NAV - Stadtwerke Merseburg
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NAV - Stadtwerke Merseburg
Stadtwerke Merseburg GmbH Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Merseburg GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung ( NAV ) gültig ab 01. Januar 2016 Netto-Preise ohne Mwst. Brutto-Preise mit 19% Mwst. 1. Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses gem. § 9 NAV Herstellung, Änderung, Auswechselung oder Rückbau eines Netzanschlusses wird nach Aufwand angeboten, beauftragt und abgerechnet. 2. Baukostenzuschuss gem. § 11 NAV Leistungsanforderung über 30 kW am Netzanschluss je kW Euro/kW 40,02 47,62 Euro Euro 110,00 210,00 130,90 249,90 Euro/St Euro/St Euro/St Euro/St Euro/St Euro/St Euro/St Euro/St Euro/St 76,90 39,90 83,90 88,90 94,90 550,00 985,00 290,00 105,00 91,51 47,48 99,84 105,79 112,93 654,50 1.172,15 345,10 124,95 Euro/St Euro/St Euro/St 88,90 42,90 88,90 105,79 51,05 105,79 Euro/St 159,00 189,21 Euro/Vorgang Euro/Vorgang Euro/Vorgang Euro/Vorgang Euro/Vorgang 8,00 % 3,30 10,75 22,50 23,76 21,90 26,78 28,27 - Euro/Vorgang Euro/Vorgang Euro/Vorgang 54,70 50,90 133,00 60,57 158,27 Isolierung von Niederspannungsfreileitungshausanschlüssen Euro/St Unterbrechung des Netzanschlusses bei erforderlichen Tiefbauarbeiten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand Wiederherstellung des Netzanschlusses bei erforderlichen Tiefbauarbeiten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand Modemtausch auf Kundenwunsch (GSM --> Analogmodem für Lastgangzähler) Euro/Vorgang Verknüpfungspunktermittlung incl. Netzverträglichkeitsprüfung bei Erzeugungsanlagen größer 30 kVA in Niederspannung Euro/Vorgang in Mittelspannung Euro/Vorgang 150,00 178,50 130,00 154,70 210,00 500,00 249,90 595,00 3. Netzfreischaltung Netzfreischaltung in Niederspannung (einschl. Wiedereinschaltung) Netzfreischaltung in Mittelspannung (einschl. Wiedereinschaltung) 4. Inbetriebsetzung gem. § 14 NAV (incl. Anbringen, Entfernen oder Auswechseln von Messeinrichtungen, ohne Aufwendungen für kundenverursachte Installationsänderungen oder Anschlusskosten) Inbetriebnahme von Messeinrichtungen - SLP - Eintarif, direktmessend - SLP-Eintarif, direktmessend jeder weitere Zähler *1 - SLP - Mehrtarif, direktmessend - SLP - Eintarif, halbindirektmessend - SLP - Mehrtarif, halbindirektmessend - RLM direkt- und halbindirektmessend - RLM indirektmessend - SLP - Eintarif, direktmessend, für vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustrom) *2 Bereitstellung von Zählimpulsen auf Klemmleiste je Zähler und Ersteinrichtung 5. Rückbau von Messeinrichtungen Rückbau von direktmessenden Messeinrichtungen (SLP - Ein- und Mehrtarif) Rückbau von direktmessenden Messeinrichtungen (SLP-Ein- und Mehrtarif) jeder weitere Zähler *3 Rückbau von Wandlermesseinrichtungen (SLP - Ein- und Mehrtarif) 6. Nachprüfung von Messeinrichtungen Befundprüfung Direkt- und Wandlermessung Ein- und Mehrtarif in Niederspannung *4 Befundprüfungen von Messeinrichtungen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung werden nach tatsächlichem Aufwand angeboten und abgerechnet. *4 7. Zahlung und Verzug gem. § 23 NAV Mahngebühr *6 Bearbeitungspauschale für Ratenvereinbarung *6 Anschriftsermittlung Gewerbe-/Handelsregisterermittlung Kosten gerichtliches Mahnverfahren (ohne Gerichtskosten) *6 Verzugszinsen p.a. (bezogen auf die Hauptforderung) 8. Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung gemäß § 24 NAV *5 Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) bzw. Sperrversuch *6 Wiederherstellung der Anschlussnutzung nach Sperrung innerhalb der Dienstzeiten *7 Wiederherstellung der Anschlussnutzung nach Sperrung außerhalb der Dienstzeiten *7 9. Service des Netzbetreibers *1 - gilt nur für SLP-Eintarifzähler bei einmaliger Anfahrt, gilt nicht bei gleichzeitigem Einbau von und für Mehrtarif-, Zweirichtungs- oder Wandlerzählern *2 - einschl. Ein-/Ausbau Zähler, An-/Abklemmen Baustromverteiler an NS Freileitung, HAK, Kabelverteiler, NS-Verteilung Trafostation *3 - gilt nur für SLP-Zähler bei einmaliger Anfahrt *4 - Die Aufwendungen der Prüfstelle gemäß Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV) sind nicht enthalten und werden ggf. in Rechnung gestellt. *5 - Die Stadtwerke Merseburg GmbH behalten sich das Recht vor, die Sperrung und Entsperrung nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. *6 - Auf diesen Preis wird keine Umsatzsteuer erhoben. *7 - Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr. SLP - Standardlastprofil RLM - registrierende Lastgangmessung Seite 1 von 1