Muster-Wartungsvertrag Nr. 1023/00

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Muster-Wartungsvertrag Nr. 1023/00
Wartungsvertrag
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Muster-Wartungsvertrag Nr. 1023/00
Unter Wartung ist eine vorbeugende Instandhaltung, bestehend aus einer Inspektion von Aggregaten und
Anlagen zu verstehen.
Über diese regelmäßige Wartung schließen wir mit Ihnen folgenden Wartungsvertrag ab:
Auftraggeber:
Auftragnehmer:
Eisenberger GmbH
Ingenieur Büro
Dietzhölzstraße 7
35683 Dillenburg
Vertragsbeginn 01.05.2000
Leistungsumfang Die bezeichneten Hydraulikanlagen und Geräte werden in Intervallen gem. dem festgelegten
Pauschal-Leistungsumfang von einem Eisenberger-Kundendienstmonteur inspiziert und
gepflegt. Ergebnisse, Mängel und ausgeführte Arbeiten werden in einem Anlagen-Prüfbuch
fortgeschrieben.
Die Inspektion gilt als Nachweis für die vom WHG §19 geforderte Fachbetriebsprüfung.
Spezifikation s. Blatt 2 - 1... 1
Berechnung Berechnung des Leistungsumfangs:
Die Arbeiten des Kundendienstes werden nach der Leistungspauschale Blatt 2 - 1... 1
je Anlage und Wartungstermin berechnet.
Berechnung bei Mehraufwand:
Die Mehrarbeiten des Kundendienstes werden nach dem tatsächlich angefallenen
Lohn- und Materialaufwand berechnet.
Hierüber wird vom Auftraggeber im Bedarfsfall ein zusätzlicher Auftrag erteilt und vom
Auftragnehmer ein separater Aufwandsnachweis angefertigt.
Berechnung bei vergeblicher Anreise:
Sofern beim Erscheinen des Kundendienstmonteurs die Wartungsarbeiten trotz vorheriger
Terminvereinbarung aus irgendwelchen Gründen kundenseitig abgelehnt werden, trägt
der Auftraggeber die aufgewandten Reise- und Fahrtkosten.
Berechnung von Wartezeiten
Wartezeiten, die durch den Auftraggeber entstehen, werden gesondert in Rechnung
gestellt.
Termine Die Terminvereinbarung erfolgt auf Vorschlag des Auftragnehmers.
Terminverschiebungen müssen mindestens 5 Tage vor geplantem Termin schriftlich vom
Auftraggeber erfolgen. Der neue Termin muß vom Auftragsnehmer bestätigt werden.
Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Wartungstermin im Sonderfall nicht
wahrnehmen, ergibt sich daraus für den Auftraggeber keinerlei Anspruch.
Der Auftraggeber muß jedoch vom Auftragnehmer über diese Terminverschiebung in
Kenntnis gesetzt werden.
35683 dillenburg
tel. 02771/307-0
fax 02771/307-25
email: box@ eisenberger.de
http://www.eisenberger.de
Wartungsvertrag
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Vertragsdauer Dieser Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate zum Jahresende
schriftlich gekündigt wird.
Gewährleistung Ein Gerät, das durch den Monteur des Auftragnehmers bei der Wartung erneuert wurde
und aufgrund unqualifizierter Montage oder Materialfehler ausfällt, wird im Rahmen unserer
Allgemeinen Garantiebestimmungen kostenlos instand gesetzt.
Entsteht nach einer Wartung an einem Gerät ein Defekt, dessen Ursache aber nicht auf
einen Montage- oder Materialfehler, der im Rahmen der Gewährleistung zu beheben ist,
sondern auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, so entfällt hierfür die Garantie.
Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die nachweislich auf schuldhafte
Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag entstanden sind.
Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung für Schäden, die
durch höhere Gewalt, Katastrophenfälle und andere Gründe, auf die der Auftragnehmer
keinen Einfluss hat, entstanden sind.
Schlussvereinbarungen
1. Die Prüfung erfolgt in Ihrem Werk. Während der Servicedauer steht die Anlage nicht
der Produktion zur Verfügung.
2. In den Kosten nicht enthalten sind: Überzeit, Schmier- und Wartungsstoffe, Verschleißund Ersatzteile.
3. Mitwirkung des Auftraggebers: Wenn erforderlich, stellt der Auftraggeber Hilfskräfte
und Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung.
4. Werden auf Verlangen des Kunden Servicearbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit
durchgeführt, werden für Einsatzzeiten die für derartige Leistungen jeweils zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung angewandten Vergütungssätze zuzüglich der tariflich
vorgeschriebenen Überstundenvergütungen berechnet.
5. Der Auftraggeber erhält nach jeder Wartung einen Wartungsbericht mit Inspektionsbefund
und Angabe der ausgeführten Arbeiten und benötigten Ersatzteile.
6. Auf diesen Vertrag finden, soweit nicht vorstehend etwas anderes vereinbart ist, die
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.
7. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Auftraggeber:
Auftragnehmer:
(Stempel und Unterschrift )
Eisenberger GmbH
( Unterschrift )
Dillenburg, 25.04.00
35683 dillenburg
tel. 02771/307-0
fax 02771/307-25
email: box@ eisenberger.de
http://www.eisenberger.de

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