Stadtwälder und Förster

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Stadtwälder und Förster
Stadtwälder und Förster in Ahrweiler, Remagen und Sinzig vor 1800
Stephan E. Braun
Mit dem Beruf des Försters verbindet die Öffentlichkeit heutzutage oft noch die romantischen
Vorstellungen vom „Grünrock" in den Heimatfilmen der fünfziger Jahre oder in der erfolgreichen
Fernsehserie „Forsthaus Falkenau". Zu diesen Vorstellungen gehören ein Leben in Wald,
Heimatromantik, Wildererabenteuer, Herz und Schmerz.
Dass diese Stereotype mit dem Berufsbild eines Diplom-Ingenieurs (FH) für Forstwirtschaft, der als
Revierleiter im Staats- oder Gemeindewald tätig ist, in heutiger Zeit wenig zu tun haben, dürfte auch
Außenstehenden klar sein.
Im Vordergrund stehen bei der Tätigkeit des modernen Revierförsters oder - auf Amtsdeutsch eines
Forstbetriebsbeamten - heutzutage die Planung, Kontrolle und Verbuchung aller im Revier
anfallenden Forstbetriebsarbeiten. Dies sind vor allem Holzernte-, Kulturpflege-, Forstschutz- und
Landespflegearbeiten sowie Waldwegebau. Bei all diesen Arbeiten ist ökonomischen, ökologischen
und rechtlichen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, damit der Wald seine vom Gesetz definierte
Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erfüllen kann. Bis dahin war es ein langer Weg.
Die Anfänge einer „modernen" Forstverwaltung beginnen in unserem Raum mit der Übernahme der
Rheinlande durch Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Kennzeichen dieser Forstverwaltung sind
ein flächendeckendes Forstamts- (oder Oberförsterei-) und Reviersystem für die öffentlichen Wälder
unter staatlicher Aufsicht und die Anstellung von ausgebildetem Personal.
Aufgrund seiner anerkannten Zweckmäßigkeit für die Bewirtschaftung unserer Wälder hat sich dieses
System in den Grundzügen bis zum heutigen Tage trotz zahlreicher Weiterentwicklungen behaupten
können.
Im Folgenden werden der Beruf des Försters und seine Aufgaben schwerpunktmäßig in den Wäldern
der Städte Sinzig, Remagen und Ahrweiler vor dem Jahre 1800 vorgestellt.
Forstverwaltung im Mittelalter
Die Könige hatten im Mittelalter das Recht, herrenlose Gebiete „einzuforsten", d. h. ihrer
„unmittelbaren Schutz-, Aufsichts- und Verfügungsgewalt zu unterstellen, um sie planmäßig
wirtschaftlich zu erschließen und durch Bann vor Raubbau zu schützen" (Helbach, S. 173). Ein
solches herrenloses Gebiet war das Waldgebiet, welches sich zwischen Ahr und Brohltal vom Rhein
bis in die Hohe Eifel erstreckte. Die Verwaltung dieses Forstes erfolgte vom Fronhof Sinzig aus.
Königliche Bedienstete, die sogenannten „forestarii" übten die Forstaufsicht aus. Sie verhinderten
Jagd- und Forstfrevel, organisierten die Jagd, überwachten die Schweinemast und kontrollierten die
Holznutzungen sowie Rodungen. In Sinzig ist diese königliche Forstverwaltung noch im 13.
Jahrhundert nachweisbar. (Helbach, S. 174)
Stadtwälder und Märkerwaldungen
Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich aus den Nutzungsrechten an den Wäldern des
Reichsgutes Eigentumsrechte. So gelangte im 12. und 13. Jahrhundert die Verwaltung der Sinziger
Reichswälder in die Verfügungsgewalt der Adligen und der Bürger der Reichsstadt Sinzig.
Es bildeten sich zwei Besitzformen: Die Stadtwälder und die „Märkerwälder". Die Stadtwälder
gehörten allen Bürgern der jeweiligen Stadt, vertreten durch den Bürgermeister und den Rat. Die
„Märkerwälder" waren Gemeinschaftswälder, an denen nur bestimmt Bürger, Adlige und sonstige
Anteilseigner (z.B. Klöster) das Nutzungsrecht hatten, vertreten wurden sie durch den Märkermeister.
Diese Trennung zwischen Stadt- und Märkerwald war in der Praxis nicht immer so deutlich, da oft die
jeweiligen Adligen und Bürger einer Stadt die alleinigen Waldeigentümer in einer Gemarkung waren
und die Waldungen von ihnen gleich behandelt wurden. Aus diesen beiden Waldbesitzformen
entstand in unserem Raum der Gemeindewald. In anderen Gebieten, z. B. im Siegerland oder in der
westlichen Eifel existieren diese Märkerwälder noch heute als Privatwälder unter Bezeichnungen wie
Haubergsgenossenschaften oder Gehöferschaften.
Der Harterscheid (Waldgebiet zwischen Löhndorf, Franken und Königsfeld) gehörte der Stadt Sinzig.
Der Mühlenberg (zwischen Sinzig, Löhndorf und Bodendorf) und der Aulenberg (zwischen Sinzig und
Franken) waren dagegen Märkerwaldungen. Heute bilden diese drei großen Waldungen den
Kommunalwald der Stadt Sinzig.
Der Wald war für die Bevölkerung der Stadt Sinzig ein wichtiger Rohstofflieferant. Neben Bau- und
Brennholz lieferte er Holz für Fässer, die neben der Lagerung des Weines auch als
Universaltransportmittel für Getränke, Fisch u. a. dienten, vergleichbar heutzutage mit Containern,
außerdem Pfähle, die v. a. an Rhein und Ahr als Wingertspfähle gebraucht wurden. Holz war zudem
vielfältig verwendbarer Rohstoff für die Herstellung von Gebrauchsgegenständen und Werkzeugen
des täglichen Lebens.
Eichenrinde wurde wegen ihres hohen Gerbsäuregehaltes als Lohrinde für die Ledergerbung benötigt.
Eine der wichtigsten Waldnutzungen war die Waldweide für das Vieh, für Rinder und Schweine.
Daneben wurde das Laub als Viehfutter und zur Einstreu für die Ställe gesammelt. Durch den
Bevölkerungsanstieg in den Städten wuchsen die Anforderungen an die Wälder. Deshalb waren
Verordnungen und Maßnahmen zum Schutze des Waldes notwendig. „In den Stadtwäldern nahmen
die Schutzbestimmungen für Wälder ihren Ausgang und das nicht von ungefähr, denn wenn man nicht
strikt gegen Übernutzung der Wälder vorging, waren sie bald verschwunden". (Küster, S. 139) Um
diese Bestimmungen durchzusetzen, übten in den Stadt- und Märkerwäldern Förster, die auch als
solche bezeichnet wurden, die Forstaufsicht aus.
Bis in die 1960er Jahre wurden Bäume u.a. mit Hilfe der „Drummsäge" gefällt.
Berufung zum Förster
Die Förster waren ebenso wie auch die anderen städtischen „Amtspersonen" keine Berufsbeamten,
sondern wurden als Bürger der Stadt vom Rat bzw. von den Marktgenossen für dieses Amt gewählt.
Für die Stadt Ahrweiler legte die Ordnung des Erzbischofs Philipp II von Köln zu Beginn des 16.
Jahrhunderts über die Wahlen und Pflichten für Bürgermeister und sonstige städtische Amtsträger für
die Förster fest, dass der „Rat alle Jahre sieben Förster haben (soll), die alle Bürger sein sollen. Aus
jeder Hut und aus jedem Dorf soll einer kommen, welche die Hutenmeister und Honnen vorschlagen
sollen. Sie sollen von gutem Rufe sein und umgänglich. Der Bürgermeister soll sie ernennen am
ersten Ratstag im Mai. Sie sollen dem Gemeindewald und das Gehölz hüten und alle Vergehen und
Anweisung der Überlieferung vorbringen und ausführen. Der Bürgermeister soll ihnen die Punkte über
das Gehölz aus der Ordnung vorlesen lassen und sie darauf geloben und schwören lassen ohne
Arglist. Es sollen jeden Tag zwei der Förster in den Wald gehen und den Wald schützen". (Bous/Klein,
Nr. 919) In der Waldordnung der Gemeindemärker zu Sinzig vom 29. September 1427 wurde
festgelegt, dass ein Förster nach Hörung des Rates der Märker eingesetzt werden soll. Diese
gewählten Personen hatten einen Eid bei der Übernahme des Försteramts zu leisten. Die
Vereidigungen wurden sorgfältig im Ratsprotokoll festgehalten.
Für die Stadt Sinzig sind der „Harterscheidtsförster Eydt" und der „Waltförsters Aydt" aus dem 17.
Jahrhundert überliefert (Burghardt 1982, S. 102).
Die „Harterscheidförster" waren dem Rat und Bürgermeister der Stadt unterstellt und zuständig für
den Stadtwald. Entlohnt wurden sie aus der Stadtkasse.
Die „Waldförster" waren dem jeweiligen Märkermeister unterstellt. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckte
sich auf die Märkerwälder Mühlenberg und Aulenberg.
Die Förster schworen bei „Gott und seinem heiligen Evangelium", dass sie die Wälder mit „Fleiß hüten
und bewahren", so dass weder von anderen noch von ihnen selbst Schaden darin geschehe, „auch
denselben weder heimlich noch öffentlich gestatten, bewilligen oder zulassen (…), weder umb Gunst,
Gaabe oder einigerley Genuß". Der Eid endete mit der Verpflichtung, sich „also zu verhalten alß
einem treuen Försteren oder Büschhüteren pflichtenhalber zu tun oblieget" (Burghardt).
Aufgaben der Förster
Die Hauptaufgaben des Försters jener Zeit waren nicht wie heute der Waldbau, die biologische
Produktion und die Organisation der Holzernte, sondern die Kontrolle der verschiedenen
Waldnutzungen und vor allem die Verhinderung bzw. Anzeige von unerlaubten Handlungen.
Anders als heute, wo der Staat in Gesetzen die Rechte und Pflichten festlegt und auch der
Waldbesitzer diese zu beachten und gewährleisten hat, bestimmten die jeweiligen Waldbesitzer selbst
in ihren Waldordnungen, welche Tatbestände verboten waren.
Die Waldordnung der Stadt Ahrweiler von 1613 schützte zum Beispiel vor allem die Eichen, da diese
als Bauholz benötigt wurden. Die heute als Bauholz überwiegend verwendeten Fichten und Tannen
kamen damals in unseren Wäldern höchst vereinzelt vor. So war neben dem Fällen von großen
Eichen das Ernten von Eicheln, Eichenlaub und grünen Eichenreisern als Viehfutter bei Strafe
verboten.
Boden- und bestandsschonendes Holzrücken erfolgt heute meistens mit modernem Kurzholz-Rückezug
Der Brennholzeinschlag und die Nutzung von „Ramen" (Stangen für Zaun- und Wingertspfähle) war
genau geregelt. (Bous/Klein 1998, Nr. 1244)
Neben der Holznutzung war die Viehweide im Wald von größter Bedeutung. Jakob Rausch schildert
im „Heimatbuch der Stadt Ahrweiler" in welcher Weise der Stadtrat festlegte, wie viel Schweine jeder
Bürger in den Wald zur Eichelmast treiben durfte. Nach dem Abfall der Eicheln von den Bäumen
setzte sich ein Ratsherr unter eine fruchttragende Eiche und sammelte von diesem Sitzplatz aus die
auf dem Boden liegenden Eicheln. Konnte er einen ganzen Handschuh damit füllen, durfte jeder
Bürger dem Schweinehirten drei Schweine mitgeben, konnte er nur die Fingerlinge füllen, durften zwei
Schweine je Bürger mitgetrieben werden. Konnte nur der Däumling gefüllt werden, so bedeutete dies
eine schlechte Ernte und es durfte jeweils nur ein Schwein getrieben werden. (Rausch, S. 282f.)
Dieses Verfahren zeigt auch, dass die Förster nicht eigenverantwortlich Maßnahmen oder
Bestimmungen für die ihnen anvertrauten Wälder erlassen oder durchführen durften, sondern dies war
Aufgabe des Stadtrates. Die Förster führten lediglich die Kontrolle durch.
„Damit der städtische Wald besser geschont und einer sinnvolleren Nutznießung zugeführt wird",
erging 1614 „sowohl für das Brandholz als auch für das Bauholz eine Ordnung". Ziel war es, die
Eichen im Stadtwald als Bauholz zu schonen. So durften in Ahrweiler die Erdgeschosse der Häuser
nur noch aus Steinen, und nicht mehr aus Holz gebaut werden. (vgl. Bous/Klein 1998, Nr. 1251)
Kiefern-Schichtholz im Stadtwald Sinzig zum Abtransport bereit. Das in unseren Wäldern geerntete Holz wird nur noch zum geringen
Teil direkt an die einheimische Bevölkerung abgegeben. Es dient vielmehr der holzverarbeitenden Industrie als Rohstoff.
Der Vergleich zwischen der Stadt Sinzig und dem zur Herrschaft Landskron gehörenden Kirchspiel
Heckenbach wegen der gemeinsamen Waldung Langhardt und Grepscheid im Gericht von
Heckenbach bestimmte 1338, dass sieben Förster (vier aus Sinzig und drei aus Heckenbach)
gemeinsam den Wald hüten und ihm vorstehen sollten.
Folgende Verbote hatten sie zu überwachen und dem Meister des Kirchspiels Heckenbach und dem
Sinziger Bürgermeister anzuzeigen: Waldrodung, Kohlen brennen, Einschlag von Pfahl- und
Brennholz außer in den Monaten September und Oktober, Viehweide (Kühe und Schafe) in
vorjährigen „Hauen", Verkauf von Holz außer auf dem Sinziger Markt.
Schon damals war die Waldschädlichkeit von Ziegen bekannt, so dass Ziegenhaltung im Kirchspiel
Heckenbach generell verboten war, „damit sie nicht in den Busch getrieben werden". Traf ein Förster
eine Geiß im Wald an, so hatte er sie an sich zu nehmen und zu verkaufen (Frick Nr. 341).
Entlohnung der Förster
Da die Förster in dieses Amt gewählte Bürger waren, konnten sie sich nicht nur von diesem Amt
ernähren. Das Försteramt war lediglich ein „Nebenerwerb". Wahrscheinlich war der Haupterwerb in
den Kleinstädten die Landwirtschaft. Für ihre Arbeit als Förster wurden sie mit Geld und Naturalien
entlohnt.
In der Waldordnung der Gemeindemärker zu Sinzig von 1427 wurde geregelt, dass jeder Förster „ein
Holz" als Lohn erhält. Weiterhin erhielten sie die Hälfte der Strafgelder, die andere Hälfte erhielt der
Märkermeister.
Es war aber nicht allgemein üblich, dass die Förster an den Strafgeldern beteiligt wurden, in dem
Waldvergleich zwischen Sinzig und Landskron von 1338 wurde bestimmt, dass die Bußgelder für
Frevel in dem gemeinsamen Wald „unter die Bürgermeister von Sinzig und Heckenbach zu verteilen"
sind (Frick 1966, Nr. 341).
Gemäß Schöffenweistum von 1511 erhält in Ahrweiler „die Strafgelder, die (die Förster) einziehen,
(…) allein der Baumeister zum Unterhalt der städtischen Bauten." (Bous/
Klein Nr. 920)
Da die Landskrone ehemals Holznutzungs- und Viehtriftrechte im Remagener Wald hatte, hielten die
Remagener Förster 1598 „den alten Brauch bei, jährlich am Dreikönigstag nach Landskron in beide
Küchen zu kommen und 1 Flasche Wein, 1 Schweinskopf und Bratwürste zu fordern, die sie
mitnähmen. Dazu äßen sie sich satt." (Frick Nr. 755)
Waldzustand zum Ende des 18. Jahrhunderts
Leider waren alle Bemühungen der Städte, ihre Wälder zu schonen und zu schützen, nur teilweise
von Erfolg gekrönt. Es gab immer wieder Streitigkeiten um Nutzungsrechte, so zwischen Sinzig und
Königsfeld wegen der Rechte am Harterscheid.
Die Ahrweiler Förster hatten ihre liebe Not mit Forstfrevlern aus der Nachbarschaft. So haben 1607
„einige Hemmessener nachts im Ahrweiler Busch junge eichen heister fortgenommen und für einen
Maibaum erklärt" (Frick Nr. 1212). Oder in Beul 1624: „Dem Schäfer zu Beul, der seine Schafe auf
Ahrweiler Gebiet weiden ließ, hat der Förster einen Hammel abgepfändet". (Frick Nr. 1299) Zusätzlich
gingen die Ansprüche der Bürger vielfach über die naturgegebene Leistungsfähigkeit der Wälder
hinaus. So schildert ein Bericht von 1794 für den Stadtwald Ahrweiler die Situation wie folgt: „Jährlich
werden 3.600 - 4.000 Raummeter (2.500 - 2.800 Kubikmeter) Brennholz abgegeben". Diese
Holzmenge dürfte bei einem circa 1250 Hektar großen Waldbesitz ohne geregelte Verjüngung der
Bestände schon über dem nachhaltigen jährlichen Holzzuwachs liegen. Zusätzlich wird dann noch
„Bauholz nach Genehmigung durch den Magistrat vergeben. Eine Holzvermessung findet nicht statt.
(…) Der vorige Stadtförster hat zu seinem Vergnügen hin und wieder ein kleines Fleckchen mit
Nadelholz angesät. Ein Drittel des Stadtwaldes ist völlig ruiniert, wobei uneingeschränkte
Heidenutzung und Waldfrevel als Ursache angesehen werden. Die weit von der Stadt gelegenen
Waldteile sind in einem besseren Zustand." (Bous/Klein, Nr. 2.135)
Diese Einschätzung der übernutzten Wälder in Stadtnähe dürfte für die Städte Sinzig (Ziemet und
Mühlenberg) und Remagen (Reisberg) in gleicher Weise gelten. Weniger die Angst vor den Förstern
und eventuellen Strafen dürfte der Grund dafür gewesen sein, dass die Bevölkerung die stadtfernen
Wälder (Harterscheid, Goldgrube, Scheids) schonte, sondern die Mühsal, den Weg dorthin
zurückzulegen und das Problem des Holztransportes. Im Gegensatz zu den Gebieten in der Hocheifel,
wo zum Beispiel im ehemaligen Kreis Adenau ganze Landstriche zu vollkommen waldfreien Heiden
davastiert waren, konnten die Stadtwälder noch als Wälder bezeichnet werden. Der Grund hiefür
dürfte neben den besseren naturräumlichen Gegebenheiten, hierzu gehörten die besseren Böden, u.
a. darin liegen, dass die Bürger der Städte und ihre Verantwortlichen ein hohes Maß an
Verantwortungsbewusstsein ihren Wäldern gegenüber zeigten. Trotz der im Vergleich zu heute
wesentlich schlechteren wirtschaftlichen Lage der Masse der Bevölkerung und den existentiellen
Ansprüchen der Menschen an Waldweide und Holznutzung, setzten die städtischen Gemeinwesen
der Waldnutzung Grenzen. Es wurde bewusst Verzicht geübt, um auch zukünftigen Generationen
einen nutzbaren Wald zu vererben.
Hierauf aufbauend war es den „Stadtvätern" und Förstern nach 1800 möglich, mit Hilfe von neuen
Erkenntnissen der Forstwissenschaft und unter verbesserten Rahmenbedingungen, z. B. durch
Verringerung und Abschaffung der Waldweide und Streunutzung, Ersatz des Hauptenergieträgers
Holz durch fossile Brennstoffe, die Wälder aufzubauen, die wir heute vorfinden und nutzen können.
Es liegt nun an uns, unseren Beitrag für den Erhalt der Wälder für unsere Nachkommen zu leisten.
Quellen und Literatur:
Bous, R. und H. G. Klein: Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler. Ahrweiler 1998.
Burghardt, F. J.: Sinziger Bürger- und Besamten-Eide im 17. Jahrhundert. In: Heimatjahrbuch für den Kreis Ahrweiler 1982, S. 101 - 104.
Frick, H., bearbeitet und herausgegeben von Theresia Zimmer: Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron an der Ahr. Bonn
1966.
Helbach, U.: Das Reichsgut Sinzig. Köln/Wien 1989.
Küster, H. Geschichte des Waldes. München 1998.
Rausch, J.: Heimatbuch der Stadt Ahrweiler. Ahrweiler o. J.

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