Pommersche Evangelische Kirche
Transcription
Pommersche Evangelische Kirche
Pommersche Evangelische Kirche Landeskirchenmusikdirektor Frank Dittmer LKMD Frank Dittmer ∗ 17489 Greifswald ∗ Am St. Georgsfeld 29 Tel.: 03834/535649 Fax: 03834/516888 e-mail: [email protected] An die Kirchengemeinden in der Pommerschen Evangelischen Kirche Greifswald, den 1. Dezember 2004 Elementarunterricht Orgel in der PEK Sehr geehrte Pfarrerinnen und Pfarrer, sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindekirchenräte, die Kammer für Kirchenmusik begrüßt, dass in vielen Gemeinden unserer Landeskirche Orgelunterricht erteilt wird. Der bisherige Umfang reicht jedoch bei weitem nicht, um den Bedarf an Organistinnen und Organisten zu decken. Daher wurde ein Unterrichtsmodell entwickelt, das in relativ kurzer Zeit zu einer Behebung des Organistenmangels beitragen soll. Die Eckpunkte dieses Orgelunterichts für Anfänger sind: I. Unterrichts-Organisation • Es wird nach Möglichkeit vor Ort an den Orgeln Ihrer Kirche unterrichtet. • Der Unterricht findet in Einheiten von mind. 30 Minuten als Einzel- oder Gruppenunterricht statt. • Qualifizierte OrgellehrerInnen werden an einem festzulegenden Wochentag unterrichten. • 3- Säulen Finanzierung: • Eltern: 6 € pro Unterrichtseinheit Kirchengemeinden: 6 € • Kirchenkreis: Fahrtkosten der OrgellehrerInnen • Die OrgellehrerInnen erhalten ein vereinbartes Honorar (zur Selbstversteuerung). • Eine Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und den Orgelschülern (ggf. den Eltern) über regelmäßiges Orgelspiel im Gottesdienst (die ersten 10 Mal nicht vergütet). Um möglichst eine Gleichbehandlung von Gemeinden, SchülerInnen und Orgellehrern/lehrerinnen zu erreichen bittet die Kammer für Kirchenmusik darum, sich an die empfohlenen Vergütungssätze zu halten. II. Unterrichtsmethode • • • • • Unterricht für Anfänger ohne Altersbeschränkung Ziel ist die Liedbegleitung im Gottesdienst Regelmäßiges Wiederholen und Spielen der Schüler im Gottesdienst Regelmäßiges Treffen aller Schüler (mit Eltern) und Lehrern Nach zwei Jahren Vorspiel (keine Prüfung!) der Schüler und Entscheidung, ob der geförderte Unterricht in der bisherigen Form weitergeführt werden soll. III. Auszahlungsmodalitäten • Die anteiligen Kosten werden von dem Schüler/der Schülerin direkt an den/die Unterrichtenden gezahlt. • Der /Die Unterrichtende und die Kirchengemeinde vereinbaren einen eigenen Zahlungsmodus über die von der Gemeinde geförderte Vergütung (z.B. monatlich, vierteljährlich). • Der/die Unterichtende rechnen die Fahrtkosten über die Superintendenturen des jeweiligen Kirchenkreises ab. Alle näheren Informationen erhalten Sie bei Ihren Kreiskantorinnen und Kreiskantoren oder den dafür vorgesehenen Kirchenmusikern/Kirchenmusikerinnen in ihrer Region (siehe Flyer). Dort werden die Listen der Orgellehrer/lehrerinnen geführt, die in dieser Ausbildung tätig sind. Der individuelle Beginn für den Unterricht in Ihrer Gemeinde kann jederzeit und unabhängig von diesem Start-Termin erfolgen. Wir bitten Sie, in Ihren Gemeinden nach orgelinteressierten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen Aussschau zu halten, die Informationen an sie weiterzuleiten und nach Möglichkeit den Unterricht in der vorgeschlagenen Form organisatorisch und finanziell zu unterstützen. Im Anhang erhalten Sie eine von der Kammer für Kirchenmusik empfohlene MusterVereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und dem/der Orgelschüler/in. Ich bitte herzlich um Zusendung von Duplikaten von unterschriebenen Unterrichtsverträgen oder sonstige Mitteilung über die geförderten OrgelschülerInnen, um die SchülerInnen auch zu den weiteren Ausbildungsangeboten im Bereich der Landeskirche einladen zu können. Mit besten Wünschen für eine erfolgreiche Orgelausbildung in Ihrer Gemeinde und freundlichen Grüßen Frank Dittmer (Landeskirchenmusikdirektor)