein Beweis dafür, dass unser Unternehmen
für die Zukunft gerüstet ist.
– Kuselit
Mikrodiorit
– Quarzit
– Quarzporphyr
– Rhyolith
–Syenit
10 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 11
Hartsteinmaterial
Nahe/Hunsrück/Mosel
Materialsorten (Euro/to)
Gleisschotter, KG 1/2 bag
Schotter bag
Lieferwerk
Kirn/Hellberg
Henau
Langenthal
Traisen
Ellenberg
Hoxel
Meckel
Gesteinsart
Andesit
Quarzit
Andesit
Quarzporphyr
Andesit
Quarzit
Dolomit-Kalk
auf Anfrage
—
—
—
—
—
—
32/45 mm
—
—
—
—
auf Anfrage
13,50
—
32/56 mm
14,60
14,70
—
15,10
auf Anfrage
13,50
13,60
über 56 mm
14,60
—
—
15,10
auf Anfrage
13,50
13,60
—
10,90
auf Anfrage
—
auf Anfrage
—
10,60
14,10
—
14,20
—
—
—
—
®
®
feine Gesteinskörnung bag
®
(Sand 0/5 mm)
5/11 mm
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 13043 und TL Gestein
Pflastersplitt bag
®
Bettungssand bag®
5/16 mm
—
—
—
15,00
—
13,20
—
11/22 mm
14,10
—
14,20
—
—
—
—
16/32 mm
—
14,20
—
15,00
—
13,20
13,20
22/32 mm
14,10
—
14,20
—
15,00
—
—
1/4–2/5 mm
15,90
auf Anfrage
15,90
18,10
20,00
15,50
16,90
—
auf Anfrage
—
—
20,00
—
—
—
—
—
—
20,00
—
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
—
0/2 mm
14,45
12,30
14,30
—
14,30
9,60
13,20
1/4 mm
31,45
37,30
—
—
—
—
—
2/5 mm
21,80
32,20
21,60
—
21,20
—
17,20
5/8 mm
24,20
30,60
23,25
—
24,00
—
17,20
8/11 mm
24,20
29,90
23,25
—
24,00
—
17,20
11/16, 16/22 mm
21,60
29,40
20,65
—
21,20
—
17,20
—
auf Anfrage
—
—
—
—
—
2/8 mm
18,35
23,80
—
—
21,20
—
—
8/16 mm
18,35
auf Anfrage
—
—
—
—
—
16/22 mm
18,35
auf Anfrage
—
—
21,20
—
—
0/32 mm
10,20
9,50
10,10
10,55
10,35
9,90
10,30
0/45 mm
10,20
9,50
—
—
10,35
9,90
10,30
0/56 mm
10,20
9,50
—
10,55
10,35
9,90
—
0/32 mm
11,00
10,45
—
—
11,05
—
—
0/45 mm
11,00
10,45
—
—
11,05
—
—
0/56 mm
11,00
10,45
—
—
11,05
—
—
—
—
—
—
—
—
—
0/5 mm
FugensandFS/2K bag®
Grünbankett GB fix bag
®
feine Gesteinskörnung bag
®
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 13043 und TL Gestein
®
Edelsplitte bag – weiß – (zur Aufhellung)
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 12620
Frostschutzmaterial bag
n. TL SoB
®
Schottertragschicht bag
n. TL SoB
®
Schottergemisch ohne NS (n. ü.) bag
®
Hartsteinmaterial 0/50 mm (n. ü.) bag
Verfüllsand bag
®
Wasserbausteine bag
®
Mauersteine bag®
Vorsiebmaterial bag
®
Bodenverbesserungsmaterial bag
—
—
—
—
—
—
—
0/22 mm
—
—
—
—
—
—
—
0/45 mm
—
—
—
—
—
—
—
9,40
6,90
9,40
6,70
9,50
6,40
—
31,50
—
—
—
—
—
33,00
—
auf Anfrage
—
—
—
37,50
—
6,35
5,90
6,15
5,85
6,95
6,30
5,45
6,35
auf Anfrage
6,35
6,15
6,95
6,30
7,55
1
1
1
4
1
1
2
®
Steinschläge bag®
®
zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7)
Nahe/Hunsrück/Mosel
Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis,
Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
12 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 13
Hartsteinmaterial
Saarland
Materialsorten (Euro/to)
Gleisschotter, KG 1/2 bag
Schotter bag
feine Gesteinskörnung bag
®
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 13043 und TL Gestein
Pflastersplitt bag
Lieferwerk
Michelbach
Oberlinxweiler
Jettenbach
Rammelsbach
Kreimbach
Albersweiler
Kirchheimbolanden
Gesteinsart
Andesit
Kuselit (Mikrodiorit)
Kuselit (Mikrodiorit)
Kuselit (Mikrodiorit)
Kuselit (Mikrodiorit)
Gneis-Granit
Andesit
19,00
—
19,00
19,00
—
—
19,00
32/45 mm
—
—
—
14,80
14,80
15,10
auf Anfrage
®
®
®
32/56 mm
15,10
15,10
—
14,80
14,80
15,10
auf Anfrage
über 56 mm
15,10
15,10
—
14,80
14,80
15,10
auf Anfrage
(Sand 0/5 mm)
14,50
—
12,10
12,00
12,00
—
—
5/11 mm
14,70
14,70
—
13,90
—
16,00
—
5/16 mm
—
—
—
—
—
—
—
11/22 mm
14,70
14,70
—
—
—
16,00
—
16/32 mm
—
—
14,10
13,90
—
16,00
15,20
22/32 mm
14,70
14,70
—
—
—
—
—
—
—
—
17,60
—
—
17,20
16,50
—
16,80
—
—
27,20
18,40
16,50
—
16,80
—
—
—
18,40
—
—
15,50
—
—
15,90
auf Anfrage
16,90
16,90
16,10
16,10
16,10
—
12,90
1/4–2/5 mm
Bettungssand bag®
0/5 mm
FugensandFS/2K bag®
Grünbankett GB fix bag
®
feine Gesteinskörnung bag
®
0/2 mm
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 13043 und TL Gestein
1/4 mm
—
—
—
auf Anfrage
auf Anfrage
—
30,95
2/5 mm
20,40
20,40
21,10
21,10
21,10
28,60
24,15
5/8 mm
23,10
23,10
24,20
23,70
23,70
—
26,15
8/11 mm
23,10
23,10
24,20
23,70
23,70
—
26,15
11/16, 16/22 mm
20,10
20,10
22,10
22,10
22,10
—
22,55
—
—
—
—
—
—
—
2/8 mm
18,50
18,50
19,10
19,10
19,10
—
21,35
8/16 mm
18,50
18,50
19,10
19,10
19,10
—
20,55
16/22 mm
18,50
18,50
19,10
19,10
19,10
—
20,55
0/32 mm
11,00
11,00
10,20
10,10
10,20
11,80
11,45
0/45 mm
11,00
—
10,20
10,10
10,20
11,80
11,45
0/56 mm
11,00
11,00
10,20
10,10
10,20
11,80
11,45
0/32 mm
11,90
11,90
10,50
10,40
10,50
12,50
12,15
0/45 mm
11,90
—
10,50
10,40
10,50
12,50
12,15
0/56 mm
11,90
11,90
10,50
10,40
10,50
12,50
12,15
—
—
—
—
—
—
—
®
Edelsplitte bag – weiß – (zur Aufhellung)
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 12620
Frostschutzmaterial bag
n. TL SoB
®
Schottertragschicht bag
n. TL SoB
®
Schottergemisch ohne NS (n. ü.) bag
®
Hartsteinmaterial 0/50 mm (n. ü.) bag
Verfüllsand bag
®
Wasserbausteine bag
®
Mauersteine bag®
Vorsiebmaterial bag
®
Bodenverbesserungsmaterial bag
10,20
10,20
9,50
9,40
9,50
8,95
—
0/22 mm
—
—
—
—
—
—
—
0/45 mm
—
—
—
—
—
—
—
5,10
5,10
8,40
7,40
8,40
—
5,00
auf Anfrage
—
—
—
—
20,75
22,10
—
—
—
—
—
—
—
5,80
5,80
6,40
6,10
6,40
6,95
6,30
6,30
6,30
6,70
6,40
6,70
4,95
6,45
3
3
1
1
1
4
4
®
Steinschläge bag®
®
zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7)
Rheinhessen/Nord-/Südpfalz
Westpfalz
Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis,
Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
14 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 15
Hartsteinmaterial
Bergstraße/Kurpfalz/Enzkreis
Rheinhessen/Nord-/Südpfalz
Materialsorten (Euro/to)
Gleisschotter, KG 1/2 bag
Schotter bag
feine Gesteinskörnung bag
®
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 13043 und TL Gestein
Pflastersplitt bag
®
Bettungssand bag®
Frostschutzmaterial bag
n. TL SoB
®
Schottertragschicht bag
n. TL SoB
®
Schottergemisch ohne NS (n. ü.) bag
Verfüllsand bag
®
Wasserbausteine bag
®
Mauersteine bag®
Vorsiebmaterial bag®
Bodenverbesserungsmaterial bag
®
zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7)
auf Anfrage
12,10
12,10
12,10
—
auf Anfrage
32/45 mm
15,05
15,65
13,35
32/56 mm
Weinheim
15,05
15,65
—
13,55
auf Anfrage
—
12,10
12,10
über 56 mm
—
15,65
13,35
13,55
—
—
12,10
12,10
(Sand 0/5 mm)
—
12,85
—
—
—
—
—
—
5/11 mm
—
15,20
—
—
—
—
12,80
12,80
5/16 mm
—
15,20
14,50
—
—
—
12,80
12,80
11/22 mm
15,05
—
14,50
—
—
—
12,80
12,80
16/32 mm
15,05
15,20
—
14,80
—
—
12,80
12,80
22/32 mm
15,05
15,20
14,50
14,80
—
—
12,80
12,80
1/4–2/5 mm
16,70
17,10
15,10
—
21,60
—
—
—
auf Anfrage
18,40
—
16,70
20,60
—
—
—
—
18,40
—
15,40
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
13,20
12,80
—
14,50
—
—
—
—
1/4 mm
—
—
—
—
—
—
—
—
2/5 mm
28,25
24,15
—
22,20
—
—
—
—
5/8 mm
25,70
26,10
—
22,20
—
—
—
—
8/11 mm
25,70
26,10
—
22,20
—
—
—
—
11/16, 16/22 mm
22,80
22,55
—
20,80
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
2/8 mm
21,40
21,35
—
—
—
—
13,90
13,90
8/16 mm
20,40
20,55
—
—
—
—
13,10
13,10
16/22 mm
20,40
20,55
—
—
—
—
13,10
13,10
0/32 mm
11,15
11,45
12,30
11,90
14,50
12,80
12,80
12,80
0/45 mm
11,15
11,45
12,30
11,90
14,50
12,80
12,80
12,80
0/56 mm
11,15
11,45
—
11,90
14,50
—
—
—
0/32 mm
11,80
12,15
12,70
12,40
14,90
12,80
12,80
12,80
0/45 mm
11,80
12,15
12,70
12,40
14,90
12,80
12,80
12,80
0/56 mm
11,80
12,15
—
12,40
14,90
—
—
—
—
—
11,70
—
—
12,10
12,10
12,10
—
9,80
—
—
—
—
—
—
0/22 mm
—
—
—
—
—
—
—
—
0/45 mm
—
—
—
—
—
—
—
—
4,60
5,00
11,30
10,90
—
—
—
—
®
Steinschläge bag®
13,55
—
®
Hartsteinmaterial 0/50 mm (n. ü.) bag
auf Anfrage
—
®
Edelsplitte bag – weiß – (zur Aufhellung)
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 12620
auf Anfrage
Syenit
0/2 mm
grobe Gesteinskörnung bag®
n. DIN EN 13043 und TL Gestein
auf Anfrage
Mackenheim
Kalkstein (Muschelkalk)
®
feine Gesteinskörnung bag
—
Ittlingen
Andesit
FugensandFS/2K bag®
®
Roßwag
Kalkstein (Muschelkalk)
Eisensteinerkopf Kirchheimbolanden
Rhyolith
0/5 mm
Grünbankett GB fix bag
Illingen
Kalkstein (Muschelkalk)
Neu-Bamberg
®
®
Knittlingen
Kalkstein (Muschelkalk)
Lieferwerk
Gesteinsart
—
—
—
—
—
—
—
—
52,80
—
—
81,00
—
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
6,20
6,30
7,50
6,50
auf Anfrage
7,25
7,25
7,25
auf Anfrage
6,45
7,50
5,80
auf Anfrage
—
—
—
4
4
5
5
5
6
6
6
Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis,
Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
16 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 17
Asphaltmischgut
(BORNIT-Produkte auf Anfrage z. B. Fugenband, Haftkleber etc.)
Nahe/Hunsrück/Mosel
Materialsorten (Euro/to)
Asphalttragschicht, 70/100 bag
Langenthal
Pfalzel
Neumagen
Jettenbach
Ramstein
32 mm
67,20
68,00
68,00
66,50
68,50
32 mm
67,20
68,00
68,00
—
68,50
22 mm
68,20
69,00
69,00
67,50
69,50
16 mm
69,20
70,00
70,00
—
70,50
16 mm
84,70
85,00
85,00
84,00
86,00
22 mm
83,00
86,50
86,50
82,00
84,00
16 mm
84,00
87,00
87,00
83,00
85,00
11 mm
85,50
88,50
88,50
84,00
86,00
11 mm
98,60
100,00
100,00
97,00
99,00
8 mm
100,60
102,50
102,50
98,00
100,00
5 mm
101,60
104,50
104,50
101,00
103,00
0/2 mm
66,50
65,50
65,50
65,50
67,50
—
—
—
­—
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
1
2
2
1
1
Mischwerk
®
wdl.
Asphalttragschicht, 70/100 bag®
Asphaltbinder, 70/100 bag®
Asphaltdeckschicht, 70/100 bag®
Bit. Sand (Grus), 70/100 bag®
Gussasphalt bag®
Splittmastixasphalt und Sondermischgut bag®
zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7)
Westpfalz
Nahe/Hunsrück/Mosel
Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW,
Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
18 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 19
Asphaltmischgut
(BORNIT-Produkte auf Anfrage z. B. Fugenband, Haftkleber etc.)
Südpfalz
Rheinhessen/Nordpfalz
Neu-Bamberg
Kirchheimbolanden
Albersweiler
Speyer
32 mm
68,65
68,65
69,55
69,55
32 mm
68,65
68,65
69,85
69,85
22 mm
69,05
69,15
69,55
69,55
16 mm
70,10
70,10
69,85
69,85
16 mm
86,45
86,45
84,35
84,35
22 mm
85,90
84,90
86,40
86,40
16 mm
87,20
85,45
86,95
86,95
11 mm
88,45
86,45
87,20
87,20
11 mm
102,15
100,75
102,15
102,15
8 mm
103,40
101,00
102,80
102,80
5 mm
105,55
103,40
102,65
102,65
0/2 mm
62,00
60,40
64,10
64,10
Gussasphalt bag®
auf Anfrage
auf Anfrage
—
—
Splittmastixasphalt und Sondermischgut bag®
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
4
4
4
4
Materialsorten (Euro/to)
Asphalttragschicht, 70/100 bag
Mischwerk
®
wdl.
Asphalttragschicht, 70/100 bag®
Asphaltbinder, 70/100 bag®
Asphaltdeckschicht, 70/100 bag®
Bit. Sand (Grus), 70/100 bag®
zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7)
Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW,
Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
20 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 21
Sand/Kies
Rheinhessen
Oberrhein*
Westpfalz
Materialsorten (Euro/to)
Kieswerk
Gimbsheim/Hamm
RKS Eckelsheim
Rheinau-Helmlingen (Schiffsverladung Rhein km 314,70)
Gensinger Katzenbach
gew. Rheinsand
0/2 b mm
10,30
—
9,20
—
gew. Rheinsand
0/2 a mm
auf Anfrage
—
—
—
gew. Oberrheinsand
0/2 a mm
—
—
—
—
16/32 mm
auf Anfrage
—
11,25
—
16,40
—
11,45
—
5,60
—
auf Anfrage
—
0/8 mm
13,30
—
10,50
—
0/16 mm
13,30
—
10,50
—
0/32 mm
13,30
—
10,50
—
0/2 mm (gew.)
—
—
—
—
2/5 mm
—
—
—
—
5/8 mm
—
—
—
—
8/11 mm
—
—
—
—
Grubensand ungesiebt
—
4,50
—
4,50
Grubenkies
—
4,95
auf Anfrage
—
Grubensand gesiebt
—
6,10
—
6,80
auf Anfrage
—
—
—
4
4
5
1
Gew. Körnungen
2/8, 8/16 mm
Auffüllmaterial
Kiessand-Gemisch
Alp. Moräne Edelbrechsand
Alp. Moräne Edelsplitt
Mörtelsand
zuständiges Verkaufsbüro (s. Seite 6 u. 7)
* Diese Materialien können per Schiff verladen werden
22 PREISLISTE 2014
0/1 mm
Vorstehende Preise verstehen sich in Euro/to, frei LKW bzw. Bahnwagen-Werksanschlussgleis,
Verladen ab Werk, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
BAG / BVG 23
Entsorgung, Deponierung
Wiederverwertung
Nahe/Hunsrück/Mosel
Saarland
Saarland
Lebach
Oberlinxweiler
Rheinhessen/Nordpfalz
Büttel
RC Werk Worms
Frei-Laubersheim/
Neu-Bamberg
RKS
Eckelsheim
Kirn
Dienstweiler
Pfalzel
3
3
3
bis 50 x 50 x 75 cm
—
auf Anfrage
10,00
—
10,00
6,70
5,20
—
—
11,50 (Euro/m³)
größer 50 x 50 x 75 cm
—
auf Anfrage
14,00
—
18,50
Zuschlag
11,80
—
—
23,00 (Euro/m³)
bis 50 x 50 x 75 cm
—
auf Anfrage
15,50
—
21,00
10,30
21,50
—
—
34,50 (Euro/m³)
größer 50 x 50 x 75 cm
—
auf Anfrage
21,50
—
30,00
Zuschlag
29,50
—
—
46,00 (Euro/m³)
Bauschutt, unsortiert, AVV 170107 (ngA)
—
auf Anfrage
—
—
—
28,20
auf Anfrage
—
—
—
—
Bauschutt, vorsortiert, unbelastet,
AVV 170102 (ngA)
—
auf Anfrage
10,00
16,50 (Euro/m³)
—
13,00
13,90
—
—
28,75 (Euro/m³)
Bauschutt mit Erdaushub, unbelastet,
AVV 170504 (ngA)
—
auf Anfrage
—
—
—
auf Anfrage
—
—
—
—
Erdaushub, unbelastet, AVV 170504 (ngA)
—
7,50
16,50
6,50 (Euro/m³)
6,50
auf Anfrage
5,30
7,40
12,30 (Euro/m³)
auf Anfrage*
Mauerwerk, Ziegelbruch, Keramik,
AVV 170103, Steinzeuggemisch,
AVV 170107 (ngA)
—
auf Anfrage
43,00
—
10,00
19,45
13,90
—
—
28,75 (Euro/m³)
Bims, Porenbeton, Leichtbeton,
AVV 170101 (ngA)
—
auf Anfrage
43,00
—
—
auf Anfrage
—
—
—
40,25 (Euro/m³)
bis 50 x 50 x 75 cm
—
auf Anfage
9,50
—
15,50
6,70
5,20
—
—
17,25 (Euro/m³)
größer 50 x 50 x 75 cm
—
auf Anfrage
13,50
—
22,50
Zuschlag
11,80
—
—
23,00 (Euro/m³)
82,00
—
—
—
—
—
—
—
—
82,00 (Euro/to)
Mutterboden
—
—
auf Anfrage
auf Anfrage
—
auf Anfrage
—
—
—
—
Recycling, Vorsiebung
—
auf Anfrage
auf Anfrage
—
—
2,40
1,90
—
—
1,75 (Euro/to)
Recyclingmaterial 0 – 100
(0/32, 0/56, 0/100)
—
—
auf Anfrage
—
—
7,10
4,20
—
—
4,00 (Euro/to)
RC-Frostschutz 0/32 gü (TL SoB 07)
—
—
auf Anfrage
—
auf Anfrage
8,40 RC–1 1)
—
—
—
auf Anfrage
Recyclingmaterial 0/32 überwacht
(mit Umweltverträglichkeitsprüfung)
—
auf Anfrage
auf Anfrage
—
—
6,30 RC–C 2)
6,30 3)
—
—
—
1
1
2
3
3
4
4
4
4
4
Materialsorten (Euro/to)
Annahmestelle
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Beton, unbewehrt,
AVV 170101 (ngA)
Beton, bewehrt,
AVV 170101 (ngA)
bitum. Aufbruch
AVV 170302 (ngA)
Teeraufbruch, AVV 170301 (gA)
Abenheim
3 (Neu-Bamberg)
3
Kirchheimbolanden
3
Verkauf
zuständiges Verkaufsbüro ( s. Seite 6 u. 7)
weitere Materialien auf Anfrage
1) Frostschutz nach TL SoB 07
2) RC-C, überwacht nach BRB-Richtlinie und Ergänzungen
3) RyM 0/45, überwacht
* nur Standort Eisensteiner Kopf
Es gelten die Annahmebedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
Für Materialverunreinigungen (Einzelteile) wird ein Aufschlag von 38,50 Euro pauschal berechnet.
Vorstehende Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
ngA = nicht gefährliche Abfälle
gA = gefährliche Abfälle
Die Nachweispflicht ist nach Kreislauf-Wirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) sowie der Nachweisverordnung einzuhalten.
24 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 25
Entsorgung, Deponierung
Wiederverwertung
Baden-Württemberg/Enzkreis
Südpfalz
Westpfalz
Karlsruhe
Roßwag *
Knittlingen / Illingen
Albersweiler
Speyer
Jettenbach
3
3
3
3
bis 50 x 50 x 75 cm
9,40
10,30*
—
—
größer 50 x 50 x 75 cm
13,90
20,30*
—
bis 50 x 50 x 75 cm
13,90
20,30*
größer 50 x 50 x 75 cm
19,90
Westpfalz
Gensinger
Katzenbach
Bergstraße/Kurpfalz
Hessen
Ramstein
Rammelsbach
Rahm
Rodenbach
Ittlingen
Erlenbach
Wiesbaden
3
3
3
3
3
3
—
—
—
5,60
—
12,50
5,60
—
—
—
—
auf Anfrage
—
23,50
16,00
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
27,50
21,00
20,30*
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
37,50
21,00
auf Anfrage
—
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
—
—
14,50
—
—
—
—
—
—
12,50
—
17,50
16,50
Bauschutt mit Erdaushub, unbelastet,
AVV 170504 (ngA)
—
—
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
—
19,00
Erdaushub, unbelastet, AVV 170504 (ngA)
—
10,80
—
—
8,00
—
auf Anfrage
5,90
11,80
12,80
13,50
Mauerwerk, Ziegelbruch, Keramik,
AVV 170103, Steinzeuggemisch,
AVV 170107 (ngA)
—
—
—
—
—
—
—
5,90
außer 170107
—
17,50
16,50
36,30
—
—
—
—
—
—
26,00
—
—
65,00
bis 50 x 50 x 75 cm
11,60
—
9,50
7,50
—
7,50
—
5,60
—
14,00
5,60
größer 50 x 50 x 75 cm
13,00
—
12,10
10,00
—
—
—
auf Anfrage
—
17,50
16,00
—
—
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
—
—
auf Anfrage
auf Anfrage
—
—
11,50
—
—
9,80
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
4,70
—
—
—
—
—
—
3,00
—
4,50
2,70
—
—
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
—
auf Anfrage
9,10
—
—
—
—
—
—
6,20
—
8,90
4,95
auf Anfrage
—
—
—
—
—
—
auf Anfrage
—
auf Anfrage
—
6
6
4
1
1
1
1
1
5
5
4
Materialsorten (Euro/to)
Annahmestelle
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Beton, unbewehrt,
AVV 170101 (ngA)
Beton, bewehrt,
AVV 170101 (ngA)
Bauschutt, unsortiert, AVV 170107 (ngA)
Bauschutt, vorsortiert, unbelastet,
AVV 170102 (ngA)
Bims, Porenbeton, Leichtbeton,
AVV 170101 (ngA)
bitum. Aufbruch
AVV 170302 (ngA)
Teeraufbruch, AVV 170301 (gA)
Verkauf
Mutterboden
Recycling, Vorsiebung
Recyclingmaterial 0 – 100
(0/32, 0/56, 0/100)
RC-Frostschutz 0/32 gü (TL SoB 07)
Recyclingmaterial 0/32 überwacht
(mit Umweltverträglichkeitsprüfung)
zuständiges Verkaufsbüro ( s. Seite 6 u. 7)
weitere Materialien auf Anfrage
Es gelten die Annahmebedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
Für Materialverunreinigungen (Einzelteile) wird ein Aufschlag von 38,50 Euro pauschal berechnet.
Vorstehende Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: zahlbar sofort – netto Kasse.
ngA = nicht gefährliche Abfälle
gA = gefährliche Abfälle
Die Nachweispflicht ist nach Kreislauf-Wirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) sowie der Nachweisverordnung einzuhalten.
26 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 27
Qualitätsmanagement
AGBs
Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.
Basalt AG – Aktiv in
Sachen Umweltschutz –
heute schon an morgen
denken
Eine neue Qualität der
Partnerschaft
Dem Umweltschutz widmet die Basalt AG traditionell
größte Aufmerksamkeit. Und das schon lange bevor er
in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. Unabhängig vom
Vermeidungs- bzw. Verwertungsgebot durch den Gesetzgeber wird die umweltgerechte Entsorgung, beispielsweise von nicht verwertbaren Altstoffen, auch zukünftig
eine Rolle spielen. Mittels unserer Entsorgungsstandorte
bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch belastetes Material
fachgerecht zu entsorgen.
Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2.
Angebot und Vertragsschluss
3.
Preise
4.
Gewichts- und Mengenermittlung
5.
Lieferung/Entladung
1.
Zahlung
7.
Liefer- und Leistungszeit
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge (Bestellung und Annahme) sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den
schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
2.2 Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich
der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind,
behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im Übrigen sind wir ab
einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren
(z. B. Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertragsschluss
entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt
sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur,
wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind.
3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk.
3.3 Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen, Kleinmengenzuschläge zu berechnen. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abgeben
von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht gesondert
vereinbart, im Preis nicht enthalten. Im Preis ist eine Warte-/Abladezeit an der Baustelle von max. 10 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Werden bei Schiffs- oder Bahnversand
durch auftretende Liege- oder Standzeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, Mehrkosten fällig, so sind diese vom Kunden
zu übernehmen. Bei Versand mit Schiff werden normale Schifffahrtsverhältnisse der für die Lade- und Entladestelle gültigen
Pegelstände vorausgesetzt. Ist aufgrund geringerer Pegelstände oder aus sonstigen Gründen eine vollständige Beladung des
Schiffes nicht möglich, so sind wir berechtigt, Kleinwasserzuschläge zu berechnen.
3.4 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.1 Maße und Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns auf einer amtlich geprüften Waage oder nach Aufmaß ermittelte Gewicht. Bei Schiffsversand gilt das im
Verladehafen amtlich festgestellte Eichgewicht. Bei Bahnversand gilt das auf dem Abgangsbahnhof festgestellte bahnamtliche
Gewicht.
4.2 Bei Verkauf nach Stückzahl, Kubikmetern, Quadratmetern oder laufenden Metern gilt als maßgebend für die Fakturierung die
beim Verladen ermittelte Menge.
4.3 Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts- bzw. Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder
Menge der Ware können nur sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor ihrer Entladung gerügt werden.
5.1 Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, muss die Abladestelle von den Fahrzeugen gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder zumutbar, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das
Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Bei Bahn- oder Schiffsversand ist der Kunde für die Entladung selbst verantwortlich. Bei
LKW-Versand ist der Kunde dann für die Entladung verantwortlich, wenn ein Abschütten der gelieferten Ware nicht möglich ist.
Durch die Entladung entstehende Kosten (z. B. Kosten für Krangestellung) sind vom Kunden zu tragen
5.2 Für die Entladung sind vom Kunden, soweit notwendig, unverzüglich Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
Als Tochtergesellschaft der Basalt-Actien-Gesellschaft gehört die Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG zu den führenden Unternehmen der
Naturstein- und Asphaltindustrie in Deutschland. Entscheidend für unseren Erfolg sind sowohl die hohe Qualität der Erzeugnisse als auch das
ständige Innovationsstreben.
Zusätzlich sichern Motivation und das besondere Know-how der Mitarbeiter die starke Position der BVG im Wettbewerb. Oberstes Ziel der Geschäftspolitik ist seit jeher die Zufriedenheit aller Kunden. Grund und Verpflichtung genug, die Unternehmen nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu
lassen. Es handelt sich hierbei um einen international anerkannten Standard für Qualitätssicherungssysteme, der eine größtmögliche Effizienz
und eine permanente Optimierung der Arbeitsprozesse gewährleistet.
6.1 Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht
innerhalb der auf der Rechnung ausgedruckten Frist bezahlt. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen.
Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins
entsprechenden Zinssatz zu berechnen.
6.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach
besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie
sonstiger anfallender Gebühren.
6.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt
die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende
Bank nicht erfolgt ist.
6.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein – oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel
angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen
zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Just-in-time-Konzepte
Ob Schotter oder Asphaltmischgut, wichtig ist für den
Auftraggeber die termingerechte und zuverlässige Anlieferung auf die Baustelle. Dies setzt sowohl motivierte
Mitarbeiter als auch eine reibungslose Ablauforganisation
von der Bestellung bis zur Auslieferung voraus. Modernste
Abbau- und Produktionsanlagen, computergestützte Arbeitsabläufe sowie eine rationelle Logistik sorgen dabei für
eine gleichbleibend hohe Lieferqualität und einen kundengerechten Lieferservice. Für den Kunden bedeuted dies
Planungssicherheit von Anfang an.
7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.
7.2 Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen
wir in Verzug.
7.3 Im Fall des Verzugs kann der Kunde neben Lieferung/Leistung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
7.4 Im Falle des Verzuges ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist
gesetzt hat mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne und die Frist
erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt kann in diesem Falle nur erfolgen, wenn er schriftlich erklärt wird.
7.5 Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits
zu; die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
7.6 Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so
haften wir gleichwohl nach Maßgabe der Ziffern 7.3. bis 7.5., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/
Leistung eingetreten wäre.
7.7 Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits
mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen
sich dann nach Ziffer 7.3. bis 7.5. dieses Abschnitts.
7.8 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunternehmern oder deren Nachunternehmern eintreten -,
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.9 Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils nach Maßgabe von Ziffer 7.4. vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte des Kunden bestimmen
sich nach Ziffer 7.5.
7.10 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
8.
Gefahrübergang
9.
Rechte bei Mängeln
8.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung unser Lieferwerk verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9.1 Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den allgemeinen technischen Regelwerken und – soweit solche
bestehen – zusätzlichen technischen Regelwerken. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt,
soweit sie in den zusätzlichen technischen Regelwerken als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in
jedem Fall der Grenzwert um in den Regelwerken enthaltene Toleranzen über-/unterschritten werden darf. Bei Lieferungen
von Gestein: Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den jeweils gültigen amtlichen sowie maßgeblichen
technischen Regelwerken, Vorschriften und Normen, sofern diese zwingend vorgeschrieben sind. Sofern im Einzelfall nichts
anderes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen aus bestimmten Betrieben zu erbringen. Eine Haftung für die
Einhaltung bestimmter Raumgewichte, Oberflächenzahlen, Griffigkeits- und Polierresistenzwerte wird nicht übernommen. Bei
Werksteinprodukten sind Mängel auf jeden Fall vor dem Versetzen, bzw. Verlegen der Steine anzuzeigen. Sollten an den gelieferten Steinen Nacharbeiten irgendwelcher Art erforderlich werden, erfolgt die Ausführung dieser Arbeiten ausschließlich
durch uns. Nacharbeiten, die ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den von uns gelieferten Steinen durch den Kunden
oder Dritte durchgeführt worden sind, sind von uns nicht zu ersetzen.
9.2 Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren
Mängelansprüche in einem Jahr. Im Übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen
Liefer-/Leistungsdatum.
9.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme
entsprechend den gültigen DIN-Normen (z. B. DIN 1996) voraus. Eine Probeentnahme auf der Baustelle muss in Gegenwart
unseres Beauftragten erfolgen.
9.4 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist
ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen.
9.5 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Rechte des Kunden bei Mängeln der Vertragsgegenstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Haben wir für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden
wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu.
10. Haftung
10.1 Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, wenn wir,
unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.
10.2 Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
10.3 Unsere Haftung ist auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist nach Maßgabe von Ziffer 10.2. ausgeschlossen.
11. Umfassender Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden
uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
11.2 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser
Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen
zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
11.3 Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
11.4 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie
wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache: unser Anteil bestimmt
sich nach dem Wertverhältnis der Sachen z. Zt. der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein
Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers
in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.
11.5 Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware an uns ab. Der Kunde
ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die
Abtretungen offenzulegen.
11.6 Bei Lieferungen in Bauvorhaben, für welche im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftraggeber die Teilabtretung nur
nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet ist, diese aber nicht vorliegt oder die Teilabtretung generell ausgeschlossen ist, gilt abweichend von Ziffer 11.5.
Die Abtretung bezieht sich ohne Rücksicht auf die Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware auf die gesamten dem Kunden
zustehenden Forderungen aus dem Bauvorhaben, zu dessen Erfüllung der Kunde über die Vorbehaltsware verfügt hat. Zahlungen des Drittschuldners an uns werden von uns unverzüglich an den Kunden überwiesen, sobald unsere Forderung auf Zahlung
des Kaufpreises sowie etwaige Nebenforderungen getilgt sind. Diesen Anspruch gegen uns kann der Kunde abtreten. Gewährt
der Drittschuldner an uns Abschlagzahlungen und übersteigt die an uns abgetretene Forderung unsere Forderung auf Zahlung
des Kaufpreises um mehr als 20 % so verpflichten wir uns, die eingehenden Beträge unverzüglich dem Kunden zu überweisen,
sofern diese über die Höhe der Forderung zuzüglich 20 % hinausgehen.
11.7 Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Die Pflicht
besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte: Der
Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvollstreckung Mitteilung zu machen; er wird außerdem den Pfändungsgläubiger
schriftlich auf unsere Rechte hinweisen. Neben den vorstehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage
von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.
12. Konzern-Verrechnungsklausel
12.1 Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die
diesem gegen uns und gegen mit uns i. S. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener
Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen, sofern dem Kunden bekannt ist, dass es sich bei dem betreffenden Unternehmen um
ein verbundenes Unternehmen handelt.
13. Annahme von Busrestmassen und unbelstetem Erdaushub
13.1 Für die Annahme von Baurestmassen und unbelastetem Erdaushub gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweiligen Annahmebedingungen (Betriebsordnung) für den betreffenden Standort. Diese liegen an der Waage des
jeweiligen Standortes zur Einsicht aus.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1 Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden nach § 28 BDSG gespeichert und genutzt.
14.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für den Fall, dass an
beiden Seiten des Vertragsverhältnisses Kaufleute beteiligt sind, das Amtsgericht Bad Sobernheim bzw. das Landgericht Bad
Kreuznach im Rahmen der gesetzlich geregelten sachlichen Zuständigkeit. Dies gilt auch für Klagen aus Wechseln und Schecks
sowie Arrestverfahren, sofern keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
14.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Hinweise
Bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück hat der Leistungsempfänger, sofern er eine Privatperson oder ein Unternehmer ist, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet,
die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren, § 14b (1) S.5 UStG.
Das Lieferscheindatum entspricht dem Leistungsdatum.
BVG Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG
28 PREISLISTE 2014
BAG / BVG 29
Steinbrüche, Asphaltmischanlagen, Transportbetonwerke, Entsorgung, Kieswerke
10
Transportbetonwerke
1.
2.
Verkaufsgebiet
Mosel
3
6
9
7
12
6
5
7
4
1
17 8
14
3
18
Verkaufsgebiet
Nahe/Hunsrück/
Westpfalz
14
16 20
4
17 4
6
16
10
15
2
5
3
5
2
4
1
15
11
3
Verkaufsgebiet
Bergstraße/Kurpfalz
11
9
8 19
19 1
Verkaufsgebiet
Rheinhessen/
Nordpfalz/
Südpfalz/
Rhein-Main
2
13
Verkaufsgebiet
Saarland
9
1
13
2
7
1
18 8
Verkaufsgebiet
Enzkreis/Kraichgau/
Nordschwarzwald
20 21
12
21 22
2
Steinbrüche
1.
2.
3.
4.
5.
6.
76857 Albersweiler
Eusserthaler Straße, Tel. 06345 95430
67292 Kirchheimbolanden/Brunnenberg
Am Brunnenberg, Tel. 06352 75310
54636 Meckel
Meilbrückenerstraße, Tel.06568 966936
55765 Ellenberg
An der K 5, Tel. 06782 5832
55606 Kirn/Hellberg
Binger Landstraße 107, Tel. 06752 131-787
55490 Henau b. Gemünden
An der K 62, Tel. 06765 303
30 PREISLISTE 2014
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
54497 Hoxel b. Morbach
An der K 100, Tel. 06533 3355
74930 Ittlingen
Kirchhardter Straße 5, Tel. 06201 600190
66887 Jettenbach/Pfalz
An der L 370, Tel. 06385 212
67292 Kirchheimbolanden
Eisensteinerkopf, Tel. 06352 753750
66757 Kreimbach-Kaulbach
Hauptstraße 3, Tel. 06308 99044
55569 Langenthal
Auf Halgarten 1, Tel. 06754 945820
69518 Abtsteinach/Mackenheim
Ortsstraße, Tel. 06201 600190
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
66839 Schmelz/Michelbach
Ambetstraße 71, Tel. 06887 9016-22
55546 Neu-Bamberg
Waltershecke, Tel. 06703 9320-0
66606 St. Wendel/Oberlinxweiler
Spiemontstraße 100, Tel. 06851 2572
66887 Rammelsbach
Glanstraße 1, Tel. 06381 993266
55595 Traisen
Werk Traisen, Tel. 0671 33865
69469 Weinheim
Birkenauer Talstraße, Tel. 06201 600190
75438 Knittlingen
Brettener Straße, Tel. 07041 81051-0
21.
22.
1.
2.
3.
22 23
75428 Illingen
An der B 10, Tel. 07041 81051-0
71665 Vaihingen/Enz-Roßwag
Manfred-Behr-Straße 118, Tel. 07041 81051-0
Asphaltmischanlagen
76857 Albersweiler
Eusserthaler Straße, Tel. 06345 919453
66887 Jettenbach/Pfalz
An der L 370, Tel. 06385 374
67292 Kirchheimbolanden
Eisensteinerkopf, Tel. 06352 753750
4.
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8.
9.
55569 Langenthal
Auf Halgarten 1, Tel.06754 9458222
55546 Neu-Bamberg
Waltershecke, Tel. 06703 932016
54293 Trier/Pfalzel
Am Moselkai, Tel. 0651 64995
67346 Speyer
Auestraße 13, Tel. 06232 34764
66877 Ramstein
Rudolf-Diesel-Straße 18, Tel. 06371 71146
54357 Neumagen
Am Fuchsberg, Tel. 06507 2218
69469 Weinheim
Birkenauer Talstraße, Tel. 06201 6009-35
69493 Hirschberg-Leutershausen
Heddersheimer Landstraße, Tel. 06201 51653
Entsorgung, Deponierung
und Wiederverwertung
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55765 Dienstweiler
Eborn, Tel. 06782 2443
55599 Eckelsheim
Bellerkirchstraße, Tel. 06703 301124
55606 Kirn/Hellberg
Binger Landstraße 107, Tel. 06752 131787
67292 Kirchheimbolanden
Am Brunnenberg, Tel. 06352 75310
67591 Abenheim
Autobahnausfahrt A 61 Worms-Mörstadt,
Tel. 06352 7049-0
55546 Frei-Laubersheim/Neu-Bamberg
Waltershecke, Tel. 06703 9320-0
54293 Trier/Pfalzel
Am Moselkai, Tel. 0651 64995
66887 Rammelsbach
Glanstraße 1, Tel. 06381 993266
67346 Speyer
Auestraße 13, Tel. 06232 34764
65205 Wiesbaden-Biebrich
Ferdinand-Knettenbrech-Weg 8, Tel. 0611 5056321
65205 Wiesbaden-Biebrich
Dyckerhoff RC, Unterer Zwerchweg 110, Tel. 0611 6763560
67547 Worms Büttel RC-Werk
Langgewann 60, Tel. 06241 94660-0
76189 Karlsruhe
Hansastraße 27, Tel. 07041 810510
67688 Rodenbach (Rahm)
Am Tränkwald 35, Tel. 06374 993666
66882 Lebach
Tel. 06881 2425
64658 Erlenbach b. Fürth
Steinbruchstraße 31, Tel. 06201 600190
67292 Kirchheimbolanden (HAB)
Tel 06352 753750
66882 Katzenbach
An der K6, Tel. 06371 50623
74930 Ittlingen
Kirchhardter Straße 5, Tel. 06201 600190
66877 Ramstein
Rudolf-Diesel-Straße 18, Tel. 06371 71146
66606 St. Wendel/Oberlinxweiler
Spiemontstraße 100, Tel. 06851 2572
75438 Knittlingen
Brettener Straße, Tel. 07041 81051-0
75428 Illingen
An der B 10, Tel. 07041 81051-0
23.
71665 Vaihingen/Enz-Roßwag
Manfred-Behr-Straße 118, Tel. 07041 81051-0
Kieswerke
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67578 Büttel/Gimbsheim
Tel. 06249 4527
67575 Hamm WKW
Tel. 06249 9074250
77866 Rheinau-Helmlingen Rhein km 314,70
Tel. 07227 2204
55599 RKS Eckelsheim
Bellerkirchstraße, Tel. 06703 301124
66882 Katzenbach
An der K 6, Tel. 06371 50623
BAG / BVG 31
Baustoff-Vertriebs-Gesellschaft OHG
Bahnhofstraße 19
55606 Kirn
06752 132-0
06752 132-60
bvg-kirn.de
[email protected]
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

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