Pommersche Evangelische Kirche

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Pommersche Evangelische Kirche
Pommersche Evangelische Kirche
Landeskirchenmusikdirektor Frank Dittmer
LKMD Frank Dittmer ∗ 17489 Greifswald ∗ Am St. Georgsfeld 29
Tel.: 03834/535649
Fax: 03834/516888
e-mail: [email protected]
An die
Kirchengemeinden in der
Pommerschen Evangelischen Kirche
Greifswald, den 1. Dezember 2004
Elementarunterricht Orgel in der PEK
Sehr geehrte Pfarrerinnen und Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindekirchenräte,
die Kammer für Kirchenmusik begrüßt, dass in vielen Gemeinden unserer Landeskirche
Orgelunterricht erteilt wird. Der bisherige Umfang reicht jedoch bei weitem nicht, um den
Bedarf an Organistinnen und Organisten zu decken. Daher wurde ein Unterrichtsmodell
entwickelt, das in relativ kurzer Zeit zu einer Behebung des Organistenmangels beitragen soll.
Die Eckpunkte dieses Orgelunterichts für Anfänger sind:
I. Unterrichts-Organisation
• Es wird nach Möglichkeit vor Ort an den Orgeln Ihrer Kirche unterrichtet.
• Der Unterricht findet in Einheiten von mind. 30 Minuten als Einzel- oder
Gruppenunterricht statt.
• Qualifizierte OrgellehrerInnen werden an einem festzulegenden Wochentag unterrichten.
• 3- Säulen Finanzierung:
• Eltern: 6 € pro Unterrichtseinheit Kirchengemeinden: 6 €
• Kirchenkreis: Fahrtkosten der OrgellehrerInnen
• Die OrgellehrerInnen erhalten ein vereinbartes Honorar (zur Selbstversteuerung).
• Eine Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und den Orgelschülern (ggf. den
Eltern) über regelmäßiges Orgelspiel im Gottesdienst (die ersten 10 Mal nicht vergütet).
Um möglichst eine Gleichbehandlung von Gemeinden, SchülerInnen und
Orgellehrern/lehrerinnen zu erreichen bittet die Kammer für Kirchenmusik darum, sich an die
empfohlenen Vergütungssätze zu halten.
II. Unterrichtsmethode
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Unterricht für Anfänger ohne Altersbeschränkung
Ziel ist die Liedbegleitung im Gottesdienst
Regelmäßiges Wiederholen und Spielen der Schüler im Gottesdienst
Regelmäßiges Treffen aller Schüler (mit Eltern) und Lehrern
Nach zwei Jahren Vorspiel (keine Prüfung!) der Schüler und Entscheidung, ob der
geförderte Unterricht in der bisherigen Form weitergeführt werden soll.
III. Auszahlungsmodalitäten
• Die anteiligen Kosten werden von dem Schüler/der Schülerin direkt an den/die
Unterrichtenden gezahlt.
• Der /Die Unterrichtende und die Kirchengemeinde vereinbaren einen eigenen
Zahlungsmodus über die von der Gemeinde geförderte Vergütung (z.B. monatlich,
vierteljährlich).
• Der/die Unterichtende rechnen die Fahrtkosten über die Superintendenturen des
jeweiligen Kirchenkreises ab.
Alle näheren Informationen erhalten Sie bei Ihren Kreiskantorinnen und Kreiskantoren oder
den dafür vorgesehenen Kirchenmusikern/Kirchenmusikerinnen in ihrer Region (siehe Flyer).
Dort werden die Listen der Orgellehrer/lehrerinnen geführt, die in dieser Ausbildung tätig
sind. Der individuelle Beginn für den Unterricht in Ihrer Gemeinde kann jederzeit und
unabhängig von diesem Start-Termin erfolgen.
Wir bitten Sie, in Ihren Gemeinden nach orgelinteressierten Kindern, Jugendlichen oder
Erwachsenen Aussschau zu halten, die Informationen an sie weiterzuleiten und nach
Möglichkeit den Unterricht in der vorgeschlagenen Form organisatorisch und finanziell zu
unterstützen.
Im Anhang erhalten Sie eine von der Kammer für Kirchenmusik empfohlene MusterVereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und dem/der Orgelschüler/in.
Ich bitte herzlich um Zusendung von Duplikaten von unterschriebenen
Unterrichtsverträgen oder sonstige Mitteilung über die geförderten OrgelschülerInnen, um
die SchülerInnen auch zu den weiteren Ausbildungsangeboten im Bereich der
Landeskirche einladen zu können.
Mit besten Wünschen für eine erfolgreiche Orgelausbildung in Ihrer Gemeinde und
freundlichen Grüßen
Frank Dittmer
(Landeskirchenmusikdirektor)

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