NAV - Stadtwerke Merseburg

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NAV - Stadtwerke Merseburg
Stadtwerke Merseburg GmbH
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen
der Stadtwerke Merseburg GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung ( NAV )
gültig ab 01. Januar 2016
Netto-Preise
ohne Mwst.
Brutto-Preise
mit 19% Mwst.
1. Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses gem. § 9 NAV
Herstellung, Änderung, Auswechselung oder Rückbau eines Netzanschlusses wird nach Aufwand
angeboten, beauftragt und abgerechnet.
2. Baukostenzuschuss gem. § 11 NAV
Leistungsanforderung über 30 kW am Netzanschluss je kW
Euro/kW
40,02
47,62
Euro
Euro
110,00
210,00
130,90
249,90
Euro/St
Euro/St
Euro/St
Euro/St
Euro/St
Euro/St
Euro/St
Euro/St
Euro/St
76,90
39,90
83,90
88,90
94,90
550,00
985,00
290,00
105,00
91,51
47,48
99,84
105,79
112,93
654,50
1.172,15
345,10
124,95
Euro/St
Euro/St
Euro/St
88,90
42,90
88,90
105,79
51,05
105,79
Euro/St
159,00
189,21
Euro/Vorgang
Euro/Vorgang
Euro/Vorgang
Euro/Vorgang
Euro/Vorgang
8,00 %
3,30
10,75
22,50
23,76
21,90
26,78
28,27
-
Euro/Vorgang
Euro/Vorgang
Euro/Vorgang
54,70
50,90
133,00
60,57
158,27
Isolierung von Niederspannungsfreileitungshausanschlüssen
Euro/St
Unterbrechung des Netzanschlusses bei erforderlichen Tiefbauarbeiten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand
Wiederherstellung des Netzanschlusses bei erforderlichen Tiefbauarbeiten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand
Modemtausch auf Kundenwunsch (GSM --> Analogmodem für Lastgangzähler)
Euro/Vorgang
Verknüpfungspunktermittlung incl. Netzverträglichkeitsprüfung bei Erzeugungsanlagen größer 30 kVA
in Niederspannung
Euro/Vorgang
in Mittelspannung
Euro/Vorgang
150,00
178,50
130,00
154,70
210,00
500,00
249,90
595,00
3. Netzfreischaltung
Netzfreischaltung in Niederspannung (einschl. Wiedereinschaltung)
Netzfreischaltung in Mittelspannung (einschl. Wiedereinschaltung)
4. Inbetriebsetzung gem. § 14 NAV
(incl. Anbringen, Entfernen oder Auswechseln von Messeinrichtungen, ohne Aufwendungen für
kundenverursachte Installationsänderungen oder Anschlusskosten)
Inbetriebnahme von Messeinrichtungen
- SLP - Eintarif, direktmessend
- SLP-Eintarif, direktmessend jeder weitere Zähler *1
- SLP - Mehrtarif, direktmessend
- SLP - Eintarif, halbindirektmessend
- SLP - Mehrtarif, halbindirektmessend
- RLM direkt- und halbindirektmessend
- RLM indirektmessend
- SLP - Eintarif, direktmessend, für vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustrom) *2
Bereitstellung von Zählimpulsen auf Klemmleiste je Zähler und Ersteinrichtung
5. Rückbau von Messeinrichtungen
Rückbau von direktmessenden Messeinrichtungen (SLP - Ein- und Mehrtarif)
Rückbau von direktmessenden Messeinrichtungen (SLP-Ein- und Mehrtarif) jeder weitere Zähler *3
Rückbau von Wandlermesseinrichtungen (SLP - Ein- und Mehrtarif)
6. Nachprüfung von Messeinrichtungen
Befundprüfung Direkt- und Wandlermessung Ein- und Mehrtarif in Niederspannung *4
Befundprüfungen von Messeinrichtungen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung
werden nach tatsächlichem Aufwand angeboten und abgerechnet. *4
7. Zahlung und Verzug gem. § 23 NAV
Mahngebühr *6
Bearbeitungspauschale für Ratenvereinbarung *6
Anschriftsermittlung
Gewerbe-/Handelsregisterermittlung
Kosten gerichtliches Mahnverfahren (ohne Gerichtskosten) *6
Verzugszinsen p.a. (bezogen auf die Hauptforderung)
8. Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung gemäß § 24 NAV *5
Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) bzw. Sperrversuch *6
Wiederherstellung der Anschlussnutzung nach Sperrung innerhalb der Dienstzeiten *7
Wiederherstellung der Anschlussnutzung nach Sperrung außerhalb der Dienstzeiten *7
9. Service des Netzbetreibers
*1 - gilt nur für SLP-Eintarifzähler bei einmaliger Anfahrt, gilt nicht bei gleichzeitigem Einbau von und für Mehrtarif-, Zweirichtungs- oder Wandlerzählern
*2 - einschl. Ein-/Ausbau Zähler, An-/Abklemmen Baustromverteiler an NS Freileitung, HAK, Kabelverteiler, NS-Verteilung Trafostation
*3 - gilt nur für SLP-Zähler bei einmaliger Anfahrt
*4 - Die Aufwendungen der Prüfstelle gemäß Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV) sind nicht enthalten und werden ggf. in Rechnung gestellt.
*5 - Die Stadtwerke Merseburg GmbH behalten sich das Recht vor, die Sperrung und Entsperrung nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
*6 - Auf diesen Preis wird keine Umsatzsteuer erhoben.
*7 - Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr.
SLP - Standardlastprofil
RLM - registrierende Lastgangmessung
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