AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG

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AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG
Samstag, den 23. April 2011 · Nummer 4/2011
www.landkreisleipzig.de
Amtsblatt
Landkreis
Leipzig
EINE REGION MIT ZUKUNFT …
2785
Frohe und erholsame
Osterfeiertage wünscht
allen Bürgerinnen und
Bürgern
Ihr Landrat
Dr. Gerhard Gey
Vielleicht planen Sie einen Osterausflug in
das Volkskundemuseum Wyhra?
An allen vier Tagen, von Karfreitag bis Ostermontag, ist das Museum jeweils von 10 bis
17 Uhr geöffnet. Am Ostersonntag richtet
sich ein spezielles Angebot an die jüngsten
Besucher: das Ostereiersuchen.
Ab sofort ist das Museum wieder jedes Wochenende geöffnet. Die Besucher können hier
die Arbeits- und Lebenswelt einer Bauernfamilie vor 100 Jahren kennenlernen. Neben
dem Bauernhaus gibt es auch in den beiden
Stallgebäuden, in der Scheune und der Remise vielfältige Ausstellungsbereiche.
Es stehen Bauerngarten, Obstbaumwiese und
Tobeplatz zur Verfügung. Und in der Kleinen Galerie im Kuhstall ist Acrylmalerei von
Katrin Stein aus Wyhra unter dem Titel „Von
Nähe und Ferne inspiriert“ zu besichtigen.
Informationen aus dem Landkreis
> Zensus 2011 - Die Befragung Ihres
Haushalts beginnt
Lesen Sie mehr ab Seite 3.
> Adressänderungen bei der
Kfz-Zulassung
Lesen Sie mehr auf Seite 4.
> Schließtag am 03.06.2011 im
Landratsamt
Informationen der Ämter
> Anmeldeformular zur 14. Radlertour
Lesen Sie mehr ab Seite 7.
> Informationen zum Bildungs- und
Teilhabepaket
Lesen Sie mehr auf Seite 9.
> Schwangerenberatungsstelle des
Gesundheitsamtes, Außenstelle Borna
ab 01.05.2011 geschlossen
Lesen Sie mehr auf Seite 10.
Ausschreibungen
> Ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister
> Arzthelfer/-in im Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst
> Sozialarbeiter/-in im Psychosozialen
Dienst
Lesen Sie mehr auf Seite 12.
Bekanntmachungen
> Tagesordnung Kreistag am 04.05.2011
Lesen Sie mehr auf Seite 13.
2
Inhalt
I nformationen aus
dem Landkreis
Seite 3
Informationen
der Ämter
Seite 5
Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 13
Nächste Ausgabe:
28. Mai 2011
Redaktionsschluss:
19. Mai 2011
Anzeigenberatung
Anja Naumann
Funk: 01 75/2 60 53 03
[email protected]
Impressum
Herausgeber
Landkreis Leipzig,
vertreten durch den Landrat
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
www.landkreisleipzig.de
Redaktion
Brigitte Laux
Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10
Fax: 0 34 33/2 41 -10 29
[email protected]
Titelfoto:
Jürgen Weißborn
Auflage
137.395 Exemplare in die Haushalte
des Landkreises
Anzeigen, Gesamtherstellung
und Vertrieb:
Verlag + Druck Linus Wittich KG,
An den Steinenden 10,
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: 0 35 35/4 89 -0
Fax: 0 35 35/4 89 -1 15
Fax: 0 35 35/4 89 -1 55 (Redaktion)
23. April 2011
Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de
Unter der Rubrik „Neues aus dem Landkreis“
- Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe
- Höhere Regelbedarfe werden nachgezahlt
Telefonnummern Landratsamt Leipzig
Landrat und Beigeordnete/Büro Landrat
Landrat (Sekretariat)
0 34 33/2 41 10 01
1. Beigeordneter (Sekretariat) 0 34 33/2 41 10 03
2. Beigeordneter (Sekretariat) 0 34 33/2 41 10 05
3. Beigeordneter (Sekretariat) 0 34 33/2 41 10 07
Pressestelle
0 34 33/2 41 10 10
Büro Kreistag
0 34 33/2 41 10 14/-10 15
Stabsstelle Controlling
0 34 33/2 41 10 18
Rechtsamt
0 34 33/2 41 10 31
Amt für Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung
0 34 33/2 41 10 51
Rechnungsprüfungsamt
0 34 33/2 41 10 71
Kommunalamt
0 34 33/2 41 10 81
Haupt- und Personalamt 0 34 33/2 41 11 01
Fianzverwaltung
0 34 33/2 41 12 01
Straßenverkehrsamt (Sekretariat)
0 34 33/2 41 20 01
SG Führerscheinstelle Borna 0 34 33/2 41 20 50
SG Führerscheinstelle Grimma0 34 37/9 84 20 51
SG Kfz-Zulassung Borna
0 34 33/2 41 20 05
SG Kfz-Zulassung Grimma 0 34 37/9 84 20 16
Ordnungsamt 0 34 37/9 84 17 01
SG Asylrecht
0 34 332 41-18 20
SG Ausländer- und
Staatsangehörigkeitswesen 0 34 33/2 41-18 10
Bauaufsichtsamt
0 34 37/9 84 16 01
Umweltamt
0 34 37/9 84 19 01
Vermessungsamt (Sekretariat)
0 34 33/7 77 14 01
Geschäftsstelle
Gutachterausschuss
0 34 33/7 77 14 80
SG Landwirtschaft
0 34 33/7 77 14 78
Amt für
Ländliche Entwicklung
0 34 25/8 56 5- 15 00
Sozialamt (Sekretariat) 0 34 33/2 41 21 01
SG Sozialhilfe
0 34 33/2 41 21 03
SG Soziale Leistungen
0 34 37/9 84 21 48
SG Wohngeld
0 34 33/2 41 21 18
SG Schwerbehindertenausweise/ 0 34 33/2 41 21 27
Elterngeld
SG BAföG
0 34 37/9 84 22 61 bis 22 65
0 34 33/2 41 22 64 bis 22 66
Jugendamt (Sekretariat)
0 34 33/2 41 23 01
Wirtschaftliche Jugendhilfe 0 34 37/9 84 22 10
SG Allgemeiner Sozialdienst 0 34 33/2 41 23 10
SG Besondere Soziale Dienste0 34 33/2 41 23 30
SG Koordination und
Fachberatung
0 34 33/2 41 23 50
Gesundheitsamt (Sekretariat)0 34 37/9 84 24 01
Außenstelle Borna
0 34 33/2 41 24 60
Schwangerenberatung
Grimma
0 34 37/9 84 24 15
Schwangerenberatung Borna 0 34 33/2 41 24 65
Ab 02.05.2011 geschlossen
Tumorberatung Grimma
0 34 37/9 84 24 13
Tumorberatung Borna
0 34 33/2 41 24 66
Suchtberatungs- und
Behandlungsstelle
0 34 37/9 84 24 52;
-24 57
Suchtberatungs- und
Behandlungsstelle
0 34 33/2 41 24 73
Sozialpsychiatrischer Dienst
Grimma
0 34 37/9 84 24 56
Sozialpsychiatrischer Dienst
Borna
0 34 33/2 41 24 72
Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt
0 34 33/2 41 25 01
Kultusamt
0 34 33/2 41 35 01
Kulturraum
Leipziger Raum
0 34 33/2 41 35 16
Öffnungszeiten des Landratsamtes
Tag
Montag
Sprechzeit
Anmerkung
08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr ———————Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
————————Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Ausnahme: Sozialamt
Die zentrale Einwahlnummer lautet: 0 34 33/2 41 -0 bzw. 0 34 37/9 84 -0
Die Landkreisverwaltung bleibt am 03.06.2011 geschlossen!
Öffnungszeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
Hier finden Sie Hilfe - Notrufnummern
und
13:00 - 18:00 Uhr
Polizei 110
Rettungsdienst/Feuerwehr 112
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr Rettungsleitstelle 0 34 37/1 92 22
und
13:00 - 16:00 Uhr Krankentransport 0 34 37/1 92 22
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Die zentrale Einwahlnummer für Grimma lautet: 0 34 37 9 84-10
Die zentrale Einwahlnummer für Wurzen lautet: 0 34 25 9 84-20
23. April 2011
Informationen aus dem Landkreis
Landrat besuchte Unternehmen
in Colditz
Am 25.03.2011 besuchte Landrat Dr. Gerhard Gey gemeinsam mit dem
Colditzer Amtsverweser Matthias Schmiedel sowie den Vertretern der
Wirtschaftsförderung des Landkreises, Markus Schmidt und Dr. Rolf
Müller-Syring, Unternehmen in Colditz.
Bei der Bituwell Franz-Friedrich Prinz von Preußen Marketing-Consulting GmbH stellte Geschäftsführerin Ruth Laabs das Unternehmen vor,
das Bitumen-Wellplatten für Dach und Wand produziert. Neben dem
heimischen Markt ist Russland wichtigstes Exportland für die Platten.
Zudem wird vor Ort Wellpappe als Verpackungsmaterial produziert.
Etwa 20 Mitarbeiter sind aktuell im Unternehmen beschäftigt.
Anschließend ging es zum Colditzer Nahrungsmacher anona-nährmittel
C.L. Schlobach GmbH. Geschäftsführer Wolfram Eismann führte dort
durchs Unternehmen und sprach über dessen Entwicklung. Produziert
werden Pulverprodukte zur Herstellung von Suppen, Shakes und Getränken, Fertiggetränke und Konzentrate, Kapseln und Tabletten. Hatte
der Betrieb im Jahre 1994 34 Mitarbeiter, so sind es heute bald 280. Das
Unternehmen wächst. Bis 2012 wird in einen neuen Abfüllbetrieb und
zusätzliche Produktionsanlagen investiert.
Nächste Station war die Staskewitsch GmbH - Mechanische Fertigung,
wo Geschäftsführer Bert Staskewitsch sein Unternehmen vorstellte.
Etwa 32 Mitarbeiter sind hier mit Maschinen- und Metallbau, vom Drehen übers Fräsen und Schneiden bis zum Schweißen und Montieren,
beschäftigt. Kunden des Betriebes sind Industrie und Handwerk.
Abgeschlossen wurde die Besuchstour mit einem Gespräch in der
Landbäckerei Dietrich mit dem Inhaber, Bäckermeister Mario Dietrich.
Ende 1990 übernahm er den Familienbetrieb, mit heute etwa 80 Mitarbeitern. Wurden bis weit in die 70er Jahre vor allem die umliegenden
Orte mit Backwaren versorgt, so verfügt der Betrieb heute über 10 Filialen und 16 Verkaufsmobile. Als besondere Attraktion erwiesen sich
die in mehreren Filialen eingerichteten kleinen Cafès, die sich regen
Zuspruchs erfreuen.
v. l. n. r. Geschäftsführer Bert Staskewitsch, Landrat Dr. Gerhard Gey
und der neugewählte Colditzer Bürgermeister Matthias Schmiedel
12. Gedenkmarsch für die Opfer
der Todesmärsche
Mit dem mittlerweile 12. Gedenkmarsch für die Opfer der Todesmärsche 1945 wird am 8. Mai 2011 an den 66. Jahrestag der Befreiung von
der Hitlerdiktatur erinnert. Der zur festen Tradition gewordene Marsch
führt wiederum von Borsdorf auf der B6 - entlang jener Strecke, die
1945 die Häftlinge und Zwangsarbeiter gehen mussten - zum Wurzener
Friedhof zu den Gräbern von Opfern der Todesmärsche. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufrufen, an der Veranstaltung teilzunehmen und
so den letzten Opfern des Nationalsozialismus zu gedenken.
Ablauf:
9 Uhr
Borsdorf Heimatmuseum Leipziger Straße,
Eröffnung durch Holger Luedtke
10 Uhr
Gerichshain Parkplatz am Gasthof,
Begrüßung und Geleitworte durch Lars Schimpke
11 Uhr
11:30 Uhr
11:45 Uhr
12:50 Uhr
14 Uhr
3
Machern Parkplatz an der B6,
Begrüßung und Geleitworte durch Frank Mieszkalski
Machern Lindenstraße,
Transfer mit dem Bus nach Deuben
Deuben Gasthof, Pause/Imbiss und
12:30 Uhr Abmarsch nach Bennewitz
Bennewitz Gedenkstein am Jugendhaus,
Begrüßung und Geleitworte durch Michael Hoffmann
Wurzen Friedhof Dresdener Straße,
Gedenkveranstaltung mit Georg-Ludwig von Breitenbuch und dem Schirmherrn Peter Sodann
Ende der Veranstaltung und gegen 14:30 Uhr Transfer mit dem Bus
nach Borsdorf und Leipzig
Verkehr rollt wieder über die
Wyhrabrücke in Gnandstein
Nach 12monatiger Bauzeit konnte am 28. März die Einfeldbogenbrücke für den Verkehr freigegeben werden. Dieser Ersatzneubau wurde
aufgrund zahlreicher Schäden an der ursprünglichen Zweifeldbogenbrücke zwingend notwendig. Das Projekt beinhaltete auch den grundhaften Ausbau in den Anschlussbereichen, den Neubau eines Gehweges
und Maßnahmen zur Ableitung des Oberflächenwassers. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 769.000 Euro, einschließlich einer Förderung
der Landesdirektion Leipzig mit Mitteln des Freistaates Sachsen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Höhe von 539.514 Euro.
Mit der Bauausführung wurde das Unternehmen Dr. Waldenburger aus
Haselbach beauftragt.
Restarbeiten im Böschungsbereich und unter dem Brückenbauwerk
werden bis Ende April abgeschlossen.
v. l. n. r. Klaus-Jürgen Linke, 1. Beigeordneter des Landkreises und Anwohnerin Christa Völkl geben gemeinsam mit dem Bürgermeister von
Kohren-Sahlis Siegmund Mohaupt die Brücke in Gnandstein frei
Die Befragung Ihres Haushalts beginnt
Die Europäische Union hat beschlossen im Jahr 2011 gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen durchzuführen. Deutschland
beteiligt sich in Form eines registergestützten Zensus zum Stichtag 9.
Mai 2011.
In Sachsen werden im Rahmen der Haushaltsstichprobe rund 380.000
Bürgerinnen und Bürger befragt (ca. 10 % der Bevölkerung). Die Befragung dient
· der statistischen Korrektur von Über- und Untererfassungen im
Melderegister
sowie
· der Gewinnung von zusätzlichen Informationen, die nicht im Register enthalten sind.
4
23. April 2011
Erhebungsmerkmale:
Insgesamt müssen maximal 46 Fragen beantwortet werden.
Dies sind u. a. Angaben zu
· Geburtsdatum
· Geschlecht
· Familienstand
· Staatsangehörigkeiten
· nichteheliche Lebensgemeinschaften
· Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)
· ausgeübter Beruf
· Haupterwerbsstatus
· höchster beruflicher Bildungsabschluss
Die Einhaltung des Datenschutzes ist der oberste Grundsatz der amtlichen Statistik. Die Einzelangaben der Bürgerinnen und Bürger unterliegen der strikten Geheimhaltung, die Anschriften werden grundsätzlich
nicht weitergegeben. Die Anschriften wurden mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens für die Haushaltbefragungen ausgewählt.
Es besteht gesetzliche Auskunftspflicht für alle an der Anschrift wohnenden Personen.
Möglichkeiten zur Erteilung der Auskunft:
1. im Interview mit den Erhebungsbeauftragten (Dauer ca. 15 Min.)
Es besteht aber keine Verpflichtung, den Erhebungsbeauftragten in
die Wohnung zu lassen.
2. Den Fragebogen entgegennehmen, selbstständig ausfüllen und an
die örtliche Erhebungsstelle senden oder abgeben.
3. Die Beantwortung im Internet durchführen, wobei die Zugangsdaten auf dem Fragebogen verzeichnet sind.
Wer der Auskunftspflicht nicht nachkommt, kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 300,00 Euro belegt werden.
Ab 10. Mai 2011 beginnt die Befragung
Dazu werden sich die ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten
rechtzeitig vorher schriftlich anmelden. Alle Bewerber wurden auf Zuverlässigkeit geprüft und haben eine Verpflichtungserklärung auf Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzung der Interviewtätigkeit für ausschließlich statistische Zwecke unterzeichnet. Die Erhebungsbeauftragten wurden
geschult und müssen sich durch einen besonderen Ausweis legitimieren.
Dieser gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Bei Problemen
wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige örtliche Erhebungsstelle.
Landkreis Leipzig 1 - Örtliche Erhebungsstelle Borna
Markt 1, 04552 Borna
Postfach: 1124, 04541 Borna
Telefon: 08 00/5 89 31 50 (kostenlose Hotline)
E-Mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartner sind:
Sören Roßa (Leiter Erhebungsstelle), Tel.: 0 34 33/91 90 28
Rico Schulze (stellv. Leiter), Tel.: 0 34 33/91 90 31
Landkreis Leipzig 2 - Örtliche Erhebungsstelle Markkleeberg
Am Festanger 3 a, 04416 Markkleeberg
Postfach: 1226, 04410 Markkleeberg
Telefon: 08 00/5 89 28 00 (kostenlose Hotline)
E-Mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartner sind:
Nadine Dubak (Leiterin Erhebungsstelle), Tel.: 0341/3 53 31 52
Daniela Kunze (stellv. Leiterin), Tel.: 0341/3 53 31 55
Landkreis Leipzig 3 - Örtliche Erhebungsstelle Wurzen
Clara-Zetkin-Platz 11, 04808 Wurzen
Postfach 1223, 04801 Wurzen
Telefon: 08 00/5 89 27 98 (kostenlose Hotline)
E-Mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartner sind:
Werner Seichter (Leiter Erhebungsstelle),
Tel. 0 34 25/8 53 69 02
Ines Rosenberger (stellv. Leiterin),
Tel.-Nr. 0 34 25/8 53 69 03
Werner Seichter
Leiter Örtliche Erhebungsstelle Wurzen
Informationen aus dem Landkreis
Lokaler Aktionsplan
Für die 2. Antragsfrist sind Vereine und Träger
bis einschließlich 29. April 2011 aufgerufen,
ihre Konzepte zur Förderung von Demokratie
und Toleranz bei der Koordinierungsstelle im
Landratsamt des Landkreises Leipzig, Stabsstelle Steuerungsmanagement Soziales einzureichen. In der außerordentlichen Sitzung
des Begleitausschusses am 17. Mai wird dann
über die geplanten Vorhaben abgestimmt.
Den dafür notwendigen formgebundenen Antrag, Förderleitfaden und
Kontaktadressen zur Beratung sind im Internet unter www.mtl-tolerant.
de zu finden.
Ronny Kriz
Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V.
Servicestelle Öffentlichkeitsarbeit
für den Lokalen Aktionsplan
im Landkreis Leipzig
Adressänderungen
bei der Kfz-Zulassung
Nicht nur Umzüge auch Zusammenschlüsse der Städte und Gemeinden bringen für viele Bürgerinnen und Bürger Adressänderungen mit
sich. Da die Papiere entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung
auf dem aktuellen Stand sein müssen, sollte auch an die Umschreibung
der Halterpapiere gedacht werden. Wichtig ist, dass zunächst der Personalausweis auf den neuesten Stand gebracht wird, da bei einer Zulassung die Anschrift anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen ist.
Dies geschieht in der Regel über den Personalausweis. Ein Reisepass
mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) ist ebenfalls geeignet. Sollten Sie ein Firmenfahrzeug zulassen wollen, ist auch
auf der Gewerbemeldung die aktuelle Anschrift nach Eingemeindung
auszuweisen. Ggf. ist vorher eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.
Aktuelle Adresse in den Halterpapieren
Für eine Änderung bei den Halterpapieren wird die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde benötigt um die Registerdaten zu bearbeiten. Dabei ist bitte zu beachten,
dass an diesen Fahrzeugpapieren noch keine Aufkleber verwendet sein
dürfen. Sollte dies jedoch bei Fahrzeugscheinen der Fall sein benötigt
die Zulassungsbehörde auch den Fahrzeugbrief. Für die Umschreibung
hat der Landkreis Leipzig eine Gebühr von 11 Euro zu erheben, wozu
er bundesgesetzlich verpflichtet ist. Auch in den Fällen der Gemeindezusammenschlüsse ist keine andere Verfahrensweise möglich.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung erlegt dem Fahrzeughalter die
Pflicht auf, veränderte Adressdaten unverzüglich mitzuteilen. Bitte denken Sie daran, die Formalitäten bei passender Gelegenheit zu erledigen.
Informationen aus dem Landkreis und der Ämter
Voller Mitgefühl erhielten wir die Nachricht, dass
Frau
23. April 2011
Mit Betroffenheit erhielten wir die Nachricht, dass
Herr
Viola Henker
Günter Richter
Mitarbeiterin in der Straßenmeisterei Borna
völlig unerwartet im Alter von 45 Jahren verstorben ist.
Der plötzliche Tod riss sie aus einem erfüllten, pflichtbewussten
und verantwortungsvollen Leben, das noch voller Pläne und Hoffnungen war.
Ihr Andenken werden wir stets in Ehren halten.
Dr. Gerhard Gey
Landrat
Landkreis Leipzig
5
Marita Karstädt
Vorsitzende des
Personalrates
Mitarbeiter in der Straßenmeisterei Zwenkau
plötzlich und unerwartet im Alter von 56 Jahren verstorben ist.
Wir verlieren damit einen langjährigen und engagierten Mitarbeiter, dessen Andenken wir stets in guter Erinnerung behalten werden.
Dr. Gerhard Gey
Landrat
Landkreis Leipzig
Mitarbeiter und Kollegen des
Landratsamtes Landkreis Leipzig
Marita Karstädt
Vorsitzende des
Personalrates
Mitarbeiter und Kollegen des
Landratsamtes Landkreis Leipzig
Informationen der Ämter
Das Jugendamt informiert
Jugendberatung an neuen Standorten im Landkreis Leipzig
In schwierigen Lebensphasen kann es manchmal hilfreich sein, sich Rat und Unterstützung von einer unbeteiligten Person zu holen. Seit März 2011
bieten freie Träger, die im Arbeitsfeld der Jugendgerichtshilfe tätig sind, regelmäßige Beratungszeiten für junge Menschen an. Die Jugendberatungsstellen können für die verschiedensten Fragestellungen aufgesucht werden, sei es in Beziehungssachen, bei finanziellen Sorgen, bei Drogenkonsum oder auch Wohnungs- und Ausbildungsplatzsuche.
Die hier tätigen erfahrenen SozialarbeiterInnen arbeiten gut mit anderen Fachstellen zusammen und können bei Bedarf auch an weiterführende
Stellen vermitteln. Das Beratungsangebot richtet sich im persönlichen Kontakt direkt an den jungen Menschen (bis 27 Jahre), ist kostenfrei und
vertraulich, gegebenenfalls auch anonym.
Beratungsstelle
Wurzen
DRK Muldental e. V.
Clara-Zetkin-Platz 11
Ansprechpartner:
Frau Arnold, Frau Fleck
Grimma
AWO Familienzentrum gGmbH
Frauenkirchhof 1 Ansprechpartner: Frau Ludewig, Frau Kryger Kontakt
Sprechzeit
Telefon: 0 34 25/8 39 76 80
0 15 25/54 08 72 81
E-Mail: [email protected]
Dienstag, 10:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefon:
0 34 37/94 19 82
E-Mail: [email protected]
Montag, 16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag, 15:00 - 17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Borna
Projekt Kompass
Telefon:
Caritasverband Leipzig e. V.
0 34 33/20 81 24
Abtsdorfer Str. 30
Ansprechpartner: E-Mail: [email protected]
Herr Surek, Frau Posern
Dienstag, 17:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag, 16:00 - 17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Leipzig
Jugendhaus Leipzig e. V.
Telefon:
Montag, 09:00 - 16:00 Uhr
Richard-Lehmann-Straße 14
03 41/3 02 66 22
Dienstag, 09:00 - 18:00 Uhr
04275 Leipzig
E-Mail: beratungsstelle@jugendhaus -l eipzig.de
Mittwoch, 09:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner:
Donnerstag, 13:00 - 16:00 Uhr
Herr Kreusch, Herr Dröge
Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Leipzig unter www.landkreisleipzig.de, Stichwort
Jugendberatung.
Ines Lüpfert
Jugendhilfeplanerin Thomas Pfeifer
Jugendamtsleiter
Das Straßenverkehrsamt informiert
Verkürzte Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf
Fahrerlaubnis
Seit Februar können die sächsischen Fahrerlaubnisbehörden die Daten
zur Fahrerlaubnisprüfung elektronisch an die Technische Prüfstelle der
DEKRA übermitteln. Damit entfällt die Übersendung des vorbereiteten
Führerscheines und die Bearbeitungszeiten beim Antrag auf den Erwerb
der Fahrerlaubnis lassen sich in vielen Fällen verkürzen. Voraussetzung
ist, dass die Anträge vollständig abgegeben werden und über den Antragsteller keine Eintragungen im Verkehrszentralregister gespeichert sind.
Nachdem in der Vergangenheit durch umfangreiche manuelle Erfassungsarbeit von der Antragstellung bis zur Information bei den Fahrschulen bis zu vier Wochen vergingen, erfolgt nun die Übersendung des Prüfauftrages an die DEKRA ein oder zwei Tage nach Abgabe des Antrages
auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wissen die Fahrschulen bereits innerhalb einer Woche nach Antragstellung, ob ihr Fahrschüler
zur Fahrerlaubnisprüfung zugelassen wird.
Ein weiterer Vorteil des neuen Verfahrens ist, dass die Fahrschulen nun
den Prüfling für die praktische Prüfung nicht mehr namentlich anmelden müssen. Auf Grund der optimalen technischen Ausstattung der Fahrerlaubnisprüfer, haben diese alle erteilten Prüfaufträge am Mann bzw.
im PC. Führerscheine müssen vor der praktischen Prüfung vom Prüfer
nicht mehr an zentraler Stelle abgeholt werden, sondern nach bestandener Prüfung kann der Prüfer die Fahrerlaubnis in Form einer befristeten
Prüfungsbescheinigung erteilen. Sie berechtigt ab sofort an der Teilnahme im öffentlichen Verkehr des Inlandes. Im Nachgang veranlasst die
Fahrerlaubnisbehörde dann die Herstellung des Führerscheines bei der
Bundesdruckerei. Diesen kann man sich auf Antrag direkt nachhause
übersenden lassen oder holt diesen später in der Führerscheinstelle ab.
Den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, bestätigen die ersten positiven Reaktionen der Fahrlehrer.
Möglich macht dieses moderne Verfahren die neue Verwaltungsvorschrift
zur „Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigung einer befristeten
Prüfungsbescheinigung durch die Technische Prüfstelle“, die im Dezember des vergangenen Jahres seitens des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht wurde, an deren Zustandekommen die Fahrerlaubnisbehörden und das Referat Verkehrsrecht der
Landesdirektion Leipzig maßgeblich beteiligt waren. Dieses Verfahren
wird bereits in ähnlicher Art durch die DEKRA in anderen Bundesländern mit den dortigen Fahrerlaubnisbehörden praktiziert. Seit 01.02.2011
setzt der Landkreis Leipzig dieses neue Verfahren um.
Joachim Ponitka
Amtsleiter Straßenverkehrsamt
Das Amt für Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung informiert
6. Fun und Trendsportwochenende am 25. und 26. Juni 2011
Die Seenentwicklung innerhalb des Landkreises Leipzig ist durch Langfristigkeit, aber auch
durch Dynamik und Nachhaltigkeit geprägt.
Seit Jahren entwickelt sich die vom Braunkohlenabbau geprägte Region kontinuierlich zu einer attraktiven Seenlandschaft, dem Leipziger Neuseenland.
Wir möchten, dass Sie mit Ihrer Familie in diesem Jahr den Harthsee
in Borna/Neukirchen näher kennen lernen und laden Sie schon heute zu
unserem 6. Fun- und Trendsportwochenende am 25. und 26. Juni
2011 recht herzlich ein!
Gemeinsam mit zahlreichen Partnern, unter anderem dem Kreissportbund Landkreis Leipzig, touristischen Leistungsträgern, Sportvereinen
etc. und mit tatkräftiger Unterstützung vieler Unternehmen organisieren wir dieses Sportwochenende für die ganze Familie.
Viele Aktivitäten sind an beiden Veranstaltungstagen geplant. Dennoch
wird wie in vergangenen Jahren das Drachenbootrennen um den Titel
Leipziger Neuseenland am Sonntag, dem 26.06.2011, größter Anzie-
Informationen der Ämter
hungspunkt sein. Wir hoffen, Ihre Neugier bereits etwas geweckt zu
haben. Informieren Sie sich detailliert in unserem Veranstaltungsprogramm, ab Mai 2011 im Internet unter www.landkreisleipzig.de, zusätzlich über die Tagespresse, Flyer oder in Stadt- und Amtsblättern der
Umgebung!
Sind Sie ein Verein oder Team, der sich präsentieren möchte - dann
melden Sie sich an!
Ansprechpartner. Isabella Peißker, Telefon 0 34 33/24 1- 10 57 oder per
E-Mail: [email protected]!
Landkreis Leipzig - ein starker Landkreis
in Sachsen
Prozess für die Umsetzung und Koordinatorin für das Kreisentwicklungskonzept vorgestellt
Gemeinsam mit zahlreichen regionalen Akteuren hat der Landkreis
Leipzig für die nächsten 10 bis 15 Jahre eine Orientierungsgrundlage für die Verwaltung mit erreichbaren Zielen formuliert und zu einem
Kreisentwicklungskonzept mit Maßnahmekatalog verfasst.
Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung präsentierte
am 18.04.2011 allen Beteiligten und Interessierten den Prozess und die
Strukturen zur Umsetzung des Konzeptes. Für die zukünftige Begleitung wurde eine Koordinatoren benannt, die unter anderem für den engen Austausch und den Kontakt zwischen Projektträgern, Verwaltung
und Kreistag sowie die Integration der hausinternen Fachplanungen
und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist. Ansprechpartner:
Isabella Peißker, Tel. 0 34 33/24 1- 10 57, [email protected].
Das Kreisentwicklungskonzept finden Sie auf der Homepage:
www.landkreisleipzig.de/Rubrik Wirtschaft/News.
Mehr Touristen verweilten länger in der Region
Neben dem erfreulichen Konjunkturaufschwung im DeutschlandTourismus und der stolzen Steigerung im Verbandsgebiet „Sächsisches
Burgen- und Heideland e. V.“ bescherte das Jahr 2010 auch dem Landkreis Leipzig erhebliche Zuwächse.
Als einer von 3 Mitgliedslandkreisen im Tourismusverband kann er im
Jahr 2010 auf eine Steigerung der durchschnittlichen Auslastung der
4.717 angebotenen Betten von 40 % (Vorjahr: 36,9 %) verweisen. Das
ist der 3. Platz unter den sächsischen Landkreisen hinter dem Vogtlandkreis und dem LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und liegt damit
über dem sächsischen Gesamtergebnis von 39,0 %. Gleiche Position
erreicht der LK Leipzig auch in bei der Verweildauer von 3,6 Tagen
(Vorjahr: 3,4 Tage). In Bezug auf die Übernachtungen erreichte der
Landkreis Leipzig mit einer Steigerungsrate zum Vorjahr von 14,0 %
die höchsten Zuwächse in Sachsen.
Informationen über:
Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e. V.
Tel.: 03 43 27/96 60, Fax: 03 43 27/9 66 19
Internet: www.saechsisches-burgenland.de
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Tel.: 0 34 33/24 1- 10 55
Internet: www.landkreis-leipzig.de
Gesine Sommer
Amtsleiterin Amt für Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung
lokale Information
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23. April 2011
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Informationen der Ämter
23. April 2011
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23. April 2011
Informationen der Ämter
Informationen der Ämter
Sozialamt, Kommunales Jobcenter
und Jobcenter Leipziger Land
informieren
Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Was gibt es für Leistungen?
1. Klassenfahrten/Ausflüge: Auch die Kostenübernahme für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen kommt in
Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
2. Schulbedarf: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. Zu Beginn des Schuljahres im August 70
Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro - insgesamt 100 Euro.
3. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende
Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget
bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.
4. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können
Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel (Versetzung) erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die
Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen
Angebote bestehen.
5. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kindertagesstätten,
Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen
gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kindertagesstätten ein entsprechendes Angebot bereithalten.
6. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den
Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu
10 Euro übernommen.
Wer ist leistungsberechtigt?
· Empfänger von Arbeitslosengeld II
· Empfänger von Sozialhilfeleistungen
· Empfänger von Wohngeldleistungen
· Empfänger von Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz
sowie
· Empfänger von Asylbewerberleistungen
Ab wann gibt es Leistungen?
Soweit die nach den gesetzlichen Bestimmungen Leistungsberechtigten
bereits seit dem 01.01.2011 bis zur Gesetzesverkündung Schulausflüge, Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung oder Teilhabeleistungen (Kultur, Sport, Freizeit) in Anspruch
genommen haben, können diese Leistungen bzw. Kosten auch rückwirkend pauschal erstattet werden. Leistungen, die nach dem 01.04.2011
in Anspruch genommen werden, können grundsätzlich erst ab dem
Zeitpunkt der Antragstellung übernommen werden.
Was ist zu tun um Leistungen zu erhalten?
Für sämtliche Bildungs- und Teilhabeleistungen (ausgenommen Schulbedarfsleistungen) bedarf es eines gesonderten Antrages. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter www.landkreisleipzig.
de unter der Rubrik „Neues aus dem Landkreis“. Anträge können in
folgenden Ämtern des Landratsamtes Landkreis Leipzig eingereicht
werden.
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Was ist zu tun um Leistungen rückwirkend ab 01.01.2011 zu erhalten?
Um Ihre Ansprüche rückwirkend ab dem 01.01.2011 geltend zu machen, stellen Sie den Antrag auf die entsprechende Leistung bis spätestens 30.04.2011. Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) haben die Möglichkeit Ihre rückwirkenden
Ansprüche bis 31.05.2011 geltend zu machen.
Arbeitsmarktbericht SGB II - Grundsicherung
für Arbeitssuchende
Der Landkreis Leipzig betreut seine langzeitarbeitslosen Bürgerinnen
und Bürger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in diesem Jahr noch in
zwei Institutionen, dem Kommunalen Jobcenter und dem Jobcenter
Leipziger Land.
Für März 2011 sind folgende ausgewählte Daten zum SGB II zu vermelden:
Im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Jobcenters ging die Zahl
der Arbeitslosen erfreulicherweise wieder zurück. Mit insgesamt 5.250
Personen waren es 164 Personen weniger als im Vormonat (5.414) und
sogar 232 Frauen und Männer weniger als im März 2010 (5.482). Davon gehören 541 Personen zur Altersgruppe von 15 bis unter 25 Jahre
und 1.746 Personen zählen zur Altersgruppe von 50 bis unter 65 Jahre.
Im März 2011 nahmen 1.297 erwerbsfähige Hilfebedürftige an differenzierten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teil. Davon sind besonders hervorzuheben 106 berufliche Weiterbildungsleistungen, 190
Eingliederungszuschüsse, 126 Förderungen der Berufsausbildung und
668 Beschäftigung schaffende Maßnahmen.
Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Leipziger Land ist die Zahl
der Arbeitslosen ebenfalls deutlich gesunken. Mit insgesamt 6.479 Personen waren es 196 weniger als im Vormonat (6.675) und somit 476
Frauen und Männer weniger als im März 2010 (6.955).
Davon gehören 579 Personen zur Altersgruppe von 15 bis unter
25 Jahre und 2.111 Personen zählen zur Altersgruppe von 50 bis unter
65 Jahre.
Im März 2011 nahmen 932 erwerbsfähige Hilfebedürftige an differenzierten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teil. Davon sind besonders
hervorzuheben 108 berufliche Weiterbildungsleistungen, 149 Eingliederungszuschüsse, 162 Förderungen der Berufsausbildung und 315 Beschäftigung schaffende Maßnahmen.
Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Kommunalen Jobcenter Landkreis
Leipzig
Ab 01.01.2011 sind im Zuge der Reform des Sozialgesetzbuches
(SGB II) in Jobcentern hauptamtliche Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) zu bestellen.
Zentrale und wesentliche Aufgabe des BCA ist es, darauf zu achten, dass
alle Arbeit suchenden Frauen und Männer die gleichen Chancen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt haben. Des Weiteren sollen der Abbau
geschlechtsspezifischer Nachteile sowie die Frauenförderung und die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei beiden Geschlechtern unter der
Berücksichtigung der familienspezifischen Lebensverhältnisse im Bereich
der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gesichert werden.
Jobcenter Leipziger Land
Luckaer Straße 16, 04552 Borna
Schwerpunktgruppen sind:
· Alleinerziehende (Unterstützung von Berufsrückkehrer/innen nach
längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, z. B. Elternzeit )
· Unterbringung von Kleinkindern (Betreuungsmöglichkeiten)
· Hilfe für Jugendliche unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen
(ohne Schul- bzw. Berufsabschluss) bei Problemen in Bezug auf Bewerbungsstrategien und Berufsorientierung/ Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. Chancengleichheit unabhängig vom sozialen Umfeld
· Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre (Herausstellung der langjährigen Berufserfahrung und Unterstützung bei Anforderungen in Hinblick Qualifikation, Vermittlungsstrategie) Migranten und Behinderte (Beachtung der Vorgaben - Unterstützung bei Problemen)
Landkreis Leipzig
Sozialamt (Haus 6, EG, Zimmer 6.0.15)
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Zur Realisierung dieser Zielsetzungen ist eine intensive Zusammenarbeit mit örtlichen Interessenvertretern, Arbeitgeberverbänden, Kammern, Gewerkschaften und Kooperationspartnern etc. geplant.
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Südstraße 80, Geb. 62, 04668 Grimma
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Außerdem wird eine Unterstützung bei der Umsetzung des Bildungspaketes (Lernförderung, Schulbasispaket, Zuschuss Mittagessen, Kultur-/
Sportbeteiligung, Vereinsarbeit, Zirkel usw.) gegeben.
Im Kommunalen Jobcenter des Landkreises Leipzig nimmt diese Aufgabe Gert Hütel seit dem 10.01.2011 wahr.
Herr Hütel ist ausgebildeter „Staatlich geprüfter Betriebswirt“, stammt
aus Leipzig und ist langjähriger Beschäftigter im Öffentlichen Dienst.
Kontakt:
Südstraße 80, Gebäude 62, Zimmer 408
04668 Grimma,
Telefon: 0 34 37/98 4- 27 57,
Fax: 0 34 37/98 49 9- 27 57
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.landkreisleipzig.de
Informationen der Ämter
auch bereit sind, Ihnen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Kontakt
über Petra Donner 01 57/72 54 94 44 oder über das Kommunale Jobcenter, Silke Fritzsche 0 34 37/98 4- 28 75.
„Traum vom Glück“ oder einmal Hartz Vier,
immer Hartz Vier
Das Gesundheitsamt informiert
Beratungsstelle für Schwangerschaft,
Schwangerenkonflikt, Mutterschaft und Familie
Unsere Angebote
• Beratung bei Schwangerschaft in finanziellen und sozialen Notsituationen
• Beratung - Entscheidungshilfe im Schwangerschaftskonflikt
• Information zur Familienplanung und Verhütung
Schwangere in Not
Die Stiftung des Freistaates Sachsen bietet die Möglichkeit für Schwangere in Not, eine einmalige finanzielle Hilfe zu gewähren.
Diese finanzielle Unterstützung dient der Erstausstattung für das Kind,
z. B. erforderliches Mobiliar und Kleidung.
Die erste Konsultation bei der Antragstellung auf eine finanzielle Beihilfe muss telefonisch oder persönlich bis zur 20. Schwangerschaftswoche in der Beratungsstelle erfolgen.
Familien in Not
Familien, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und alle
gesetzlichen Leistungen zur Behebung der Notsituation ausgeschöpft
haben, können in der Beratungsstelle Unterstützung erhalten.
Die Beratungsstelle arbeitet nach dem Bestellsystem. Bitte rufen Sie an
unter Schwangerenberatungsstelle Karl-Marx-Str. 17 in Grimma
34 37/98 4- 24 15.
Die Schwangerenkonflikt- und Schwangerenberatungsstelle des
Gesundheitsamtes des Landkreises Leipzig, Außenstelle Borna, Stauffenbergstr. 4 wird ab 01.05.2011 geschlossen.
Die Schwangeren-Beratungsstelle des DRK Leipzig Land e. V. in
Zwenkau eröffnet ab dem 02.05.2011 in Borna, Roßmarktsche Str. 4
eine Beratungsstelle.
Telefonische Erreichbarkeit ist zur Zeit noch unter 03 42 03 /4 92 40 möglich.
Dipl.-Med. Silke Schäpling
Amt. Amtsleiterin Gesundheitsamt
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Am 6. April 2011 fand im Rathaussaal Grimma die Premiere des Theaterstücks „Traum vom Glück“ statt, inszeniert und aufgeführt durch
15 arbeitslose Jugendliche in Anlehnung an das Märchen „Das kalte
Herz“ von Wilhelm Hauff. Damit wurde die erste Phase einer speziell
für junge Erwachsene konzipierten und gemeinsam mit der Projektfabrik Witten und dem IFU-Institut umgesetzten Eingliederungsmaßnahme des Kommunalen Jobcenters in Grimma erfolgreich und mit viel
Leidenschaft abgeschlossen.
Einmal Hartz Vier, immer Hartz Vier - das muss nicht sein. Gerade für
Jugendliche und junge Erwachsene, die auf den herkömmlichen und
manchmal holprigen Pfaden der Berufsausbildung bzw. Arbeitsplatzsuche aus verschiedensten Gründen gestrauchelt und noch nicht ins Ziel
gelangt sind, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung der Start heraus
aus der Hartz-Vier-Kariere.
Aber für diese jungen Menschen ist es oft schwierig nach vielleicht
mehrfachen Rückschlägen einfach noch einmal Anlauf zu nehmen. Ihnen sollte mit dem Projekt eine Chance eröffnet werden, bei der sie auf
dem ersten Stück des Weges intensiv begleitet und betreut und zugleich
für eine Berufsausbildung motiviert werden.
Seit fünf Monaten hatten sich die Jugendlichen unter intensiver Begleitung durch einen Theater- und einen Sozialpädagogen auf diesen Tag
vorbereitet. In dieser ersten Phase des Projekts hatten sie die Gelegenheit, sich spielerisch und schöpferisch, aber auch ernsthaft und mit viel
Fleiß und Engagement in eine Rolle zu versetzen, und - so ganz nebenbei - Schlüsselqualifikationen der Persönlichkeitsentwicklung wie
Teamfähigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Ausdauer, Beharrlichkeit
oder Fleiß zu entwickeln und zu festigen.
Der „Traum vom Glück“ handelt von Marie, einem jungen Mädchen
die nicht ihr Leben lang Putzfrau sein möchte. Als Sonntagskind hat
sie Anspruch auf drei Wünsche, die ihr die Zigeunerin im tiefen Wald
erfüllen soll. Reichtum und Geld sollen ihr zum Glück verhelfen, aber
sie geht leichtsinnig damit um.
Das viele Geld ist plötzlich durch ein verlorenes Pokerspiel weg. Es
gibt nur einen Ausweg: Sie muss ihr Herz gegen einen Stein tauschen
und damit beginnt das Wechselspiel von Glück und Unglück, Glück im
Unglück und Unglück im Glück.
Die Schauspieler überzeugten durch die authentische, leidenschaftlichemotionale Darstellung vor selbstgebauten Kulissen und übertrugen
diese Begeisterung auf die Zuschauer, die die Leistung der Akteure immer wieder mit Szenenapplaus belohnten.
Im nun folgenden zweiten Abschnitt des Projektes sollen die Jugendlichen in einem 3-monatigen Praktikum Ihre Erfahrungen und bisher erworbenen Kenntnisse selbstständig anwenden und im Berufsalltag unter
Beweis stellen können. Dabei werden sie weiterhin durch Sozialpädagogen betreut und unterstützt. Das Praktikum in einem Wirtschaftsunternehmen in unserer Region bietet ihnen die Möglichkeit, sich beruflich zu
erproben, Erfahrungen zu sammeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten und
der Firma zu beweisen, dass sie ausgebildet werden wollen und erfolgreich ausgebildet werden können.
Ziel ist es, das am Ende der Maßnahme im August jede bzw. jeder einen
Ausbildungsvertrag in der Hand hält und dem persönlichen „Traum vom
Glück“ ein Stück näher kommt.
Hierfür werden noch Unternehmen gesucht, die die jungen Erwachsenen im Rahmen eines Praktikums kennen lernen möchten und vielleicht
Informationen der Ämter
Das Ordnungsamt informiert
Freiwillige Feuerwehr Wurzen erhielt ein Katastrophenschutzfahrzeug für den ABC-Einsatz
Am 01.04.2011 übergab der Amtsleiter des Ordnungsamtes vom Landkreis
Leipzig, Klaus Thomas Kirstenpfad, dem Oberbürgermeister der Großen
Kreisstadt Wurzen, Jörg Röglin, ein Mehrzweckfahrzeug.
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Vincent Sittner, Panitzsch
Friderike Vehlow, Grimma
Jeremy Dorn, Markkleeberg
Kevin Kowalkowski, Groitzsch
Weiterhin wurde ein Sonderpreis für besonders gute Kreativität zum Thema Recycling vergeben. Eingereicht wurde eine selbst gebastelte Karte
aus einer benutzten Tetrapackung. Gewinner des Sonderpreises ist: Justin
Michael, Großbothen, OT Schönbach.
Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner. Eure Gewinne erhaltet ihr in
der nächsten Zeit per Post.
Euer Hamster Mülli
Service-Nummer der KELL GmbH
eingerichtet
Ortswehrleiter Mike Jopke prüft die Funktionsfähigkeit des neuen
Fahrzeuges
Das neue, auf der Grundlage eines VW Transporters gebaute Spezialfahrzeug, ergänzt die bereits in der Feuerwehr Wurzen stationierten Katastrophenschutzkomponenten, den Gerätewagen-Gefahrgut und den ABC-Erkundungskraftwagen, und verbessert den Transport von ausgebildeten Spezialkräften an
den Einsatzort. Es wurde so ausgestattet, dass es auch zum Führen von Einsätzen genutzt werden kann. Aufgrund von individuellen Anpassungen, betrug
die Bauzeit 5 Monate. Der Innenraum des Fahrzeuges ist mit vielerlei Einsatztechnik ausgestattet. Dazu zählen umfangreiche Kommunikationstechnik, Sitzplätze für 7 Personen, ein Besprechungstisch und im Heck ein Regalsystem.
Angetrieben wird der Transporter, mit dem markanten Design, von einem robusten 136-PS-Turbodiesel-Motor. Er wiegt 3,5 Tonnen und kann somit von
allen Feuerwehrleuten mit der alten Führerscheinklasse 3 und der neuen Führerscheinklasse B gefahren werden. Die Kosten des Fahrzeuges belaufen sich
auf ca. 50.000 EUR und wurden komplett vom Landkreis Leipzig getragen.
Mit der Übergabe, so waren sich alle Beteiligten einig, wurde die Ausrüstung
der Feuerwehr Wurzen technisch aufgewertet. Die Einsatzmöglichkeiten der
ehrenamtlichen Helfer haben sich wesentlich verbessert.
Steffen Brauer, Ordnungsamt
Die Abfallwirtschaft informiert
Hallo, liebe Kinder!
Nun ist es endlich so weit - die Gewinner des Rätsels aus der Abfallbroschüre 2011 stehen fest. Für die vielen kreativen und richtigen Einsendungen möchte ich mich bei euch bedanken. Der gesuchte Begriff aus der
Abfallwirtschaft lautete „Recycling“.
Folgende Gewinner wurden ausgelost:
Max Rädler, Markranstädt OT Seebenisch
Elias Otto, Großpösna
Moritz Herziger, Kohren-Sahlis OT Altmörbitz
Julia Guth, Markkleeberg
Peter Heinig, Narsdorf
Damian Ntavitis, Böhlen
Simon Mäder, Frohburg OT Nenkersdorf
Sayenne Maylin Jaspert, Borna
Isabel Miersch, Beucha
Insa Kleine, Thallwitz
Florian Diedrich, Brandis
Leon Maurice Krzywinski, Göttwitz
Jennifer Hennig, Bad Lausick OT Buchheim
Paul Tätzner, Panitzsch
Kessy Hempel, Püchau
Luisa Höhme, Bennewitz
Die KELL GmbH ist für die Entsorgung des Restabfalls im Entsorgungsgebiet Kohrener Land/Leipziger Neuseenland sowie für die Papierentsorgung
im gesamten Landkreis Leipzig zuständig. Für Nachfragen, Beschwerden
und sonstige Anliegen zu Entsorgungsproblemen (nichtgeleerte Tonnen
usw.) hat die KELL GmbH eine Service-Nummer eingerichtet. Wenden Sie
sich bitte direkt an das Service Büro der KELL GmbH:
Telefon
03 42 05/4 23 7- 10; 03 42 05/4 23 7- 20;
09 42 05/4 23 7- 29
Fax
03 42 95/4 23 7- 21
E-Mail
[email protected]
Das Umweltamt informiert
Tauchen mit technischen Hilfsmitteln im
Markkleeberger See vorerst nicht gestattet
Das Umweltamt teilt mit, dass gegen den Teil der Allgemeinverfügung
zur Genehmigung des Befahrens des Markkleeberger Sees mit kleinen
Fahrzeugen mit Elektromotor und des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (Druckluftgeräte), veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises
Leipzig vom 26.02.2011, der den Tauchsport betrifft, Widerspruch eingelegt wurde. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, so dass dieser
Teil der Allgemeinverfügung bis zur Entscheidung über den Widerspruch
noch nicht wirksam ist. Somit kann vorläufig noch nicht ohne Sondergenehmigung nach § 46a Sächsisches Wassergesetz im Markkleeberger See
mit technischen Hilfsmitteln getaucht werden. Der Betreiber des Markkleeberger Sees, die Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen
mbH, wird sofort informiert, wenn über den Widerspruch entschieden
oder dieser zurückgezogen wurde. Eine entsprechende Mitteilung wird
dann im Amtsblatt des Landkreises erscheinen.
Schutz von Weißstörchen
Der Weißstorch (Ciconia ciconia) gehörte einst zu den weit verbreiteten Brutvögeln
des europäischen Tieflands. Jahrhundertelang war er in vielen Dörfern Deutschlands zuhause. Heute ist der Bestand stark zurückgegangen. Die Ursachen für den
Rückgang sind verschiedener Natur (Stromschlag, sich rapide verschlechternde
Ernährungsbedingungen, Zersiedlung der Landschaft usw.). In Sachsen leben zurzeit etwa 400 Horstpaare. Auch in Sachsen sind in den vergangenen Jahren trotz
der Betreuung der Storchenhorste immer wieder Verluste zu beobachten gewesen.
Diese sind nicht nur auf die oben genannten Ursachen zurückzuführen. In den letzten Jahren ist der zunehmende Trend zu beobachten, bei verschiedenen Anlässen
Feuerwerke abzubrennen. Gemeint sind nicht nur Höhenfeuerwerke, sondern auch
kleine Feuerwerke, die z. B. bei Familienfeiern veranstaltet werden. Diese können
in der Nähe von besetzten Storchenhorsten eine verheerende Auswirkung haben.
Insbesondere die Knalleffekte und hoch steigende Raketen führen dazu, dass die
Altvögel panikartig die Horste verlassen. Die Eier oder Jungvögel kühlen aus, verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Schon allein aus dem Grund,
dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte Alles getan
werden, diese Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der
Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu
verzichten. Sollte es dennoch ohne ein Feuerwerk nicht gehen, ist je nach Intensität
des Feuerwerks ein Mindestabstand von 500 m zum besetzten Storchenhorst einzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen
während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von
bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann.
Dr. Lutz Bergmann, Amtsleiter Umweltamt
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23. April 2011
Ausschreibung für ehrenamtliche
stellvertretende Kreisbrandmeister
Auf der Grundlage des § 24 des Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen(Sächs
BRKG) sowie der Satzung des Landkreises Leipzig über die Bestellung
und Entschädigung der ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister, Ausbilder und Ausbildungshelfer im Feuerwehrwesen des
Landkreises Leipzig (Beschluss des Kreistages Nr. 2011/010 (I) vom
02.03.2011) sind für den Landkreis Leipzig vier
ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister
zu bestellen.
Die ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister erfüllen Aufgaben des Kreisbrandmeisters für einen Teilbereich (Inspektionsbereich) des Landkreises gemäß § 3 der o. g Satzung.
Dazu gehören insbesondere:
• die Überprüfung der Aufstellung, Ausrüstung, des Leistungsstandes
und der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren gem. § 24
Sächs. BRKG
• die Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit der Feuerwehren
• Mitwirkung bei Aufgaben des Katastrophenschutzes
• Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen für Zuwendungen des Brandschutzes
• Mitarbeit bei der Einsatzplanung/Einsatzleitung und bei Übungen
• Mitarbeit bei überörtlichen Ausbildungsmaßnahmen
• Teilnahme am Rufbereitschaftssystem
Ihnen können weiterhin Aufgaben zu fachlichen Schwerpunkten übertragen werden. Die Aufgabenerfüllung soll außerhalb der Arbeitszeit erfolgen.
Die Bewerber müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Bürger des Landkreises nach § 13 oder wahlberechtigt nach § 14
Abs. 1 Nr. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen sein
und nach Möglichkeit im jeweiligen Inspektionsbereich wohnhaft
sein
• mindestens das 30. Lebensjahr erreicht und das 65. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben
• zur Erfüllung der Dienstpflichten körperlich, geistig und ihrer Gesamtpersönlichkeit nach in der Lage und nicht ungeeignet gemäß
§ 18 Sächs. BRKG sein Hinsichtlich der Belastbarkeit sind gegebenenfalls amtsärztliche Beurteilungen einzuholen
• an der Herstellung und am Vertrieb von Anlagen, Mitteln und Geräten des Brandschutzes/ Feuerwehrwesens einschließlich der notwendigen Löschmittel wirtschaftlich nicht beteiligt sein
• nicht gleichzeitig als Gemeindewehrleiter oder dessen Stellvertreter
tätig sein
• die Qualifikation als Verbandsführer an der Landesfeuerwehrschule
Sachsen oder die Befähigung als Leiter einer Feuerwehr erworben
haben und sich mindestens drei Jahre als Leiter einer Feuerwehr
oder stellvertretender Kreisbrandmeister bewährt haben.
Erwartet werden neben der fachlichen und persönlichen Eignung ein
klares Bekenntnis zur Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit auch in
Stresssituationen, Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zur Entwicklung und Durchsetzung neuer effektiver Arbeitsweisen, Flexibilität
und Eigenständigkeit.
Für die Aufgabenerfüllung werden geeignete Dienstfahrzeuge des
Landkreises mit Sondersignalanlage zur Verfügung gestellt. Eine teilweise Nutzung von privaten KFZ ist jedoch nicht auszuschließen. Es ist
die Führerscheinklasse B erforderlich.
Die Bestellung erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Leipzig für
die Dauer von 6 Jahren. Zur Abgeltung ihrer Auslagen und des Aufwandes erhalten die ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister
eine Aufwandsentschädigung gemäß der o. g. Satzung.
Ihre Bewerbung einschließlich Lebenslauf, Werdegang und erforderlicher Nachweise richten Sie bitte bis zum 16.05.2011 an das Landratsamt Landkreis Leipzig, Ordnungsamt, Stauffenbergstraße 4, 04552
Borna.
Dr. Gerhard Gey
Ausschreibungen
Der Landkreis Leipzig besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Stelle als
Arzthelfer/-in im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
des Gesundheitsamtes.
Der Aufgabenbereich beinhaltet die Assistenz bei Einschulungs-,
Kindertagesstätten- und Schuluntersuchungen sowie bei Impfund jugendärztlichen Sprechstunden etc. beginnend von Terminabsprachen über die Vorbereitung aller Unterlagen, die Durchführung von Hör- und Sehtests, die Überprüfung des Impfstandes,
Größen- und Gewichtsbestimmung bis zur Befundeingabe in das
Dokumentationssystem.
Bewerber/-innen müssen einen Abschluss als Medizinische/r
Fachangestellte/r oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen.
Als persönliche Eigenschaften erwarten wir von den Bewerber/innen für diese Stelle Verantwortungs- und Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. Die
Bewerber/-innen müssen über sichere PC-Kenntnisse im OfficePaket verfügen und im Besitz eines PKW-Führerscheins sein.
Bei Bedarf ist die Nutzung des Privat-PKW für dienstliche Zwecke erforderlich. Die Stelle ist in Vollzeit und befristet bis zum
31.12.2011 zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt
nach der Entgeltgruppe 3. Dienstort ist zurzeit Borna.
Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu
bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung
entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum 6. Mai 2011 an das
Landratsamt Leipzig, Haupt - und Personalamt, 04550 Borna.
Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach
Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Der Landkreis Leipzig besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Stelle als
Sozialarbeiter/-in im Psychosozialen Dienst
des Gesundheitsamtes.
Der Aufgabenbereich beinhaltet die Beratung und Betreuung von
chronisch psychisch Kranken und deren Angehörigen. Es handelt
sich vorwiegend um aufsuchende Sozialarbeit. Im Rahmen dieser
Betreuung sollen stationäre Aufenthalte verhindert, die Betreuten
zu einer eigenständigen selbst bestimmten Lebensweise hingeführt
und dabei eine Krankheitseinsicht herausgearbeitet werden, die einen entsprechenden Umgang mit der Erkrankung ermöglicht.
Bewerber/-innen müssen einen Abschluss als Sozialarbeiter/-in
mit staatlicher Anerkennung nachweisen.
Als persönliche Eigenschaften erwarten wir von den Bewerber/-innen für diese Stelle Verantwortungs- und Entscheidungsfähigkeit,
Belastbarkeit und Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kooperations- und Teamfähigkeit. Die Bewerber/-innen müssen über sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket verfügen
und im Besitz eines PKW-Führerscheins sein. Bei Bedarf ist die
Nutzung des Privat-PKW für dienstliche Zwecke erforderlich.
Die Stelle ist in Vollzeit und im Rahmen einer Mutterschutz- bzw.
Elternzeitvertretung zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält
Entgelt nach der Entgeltgruppe S 12. Dienstort ist zurzeit Borna.
Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert
sich zu bewerben.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum 6. Mai 2011 an
das Landratsamt Leipzig, Haupt - und Personalamt, 04550 Borna.
Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach
Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
der 15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig
am Mittwoch, dem 04.05.2011 um 17:00 Uhr
Parthelandhalle Naunhof, Wiesenstraße 42, 04683 Naunhof
Vorgesehene Tagesordnung:
1 Beginn der Sitzung
1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit
und Bekanntgabe der vorliegenden Entschuldigungen
1.2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
1.3 Bestätigung der Tagesordnung
1.4 Festlegung der Kreisräte, die die Niederschrift mit unterzeichnen
2 Öffentlicher Teil
2.1 Einwohnerfragestunde
2.2 Niederschrift über den 2. Beratungsteil der 13. Sitzung des
Kreistages des Landkreises Leipzig am 02.03.2011
2.3 Niederschrift über die 14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig vom 02.03.2011
2.4 Mitteilungen des Landrates
- Berufung eines weiteren Bevollmächtigten des Landrates für
Wirtschaftsförderung im Landkreis Leipzig
- Projekthandbuch zur Umstellung auf die Doppik
- Information zum Haushaltsvollzug und zur Einschätzung des
voraussichtlichen Ergebnissess des Haushaltes 2010 des Landkreises Leipzig zum 31.12.2010
- Information zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes des Landkreises Leipzig für die Jahre 2010 bis 2013 zum
31.12.2010 (vorläufiges Ergebnis)
2.5 Widerruf der Bestellung des Ausländerbeauftragten für den
Landkreis Leipzig,
hier: Teilgebiet ehemaliger Landkreis Leipziger Land
2.6 Abberufung und Neuwahl des Vertreters des Landkreises Leipzig
im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH
2.7 Veräußerung der Liegenschaft Bahnhofstraße 6 in 04643 Geithain durch Auktion
2.8
Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 1/8 und Flurstück 30/44 der Gemarkung Oetzsch
2.9
Antrag von Mitgliedern der Fraktionen SPD/Grüne und DIE
LINKE. - hier: Umstellung der Versorgung von Asylbewerberinnnen und Gedulteten
2.10 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Leipzig
über die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
2.11 Beitritt und Zustimmung zur Zweckvereinbarung Integrierte
Rettungsleitstelle und Nebenvereinbarung mit der Stadt Leipzig
2.12 Übertragung und Übernahme von Aufgaben der nach §§ 11
Abs. 1; 34 Abs. 2 SächsBRKG in Verbindung mit § 1 Abs. 3
SächsSächsLRettDPVO zu betreibenden und zu finanzierenden
Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Feuerwehr/Rettungsdienst in der Kreisfreien Stadt Leipzig
2.13 Jugendhilfeplanung des Landkreises Leipzig, Teilfachplan 2 „Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII im Landkreis Leipzig“
2.14 Jugendhilfeplanung des Landkreises Leipzig, Fachstandards
zum Teilfachplan 2 „Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII
im Landkreis Leipzig“
2.15 Richtlinie des Landkreises Leipzig zur Ehrung verdienstvoller
Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt (Ehrenamtspreis)
2.16 Mittelbereitstellung und Freigabe der Mittelverwendung für die
Umsetzung der Erweiterung der kommunalen Trägerschaft entsprechend SGB II (Optionserweiterung)
2.17 Bereitstellung von Eigenmitteln und überplanmäßigen Mitteln
im Haushaltsjahr 2011 des Landkreises Leipzig für Baumaßnahmen an Kreisstraßen
2.18 Verwendung der Anschubfinanzierung im Rahmen der Umsetzung
der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen
hier: Änderung des Beschlusses 2009/052 i. V. m. den Beschlüssen 2010/069 und 2010/125
2.19 Auflösung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises
Leipzig
2.20 Antrag von Mitgliedern des Kreistages des Landkreises Leipzig
hier: Festlegung des Tagungsortes für die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Leipzig
23. April 2011
13
2.21 Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig
2.22 Anfragen der Kreisräte
3. Ende der Sitzung
Die Beratung ist öffentlich!
Borna, den 15.04.2011
Dr. Gerhard Gey
Landrat Landkreis Leipzig
Öffentliche Bekanntmachung
Ankündigung Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag
31.12.2010 für den Landkreis Leipzig
Am 1. Juli 2009 ist der Artikel 4 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftssteuer und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) in Kraft getreten.
Damit ergeben sich Änderungen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Mit dem
Gesetz steigt auch die Bedeutung der Bodenrichtwerte.
Der Gutachterausschuss im Landkreis Leipzig hat, wie auch andere Gutachterausschüsse, nach § 196 Abs. 1 Satz 5 Baugesetzbuch
(BauGB) jeweils zum Ende jedes 2. Kalenderjahres, erstmals zum
31.12.2010 die Bodenrichtwerte flächendeckend und zonal zu bilden
und darzustellen.
Mit den neuen Vorgaben zur Bildung von Richtwertzonen und den
Mindestanforderungen an die Bodenrichtwertdarstellung ist die Möglichkeit einer Bodenrichtwertauskunft, bei der Geschäftsstelle oder in
Schriftform, erst Ende Mai gegeben.
Die Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht können Anfang Juli 2011 erworben werden. Die Gebühren bei Abgabe einer Bodenrichtwertkarte für den gesamten Zuständigkeitsbereich nach § 196
Abs. 3 Satz 2 BauGB und eines Grundstücksmarktberichts werden im
Amtsblatt vom Mai veröffentlicht.
Christine Losse
Vorsitzende
Postanschrift: c/o Landratsamt Landkreis Leipzig,
Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Dienstgebäude: Landratsamt, Vermessungsamt,
Leipziger Str. 67, 04552 Borna
Fax: 0 34 37/9 84 99 14 98
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten Geschäftsstelle:
Montag:
nach Vereinbarung
Dienstag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bekanntmachung des Landratsamtes des Landkreises Leipzig
über die Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a UVPG vom 05. Mai 2010
Die Blauwasser GmbH hat beim Landratsamt des Landkreises Leipzig
mit Datum 06.09.2010 die Rodung von Wald zur Umwandlung in eine
andere Nutzungsart im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Lagune Kahnsdorf auf Teilflächen folgender Flurstücke in der Gemeinde
Neukieritzsch beantragt:
Gemarkung Zöpen: T. v. Flurstück 164/1 und T. v. Flurstück 179/2.
Gemarkung Kahnsdorf: T. v. Flurstück 91/2, T. v. Flurstück 96o, T. v.
Flurstück 96 m, T. v. Flurstück 97, T. v. Flurstück 198, T. v. Flurstück
226, T. v. Flurstück 227, T. v. Flurstück 228.
Gemarkung Pürsten: T. v. Flurstück 100/4, T. v. Flurstück 221, T. v.
Flurstück 222/6, T. v. Flurstück 222/7, T. v. Flurstück 328/5, T. v. Flurstück 328a, T. v. Flurstück 328b, T. v. Flurstück 530, T. v. Flurstück
531, T. v. Flurstück 532, T. v. Flurstück 569.
Die Rodungsfläche beträgt insgesamt 6,77 ha. Aus diesem Grund ist
das Vorhaben gemäß Nummer 17.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Geset-
14
23. April 2011
zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. 1 S. 94) vor seiner Genehmigung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3 Abs. 1
Satz 1 i. V. m. Nummer 17.2.2 der Anlage 1 UVPG) nach den Kriterien
der Anlage 2 UVPG zu unterziehen.
Die gemäß § 3a in Verbindung mit § 3c durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das beantragte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG zu erwarten sind.
Die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Borna, den 05.04.2011
Dr. Lutz Bergmann
Amtsleiter Umweltamt
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Der Landkreis Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
betroffene Flurstücke in der Gemeinde Naunhof,
Gemarkung Albrechtshain:
1. Bildung von Flurstücken
58/13, 83/5, 106, 117a, 119, 120, 121, 125, 125/6, 125/8, 138/7, 144/1,
144/2, 145, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 157a, 158, 158a,
159, 241
2. Änderung der Flurstücksnummer
125/10, 133/5, 138/1, 138/6, 139/1, 140/1, 142/1, 143, 162, 246
3. Änderung von Daten über Grenzen
58/13, 120, 121, 125, 125/6, 125/10, 133/5, 138/1, 138/6, 138/7, 139/1,
140/1, 142/1, 143, 144/2, 155, 162, 246
4. Änderung der Angabe der Flächengröße
125/8, 125/9, 125/10, 138/6, 138/7, 144/1, 158
5. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
58/13
6. Änderung der Angabe zur Nutzung
106, 117a, 119, 120, 121, 125, 125/6, 138/6, 138/7, 144/1, 144/2, 145,
150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 157a, 158, 158a, 159, 162, 241,
246
betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis,
Gemarkung Wolfshain:
7. Bildung von Flurstücken
152, 168/1, 168/8, 181, 183, 184, 194, 195, 198, 198b, 199, 199a, 202,
205/1, 208, 209, 210, 210a, 214, 215, 215b, 215/5, 215/7, 215/9, 216,
216a, 217, 218, 218a, 219, 220, 223/1, 223/2, 223/3, 232/1, 234/1, 236a,
237a, 238/1, 247, 248a, 250/1, 251c, 251/3, 251/7, 252, 253, 269, 270/1,
270/3, 271, 273, 290, 290a, 290b, 294/1, 294/4, 295/3
8. Änderung der Flurstücksnummer
168/7, 181a, 184/1, 196, 198a, 215/2, 215/3, 237/1, 251/1, 273/3, 296/1
9. Änderung von Daten über Grenzen
148, 149, 168/1, 168/4, 168/6, 168/7, 181a, 184, 184/1, 196, 198a,
215/2, 215/3, 215/7, 215/9, 224, 237/1, 250/1, 251/1, 251/3, 268, 270/1,
271, 273, 273/3, 290b, 294/1, 295/2, 295/3, 296/1,
10. Änderung der Angabe der Flächengröße
168/7, 168/14, 195, 196a, 205a, 214a, 215, 215b, 215/2, 215/3, 215/5,
215/7, 215/8, 215/9, 216, 217, 218, 218a, 221, 222, 223a, 231, 235,
236/1, 237/1, 247/1, 248a, 248/1, 249, 251c, 251/1, 251/3, 251/7, 270/1,
270/3, 270/5, 273/3, 290a, 295a, 295/2
11. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
209, 215, 215/7, 216, 217, 223a, 251c, 251/7, 273, 273/3, 294/1, 295/2,
295/3, 296/1
12. Änderung der Angabe zur Nutzung
149, 152, 168/1, 168/8, 181, 181a, 183, 184, 184/1, 194, 195, 196, 196a,
198, 198a, 198b, 199, 199a, 202, 205a, 205/1, 208, 209, 210, 210a, 214,
214a, 215, 215/5, 215b, 216, 216a, 217, 218, 218a, 219, 220, 221, 222,
223a, 223/1, 223/2, 223/3, 224, 231, 232/1, 234/1, 235, 236a, 236/1,
237a, 237/1, 238/1, 247, 247/1, 248a, 248/1, 249, 250/1, 251c, 251/1,
251/3, 251/7, 252, 253, 269, 270/1, 270/3, 271, 273, 273/3, 290, 290a,
290b, 294/1, 294/4, 295a, 295/2, 296/1, 296/2
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschafts-
Öffentliche Bekanntmachungen
katasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung
zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist
nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das
Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom
29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der
Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften
des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die
Unterlagen liegen ab dem
26.04.2011 bis zum 25.05.2011
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes
Leipziger Straße 67, 04552 Borna
in der Zeit
Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für
Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während
der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle
auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Bildung von Flurstücken, die Änderung der Flurstücksnummer und
die Änderung von Daten über Grenzen stellen einen Verwaltungsakt
dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte,
würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Borna, den 24.03.2011
gez. Thomas Scheithauer
Sachgebietsleiter
Offenlegung der Änderung von
Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Der Landkreis Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
1. Änderung des Gebäudenachweises
betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis
Gemarkung Kleinsteinberg:
6/7, 17/5, 17/11, 18/5, 26/1, 33/10, 39/6, 132/17, 150/1, 167, 174/1,
174/3, 174/5, 212/5
2. Änderung der Nutzungsart
betroffene Flurstücke in der Gemeinde Borna
Gemarkung Haubitz:
8/2, 9, 16/3, 18/2, 23/2, 25/2, 26/4, 26/7, 26/8, 26/9, 26/10, 26/11, 26/12,
26/13, 26/14, 27/2, 27/4, 27/5, 27/6, 29/2, 29/4, 29/5, 29/6, 30/2, 30/4,
31/2, 31/4, 32/2, 32/6, 32/7, 32/8, 32/9, 46/2, 46/4, 46/5, 49/2, 49/5,
49/8, 50/2, 50/3, 50/5, 50/7, 50/8, 52/2, 53/2, 136/2, 136/4, 136/7, 159,
160/2, 162/4, 166/2, 166/6, 166/7, 166/8, 167
betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis
Gemarkung Kleinsteinberg:
1/10, 2/2, 5/1, 5a, 6/2, 6/3, 6/5, 6c, 8/2, 10, 12e, 14/3, 15c, 24, 33/15,
33/16, 34/4, 34/5, 34/6, 34/9, 34/17, 35/3, 35/4, 35/5, 35/6, 35/7, 35/9,
37/2, 39/4, 43, 44/1, 44/2, 44i, 44l, 53a, 71/1, 71/4, 71c, 71d, 95c, 116,
116e, 116g, 118/2, 119c, 124/4, 124/6, 124/8, 125/1, 125c, 125e, 125u,
128/2, 128/5, 128/10, 128/12, 128/13, 128/14, 128/15, 130/6, 132/2,
132/8, 132/11, 132/16, 135/2, 137a, 143/1, 143/2, 145, 146, 146/1,
146b, 146c, 158, 159/4, 159/6, 164/2, 166, 172/3, 172/4, 172/5, 173,
178, 179/9, 179/10, 179/11, 179/12, 179/13, 179/14, 180, 184, 185,
186/2, 190, 203/2, 203/4, 203/5, 203/7, 203/8, 203b, 207, 208, 209,
210/3, 210/4, 210/5, 210/9, 211/1, 211/2, 211/3, 211/4, 211/5, 211/6,
211/7, 223/1, 223/5, 227, 235/4, 235/5, 235/6
Öffentliche Bekanntmachungen/Allgemeine Informationen
3. Änderung des Gebäudenachweises und der Nutzungsart
betroffene Flurstücke in der Gemeinde Borna
Gemarkung Haubitz:
1/2, 1/4, 2/1, 6, 7, 10, 11, 15/1, 15/2, 16/4, 16/5, 16/6, 17/2, 17/3, 17/4,
18/1, 19/2, 19/3, 23/1, 24, 25/1, 26/6, 49/4, 49/6, 49/7
betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis
Gemarkung Kleinsteinberg:
1/6, 1/7, 1/9, 2/1, 2b, 6/4, 8/1, 12/1, 12a, 12c, 13, 14/1, 14/2, 14a, 14b,
15, 16a, 16b, 34/7, 34/11, 34/13, 34/15, 36, 40/1, 44, 44d, 44k, 44m,
67/1, 67c, 70, 74/1, 116b, 116d, 116f, 116h, 116i, 118/1, 119/2, 119/3,
119/4, 119/5, 120/1, 124/5, 124/7, 125/2, 125a, 125b, 125d, 125f, 125g,
125m, 125n, 125o, 125r, 125s, 125v, 125w, 128/1, 128/3, 128/4, 128/6,
128/7, 128/8, 128r, 130/3, 132/4, 133/1, 133/3, 133/5, 133/7, 142, 160,
163/2, 182, 202/1, 202/2, 202/3, 203/1, 203/6, 203/9, 224/2, 224/3,
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung
zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist
nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das
Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom
29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des
23. April 2011
15
Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der
Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften
des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die
Unterlagen liegen ab dem
26.04.2011 bis zum 25.05.2011
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes
Leipziger Straße 67, 04552 Borna
in der Zeit
Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für
Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während
der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle
auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Borna, den 11. 04. 2011
gez. Uwe Leberecht
Sachgebietsleiter
Allgemeine Informationen
Neues Kursangebot im Fachbereich Gesundheit:
Kinderturnen: Sobald Kinder laufen können, werden Grundlagen für das spätere Bewegungsverhalten gelegt. Kinderturnen fördert die Freude an
der Bewegung. Ab 03.05. im Mehrgenerationenhaus Markranstädt für Kinder von 4 bis 6 Di., 15:15 bis 16:15 Uhr und für Grundschulkinder Di.,
16:30 bis 17:30 Uhr unter Leitung einer jungen Physiotherapeutin und zertifizierte Rückenschullehrerin, die speziell für die Arbeit mit Kindern
qualifiziert ist.
Neues Kursangebot im Fachbereich Kultur: Farbe trifft Musik und Märchen - eine Begegnung mit der Malerei
Angeregt von Textstellen aus dem Buch „Der Zauberer von Oz“ und Klängen des Musiktitels „Over the rainbow“ malen wir mit Gouachefarben
ein Regenbogenbild. Bitte mitbringen: 3 Stunden Zeit, Neugier und Lust auf einen geselligen Abend mit vielen Sinneserlebnissen. Man lernt etwas
über Eigenschaften von Farben und Umgang mit Farben. Ab 09.05., 18:00 Uhr in Groitzsch.
Übersicht siehe Seite 16.
23. April 2011
16
Allgemeine Informationen
Auszug aus dem Kursangebot
Das Weiterbildungsprogramm für die Städte und Gemeinden Großpösna, Böhlen, Zwenkau, Pegau, Frohburg und
Groitzsch entnehmen Sie bitte auch den jeweiligen Amtsblättern.
Eine vollständige Übersicht mit tagesaktuellen Terminen finden Sie auch unter www.vhsleipzigerland.de.
Fachbereich Politik – Gesellschaft - Umwelt
07.06.11
18:00 - 19:30
DG11611
06.06.11 18:00 - 19:30 DB11101
11.05.11 10:00 - 12:15 DM10503
06.06.11 18:00 - 20:15 DM10601
24.05.11 18:00 - 20:15 DB10701
31.05.11
18:30 - 20:45
DB10501
Fachbereich Kultur und Gestalten
15.05.11
09:00 -15:00
18:00 -20:15
04.05.11
17:30 -20:30
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