Barrierefreiheit - Universelles Design
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Barrierefreiheit - Universelles Design
Barrierefreiheit Universelles Design Gut für alle. Machen Sie mit. GERMAN UPA Usability Professionals' Association German UPA Die German UPA ist der Berufsverband der deutschen Usability Professionals. Der Verband ist ein Netzwerk von und für Usability-Experten, die sich der Wissensvermittlung und Meinungsbildung rund um das Thema Usability und User Experience verpflichtet fühlen. Innerhalb der German UPA engagieren sich Mitglieder in thematisch unterschiedlichen Arbeitskreisen, in denen sie sich fachlich austauschen und überregional zusammenarbeiten. Ein Arbeitskreis widmet sich dem Thema Barrierefreiheit. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind Experten für Barrierefreiheit und vertreten innerhalb der UPA die Schnittstelle zwischen Usability und Barrierefreiheit. Neben der Öffentlichkeitsarbeit findet ein reger Wissensund Erfahrungsaustausch statt. Neue Mitglieder sind jederzeit willkommen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der German UPA unter Arbeitskreise. www.germanupa.de Inhalt Universelles Design für eine Welt ohne Barrieren .................................... 4 Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet . ............................ 4 Behinderte inklusive – Die UN–Konvention .......................................... 6 Barrierefreiheit – Zugang für Menschen mit Behinderungen . .............. 6 Universelles Design – Usability for All.................................................... 7 Die Nutzer sind wir alle ............................................................................. 8 Behinderte ….......................................................................................... 8 … und andere Menschen....................................................................... 8 Gestaltungsprinzipien für Universelles Design ....................................... 11 Wahrnehmbarkeit................................................................................. 11 Bedienbarkeit . ..................................................................................... 13 Verständlichkeit . .................................................................................. 14 Technische Robustheit ......................................................................... 15 Richtlinien zur Barrierefreiheit ................................................................. 17 International ......................................................................................... 17 USA ...................................................................................................... 18 Europa . ................................................................................................ 18 Deutschland ......................................................................................... 19 Barrierefreiheit praktisch umsetzen ........................................................ 20 Barrierefreiheit im Human Centered Design . ..................................... 20 Methoden und Tools ........................................................................... 22 Universelles Design ist wirtschaftlich ...................................................... 26 Weiter lesen ............................................................................................ 28 Die Autoren . ........................................................................................... 29 Universelles Design für eine Welt ohne Barrieren Als Usability Professionals betonen wir die Wichtigkeit des Human Centered Design (HCD) und stellen bei der Entwicklung von Produkten und Informationssystemen die Benutzer in den Mittelpunkt. Wir führen User Research durch, erarbeiten Benutzerprofile, erstellen Aufgabenanalysen und berücksichtigen Nutzungs kontexte. Schließlich versuchen wir, das Produktdesign bestmöglich auf die individuellen Bedürfnisse anzu passen. Agile Entwicklungsprozesse unterstützen uns dabei, indem sie iteratives Design ermöglichen. Eine Gruppe von Benutzern, Menschen mit Behin derungen, steht jedoch selten im Mittelpunkt unserer Recherchen, ja oft vergessen wir sie schlichtweg. Sei es, weil sie in den Businessanforderungen der Auftrag geber zumeist fehlen, sei es weil auch viele von uns Usability Professionals sich des Stellenwerts dieser Nutzergruppe noch nicht bewusst sind. Dabei sollten wir nicht nur aus sozialem Engagement dafür werben, dass in allen Projekten der Zugang für Menschen mit Behinderungen mit bedacht wird. Denn Behinderte sind auch Kunden und Kollegen, und also ein Wirtschaftsfaktor. Nicht zuletzt fügen sie unserem profes sionellen Bemühen um das bestmögliche Produkt eine wesentliche Dimension hinzu. Benutzerorientiertes 4 esign, das auf die größtmögliche Nutzergruppe anD gewendet wird, schließt Barrierefreiheit mit ein und ist im besten Sinne universelles Design. Barrierefreiheit und Universelles Design sind in vielen Lebensbereichen bekannt, z.B. auch im Wohnungsbau und im Straßenverkehr. In dieser Broschüre geht es jedoch hauptsächlich um Barrierefreiheit in der Informationstechnik, der Schlüsseltechnologie der modernen Informationsgesellschaft. Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet Menschen mit Behinderungen gibt es überall, in allen Altersklassen, Berufsgruppen und Lebensbereichen. Nicht jedem sieht man die Behinderung an, manch einer würde sich selbst nicht als behindert bezeichnen. • Ein 33-jähriger Einkäufer für Büroausstattung nutzt für seine Aufgabe verschiedene Online–Shops. Er ist farbenblind und hat oftmals Mühe, Einzelheiten auf den Produktfotos zu erkennen. Am liebsten kauft er dort ein, wo es aussagekräftige Texte zur Beschreibung der Produkte gibt. Ebenso hat er Probleme, Sonderpreise zu entdecken, wenn sie nur mit roter Farbe gekennzeichnet sind. 8 % der Männer sind farbfehlsichtig, viele von ihnen wissen gar nicht um ihre Behinderung. • Eine 48-jährige Journalistin hat sich durch exzessive Computerarbeit eine langwierige Sehnenscheidenentzündung zugezogen. Sie muss lernen, den Computer mit der Tastatur zu bedienen, und bekommt eine Spracheingabe für das Diktieren von Texten. Sie ist froh über jede Webseite und jedes Computer programm, die nicht mit der Maus bedient werden müssen. • Ein junger Mann mit Down-Syndrom findet sich im Supermarkt nur schwer zurecht, vor allem wenn dort häufig umgeräumt wird. Ein Freund zeigt ihm einen besonders gut gemachten Bestellservice im Internet. Hier gibt es eine Suchfunktion mit Wortvorhersage, so dass er nur die ersten Buchstaben eintippen muss, um das richtige Produkt zu finden. Außerdem kann er seine alten Bestellungen als Vorlage nutzen. Trotz seiner Lernbehinderung kauft der junge Mann jetzt seine Lebensmittel im Internet. Diese Szenarien erläutern den Nutzen von Universellem Design im Internet. Sie stammen vom WAI, der Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums (W3C). In ähnlicher Weise wenden Usability Professionals die Methode der Personas an, um realistische Anforderungen verschiedener Nutzergruppen zu beschreiben. Vor allem wenn allgemein nutzbare 5 Produkte entwickelt werden sollen, ist es wichtig, die Möglichkeit von Funktionseinschränkungen von Anfang an mitzudenken. Behinderte inklusive – die UN–Konvention Die „UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities” trat im Mai 2008 in Kraft und wurde seitdem in zahlreichen Ländern ratifiziert, so auch in Deutschland und Österreich. Nach diesem Übereinkommen soll es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, ihr Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft uneingeschränkt wahr zunehmen. Die Gesellschaft hat die Pflicht, Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen, im Beruf und in der Bildung ebenso wie in der Politik und im kulturellen Leben. Dahinter steht das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen von vornherein mit bedacht und nicht ausgegrenzt werden. Für Deutschland bedeutet die UN–Konvention, dass die bisherige Einzelfallhilfe für behinderte Menschen, wie sie im deutschen Sozial- und Arbeitsrecht seit langem etabliert ist, nicht mehr ausreicht. In allen Lebensbereichen muss eine barrierefreie Umgebung geschaffen werden. 6 Barrierefreiheit – Zugang für Menschen mit Behinderungen Im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird Barrierefreiheit so definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommuni kationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (BGG §4) Behinderte Menschen sollen alle Einrichtungen in der allgemein üblichen Weise benutzen können, es sollen also keine Spezialzugänge oder Insellösungen für Behinderte geschaffen werden. Dabei wird kein Unterschied zwischen den Behinderungen gemacht. Die gesetzliche Regelung betrifft körperlich behinderte Menschen, wie zum Beispiel Menschen mit Sehstör ungen oder spastischen Lähmungen, ebenso wie Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung. Gefordert ist ein universelles Design, das für alle Menschen gleichermaßen gut nutzbar ist. Universelles Design – Usability for All Universelles Design oder Design for All ist Barrierefreiheit aus der Sicht von Produktentwicklern. Der Begriff umfasst die Erkenntnisse und Verfahrensweisen, nach denen Produkte, Umgebungen und Informationen barrierefrei gestaltet werden können. 3. Schnittstellen für technische Hilfen. Es gibt Zielgruppen, die ein Produkt nur mit einer technischen Hilfe nutzen können. Beispiele hierfür sind eine Braillezeile bei Blindheit oder eine Spezialtastatur bei spas tischer Lähmung der Hand. Ein barrierefreies Produkt hält Schnittstellen für den Anschluss solcher assistierenden Geräte bereit und stellt sicher, dass die Nutzbarkeit nicht darunter leidet. Universelles Design hat drei Stufen: 1. Universelle Usability. Die Regeln für barrierefreie Gestaltung werden kombiniert mit den Regeln für gute Gebrauchstauglichkeit. Hieraus entstehen Produkte, die für alle Nutzer geeignet sind, ohne jegliche Einschränkung der Zielgruppe. Dieses Ziel ist idealtypisch formuliert, in der Praxis wird man auch bei bestem Bemühen immer eine Grenze ziehen müssen. Denn es gibt immer Grenzen der technischen oder finanziellen Machbarkeit. In solchen Fällen kommen die nachfolgenden beiden Optionen in Frage. Wenn ein Produkt auch mit technischen Hilfen nicht zugänglich gemacht werden kann, können Menschen mit Behinderungen es nicht nutzen, oder sie sind zur Nutzung auf die Hilfe einer persönlichen Assistenzkraft angewiesen. Universelles Design ist der Prozess, Produkte für die größtmögliche Zielgruppe zu entwickeln, wobei der Bedarf an Hilfestellungen aller Art möglichst reduziert wird. 2. Anpassungsfähigkeit. Wenn ein Produkt in der Basisversion nicht für alle Zielgruppen zugänglich gemacht werden kann, wird eine Möglichkeit zur indivi duellen Anpassung angeboten. Typisches Beispiel ist die Einstellbarkeit von Schriftgrößen und Farbkon trasten für den Ausgleich einer Sehbehinderung. 7 Die Nutzer sind wir alle Die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit schützt Menschen mit Behinderungen, aber der gesellschaftliche Nutzen von Universellem Design geht weit darüber hinaus. Behinderte … Im Jahr 2007 waren knapp 7 Millionen deutsche Bürgerinnen und Bürger als Schwerbehinderte anerkannt, also rund 8,4 % der Bevölkerung. Nicht alle Behinderungen sind auch ein Handikap bei der Nutzung von Informationstechnik. Unmittelbar betroffen sind diejenigen Schwerbehinderten, deren primäre Behinderung eine der folgenden ist. 77.700 blinde Menschen 270.700 Menschen mit einer Sehbehinderung 47.900 gehörlose Menschen 218.600 Menschen mit einer Hörbehinderung 16.900 Menschen mit einer Querschnittslähmung 1,03 Millionen Menschen mit einem Verlust, Teilverlust oder einer Funktionseinschränkung der Gliedmaßen • 271.400 Menschen mit einer Störung der geistigen Entwicklung, z. B. einer Lernbehinderung • • • • • • 8 Ähnliche Zahlen gibt es auch in anderen Ländern. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass ca. 10 % der Weltbevölkerung irgendeine Form von Behinderung haben. In den USA gaben 8,1 % der 18- bis 64-Jährigen an, eine Behinderung zu haben, die sie an der Aufnahme einer Arbeit hindert oder bei der Durchführung ihrer Arbeit einschränkt. Die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung steigt mit dem Alter. Altersbedingte Einschränkungen gibt es hauptsächlich in den Bereichen Hören und Sehen, in der Kraft und Genauigkeit von Bewegungen, im Kurzzeitgedächtnis und in anderen kognitiven Funktionen. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen haben 22 % eine anerkannte Schwerbehinderung. Und wir werden immer älter. Im Jahr 2008 waren 20 % der Deutschen älter als 65 Jahre, im Jahr 2060 werden es 34 % sein (siehe Abbildung auf Seite 10). … und andere Menschen Im deutschen Recht wird Behinderung als individuelle Beeinträchtigung eines Menschen gesehen. Die UN– Konvention setzt dagegen, dass Behinderung aus der Beziehung von Mensch und Umwelt entsteht. In einer barrierefreien Umgebung werden auch Menschen mit einer funktionellen Beeinträchtigung nicht an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert. Andererseits kommt es nicht selten vor, dass die Umgebung Menschen in ihrem Tun behindert, die körperlich und geistig auf der Höhe sind. • Umgebungsbedingungen können die Wahrnehmung von Informationen beeinträchtigen. Häufig erschweren Lichtreflexionen das Erkennen von Bildschirminhalten bei öffentlichen Terminals, z.B. bei Geldautomaten. Bei Verkehrslärm ist die Ansage der Haltestellen in einem Bus nicht mehr zu hören. • Schutzkleidung schränkt die Handhabung von Geräten ein. Ärzte in Operationssälen tragen Handschuhe und können damit Eingabegeräte nur eingeschränkt bedienen, oder sie dürfen in manchen Situationen aus hygienischen Gründen die Hände nicht zur Bedienung von Informationstechnik benutzen. • Ablenkung durch eine andere, vorrangige Tätigkeit ist z.B. beim Autofahren gegeben. Die Benutzung von Telefonen und Navigationsgeräten während der Fahrt ist ein Sicherheitsrisiko und unter strenge Regeln gestellt. • Bei Müdigkeit oder Eile verstehen auch gebildete Menschen komplizierte Satzkonstruktionen nicht. 9 Alle diese Anwendungsgebiete profitieren von den Erkenntnissen und Lösungen des Universellen Designs. Produkte, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können, sind für andere zumeist weniger anstrengend, weniger fehleranfällig und effizienter. nur unzureichend angepasst ist, stellt also die Barriere dar und muss als Ausgangspunkt für Veränderungsmaßnahmen dienen. In einer weiteren Begriffsbestimmung kann man Behinderung so definieren: „Behinderung ist die Un fähigkeit, mit schlechtem Design zurecht zu kommen.“ Schlechtes Design, das an die Anforderungen der Person, der Situation und der zu erledigenden Aufgabe „Disability is the inability to accommo date poor design.” Prof. Gregg Vanderheiden, University of Wisconsin 70 % 61 % 60 % 2008 50 % 50 % 2060 40 % 30 % 20 % 20 % 19 % 16 % 15 % 10 % 14 % 5 % 0 % 0 bis 20 20 bis 65 65 bis 80 80 und älter Jahre Bevölkerung 2008 und 2060 nach Altersgruppen Quelle: Statistisches Bundesamt 10 Gestaltungsprinzipien für Universelles Design Was macht Universelles Design aus, welche Regeln und Verfahrensweisen gilt es zu berücksichtigen? Die Gestaltungsprinzipien wurden besonders griffig für die Gestaltung von Inhalten im Internet formuliert: Internetseiten sollen unter allen Umständen wahr nehmbar, bedienbar und verständlich sein, und sie sollen technisch so robust sein, dass sie auch mit r b robust bar wahrn ie n eh ba ed m älteren Geräten oder mit technischen Hilfen für Behinderte benutzbar sind. Im Folgenden werden einige Anforderungen exem plarisch dargestellt. Die vollständigen Richtlinien finden sich unter dem Titel Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0. Wahrnehmbarkeit Im Internet zu surfen oder Informationstechnik zu bedienen bedeutet vor allem, grafisch aufbereitete visuelle Informationen auf einem Ausgabegerät zu betrachten. Menschen mit verminderter Sehfähigkeit können dies jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht. Je breitband iger Datenzugänge werden, desto mehr Informationen werden multimedial, also auch akustisch zur Verfügung gestellt. Daraus entstehen Schwierigkeiten für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen. Einige Gestaltungsregeln helfen, die Wahrnehmbarkeit von Informationen auch bei eingeschränktem Sehen und Hören sicher zustellen. ver ständlich Die vier Gestaltungsprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Ausreichender Kontrast. Für das Erkennen von Informationen ist ein ausreichender Kontrast erforderlich. Daher gibt es Richtwerte für die Helligkeit von Schrift im Kontrast zu ihrer Hintergrundfläche, ebenso wie für die Lautstärke von Sprache im Kontrast zu 11 intergrundgeräuschen. Problematisch ist auch die H Verwendung bestimmter Farben zur Hervorhebung von Informationen. Bei Rot–Grün–Kontrasten oder grellen Farben ist die Information nicht mehr für alle wahrnehmbar. Sehbehinderte Computernutzer stellen sich häufig die Farben individuell ein. Hierfür ist es wichtig, dass Hervorhebungen nicht allein als Farbe codiert sind, sondern dass zusätzliche Merkmale wie grafische Symbole oder semantische Auszeichnungen vorhanden sind. Skalierbarkeit. Gute Lesbarkeit von Text bedeutet vor allem eine ausreichende Schriftgröße. Es gibt aber keinen allgemein verbindlichen Richtwert für die Schriftgröße, denn viele weitere Faktoren wie Schriftschnitt und Kontrast beeinflussen die Lesbarkeit. Die Sehschärfe der Nutzer ist so verschieden, dass alle Schriftgrößen von winzig klein bis zu einem Wort je Bildschirm verlangt werden. Deshalb ist es am besten, wenn die Nutzer sich die Schriftgröße individuell ein- Nicht gut lesbar: Texte überlagern sich bei Schrift vergrößerung. Solche Fehler treten bei einem fluiden Layout nicht auf. 12 stellen können. Noch komplizierter wird die Situation durch die große Vielfalt an Browsern, Bildschirmen und technischen Hilfen, mit denen Nutzer Webseiten anschauen. Um die Skalierbarkeit von Internetseiten sicherzustellen, gibt es im Webdesign die Technik des fluiden Layouts, das sich an alle Schriftgrößen und Bildschirmbreiten flexibel anpasst. Alternativtexte. Text ist das Medium, das Informationen für alle Nutzer verfügbar macht. Wenn Bilder beschriftet sind, erkennen auch blinde Menschen, worum es darin geht. Wenn Videos mit Text untertitelt sind, können auch gehörlose Menschen die Informa tion aufnehmen. Alternativtexte sind die Fall–Back– Lösung für Informationen aller Art, um Probleme mit der Wahrnehmbarkeit aufzufangen. Zugleich sind sie ein wichtiges Verfahren, um Bild- und Filmmedien für Suchmaschinen aufzubereiten. Untertitel in Filmen sind gut für Gehörlose, helfen aber auch beim Erlernen einer Fremdsprache. Zweikanalprinzip. Eine Faustregel im Universellen Design ist das Zweikanalprinzip oder die Multimo dalität: Eine Information muss immer auf mehreren Wegen zugänglich sein, eine Handlung muss auf mehreren Wegen ausführbar sein, damit das System auch unter schwierigen Nutzungsbedingungen funktioniert. Ein Beispiel ist die Ankündigung der Haltestellen in modernen Bussen, die zugleich sprachlich angesagt und in Leuchtschrift angezeigt wird. Ebenso sollten Warnmeldungen niemals nur akustisch durch einen Signalton, sondern immer auch visuell, z. B. durch ein blinkendes Symbol, auf sich aufmerksam machen. das iPad® ergänzt wird. Die Handhabung dieser Eingabegeräte erfordert funktionierende Gliedmaßen mit grob- sowie feinmotorischen Fähigkeiten wie Stetigkeit, Zielgenauigkeit, Schnelligkeit, Kraft und einen gewissen Aktionsradius. Für Benutzer mit verminderten Fähigkeiten existieren vielfältige alternative Geräte zur Maus, wie z.B. Trackball, Großtastentasta turen, Kopf-, Augen- oder Sprachsteuerung. Das Navigationsgerät ist gut handhabbar durch große Symbole. Wichtig ist eine übersichtliche Gliederung der Menüebenen. Gut sichtbare Haltestellenanzeige in einer Straßenbahn. Bedienbarkeit Informationstechnik ist eine interaktive Angelegenheit. In der Regel ist es erforderlich, Informationen aus Menüs abzurufen oder per Tastatur einzutippen. Das klassische Zeigegerät ist die Maus, die seit neue stem durch Touchscreens und Multitouchgeräte wie Tastaturbedienbarkeit. Internetseiten und andere Software sollen so eingerichtet sein, dass eine vollständige Bedienung mit der Tastatur möglich ist. Diesen Bedienweg verwenden Blinde ebenso wie motorisch behinderte Menschen, und auch die Schnittstelle für die Spracheingabe basiert auf der Tastatursteuerung. Im Internetbrowser sind die Mittel für die Fein 13 steuerung der Tastatur allerdings begrenzt, hauptsächlich springt man mit der Tab–Taste von Link zu Link. Ein Problem damit tritt vor allem in großen Themenpor talen auf, wenn eine Seite Hunderte von Links enthält. Solche Ungetüme werden übersichtlicher gemacht, indem man die Links gruppiert und sie mit Sprung marken für den direkten Zugriff per Tastatur ausstattet. Fehlertoleranz. Menschen mit Behinderungen benötigen oftmals mehr Zeit für die Bedienung inter aktiver Systeme. Daher ist es wichtig, dass bei Online-Formularen die Bearbeitungszeit großzügig bemessen ist, und dass bei einem systembedingten Abbruch nicht die bereits eingegebenen Daten ver loren gehen. Auch sollten ausreichende Bedienungsanleitungen mitgegeben werden, so dass umständ liche Fehlerkorrekturen vermieden werden können. Verständlichkeit Laut einer Studie der Aktion Mensch ist die größte Barriere im Internet die mangelhafte Verständlichkeit der Inhalte und der Navigationsstrukturen. Verständlichkeit ist eine Qualität, die sehr stark vom Erfahrungskontext der Nutzer abhängt. Eine wichtige Grundlage für die Schaffung verständlicher Angebote sind die allgemeinen software-ergonomischen Gestaltungsprinzipien, wie Aufgabenangemessenheit und Erwartungskonformität. Darüber hinaus gibt es die Vorstellung von einer klaren, allgemeinverständlichen Sprache, die allen Menschen die Erschließung der Inhalte erlaubt. Ein Bemühen um Verständlichkeit ist nicht nur für 14 enschen mit Lernschwierigkeiten wichtig, sondern für M alle Zielgruppen, die die deutsche Sprache nicht voll beherrschen, und am Ende für jeden, der für die jeweiligen Inhalte nicht fachkundig ist. „Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.“ BITV: Einfache Sprache Einfache Sprache. Die Verständlichkeit von Inhalten wird durch eine einfache Sprache gefördert. Auch in fachspezifischen Informationsangeboten ist es rat sam, eine Einstiegsebene auf niedrigerem Sprach niveau für die allgemeine Öffentlichkeit bereit zu halten. Wichtige Regeln für einfache Sprache sind einfache Sätze und die Vermeidung von Fremdwörtern. Notwendige Fachbegriffe müssen erläutert werden, entweder beim ersten Auftreten oder in Form eines Glossars. Es gibt aber keine eindeutige, testfähige Spezifikation für einfache Sprache, da die Angemessenheit für die Inhalte immer gewahrt bleiben muss. Leichte Sprache, Gebärdensprache. Die Diskussion um das Sprachniveau im barrierefreien Internet ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Neben einer klaren, einfachen Sprache wird für bestimmte Angebote eine Leichte Sprache gefordert. Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit einer Lernbehinderung, hat eine stark vereinfachte Grammatik und nimmt auch eine Vereinfachung der Inhalte bewusst in Kauf. Dagegen sollen Angebote in Gebärdensprache ausdrücklich die inhaltliche Komplexität des Sachverhalts wiedergeben. Gebärdensprache nimmt hier die Funktion einer Fremdsprache ein, sie ist für viele Gehörlose die Muttersprache. Gehörlose Menschen, die nicht als Kind die Lautsprache gelernt haben, verstehen häufig die Schriftsprache nur unzureichend und sind für ein genaues Verständnis von Informa tionen auf die Gebärdensprache angewiesen. Die deutsche Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wird in der kommenden zweiten Version die Anforderung enthalten, dass für bestimmte Angebote eine Version in Leichter Sprache und in Gebärdensprache bereitgestellt werden muss. Alternative Sprachversionen sind ein Grenzfall für Universelles Design. Ihr Einsatz muss sorgfältig abgewogen werden. Technische Robustheit In Bezug auf Internetseiten bedeutet technische Robustheit, dass sie mit allen von den Nutzern verwendeten Browsern und Anzeigegeräten genutzt werden können. Auch ältere Browser, auch Braillezeilen und Sprachausgaben sollen eine brauchbare Wiedergabe der Inhalte erzeugen können, selbst wenn ein genaues grafisches Abbild aus technischen Gründen nicht möglich ist. Standardkonforme Programmierung. Die Stan dards für Internetseiten sind HTML für die Strukturierung von Inhalten und CSS für die Programmierung von Stilvorlagen. Die korrekte Verwendung dieser Standards ist eine wesentliche Grundlage für die geräteunabhängige Nutzbarkeit der Inhalte. Ebenso hat sie Vorteile für die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Webentwicklung, und hat sich daher im Internet bereits weitgehend durchgesetzt. Semantische Auszeichnung. Es gibt HTML– Elemente für die Auszeichnung der strukturellen Bedeu tung von Inhaltselementen: Überschriften, Absätze, Hervorhebungen, Listen, Tabellen, Formularfelder. Werden diese semantischen Tags sinngemäß richtig eingesetzt, so sind die Inhalte auch ohne grafische Aufbereitung verständlich. Sprachausgaben können z. B. einen Hinweiston ausgeben, wenn ein neues Kapitel anfängt. Auch die Funktionsbereiche einer Seite wie Navigation, Hauptinhalt, Randspalten etc., die in der aktuellen Version von HTML noch nicht berücksichtigt sind, müssen zugänglich gemacht werden. Unterstützung von assistierenden Techno logien. Internetseiten in semantisch korrektem HTML können ohne weiteres mit technischen Hilfen wie Sprachausgabe und Sprachsteuerung genutzt werden. Dies wird auch von den neuen Technologien im Internet verlangt, die nicht vom W3C standardisiert wurden: PDF, Javascript und Flash®. Um PDFs barrierefrei zu machen, werden semantische Tags ähnlich wie in HTML eingesetzt. Ein verbindlicher Maßstab hierfür 15 Die Braillezeile ist eine technische Hilfe zur Computer bedienung für Blinde. wird ab 2012 in dem ISO-Standard PDF/UA (Universal Accessibility) zur Verfügung stehen. Wie bei den Programmiertechniken gibt es auch bei den Anzeigegeräten eine rasche technische Entwicklung, erfreulicherweise auch viele innovative Ansätze zur Implementierung von Barrierefreiheit. Daneben besteht ein mittelständischer Hilfsmittelmarkt, der auf Innovationen erst dann reagiert, wenn sie sich als Marktstandard durchgesetzt haben. Wie diese Lücke geschlossen werden kann, zeigt das iPhone®, das über eine systemeigene Sprachausgabe verfügt und von Blinden ohne eine externe technische Hilfe genutzt werden kann. 16 Viele Anbieter gehen neue Wege in der Barrierefreiheit. Das iPhone® als Multitouchgerät hat eine eingebaute Sprachausgabe und kann auch von Blinden gut bedient werden. Richtlinien zur Barrierefreiheit In den meisten Staaten gibt es seit Jahren Regulierungen zur Gleichstellung behinderter Menschen und ihrer Teilhabe an der Gesellschaft. Von zentraler Bedeutung hierbei ist das Konzept der Barrierefreiheit (Accessibility). Im Folgenden werden die wichtigsten internationalen, US-amerikanischen, europäischen und deutschen Regulierungen vorgestellt, beschränkt auf den all gemeinen Bereich sowie auf Informationstechnik und Telekommunikation. International Am 03.05.2008 trat die „UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ international in Kraft. Nun wird sie von den Unterzeichnern, zu denen die mei sten EU-Staaten sowie Europarat und EU-Kommission gehören, systematisch umgesetzt. In diesem Übereinkommen sind die Rechte von Menschen mit Behin derungen und die staatliche Verpflichtung zu ihrer Gewährleistung für die verschiedenen Lebensbereiche detailliert dargelegt. Ein weiteres international anerkanntes Dokument ist die im Mai 2001 veröffentlichte „International Classification of Functioning, Disability and Health“ (ICF), die im Oktober 2005 unter dem Titel „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ auch in deutscher Sprache erschienen ist. Zu den internationalen Standards und Leitlinien gehören u.a. • „Principles of Universal Design“ (2.0), Center for Universal Design, North Carolina State University, USA, 1997 Deutsche Übersetzung im DIN-Fachbericht 124 „Gestaltung barrierefreier Produkte“ • „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) 2.0, World Wide Web Consortium (W3C), 2008 Deutsche Übersetzung: „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ • (DIN EN) ISO 9241-171:2008 „Ergonomics of human– system interaction; Part 171: Guidance on software accessibility“ 17 Deutsche Übersetzung: „Ergonomie der MenschSystem-Interaktion – Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software • (DIN EN) ISO 9241-20:2008 „Ergonomics of human– system interaction; Part 20: Accessibility guidelines for information/communication technology (ICT) equipment and services“ Deutsche Übersetzung: „Ergonomie der Mensch– System–Interaktion - Leitlinien für die Zugänglichkeit der Geräte und Dienste in der Informations- und Kommunikationstechnologie“ • ISO/IEC Guide 71:2001 „Guidelines for standards developers to address the needs of older persons and persons with disabilities“ CEN/CENELEC Guide 6 ist das europäische Äquivalent zum Guide 71, die deutsche Fassung „Leitlinien für Normungsgremien zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen“ ist als DIN Fachbericht 131 veröffentlicht. • ISO TR 22411:2008 „Ergonomics data and guide lines for the application of ISO/IEC Guide 71 to products and services to address the needs of older persons and persons with disabilities“ Trotz ihres Titels sind Guide 71 und TR 22411 nicht nur für Standardisierer, sondern auch für Designer wichtig. Beide Dokumente werden zurzeit überarbeitet. 18 USA In den USA gibt es Gesetze, die das Thema Accessibility regeln. Die Regierungsbehörde Access Board entwickelt dazu entsprechende Standards und ist verantwortlich für deren Verbreitung und Anwendung. Zu den wichtigsten Accessibility-Standards gehören die Section 255 Guidelines zur Regelung der Barrierefreiheit von Telekommunikationsprodukten und -diensten sowie die Section-508-Standards zur Regelung der Barrierefreiheit von Produkten und Technologien, die von Regierungsbehörden beschafft werden, unter anderem Computerhard- und -software, Internetseiten, Telefonanlagen, Fax- und Kopiergeräte. Im Internet steht als zusätzlicher Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Section-508-Standards ein „Buy Accessible Wizard“ zur Verfügung; Unternehmen nutzen ein Voluntary Product Accessibility Template (VPAT) zur Selbsterklärung der AccessibilityEigenschaften ihrer Produkte. Zurzeit befinden sich die Section 508 bzw. die Section255-Accessibility-Standards in Überarbeitung, sie sollen zusammengefasst werden. Europa Die Europäische Kommission und der Europarat nutzen Direktiven, Mandate und andere Instrumente wie Fördermittel und -programme zur Förderung von behindertengerechten Lösungen, wobei die Begriffe „Design for All“ bzw. „Universal Design“ und in den letzten Jahren zunehmend „e–Inclusion“ verwendet werden. Aktuell existiert als wichtigstes Mandat im Bereich Acces sibility das Mandat 376: „Standardisation mandate to CEN, CENELEC and ETSI in support of European accessibility requirements for public procurement of products and services in the ICT domain“. Das Mandat ist ein finanzierter Arbeitsauftrag an die europäischen Standardisierungsgremien. Ziel ist es, nach US–Vorbild einen europaweit harmonisierten Mechanismus zu entwickeln, der bei öffentlichen Ausschreibungen Barriere freiheit als Vergabekriterium berücksichtigt. staatlichen Verpflichtungen bereits erfüllt sind oder noch erfüllt werden müssen. Die barrierefreie Gestaltung (§ 9) ist dabei nur ein Pfeiler des Gesamtkonzepts. Regulierung. Das deutsche Behindertengleich stellungsgesetz (BGG) vom Mai 2002 verpflichtet nach §7 die Behörden des Bundes, und somit auch ihre Auftragnehmer und Lieferanten, zur Barrierefreiheit. Zusätzlich wird die Wirtschaft direkt über das Instrument der Zielvereinbarung nach §5 des BGG zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet. Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) Neben Mandaten gibt es einige Richtlinien, die Accessibility-Aspekte enthalten oder direkten oder indirekten Bezug zur Barrierefreiheit haben und teilweise in den EU-Staaten, also auch in Deutschland, in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland UN–Konvention über die Rechte von Men schen mit Behinderungen. In Deutschland ist ein „Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ erarbeitet und am 15.06.2011 im Bundeskabinett beschlossen worden. Bund, Länder und Gemeinden sind dazu verpflichtet, für ihren Bereich zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewährleistet sind und in wieweit die in der UN-Konvention festgelegten ist die wichtigste Verordnung zum BGG. In ihr werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mit geringen Abweichungen in deutsches Recht umgesetzt. Die Novelle BITV 2.0, in der die seit Dezember 2008 gültigen WCAG 2.0 zur Anwendung kommen, soll im Sommer 2011 erlassen werden. Neu hinzu kommen Regelungen für Leichte Sprache (Zielgruppe Menschen mit Leseschwäche oder kognitiven Einschränkungen) und für Videos in deutscher Gebärdensprache (Zielgruppe gehörlose Menschen). Die einzelnen Bundesländer verfügen über eigene Gesetze, die die Landesbehörden und teilweise die Kommunen zur Barrierefreiheit verpflichten. 19 Barrierefreiheit praktisch umsetzen Accessibility–Experten werden häufig zu spät gerufen, wenn es darum geht, ein barrierefreies Produkt zu ent wickeln. Systementscheidungen stehen oft schon im Vorhinein fest, doch nicht auf jeder Plattform kann Universelles Design erfolgreich umgesetzt werden. Eine Faustregel besagt, dass Barrierefreiheit teuer und unzureichend wird, wenn sie im Nachhinein in ein Produkt „hineingetestet“ werden soll. Werden dagegen von Anfang an die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt, so bleibt die Barriere freiheit kostenneutral. Barrierefreiheit im Human Centered Design Das Ziel eines Human Centered Design (HCD) ist es, gebrauchstaugliche Produkte zu entwickeln. Dabei werden die potentiellen Benutzer eng in den Prozess eingebunden. In einem iterativen Prozess werden die Benutzeranforderungen ermittelt, in Produktentwürfe umgesetzt und nach einem Nutzertest verfeinert, bis die Lösung alle Anforderungen erfüllt. Der Prozess ist in der ISO–Norm 9241-210 beschrieben. 20 Barrierefreiheit ist ein Teil der Nutzeranforderungen. Barrierefreiheit in einen HCD–Prozess zu integrieren bedeutet, den größtmöglichen Nutzerkreis und einen erweiterten Nutzungskontext zu berücksichtigen. Inwieweit behinderte Nutzer in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen sind, ist abzuwägen. Anforderungen verstehen. Zu Beginn des HCD– Prozesses werden die Anforderungen der Benutzer vorwiegend im Hinblick auf das Fachkonzept erhoben. Die Thematisierung von Behinderungen stellt eine Erweiterung des Nutzungskontextes dar. Es ist festzustellen, welche Funktionseinschränkungen für die Nutzung der Anwendung relevant sind. Für ein öffent liches Informationssystem sind alle Nutzergruppen zu berücksichtigen, dagegen wird eine Grafiksoftware kaum von Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit genutzt werden können. Eine probate Methode zur Abwägung dieser Fragen ist die Einbeziehung eines Accessibility-Experten. Eine genauere Spezifikation der Anforderungen zur Barrierefreiheit erübrigt sich zumeist bzw. ist durch Verweis auf die Richtlinien abgedeckt. Dennoch kann es sinnvoll sein, bereits in dieser Phase behinderte Nutzer in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Vor allem eine im Universellen Design unerfahrene Projekt gruppe ist auf die persönliche Anschauung angewiesen, um besser zu verstehen, wie Menschen mit Behinderungen mit einem Produkt arbeiten. Eine Ausnahme machen Pilotanwendungen, aktuell sind dies die dynamischen Webanwendungen, bei denen die Techniken einer barrierefreien Gestaltung noch nicht ausgelotet sind. Hier ist die Teilnahme von behinderten Nutzern wichtig für die Gewinnung von Best Practices. Designlösung barrierefrei gestalten. Web designer und Softwareentwickler benötigen eine Expertise in den Praktiken der barrierefreien Gestaltung, die sie vorwiegend aus veröffentlichten Tutorien und Musterlösungen lernen können. Im iterativen Entwicklungsprozess werden oftmals bereits Zwischenlösungen in Nutzertests verifiziert. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen ist in dieser Phase nur dann sinnvoll, wenn auch die Zwischenlösungen barrierefrei sind. Bei ersten Entwürfen wie Diagrammen und Prototypen ist dies zumeist nicht der Fall. Zielerreichung überprüfen. Zur Evaluation der Designlösung kann man auf Methoden aus zwei Evaluationsklassen zurückgreifen: expertenbasierte Verfahren und Verfahren unter Nutzerbeteiligung. Auch die Barrierefreiheit wird mit vergleichbaren Methoden überprüft. Bei Internetseiten lässt sich ein großer Teil der Anforderungen durch den BITVTest abdecken, einer detaillierten Anleitung für den 21 Expertentest. Werden Menschen mit Behinderungen in Usability-Tests als Testpersonen eingesetzt, so sind spezielle Vorkehrungen zu treffen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass an den Testarbeitsplätzen assistierende Technologien installiert sind, und dass die Testpersonen mit dem jeweiligen Hilfsmittel vertraut sind. Erfahrungsgemäß kommen Evaluationsansätze, die nur expertenbasiert sind oder auf der Simulation von Behinderungen beruhen, zu schlechteren Ergebnissen als Ansätze, die Menschen mit Behinderungen im gesamten HCD-Prozess mit einbinden. So kann Barrierefreiheit im Human Centered Design integriert werden • Die bestehenden Usability-Richtlinien werden um die Anforderungen der Barrierefreiheit erweitert. • User Research berücksichtigt alle Gruppen von Benutzern, auch Benutzer mit Einschränkungen. • Arbeitsabläufe berücksichtigen auch den Gebrauch von assistierenden Technologien, z.B. Vergrößerungssoftware. • Verschiedene Nutzungsstrategien werden berücksichtigt, z.B. ausschließliche Tastaturbedienung. • Usability-–Tests werden auch mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt. 22 Methoden und Tools Methoden und Tools für die barrierefreie Gestaltung von Informationstechnik sind verschieden weit entwickelt. Während es für die Gestaltung barrierefreier Internetseiten eine Vielzahl an Ressourcen gibt, sind dynamische Webanwendungen eine Pionieraufgabe. Auch bei klassischen Computerprogrammen ist die Barrierefreiheit wenig beleuchtet. Barrierefreies Internet Das World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitet Standards und Richtlinien für das Internet. Die für die Barrierefreiheit zuständige Gruppe des W3C ist die Web Accessibility Initiative (WAI), die noch weitere Untergruppen einschließt. Die WAI erarbeitet u.a. die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die die Inhalte einer Webseite behandeln, und die Accessible Rich Internet Applications Suite (WAI-ARIA), die dynamische Webinhalte adressiert. Eine Vielzahl von Initiativen auf nationaler Ebene bemüht sich darum, Unterstützung zur Anwendung der Standards zu geben, und auch kommerzielle Dienstleistungs angebote sind reichlich vorhanden. Im Folgenden werden die wichtigsten Initiativen in Deutschland genannt. BITV–Test. Der allgemein anerkannte BITV–Test wurde im Auftrag der deutschen Bundesregierung vom BIK–Projekt erstellt, einem Konsortium der deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbände mit einem privaten Testinstitut. Basis ist die Barrierefreie Informa- tionstechnik–Verordnung (BITV). Das Testverfahren ist im Detail offengelegt und erläutert. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als „gut zugänglich“ bewertet, ab 95 Punkten als „sehr gut zugänglich“. Der BITV–Test ist Basis eines Prüfsiegels, aber ebenso zum Selbsttest geeignet. BIENE–Wettbewerb. Seit 2003 prämieren die ktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die A besten deutschsprachigen barrierefreien Angebote im Internet mit einer BIENE. BIENE steht für „Barriere freies Internet eröffnet neue Einsichten”. Das zugrundeliegende Testverfahren hat höhere Anforderungen als der BITV–Test, u. a. werden auch Nutzertests zur Verständlichkeit der Websites durchgeführt. Die Preisträger des BIENE–Wettbewerbs und auch die Nominierungen gelten als Referenzprojekte für Muster lösungen des barrierefreien Webdesigns. Einfach für alle. Die Website der Aktion Mensch ist das maßgebliche Fachportal für barrierefreies Web design. Hier werden Fachartikel und Tutorien veröffentlicht. Einfach für alle beobachtet weltweit die Accessibility–Blogs und gibt Hinweise auf Neuigkeiten zum Stand der Technik. Ein reichhaltiges Angebot von Open–Source–Tools erleichtert es Webdesignern, Barrierefreiheit während der Produktion umzusetzen. Empfehlenswert sind vor allem Browser–Erweiterungen, die auf einfache Weise genutzt werden können. Empfehlenswerte Prüf-Tools • Web Accessibility Toolbar http://www.wob11.de/watkomplett.html • Web Developer Toolbar https://addons.mozilla.org/de/firefox/ addon/toggle-web-developer-toolbar/ • Juicy Studio Accessibility Toolbar https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/ addon/juicy-studio-accessibility-too/ • Firebug - https://addons.mozilla.org/ en-US/firefox/addon/firebug/ • W3C–Validator - http://validator.w3.org • Contrast Analyser http://www.paciellogroup.com/resources/ contrast-analyser.html • PDF Accessibility Checker (PAC) http://www.access-for-all.ch/ch/pdf-werkstatt/ pdf-accessibility-checker-pac.html Dynamische Webanwendungen Während die Verfahren zur barrierefreien Gestaltung von Informations–Websites schon relativ ausgereift sind, stellen die dynamischen Webanwendungen im Moment noch eine Pionieraufgabe dar. Anwendungen wie Online–Editoren oder Routenplaner im Internet halten einige Herausforderungen für die Entwicklung einer barrierefreien Bedienoberfläche bereit. 23 Dynamische Webanwendungen stellen sich der Auf gabe, die Komplexität und den Bedienungskomfort klassischer Computerprogramme auf die allgemein verfügbare Plattform des Internetbrowsers zu übertragen. Verarbeitungsprozesse, die sonst serverseitig liefen, werden durch Javascript und AJAX direkt im Browser ausgeführt. Dabei ergeben sich einige Schwachstellen, die beim Einsatz von technischen Hilfen kritisch werden können. Lösungen für diese Aufgaben hält WAI-ARIA bereit, eine technische Spezifikation im Entwurfsstadium, die voraussichtlich 2011 ein empfohlener Webstandard des W3C sein wird. Sie enthält Ergänzungen für HTML/ XML, die auch mit Javascript eingesetzt werden können. Einige Javascript-Frameworks, insbesondere jQuery und die Yahoo User Interface Library (YUI), bemühen sich um die Bereitstellung barrierefreier Javascript-Routinen. Neue Bedienelemente. Bedienelemente wie z.B. Unter der Bezeichnung Rich Internet Applications (RIA) sind auch Anwendungen in Flash® und Silverlight® auf dem Markt, die sich als komfortablere Konkurrenz zu HTML und Javascript anbieten. Diese Plattformen beanspruchen ebenfalls eine Eignung für die barrierefreie Gestaltung, werden aber von der „Accessibility– Szene“, den engagierten Entwicklern, nicht in dem selben Maße angenommen wie die Standards des W3C. Diese „Webstandards“ entwickeln sich ebenfalls weiter. Für einige dynamische Funktionen, die zurzeit nur in Flash® realisiert werden können, wird es in Zukunft Lösungen in HTML5, CSS3 und Javascript geben. Schieberegler, die im Formularsatz von HTML nicht enthalten sind, müssen sich assistierenden Geräten in ihrer Funktion zu erkennen geben. Komplexität. Eine Vielfalt von Bedienfunktionen übersichtlich anzuordnen, ist häufig nur durch das Einund Ausblenden von Ebenen möglich. Geräte, die nur einen kleinen Ausschnitt des Bildschirms anzeigen, benötigen zusätzliche Orientierungshilfen. Nachladen von Informationen. Hierbei setzt das statische Konzept der Internetseite Grenzen, z.B. greift die Zurück-Navigation des Browsers bei solchen Änderungen nicht. Screenreader müssen Änderungen des Bildschirminhalts beobachten und dem Nutzer sofort oder auf Abfrage melden. Tastaturbedienung. Der Internetbrowser verfügt nur über eine eingeschränkte Tastatursteuerung. Komplexe Anwendungen benötigen eine Feinsteuerung, die mit Javascript realisiert werden muss. 24 Barrierefreie Computerprogramme Desktopanwendungen barrierefrei zu gestalten ist kein immenser Zusatzaufwand, wenn diese Anforderung frühzeitig im Entwicklungsprozess mit eingeplant wurde. Die wichtigste Vorentscheidung ist die Auswahl einer Plattform, die für die Nutzung mit technischen Hilfen geeignet ist. Die Hilfsmittelhersteller haben sich in der Vergangenheit auf Microsoft Windows® kon- zentriert und liefern Skripte für alle Anwendungen in diesem Betriebssystem. Für andere Plattformen ist die Unterstützung weniger gut entwickelt. Die Richtlinien für barrierefreie Computerprogramme sind in der ISO–Norm 9241-171 niedergelegt. Eine praktische Handreichung liegt in der IBM–Checkliste für barrierefreie Software vor, die auf der älteren US– Richtlinie Section 508 basiert. Grundsätzlich gelten die gleichen Anforderungen, wie sie für Webanwen dungen in den WCAG–Richtlinien beschrieben sind. Für den Test der Barrierefreiheit von Desktop–Software gibt es kaum Unterstützung durch automatische Tools. Der Test besteht im Wesentlichen in der Bedienung der Software mit der Tastatur, mit den Accessibility– Optionen des Betriebssystems und mit assistierenden Technologien. Ein effizientes und sicheres Testver fahren basiert auf Testszenarien, die an typischen Aufgaben orientiert sind. Spätestens in der Testphase sind Experten gefragt. Dies können externe Experten für Barrierefreiheit sein, unterstützt durch behinderte Nutzer, vor allem Blinde und Sehbehinderte, die die Software mit ihren Hilfsmitteln testen. Für die Umsetzung der Regeln in den verschiedenen Plattformen und Programmiersprachen gibt es An leitungen der jeweiligen Hersteller. Grundanforderungen für barrierefreie Computer programme: • Einhaltung der Gestaltungsprinzipien für Universelles Design • Vollständige Tastaturbedienbarkeit • Einhaltung der Betriebssystem-Standards für Bedien elemente • Beachtung der Accessibility–Optionen des Betriebs systems (Schriftvergrößerung, Kontrastmodus) • Barrierefreie Dokumentation Worauf Sie beim Testen von Desktop-Anwendungen achten sollten • Testen Sie typische Benutzungs– Szenarien mit allen Hilfsmitteln kom plett durch. • Ist der Fokus in Dialogen immer sichtbar? • Ist die Tab–Reihenfolge bei TastaturNavigation sinnvoll? • Sind alle Bedienelemente erkenn bar? • Testen Sie, ob die Accessibility-Opti onen des Betriebssystems vollständig benutzbar sind. 25 Universelles Design ist wirtschaftlich Barrierefreiheit ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das häufig als Sache des Staates angesehen wird. Die Wirtschaft steht dem Thema noch reserviert gegenüber, in Erstgesprächen neigen viele Auftraggeber dazu, auf die Barrierefreiheit aus Kostengründen zu verzichten. Dies ist jedoch kurzsichtig gedacht. Auch die kleinen Softwarehersteller und die Informationsanbieter im Internet profitieren davon, wenn sie ihre Produktion auf Barrierefreiheit umstellen. Besonders bei Online–Shops lassen sich die Vorteile der Barrierefreiheit eindrucksvoll nachweisen. Imageförderung. Unter den großen deutschen Unternehmen gibt es inzwischen einige, die sich für eine barrierefreie Internetpräsenz entschieden haben, so die Postbank, die Deutsche Bahn oder der Versandhändler Manufactum. Eine barrierefreie Website gilt als Indikator für Kundenorientierung und Vertrauenswürdigkeit. Mehr Besucher. Eine barrierefreie Website kann neue Kundengruppen erschließen. Dies wurde auf der Ebene der Zugriffszahlen vielfach nachgewiesen. In einer kürzlich veröffentlichten österreichischen Studie wurden nach dem barrierefreien Relaunch eines OnlineShops 6 % mehr Besucher, 22 % mehr wiederkehrende 26 Besucher und 43 % mehr Seitenzugriffe je Besuch verzeichnet. Diese Zahlen sprechen vor allem für eine intensivere Nutzung des Online–Shops durch die Besucher. Umsatzsteigerung. Der britische Blindenverband RNIB hat einige Wirtschaftsunternehmen beim barriere freien Relaunch ihrer Websites begleitet und den wirtschaftlichen Erfolg ausgewertet. Neben höheren Zugriffszahlen und gesteigerter Suchmaschinenakti vität konnte auch eine höhere Konversionsrate nachgewiesen werden, also ein größerer Erfolg der Web site. Der Umsatz eines Web–Shops konnte durch eine vereinfachte Produktsuche und einen optimierten Bestellablauf um rund 4 % gesteigert werden. Kostenreduzierung. Barrierefreie Websites sind standardkonform programmiert. Dies resultiert in schlanken Seiten, die rasch laden und weniger Speicher- und Transfervolumen in Anspruch nehmen. Die NetBank verzeichnete durch den barrierefreien Relaunch ihrer Website einen um 25 % verminderten Traffic, ähnliche Werte meldeten die Stadtportale von Hamburg und Wien. Bei stark beanspruchten Websites ist die Einsparung in den laufenden Betriebskosten erheblich. Höherer Return on Investment (ROI). Mehr Besucher, höherer Umsatz und verminderte Betriebskosten stehen der höheren Anfangsinvestition einer barrierefreien Website gegenüber. Die britische Supermarktkette Tesco und der Versicherungsdienstleister Legal & General haben belegt, dass die Investition in Barrierefreiheit sich durch einen höheren ROI auszahlt. Die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten und Webanwendungen hilft Nutzern ebenso wie Anbietern, ihre Ziele zu erreichen. Eine übersichtliche Darstellung von Informationen, eine einfache und verständliche Sprache, gut lesbare Informationen und wahrnehmbare Hilfen erhöhen die Zugänglichkeit und Gebrauchstauglichkeit auf Nutzerseite. Auf Anbieterseite bedeutet dies zufriedene Nutzer, ein positives Image und primär einen vergrößerten Absatzmarkt für Produkte und Dienstleistungen. Studien und Fallbeispiele machen deutlich, dass sich eine barrierefreie Gestaltung positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Anwendung auswirkt. Barrierefreiheit ist gut für alle. 27 Weiter lesen Empfehlungen für weiterführende Literatur: • W3C-WAI, Introduction to „How People with Disabilities use the Web”. http://www.w3.org/WAI/intro/people-use-web • Accessible Information and Communication Technologies: Benefits to Business and Society. Der Report vom März 2010 enthält zahlreiche Fallstudien und Success Stories aus Großbritannien. http://www.onevoiceict.org/tools/tools • IWP 56 (8/2005) Sonderheft „Barrierefreiheit im Internet“. Wiesbaden: Dinges & Frick. ISSN 1434-4653 Gastherausgeber sind Werner Schweibenz, Uni Saarbrücken, und Brigitte Bornemann-Jeske, BIT GmbH Hamburg. http://www.bit-informationsdesign.de/iwp-8-2005/ 28 • „Just Ask: Integrating Accessibility Throughout Design“ von Shawn Henry. Publisher: Lulu.com, Februar 2007 oder: http://www.uiAccess.com/JustAsk/ Basiswissen zur Integration von Accessibility in die unterschiedlichen Phasen des Human Centered Design Prozesses • Linkliste auf der Internetseite des AK Barrierefreiheit der German UPA: http://germanupa.de/arbeitskreise/barrierefreiheit Die Autoren Brigitte Bornemann ist ge- Constanze Weiland arbeitet schäftsführende Gesellschafterin der BIT Design für Barrierefreie Infor- seit 2007 im Accessibility Competence Center der Siemens AG, mationstechnik GmbH, Hamburg das bis 2011 vom C-LAB, dem und München. Sie ist AccessibilityConsultant seit 1988 mit Schwerpunkt auf Web und Software. Sie leitet die Internetagentur bit.informationsdesign und ist Mitglied im BIK 95plus–Kreis sowie im DIN Normenausschuss für Ergonomie / Accessibility. gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungslabor der Universität Paderborn und der Siemens AG, betrieben wurde. Sie ist Diplom-Informatikerin und Usability Consultant. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Accessibility- und Usability-Evaluierungen in kommerziellen und Forschungsprojekten. Darüber hinaus ist sie in der internationalen Accessibility-Standardisierung bei ISO/IEC aktiv. Petra Kowallik arbeitet als Senior Product Designer bei der Open Text Corporation, einem Hersteller von Software für Enterprise Content Management. Ihre Arbeits bereiche umfassen Customer Research, User Interface und User Interaction Design, und die Erstellung von User Experience Guidelines für Software–Oberflächen. Im Dezember 2009 hat sie den Arbeitskreis Barrierefreiheit gegründet und ist Mitglied im erweiterten Vorstand der G-UPA. Harald Weber leitet die Bereiche „Inclusive Design“ und „Arbeit und Soziales“ am Institut für Technologie und Arbeit (ITA) in Kaiserslautern. Er arbeitet auch als Projektmanager in der European Agency for Development in Special Needs Education (Dänemark). Zu seinen Interessen zählen Inclusive Design bzw. Design for All, Usability und Barrierefreiheit sowie der Einsatz von Informations- und Kommunikations technologien insbesondere in den Anwendungsfeldern Bildung und Arbeit. 29 Jan Entzminger kombiniert seit Peter Rozek arbeitet seit 2010 für 2001 die Welten Gebrauchstauglichkeit, Design und Barrierefreiheit im Internet. Die von ihm geführte blindwerk – neue medien KG hat sich auf die Beratung und Durchführung von Projekten für Hidden–Champions spezialisiert. 2006 gewann er die ecomplexx GmbH im Bereich Frontend-Entwicklung Schwerpunkt ist die barrierefreie und gebrauchstaugliche Entwicklung von Websites. Mit think green - neue Medien wurde er bereits in den Einkaufsführer Barrierefreies Internet aufgenommen und ist Unterstützer im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik. den BIENE–AWARD für barrierefreie Websites. Er ist itglied im BIK 95plus–Kreis, vertreten auf der Liste90+, M aufgenommen im „Barrierefreien Einkaufsführer“ und zertifiziert nach Section 508. Arkadiusz M. Frydyada de Piotrowski ist Diplom–Informa tiker und seit mehreren Jahren selbstständiger IT–Consultant. Seine Schwerpunkte sind E–Learning, Usa bility und Accessibility. Im September 2009 hat er auf der Mensch und Computer 2009 den Best Paper Award für den Beitrag „Benutzerprofile von Menschen mit Beeinträchtigungen/Fähigkeiten“ erhalten. Markus Erle leitet die Agentur Wertewerk, die sich ganz auf Barrierefreiheit für Web und PDF spezialisiert hat und bereits mehr fach den BIENE-AWARD gewinnen konnte. Er gehört zum BIK 95plusKreis und ist Unterstützer im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik. Als Berater, Projektleiter und Trainer teilt er sein Wissen ebenso wie als Autor im axesPDF-Blog oder des Kapitels „PDF umsetzen und prüfen“ in dem Standardwerk „Barrierefreiheit verstehen und umsetzen“ (Heidelberg 2011). 30 Impressum Fachschriften der German UPA Herausgegeben von German UPA e.V. Die Fachschrift ist als barrierefreie PDF-Version gemäß WCAG 2.0 AA und PDF/UA auf der Internet seite des AK Barrierefreiheit verfügbar. Band II - Barrierefreiheit – Universelles Design Bericht des Arbeitskreises Barrierefreiheit Autoren: B. Bornemann, J. Entzminger, M. Erle, A. Frydyada de Piotrowski, P. Kowallik, P. Rozek, H. Weber, C. Weiland Ansprechpartner: Petra Kowallik (AK Leitung) Veröffentlicht unter: Copyright © German UPA e.V. Alle Rechte vorbehalten. Gedruckt in Deutschland. Grafikdesign: UCDplus, Magdeburg Hafenstolz GbR, Hamburg Kontakt: German UPA e.V. Leitzstraße 45 D-70469 Stuttgart Herausgabedatum: September 2010 Zweite aktualisierte Auflage September 2011 31 German UPA e.V. Leitzstraße 45 | 70469 Stuttgart www.germanupa.de GERMAN UPA Usability Professionals' Association