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Rhernlandpfalz FINANZVERWALTUNC FINANZAMT BAD NEUENAHR AHRWEILER Römerstr.5 53474 Bad Neuenahr Ahrweiler Finanzamt Bad Neuenahf - Ahrweiler - Postfach 12 Og - 53457 Bad Neuenahr - Ahrweiler Herrn Peter Gieraths Brunnenstrasse 40 5347 4 Bad Neuenahr-Ahrweiler .i'/F,"r/td Telefon: 02641 382-0 Telefax; 02641 382-1 2060 [email protected]. de wvwv.fi nanzamt-ah |we iler. de Mein Aktenzeichen Länderschlüssel: Finanzamtsnummer: 27 _Qlgugnqmfner:"- _ Sicherheitsnummer: 0105030724 01 1-500t45t lhrSchreibenvom Ansprechpartner/-in/E-Mail Frau 01/050130724 14.08.201 3 Schäfer Telefon/Fax 02641 382 - 12204 02641 382 - 42726 Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß Einkommensteuergesetzes (EStG) Name. Anschrift Rechtsform S 48 b Abs. 1 Satz 1 des Herrn Peter Gieraths, Brunnenstr. 40, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Einzelunternehmen wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach S 48 Abs. 1 ESIG befreit ist. Diese Bescheinigung gilt vom 14.08.2013 bis zum 13.08.2016. Wichtiqer Hinweis: Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen gilt. lst die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine lnternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (qqry.bZSlSle) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Internetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lnternetab{rage nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/ oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich. Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag . : I \ rl, il I '1, l 1! '',: " ..r.' l r,rjt. i Karin Schäfer Landesfinanzkasse Daun n Bankverbindung x BBK Koblenz IBAN: DE74570000000057001518 G MARKDEF1570 BIC: Service-Center Mi.: 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Fr.: (oder nach Vereinbarung) Mo. bis Do.: f nfo-Hotline der Finanzämter: 0261 - 20 179 279 r4