Bestätigung der Schule für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

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Bestätigung der Schule für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Antrag für die Übernahme der Kosten für Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten für Kinder / Schüler gem. § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Antragssteller:
—
Bedarfsgemeinschaftsnummer:
66402BG00
Name des betroffenen Kindes:
(Schul-) Ausflug am:
nach:
—
Unterschrift des Antragstellers / Datum
—
Dieser Vordruck ist der Kindertageseinrichtung / Schule vorzulegen und von dort auszufüllen und beim Jobcenter, Albstr. 83 in 72764 Reutlingen einzureichen. Die Kosten
werden dann nach Vorlage dieser Bestätigung im Original direkt an die Kindertageseinrichtung / Schule überwiesen.
Postanschrift
Jobcenter Landkreis
Reutlingen
Albstr. 83
72764 Reutlingen
Telefon
07121 309-577
Telefax
07121 309-576
Internet: www.arbeitsagentur.de
Bankverbindung
BA-Service-Haus
Bundesbank
BLZ 76000000
Kto.Nr. 76001617
BIC: MARKDEF1760
IBAN:
DE50760000000076001617
Öffnungszeiten
Mo Di Mi Fr
8:00 - 12:30
Do 08:00 - 18:00
-2-
-2Bestätigung der Kindertageseinrichtung / Schule
für die Übernahme der Kosten für Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten für Kinder /
Schüler gem. § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Für den Ausflug / die mehrtägige Klassenfahrt sind Eigenmittel des Kindes / des Schülers in
Höhe von € ________ erforderlich. Hier sind Zuschüsse Dritter und Mittel aus Schul- und
Klassenfonds bereits in Abzug gebracht!
Das / die Informationsschreiben, welche(s) an die Eltern des Kindes / Schülers gerichtet ist,
füge ich als Anlage bei.
Beachte: Ohne beigefügtes Informationsschreiben kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
Zahlungstermine:
Anzahlung am
Restzahlung am
Sonstige Hinweise
Hiermit beantragen wir als Kindertageseinrichtung / Schule die Überweisung der Kosten für den Ausflug / die mehrtägigen Klassenfahrt auf folgendes Konto:
Name der Einrichtung / Schule
Name Kontoinhaber
Geldinstitut
BLZ
Konto-Nr.
Verwendungszweck
Die mehrtägige Klassenfahrt entspricht den schulrechtlichen Bestimmungen (Ministerium für Kultur, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, Aktenzeichen 416535.0/323 vom 01.01.2003). Es wird hiermit bestätigt, dass es sich um eine Pflichtveranstaltung im Klassen- bzw. Kursverbund (z.B. Leistungskurs der Oberstufe an Gymnasien)
handelt.
Datum / Stempel / Unterschrift

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