AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG
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AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG
Samstag, den 23. April 2011 · Nummer 4/2011 www.landkreisleipzig.de Amtsblatt Landkreis Leipzig EINE REGION MIT ZUKUNFT … 2785 Frohe und erholsame Osterfeiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern Ihr Landrat Dr. Gerhard Gey Vielleicht planen Sie einen Osterausflug in das Volkskundemuseum Wyhra? An allen vier Tagen, von Karfreitag bis Ostermontag, ist das Museum jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Am Ostersonntag richtet sich ein spezielles Angebot an die jüngsten Besucher: das Ostereiersuchen. Ab sofort ist das Museum wieder jedes Wochenende geöffnet. Die Besucher können hier die Arbeits- und Lebenswelt einer Bauernfamilie vor 100 Jahren kennenlernen. Neben dem Bauernhaus gibt es auch in den beiden Stallgebäuden, in der Scheune und der Remise vielfältige Ausstellungsbereiche. Es stehen Bauerngarten, Obstbaumwiese und Tobeplatz zur Verfügung. Und in der Kleinen Galerie im Kuhstall ist Acrylmalerei von Katrin Stein aus Wyhra unter dem Titel „Von Nähe und Ferne inspiriert“ zu besichtigen. Informationen aus dem Landkreis > Zensus 2011 - Die Befragung Ihres Haushalts beginnt Lesen Sie mehr ab Seite 3. > Adressänderungen bei der Kfz-Zulassung Lesen Sie mehr auf Seite 4. > Schließtag am 03.06.2011 im Landratsamt Informationen der Ämter > Anmeldeformular zur 14. Radlertour Lesen Sie mehr ab Seite 7. > Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket Lesen Sie mehr auf Seite 9. > Schwangerenberatungsstelle des Gesundheitsamtes, Außenstelle Borna ab 01.05.2011 geschlossen Lesen Sie mehr auf Seite 10. Ausschreibungen > Ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister > Arzthelfer/-in im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst > Sozialarbeiter/-in im Psychosozialen Dienst Lesen Sie mehr auf Seite 12. Bekanntmachungen > Tagesordnung Kreistag am 04.05.2011 Lesen Sie mehr auf Seite 13. 2 Inhalt I nformationen aus dem Landkreis Seite 3 Informationen der Ämter Seite 5 Öffentliche Bekanntmachungen Seite 13 Nächste Ausgabe: 28. Mai 2011 Redaktionsschluss: 19. Mai 2011 Anzeigenberatung Anja Naumann Funk: 01 75/2 60 53 03 [email protected] Impressum Herausgeber Landkreis Leipzig, vertreten durch den Landrat Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna www.landkreisleipzig.de Redaktion Brigitte Laux Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10 Fax: 0 34 33/2 41 -10 29 [email protected] Titelfoto: Jürgen Weißborn Auflage 137.395 Exemplare in die Haushalte des Landkreises Anzeigen, Gesamtherstellung und Vertrieb: Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Tel.: 0 35 35/4 89 -0 Fax: 0 35 35/4 89 -1 15 Fax: 0 35 35/4 89 -1 55 (Redaktion) 23. April 2011 Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de Unter der Rubrik „Neues aus dem Landkreis“ - Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe - Höhere Regelbedarfe werden nachgezahlt Telefonnummern Landratsamt Leipzig Landrat und Beigeordnete/Büro Landrat Landrat (Sekretariat) 0 34 33/2 41 10 01 1. Beigeordneter (Sekretariat) 0 34 33/2 41 10 03 2. Beigeordneter (Sekretariat) 0 34 33/2 41 10 05 3. Beigeordneter (Sekretariat) 0 34 33/2 41 10 07 Pressestelle 0 34 33/2 41 10 10 Büro Kreistag 0 34 33/2 41 10 14/-10 15 Stabsstelle Controlling 0 34 33/2 41 10 18 Rechtsamt 0 34 33/2 41 10 31 Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung 0 34 33/2 41 10 51 Rechnungsprüfungsamt 0 34 33/2 41 10 71 Kommunalamt 0 34 33/2 41 10 81 Haupt- und Personalamt 0 34 33/2 41 11 01 Fianzverwaltung 0 34 33/2 41 12 01 Straßenverkehrsamt (Sekretariat) 0 34 33/2 41 20 01 SG Führerscheinstelle Borna 0 34 33/2 41 20 50 SG Führerscheinstelle Grimma0 34 37/9 84 20 51 SG Kfz-Zulassung Borna 0 34 33/2 41 20 05 SG Kfz-Zulassung Grimma 0 34 37/9 84 20 16 Ordnungsamt 0 34 37/9 84 17 01 SG Asylrecht 0 34 332 41-18 20 SG Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen 0 34 33/2 41-18 10 Bauaufsichtsamt 0 34 37/9 84 16 01 Umweltamt 0 34 37/9 84 19 01 Vermessungsamt (Sekretariat) 0 34 33/7 77 14 01 Geschäftsstelle Gutachterausschuss 0 34 33/7 77 14 80 SG Landwirtschaft 0 34 33/7 77 14 78 Amt für Ländliche Entwicklung 0 34 25/8 56 5- 15 00 Sozialamt (Sekretariat) 0 34 33/2 41 21 01 SG Sozialhilfe 0 34 33/2 41 21 03 SG Soziale Leistungen 0 34 37/9 84 21 48 SG Wohngeld 0 34 33/2 41 21 18 SG Schwerbehindertenausweise/ 0 34 33/2 41 21 27 Elterngeld SG BAföG 0 34 37/9 84 22 61 bis 22 65 0 34 33/2 41 22 64 bis 22 66 Jugendamt (Sekretariat) 0 34 33/2 41 23 01 Wirtschaftliche Jugendhilfe 0 34 37/9 84 22 10 SG Allgemeiner Sozialdienst 0 34 33/2 41 23 10 SG Besondere Soziale Dienste0 34 33/2 41 23 30 SG Koordination und Fachberatung 0 34 33/2 41 23 50 Gesundheitsamt (Sekretariat)0 34 37/9 84 24 01 Außenstelle Borna 0 34 33/2 41 24 60 Schwangerenberatung Grimma 0 34 37/9 84 24 15 Schwangerenberatung Borna 0 34 33/2 41 24 65 Ab 02.05.2011 geschlossen Tumorberatung Grimma 0 34 37/9 84 24 13 Tumorberatung Borna 0 34 33/2 41 24 66 Suchtberatungs- und Behandlungsstelle 0 34 37/9 84 24 52; -24 57 Suchtberatungs- und Behandlungsstelle 0 34 33/2 41 24 73 Sozialpsychiatrischer Dienst Grimma 0 34 37/9 84 24 56 Sozialpsychiatrischer Dienst Borna 0 34 33/2 41 24 72 Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt 0 34 33/2 41 25 01 Kultusamt 0 34 33/2 41 35 01 Kulturraum Leipziger Raum 0 34 33/2 41 35 16 Öffnungszeiten des Landratsamtes Tag Montag Sprechzeit Anmerkung 08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr ———————Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 UhrFür Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr ————————Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Ausnahme: Sozialamt Die zentrale Einwahlnummer lautet: 0 34 33/2 41 -0 bzw. 0 34 37/9 84 -0 Die Landkreisverwaltung bleibt am 03.06.2011 geschlossen! Öffnungszeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Hier finden Sie Hilfe - Notrufnummern und 13:00 - 18:00 Uhr Polizei 110 Rettungsdienst/Feuerwehr 112 Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Rettungsleitstelle 0 34 37/1 92 22 und 13:00 - 16:00 Uhr Krankentransport 0 34 37/1 92 22 Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die zentrale Einwahlnummer für Grimma lautet: 0 34 37 9 84-10 Die zentrale Einwahlnummer für Wurzen lautet: 0 34 25 9 84-20 23. April 2011 Informationen aus dem Landkreis Landrat besuchte Unternehmen in Colditz Am 25.03.2011 besuchte Landrat Dr. Gerhard Gey gemeinsam mit dem Colditzer Amtsverweser Matthias Schmiedel sowie den Vertretern der Wirtschaftsförderung des Landkreises, Markus Schmidt und Dr. Rolf Müller-Syring, Unternehmen in Colditz. Bei der Bituwell Franz-Friedrich Prinz von Preußen Marketing-Consulting GmbH stellte Geschäftsführerin Ruth Laabs das Unternehmen vor, das Bitumen-Wellplatten für Dach und Wand produziert. Neben dem heimischen Markt ist Russland wichtigstes Exportland für die Platten. Zudem wird vor Ort Wellpappe als Verpackungsmaterial produziert. Etwa 20 Mitarbeiter sind aktuell im Unternehmen beschäftigt. Anschließend ging es zum Colditzer Nahrungsmacher anona-nährmittel C.L. Schlobach GmbH. Geschäftsführer Wolfram Eismann führte dort durchs Unternehmen und sprach über dessen Entwicklung. Produziert werden Pulverprodukte zur Herstellung von Suppen, Shakes und Getränken, Fertiggetränke und Konzentrate, Kapseln und Tabletten. Hatte der Betrieb im Jahre 1994 34 Mitarbeiter, so sind es heute bald 280. Das Unternehmen wächst. Bis 2012 wird in einen neuen Abfüllbetrieb und zusätzliche Produktionsanlagen investiert. Nächste Station war die Staskewitsch GmbH - Mechanische Fertigung, wo Geschäftsführer Bert Staskewitsch sein Unternehmen vorstellte. Etwa 32 Mitarbeiter sind hier mit Maschinen- und Metallbau, vom Drehen übers Fräsen und Schneiden bis zum Schweißen und Montieren, beschäftigt. Kunden des Betriebes sind Industrie und Handwerk. Abgeschlossen wurde die Besuchstour mit einem Gespräch in der Landbäckerei Dietrich mit dem Inhaber, Bäckermeister Mario Dietrich. Ende 1990 übernahm er den Familienbetrieb, mit heute etwa 80 Mitarbeitern. Wurden bis weit in die 70er Jahre vor allem die umliegenden Orte mit Backwaren versorgt, so verfügt der Betrieb heute über 10 Filialen und 16 Verkaufsmobile. Als besondere Attraktion erwiesen sich die in mehreren Filialen eingerichteten kleinen Cafès, die sich regen Zuspruchs erfreuen. v. l. n. r. Geschäftsführer Bert Staskewitsch, Landrat Dr. Gerhard Gey und der neugewählte Colditzer Bürgermeister Matthias Schmiedel 12. Gedenkmarsch für die Opfer der Todesmärsche Mit dem mittlerweile 12. Gedenkmarsch für die Opfer der Todesmärsche 1945 wird am 8. Mai 2011 an den 66. Jahrestag der Befreiung von der Hitlerdiktatur erinnert. Der zur festen Tradition gewordene Marsch führt wiederum von Borsdorf auf der B6 - entlang jener Strecke, die 1945 die Häftlinge und Zwangsarbeiter gehen mussten - zum Wurzener Friedhof zu den Gräbern von Opfern der Todesmärsche. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufrufen, an der Veranstaltung teilzunehmen und so den letzten Opfern des Nationalsozialismus zu gedenken. Ablauf: 9 Uhr Borsdorf Heimatmuseum Leipziger Straße, Eröffnung durch Holger Luedtke 10 Uhr Gerichshain Parkplatz am Gasthof, Begrüßung und Geleitworte durch Lars Schimpke 11 Uhr 11:30 Uhr 11:45 Uhr 12:50 Uhr 14 Uhr 3 Machern Parkplatz an der B6, Begrüßung und Geleitworte durch Frank Mieszkalski Machern Lindenstraße, Transfer mit dem Bus nach Deuben Deuben Gasthof, Pause/Imbiss und 12:30 Uhr Abmarsch nach Bennewitz Bennewitz Gedenkstein am Jugendhaus, Begrüßung und Geleitworte durch Michael Hoffmann Wurzen Friedhof Dresdener Straße, Gedenkveranstaltung mit Georg-Ludwig von Breitenbuch und dem Schirmherrn Peter Sodann Ende der Veranstaltung und gegen 14:30 Uhr Transfer mit dem Bus nach Borsdorf und Leipzig Verkehr rollt wieder über die Wyhrabrücke in Gnandstein Nach 12monatiger Bauzeit konnte am 28. März die Einfeldbogenbrücke für den Verkehr freigegeben werden. Dieser Ersatzneubau wurde aufgrund zahlreicher Schäden an der ursprünglichen Zweifeldbogenbrücke zwingend notwendig. Das Projekt beinhaltete auch den grundhaften Ausbau in den Anschlussbereichen, den Neubau eines Gehweges und Maßnahmen zur Ableitung des Oberflächenwassers. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 769.000 Euro, einschließlich einer Förderung der Landesdirektion Leipzig mit Mitteln des Freistaates Sachsen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Höhe von 539.514 Euro. Mit der Bauausführung wurde das Unternehmen Dr. Waldenburger aus Haselbach beauftragt. Restarbeiten im Böschungsbereich und unter dem Brückenbauwerk werden bis Ende April abgeschlossen. v. l. n. r. Klaus-Jürgen Linke, 1. Beigeordneter des Landkreises und Anwohnerin Christa Völkl geben gemeinsam mit dem Bürgermeister von Kohren-Sahlis Siegmund Mohaupt die Brücke in Gnandstein frei Die Befragung Ihres Haushalts beginnt Die Europäische Union hat beschlossen im Jahr 2011 gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen durchzuführen. Deutschland beteiligt sich in Form eines registergestützten Zensus zum Stichtag 9. Mai 2011. In Sachsen werden im Rahmen der Haushaltsstichprobe rund 380.000 Bürgerinnen und Bürger befragt (ca. 10 % der Bevölkerung). Die Befragung dient · der statistischen Korrektur von Über- und Untererfassungen im Melderegister sowie · der Gewinnung von zusätzlichen Informationen, die nicht im Register enthalten sind. 4 23. April 2011 Erhebungsmerkmale: Insgesamt müssen maximal 46 Fragen beantwortet werden. Dies sind u. a. Angaben zu · Geburtsdatum · Geschlecht · Familienstand · Staatsangehörigkeiten · nichteheliche Lebensgemeinschaften · Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung) · ausgeübter Beruf · Haupterwerbsstatus · höchster beruflicher Bildungsabschluss Die Einhaltung des Datenschutzes ist der oberste Grundsatz der amtlichen Statistik. Die Einzelangaben der Bürgerinnen und Bürger unterliegen der strikten Geheimhaltung, die Anschriften werden grundsätzlich nicht weitergegeben. Die Anschriften wurden mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens für die Haushaltbefragungen ausgewählt. Es besteht gesetzliche Auskunftspflicht für alle an der Anschrift wohnenden Personen. Möglichkeiten zur Erteilung der Auskunft: 1. im Interview mit den Erhebungsbeauftragten (Dauer ca. 15 Min.) Es besteht aber keine Verpflichtung, den Erhebungsbeauftragten in die Wohnung zu lassen. 2. Den Fragebogen entgegennehmen, selbstständig ausfüllen und an die örtliche Erhebungsstelle senden oder abgeben. 3. Die Beantwortung im Internet durchführen, wobei die Zugangsdaten auf dem Fragebogen verzeichnet sind. Wer der Auskunftspflicht nicht nachkommt, kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 300,00 Euro belegt werden. Ab 10. Mai 2011 beginnt die Befragung Dazu werden sich die ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten rechtzeitig vorher schriftlich anmelden. Alle Bewerber wurden auf Zuverlässigkeit geprüft und haben eine Verpflichtungserklärung auf Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzung der Interviewtätigkeit für ausschließlich statistische Zwecke unterzeichnet. Die Erhebungsbeauftragten wurden geschult und müssen sich durch einen besonderen Ausweis legitimieren. Dieser gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige örtliche Erhebungsstelle. Landkreis Leipzig 1 - Örtliche Erhebungsstelle Borna Markt 1, 04552 Borna Postfach: 1124, 04541 Borna Telefon: 08 00/5 89 31 50 (kostenlose Hotline) E-Mail: [email protected] Ihre Ansprechpartner sind: Sören Roßa (Leiter Erhebungsstelle), Tel.: 0 34 33/91 90 28 Rico Schulze (stellv. Leiter), Tel.: 0 34 33/91 90 31 Landkreis Leipzig 2 - Örtliche Erhebungsstelle Markkleeberg Am Festanger 3 a, 04416 Markkleeberg Postfach: 1226, 04410 Markkleeberg Telefon: 08 00/5 89 28 00 (kostenlose Hotline) E-Mail: [email protected] Ihre Ansprechpartner sind: Nadine Dubak (Leiterin Erhebungsstelle), Tel.: 0341/3 53 31 52 Daniela Kunze (stellv. Leiterin), Tel.: 0341/3 53 31 55 Landkreis Leipzig 3 - Örtliche Erhebungsstelle Wurzen Clara-Zetkin-Platz 11, 04808 Wurzen Postfach 1223, 04801 Wurzen Telefon: 08 00/5 89 27 98 (kostenlose Hotline) E-Mail: [email protected] Ihre Ansprechpartner sind: Werner Seichter (Leiter Erhebungsstelle), Tel. 0 34 25/8 53 69 02 Ines Rosenberger (stellv. Leiterin), Tel.-Nr. 0 34 25/8 53 69 03 Werner Seichter Leiter Örtliche Erhebungsstelle Wurzen Informationen aus dem Landkreis Lokaler Aktionsplan Für die 2. Antragsfrist sind Vereine und Träger bis einschließlich 29. April 2011 aufgerufen, ihre Konzepte zur Förderung von Demokratie und Toleranz bei der Koordinierungsstelle im Landratsamt des Landkreises Leipzig, Stabsstelle Steuerungsmanagement Soziales einzureichen. In der außerordentlichen Sitzung des Begleitausschusses am 17. Mai wird dann über die geplanten Vorhaben abgestimmt. Den dafür notwendigen formgebundenen Antrag, Förderleitfaden und Kontaktadressen zur Beratung sind im Internet unter www.mtl-tolerant. de zu finden. Ronny Kriz Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V. Servicestelle Öffentlichkeitsarbeit für den Lokalen Aktionsplan im Landkreis Leipzig Adressänderungen bei der Kfz-Zulassung Nicht nur Umzüge auch Zusammenschlüsse der Städte und Gemeinden bringen für viele Bürgerinnen und Bürger Adressänderungen mit sich. Da die Papiere entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung auf dem aktuellen Stand sein müssen, sollte auch an die Umschreibung der Halterpapiere gedacht werden. Wichtig ist, dass zunächst der Personalausweis auf den neuesten Stand gebracht wird, da bei einer Zulassung die Anschrift anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen ist. Dies geschieht in der Regel über den Personalausweis. Ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) ist ebenfalls geeignet. Sollten Sie ein Firmenfahrzeug zulassen wollen, ist auch auf der Gewerbemeldung die aktuelle Anschrift nach Eingemeindung auszuweisen. Ggf. ist vorher eine Gewerbeummeldung vorzunehmen. Aktuelle Adresse in den Halterpapieren Für eine Änderung bei den Halterpapieren wird die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde benötigt um die Registerdaten zu bearbeiten. Dabei ist bitte zu beachten, dass an diesen Fahrzeugpapieren noch keine Aufkleber verwendet sein dürfen. Sollte dies jedoch bei Fahrzeugscheinen der Fall sein benötigt die Zulassungsbehörde auch den Fahrzeugbrief. Für die Umschreibung hat der Landkreis Leipzig eine Gebühr von 11 Euro zu erheben, wozu er bundesgesetzlich verpflichtet ist. Auch in den Fällen der Gemeindezusammenschlüsse ist keine andere Verfahrensweise möglich. Die Fahrzeugzulassungsverordnung erlegt dem Fahrzeughalter die Pflicht auf, veränderte Adressdaten unverzüglich mitzuteilen. Bitte denken Sie daran, die Formalitäten bei passender Gelegenheit zu erledigen. Informationen aus dem Landkreis und der Ämter Voller Mitgefühl erhielten wir die Nachricht, dass Frau 23. April 2011 Mit Betroffenheit erhielten wir die Nachricht, dass Herr Viola Henker Günter Richter Mitarbeiterin in der Straßenmeisterei Borna völlig unerwartet im Alter von 45 Jahren verstorben ist. Der plötzliche Tod riss sie aus einem erfüllten, pflichtbewussten und verantwortungsvollen Leben, das noch voller Pläne und Hoffnungen war. Ihr Andenken werden wir stets in Ehren halten. Dr. Gerhard Gey Landrat Landkreis Leipzig 5 Marita Karstädt Vorsitzende des Personalrates Mitarbeiter in der Straßenmeisterei Zwenkau plötzlich und unerwartet im Alter von 56 Jahren verstorben ist. Wir verlieren damit einen langjährigen und engagierten Mitarbeiter, dessen Andenken wir stets in guter Erinnerung behalten werden. Dr. Gerhard Gey Landrat Landkreis Leipzig Mitarbeiter und Kollegen des Landratsamtes Landkreis Leipzig Marita Karstädt Vorsitzende des Personalrates Mitarbeiter und Kollegen des Landratsamtes Landkreis Leipzig Informationen der Ämter Das Jugendamt informiert Jugendberatung an neuen Standorten im Landkreis Leipzig In schwierigen Lebensphasen kann es manchmal hilfreich sein, sich Rat und Unterstützung von einer unbeteiligten Person zu holen. Seit März 2011 bieten freie Träger, die im Arbeitsfeld der Jugendgerichtshilfe tätig sind, regelmäßige Beratungszeiten für junge Menschen an. Die Jugendberatungsstellen können für die verschiedensten Fragestellungen aufgesucht werden, sei es in Beziehungssachen, bei finanziellen Sorgen, bei Drogenkonsum oder auch Wohnungs- und Ausbildungsplatzsuche. Die hier tätigen erfahrenen SozialarbeiterInnen arbeiten gut mit anderen Fachstellen zusammen und können bei Bedarf auch an weiterführende Stellen vermitteln. Das Beratungsangebot richtet sich im persönlichen Kontakt direkt an den jungen Menschen (bis 27 Jahre), ist kostenfrei und vertraulich, gegebenenfalls auch anonym. Beratungsstelle Wurzen DRK Muldental e. V. Clara-Zetkin-Platz 11 Ansprechpartner: Frau Arnold, Frau Fleck Grimma AWO Familienzentrum gGmbH Frauenkirchhof 1 Ansprechpartner: Frau Ludewig, Frau Kryger Kontakt Sprechzeit Telefon: 0 34 25/8 39 76 80 0 15 25/54 08 72 81 E-Mail: [email protected] Dienstag, 10:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefon: 0 34 37/94 19 82 E-Mail: [email protected] Montag, 16:00 - 18:00 Uhr Donnerstag, 15:00 - 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Borna Projekt Kompass Telefon: Caritasverband Leipzig e. V. 0 34 33/20 81 24 Abtsdorfer Str. 30 Ansprechpartner: E-Mail: [email protected] Herr Surek, Frau Posern Dienstag, 17:00 - 18:00 Uhr Donnerstag, 16:00 - 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Leipzig Jugendhaus Leipzig e. V. Telefon: Montag, 09:00 - 16:00 Uhr Richard-Lehmann-Straße 14 03 41/3 02 66 22 Dienstag, 09:00 - 18:00 Uhr 04275 Leipzig E-Mail: beratungsstelle@jugendhaus -l eipzig.de Mittwoch, 09:00 - 16:00 Uhr Ansprechpartner: Donnerstag, 13:00 - 16:00 Uhr Herr Kreusch, Herr Dröge Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Leipzig unter www.landkreisleipzig.de, Stichwort Jugendberatung. Ines Lüpfert Jugendhilfeplanerin Thomas Pfeifer Jugendamtsleiter Das Straßenverkehrsamt informiert Verkürzte Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Fahrerlaubnis Seit Februar können die sächsischen Fahrerlaubnisbehörden die Daten zur Fahrerlaubnisprüfung elektronisch an die Technische Prüfstelle der DEKRA übermitteln. Damit entfällt die Übersendung des vorbereiteten Führerscheines und die Bearbeitungszeiten beim Antrag auf den Erwerb der Fahrerlaubnis lassen sich in vielen Fällen verkürzen. Voraussetzung ist, dass die Anträge vollständig abgegeben werden und über den Antragsteller keine Eintragungen im Verkehrszentralregister gespeichert sind. Nachdem in der Vergangenheit durch umfangreiche manuelle Erfassungsarbeit von der Antragstellung bis zur Information bei den Fahrschulen bis zu vier Wochen vergingen, erfolgt nun die Übersendung des Prüfauftrages an die DEKRA ein oder zwei Tage nach Abgabe des Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wissen die Fahrschulen bereits innerhalb einer Woche nach Antragstellung, ob ihr Fahrschüler zur Fahrerlaubnisprüfung zugelassen wird. Ein weiterer Vorteil des neuen Verfahrens ist, dass die Fahrschulen nun den Prüfling für die praktische Prüfung nicht mehr namentlich anmelden müssen. Auf Grund der optimalen technischen Ausstattung der Fahrerlaubnisprüfer, haben diese alle erteilten Prüfaufträge am Mann bzw. im PC. Führerscheine müssen vor der praktischen Prüfung vom Prüfer nicht mehr an zentraler Stelle abgeholt werden, sondern nach bestandener Prüfung kann der Prüfer die Fahrerlaubnis in Form einer befristeten Prüfungsbescheinigung erteilen. Sie berechtigt ab sofort an der Teilnahme im öffentlichen Verkehr des Inlandes. Im Nachgang veranlasst die Fahrerlaubnisbehörde dann die Herstellung des Führerscheines bei der Bundesdruckerei. Diesen kann man sich auf Antrag direkt nachhause übersenden lassen oder holt diesen später in der Führerscheinstelle ab. Den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, bestätigen die ersten positiven Reaktionen der Fahrlehrer. Möglich macht dieses moderne Verfahren die neue Verwaltungsvorschrift zur „Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigung einer befristeten Prüfungsbescheinigung durch die Technische Prüfstelle“, die im Dezember des vergangenen Jahres seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht wurde, an deren Zustandekommen die Fahrerlaubnisbehörden und das Referat Verkehrsrecht der Landesdirektion Leipzig maßgeblich beteiligt waren. Dieses Verfahren wird bereits in ähnlicher Art durch die DEKRA in anderen Bundesländern mit den dortigen Fahrerlaubnisbehörden praktiziert. Seit 01.02.2011 setzt der Landkreis Leipzig dieses neue Verfahren um. Joachim Ponitka Amtsleiter Straßenverkehrsamt Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung informiert 6. Fun und Trendsportwochenende am 25. und 26. Juni 2011 Die Seenentwicklung innerhalb des Landkreises Leipzig ist durch Langfristigkeit, aber auch durch Dynamik und Nachhaltigkeit geprägt. Seit Jahren entwickelt sich die vom Braunkohlenabbau geprägte Region kontinuierlich zu einer attraktiven Seenlandschaft, dem Leipziger Neuseenland. Wir möchten, dass Sie mit Ihrer Familie in diesem Jahr den Harthsee in Borna/Neukirchen näher kennen lernen und laden Sie schon heute zu unserem 6. Fun- und Trendsportwochenende am 25. und 26. Juni 2011 recht herzlich ein! Gemeinsam mit zahlreichen Partnern, unter anderem dem Kreissportbund Landkreis Leipzig, touristischen Leistungsträgern, Sportvereinen etc. und mit tatkräftiger Unterstützung vieler Unternehmen organisieren wir dieses Sportwochenende für die ganze Familie. Viele Aktivitäten sind an beiden Veranstaltungstagen geplant. Dennoch wird wie in vergangenen Jahren das Drachenbootrennen um den Titel Leipziger Neuseenland am Sonntag, dem 26.06.2011, größter Anzie- Informationen der Ämter hungspunkt sein. Wir hoffen, Ihre Neugier bereits etwas geweckt zu haben. Informieren Sie sich detailliert in unserem Veranstaltungsprogramm, ab Mai 2011 im Internet unter www.landkreisleipzig.de, zusätzlich über die Tagespresse, Flyer oder in Stadt- und Amtsblättern der Umgebung! Sind Sie ein Verein oder Team, der sich präsentieren möchte - dann melden Sie sich an! Ansprechpartner. Isabella Peißker, Telefon 0 34 33/24 1- 10 57 oder per E-Mail: [email protected]! Landkreis Leipzig - ein starker Landkreis in Sachsen Prozess für die Umsetzung und Koordinatorin für das Kreisentwicklungskonzept vorgestellt Gemeinsam mit zahlreichen regionalen Akteuren hat der Landkreis Leipzig für die nächsten 10 bis 15 Jahre eine Orientierungsgrundlage für die Verwaltung mit erreichbaren Zielen formuliert und zu einem Kreisentwicklungskonzept mit Maßnahmekatalog verfasst. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung präsentierte am 18.04.2011 allen Beteiligten und Interessierten den Prozess und die Strukturen zur Umsetzung des Konzeptes. Für die zukünftige Begleitung wurde eine Koordinatoren benannt, die unter anderem für den engen Austausch und den Kontakt zwischen Projektträgern, Verwaltung und Kreistag sowie die Integration der hausinternen Fachplanungen und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich ist. Ansprechpartner: Isabella Peißker, Tel. 0 34 33/24 1- 10 57, [email protected]. Das Kreisentwicklungskonzept finden Sie auf der Homepage: www.landkreisleipzig.de/Rubrik Wirtschaft/News. Mehr Touristen verweilten länger in der Region Neben dem erfreulichen Konjunkturaufschwung im DeutschlandTourismus und der stolzen Steigerung im Verbandsgebiet „Sächsisches Burgen- und Heideland e. V.“ bescherte das Jahr 2010 auch dem Landkreis Leipzig erhebliche Zuwächse. Als einer von 3 Mitgliedslandkreisen im Tourismusverband kann er im Jahr 2010 auf eine Steigerung der durchschnittlichen Auslastung der 4.717 angebotenen Betten von 40 % (Vorjahr: 36,9 %) verweisen. Das ist der 3. Platz unter den sächsischen Landkreisen hinter dem Vogtlandkreis und dem LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und liegt damit über dem sächsischen Gesamtergebnis von 39,0 %. Gleiche Position erreicht der LK Leipzig auch in bei der Verweildauer von 3,6 Tagen (Vorjahr: 3,4 Tage). In Bezug auf die Übernachtungen erreichte der Landkreis Leipzig mit einer Steigerungsrate zum Vorjahr von 14,0 % die höchsten Zuwächse in Sachsen. Informationen über: Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e. V. Tel.: 03 43 27/96 60, Fax: 03 43 27/9 66 19 Internet: www.saechsisches-burgenland.de Landratsamt Landkreis Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung Tel.: 0 34 33/24 1- 10 55 Internet: www.landkreis-leipzig.de Gesine Sommer Amtsleiterin Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung lokale Information Ihr Amtsblatt - hier steckt Ihre Heimat drin. www.wittich.de 23. April 2011 6 Informationen der Ämter 23. April 2011 7 8 23. April 2011 Informationen der Ämter Informationen der Ämter Sozialamt, Kommunales Jobcenter und Jobcenter Leipziger Land informieren Anträge auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe Was gibt es für Leistungen? 1. Klassenfahrten/Ausflüge: Auch die Kostenübernahme für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen kommt in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. 2. Schulbedarf: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. Zu Beginn des Schuljahres im August 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro - insgesamt 100 Euro. 3. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet. 4. Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel (Versetzung) erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. 5. Mehraufwendungen für Mittagessen in Kindertagesstätten, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kindertagesstätten ein entsprechendes Angebot bereithalten. 6. Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen. Wer ist leistungsberechtigt? · Empfänger von Arbeitslosengeld II · Empfänger von Sozialhilfeleistungen · Empfänger von Wohngeldleistungen · Empfänger von Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz sowie · Empfänger von Asylbewerberleistungen Ab wann gibt es Leistungen? Soweit die nach den gesetzlichen Bestimmungen Leistungsberechtigten bereits seit dem 01.01.2011 bis zur Gesetzesverkündung Schulausflüge, Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung oder Teilhabeleistungen (Kultur, Sport, Freizeit) in Anspruch genommen haben, können diese Leistungen bzw. Kosten auch rückwirkend pauschal erstattet werden. Leistungen, die nach dem 01.04.2011 in Anspruch genommen werden, können grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung übernommen werden. Was ist zu tun um Leistungen zu erhalten? Für sämtliche Bildungs- und Teilhabeleistungen (ausgenommen Schulbedarfsleistungen) bedarf es eines gesonderten Antrages. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter www.landkreisleipzig. de unter der Rubrik „Neues aus dem Landkreis“. Anträge können in folgenden Ämtern des Landratsamtes Landkreis Leipzig eingereicht werden. 23. April 2011 9 Was ist zu tun um Leistungen rückwirkend ab 01.01.2011 zu erhalten? Um Ihre Ansprüche rückwirkend ab dem 01.01.2011 geltend zu machen, stellen Sie den Antrag auf die entsprechende Leistung bis spätestens 30.04.2011. Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) haben die Möglichkeit Ihre rückwirkenden Ansprüche bis 31.05.2011 geltend zu machen. Arbeitsmarktbericht SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende Der Landkreis Leipzig betreut seine langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II in diesem Jahr noch in zwei Institutionen, dem Kommunalen Jobcenter und dem Jobcenter Leipziger Land. Für März 2011 sind folgende ausgewählte Daten zum SGB II zu vermelden: Im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Jobcenters ging die Zahl der Arbeitslosen erfreulicherweise wieder zurück. Mit insgesamt 5.250 Personen waren es 164 Personen weniger als im Vormonat (5.414) und sogar 232 Frauen und Männer weniger als im März 2010 (5.482). Davon gehören 541 Personen zur Altersgruppe von 15 bis unter 25 Jahre und 1.746 Personen zählen zur Altersgruppe von 50 bis unter 65 Jahre. Im März 2011 nahmen 1.297 erwerbsfähige Hilfebedürftige an differenzierten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teil. Davon sind besonders hervorzuheben 106 berufliche Weiterbildungsleistungen, 190 Eingliederungszuschüsse, 126 Förderungen der Berufsausbildung und 668 Beschäftigung schaffende Maßnahmen. Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Leipziger Land ist die Zahl der Arbeitslosen ebenfalls deutlich gesunken. Mit insgesamt 6.479 Personen waren es 196 weniger als im Vormonat (6.675) und somit 476 Frauen und Männer weniger als im März 2010 (6.955). Davon gehören 579 Personen zur Altersgruppe von 15 bis unter 25 Jahre und 2.111 Personen zählen zur Altersgruppe von 50 bis unter 65 Jahre. Im März 2011 nahmen 932 erwerbsfähige Hilfebedürftige an differenzierten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teil. Davon sind besonders hervorzuheben 108 berufliche Weiterbildungsleistungen, 149 Eingliederungszuschüsse, 162 Förderungen der Berufsausbildung und 315 Beschäftigung schaffende Maßnahmen. Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Kommunalen Jobcenter Landkreis Leipzig Ab 01.01.2011 sind im Zuge der Reform des Sozialgesetzbuches (SGB II) in Jobcentern hauptamtliche Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) zu bestellen. Zentrale und wesentliche Aufgabe des BCA ist es, darauf zu achten, dass alle Arbeit suchenden Frauen und Männer die gleichen Chancen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt haben. Des Weiteren sollen der Abbau geschlechtsspezifischer Nachteile sowie die Frauenförderung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei beiden Geschlechtern unter der Berücksichtigung der familienspezifischen Lebensverhältnisse im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gesichert werden. Jobcenter Leipziger Land Luckaer Straße 16, 04552 Borna Schwerpunktgruppen sind: · Alleinerziehende (Unterstützung von Berufsrückkehrer/innen nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, z. B. Elternzeit ) · Unterbringung von Kleinkindern (Betreuungsmöglichkeiten) · Hilfe für Jugendliche unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen (ohne Schul- bzw. Berufsabschluss) bei Problemen in Bezug auf Bewerbungsstrategien und Berufsorientierung/ Weiterbildungsmöglichkeiten bzw. Chancengleichheit unabhängig vom sozialen Umfeld · Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre (Herausstellung der langjährigen Berufserfahrung und Unterstützung bei Anforderungen in Hinblick Qualifikation, Vermittlungsstrategie) Migranten und Behinderte (Beachtung der Vorgaben - Unterstützung bei Problemen) Landkreis Leipzig Sozialamt (Haus 6, EG, Zimmer 6.0.15) Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna Zur Realisierung dieser Zielsetzungen ist eine intensive Zusammenarbeit mit örtlichen Interessenvertretern, Arbeitgeberverbänden, Kammern, Gewerkschaften und Kooperationspartnern etc. geplant. Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig Südstraße 80, Geb. 62, 04668 Grimma 10 23. April 2011 Außerdem wird eine Unterstützung bei der Umsetzung des Bildungspaketes (Lernförderung, Schulbasispaket, Zuschuss Mittagessen, Kultur-/ Sportbeteiligung, Vereinsarbeit, Zirkel usw.) gegeben. Im Kommunalen Jobcenter des Landkreises Leipzig nimmt diese Aufgabe Gert Hütel seit dem 10.01.2011 wahr. Herr Hütel ist ausgebildeter „Staatlich geprüfter Betriebswirt“, stammt aus Leipzig und ist langjähriger Beschäftigter im Öffentlichen Dienst. Kontakt: Südstraße 80, Gebäude 62, Zimmer 408 04668 Grimma, Telefon: 0 34 37/98 4- 27 57, Fax: 0 34 37/98 49 9- 27 57 E-Mail: [email protected] Homepage: www.landkreisleipzig.de Informationen der Ämter auch bereit sind, Ihnen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Kontakt über Petra Donner 01 57/72 54 94 44 oder über das Kommunale Jobcenter, Silke Fritzsche 0 34 37/98 4- 28 75. „Traum vom Glück“ oder einmal Hartz Vier, immer Hartz Vier Das Gesundheitsamt informiert Beratungsstelle für Schwangerschaft, Schwangerenkonflikt, Mutterschaft und Familie Unsere Angebote • Beratung bei Schwangerschaft in finanziellen und sozialen Notsituationen • Beratung - Entscheidungshilfe im Schwangerschaftskonflikt • Information zur Familienplanung und Verhütung Schwangere in Not Die Stiftung des Freistaates Sachsen bietet die Möglichkeit für Schwangere in Not, eine einmalige finanzielle Hilfe zu gewähren. Diese finanzielle Unterstützung dient der Erstausstattung für das Kind, z. B. erforderliches Mobiliar und Kleidung. Die erste Konsultation bei der Antragstellung auf eine finanzielle Beihilfe muss telefonisch oder persönlich bis zur 20. Schwangerschaftswoche in der Beratungsstelle erfolgen. Familien in Not Familien, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden und alle gesetzlichen Leistungen zur Behebung der Notsituation ausgeschöpft haben, können in der Beratungsstelle Unterstützung erhalten. Die Beratungsstelle arbeitet nach dem Bestellsystem. Bitte rufen Sie an unter Schwangerenberatungsstelle Karl-Marx-Str. 17 in Grimma 34 37/98 4- 24 15. Die Schwangerenkonflikt- und Schwangerenberatungsstelle des Gesundheitsamtes des Landkreises Leipzig, Außenstelle Borna, Stauffenbergstr. 4 wird ab 01.05.2011 geschlossen. Die Schwangeren-Beratungsstelle des DRK Leipzig Land e. V. in Zwenkau eröffnet ab dem 02.05.2011 in Borna, Roßmarktsche Str. 4 eine Beratungsstelle. Telefonische Erreichbarkeit ist zur Zeit noch unter 03 42 03 /4 92 40 möglich. Dipl.-Med. Silke Schäpling Amt. Amtsleiterin Gesundheitsamt Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. www.wittich.de Am 6. April 2011 fand im Rathaussaal Grimma die Premiere des Theaterstücks „Traum vom Glück“ statt, inszeniert und aufgeführt durch 15 arbeitslose Jugendliche in Anlehnung an das Märchen „Das kalte Herz“ von Wilhelm Hauff. Damit wurde die erste Phase einer speziell für junge Erwachsene konzipierten und gemeinsam mit der Projektfabrik Witten und dem IFU-Institut umgesetzten Eingliederungsmaßnahme des Kommunalen Jobcenters in Grimma erfolgreich und mit viel Leidenschaft abgeschlossen. Einmal Hartz Vier, immer Hartz Vier - das muss nicht sein. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene, die auf den herkömmlichen und manchmal holprigen Pfaden der Berufsausbildung bzw. Arbeitsplatzsuche aus verschiedensten Gründen gestrauchelt und noch nicht ins Ziel gelangt sind, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung der Start heraus aus der Hartz-Vier-Kariere. Aber für diese jungen Menschen ist es oft schwierig nach vielleicht mehrfachen Rückschlägen einfach noch einmal Anlauf zu nehmen. Ihnen sollte mit dem Projekt eine Chance eröffnet werden, bei der sie auf dem ersten Stück des Weges intensiv begleitet und betreut und zugleich für eine Berufsausbildung motiviert werden. Seit fünf Monaten hatten sich die Jugendlichen unter intensiver Begleitung durch einen Theater- und einen Sozialpädagogen auf diesen Tag vorbereitet. In dieser ersten Phase des Projekts hatten sie die Gelegenheit, sich spielerisch und schöpferisch, aber auch ernsthaft und mit viel Fleiß und Engagement in eine Rolle zu versetzen, und - so ganz nebenbei - Schlüsselqualifikationen der Persönlichkeitsentwicklung wie Teamfähigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Ausdauer, Beharrlichkeit oder Fleiß zu entwickeln und zu festigen. Der „Traum vom Glück“ handelt von Marie, einem jungen Mädchen die nicht ihr Leben lang Putzfrau sein möchte. Als Sonntagskind hat sie Anspruch auf drei Wünsche, die ihr die Zigeunerin im tiefen Wald erfüllen soll. Reichtum und Geld sollen ihr zum Glück verhelfen, aber sie geht leichtsinnig damit um. Das viele Geld ist plötzlich durch ein verlorenes Pokerspiel weg. Es gibt nur einen Ausweg: Sie muss ihr Herz gegen einen Stein tauschen und damit beginnt das Wechselspiel von Glück und Unglück, Glück im Unglück und Unglück im Glück. Die Schauspieler überzeugten durch die authentische, leidenschaftlichemotionale Darstellung vor selbstgebauten Kulissen und übertrugen diese Begeisterung auf die Zuschauer, die die Leistung der Akteure immer wieder mit Szenenapplaus belohnten. Im nun folgenden zweiten Abschnitt des Projektes sollen die Jugendlichen in einem 3-monatigen Praktikum Ihre Erfahrungen und bisher erworbenen Kenntnisse selbstständig anwenden und im Berufsalltag unter Beweis stellen können. Dabei werden sie weiterhin durch Sozialpädagogen betreut und unterstützt. Das Praktikum in einem Wirtschaftsunternehmen in unserer Region bietet ihnen die Möglichkeit, sich beruflich zu erproben, Erfahrungen zu sammeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten und der Firma zu beweisen, dass sie ausgebildet werden wollen und erfolgreich ausgebildet werden können. Ziel ist es, das am Ende der Maßnahme im August jede bzw. jeder einen Ausbildungsvertrag in der Hand hält und dem persönlichen „Traum vom Glück“ ein Stück näher kommt. Hierfür werden noch Unternehmen gesucht, die die jungen Erwachsenen im Rahmen eines Praktikums kennen lernen möchten und vielleicht Informationen der Ämter Das Ordnungsamt informiert Freiwillige Feuerwehr Wurzen erhielt ein Katastrophenschutzfahrzeug für den ABC-Einsatz Am 01.04.2011 übergab der Amtsleiter des Ordnungsamtes vom Landkreis Leipzig, Klaus Thomas Kirstenpfad, dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Wurzen, Jörg Röglin, ein Mehrzweckfahrzeug. 23. April 2011 11 Vincent Sittner, Panitzsch Friderike Vehlow, Grimma Jeremy Dorn, Markkleeberg Kevin Kowalkowski, Groitzsch Weiterhin wurde ein Sonderpreis für besonders gute Kreativität zum Thema Recycling vergeben. Eingereicht wurde eine selbst gebastelte Karte aus einer benutzten Tetrapackung. Gewinner des Sonderpreises ist: Justin Michael, Großbothen, OT Schönbach. Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner. Eure Gewinne erhaltet ihr in der nächsten Zeit per Post. Euer Hamster Mülli Service-Nummer der KELL GmbH eingerichtet Ortswehrleiter Mike Jopke prüft die Funktionsfähigkeit des neuen Fahrzeuges Das neue, auf der Grundlage eines VW Transporters gebaute Spezialfahrzeug, ergänzt die bereits in der Feuerwehr Wurzen stationierten Katastrophenschutzkomponenten, den Gerätewagen-Gefahrgut und den ABC-Erkundungskraftwagen, und verbessert den Transport von ausgebildeten Spezialkräften an den Einsatzort. Es wurde so ausgestattet, dass es auch zum Führen von Einsätzen genutzt werden kann. Aufgrund von individuellen Anpassungen, betrug die Bauzeit 5 Monate. Der Innenraum des Fahrzeuges ist mit vielerlei Einsatztechnik ausgestattet. Dazu zählen umfangreiche Kommunikationstechnik, Sitzplätze für 7 Personen, ein Besprechungstisch und im Heck ein Regalsystem. Angetrieben wird der Transporter, mit dem markanten Design, von einem robusten 136-PS-Turbodiesel-Motor. Er wiegt 3,5 Tonnen und kann somit von allen Feuerwehrleuten mit der alten Führerscheinklasse 3 und der neuen Führerscheinklasse B gefahren werden. Die Kosten des Fahrzeuges belaufen sich auf ca. 50.000 EUR und wurden komplett vom Landkreis Leipzig getragen. Mit der Übergabe, so waren sich alle Beteiligten einig, wurde die Ausrüstung der Feuerwehr Wurzen technisch aufgewertet. Die Einsatzmöglichkeiten der ehrenamtlichen Helfer haben sich wesentlich verbessert. Steffen Brauer, Ordnungsamt Die Abfallwirtschaft informiert Hallo, liebe Kinder! Nun ist es endlich so weit - die Gewinner des Rätsels aus der Abfallbroschüre 2011 stehen fest. Für die vielen kreativen und richtigen Einsendungen möchte ich mich bei euch bedanken. Der gesuchte Begriff aus der Abfallwirtschaft lautete „Recycling“. Folgende Gewinner wurden ausgelost: Max Rädler, Markranstädt OT Seebenisch Elias Otto, Großpösna Moritz Herziger, Kohren-Sahlis OT Altmörbitz Julia Guth, Markkleeberg Peter Heinig, Narsdorf Damian Ntavitis, Böhlen Simon Mäder, Frohburg OT Nenkersdorf Sayenne Maylin Jaspert, Borna Isabel Miersch, Beucha Insa Kleine, Thallwitz Florian Diedrich, Brandis Leon Maurice Krzywinski, Göttwitz Jennifer Hennig, Bad Lausick OT Buchheim Paul Tätzner, Panitzsch Kessy Hempel, Püchau Luisa Höhme, Bennewitz Die KELL GmbH ist für die Entsorgung des Restabfalls im Entsorgungsgebiet Kohrener Land/Leipziger Neuseenland sowie für die Papierentsorgung im gesamten Landkreis Leipzig zuständig. Für Nachfragen, Beschwerden und sonstige Anliegen zu Entsorgungsproblemen (nichtgeleerte Tonnen usw.) hat die KELL GmbH eine Service-Nummer eingerichtet. Wenden Sie sich bitte direkt an das Service Büro der KELL GmbH: Telefon 03 42 05/4 23 7- 10; 03 42 05/4 23 7- 20; 09 42 05/4 23 7- 29 Fax 03 42 95/4 23 7- 21 E-Mail [email protected] Das Umweltamt informiert Tauchen mit technischen Hilfsmitteln im Markkleeberger See vorerst nicht gestattet Das Umweltamt teilt mit, dass gegen den Teil der Allgemeinverfügung zur Genehmigung des Befahrens des Markkleeberger Sees mit kleinen Fahrzeugen mit Elektromotor und des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (Druckluftgeräte), veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Leipzig vom 26.02.2011, der den Tauchsport betrifft, Widerspruch eingelegt wurde. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, so dass dieser Teil der Allgemeinverfügung bis zur Entscheidung über den Widerspruch noch nicht wirksam ist. Somit kann vorläufig noch nicht ohne Sondergenehmigung nach § 46a Sächsisches Wassergesetz im Markkleeberger See mit technischen Hilfsmitteln getaucht werden. Der Betreiber des Markkleeberger Sees, die Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH, wird sofort informiert, wenn über den Widerspruch entschieden oder dieser zurückgezogen wurde. Eine entsprechende Mitteilung wird dann im Amtsblatt des Landkreises erscheinen. Schutz von Weißstörchen Der Weißstorch (Ciconia ciconia) gehörte einst zu den weit verbreiteten Brutvögeln des europäischen Tieflands. Jahrhundertelang war er in vielen Dörfern Deutschlands zuhause. Heute ist der Bestand stark zurückgegangen. Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur (Stromschlag, sich rapide verschlechternde Ernährungsbedingungen, Zersiedlung der Landschaft usw.). In Sachsen leben zurzeit etwa 400 Horstpaare. Auch in Sachsen sind in den vergangenen Jahren trotz der Betreuung der Storchenhorste immer wieder Verluste zu beobachten gewesen. Diese sind nicht nur auf die oben genannten Ursachen zurückzuführen. In den letzten Jahren ist der zunehmende Trend zu beobachten, bei verschiedenen Anlässen Feuerwerke abzubrennen. Gemeint sind nicht nur Höhenfeuerwerke, sondern auch kleine Feuerwerke, die z. B. bei Familienfeiern veranstaltet werden. Diese können in der Nähe von besetzten Storchenhorsten eine verheerende Auswirkung haben. Insbesondere die Knalleffekte und hoch steigende Raketen führen dazu, dass die Altvögel panikartig die Horste verlassen. Die Eier oder Jungvögel kühlen aus, verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Schon allein aus dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte Alles getan werden, diese Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Sollte es dennoch ohne ein Feuerwerk nicht gehen, ist je nach Intensität des Feuerwerks ein Mindestabstand von 500 m zum besetzten Storchenhorst einzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Dr. Lutz Bergmann, Amtsleiter Umweltamt 12 23. April 2011 Ausschreibung für ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister Auf der Grundlage des § 24 des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen(Sächs BRKG) sowie der Satzung des Landkreises Leipzig über die Bestellung und Entschädigung der ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister, Ausbilder und Ausbildungshelfer im Feuerwehrwesen des Landkreises Leipzig (Beschluss des Kreistages Nr. 2011/010 (I) vom 02.03.2011) sind für den Landkreis Leipzig vier ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister zu bestellen. Die ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister erfüllen Aufgaben des Kreisbrandmeisters für einen Teilbereich (Inspektionsbereich) des Landkreises gemäß § 3 der o. g Satzung. Dazu gehören insbesondere: • die Überprüfung der Aufstellung, Ausrüstung, des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren gem. § 24 Sächs. BRKG • die Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit der Feuerwehren • Mitwirkung bei Aufgaben des Katastrophenschutzes • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen für Zuwendungen des Brandschutzes • Mitarbeit bei der Einsatzplanung/Einsatzleitung und bei Übungen • Mitarbeit bei überörtlichen Ausbildungsmaßnahmen • Teilnahme am Rufbereitschaftssystem Ihnen können weiterhin Aufgaben zu fachlichen Schwerpunkten übertragen werden. Die Aufgabenerfüllung soll außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Die Bewerber müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: • Bürger des Landkreises nach § 13 oder wahlberechtigt nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen sein und nach Möglichkeit im jeweiligen Inspektionsbereich wohnhaft sein • mindestens das 30. Lebensjahr erreicht und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben • zur Erfüllung der Dienstpflichten körperlich, geistig und ihrer Gesamtpersönlichkeit nach in der Lage und nicht ungeeignet gemäß § 18 Sächs. BRKG sein Hinsichtlich der Belastbarkeit sind gegebenenfalls amtsärztliche Beurteilungen einzuholen • an der Herstellung und am Vertrieb von Anlagen, Mitteln und Geräten des Brandschutzes/ Feuerwehrwesens einschließlich der notwendigen Löschmittel wirtschaftlich nicht beteiligt sein • nicht gleichzeitig als Gemeindewehrleiter oder dessen Stellvertreter tätig sein • die Qualifikation als Verbandsführer an der Landesfeuerwehrschule Sachsen oder die Befähigung als Leiter einer Feuerwehr erworben haben und sich mindestens drei Jahre als Leiter einer Feuerwehr oder stellvertretender Kreisbrandmeister bewährt haben. Erwartet werden neben der fachlichen und persönlichen Eignung ein klares Bekenntnis zur Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit auch in Stresssituationen, Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zur Entwicklung und Durchsetzung neuer effektiver Arbeitsweisen, Flexibilität und Eigenständigkeit. Für die Aufgabenerfüllung werden geeignete Dienstfahrzeuge des Landkreises mit Sondersignalanlage zur Verfügung gestellt. Eine teilweise Nutzung von privaten KFZ ist jedoch nicht auszuschließen. Es ist die Führerscheinklasse B erforderlich. Die Bestellung erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Leipzig für die Dauer von 6 Jahren. Zur Abgeltung ihrer Auslagen und des Aufwandes erhalten die ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister eine Aufwandsentschädigung gemäß der o. g. Satzung. Ihre Bewerbung einschließlich Lebenslauf, Werdegang und erforderlicher Nachweise richten Sie bitte bis zum 16.05.2011 an das Landratsamt Landkreis Leipzig, Ordnungsamt, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna. Dr. Gerhard Gey Ausschreibungen Der Landkreis Leipzig besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Arzthelfer/-in im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Der Aufgabenbereich beinhaltet die Assistenz bei Einschulungs-, Kindertagesstätten- und Schuluntersuchungen sowie bei Impfund jugendärztlichen Sprechstunden etc. beginnend von Terminabsprachen über die Vorbereitung aller Unterlagen, die Durchführung von Hör- und Sehtests, die Überprüfung des Impfstandes, Größen- und Gewichtsbestimmung bis zur Befundeingabe in das Dokumentationssystem. Bewerber/-innen müssen einen Abschluss als Medizinische/r Fachangestellte/r oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen. Als persönliche Eigenschaften erwarten wir von den Bewerber/innen für diese Stelle Verantwortungs- und Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. Die Bewerber/-innen müssen über sichere PC-Kenntnisse im OfficePaket verfügen und im Besitz eines PKW-Führerscheins sein. Bei Bedarf ist die Nutzung des Privat-PKW für dienstliche Zwecke erforderlich. Die Stelle ist in Vollzeit und befristet bis zum 31.12.2011 zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 3. Dienstort ist zurzeit Borna. Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum 6. Mai 2011 an das Landratsamt Leipzig, Haupt - und Personalamt, 04550 Borna. Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Der Landkreis Leipzig besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sozialarbeiter/-in im Psychosozialen Dienst des Gesundheitsamtes. Der Aufgabenbereich beinhaltet die Beratung und Betreuung von chronisch psychisch Kranken und deren Angehörigen. Es handelt sich vorwiegend um aufsuchende Sozialarbeit. Im Rahmen dieser Betreuung sollen stationäre Aufenthalte verhindert, die Betreuten zu einer eigenständigen selbst bestimmten Lebensweise hingeführt und dabei eine Krankheitseinsicht herausgearbeitet werden, die einen entsprechenden Umgang mit der Erkrankung ermöglicht. Bewerber/-innen müssen einen Abschluss als Sozialarbeiter/-in mit staatlicher Anerkennung nachweisen. Als persönliche Eigenschaften erwarten wir von den Bewerber/-innen für diese Stelle Verantwortungs- und Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit und Stresstoleranz, Planungs- und Organisationsstärke sowie Kooperations- und Teamfähigkeit. Die Bewerber/-innen müssen über sichere PC-Kenntnisse im Office-Paket verfügen und im Besitz eines PKW-Führerscheins sein. Bei Bedarf ist die Nutzung des Privat-PKW für dienstliche Zwecke erforderlich. Die Stelle ist in Vollzeit und im Rahmen einer Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe S 12. Dienstort ist zurzeit Borna. Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum 6. Mai 2011 an das Landratsamt Leipzig, Haupt - und Personalamt, 04550 Borna. Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der 15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am Mittwoch, dem 04.05.2011 um 17:00 Uhr Parthelandhalle Naunhof, Wiesenstraße 42, 04683 Naunhof Vorgesehene Tagesordnung: 1 Beginn der Sitzung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Bekanntgabe der vorliegenden Entschuldigungen 1.2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 1.3 Bestätigung der Tagesordnung 1.4 Festlegung der Kreisräte, die die Niederschrift mit unterzeichnen 2 Öffentlicher Teil 2.1 Einwohnerfragestunde 2.2 Niederschrift über den 2. Beratungsteil der 13. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am 02.03.2011 2.3 Niederschrift über die 14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig vom 02.03.2011 2.4 Mitteilungen des Landrates - Berufung eines weiteren Bevollmächtigten des Landrates für Wirtschaftsförderung im Landkreis Leipzig - Projekthandbuch zur Umstellung auf die Doppik - Information zum Haushaltsvollzug und zur Einschätzung des voraussichtlichen Ergebnissess des Haushaltes 2010 des Landkreises Leipzig zum 31.12.2010 - Information zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes des Landkreises Leipzig für die Jahre 2010 bis 2013 zum 31.12.2010 (vorläufiges Ergebnis) 2.5 Widerruf der Bestellung des Ausländerbeauftragten für den Landkreis Leipzig, hier: Teilgebiet ehemaliger Landkreis Leipziger Land 2.6 Abberufung und Neuwahl des Vertreters des Landkreises Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH 2.7 Veräußerung der Liegenschaft Bahnhofstraße 6 in 04643 Geithain durch Auktion 2.8 Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 1/8 und Flurstück 30/44 der Gemarkung Oetzsch 2.9 Antrag von Mitgliedern der Fraktionen SPD/Grüne und DIE LINKE. - hier: Umstellung der Versorgung von Asylbewerberinnnen und Gedulteten 2.10 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Leipzig über die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren 2.11 Beitritt und Zustimmung zur Zweckvereinbarung Integrierte Rettungsleitstelle und Nebenvereinbarung mit der Stadt Leipzig 2.12 Übertragung und Übernahme von Aufgaben der nach §§ 11 Abs. 1; 34 Abs. 2 SächsBRKG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 SächsSächsLRettDPVO zu betreibenden und zu finanzierenden Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Feuerwehr/Rettungsdienst in der Kreisfreien Stadt Leipzig 2.13 Jugendhilfeplanung des Landkreises Leipzig, Teilfachplan 2 „Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII im Landkreis Leipzig“ 2.14 Jugendhilfeplanung des Landkreises Leipzig, Fachstandards zum Teilfachplan 2 „Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII im Landkreis Leipzig“ 2.15 Richtlinie des Landkreises Leipzig zur Ehrung verdienstvoller Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt (Ehrenamtspreis) 2.16 Mittelbereitstellung und Freigabe der Mittelverwendung für die Umsetzung der Erweiterung der kommunalen Trägerschaft entsprechend SGB II (Optionserweiterung) 2.17 Bereitstellung von Eigenmitteln und überplanmäßigen Mitteln im Haushaltsjahr 2011 des Landkreises Leipzig für Baumaßnahmen an Kreisstraßen 2.18 Verwendung der Anschubfinanzierung im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen hier: Änderung des Beschlusses 2009/052 i. V. m. den Beschlüssen 2010/069 und 2010/125 2.19 Auflösung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Leipzig 2.20 Antrag von Mitgliedern des Kreistages des Landkreises Leipzig hier: Festlegung des Tagungsortes für die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Leipzig 23. April 2011 13 2.21 Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig 2.22 Anfragen der Kreisräte 3. Ende der Sitzung Die Beratung ist öffentlich! Borna, den 15.04.2011 Dr. Gerhard Gey Landrat Landkreis Leipzig Öffentliche Bekanntmachung Ankündigung Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 31.12.2010 für den Landkreis Leipzig Am 1. Juli 2009 ist der Artikel 4 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftssteuer und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Mit dem Gesetz steigt auch die Bedeutung der Bodenrichtwerte. Der Gutachterausschuss im Landkreis Leipzig hat, wie auch andere Gutachterausschüsse, nach § 196 Abs. 1 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) jeweils zum Ende jedes 2. Kalenderjahres, erstmals zum 31.12.2010 die Bodenrichtwerte flächendeckend und zonal zu bilden und darzustellen. Mit den neuen Vorgaben zur Bildung von Richtwertzonen und den Mindestanforderungen an die Bodenrichtwertdarstellung ist die Möglichkeit einer Bodenrichtwertauskunft, bei der Geschäftsstelle oder in Schriftform, erst Ende Mai gegeben. Die Bodenrichtwertkarte und der Grundstücksmarktbericht können Anfang Juli 2011 erworben werden. Die Gebühren bei Abgabe einer Bodenrichtwertkarte für den gesamten Zuständigkeitsbereich nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und eines Grundstücksmarktberichts werden im Amtsblatt vom Mai veröffentlicht. Christine Losse Vorsitzende Postanschrift: c/o Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna Dienstgebäude: Landratsamt, Vermessungsamt, Leipziger Str. 67, 04552 Borna Fax: 0 34 37/9 84 99 14 98 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Geschäftsstelle: Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Bekanntmachung des Landratsamtes des Landkreises Leipzig über die Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a UVPG vom 05. Mai 2010 Die Blauwasser GmbH hat beim Landratsamt des Landkreises Leipzig mit Datum 06.09.2010 die Rodung von Wald zur Umwandlung in eine andere Nutzungsart im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Lagune Kahnsdorf auf Teilflächen folgender Flurstücke in der Gemeinde Neukieritzsch beantragt: Gemarkung Zöpen: T. v. Flurstück 164/1 und T. v. Flurstück 179/2. Gemarkung Kahnsdorf: T. v. Flurstück 91/2, T. v. Flurstück 96o, T. v. Flurstück 96 m, T. v. Flurstück 97, T. v. Flurstück 198, T. v. Flurstück 226, T. v. Flurstück 227, T. v. Flurstück 228. Gemarkung Pürsten: T. v. Flurstück 100/4, T. v. Flurstück 221, T. v. Flurstück 222/6, T. v. Flurstück 222/7, T. v. Flurstück 328/5, T. v. Flurstück 328a, T. v. Flurstück 328b, T. v. Flurstück 530, T. v. Flurstück 531, T. v. Flurstück 532, T. v. Flurstück 569. Die Rodungsfläche beträgt insgesamt 6,77 ha. Aus diesem Grund ist das Vorhaben gemäß Nummer 17.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Geset- 14 23. April 2011 zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. 1 S. 94) vor seiner Genehmigung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Nummer 17.2.2 der Anlage 1 UVPG) nach den Kriterien der Anlage 2 UVPG zu unterziehen. Die gemäß § 3a in Verbindung mit § 3c durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das beantragte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG zu erwarten sind. Die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Borna, den 05.04.2011 Dr. Lutz Bergmann Amtsleiter Umweltamt Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Der Landkreis Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: betroffene Flurstücke in der Gemeinde Naunhof, Gemarkung Albrechtshain: 1. Bildung von Flurstücken 58/13, 83/5, 106, 117a, 119, 120, 121, 125, 125/6, 125/8, 138/7, 144/1, 144/2, 145, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 157a, 158, 158a, 159, 241 2. Änderung der Flurstücksnummer 125/10, 133/5, 138/1, 138/6, 139/1, 140/1, 142/1, 143, 162, 246 3. Änderung von Daten über Grenzen 58/13, 120, 121, 125, 125/6, 125/10, 133/5, 138/1, 138/6, 138/7, 139/1, 140/1, 142/1, 143, 144/2, 155, 162, 246 4. Änderung der Angabe der Flächengröße 125/8, 125/9, 125/10, 138/6, 138/7, 144/1, 158 5. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung 58/13 6. Änderung der Angabe zur Nutzung 106, 117a, 119, 120, 121, 125, 125/6, 138/6, 138/7, 144/1, 144/2, 145, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 157a, 158, 158a, 159, 162, 241, 246 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis, Gemarkung Wolfshain: 7. Bildung von Flurstücken 152, 168/1, 168/8, 181, 183, 184, 194, 195, 198, 198b, 199, 199a, 202, 205/1, 208, 209, 210, 210a, 214, 215, 215b, 215/5, 215/7, 215/9, 216, 216a, 217, 218, 218a, 219, 220, 223/1, 223/2, 223/3, 232/1, 234/1, 236a, 237a, 238/1, 247, 248a, 250/1, 251c, 251/3, 251/7, 252, 253, 269, 270/1, 270/3, 271, 273, 290, 290a, 290b, 294/1, 294/4, 295/3 8. Änderung der Flurstücksnummer 168/7, 181a, 184/1, 196, 198a, 215/2, 215/3, 237/1, 251/1, 273/3, 296/1 9. Änderung von Daten über Grenzen 148, 149, 168/1, 168/4, 168/6, 168/7, 181a, 184, 184/1, 196, 198a, 215/2, 215/3, 215/7, 215/9, 224, 237/1, 250/1, 251/1, 251/3, 268, 270/1, 271, 273, 273/3, 290b, 294/1, 295/2, 295/3, 296/1, 10. Änderung der Angabe der Flächengröße 168/7, 168/14, 195, 196a, 205a, 214a, 215, 215b, 215/2, 215/3, 215/5, 215/7, 215/8, 215/9, 216, 217, 218, 218a, 221, 222, 223a, 231, 235, 236/1, 237/1, 247/1, 248a, 248/1, 249, 251c, 251/1, 251/3, 251/7, 270/1, 270/3, 270/5, 273/3, 290a, 295a, 295/2 11. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung 209, 215, 215/7, 216, 217, 223a, 251c, 251/7, 273, 273/3, 294/1, 295/2, 295/3, 296/1 12. Änderung der Angabe zur Nutzung 149, 152, 168/1, 168/8, 181, 181a, 183, 184, 184/1, 194, 195, 196, 196a, 198, 198a, 198b, 199, 199a, 202, 205a, 205/1, 208, 209, 210, 210a, 214, 214a, 215, 215/5, 215b, 216, 216a, 217, 218, 218a, 219, 220, 221, 222, 223a, 223/1, 223/2, 223/3, 224, 231, 232/1, 234/1, 235, 236a, 236/1, 237a, 237/1, 238/1, 247, 247/1, 248a, 248/1, 249, 250/1, 251c, 251/1, 251/3, 251/7, 252, 253, 269, 270/1, 270/3, 271, 273, 273/3, 290, 290a, 290b, 294/1, 294/4, 295a, 295/2, 296/1, 296/2 Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschafts- Öffentliche Bekanntmachungen katasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 26.04.2011 bis zum 25.05.2011 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Leipziger Straße 67, 04552 Borna in der Zeit Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Bildung von Flurstücken, die Änderung der Flurstücksnummer und die Änderung von Daten über Grenzen stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Borna, den 24.03.2011 gez. Thomas Scheithauer Sachgebietsleiter Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Der Landkreis Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: 1. Änderung des Gebäudenachweises betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis Gemarkung Kleinsteinberg: 6/7, 17/5, 17/11, 18/5, 26/1, 33/10, 39/6, 132/17, 150/1, 167, 174/1, 174/3, 174/5, 212/5 2. Änderung der Nutzungsart betroffene Flurstücke in der Gemeinde Borna Gemarkung Haubitz: 8/2, 9, 16/3, 18/2, 23/2, 25/2, 26/4, 26/7, 26/8, 26/9, 26/10, 26/11, 26/12, 26/13, 26/14, 27/2, 27/4, 27/5, 27/6, 29/2, 29/4, 29/5, 29/6, 30/2, 30/4, 31/2, 31/4, 32/2, 32/6, 32/7, 32/8, 32/9, 46/2, 46/4, 46/5, 49/2, 49/5, 49/8, 50/2, 50/3, 50/5, 50/7, 50/8, 52/2, 53/2, 136/2, 136/4, 136/7, 159, 160/2, 162/4, 166/2, 166/6, 166/7, 166/8, 167 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis Gemarkung Kleinsteinberg: 1/10, 2/2, 5/1, 5a, 6/2, 6/3, 6/5, 6c, 8/2, 10, 12e, 14/3, 15c, 24, 33/15, 33/16, 34/4, 34/5, 34/6, 34/9, 34/17, 35/3, 35/4, 35/5, 35/6, 35/7, 35/9, 37/2, 39/4, 43, 44/1, 44/2, 44i, 44l, 53a, 71/1, 71/4, 71c, 71d, 95c, 116, 116e, 116g, 118/2, 119c, 124/4, 124/6, 124/8, 125/1, 125c, 125e, 125u, 128/2, 128/5, 128/10, 128/12, 128/13, 128/14, 128/15, 130/6, 132/2, 132/8, 132/11, 132/16, 135/2, 137a, 143/1, 143/2, 145, 146, 146/1, 146b, 146c, 158, 159/4, 159/6, 164/2, 166, 172/3, 172/4, 172/5, 173, 178, 179/9, 179/10, 179/11, 179/12, 179/13, 179/14, 180, 184, 185, 186/2, 190, 203/2, 203/4, 203/5, 203/7, 203/8, 203b, 207, 208, 209, 210/3, 210/4, 210/5, 210/9, 211/1, 211/2, 211/3, 211/4, 211/5, 211/6, 211/7, 223/1, 223/5, 227, 235/4, 235/5, 235/6 Öffentliche Bekanntmachungen/Allgemeine Informationen 3. Änderung des Gebäudenachweises und der Nutzungsart betroffene Flurstücke in der Gemeinde Borna Gemarkung Haubitz: 1/2, 1/4, 2/1, 6, 7, 10, 11, 15/1, 15/2, 16/4, 16/5, 16/6, 17/2, 17/3, 17/4, 18/1, 19/2, 19/3, 23/1, 24, 25/1, 26/6, 49/4, 49/6, 49/7 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Brandis Gemarkung Kleinsteinberg: 1/6, 1/7, 1/9, 2/1, 2b, 6/4, 8/1, 12/1, 12a, 12c, 13, 14/1, 14/2, 14a, 14b, 15, 16a, 16b, 34/7, 34/11, 34/13, 34/15, 36, 40/1, 44, 44d, 44k, 44m, 67/1, 67c, 70, 74/1, 116b, 116d, 116f, 116h, 116i, 118/1, 119/2, 119/3, 119/4, 119/5, 120/1, 124/5, 124/7, 125/2, 125a, 125b, 125d, 125f, 125g, 125m, 125n, 125o, 125r, 125s, 125v, 125w, 128/1, 128/3, 128/4, 128/6, 128/7, 128/8, 128r, 130/3, 132/4, 133/1, 133/3, 133/5, 133/7, 142, 160, 163/2, 182, 202/1, 202/2, 202/3, 203/1, 203/6, 203/9, 224/2, 224/3, Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des 23. April 2011 15 Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 26.04.2011 bis zum 25.05.2011 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Leipziger Straße 67, 04552 Borna in der Zeit Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Borna, den 11. 04. 2011 gez. Uwe Leberecht Sachgebietsleiter Allgemeine Informationen Neues Kursangebot im Fachbereich Gesundheit: Kinderturnen: Sobald Kinder laufen können, werden Grundlagen für das spätere Bewegungsverhalten gelegt. Kinderturnen fördert die Freude an der Bewegung. Ab 03.05. im Mehrgenerationenhaus Markranstädt für Kinder von 4 bis 6 Di., 15:15 bis 16:15 Uhr und für Grundschulkinder Di., 16:30 bis 17:30 Uhr unter Leitung einer jungen Physiotherapeutin und zertifizierte Rückenschullehrerin, die speziell für die Arbeit mit Kindern qualifiziert ist. Neues Kursangebot im Fachbereich Kultur: Farbe trifft Musik und Märchen - eine Begegnung mit der Malerei Angeregt von Textstellen aus dem Buch „Der Zauberer von Oz“ und Klängen des Musiktitels „Over the rainbow“ malen wir mit Gouachefarben ein Regenbogenbild. Bitte mitbringen: 3 Stunden Zeit, Neugier und Lust auf einen geselligen Abend mit vielen Sinneserlebnissen. Man lernt etwas über Eigenschaften von Farben und Umgang mit Farben. Ab 09.05., 18:00 Uhr in Groitzsch. Übersicht siehe Seite 16. 23. April 2011 16 Allgemeine Informationen Auszug aus dem Kursangebot Das Weiterbildungsprogramm für die Städte und Gemeinden Großpösna, Böhlen, Zwenkau, Pegau, Frohburg und Groitzsch entnehmen Sie bitte auch den jeweiligen Amtsblättern. Eine vollständige Übersicht mit tagesaktuellen Terminen finden Sie auch unter www.vhsleipzigerland.de. Fachbereich Politik – Gesellschaft - Umwelt 07.06.11 18:00 - 19:30 DG11611 06.06.11 18:00 - 19:30 DB11101 11.05.11 10:00 - 12:15 DM10503 06.06.11 18:00 - 20:15 DM10601 24.05.11 18:00 - 20:15 DB10701 31.05.11 18:30 - 20:45 DB10501 Fachbereich Kultur und Gestalten 15.05.11 09:00 -15:00 18:00 -20:15 04.05.11 17:30 -20:30 11.05.11 16:00 -17:00 03.05.11 19:00 -21:15 15.05.11 17:30 -19:00 03.05.11 18:30 -20:45 17.05.11 19:00 -21:15 23.05.11 19:00 -20:30 24.05.11 19:15 -20:45 13.05.11 17:00 -18:30 28.05.11 09:30 -17:00 Fachbereich Gesundheit 12.05.11 19:30 -21:00 12.05.11 19:30 -21:00 16.05.11 18:00 -19:30 13.05.11 18:15 -19:45 06.05.11 16:00 -17:30 09.05.11 19:30 -20:30 07.05.11 09:00 -12:45 11.05.11 18:30 -19:30 11.05.11 20:00 -21:00 05.05.11 18:00 -18:45 Fachbereich Sprachen 04.05.11 14:15 -15:45 04.05.11 15:45 -17:15 11.05.11 14:30 -16:00 05.05.11 18:00 -19:30 16.05.11 19:45 -21:15 07.05.11 09:00 -12:15 02.05.11 19:45 -21:15 02.05.11 19:45 -21:15 11.05.11 18:00 -19:30 05.05.11 19:45 -21:15 03.05.11 17:30 -19:00 07.05.11 09:00 -12:15 02.05.11 18:00 -19:30 04.05.11 17:45 -19:15 10.05.11 19:45 -21:15 07.05.11 13:15 -15:30 04.05.11 07.05.11 09:30 -11:45 Altersvorsorge macht Schule - Einstiegskurs Geithain Die gewandelte Landschaft - Leipziger Neuseenland Erbrecht für Alleinstehende Fernseher und Computer im Kinderzimmer - rein oder raus Kommunikationstraining/Rhetorik - Grundkurs Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Geithain Borna Markkleeberg Markkleeberg Borna Borna DM21113 DB20505 DB21104 DB20907 DM21315 DM20920 DB21301 DB21315 DM20949 DM20950 DM20946 DM21321 Aktfotografie Ausdrucksmalen Fotografie-Grundkurs Kindertanz (4-6 Jahre) Kreatives Schreiben Ladys Tanzworkshop Nähen - Grundkurs Nähen - Erweiterter Grundkurs Orientalischer Tanz - Fortgeschrittene Orientalischer Tanz - Fortgeschrittene Orientalischer Tanz - Schnupperkurs Skulpturen aus Holz - eine Entdeckungsreise der besonderen Art in freier Natur Zwenkau Borna Borna Markkleeberg Markranstädt Böhlen Zwenkau Markkleeberg Markkleeberg Markranstädt Markranstädt DB30126 DM30124 DM30125 DM30130 DM30520 DB30169 DM30220 DB30141 DB30107 DB30203 Autogenes Training Autogenes Training Autogenes Training Autogenes Training Der depressive Patient- ein Seminar für Angehörige Entspannung durch Atmung und sanftes Yoga Fußreflexzonenmassage Pilates Aufbaukurs Tai Ji / Qi Gong Wassergymnastik Zwenkau Markkleeberg Großpösna Markranstädt Markranstädt Borna Markranstädt Borna Borna Groitzsch DB40679 DB40698 DM40605 DM40659 DB40690 DB40697 DB40601 DB40642 DM40604 DM40622 DM40608 DB40672 DM40820 DB40805 DM40904 DG40903 Englisch für Senioren - Anfänger Englisch für Senioren - Anfänger Englisch für Senioren - Anfänger Englisch für Touristen Englisch für Touristen Englisch für Touristen samstags für Eilige Englisch Grundkurs I Englisch Grundkurs I Englisch Konversation Englisch Reaktivierung für Wiedereinsteiger Englisch Reaktivierung für Wiedereinsteiger Englisch Wiederauffrischung für Eilige samstags Französisch Grundkurs I Französisch Konversation Italienisch für Touristen Italienisch Grundkurs I Zwenkau Borna Markkleeberg Markranstädt Zwenkau Borna Borna Zwenkau Markranstädt Markkleeberg Markranstädt Borna Markranstädt Borna Markkleeberg Geithain DB40910 Italienisch Grundkurs II Borna Fachbereich Arbeit und Beruf 09.05.11 05.05.11 04.05.11 03.05.11 06.05.11 02.05.11 02.05.11 09.05.11 02.05.11 11.05.11 05.05.11 26.04.11 02.05.11 16.05.11 18:30 -20:45 DB50129 Betriebskostenabrechnung leicht gemacht mit Word und EXCEL Borna 13:00 -14:30 DB50149 Computer für Senioren - Grundkurs Borna 08:30 -10:00 DM50168 Computer für Senioren - Grundkurs Markkleeberg 08:30 -10:00 DM50119 Computerkurs für Senioren, Fortgeschrittene Markranstädt 18:30 -20:45 DB50131 ebay - erfolgreich Verkaufen und Kaufen Borna 17:30 -20:30 DB50000 Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in (IHK) Borna 18:00 -20:15 DG50123 Grundlagen der Computerarbeit - Windows Geithain 18:00 -20:15 DM50130 Grundlagen der Computerarbeit - Windows Markranstädt 18:00 -20:15 DM50155 Grundlagen der Computerarbeit - Windows Markkleeberg 18:00 -20:15 DM50117 Internet für Einsteiger Markkleeberg 14:00 -15:30 DB50152 Internet für Senioren - Grundkurs Borna 08:30 -10:00 DM50167 Internet für Senioren - Grundkurs Markranstädt 18:30 -20:45 DB50126 Kommunizieren und Organisieren mit MS Outlook Borna 18:30 -20:45 DG50112 Kommunizieren und Organisieren mit MS Outlook Geithain Möchten Sie sich anmelden oder haben Sie noch Fragen? Wir sind unter folgenden Telefonnummern für Sie erreichbar: Geschäftsstelle Borna, Jahnstraße 24a, Tel.: 03433-201091 Geschäftsstelle Geithain, Ossaer Weg 24, Tel.: 034341-42936 Geschäftsstelle Markkleeberg, Kirschallee 1, Tel.: 0341-3502635