Studienfinanzierung und Studienkredite

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Studienfinanzierung und Studienkredite
Studienfinanzierung, Stipendien und Bafög im Überblick
1. Studienfinanzierung
Eine Möglichkeit der Studienfinanzierung wird durch sogenannte Studienkredite angeboten. Das
gemeinnützige CHE Centrum für Hochschulentwicklung testet jährlich Deutschlands Angebote für
Studienkredite nach verschiedensten Kriterien. Weitere Information dazu sind unter folgendem
Link zu der aktuellen Infobroschüre zu finden:
http://www.che.de/downloads/CHE_Studienkredit_Test_2012.pdf
Alle Studiengänge der EBZ Business School sind zertifiziert und können von allem
Studienkreditanbieter finanziert werden. Hier eine Tabelle der Anbieter mit dem meisten
Nutzungszahlen der verschiedenen Angebote (Vertragsabschlüsse 2011):
Anbieter / Angebot
KfW: KfW-Studienkredit
Bundesverwaltungsamt: Bildungskredit
NBank / KfW: Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst /
KfW / LfA: Bayerisches Studienbeitragsdarlehen
Darlehenskasse der Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen: Zinsloses
Studiendarlehen / Daka-Darlehen
Evangelische Kreditgenossenschaft: EKK-Bildungskredit
Studentische Darlehnskasse Berlin: Studienabschlussdarlehen
Sparkasse Essen: Sparkassen-Bildungskredit
Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke:
Studienabschlussdarlehen
Studierendengesellschaft Witten/Herdecke: Umgekehrter
Generationenvertrag
Sparkasse Leipzig: Sparkassen-Bildungskredit
Studentenwerk Mannheim: Überbrückungsdarlehen
Sparkasse Herford: Studentenkredit
Studentenwerk Freiburg: Studienabschlussdarlehen
Sparkasse Bodensee: Student Loan Program (für die Zeppelin Universität)
Festo / CareerConcept: Festo Bildungsfonds
Brain Capital: Umgekehrter Generationenvertrag (für die WHU Vallendar)
Studierendenwerk Mainz: Darlehenskasse Stiftung Notgemeinschaft
Studiendank
Studentenwerk Essen-Duisburg: Härtefonds
Studentenwerk Schleswig-Holstein: Darlehensfonds
E. W. Kuhlmann-Stiftung: Mikrokredit-für Studenten / studien-abschluss-hilfe
Brain Capital: Honnef Bildungsfonds (für die International University Bad
Honnef)
Deutsche Bildung: Deutsche Bildung Studienförderung
Darlehenskasse für Studierende in Rheinland-Pfalz:
Examensabschlussdarlehen
Universität zu Lübeck / Brain Capital: Studienfonds der Universität zu Lübeck
Vereinigte Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-EschenauHeroldsberg: VR-KarriereKredit
Studentische Darlehnskasse Hessen: Studienabschlussdarlehen
Studentenwerk Mannheim: Studienabschlussdarlehen
Studierendenwerk Mainz: Darlehenskasse Studierendenwerk Mainz
Studierendenwerk Kaiserslautern: Überbrückungsdarlehen /
Studienabschlussdarlehen
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst /
KfW / LfA: Bayerisches Studienbeitragsdarlehen für berufsbegleitende
Bachelorstudiengänge
Studierendenwerk Hamburg: Zwischenfinanzierungsdarlehen
Vertragsabschlüsse 2011
22.285
16.287
2.965
1.393
947
über 500
261
254
246
228
157
152
140
137
115
100
45
42
38
34
33
30
30
22 (nur Standort
Mainz)
21
10
10
9
8
7
5
3
Studierendenwerk Hamburg: Examensdarlehen
Studentenwerk Bodensee (Seezeit): Zinsloses Darlehen / Härtefonds
Studentenwerk Hannover: Studienabschlussdarlehen
DKB: DKB-Studenten-Bildungsfonds
CareerConcept: Bildungsfonds zur sozialverträglichen Studienfinanzierung
Deutsche Bank: StudentenKredit
Hamburger Sparkasse: Haspa Studentenkredit
Sparkasse Lübeck: Sparkassen-Bildungskredit
Summe
2
1
1
keine Angabe
46.518
Auch regionale Angebote für Studienkredite sind der Infobroschüre „CHE Studienkrsdit Test
2012“ zu finden.
Als beliebtester Anbieter steht die KfW Bank mit 22.285 Vertragsabschlüsse für das Jahr
2011. Hier die wichtigsten Aspekte des KfW-Studienkredits:
3,28 % effektiver Jahreszins
Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion
Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen
flexible monatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650 Euro
flexible und moderate Tilgung
2. Stipendienprogramme
Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es durch Stipendienprogramme, die ein Studium an der EBZ
Business School unterstützen. Dabei handelt es sich um parteinahe, kirchliche oder
wirtschaftsnahe Stiftungen. Auch wenn sich viele Stipendiengeber – unter anderem Stiftungen –
als "Begabtenförderer" verstehen, zählen keineswegs nur Noten. Neben den großen
Begabtenförderungswerken gibt es häufig auch lokale "Sponsoren“.
http://www.stipendiumplus.de/
a) Stipendium Plus - Begabtenförderung im Hochschulbereich
Sie sind hoch motiviert und wollen Verantwortung übernehmen?
Ihre Leistungen in Schule und Studium sind überdurchschnittlich?
Sie sind gesellschaftlich engagiert?
Dann haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten, in Studium oder Promotion gefördert zu werden.
Die zwölf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten
Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien an junge Menschen wie Sie: Studierende und
Promovierende werden als eigenständige und (selbst)kritisch denkende Persönlichkeiten
individuell gefördert.
Hier einige Stipendien-Geber:
Cusanuswerk
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und
vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte katholische Studierende aller
Fachrichtungen.
Formale Voraussetzungen für die Bewerbung:
katholische Konfession,
deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status
eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8 (siehe auch
"Ausländische Studierende")
Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der
Schweiz
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch
mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem
Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch vor Beginn eines
viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.
Friedrich-Ebert-Stiftung
bei Bachelorstudiengängen bis 3 Semester vor Studienabschluss nach Regelstudienzeit
(6 Semester: bis Ende 3. Semester; 7 Semester: bis Ende 4. Semester)
bei Diplom-/Magister-/Staatsexamensstudiengängenbis Ende 6. Semester
bei Masterstudiengängen (4 Semester) bis Ende 1. Semester
Wenn man sich im ersten Semester bewirbt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Abiturschnitt von mind. 2,0
Hochschulzulassung oder Studienplatzzusage
Zuvor noch nie an einer Hochschule eingeschrieben
Stipendiums-Bewerbung abgeschickt bis spät. 30. Juni (SS) bzw. 31. Dezember (WS)
Konrad-Adenauer-Stiftung
Siehe Link: http://www.kas.de/upload/begabtenfoerderung/Foerderrichtlinien.pdf
Heinrich-Böll-Stiftung
Siehe Link: http://www.boell.de/downloads/stipendien/A1-1_Bewerbung_Stud_Feb13.pdf
Hanns-Seidel-Stiftung
Siehe Link: http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/Stipendien/2012_UniHAW_Richtlinien.pdf
Und: http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/Publikationen/Flyer_2012_IBF.pdf
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Stipendien an Studierende, die zum Personenkreis* des § 8 BAföG gehören und an Studierende
mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. (In
geringem Umfang können aus diesem Fonds auch EU-AusländerInnen gefördert werden).
Fördervoraussetzungen für die verschiedenen Studienabschlüsse:
Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an Universität oder Fachhochschulen, ab
dem 2. Semester gefördert; sie sollten noch mind. die Hälfte der Regelstudienzeit vor sich
haben.
BA-Studiengang ab dem 2. Semester gefördert werden; auch hier soll noch die Hälfte der
Regelstudioenzeit bevorstehen.
MA-Studiengang nur dann gefördert werden, wenn über BA-Abschluss verfügen.
Hans-Böckler-Stiftung: www.boeckler.de
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Seit Februar 2010 gibt es bei der Studienstiftung mit der Selbstbewerbung einen weiteren
Zugangsweg, der das bewährte Vorschlagssystem ergänzt: den Auswahltest, für den sich
Studierende jeweils im Wintersemester anmelden können.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Studierende im 1. oder 2. Studiensemester (bezogen auf den Zeitpunkt der
Testanmeldung)
deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder Studium an einer deutschen Universität
bzw. Fachhochschule
Erst- und Vollzeitstudierende
alle Fächer (außer künstlerische Fächer, da spezielle Vorschlags- und Auswahlverfahren
für Kunst/Design/Film, Musik sowie Schauspiel/Regie/Tanz/Choreographie bestehen)
Stiftung der Deutschen Wirtschaft: www.sdw.org
b) Lokale Sponsoren
Lokale Sponsoren sind meistens auf den „Stadt-Homepages“ zu finden und der Antragssteller
muss Einwohner der jeweiligen Stadt sein, z.B.:
Stadt Nürnberg: Sigmund-Schuckert-Stiftung für evangelische Nürnberger
Stadt Augsburg verwalteten Stiftungen: Stipendien an Studierende, die unabhängig vom
Studienort mit Hauptwohnsitz in Augsburg wohnen.
Die Vereinigte Stipendienstiftung Stadt Landsberg
c) Weitere Förderungsmöglichkeiten
www.e-fellows.net/forms/stipdb (Datenbank)
www.stipendium.de (Demokratisches Stipendium)
www.stipendienlotse.de (Datenbank)
3. Bafög
Das Bafög bietet eine weitere Möglichkeit, um ein Studium zu finanzieren. Hier einige Eckdaten
zum Thema Bafög:
Eine Förderung ist frühestens ab Antragstellung möglich.
Das BAföG für Studierende wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen
gezahlt.
Damit die finanziellen Belastungen nach dem Studium nicht zu hoch werden, ist die
Rückzahlung des Darlehens auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt bei 670 Euro.
Den Höchstsatz erhalten Studierende allerdings nur, wenn sie folgende Voraussetzungen
erfüllen: Sie müssen außerhalb des Elternhauses wohnen und in der gesetzlichen
Krankenversicherung sein. Darüber hinaus darf ihr eigenes jährliches Einkommen die
Grenze von 4.800 Euro nicht übersteigen, ein Vermögen von maximal 5.200 Euro bleibt
anrechnungsfrei. Auch das Einkommen der Eltern spielt eine Rolle dabei, ob jemand
BAföG-berechtigt ist und in welcher Höhe. Die Förderungshöchstdauer richtet sich
grundsätzlich nach der Regelstudienzeit, die im NRW-Hochschulgesetz festgelegt ist.
Die Förderung kann auf Antrag des Studierenden beim zuständigen Studentenwerk (Amt
für Ausbildungsförderung) um maximal weitere zwölf Monate verlängert werden. Diese
Studienabschlusshilfe wird in Form eines Bankdarlehens gewährt. Fünf Jahre nach Ende
der Förderung muss im Regelfall mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden.
Ob Sie Anspruch auf BAföG haben, erfahren Sie beim Amt für Ausbildungsförderung im
Studentenwerk Ihres Studienortes. Dort können Sie auch Ihren Antrag stellen.
Nützliche Links:
http://www.bafoeg.bmbf.de/
http://www.bafoeg-rechner.de/
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php
http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/finanzieren/bafoeg/