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Schulungsvertrag
zur Durchführung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme
Staatlich geprüfter Elektrotechniker


Beginn: 17.02.14 bis 19.02.16
Beginn: 16.09.14 bis 29.07.16
Vertragsabschluss zwischen
 Schwerpunkt Avionik
GBS Gemeinnützige Gesellschaft mbH für
berufsbildende Schulen
GBS-Fachschule für Techniker
Schwanthalerstr. 51 – 57, 80336 München
Tel. 089/53 98 05 41 Fax 089/53 98 05 93
Schwanthalerstraße 51 - 57
80336 München
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 89 539805-0
Telefax: +49 89 539805-93
und
.................................................................
Name
........................................................................
Vorname
.................................................................
geboren am
........................................................................
Iin
□ Deutsch □ .……….…………. Zugezogen nach Deutschland am .…………...……..……
Staatsangehörigkeit
!
Ihr Ansprechpartner:
Doris Hirschmann
GBS-Fachschule für Techniker
Telefon: +49 89 539805-41
E-Mail: [email protected]
.....................................................................
Straße, Haus-Nr.
........................................................................
PLZ, Ort
E-Mail ......................................................
Telefon/Handy ..............................................
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………………………………………..
Familienstand
Es wird ein Vertrag zum Zwecke einer Weiterbildung geschlossen.
Bitte kreuzen Sie Ihren Kostenträger an:
Arbeitsamt (Reha)
LVA
Bundesversicherungsanstalt
Bundeswehr Kreiswehrersatzamt ....................
Selbstzahler
Sonstige .........................................................
Die Anmeldung ist bindend. Es gelten die Teilnahmebedingungen der GBS, die den Informationsunterlagen beigefügt sind. Die Teilnahmebedingungen, die Prüfungsordnung und die Schulordnung erkenne
ich als verbindlich an. Es ist mir bekannt, dass bei späterem Eintritt oder vorzeitiger Abmeldung während
eines laufenden Halbjahres die Semester- oder sonstige Gebühren sich nicht ermäßigen und nicht
zurückbezahlt werden. Ich verpflichte mich, den Anordnungen und Vorschriften der Fachakademie und
den Weisungen des Schulleiters gewissenhaft Folge zu leisten.
GBS-Fachschule für Techniker
.....................................
Ort, Datum
Von der GBS auszufüllen:
MNR
BAB
Geschäftsführer:
Tim Pfaelzer (MBA)
HRB München 44557
.......................................
Unterschrift
...................................................
Unterschrift/Stempel
SAB
0
1
2
3
4
5
6
7
S H Q FSR R FHS HSR Quabi
GEF 01 03 06 02 07
AA LVA BfA BGS SZ BW
Kreissparkasse München Starnberg
Kto.-Nr.: 9755653
BLZ: 702 501 50
IBAN: DE58702501500009755653
BIC: BYLADEM1KMS
8
WS
09/13
Weil Bildung zählt.
I. Angaben zu Ihrer Person
a) Schulbildung:
Hauptschule
qualifizierender Hauptschulabschluss
qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss
Fachschulreife
Realschule
Wirtschaftsschule
Fachhochschulreife
Hochschulreife
.....................................................
erworben am (Datum Abschlusszeugnis)
.....................................................................................
bei (Art und Ort der Schule)
b) Berufsausbildung:
von
.....................
bis
.......................
als .........................................................................
Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt:
am
....................................
Datum des Zeugnisses
Bitte geben Sie auch einen evtl. Besuch einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule an.
von
bis
bei Firma
.........................................
.........................................
.................................................
.........................................
.........................................
.................................................
.........................................
.........................................
.................................................
.........................................
.........................................
.................................................
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c) Einschlägige berufliche Tätigkeit (ggf. einschl. Bundeswehr):
II. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei uns ein:
1. Unterschriebene Anmeldung zweifach
2. Zwei Passbilder
3. Ein Passbild in digitaler Form (per E-Mail, [email protected])
4. Tabellarischen Lebenslauf (bitte lückenlos)
5. Schulabschlusszeugnis
6. Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung
7. Abschlusszeugnis der Berufsschule
8. Zeugnisse über die Berufspraxis (nur qualifizierte Zeugnisse, Tätigkeitsbescheinigungen genügen nicht).
Wie wurden Sie auf die Fortbildung aufmerksam?
Zeitung
S- und U-Bahn
SZ
IHK
AZ
Freunde
TZ
Arbeitgeber
MM
Arbeitsamt
Bundeswehr
Sonstige ........................................................
11/13
Geschäftsführer:
Tim Pfaelzer (MBA)
HRB München 44557
Kreissparkasse München Starnberg
Kto.-Nr.:9755653
BLZ: 702 501 50
IBAN: DE58702501500009755653
BIC: BYLADEM1KMS
Seite 2
Teilnahmebedingungen
I. Anmeldung
1.
2.
3.
4.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Studierende
bzw. Lehrgangsteilnehmer, die Schule bzw. den
Lehrgang zu besuchen und die hierfür festgesetzten
Gebühren pünktlich zu bezahlen.
Die Anmeldung ist bindend. Tritt der Studierende oder
der Teilnehmer innerhalb von 2 Wochen nach
Vertragsabschluß (Datum der Aufnahmebestätigung)
vom Vertrag schriftlich zurück, so entstehen ihm keine
Kosten.
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 2 gilt im übrigen
folgendes: Tritt der Studierende nach Vertragsabschluß
(Aufnahmebestätigung) aber wenigstens 4 Wochen vor
Beginn des Semesters (Halbjahr) durch schriftliche
Erklärung zurück, so kann dieser Rücktritt von der
Schule gestattet werden. In diesem Fall ist ein Betrag
von 55,00 € zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt später
als 4 Wochen vor Semesterbeginn und wird er
genehmigt, ist ein Betrag von 130,00 € zu entrichten.
Bei einem Rücktritt nach Beginn des Semesters bleibt
die Verpflichtung zur Entrichtung der vollen
Semestergebühr bestehen.
Beim vorzeitigen Ausscheiden, wie auch bei späterem
Beginn sind die vollen Studiengebühren für das
laufende Semester zu zahlen.
II. Kündigung
1.
2.
3.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für die gesamte
Dauer des Studiums.
Schule und Studierende können jedoch durch
schriftliche Erklärung das Schulverhältnis vorzeitig
kündigen. Einer Angabe von Gründen bedarf es nicht.
Innerhalb der ersten 3 Monate nach Studienbeginn ist
eine Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum
Ende der ersten 3 Monate zulässig. Mit der gleichen
Frist ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten
3 Monate möglich. Fällt das Ende der Kündigungsfrist
in ein laufendes Semester, so sind die Gebühren für das
laufende Semester noch zu zahlen.
Die Schule behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung
oder aufgrund anderer von der Schule nicht zu
vertretender Gründe, im Programm angekündigte
Lehrgänge abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren
werden erstattet. Weitergehende Ansprüche der
Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei
wesentlichen Änderungen oder Absage eines
Lehrganges sind ausgeschlossen.
III. Gebühren
1. An Gebühren werden erhoben:
a) Eine Semestergebühr zur Abgeltung des sachlichen u.
persönlichen Aufwandes für den Betrieb der Schule.
b) Abschlussprüfungsgebühr.
2. Die Höhe der Gebühren wird von der Schule jeweils
für ein Semester bestimmt. Die Bekanntgabe erfolgt
durch Anschlag am Schwarzen Brett, durch mündliche
Bekanntmachung gegenüber den Studierenden
während des Unterrichts oder in den Ferien durch
schriftliche Mitteilung.
a) Die Gebühren lt. Rechnung sind bis zum angegebenen
Termin ohne Abzug zu überweisen.
b) Ab Datum der Fälligkeit werden Zinsen in Höhe von
8 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet.
c) Nach Ablauf des gesetzlichen Zahlungstermins gemäß
Rechnung erfolgt Einzug durch ein Inkassobüro, das
den gerichtlichen Einzug der Forderungen erheben
kann.
3.
Die Semestergebühr ist jeweils am ersten Tag des laufenden
Semesters fällig. Auf Antrag ist eine Zahlung in Teilbeträgen
möglich. Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach dem
jeweiligen Semesterbeginn bei der GBS vorliegen. Für jedes
Semester ist ein neuer Antrag erforderlich.
4.
Es bleibt der Schule vorbehalten, die Studiengebühren und
Studienbedingungen den Zeitverhältnissen anzupassen.
Studierende
(Teilnehmer),
die
nach
dem
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gefördert werden, sind
verpflichtet, vom Arbeitsamt erhaltene Zahlungen
unmittelbar an die GBS weiterzureichen, da sie sonst die
Voraussetzungen für ihre Förderung verlieren.
IV. Unterrichtsort
Der Unterricht findet jeweils in den von der Schulleitung
festgelegten
Unterrichtsräumen
zu
den
festgelegten
Unterrichtszeiten statt.
V. Schulordnung
1.
2.
Die Studierenden (Teilnehmer) haben die jeweils für sie
geltende Schul- und Prüfungsordnung zu beachten. Sie
werden durch Anschlag am Schwarzen Brett bekannt
gegeben.
Die GBS haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzl.
Bestimmungen. Sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl
eingebrachter Gegenstände.
VI. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
VII. Härtefallregelung
1.
2.
Bedürftigen Studierenden (Teilnehmern) kann auf Antrag
eine Ermäßigung bei den Semestergebühren gewährt
werden.
Absatz 1 gilt nicht für Studierende, die öffentliche
Förderungsmittel nach AFG; BAföG, BVG, LAG oder
anderen Gesetzen erhalten.
VIII. Schlussbestimmung
Änderungen der für die Schule maßgebenden gesetzl.
Bestimmungen gelten jeweils unmittelbar auch für das Verhältnis
zwischen Studierenden (Teilnehmern) und Schule. Sind einzelne
Punkte der Regelungen ungültig, so bleiben die übrigen in Kraft.
GBS-Gemeinnützige Gesellschaft mbH für berufsbildende Schulen, Schwanthalerstraße 51-55 80336 München
05/08

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