Soziale Hilfen 2.1F
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Soziale Hilfen 2.1F
8) Arbeitslosengeld II (ALG II) Wer kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, jedoch erwerbsfähig ist, kann ALG II beantragen. Regelleistung in Bedarfsgemeinschaften Alleinstehend / Alleinerziehend Personen über 18 Jahre Kinder von 14 - 17 Jahren Kinder von 6 - 13 Jahren Kinder unter 6 Jahren und Leistungen für Unterkunft und Heizung 404,- € 324,- € 306,- € 270,- € 237,- € In besonderen Situationen gibt es darüber hinaus zusätzliche Leistungen: • Mehrbedarf für Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder • Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche (17% des jeweiligen Regelsatzes) • Erstausstattung bei Schwangerschaft (Schwangerschaftsbekleidung) • Erstausstattung bei Geburt (z.B. Kinderbett, Schrank, Babyerstausstattung) wird meist erst 6 Wochen vor der Geburt gewährt Bei der Berechnung für den ALG II - Anspruch werden Kindergeld und Unterhaltszahlungen, nicht jedoch Stiftungsgelder, als Einkommen gewertet. Antragstellung: Landkreis Peine, Burgstr. 1, 31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 401-77 80 9) Sozialhilfe Ist jemand aufgrund einer Behinderung oder einer längeren Krankheit erwerbsunfähig, kann bei Bedarf Hilfe nach SGB XII (Sozialhilfe) beantragt werden: Antragstellung: Landkreis Peine, Burgstr. 1, 31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 40 10 10) Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerecht) Informationen: Landkreis Peine, Jugendamt, Burgstr. 1, 31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 401-12 29 Stand: Januar 2016 Irrtum vorbehalten Bahnhofstr. 25 31224 Peine Tel. 0 51 71 - 1 80 65 Fax: 0 51 71 - 1 80 67 E-Mail: [email protected] Soziale Hilfen Wir beraten Sie, • wenn Sie allgemeine Fragen zur Schwangerschaft haben • wenn Sie schwanger sind und sich über finanzielle und soziale Hilfe informieren möchten Öffnungszeiten: montags 15.00 – 18.00 Uhr dienstags-donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung 1) Kindergeld Der Antrag kann nach der Geburt beim: Arbeitsamt Peine, Im Schleusenteich 1, 31224 Peine, Tel. 0800 - 4 555 500 geholt und abgegeben werden. Antragstellung: Familienkasse Hildesheim, Bahnhofsallee 15, 31134 Hildesheim, Tel. 0800 - 4 555 530 [email protected] Kindergeld: für das 1. bis 2. Kind für das 3. Kind für das 4. und jedes weitere Kind 190,- € im Monat 196,- € im Monat 221,- € im Monat 2) Kinderzuschlag Max. 160, - € je Kind. Kinderzuschlag ist nicht möglich bei Bezug von ALG II oder Sozialhilfe. Informationen: www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner 3) Mutterschaftsgeld Berufstätige Frauen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, bekommen während der gesetzlichen Schutzfristen (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt) pro Tag 13,- € Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Die Differenz zum Nettodurchschnittsverdienst zahlt der Arbeitgeber. Antragstellung bei der Krankenkasse, mit einer ärztlichen Bescheinigung über den Entbindungstermin. Diesen erhalten Sie 7 Wochen vor der Geburt vom Frauenarzt/-ärztin. Berufstätige Frauen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten evtl. ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 210,- € vom Bundesversicherungsamt. Antragstellung: Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn, Tel. 02 28 - 6 19-18 88 Nicht berufstätige Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld. 4) Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus Elternzeit kann von beiden Elternteilen (auch gleichzeitig) bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden ist möglich. Elterngeld ist abhängig vom erzielten Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt. Eltern, die nicht erwerbstätig waren (z.B. Student*innen, Schüler*innen, Hausfrauen/männer), erhalten den monatlichen Mindestbetrag von 300,- €(Basiselterngeld) oder 150€(ElterngeldPlus). Eltern können Elterngeldmonate untereinander aufteilen. Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent ihres Gehaltes vor der Geburt – maximal jedoch1800,- €. Das ElterngeldPlus ist mit dem Basiselterngeld kombinierbar und beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes bei doppelter Laufzeit. Teilzeitarbeit ist auch bei Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus möglich – es erfolgt eine Anrechnung. Arbeiten beide Eltern 4 Monate lang gleichzeitig 25-30 h/Woche, bekommen sie einen Partnerschaftsbonus mit 4 ElterngeldPlusMonaten, das gilt auch für Alleinerziehende. Informationen: www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner Antragstellung: Landkreis Peine, Jugendamt, Burgstr. 1 31224 Peine, Tel. 0 51 71- 401-1220 5) Wohngeld (Unterstützung zur Miete) Bei einem geringen Einkommen wird auf Antrag Wohngeld gewährt, nicht jedoch bei Bezug von ALG II und Sozialhilfe. Antragstellung: Rathaus Peine, Wohngeldamt, Kantstr. 5, 31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 4 93 20 6) Unterhalt / Unterhaltsvorschuss Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist unterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und nach dem Alter des Kindes. Düsseldorfer Tabelle. (www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/) Wird kein Unterhalt gezahlt, kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschuss: Kind unter 6 Jahren 145,- € monatlich Kind unter 12 Jahren 194,- € monatlich Unterhaltsvorschuss wird längsten für 72 Monate (6 Jahre) gezahlt. Antragstellung: Landkreis Peine, Jugendamt, Burgstr. 1, 31224 Peine, Tel. 0 51 71 - 40 10 Der nichteheliche Kindesvater kann verpflichtet werden, die Kosten der Geburt sowie ab 4 Monate vor bis zu 3 Jahre nach der Geburt Unterhalt auch für die Mutter zu zahlen. Dies gilt, wenn die Mutter sich und das Kind nicht selber unterhalten kann und der Mann gut verdient. 7) Landesstiftung „Familien in Not“ - Hilfen aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Frauen oder Paare mit geringem Einkommen (es gibt Bruttoeinkommensgrenzen) können bis zur Geburt des Kindes in einer Beratungsstelle (z.B. pro familia) einen Antrag auf eine einmalige finanzielle Hilfe für Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung bei der Stiftung „Familie in Not“ stellen. Auf diese Stiftungsgelder gibt es keinen Rechtsanspruch.