Inhalt - Bausparkasse Schwäbisch Hall
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Wohn-Riester-Extra Juni 2014 Herausgeber Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Presse und Information 74520 Schwäbisch Hall Telefon 0791/46-6385 Telefax 0791/46-4072 [email protected] www.schwaebisch-hall.de Inhalt 1. Haus & Geld „Wohn-Riester ist ein Tilgungs-Turbo“: Interview mit Schwäbisch Hall-Vertriebsvorstand Gerhard Hinterberger 2. Finanzieren & Vorsorgen Baufinanzierung deutlich günstiger: Schneller schuldenfrei mit Wohn-Riester 3. S. 1 S. 3 Bauen & Wohnen Barrieren besser bald beseitigen: Neue Wohn-Riester-Förderung für altersgerechten Umbau 4. S. 4 Tipps & Ratschläge Aktuelle Frage: Was passiert, wenn ich meine Wohn-Riester-finanzierte Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? 5. Foto & Grafik Aktuelle Grafik: Wohn-Riester lohnt sich 6. S. 6 S. 7 Glossar Wohn-Riester-Glossar S. 8 Verantwortlich: Siegfried Bauer, Bereichsleiter Kommunikation, [email protected] Schwäbisch Hall-Themendienst Wohn-Riester-Extra Juni 2014 Siegfried Bauer Telefon 0791/46-2529 Telefax 0791/46-4072 siegfried.bauer @schwaebisch-hall.de 1. Haus & Geld Interview: „Wohn-Riester ist ein Tilgungs-Turbo“ Fragen an Gerhard Hinterberger, Vertriebsvorstand bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall: Herr Hinterberger, für wen lohnt sich Wohn-Riester? Wohn-Riester lohnt sich für jeden, der mit staatlicher Unterstützung privat für sein Alter vorsorgen will. Das sind zukünftige Immobilienbesitzer genauso wie diejenigen, die schon heute ein Eigenheim besitzen und neuerdings Wohn-Riester für den altersgerechten Umbau nutzen können. Aber ein Riester-Sparer ist ja nicht verpflichtet zu bauen oder Eigentum zu erwerben. Denn er kann jeder Zeit auf eine Geldrente umsteigen, ohne dass ihm die Förderung verloren geht. Was hat der Bauherr konkret von der staatlichen Unterstützung? Bauherren oder Käufern kommen mit dem Wohn-Riester schneller in die eigenen vier Wände, denn die Zulagen des Staates können sie direkt in die Tilgung stecken. Die Zulagen sind daher ein richtiger Tilgungsturbo. Bauherren senken damit die Gesamtkosten ihrer Finanzierung schnell um mehrere Tausend Euro, sind also unterm Strich früher schuldenfrei. Diese Einschätzung teilt im Übrigen auch „Finanztest“, das den Wohn-Riester als „ideal fürs Eigenheim“ bezeichnet. Finanztest hat für ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro bei einem Kredit von 200.000 Euro einen RiesterVorteil von 27.400 Euro errechnet. Schwäbisch Hall-Themendienst Wie unterscheidet sich Wohn-Riester von herkömmlichen RiesterVerträgen? Der signifikanteste Unterschied: Wohn-Riester ist das einzige vom Staat geförderte Vorsorge-Instrument, das schon im aktiven Berufs- leben genutzt werden kann. Im Alter wohnen die dann schuldenfreien Eigentümer mietfrei und sind gegen unkalkulierbare Mietsteigerungen gefeit. Die Immobilie ist im Unterschied zur Riester-Rente außerdem frei vererbbar und Wertzuwächse bleiben im selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei. Sind Sie zufrieden mit den gesetzlichen Nachbesserungen bei WohnRiester, die seit diesem Jahr gelten? Natürlich gibt es immer den Wunsch nach noch mehr staatlicher Unterstützung. Aber mit den Neuerungen sind wir sehr zufrieden, da sie die Lebenswirklichkeit der Menschen stärker berücksichtigen. So kann Wohn-Riester auch für den Wohnungsbestand, genauer gesagt für barrierefreie Modernisierungen – etwa für den altersgerechten Umbau – genutzt werden. Und es ist jetzt in der Ansparphase jederzeit möglich, Mittel zu entnehmen und damit vorzeitig zu entschulden. Bei umzugsbedingtem Verkauf eines mit Wohn-Riester finanzierten Eigenheims hat der Eigentümer jetzt mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Wie stehen Sie zu der Kritik, die Riester-Rente sei zu teuer, nicht transparent und mit viel Bürokratie verbunden? Das höre ich immer wieder. Richtig ist: Diese Kritik trifft nicht auf WohnRiester zu. Beispielsweise berechnet unser Haus, die Bausparkasse Schwäbisch Hall, außer der üblichen Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme keine weiteren Kosten. Und was die hohe Bürokratie angeht: die betrifft weniger die Kunden als den Anbieter. Wir bei Schwäbisch Hall übernehmen auf Wunsch des Sparers gerne die Beantragung der Zulagen und die weitere Bearbeitung – natürlich ohne zusätzliche Kosten. bsh Schwäbisch Hall-Themendienst Wohn-Riester-Extra Juni 2014 Karsten Eiß Telefon 0791/46-3674 Telefax 0791/46-4072 karsten.eiss @schwaebisch-hall.de 2. Finanzieren und Vorsorgen Baufinanzierung deutlich günstiger: Scheller schuldenfrei mit Wohn-Riester Bauherren und Immobilienkäufer können die eigenen vier Wände seit diesem Jahr schneller entschulden. „Mit gesetzlichen Änderungen bei der Riester-Förderung lässt sich die Tilgungsphase spürbar verkürzen“, sagt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß. „Das macht die Finanzierung insgesamt deutlich günstiger.“ Seit 1. Januar können Eigentümer selbst genutzter Immobilien ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zu einer Entschuldung ihrer Darlehen verwenden. Vor der Gesetzesänderung war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich – also in der Regel bei Renteneintritt, wenn die Immobilie möglichst bereits komplett entschuldet sein sollte. „Durch die jederzeit mögliche Kapitalentnahme können Bauherren ihre monatliche Zinsbelastung senken, ihre Verschuldung reduzieren und den Kredit schneller tilgen“, so Eiß. „Der Mindestentnahmebetrag liegt bei 3.000 Euro." Bei einer vierköpfigen Familie, die für ihr Einfamilienhaus nach zehn Jahren noch eine Restschuld von 110.000 Euro abzutragen hat, kann sich die auf 28 Jahre angelegte Finanzierung um mehr als sechs Jahre verkürzen und um fast 24.000 Euro günstiger werden, wenn die Riester-Förderung mit einfließt. Die Umschuldung ist für jede selbstgenutzte Immobilie möglich. Das ist neu, denn bislang konnten Riester-Guthaben nur zur Umschuldung eines ab 2008 fertiggestellten oder erworbenen Objekts eingesetzt werden. Damit kommt nun im Prinzip jeder Bauherr in den Genuss der RiesterFörderung. Das gilt selbst für jene Eigentümer, die bereits die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage in Anspruch genommen haben. Eiß: „Ein Alleinstehender, der für seine 2004 gekaufte Eigentumswohnung noch die Eigenheimzulage bekommen hat und seine Restschuld von 75.000 Euro umschulden will, kann dank Riester-Förderung bis zu 13.000 Euro sparen.“ bsh Schwäbisch Hall-Themendienst Wohn-Riester-Extra Juni 2014 Carolin Schneider Telefon 0791/46-2360 Telefax 0791/46-4072 carolin.schneider @schwaebisch-hall.de 3. Bauen und Wohnen Barrieren besser bald beseitigen: Neue Wohn-Riester-Förderung für altersgerechten Umbau 2,5 Millionen seniorengerechte Wohnungen fehlen laut einer Studie des Pestel-Instituts in Deutschland. Bis 2020 werden es nach Schätzungen des Bundesbauministeriums sogar 3,5 Millionen sein. Darauf hat der Gesetzgeber jetzt reagiert: „Erstmals beteiligt sich der Staat an den Kosten eines altersgerechten und Barriere-reduzierenden Umbaus“, sagt Schwäbisch Hall-Expertin Carolin Schneider: „Jetzt ist es sehr lukrativ, sein Zuhause für den neuen Lebensabschnitt fit zu machen.“ Möglich machen es die gesetzlichen Verbesserungen beim WohnRiester. Mit einem Riester-geförderten Vertrag können seit dem 1. Januar auch Umbaumaßnahmen finanziert werden, die Barrieren reduzieren. Hat der Eigentümer die Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben, muss er mindestens 6.000 Euro, bei mehr als drei Jahren mindestens 20.000 Euros des geförderten Guthabens einsetzen. Außerdem dürfen die Maßnahmen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die KfW. Typische Barriere-reduzierende Maßnahmen listet Architekt Sven Haustein in seiner Zehn-Punkte-Checkliste auf: 1. Schwellenabbau: Türschwellen und ähnliche Stolperfallen sollten möglichst ganz beseitigt oder – wo dies nicht möglich ist – durch Rampen entschärft werden. So ist das Zuhause auch mit dem Rollstuhl problemlos befahrbar. 2. Rutschfeste Bodenbeläge: Glatte Fußböden wie Fliesen oder Laminat sind für ältere Menschen potenzielle Gefahrenquellen. Besser geeignet, weil rutschfest, sind Kunststoff oder Korklinoleum. Besonders gefährlich: leicht rutschende Teppichbrücken auf glattem Untergrund (z.B. Parkett) – weg damit! 3. Barrierefreies Bad: Eine ebenerdige Dusche ist nicht nur für Rollstuhlfahrer eine große Erleichterung. Ein Duschsitz sorgt für zusätzlichen Komfort. Wer auf die Badewanne nicht verzichten will, sollte über eine Einstiegshilfe nachdenken. Dies kann eine Einstiegstür mit möglichst niedriger Schwelle oder ein spezieller Wannenlift sein. Schwäbisch Hall-Themendienst 4. Haltegriffe und rutschfeste Oberflächen in Dusche, Badewanne und WC bieten zusätzliche Sicherheit. 5. Benutzerfreundliche Sanitäreinrichtungen: Ideal ist der Einbau eines höhenregulierbaren, unterfahrbaren Waschtisches mit schwenkbaren Armaturen oder ausziehbarer Schlauchbrause. 6. Richtung der Türöffnung: Im Notfall, etwa einem Sturz in Dusche oder Toilette, ist es wichtig, dass die Türen problemlos zu öffnen sind. Daher sollten sich Türen im Sanitärbereich immer nach außen öffnen lassen. 7. Unterfahrbare Arbeitsflächen und Waschbecken in der Küche erleichtern auf den Rollstuhl angewiesenen Bewohnern alltägliche Aufgaben. 8. Bedienungsfreundliche Steckdosen sind so angebracht, dass sie ohne Bücken erreichbar sind. Außerdem sollte die Beleuchtung so ausgelegt sein, dass sie nachlassende Sehkraft ausgleicht und hilft, sich – etwa bei Demenz – besser zu orientieren. 9. Rollstuhlgerechte Türen sind etwa einen Meter breit. Zum problemlosen Wenden und Rangieren benötigen Rollstuhlfahrer mindestens 1,50 Meter breite Zimmer und Flure. 10. Treppenlifte sorgen dafür, dass ein Leben in einem mehrgeschossigen Eigenheim auch noch möglich ist, wenn das Treppensteigen beschwerlich oder unmöglich geworden ist. bsh Schwäbisch Hall-Themendienst Wohn-Riester-Extra Juni 2014 Karsten Eiß Telefon 0791/46-3674 Telefax 0791/46-4072 karsten.eiss @schwaebisch-hall.de 4. Tipps & Ratschläge Aktuelle Frage: Was passiert, wenn ich meine Wohn-Riester-finanzierte Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß: „Wer sich von seiner Riester-geförderten Immobilie trennen will, hat seit diesem Jahr fünf Jahre Zeit, die geförderten Beträge in gleicher Höhe in eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Bei einem berufsbedingten Umzug bleiben dem Riester-Sparer die Zulagen erhalten, wenn er mit spätestens 67 wieder in seine Immobilie zurückkehrt. In der Zwischenzeit darf er sie vermieten.“ bsh Schwäbisch Hall-Themendienst Wohn-Riester-Extra Juni 2014 Carolin Schneider Telefon 0791/46-2360 Telefax 0791/46-4072 carolin.schneider @schwaebisch-hall.de 5. Foto & Grafik Aktuelle Grafik: Wohn-Riester lohnt sich „Wohn-Riester ist ideal fürs Eigenheim und eignet sich für die Baufinanzierung“ – diese Einschätzung von Stiftung Warentest (1/2014) teilen viele Menschen. Laut Stiftung Warentest hat ein Arbeitnehmer-Ehepaar ohne Kinder mit einem Brutto-Einkommen von 70.000 EUR einen Vorteil durch Wohn-Riester von insgesamt mehr als 27.000 EUR – in diesem Betrag sind die Steuern im Rentenalter bereits berücksichtigt. bsh Schwäbisch Hall-Themendienst Wohn-Riester-Extra Juni 2014 Karsten Eiß Telefon 0791/46-3674 Telefax 0791/46-4072 karsten.eiss @schwaebisch-hall.de 6. Glossar Wohn-Riester-Glossar: Anbieterwechsel Riester-Sparer können das Produkt und/oder den Produktanbieter wechseln. Dazu muss der bestehende Vertrag gekündigt und das geförderte Vermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag übertragen werden. Anspar- und Auszahlungsphase Riester-Produkte bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, in der Beiträge eingezahlt und staatlich gefördert werden und der Auszahlungsphase. Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt in das Rentenalter, die Vertragspartner können aber in bestimmtem Rahmen eine abweichende Vereinbarung treffen. Beantragung der Riester-Zulage Riester-Sparer müssen die staatliche Zulage mit einem gesonderten Formular bei ihrem Produktanbieter (Versicherung, Bausparkasse etc.) beantragen. Der Dauerzulagenantrag bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen für den Kunden jedes Jahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen abzurufen und erleichtert somit das Antragsverfahren. Förderberechtigter Personenkreis Fast alle Bundesbürger sind förderberechtigt. Hierzu zählen beispielsweise alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Arbeitslose und Kindererziehende erhalten die Riester-Zulage. Selbstständige kommen nur dann in den Genuss der Förderung, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Eine Sonderregelung gilt für Ehepaare: Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, besteht für den anderen eine Förderberechtigung, wenn dieser selbst einen Riestervertrag abgeschlossen hat, vom Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt und der förderberechtigte Ehepartner seinen Vertrag aktiv bespart. Nachgelagerte Besteuerung Alle Riester-Produkte unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, d.h. sie werden beim Eintritt in den Ruhestand zum dann gültigen Steuersatz versteuert. Beim Wohn-Riester wird – anders als bei den Schwäbisch Hall-Themendienst Geld-Riester-Produkten – das Geld bei Eintritt in den Ruhestand nicht ausgezahlt, da es in der Regel bereits zum Erwerb des Eigenheims verwendet wurde. Die Bausparkassen führen daher zur Berechnung der Steuerschuld je Kunde ein Wohnförderkonto, in dem das in der Immobilie gebundene und steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital erfasst wird. Bei der nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht: Sie können zwischen einer gleichmäßigen, jährlichen Verteilung der Steuerschuld bis zum 85. Lebensjahr und einer Einmalbesteuerung wählen. Wenn sie die Steuern auf einmal begleichen, erhalten sie einen Abschlag von 30 Prozent. Riester-Förderung Die volle Riester-Zulage erhält, wer vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahres-Einkommens, maximal 2.100 EUR inklusive Zulagen, auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag anlegt. Förderberechtigte ohne beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen müssen einen Mindestbeitrag von 60 EUR einzahlen. Die Zulage setzt sich zusammen aus Grund-Zulage und Kinder-Zulage. Die Grund-Zulage beträgt jährlich 154 EUR für Alleinstehende bzw. 308 EUR bei Verheirateten mit zwei Verträgen. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro, für Kinder die nach 2007 geboren wurden sogar 300 EUR. Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR. Für die Riester-Förderung gelten keine Einkommensgrenzen. Riester-Sparer können ihre Einzahlungen bis zu 2.100 EUR (inklusive Zulage) als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft anschließend automatisch, ob der Sparer über die Zulagen hinaus zusätzliche Steuervorteile erhält und berücksichtigt diese bei der Steuerveranlagung. Verwendungsmöglichkeiten Gefördert wird der Bau oder Kauf einer Immobilie und seit 2014 der Barriere-reduzierende Umbau. Zudem ist es in der Ansparphase jederzeit möglich, Mittel zu entnehmen und damit vorzeitig zu entschulden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Wohnrechten gefördert. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass die Immobilie • • • selbst genutzt werden muss, im Inland, in der EU oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, liegt und den Hauptwohnsitz des Zulagenberechtigten darstellt. Eigenheimbesitzer, die ihre geförderte Immobilie nicht weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzen, müssen den Gegenwert des Wohnförderkontos innerhalb von zwei Jahren vor der Aufgabe der Selbstnutzung oder innerhalb von fünf Jahren danach in eine andere selbst genutzte Immobilie Schwäbisch Hall-Themendienst investieren. Andernfalls gilt die Aufgabe der Selbstnutzung als förderschädliche Verwendung. In diesem Fall ist der Betrag auf dem Wohnförderkonto mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ein Umzug aus beruflichen Gründen erlaubt die vorübergehende Aufgabe der Immobilie als Erstwohnsitz. Die Wohnung muss jedoch bis zum 67. Lebensjahr wieder bezogen werden. Wohnförderkonto Das Wohnförderkonto bzw. Förderkonto beim Geld-Riester ist die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Denn im Gegensatz zur GeldRente gibt es beim Wohn-Riester i.d.R. keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Das Guthaben wurde meist schon vor Renteneintritt für den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie verwendet. Die Bausparkassen erfassen daher auf dem Wohnförderkonto das für die Finanzierung entnommene und geförderte Kapital, die geförderten Tilgungsbeiträge sowie die gewährten Zulagen. Die eingestellten Beträge werden mit einem Zinssatz von zwei Prozent je Kalenderjahr bis zum Beginn der Auszahlungsphase verzinst. Wohn-Riester-Produkte Schwäbisch Hall bietet derzeit drei Wohn-Riester-Varianten an: • • • Riester-Bausparvertrag: Die „Fuchs WohnRente“ funktioniert wie ein normaler Bausparvertrag zuzüglich staatlicher Förderungen. Die Riester-Förderung kann bereits zur Eigenkapitalbildung und anschließend zur Darlehenstilgung genutzt werden. Riester-Kombi-Kredit: Die „Fuchs WohnbauRente“ ist der geförderte Kombi-Kredit von Schwäbisch Hall, der einen RiesterBausparvertrag mit einem tilgungsfreien Vorausdarlehen verbindet. Als dritte Variante können Darlehen aus Altverträgen, die jetzt oder künftig ausbezahlt werden, für die Förderung genutzt werden. bsh