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Schulungsvertrag zur Durchführung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Staatlich geprüfter Elektrotechniker Beginn: 17.02.14 bis 19.02.16 Beginn: 16.09.14 bis 29.07.16 Vertragsabschluss zwischen Schwerpunkt Avionik GBS Gemeinnützige Gesellschaft mbH für berufsbildende Schulen GBS-Fachschule für Techniker Schwanthalerstr. 51 – 57, 80336 München Tel. 089/53 98 05 41 Fax 089/53 98 05 93 Schwanthalerstraße 51 - 57 80336 München E-Mail: [email protected] Telefon: +49 89 539805-0 Telefax: +49 89 539805-93 und ................................................................. Name ........................................................................ Vorname ................................................................. geboren am ........................................................................ Iin □ Deutsch □ .……….…………. Zugezogen nach Deutschland am .…………...……..…… Staatsangehörigkeit ! Ihr Ansprechpartner: Doris Hirschmann GBS-Fachschule für Techniker Telefon: +49 89 539805-41 E-Mail: [email protected] ..................................................................... Straße, Haus-Nr. ........................................................................ PLZ, Ort E-Mail ...................................................... Telefon/Handy .............................................. www.sabel.com ……………………………………….. Familienstand Es wird ein Vertrag zum Zwecke einer Weiterbildung geschlossen. Bitte kreuzen Sie Ihren Kostenträger an: Arbeitsamt (Reha) LVA Bundesversicherungsanstalt Bundeswehr Kreiswehrersatzamt .................... Selbstzahler Sonstige ......................................................... Die Anmeldung ist bindend. Es gelten die Teilnahmebedingungen der GBS, die den Informationsunterlagen beigefügt sind. Die Teilnahmebedingungen, die Prüfungsordnung und die Schulordnung erkenne ich als verbindlich an. Es ist mir bekannt, dass bei späterem Eintritt oder vorzeitiger Abmeldung während eines laufenden Halbjahres die Semester- oder sonstige Gebühren sich nicht ermäßigen und nicht zurückbezahlt werden. Ich verpflichte mich, den Anordnungen und Vorschriften der Fachakademie und den Weisungen des Schulleiters gewissenhaft Folge zu leisten. GBS-Fachschule für Techniker ..................................... Ort, Datum Von der GBS auszufüllen: MNR BAB Geschäftsführer: Tim Pfaelzer (MBA) HRB München 44557 ....................................... Unterschrift ................................................... Unterschrift/Stempel SAB 0 1 2 3 4 5 6 7 S H Q FSR R FHS HSR Quabi GEF 01 03 06 02 07 AA LVA BfA BGS SZ BW Kreissparkasse München Starnberg Kto.-Nr.: 9755653 BLZ: 702 501 50 IBAN: DE58702501500009755653 BIC: BYLADEM1KMS 8 WS 09/13 Weil Bildung zählt. I. Angaben zu Ihrer Person a) Schulbildung: Hauptschule qualifizierender Hauptschulabschluss qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss Fachschulreife Realschule Wirtschaftsschule Fachhochschulreife Hochschulreife ..................................................... erworben am (Datum Abschlusszeugnis) ..................................................................................... bei (Art und Ort der Schule) b) Berufsausbildung: von ..................... bis ....................... als ......................................................................... Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt: am .................................... Datum des Zeugnisses Bitte geben Sie auch einen evtl. Besuch einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule an. von bis bei Firma ......................................... ......................................... ................................................. ......................................... ......................................... ................................................. ......................................... ......................................... ................................................. ......................................... ......................................... ................................................. www.sabel.com c) Einschlägige berufliche Tätigkeit (ggf. einschl. Bundeswehr): II. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei uns ein: 1. Unterschriebene Anmeldung zweifach 2. Zwei Passbilder 3. Ein Passbild in digitaler Form (per E-Mail, [email protected]) 4. Tabellarischen Lebenslauf (bitte lückenlos) 5. Schulabschlusszeugnis 6. Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung 7. Abschlusszeugnis der Berufsschule 8. Zeugnisse über die Berufspraxis (nur qualifizierte Zeugnisse, Tätigkeitsbescheinigungen genügen nicht). Wie wurden Sie auf die Fortbildung aufmerksam? Zeitung S- und U-Bahn SZ IHK AZ Freunde TZ Arbeitgeber MM Arbeitsamt Bundeswehr Sonstige ........................................................ 11/13 Geschäftsführer: Tim Pfaelzer (MBA) HRB München 44557 Kreissparkasse München Starnberg Kto.-Nr.:9755653 BLZ: 702 501 50 IBAN: DE58702501500009755653 BIC: BYLADEM1KMS Seite 2 Teilnahmebedingungen I. Anmeldung 1. 2. 3. 4. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Studierende bzw. Lehrgangsteilnehmer, die Schule bzw. den Lehrgang zu besuchen und die hierfür festgesetzten Gebühren pünktlich zu bezahlen. Die Anmeldung ist bindend. Tritt der Studierende oder der Teilnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluß (Datum der Aufnahmebestätigung) vom Vertrag schriftlich zurück, so entstehen ihm keine Kosten. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 2 gilt im übrigen folgendes: Tritt der Studierende nach Vertragsabschluß (Aufnahmebestätigung) aber wenigstens 4 Wochen vor Beginn des Semesters (Halbjahr) durch schriftliche Erklärung zurück, so kann dieser Rücktritt von der Schule gestattet werden. In diesem Fall ist ein Betrag von 55,00 € zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt später als 4 Wochen vor Semesterbeginn und wird er genehmigt, ist ein Betrag von 130,00 € zu entrichten. Bei einem Rücktritt nach Beginn des Semesters bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung der vollen Semestergebühr bestehen. Beim vorzeitigen Ausscheiden, wie auch bei späterem Beginn sind die vollen Studiengebühren für das laufende Semester zu zahlen. II. Kündigung 1. 2. 3. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Studiums. Schule und Studierende können jedoch durch schriftliche Erklärung das Schulverhältnis vorzeitig kündigen. Einer Angabe von Gründen bedarf es nicht. Innerhalb der ersten 3 Monate nach Studienbeginn ist eine Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 3 Monate zulässig. Mit der gleichen Frist ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate möglich. Fällt das Ende der Kündigungsfrist in ein laufendes Semester, so sind die Gebühren für das laufende Semester noch zu zahlen. Die Schule behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer von der Schule nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrganges sind ausgeschlossen. III. Gebühren 1. An Gebühren werden erhoben: a) Eine Semestergebühr zur Abgeltung des sachlichen u. persönlichen Aufwandes für den Betrieb der Schule. b) Abschlussprüfungsgebühr. 2. Die Höhe der Gebühren wird von der Schule jeweils für ein Semester bestimmt. Die Bekanntgabe erfolgt durch Anschlag am Schwarzen Brett, durch mündliche Bekanntmachung gegenüber den Studierenden während des Unterrichts oder in den Ferien durch schriftliche Mitteilung. a) Die Gebühren lt. Rechnung sind bis zum angegebenen Termin ohne Abzug zu überweisen. b) Ab Datum der Fälligkeit werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. c) Nach Ablauf des gesetzlichen Zahlungstermins gemäß Rechnung erfolgt Einzug durch ein Inkassobüro, das den gerichtlichen Einzug der Forderungen erheben kann. 3. Die Semestergebühr ist jeweils am ersten Tag des laufenden Semesters fällig. Auf Antrag ist eine Zahlung in Teilbeträgen möglich. Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach dem jeweiligen Semesterbeginn bei der GBS vorliegen. Für jedes Semester ist ein neuer Antrag erforderlich. 4. Es bleibt der Schule vorbehalten, die Studiengebühren und Studienbedingungen den Zeitverhältnissen anzupassen. Studierende (Teilnehmer), die nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gefördert werden, sind verpflichtet, vom Arbeitsamt erhaltene Zahlungen unmittelbar an die GBS weiterzureichen, da sie sonst die Voraussetzungen für ihre Förderung verlieren. IV. Unterrichtsort Der Unterricht findet jeweils in den von der Schulleitung festgelegten Unterrichtsräumen zu den festgelegten Unterrichtszeiten statt. V. Schulordnung 1. 2. Die Studierenden (Teilnehmer) haben die jeweils für sie geltende Schul- und Prüfungsordnung zu beachten. Sie werden durch Anschlag am Schwarzen Brett bekannt gegeben. Die GBS haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen. Sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände. VI. Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. VII. Härtefallregelung 1. 2. Bedürftigen Studierenden (Teilnehmern) kann auf Antrag eine Ermäßigung bei den Semestergebühren gewährt werden. Absatz 1 gilt nicht für Studierende, die öffentliche Förderungsmittel nach AFG; BAföG, BVG, LAG oder anderen Gesetzen erhalten. VIII. Schlussbestimmung Änderungen der für die Schule maßgebenden gesetzl. Bestimmungen gelten jeweils unmittelbar auch für das Verhältnis zwischen Studierenden (Teilnehmern) und Schule. Sind einzelne Punkte der Regelungen ungültig, so bleiben die übrigen in Kraft. GBS-Gemeinnützige Gesellschaft mbH für berufsbildende Schulen, Schwanthalerstraße 51-55 80336 München 05/08