Protokol der Sitzung

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Protokol der Sitzung
Rechtsausschuss
der Deutsch-Französischen Industrieund Handelskammer
Protokoll der Sitzung des Rechtsausschusses der
Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer
vom 9. November 2015, 18 Uhr 30
Ort: 18, Rue Balard, 75015 Paris
Präsident: Herr RA Letschert
Schriftführer : Me Le Goff / Me Pleger
Teilnehmer :
Herr Joachim Schulz, AHK, Leiter Recht und Steuern
Mitglieder des Rechtsausschusses gemäß der Teilnehmerliste
1) Feedback zum Seminar „Das französische Arbeitsrecht“ vom 5. November 2015 im
Deutschen Historischen Institut Paris
Die Teilnehmer und die Kammer freuen sich über den Erfolg dieses Seminars, welches zudem
in besonders ansprechenden Räumlichkeiten ausgerichtet worden ist. Angesichts der aktuellen
Entwicklungen und der zahlreichen Fragen, die anlässlich dieses Seminars gestellt worden
sind, steht fest, dass das Arbeitsrecht stets ein großes Interessse hervorruft.
2) Vortrag von Herrn Kollegen Christian Klein (Avocat & Rechtsanwalt, Kanzlei
Granrut) zum Thema: „Haftung der deutschen Muttergesellschaft für die
Handlungen der französischen Tochter – jüngste Entwicklungen“
Einleitend ruft Herr Kollege Klein in Erinnerung, dass das französische Gesellschaftsrecht auf
einer strikten rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen juristischen Personen basiert, und
zwar unabhängig von einer eventuellen Konzernzugehörigkeit.
Mit der sog. „Rozenblum“-Entscheidung des Kassationsgerichtshofes aus dem Jahr 1985 hat
die Rechtsprechung allerdings den Grundsatz entwickelt, dass das schützenswerte Interesse
des Konzerns einen Eingriff der Muttergesellschaft in gewisse Vorgänge der
Tochtergesellschaft rechtfertigen kann, jedoch unter der Einschränkung, dass dadurch die
juristische Selbstständigkeit der Tochtergesellschaft nicht ausgehöhlt wird.
Sofern der Eingriff der Muttergesellschaft die juristische Selbstständigkeit der
Tochtergesellschaft aushöhlt, kann die Muttergesellschaft für die Handlungen der
Tochtergesellschaft in Anspruch genommen werden.
So sieht beispielsweise der Artikel L. 621-2 Absatz 2 des Code de commerce vor, dass ein
anhängiges Insolvenzverfahren auf Antrag der Insolvenzorgane, des Insolvenzschuldners oder
des Vertreters des öffentlichen Interesses auf eine oder mehrere andere Gesellschaften
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erstreckt werden kann, sofern das Vermögen der Muttergesellschaft mit demjenigen der
insolventen Tochter vermischt worden oder der Insolvenzschuldner lediglich fiktiv als
eigenständige juristische Person aufgetreten ist. Voraussetzung für die Haftung der
Muttergesellschaft ist also das Bestehen eines rechtsmissbräuchlich gesetzten Rechtsscheins,
dem zufolge die Tochtergesellschaft als bloße Scheingesellschaft („société fictive“) zu
qualifizieren ist oder wenn eine Vermischung des Vermögens („confusion du patrimoine“)
der Muttergesellschaft mit demjenigen der Tochtergesellschaft gegeben ist.
In zahlreichen jüngeren Gerichtsentscheidungen wurde die Haftung von ausländischen
Muttergesellschaften wegen zu weitreichender Eingriffe in die Leitung ihrer französischen
Tochter festgestellt.
Im Übrigen sieht der Artikel L. 651-2 des Code de commerce vor, dass eine
insolvenzrechtliche Ausfalldeckungsklage bei Fehlern der Geschäftsleitung ausgebracht
werden kann, u.a. gegenüber dem faktischen Geschäftsführer. Das heißt, dass selbst wenn die
Muttergesellschaft die Tochter in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht nicht offiziell leitet, die
Haftung der Mutter dennoch auf der Basis der Haftung der faktischen Geschäftsführer gesucht
werden kann.
Im Bereich des Arbeitsrechts hat der Kassationsgerichtshof zudem in mehreren jüngeren
Entscheidungen geurteilt, dass eine deutsche Muttergesellschaft als sog. Mitarbeitgeber („coemployeur“) qualifiziert werden kann, sofern die Muttergesellschaft in einem übermäßigen
Ausmaß in das Personalmanagement ihrer Tochtergesellschaft eingreift.
Schließlich wird auf den Artikel L. 512-17 des Code de l’environnement hingewiesen, nach
dem die Muttergesellschaft für Kosten von behördlich angeordneten Standortortsanierungen
bei Schließung der sich in der gerichtlichen Liquidation befindlichen Tochtergesellschaft in
Anspruch genommen werden kann.
Die Mitglieder des Rechtsausschusses tauschen sich zu diesem Thema aus, stellen Fragen und
bedanken sich schließlich herzlich bei Herrn Kollegen Klein für seinen Vortrag.
Die deutschsprachige PowerPoint-Präsentation zu diesem Vortrag ist beigefügt.
3) Organisation eines Seminars zum Thema „Optimiser votre présence en France“
Herr Kollege Letschert schlägt vor, ein Seminar zum Thema „Optimiser votre présence en
France“ zu organisieren, in welchem u.a. Aspekte des Handelsrechts (z.B. die Optimierung
der AGB) und des Arbeitsrechts (z.B. die Optimierung der Arbeitszeiten) behandelt werden.
Eine Anzahl von Mitgliedern des Rechtsausschusses ist an der Organisation eines derartigen
Seminars interessiert. Es ist beabsichtigt, dieses Thema in der nächsten Sitzung zu vertiefen.
4) Organisation einer Workshop-Reihe
Der Rechtsausschuss schlägt der Kammer vor, den Kammermitgliedern Workshops zur
Vertiefung von juristischen Themen anzubieten.
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Diese Workshops würden von einem Anwalt geleitet werden, um juristische Themen zu
vertiefen und vor Allem um wertvolles juristisches Know How anhand von konkreten
Beispielsfällen zu vermitteln. Die Anzahl der Teilnehmer sollte dabei 5 oder 6 Personen nicht
überschreiten.
Die von den Teilnehmern zu entrichtenden Workshop-Gebühren würden zwischen der
Kammer und dem intervenierenden Anwalt, der sein wertvolles Know How zur Verfügung
stellt, aufgeteilt.
Es ist beabsichtigt, dieses Thema bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zu
vertiefen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses, die an der Ausrichtung derartiger
Workshops interessiert sind, möchten ihrer Themenvorschläge bitte dem Präsidenten des
Rechtsausschusses (Herr RA Letschert) zuschicken.
5) Gründung der Unterkommission für „Alerte-Papiere“
Wie erinnerlich hat die Kammer am 27. August 2015 die Stellungnahme des
Rechtsausschusses zur sog. „Loi Macron“ an ihre Mitglieder verteilt.
Diese Stellungnahme hat bei den Mitgliedern der Kammer einen großen Anklang gefunden.
Deswegen hat der Rechtsausschuss beschlossen, eine Unterkommission für sog. „AlertePapiere“ zu gründen. Die Aufgabe dieser Unterkommission besteht darin, aktuelle Themen
auszuwählen, (jedes Mitglied des Rechtsausschusses kann aktuelle Themen vorschlagen),
anschließend ganz kurzfristig das „Alerte-Papier“ zu verfassen, das dann von der Kammer
veröffentlicht wird. Durch die Gründung dieses Unterausschusses wird die in diesem Rahmen
erforderliche Reaktivität sichergestellt.
In diesem Zusammenhang wurden für eine Dauer von 6 Monaten die folgenden Mitglieder
des Rechtsausschusses benannt:
 Maître Aymeric LE GOFF (BMH Avocats): für die Bereiche Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht
 Maître Patricia MALOCCO (GT Avocats): für den Bereich Steuerrecht
6) Diskussionsabend mit Dîner am 11. Januar 2016 : „Deutsch-französisches
Management - je t'aime moi non plus“
Der Rechtsausschuss organisiert erstmalig ein Dîner mit Diskussionsabend: die Veranstaltung
„Deutsch-französisches Management - je t'aime moi non plus“ mit Herrn Clemens Heilmann
als Redner.
Herr Clemens Heilmann ist auf Managementproblematiken im deutsch-französischen Bereich
spezialisiert. Er verfügt in diesem Bereich über einen erheblichen Erfahrungsschatz und leitet
interkulturelle Projekte. Diesen Erfahrungsschatz möchte er mit den Teilnehmern dieser
Veranstaltung teilen.
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Sämtliche interessierte Personen (d.h. Mitglieder des Rechtsausschusses, der Kammer, sowie
Nichtmitglieder) sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
Ort und Uhrzeit:
Restaurant Truffes Folies, 37 rue Malar, 75007 Paris, Tel: 0144180541. Das Restaurant wird
für diesen Anlass privatisiert. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr.
Teilnahmegebühren und Einschreibung:
Der Rechtsausschuss hat mit dem Restaurant ein all inclusiv- Menu ausgehandelt (Apéritif +
Vorspeise + Hauptgericht + Nachspeise + Wein) zu 58 € inkl. MwSt. In Anbetracht der
begrenzten Anzahl von Plätzen möchten sich die Interessenten bitte bis spätestens am 28.
Dezember 2015 bei dem Präsidenten des Rechtsausschusses (Herr Kollege RA Jörg Letschert
- [email protected]) anmelden und einen Scheck über 58 € beifügen.
Diese Veranstaltung ist öffentlich. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen.
Jörg Letschert
Rechtsanwalt / Avocat à la Cour
Präsident des Rechtsausschusses
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