Erklärung zu den Haushaltslisten

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Erklärung zu den Haushaltslisten
Volkszählung Mecklenburg-Schwerin 1867
Erklärung zu den Haushaltslisten
Originale und Ansicht auf Ihrem Bildschirm
Bei der Volkszählung von Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1867 gingen beauftragte Zähler mit
sogenannten Haushaltslisten in den ihnen zugeteilten Bezirken von Haus zu Haus und trugen alle
Personen ein, die sich zu diesem Zeitpunkt in der betreffenden Wohnung oder dem Haus aufhielten.
In einer Nachtragsliste wurden auch diejenigen Personen vermerkt, die zum Zeitpunkt der Zählung
abwesend waren aber zu dem erfassten Haushalt gehörten.
Jede Haushaltsliste ist ein gefalteter vierseitiger Bogen. Dem Deckblatt (Seite 1) folgt die
eigentliche Namens- oder Zählungsliste in der aufgefalteten inneren Doppelseite (Seiten 2 und 3).
Auf der Rückseite (Seite 4) befindet sich die Nachtragsliste, auf der aber nicht immer Eintragungen
gemacht worden sind.
Die Bögen wurden in der Regel nacheinander wie in einem Buch geheftet und verwahrt. Bei der
Mikroverfilmung wurde Seite für Seite aufgeblättert und fotografiert. Infolgedessen sieht man
immer die Rückseite einer Haushaltsliste auf der linken Seite und das Deckblatt der folgendend
Haushaltsliste auf der rechten Seite desselben Bildes. Bei den online Bildern hat Ancestry dieses
Problem korrigiert. Jede Haushaltsliste wurde in drei Bilder gegliedert: das Deckblatt (Seite 1), die
innere Doppelseite (Seiten 2 und 3), und die Rückseite (Seite 4). Sie können die ganze
Haushaltsliste sehen, indem Sie entweder nach vorne oder zurück durch die Bilder klicken.
Deckblatt
Sie sehen das Deckblatt, bedingt durch die Aufnahme (siehe oben), auf der rechten Seite. Auf der
linken Seite ist noch die Rückseite der zuvor abgehefteten Haushaltsliste zu sehen. Auf dem
Deckblatt wurden eingetragen:
Nr. des gezählten Haushaltes
Name des Ortes
Name der Straße
Bezeichnung des Hauses
Bezeichnung des Haushaltes (in der Regel: Name u. Stand des Haushaltsvorstandes)
Die Lage der Wohnung im Gebäude (Keller, Erdgeschoss etc.)
Diesem schließt sich die „Allgemeinen Anleitung“ zum Ausfüllen der Listen an.
Namensliste ( „Zählungs-Liste“ )
Die Namensliste (offiziell „Zählungs-Liste“ genannt), erstreckt sich über die zweite und dritte Seite
(Doppelseite innen) des Haushaltsbogens. Sie ist das „Verzeichniß aller am 3. Dezember 1867 in
der auf der Vorderseite bezeichneten Haushaltung (Wohnung) a n w e s e n d e n Personen.“
Die Liste ist in 9 Spalten gegliedert, die mit „I.“ bis „IX.“ bezeichnet sind:
1
Spalte „I. Vor- und Familien-Name jeder Person.“
Vornamen und Nachnamen aller im Haushalt anwesenden Personen: Namen der Familienmitglieder
(Vater, Mutter, Kinder, Verwandte); Mieter; Bedienstete (z. B. Dienstmädchen, Diener);
„Angestellte“ (z. B. Gesellen, Arbeiter); Besucher; einquartierte Soldaten. Bei Kindern, die noch
nicht getauft waren, war in die Spalte für den Vornamen „unbenannt“ zu schreiben.
In die erste Zeile wurden die Angaben zum sogenannten Haushaltsvorstand eingetragen. Der
Haushaltsvorstand war das Familienoberhaupt und für die ordnungsgemäßen Angaben dem Zähler
gegenüber verantwortlich.
2
Spalte „II. Geschlecht.“
Angabe des Geschlechts. Die entsprechenden Personen waren mit einer „1“ zu kennzeichnen. Am
Ende der Listen waren die Angaben in einer Summe zusammenzufassen.
Spalte „III. Alter.“
In diese Spalte wurde das Geburtsjahr eingetragen. Bei Kindern, die im Jahr 1867 geboren worden
sind, wurde der Geburtsmonat hinzugefügt.
3
Spalte „IV. Religionsbekenntniß.“
Angabe der Religionszugehörigkeit. Die Religionszugehörigkeit wurde mit folgenden Abkürzungen
gekennzeichnet: lutherisch – luth., reformiert – ref., römisch-katholisch – k., griechisch-katholisch
– gk., israelitisch – i. Andere als die vorgenannten Religionszugehörigkeiten und Religionslosigkeit
wurden ohne Abkürzung eingetragen.
4
Spalte „V. Familienstand.“
In vier Untergliederungen ist hier der Familienstand der jeweiligen Person festgehalten. Die
Möglichkeiten „ledig.“, „verehelicht.“, „verwittwet.“ und „geschieden.“ wurden jeweils mit einer
„1“ gekennzeichnet. Am Ende der Liste wurden die Einträge addiert.
In der fünften Untergliederung „Verhältniß der Familienglieder zum Haushaltungsvorstand.“
wurden die verwandtschaftlichen Beziehungen der Familienmitglieder eingetragen. Bei nicht zur
Familie des Haushaltsvorstand gehörenden Personen wurde diese Spalte frei gelassen.
5
Spalte „VI. Stand, Beruf oder Vorbereitung zum Beruf, Arbeits- und
Dienstverhältniß.“
In diese Spalte ist der ausgeübte Beruf bzw. die Erwerbstätigkeit eingetragen, eventuell auch die
sog. „Arbeitsstellung“: die soziale Stellung im Beruf (Z. B. „Besitzer, Pächter, Geselle, Meister“)
oder allgemeine Angaben (Z.B. „Schulkind“).
Spalte „VII. Staatsangehörigkeit.“
In der Unterspalte (14) „Mecklenburg-Schwerinscher Unterthan.“ wurde die MecklenburgSchwerinsche Staatsangehörigkeit mit einer „1“ gekennzeichnet und am Ende der Liste in einer
Summe zusammengefasst.
Hatte die Person eine andere Staatsangehörigkeit war dies in die zweite Unterspalte (15)
einzutragen.
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Spalte „VIII. Art des Aufenthalts am Zählungsorte.“
In dieser Spalte wurden in drei Unterspalten (16 – 18) besondere Gruppen von Personen
aufgenommen, die sich zum Zeitpunkt der Zählung vorübergehend in dem erfassten Haushalt
aufhielten: 1. „Norddeutscher und Zollvereins-See- und Flußschiffer.“, 2. „Reisender im Gasthof.“,
3. „Gast in der Familie (zum Besuch aus).“: hier war die Herkunft des Gastes in die Spalte
einzutragen. Diese Personen wurden mit einer „1“ registriert. In der vierten Unterspalte wurden die
übrigen Anwesenden ebenfalls mit einer „1“ gekennzeichnet.
7
Spalte „IX. Besondere Mängel einzelner Individuen.“
In den vier Unterspalten (20 – 23) „blind auf beiden Augen.“, „taubstumm.“, „blödsinnig.“ und
„irrsinnig.“ waren Personen mit diesen Behinderungen zu registrieren. Als „blödsinnig“ galten hier
Menschen mit einer angeborenen oder seit den ersten Lebenjahren vorhandenen Geisteskrankheit.
Als „irrsinnig“ galten Menschen mit einer später aufgetretenen Geistesstörung.
Nachtrags-Liste
Auf der jeweils vierten Seite (Rückseite) findet sich die „Nachtrags-Liste.“ Die genaue
Bezeichnung lautet: „Nachtrag zur umstehenden Zählungs-Liste, enthaltend die zur Zählungszeit
aus ihrer gewöhnlichen Behausung a b w e s e n d e n Personen.“ Hier wurden die Personen
registriert, die sich zum Zeitpunkt der Zählung nicht an ihrem eigentlichen Wohnsitz aufhielten.
Die Spalten „I.“ bis „V.“ der Nachtragsliste sind identisch mit den Spalten „I.“ bis „V.“ der
Zählungsliste. Die Spalte „VI.“ der Nachtragsliste entspricht der Spalte „VII.“ der Zählungsliste.
Spalte „VII. Art der Abwesenheit vom Zählungsorte.“
In dieser Spalte wurden die Gründe der Abwesenheit registriert. Unterschieden wurde nach der
Dauer der Abwesenheit: weniger als ein Jahr oder länger als ein Jahr.
Die Unterspalte „Nicht über ein Jahr Abwesende.“ wurde in die Gruppen „als See- oder
Flußschiffer.“, „auf Land- oder Seereisen.“ und „auf Besuch außerhalb des Orts.“ gegliedert. Die
entsprechenden Personen wurden mit einer „1“ gekennzeichnet.
Alle anderen Personen wurden in der Unterspalte „Ueber ein Jahr, aber in anderer Art als nach
Spalte 14 bis 16 Abwesende.“ Eingetragen. Zu diesem Personenkreis gehörten zum Beispiel
Schüler in Internaten, wandernde Gesellen oder Soldaten.
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Spalte „VIII. Vermuthlicher Aufenthaltsort zur Zählungszeit.“
In diese Spalte war der vermutete Aufenthaltsort der abwesenden Person einzutragen.
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