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Rhernlandpfalz
FINANZVERWALTUNC
FINANZAMT
BAD NEUENAHR AHRWEILER
Römerstr.5
53474 Bad Neuenahr Ahrweiler
Finanzamt Bad Neuenahf - Ahrweiler - Postfach 12 Og - 53457 Bad Neuenahr - Ahrweiler
Herrn
Peter Gieraths
Brunnenstrasse 40
5347 4 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Telefon: 02641 382-0
Telefax; 02641 382-1 2060
[email protected]. de
wvwv.fi nanzamt-ah |we iler. de
Mein Aktenzeichen
Länderschlüssel:
Finanzamtsnummer:
27
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Sicherheitsnummer:
0105030724
01
1-500t45t
lhrSchreibenvom Ansprechpartner/-in/E-Mail
Frau
01/050130724
14.08.201 3
Schäfer
Telefon/Fax
02641 382 - 12204
02641 382 - 42726
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß
Einkommensteuergesetzes (EStG)
Name.
Anschrift
Rechtsform
S
48 b Abs. 1 Satz 1 des
Herrn Peter Gieraths, Brunnenstr. 40, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Einzelunternehmen
wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum
Steuerabzug nach S 48 Abs. 1 ESIG befreit ist.
Diese Bescheinigung gilt vom 14.08.2013 bis zum 13.08.2016.
Wichtiqer Hinweis:
Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen
gilt. lst die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit
Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen.
Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine
lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (qqry.bZSlSle) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Internetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lnternetab{rage
nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen
Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder
einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/
oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
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Karin Schäfer
Landesfinanzkasse Daun
n Bankverbindung
x BBK Koblenz
IBAN: DE74570000000057001518
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08.00 - 18.00 Uhr
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(oder nach Vereinbarung)
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