Soziale Hilfen 2.1F

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Soziale Hilfen 2.1F
8) Arbeitslosengeld II (ALG II)
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, jedoch erwerbsfähig
ist, kann ALG II beantragen.
Regelleistung in Bedarfsgemeinschaften
Alleinstehend / Alleinerziehend
Personen über 18 Jahre
Kinder von 14 - 17 Jahren
Kinder von 6 - 13 Jahren
Kinder unter 6 Jahren
und Leistungen für Unterkunft und Heizung
404,- €
324,- €
306,- €
270,- €
237,- €
In besonderen Situationen gibt es darüber hinaus zusätzliche Leistungen:
• Mehrbedarf für Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der
Anzahl der Kinder
• Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13.
Schwangerschaftswoche (17% des jeweiligen Regelsatzes)
• Erstausstattung bei Schwangerschaft
(Schwangerschaftsbekleidung)
• Erstausstattung bei Geburt (z.B. Kinderbett, Schrank,
Babyerstausstattung)
wird meist erst 6 Wochen vor der Geburt
gewährt
Bei der Berechnung für den ALG II - Anspruch werden Kindergeld und
Unterhaltszahlungen, nicht jedoch Stiftungsgelder, als Einkommen
gewertet.
Antragstellung:
Landkreis Peine, Burgstr. 1,
31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 401-77 80
9) Sozialhilfe
Ist jemand aufgrund einer Behinderung oder einer längeren Krankheit
erwerbsunfähig, kann bei Bedarf Hilfe nach SGB XII (Sozialhilfe)
beantragt werden:
Antragstellung:
Landkreis Peine, Burgstr. 1,
31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 40 10
10) Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerecht)
Informationen:
Landkreis Peine, Jugendamt, Burgstr. 1,
31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 401-12 29
Stand: Januar 2016
Irrtum vorbehalten
Bahnhofstr. 25
31224 Peine
Tel.
0 51 71 - 1 80 65
Fax:
0 51 71 - 1 80 67
E-Mail: [email protected]
Soziale
Hilfen
Wir beraten Sie,
•
wenn Sie allgemeine Fragen zur Schwangerschaft haben
•
wenn Sie schwanger sind und sich über finanzielle und
soziale Hilfe informieren möchten
Öffnungszeiten:
montags
15.00 – 18.00 Uhr
dienstags-donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
1) Kindergeld
Der Antrag kann nach der Geburt beim: Arbeitsamt Peine,
Im Schleusenteich 1, 31224 Peine, Tel. 0800 - 4 555 500 geholt
und abgegeben werden.
Antragstellung:
Familienkasse Hildesheim, Bahnhofsallee 15,
31134 Hildesheim, Tel. 0800 - 4 555 530
[email protected]
Kindergeld: für das 1. bis 2. Kind
für das 3. Kind
für das 4. und jedes weitere Kind
190,- € im Monat
196,- € im Monat
221,- € im Monat
2) Kinderzuschlag
Max. 160, - € je Kind. Kinderzuschlag ist nicht möglich bei Bezug von
ALG II oder Sozialhilfe.
Informationen: www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner
3) Mutterschaftsgeld
Berufstätige Frauen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
bekommen während der gesetzlichen Schutzfristen (6 Wochen vor bis
8 Wochen nach der Geburt) pro Tag 13,- € Mutterschaftsgeld von der
Krankenkasse. Die Differenz zum Nettodurchschnittsverdienst zahlt der
Arbeitgeber. Antragstellung bei der Krankenkasse, mit einer ärztlichen
Bescheinigung über den Entbindungstermin. Diesen erhalten Sie
7 Wochen vor der Geburt vom Frauenarzt/-ärztin.
Berufstätige Frauen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert sind, erhalten evtl. ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe
von max. 210,- € vom Bundesversicherungsamt.
Antragstellung:
Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn, Tel. 02 28 - 6 19-18 88
Nicht berufstätige Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld.
4) Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus
Elternzeit kann von beiden Elternteilen (auch gleichzeitig) bis zu 3 Jahre
in Anspruch genommen werden. Eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden ist möglich.
Elterngeld ist abhängig vom erzielten Einkommen der letzten 12 Monate
vor Geburt. Eltern, die nicht erwerbstätig waren (z.B. Student*innen,
Schüler*innen, Hausfrauen/männer), erhalten den monatlichen
Mindestbetrag von 300,- €(Basiselterngeld) oder 150€(ElterngeldPlus).
Eltern können Elterngeldmonate untereinander aufteilen.
Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent ihres Gehaltes vor der
Geburt – maximal jedoch1800,- €.
Das ElterngeldPlus ist mit dem Basiselterngeld kombinierbar und beträgt
die Hälfte des Basiselterngeldes bei doppelter Laufzeit. Teilzeitarbeit ist
auch bei Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus möglich – es erfolgt
eine Anrechnung.
Arbeiten beide Eltern 4 Monate lang gleichzeitig 25-30 h/Woche,
bekommen sie einen Partnerschaftsbonus mit 4 ElterngeldPlusMonaten, das gilt auch für Alleinerziehende.
Informationen:
www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Antragstellung:
Landkreis Peine, Jugendamt, Burgstr. 1
31224 Peine, Tel. 0 51 71- 401-1220
5) Wohngeld (Unterstützung zur Miete)
Bei einem geringen Einkommen wird auf Antrag Wohngeld gewährt, nicht
jedoch bei Bezug von ALG II und Sozialhilfe.
Antragstellung:
Rathaus Peine, Wohngeldamt, Kantstr. 5,
31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 4 93 20
6) Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist unterhaltspflichtig. Die Höhe
des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen
und nach dem Alter des Kindes.
Düsseldorfer Tabelle.
(www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/)
Wird kein Unterhalt gezahlt, kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt,
beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Unterhaltsvorschuss:
Kind unter 6 Jahren 145,- € monatlich
Kind unter 12 Jahren 194,- € monatlich
Unterhaltsvorschuss wird längsten für 72 Monate (6 Jahre) gezahlt.
Antragstellung:
Landkreis Peine, Jugendamt, Burgstr. 1,
31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 40 10
Der nichteheliche Kindesvater kann verpflichtet werden, die Kosten der
Geburt sowie ab 4 Monate vor bis zu 3 Jahre nach der Geburt Unterhalt
auch für die Mutter zu zahlen. Dies gilt, wenn die Mutter sich und das Kind
nicht selber unterhalten kann und der Mann gut verdient.
7) Landesstiftung „Familien in Not“ - Hilfen aus Mitteln der
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Frauen oder Paare mit geringem Einkommen (es gibt Bruttoeinkommensgrenzen) können bis zur Geburt des Kindes in einer
Beratungsstelle (z.B. pro familia) einen Antrag auf eine einmalige
finanzielle Hilfe für Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung
bei der Stiftung „Familie in Not“ stellen. Auf diese Stiftungsgelder gibt es
keinen Rechtsanspruch.