Inhalt - Bausparkasse Schwäbisch Hall

Transcription

Inhalt - Bausparkasse Schwäbisch Hall
Wohn-Riester-Extra
Juni 2014
Herausgeber
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Presse und Information
74520 Schwäbisch Hall
Telefon 0791/46-6385
Telefax 0791/46-4072
[email protected]
www.schwaebisch-hall.de
Inhalt
1.
Haus & Geld
„Wohn-Riester ist ein Tilgungs-Turbo“:
Interview mit Schwäbisch Hall-Vertriebsvorstand Gerhard Hinterberger
2.
Finanzieren & Vorsorgen
Baufinanzierung deutlich günstiger: Schneller schuldenfrei mit Wohn-Riester
3.
S. 1
S. 3
Bauen & Wohnen
Barrieren besser bald beseitigen:
Neue Wohn-Riester-Förderung für altersgerechten Umbau
4.
S. 4
Tipps & Ratschläge
Aktuelle Frage: Was passiert, wenn ich meine Wohn-Riester-finanzierte Immobilie
verkaufen oder vermieten möchte?
5.
Foto & Grafik
Aktuelle Grafik: Wohn-Riester lohnt sich
6.
S. 6
S. 7
Glossar
Wohn-Riester-Glossar
S. 8
Verantwortlich: Siegfried Bauer, Bereichsleiter Kommunikation, [email protected]
Schwäbisch Hall-Themendienst
Wohn-Riester-Extra
Juni 2014
Siegfried Bauer
Telefon 0791/46-2529
Telefax 0791/46-4072
siegfried.bauer
@schwaebisch-hall.de
1. Haus & Geld
Interview:
„Wohn-Riester ist ein Tilgungs-Turbo“
Fragen an Gerhard Hinterberger, Vertriebsvorstand bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall:
Herr Hinterberger, für wen lohnt sich Wohn-Riester?
Wohn-Riester lohnt sich für jeden, der mit staatlicher Unterstützung privat für sein Alter vorsorgen will. Das sind zukünftige Immobilienbesitzer
genauso wie diejenigen, die schon heute ein Eigenheim besitzen und
neuerdings Wohn-Riester für den altersgerechten Umbau nutzen können. Aber ein Riester-Sparer ist ja nicht verpflichtet zu bauen oder Eigentum zu erwerben. Denn er kann jeder Zeit auf eine Geldrente umsteigen, ohne dass ihm die Förderung verloren geht.
Was hat der Bauherr konkret von der staatlichen Unterstützung?
Bauherren oder Käufern kommen mit dem Wohn-Riester schneller in
die eigenen vier Wände, denn die Zulagen des Staates können sie direkt in die Tilgung stecken. Die Zulagen sind daher ein richtiger Tilgungsturbo. Bauherren senken damit die Gesamtkosten ihrer Finanzierung schnell um mehrere Tausend Euro, sind also unterm Strich früher
schuldenfrei. Diese Einschätzung teilt im Übrigen auch „Finanztest“, das
den Wohn-Riester als „ideal fürs Eigenheim“ bezeichnet. Finanztest hat
für ein kinderloses Arbeitnehmer-Ehepaar mit einem Jahreseinkommen
von 70.000 Euro bei einem Kredit von 200.000 Euro einen RiesterVorteil von 27.400 Euro errechnet.
Schwäbisch Hall-Themendienst
Wie unterscheidet sich Wohn-Riester von herkömmlichen RiesterVerträgen?
Der signifikanteste Unterschied: Wohn-Riester ist das einzige vom Staat
geförderte Vorsorge-Instrument, das schon im aktiven Berufs- leben
genutzt werden kann. Im Alter wohnen die dann schuldenfreien Eigentümer mietfrei und sind gegen unkalkulierbare Mietsteigerungen gefeit.
Die Immobilie ist im Unterschied zur Riester-Rente außerdem frei vererbbar und Wertzuwächse bleiben im selbstgenutzten Wohneigentum
steuerfrei.
Sind Sie zufrieden mit den gesetzlichen Nachbesserungen bei WohnRiester, die seit diesem Jahr gelten?
Natürlich gibt es immer den Wunsch nach noch mehr staatlicher Unterstützung. Aber mit den Neuerungen sind wir sehr zufrieden, da sie die
Lebenswirklichkeit der Menschen stärker berücksichtigen. So kann
Wohn-Riester auch für den Wohnungsbestand, genauer gesagt für barrierefreie Modernisierungen – etwa für den altersgerechten Umbau –
genutzt werden. Und es ist jetzt in der Ansparphase jederzeit möglich,
Mittel zu entnehmen und damit vorzeitig zu entschulden. Bei umzugsbedingtem Verkauf eines mit Wohn-Riester finanzierten Eigenheims hat
der Eigentümer jetzt mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe
in eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren.
Wie stehen Sie zu der Kritik, die Riester-Rente sei zu teuer, nicht transparent und mit viel Bürokratie verbunden?
Das höre ich immer wieder. Richtig ist: Diese Kritik trifft nicht auf WohnRiester zu. Beispielsweise berechnet unser Haus, die Bausparkasse
Schwäbisch Hall, außer der üblichen Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme keine weiteren Kosten. Und was die hohe Bürokratie angeht: die betrifft weniger die Kunden als den Anbieter. Wir
bei Schwäbisch Hall übernehmen auf Wunsch des Sparers gerne die
Beantragung der Zulagen und die weitere Bearbeitung – natürlich ohne
zusätzliche Kosten.
bsh
Schwäbisch Hall-Themendienst
Wohn-Riester-Extra
Juni 2014
Karsten Eiß
Telefon 0791/46-3674
Telefax 0791/46-4072
karsten.eiss
@schwaebisch-hall.de
2. Finanzieren und Vorsorgen
Baufinanzierung deutlich günstiger:
Scheller schuldenfrei mit Wohn-Riester
Bauherren und Immobilienkäufer können die eigenen vier Wände
seit diesem Jahr schneller entschulden. „Mit gesetzlichen Änderungen bei der Riester-Förderung lässt sich die Tilgungsphase spürbar
verkürzen“, sagt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß. „Das macht
die Finanzierung insgesamt deutlich günstiger.“
Seit 1. Januar können Eigentümer selbst genutzter Immobilien ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zu einer Entschuldung ihrer Darlehen
verwenden. Vor der Gesetzesänderung war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich – also in der Regel bei Renteneintritt, wenn die
Immobilie möglichst bereits komplett entschuldet sein sollte.
„Durch die jederzeit mögliche Kapitalentnahme können Bauherren ihre
monatliche Zinsbelastung senken, ihre Verschuldung reduzieren und den
Kredit schneller tilgen“, so Eiß. „Der Mindestentnahmebetrag liegt bei
3.000 Euro." Bei einer vierköpfigen Familie, die für ihr Einfamilienhaus
nach zehn Jahren noch eine Restschuld von 110.000 Euro abzutragen
hat, kann sich die auf 28 Jahre angelegte Finanzierung um mehr als
sechs Jahre verkürzen und um fast 24.000 Euro günstiger werden, wenn
die Riester-Förderung mit einfließt.
Die Umschuldung ist für jede selbstgenutzte Immobilie möglich. Das ist
neu, denn bislang konnten Riester-Guthaben nur zur Umschuldung eines
ab 2008 fertiggestellten oder erworbenen Objekts eingesetzt werden.
Damit kommt nun im Prinzip jeder Bauherr in den Genuss der RiesterFörderung. Das gilt selbst für jene Eigentümer, die bereits die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage in Anspruch genommen haben. Eiß: „Ein Alleinstehender, der für seine 2004 gekaufte Eigentumswohnung noch die
Eigenheimzulage bekommen hat und seine Restschuld von 75.000 Euro
umschulden will, kann dank Riester-Förderung bis zu 13.000 Euro sparen.“
bsh
Schwäbisch Hall-Themendienst
Wohn-Riester-Extra
Juni 2014
Carolin Schneider
Telefon 0791/46-2360
Telefax 0791/46-4072
carolin.schneider
@schwaebisch-hall.de
3. Bauen und Wohnen
Barrieren besser bald beseitigen:
Neue Wohn-Riester-Förderung für altersgerechten Umbau
2,5 Millionen seniorengerechte Wohnungen fehlen laut einer Studie des
Pestel-Instituts in Deutschland. Bis 2020 werden es nach Schätzungen
des Bundesbauministeriums sogar 3,5 Millionen sein. Darauf hat der Gesetzgeber jetzt reagiert: „Erstmals beteiligt sich der Staat an den Kosten
eines altersgerechten und Barriere-reduzierenden Umbaus“, sagt
Schwäbisch Hall-Expertin Carolin Schneider: „Jetzt ist es sehr lukrativ,
sein Zuhause für den neuen Lebensabschnitt fit zu machen.“
Möglich machen es die gesetzlichen Verbesserungen beim WohnRiester. Mit einem Riester-geförderten Vertrag können seit dem 1. Januar
auch Umbaumaßnahmen finanziert werden, die Barrieren reduzieren. Hat
der Eigentümer die Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben, muss
er mindestens 6.000 Euro, bei mehr als drei Jahren mindestens 20.000
Euros des geförderten Guthabens einsetzen. Außerdem dürfen die Maßnahmen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die KfW.
Typische Barriere-reduzierende Maßnahmen listet Architekt Sven Haustein in seiner Zehn-Punkte-Checkliste auf:
1. Schwellenabbau: Türschwellen und ähnliche Stolperfallen sollten
möglichst ganz beseitigt oder – wo dies nicht möglich ist – durch Rampen
entschärft werden. So ist das Zuhause auch mit dem Rollstuhl problemlos
befahrbar.
2. Rutschfeste Bodenbeläge: Glatte Fußböden wie Fliesen oder Laminat sind für ältere Menschen potenzielle Gefahrenquellen. Besser geeignet, weil rutschfest, sind Kunststoff oder Korklinoleum. Besonders gefährlich: leicht rutschende Teppichbrücken auf glattem Untergrund (z.B. Parkett) – weg damit!
3. Barrierefreies Bad: Eine ebenerdige Dusche ist nicht nur für Rollstuhlfahrer eine große Erleichterung. Ein Duschsitz sorgt für zusätzlichen
Komfort. Wer auf die Badewanne nicht verzichten will, sollte über eine
Einstiegshilfe nachdenken. Dies kann eine Einstiegstür mit möglichst
niedriger Schwelle oder ein spezieller Wannenlift sein.
Schwäbisch Hall-Themendienst
4. Haltegriffe und rutschfeste Oberflächen in Dusche, Badewanne und
WC bieten zusätzliche Sicherheit.
5. Benutzerfreundliche Sanitäreinrichtungen: Ideal ist der Einbau eines höhenregulierbaren, unterfahrbaren Waschtisches mit schwenkbaren
Armaturen oder ausziehbarer Schlauchbrause.
6. Richtung der Türöffnung: Im Notfall, etwa einem Sturz in Dusche
oder Toilette, ist es wichtig, dass die Türen problemlos zu öffnen sind.
Daher sollten sich Türen im Sanitärbereich immer nach außen öffnen lassen.
7. Unterfahrbare Arbeitsflächen und Waschbecken in der Küche erleichtern auf den Rollstuhl angewiesenen Bewohnern alltägliche Aufgaben.
8. Bedienungsfreundliche Steckdosen sind so angebracht, dass sie
ohne Bücken erreichbar sind. Außerdem sollte die Beleuchtung so ausgelegt sein, dass sie nachlassende Sehkraft ausgleicht und hilft, sich –
etwa bei Demenz – besser zu orientieren.
9. Rollstuhlgerechte Türen sind etwa einen Meter breit. Zum problemlosen Wenden und Rangieren benötigen Rollstuhlfahrer mindestens 1,50
Meter breite Zimmer und Flure.
10. Treppenlifte sorgen dafür, dass ein Leben in einem mehrgeschossigen Eigenheim auch noch möglich ist, wenn das Treppensteigen beschwerlich oder unmöglich geworden ist.
bsh
Schwäbisch Hall-Themendienst
Wohn-Riester-Extra
Juni 2014
Karsten Eiß
Telefon 0791/46-3674
Telefax 0791/46-4072
karsten.eiss
@schwaebisch-hall.de
4. Tipps & Ratschläge
Aktuelle Frage:
Was passiert, wenn ich meine Wohn-Riester-finanzierte Immobilie
verkaufen oder vermieten möchte?
Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß:
„Wer sich von seiner Riester-geförderten Immobilie trennen will, hat seit
diesem Jahr fünf Jahre Zeit, die geförderten Beträge in gleicher Höhe in
eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Bei einem berufsbedingten Umzug bleiben dem Riester-Sparer die Zulagen erhalten, wenn
er mit spätestens 67 wieder in seine Immobilie zurückkehrt. In der Zwischenzeit darf er sie vermieten.“
bsh
Schwäbisch Hall-Themendienst
Wohn-Riester-Extra
Juni 2014
Carolin Schneider
Telefon 0791/46-2360
Telefax 0791/46-4072
carolin.schneider
@schwaebisch-hall.de
5. Foto & Grafik
Aktuelle Grafik:
Wohn-Riester lohnt sich
„Wohn-Riester ist ideal fürs Eigenheim und eignet sich für die Baufinanzierung“ – diese Einschätzung von Stiftung Warentest (1/2014) teilen viele Menschen. Laut Stiftung Warentest hat ein Arbeitnehmer-Ehepaar ohne Kinder mit einem Brutto-Einkommen von 70.000 EUR einen Vorteil
durch Wohn-Riester von insgesamt mehr als 27.000 EUR – in diesem Betrag sind die Steuern im Rentenalter bereits berücksichtigt.
bsh
Schwäbisch Hall-Themendienst
Wohn-Riester-Extra
Juni 2014
Karsten Eiß
Telefon 0791/46-3674
Telefax 0791/46-4072
karsten.eiss
@schwaebisch-hall.de
6. Glossar
Wohn-Riester-Glossar:
Anbieterwechsel
Riester-Sparer können das Produkt und/oder den Produktanbieter wechseln. Dazu muss der bestehende Vertrag gekündigt und das geförderte
Vermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag übertragen werden.
Anspar- und Auszahlungsphase
Riester-Produkte bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, in der
Beiträge eingezahlt und staatlich gefördert werden und der Auszahlungsphase. Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt in
das Rentenalter, die Vertragspartner können aber in bestimmtem Rahmen eine abweichende Vereinbarung treffen.
Beantragung der Riester-Zulage
Riester-Sparer müssen die staatliche Zulage mit einem gesonderten
Formular bei ihrem Produktanbieter (Versicherung, Bausparkasse etc.)
beantragen. Der Dauerzulagenantrag bevollmächtigt den Anbieter, die
Zulagen für den Kunden jedes Jahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen abzurufen und erleichtert somit das Antragsverfahren.
Förderberechtigter Personenkreis
Fast alle Bundesbürger sind förderberechtigt. Hierzu zählen beispielsweise alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Arbeitslose und Kindererziehende erhalten die Riester-Zulage. Selbstständige kommen nur
dann in den Genuss der Förderung, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Eine Sonderregelung gilt für Ehepaare: Ist nur ein Ehepartner
förderberechtigt, besteht für den anderen eine Förderberechtigung, wenn
dieser selbst einen Riestervertrag abgeschlossen hat, vom Ehepartner
nicht dauernd getrennt lebt und der förderberechtigte Ehepartner seinen
Vertrag aktiv bespart.
Nachgelagerte Besteuerung
Alle Riester-Produkte unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, d.h. sie werden beim Eintritt in den Ruhestand zum dann gültigen Steuersatz versteuert. Beim Wohn-Riester wird – anders als bei den
Schwäbisch Hall-Themendienst
Geld-Riester-Produkten – das Geld bei Eintritt in den Ruhestand nicht
ausgezahlt, da es in der Regel bereits zum Erwerb des Eigenheims verwendet wurde. Die Bausparkassen führen daher zur Berechnung der
Steuerschuld je Kunde ein Wohnförderkonto, in dem das in der Immobilie
gebundene und steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital erfasst wird.
Bei der nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein
Wahlrecht: Sie können zwischen einer gleichmäßigen, jährlichen Verteilung der Steuerschuld bis zum 85. Lebensjahr und einer Einmalbesteuerung wählen. Wenn sie die Steuern auf einmal begleichen, erhalten sie
einen Abschlag von 30 Prozent.
Riester-Förderung
Die volle Riester-Zulage erhält, wer vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahres-Einkommens, maximal 2.100 EUR inklusive Zulagen, auf
einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag anlegt. Förderberechtigte ohne
beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen müssen einen Mindestbeitrag
von 60 EUR einzahlen.
Die Zulage setzt sich zusammen aus Grund-Zulage und Kinder-Zulage.
Die Grund-Zulage beträgt jährlich 154 EUR für Alleinstehende bzw. 308
EUR bei Verheirateten mit zwei Verträgen. Die Kinderzulage beträgt 185
Euro, für Kinder die nach 2007 geboren wurden sogar 300 EUR. Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus
von 200 EUR. Für die Riester-Förderung gelten keine Einkommensgrenzen. Riester-Sparer können ihre Einzahlungen bis zu 2.100 EUR (inklusive Zulage) als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft
anschließend automatisch, ob der Sparer über die Zulagen hinaus zusätzliche Steuervorteile erhält und berücksichtigt diese bei der Steuerveranlagung.
Verwendungsmöglichkeiten
Gefördert wird der Bau oder Kauf einer Immobilie und seit 2014 der Barriere-reduzierende Umbau. Zudem ist es in der Ansparphase jederzeit
möglich, Mittel zu entnehmen und damit vorzeitig zu entschulden. Unter
bestimmten Voraussetzungen werden auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Wohnrechten gefördert.
Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass die Immobilie
•
•
•
selbst genutzt werden muss,
im Inland, in der EU oder einem Staat, auf den das Abkommen über
den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar
ist, liegt
und den Hauptwohnsitz des Zulagenberechtigten darstellt.
Eigenheimbesitzer, die ihre geförderte Immobilie nicht weiter zu eigenen
Wohnzwecken nutzen, müssen den Gegenwert des Wohnförderkontos
innerhalb von zwei Jahren vor der Aufgabe der Selbstnutzung oder innerhalb von fünf Jahren danach in eine andere selbst genutzte Immobilie
Schwäbisch Hall-Themendienst
investieren. Andernfalls gilt die Aufgabe der Selbstnutzung als förderschädliche Verwendung. In diesem Fall ist der Betrag auf dem Wohnförderkonto mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ein Umzug aus
beruflichen Gründen erlaubt die vorübergehende Aufgabe der Immobilie
als Erstwohnsitz. Die Wohnung muss jedoch bis zum 67. Lebensjahr wieder bezogen werden.
Wohnförderkonto
Das Wohnförderkonto bzw. Förderkonto beim Geld-Riester ist die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Denn im Gegensatz zur GeldRente gibt es beim Wohn-Riester i.d.R. keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Das Guthaben wurde meist schon vor Renteneintritt für den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie verwendet. Die Bausparkassen erfassen daher auf dem Wohnförderkonto das für die Finanzierung entnommene und geförderte Kapital, die geförderten Tilgungsbeiträge sowie die gewährten Zulagen. Die eingestellten Beträge werden mit
einem Zinssatz von zwei Prozent je Kalenderjahr bis zum Beginn der
Auszahlungsphase verzinst.
Wohn-Riester-Produkte
Schwäbisch Hall bietet derzeit drei Wohn-Riester-Varianten an:
•
•
•
Riester-Bausparvertrag: Die „Fuchs WohnRente“ funktioniert wie ein
normaler Bausparvertrag zuzüglich staatlicher Förderungen. Die
Riester-Förderung kann bereits zur Eigenkapitalbildung und anschließend zur Darlehenstilgung genutzt werden.
Riester-Kombi-Kredit: Die „Fuchs WohnbauRente“ ist der geförderte Kombi-Kredit von Schwäbisch Hall, der einen RiesterBausparvertrag mit einem tilgungsfreien Vorausdarlehen verbindet.
Als dritte Variante können Darlehen aus Altverträgen, die jetzt oder
künftig ausbezahlt werden, für die Förderung genutzt werden. bsh