Studienfinanzierung und Studienkredite
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Studienfinanzierung und Studienkredite
Studienfinanzierung, Stipendien und Bafög im Überblick 1. Studienfinanzierung Eine Möglichkeit der Studienfinanzierung wird durch sogenannte Studienkredite angeboten. Das gemeinnützige CHE Centrum für Hochschulentwicklung testet jährlich Deutschlands Angebote für Studienkredite nach verschiedensten Kriterien. Weitere Information dazu sind unter folgendem Link zu der aktuellen Infobroschüre zu finden: http://www.che.de/downloads/CHE_Studienkredit_Test_2012.pdf Alle Studiengänge der EBZ Business School sind zertifiziert und können von allem Studienkreditanbieter finanziert werden. Hier eine Tabelle der Anbieter mit dem meisten Nutzungszahlen der verschiedenen Angebote (Vertragsabschlüsse 2011): Anbieter / Angebot KfW: KfW-Studienkredit Bundesverwaltungsamt: Bildungskredit NBank / KfW: Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst / KfW / LfA: Bayerisches Studienbeitragsdarlehen Darlehenskasse der Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen: Zinsloses Studiendarlehen / Daka-Darlehen Evangelische Kreditgenossenschaft: EKK-Bildungskredit Studentische Darlehnskasse Berlin: Studienabschlussdarlehen Sparkasse Essen: Sparkassen-Bildungskredit Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke: Studienabschlussdarlehen Studierendengesellschaft Witten/Herdecke: Umgekehrter Generationenvertrag Sparkasse Leipzig: Sparkassen-Bildungskredit Studentenwerk Mannheim: Überbrückungsdarlehen Sparkasse Herford: Studentenkredit Studentenwerk Freiburg: Studienabschlussdarlehen Sparkasse Bodensee: Student Loan Program (für die Zeppelin Universität) Festo / CareerConcept: Festo Bildungsfonds Brain Capital: Umgekehrter Generationenvertrag (für die WHU Vallendar) Studierendenwerk Mainz: Darlehenskasse Stiftung Notgemeinschaft Studiendank Studentenwerk Essen-Duisburg: Härtefonds Studentenwerk Schleswig-Holstein: Darlehensfonds E. W. Kuhlmann-Stiftung: Mikrokredit-für Studenten / studien-abschluss-hilfe Brain Capital: Honnef Bildungsfonds (für die International University Bad Honnef) Deutsche Bildung: Deutsche Bildung Studienförderung Darlehenskasse für Studierende in Rheinland-Pfalz: Examensabschlussdarlehen Universität zu Lübeck / Brain Capital: Studienfonds der Universität zu Lübeck Vereinigte Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-EschenauHeroldsberg: VR-KarriereKredit Studentische Darlehnskasse Hessen: Studienabschlussdarlehen Studentenwerk Mannheim: Studienabschlussdarlehen Studierendenwerk Mainz: Darlehenskasse Studierendenwerk Mainz Studierendenwerk Kaiserslautern: Überbrückungsdarlehen / Studienabschlussdarlehen Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst / KfW / LfA: Bayerisches Studienbeitragsdarlehen für berufsbegleitende Bachelorstudiengänge Studierendenwerk Hamburg: Zwischenfinanzierungsdarlehen Vertragsabschlüsse 2011 22.285 16.287 2.965 1.393 947 über 500 261 254 246 228 157 152 140 137 115 100 45 42 38 34 33 30 30 22 (nur Standort Mainz) 21 10 10 9 8 7 5 3 Studierendenwerk Hamburg: Examensdarlehen Studentenwerk Bodensee (Seezeit): Zinsloses Darlehen / Härtefonds Studentenwerk Hannover: Studienabschlussdarlehen DKB: DKB-Studenten-Bildungsfonds CareerConcept: Bildungsfonds zur sozialverträglichen Studienfinanzierung Deutsche Bank: StudentenKredit Hamburger Sparkasse: Haspa Studentenkredit Sparkasse Lübeck: Sparkassen-Bildungskredit Summe 2 1 1 keine Angabe 46.518 Auch regionale Angebote für Studienkredite sind der Infobroschüre „CHE Studienkrsdit Test 2012“ zu finden. Als beliebtester Anbieter steht die KfW Bank mit 22.285 Vertragsabschlüsse für das Jahr 2011. Hier die wichtigsten Aspekte des KfW-Studienkredits: 3,28 % effektiver Jahreszins Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen flexible monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro flexible und moderate Tilgung 2. Stipendienprogramme Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es durch Stipendienprogramme, die ein Studium an der EBZ Business School unterstützen. Dabei handelt es sich um parteinahe, kirchliche oder wirtschaftsnahe Stiftungen. Auch wenn sich viele Stipendiengeber – unter anderem Stiftungen – als "Begabtenförderer" verstehen, zählen keineswegs nur Noten. Neben den großen Begabtenförderungswerken gibt es häufig auch lokale "Sponsoren“. http://www.stipendiumplus.de/ a) Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich Sie sind hoch motiviert und wollen Verantwortung übernehmen? Ihre Leistungen in Schule und Studium sind überdurchschnittlich? Sie sind gesellschaftlich engagiert? Dann haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten, in Studium oder Promotion gefördert zu werden. Die zwölf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien an junge Menschen wie Sie: Studierende und Promovierende werden als eigenständige und (selbst)kritisch denkende Persönlichkeiten individuell gefördert. Hier einige Stipendien-Geber: Cusanuswerk Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte katholische Studierende aller Fachrichtungen. Formale Voraussetzungen für die Bewerbung: katholische Konfession, deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8 (siehe auch "Ausländische Studierende") Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich. Friedrich-Ebert-Stiftung bei Bachelorstudiengängen bis 3 Semester vor Studienabschluss nach Regelstudienzeit (6 Semester: bis Ende 3. Semester; 7 Semester: bis Ende 4. Semester) bei Diplom-/Magister-/Staatsexamensstudiengängenbis Ende 6. Semester bei Masterstudiengängen (4 Semester) bis Ende 1. Semester Wenn man sich im ersten Semester bewirbt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Abiturschnitt von mind. 2,0 Hochschulzulassung oder Studienplatzzusage Zuvor noch nie an einer Hochschule eingeschrieben Stipendiums-Bewerbung abgeschickt bis spät. 30. Juni (SS) bzw. 31. Dezember (WS) Konrad-Adenauer-Stiftung Siehe Link: http://www.kas.de/upload/begabtenfoerderung/Foerderrichtlinien.pdf Heinrich-Böll-Stiftung Siehe Link: http://www.boell.de/downloads/stipendien/A1-1_Bewerbung_Stud_Feb13.pdf Hanns-Seidel-Stiftung Siehe Link: http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/Stipendien/2012_UniHAW_Richtlinien.pdf Und: http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/Publikationen/Flyer_2012_IBF.pdf Rosa-Luxemburg-Stiftung Stipendien an Studierende, die zum Personenkreis* des § 8 BAföG gehören und an Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. (In geringem Umfang können aus diesem Fonds auch EU-AusländerInnen gefördert werden). Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse: Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an Universität oder Fachhochschulen, ab dem 2. Semester gefördert; sie sollten noch mind. die Hälfte der Regelstudienzeit vor sich haben. BA-Studiengang ab dem 2. Semester gefördert werden; auch hier soll noch die Hälfte der Regelstudioenzeit bevorstehen. MA-Studiengang nur dann gefördert werden, wenn über BA-Abschluss verfügen. Hans-Böckler-Stiftung: www.boeckler.de Studienstiftung des Deutschen Volkes Seit Februar 2010 gibt es bei der Studienstiftung mit der Selbstbewerbung einen weiteren Zugangsweg, der das bewährte Vorschlagssystem ergänzt: den Auswahltest, für den sich Studierende jeweils im Wintersemester anmelden können. Zielgruppe und Voraussetzungen Studierende im 1. oder 2. Studiensemester (bezogen auf den Zeitpunkt der Testanmeldung) deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder Studium an einer deutschen Universität bzw. Fachhochschule Erst- und Vollzeitstudierende alle Fächer (außer künstlerische Fächer, da spezielle Vorschlags- und Auswahlverfahren für Kunst/Design/Film, Musik sowie Schauspiel/Regie/Tanz/Choreographie bestehen) Stiftung der Deutschen Wirtschaft: www.sdw.org b) Lokale Sponsoren Lokale Sponsoren sind meistens auf den „Stadt-Homepages“ zu finden und der Antragssteller muss Einwohner der jeweiligen Stadt sein, z.B.: Stadt Nürnberg: Sigmund-Schuckert-Stiftung für evangelische Nürnberger Stadt Augsburg verwalteten Stiftungen: Stipendien an Studierende, die unabhängig vom Studienort mit Hauptwohnsitz in Augsburg wohnen. Die Vereinigte Stipendienstiftung Stadt Landsberg c) Weitere Förderungsmöglichkeiten www.e-fellows.net/forms/stipdb (Datenbank) www.stipendium.de (Demokratisches Stipendium) www.stipendienlotse.de (Datenbank) 3. Bafög Das Bafög bietet eine weitere Möglichkeit, um ein Studium zu finanzieren. Hier einige Eckdaten zum Thema Bafög: Eine Förderung ist frühestens ab Antragstellung möglich. Das BAföG für Studierende wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Damit die finanziellen Belastungen nach dem Studium nicht zu hoch werden, ist die Rückzahlung des Darlehens auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt bei 670 Euro. Den Höchstsatz erhalten Studierende allerdings nur, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen außerhalb des Elternhauses wohnen und in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Darüber hinaus darf ihr eigenes jährliches Einkommen die Grenze von 4.800 Euro nicht übersteigen, ein Vermögen von maximal 5.200 Euro bleibt anrechnungsfrei. Auch das Einkommen der Eltern spielt eine Rolle dabei, ob jemand BAföG-berechtigt ist und in welcher Höhe. Die Förderungshöchstdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit, die im NRW-Hochschulgesetz festgelegt ist. Die Förderung kann auf Antrag des Studierenden beim zuständigen Studentenwerk (Amt für Ausbildungsförderung) um maximal weitere zwölf Monate verlängert werden. Diese Studienabschlusshilfe wird in Form eines Bankdarlehens gewährt. Fünf Jahre nach Ende der Förderung muss im Regelfall mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden. Ob Sie Anspruch auf BAföG haben, erfahren Sie beim Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Ihres Studienortes. Dort können Sie auch Ihren Antrag stellen. Nützliche Links: http://www.bafoeg.bmbf.de/ http://www.bafoeg-rechner.de/ http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/finanzieren/bafoeg/