Muster-Wartungsvertrag Nr. 1023/00
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Muster-Wartungsvertrag Nr. 1023/00
Wartungsvertrag Seite 1 von 2 Muster-Wartungsvertrag Nr. 1023/00 Unter Wartung ist eine vorbeugende Instandhaltung, bestehend aus einer Inspektion von Aggregaten und Anlagen zu verstehen. Über diese regelmäßige Wartung schließen wir mit Ihnen folgenden Wartungsvertrag ab: Auftraggeber: Auftragnehmer: Eisenberger GmbH Ingenieur Büro Dietzhölzstraße 7 35683 Dillenburg Vertragsbeginn 01.05.2000 Leistungsumfang Die bezeichneten Hydraulikanlagen und Geräte werden in Intervallen gem. dem festgelegten Pauschal-Leistungsumfang von einem Eisenberger-Kundendienstmonteur inspiziert und gepflegt. Ergebnisse, Mängel und ausgeführte Arbeiten werden in einem Anlagen-Prüfbuch fortgeschrieben. Die Inspektion gilt als Nachweis für die vom WHG §19 geforderte Fachbetriebsprüfung. Spezifikation s. Blatt 2 - 1... 1 Berechnung Berechnung des Leistungsumfangs: Die Arbeiten des Kundendienstes werden nach der Leistungspauschale Blatt 2 - 1... 1 je Anlage und Wartungstermin berechnet. Berechnung bei Mehraufwand: Die Mehrarbeiten des Kundendienstes werden nach dem tatsächlich angefallenen Lohn- und Materialaufwand berechnet. Hierüber wird vom Auftraggeber im Bedarfsfall ein zusätzlicher Auftrag erteilt und vom Auftragnehmer ein separater Aufwandsnachweis angefertigt. Berechnung bei vergeblicher Anreise: Sofern beim Erscheinen des Kundendienstmonteurs die Wartungsarbeiten trotz vorheriger Terminvereinbarung aus irgendwelchen Gründen kundenseitig abgelehnt werden, trägt der Auftraggeber die aufgewandten Reise- und Fahrtkosten. Berechnung von Wartezeiten Wartezeiten, die durch den Auftraggeber entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Termine Die Terminvereinbarung erfolgt auf Vorschlag des Auftragnehmers. Terminverschiebungen müssen mindestens 5 Tage vor geplantem Termin schriftlich vom Auftraggeber erfolgen. Der neue Termin muß vom Auftragsnehmer bestätigt werden. Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Wartungstermin im Sonderfall nicht wahrnehmen, ergibt sich daraus für den Auftraggeber keinerlei Anspruch. Der Auftraggeber muß jedoch vom Auftragnehmer über diese Terminverschiebung in Kenntnis gesetzt werden. 35683 dillenburg tel. 02771/307-0 fax 02771/307-25 email: box@ eisenberger.de http://www.eisenberger.de Wartungsvertrag Seite 2 von 2 Vertragsdauer Dieser Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate zum Jahresende schriftlich gekündigt wird. Gewährleistung Ein Gerät, das durch den Monteur des Auftragnehmers bei der Wartung erneuert wurde und aufgrund unqualifizierter Montage oder Materialfehler ausfällt, wird im Rahmen unserer Allgemeinen Garantiebestimmungen kostenlos instand gesetzt. Entsteht nach einer Wartung an einem Gerät ein Defekt, dessen Ursache aber nicht auf einen Montage- oder Materialfehler, der im Rahmen der Gewährleistung zu beheben ist, sondern auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, so entfällt hierfür die Garantie. Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die nachweislich auf schuldhafte Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Wartungsvertrag entstanden sind. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Katastrophenfälle und andere Gründe, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, entstanden sind. Schlussvereinbarungen 1. Die Prüfung erfolgt in Ihrem Werk. Während der Servicedauer steht die Anlage nicht der Produktion zur Verfügung. 2. In den Kosten nicht enthalten sind: Überzeit, Schmier- und Wartungsstoffe, Verschleißund Ersatzteile. 3. Mitwirkung des Auftraggebers: Wenn erforderlich, stellt der Auftraggeber Hilfskräfte und Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung. 4. Werden auf Verlangen des Kunden Servicearbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt, werden für Einsatzzeiten die für derartige Leistungen jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung angewandten Vergütungssätze zuzüglich der tariflich vorgeschriebenen Überstundenvergütungen berechnet. 5. Der Auftraggeber erhält nach jeder Wartung einen Wartungsbericht mit Inspektionsbefund und Angabe der ausgeführten Arbeiten und benötigten Ersatzteile. 6. Auf diesen Vertrag finden, soweit nicht vorstehend etwas anderes vereinbart ist, die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung. 7. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 8. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Auftraggeber: Auftragnehmer: (Stempel und Unterschrift ) Eisenberger GmbH ( Unterschrift ) Dillenburg, 25.04.00 35683 dillenburg tel. 02771/307-0 fax 02771/307-25 email: box@ eisenberger.de http://www.eisenberger.de