KIEZ Arendsee e.V. - Sachsen
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KIEZ Arendsee e.V. - Sachsen
Barrierefreiheit geprüft Bericht KiEZ Arendsee 1/7 Bericht für den Gast Außenansicht des Eingangs Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Arendsee/Altmark e.V. Anschrift Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Arendsee/Altmark e.V. Am Lindenpark 4-7 39619 Arendsee Kontaktdaten Tel.: 039 38 49 83 0 E-Mail: [email protected] Web: www.kiez-arendsee.de © DSFT Berlin, Charlottenstraße 13, 10969 Berlin Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.4, Bericht PA-112-2014 vom 11.09.2015 Barrierefreiheit geprüft Bericht KiEZ Arendsee 2/7 Prüfergebnis Das Kinder- und Jugenderholungszentrum (KiEZ) Arendsee/Altmark e.V. wurde am 13.11.2014 durch einen zertifizierten Erheber evaluiert und durch die Prüfstelle mit dem Zertifikat „Barrierefreiheit geprüft“ teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung ausgezeichnet und darf das Kennzeichen von August 2015 bis Juli 2018 führen. Darüber hinaus liegen detaillierte Informationen vor für: Rollstuhlfahrer Menschen mit Hörbehinderung Gehörlose Menschen Menschen mit Sehbehinderung Blinde Menschen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Allergiker und Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten © DSFT Berlin, Charlottenstraße 13, 10969 Berlin Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.4, Bericht PA-112-2014 vom 11.09.2015 Barrierefreiheit geprüft Bericht KiEZ Arendsee 3/7 Alle mit dem System „Reisen für Alle“ zertifizierten Betriebe und Orte erfüllen folgende Kriterien: Die Daten und Angaben zur Barrierefreiheit wurden von externen, speziell geschulten Erhebern vor Ort erhoben und geprüft. Es handelt sich um keine Selbsteinschätzung des Betriebs. Die Daten zur Barrierefreiheit liegen im Detail vor und können von Gästen eingesehen werden. Mindestens ein Mitarbeiter des Betriebes hat an einer Schulung zum Thema „Barrierefreiheit als Komfort- und Qualitätsmerkmal“ teilgenommen. Informationen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“. Einzelne Bereiche erfüllen weitere Qualitätskriterien für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer. In der Tabelle „Überblick über das Prüfergebnis“ haben wir die Ergebnisse für die verschiedenen Bereiche zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Teilergebnisse für das Prüfergebnis relevant sind; so werden beispielsweise bei einem Museum das Gastronomieangebot sowie der Shop nicht einbezogen, da diese nicht alleiniger Anlass des Besuchs sind, sondern ein ergänzendes Angebot darstellen. Sofern Alternativen zur Verfügung stehen, beispielsweise ein zweites öffentliches WC, so wird die insgesamt bessere Bewertung in das Prüfergebnis einbezogen. Unter „Beschreibung des Betriebes“ finden Sie eine kurze Zusammenfassung zu den Gegebenheiten des Betriebes. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zu den Gegebenheiten vor Ort zu Verfügung. Anhand der vorliegenden verlässlichen Informationen können Sie selbst entscheiden, ob die Barrierefreiheit für Ihre Anforderungen ausreicht. © DSFT Berlin, Charlottenstraße 13, 10969 Berlin Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.4, Bericht PA-112-2014 vom 11.09.2015 Barrierefreiheit geprüft Bericht KiEZ Arendsee 4/7 Überblick über das Prüfergebnis Bemerkungen Teilergebnisse: Parkplatz Eingang und Rezeption Bungalow Nr. 16 - - - u.a. Bewegungsflächen teils unter 120 cm x 120 cm, WC Bungalow Nr. 17 - - - - - WC für Menschen mit Behinderung beim Speisesaal - - - Seminarraum „Waldzimmer“ Speisesaal nicht anfahrbar Keine unterfahrbaren Tische vorhanden u.a. Bewegungsflächen teils unter 120 cm x 120 cm Tabelle 1: Überblick über das Prüfergebnis Erläuterung der Piktogramme teilweise barrierefrei und barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung (Menschen, die zeitweise auch auf einen nicht motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können) teilweise barrierefrei und barrierefrei für Rollstuhlfahrer (Menschen, die gehunfähig und ständig auf einen, ggf. auch motorisierten, Rollstuhl angewiesen sind) Die Qualitätskriterien für die jeweilige Kennzeichnung finden Sie unter www.reisen-für-alle.de. © DSFT Berlin, Charlottenstraße 13, 10969 Berlin Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.4, Bericht PA-112-2014 vom 11.09.2015 Barrierefreiheit geprüft Bericht KiEZ Arendsee 5/7 Beschreibung des Betriebes Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung. Es sind Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden. Der Zugang zum Empfangsgebäude und den Bungalows 16 und 17 ist schwellenlos. Ebenso sind alle für den Gast nutzbaren Zimmer schwellenlos zu erreichen. Einzig zum Speisesaal ist eine Türschwelle von 4 cm vorhanden. Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. Flure und Wege sind meist mindestens 160 cm breit. Bungalow 16 und Bungalow 17 Es ist kein Pflegebett verfügbar. In den Schlafzimmern sind Etagenbetten. Das WC ist 53 cm tief. Haltegriffe sind beidseitig vorhanden. Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar. Die Dusche ist stufenlos zugänglich. Die Duschfläche beträgt 120 cm x 120 cm. Ein Duschstuhl ist vorhanden. Es sind keine Haltegriffe in der Dusche vorhanden. WC für Menschen mit Behinderung Das WC ist einseitig anfahrbar. Haltegriffe sind beidseitig vorhanden. © DSFT Berlin, Charlottenstraße 13, 10969 Berlin Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.4, Bericht PA-112-2014 vom 11.09.2015 Barrierefreiheit geprüft Bericht KiEZ Arendsee 6/7 Informationen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen Beschreibung des Betriebes Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung. Es gibt keine induktive Höranlage. In den Schlafzimmern der Bungalows 16 und 17 ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. Das Anklopfen an der Bungalow- bzw. Zimmertür wird nicht durch ein Blinksignal angezeigt. Speisesaal Es sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden. Es gibt Tische, bei denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. Eine elektroakustische Beschallung ist nicht vorhanden. Informationen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen Beschreibung des Betriebes Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung. Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden. Wege im Außenbereich weisen eine gut sicht- und tastbare Gehwegbegrenzung auf. Nur bei dem Weg zur Rezeption ist die Begrenzung nur eingeschränkt gut tastbar. © DSFT Berlin, Charlottenstraße 13, 10969 Berlin Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.4, Bericht PA-112-2014 vom 11.09.2015 Barrierefreiheit geprüft Bericht KiEZ Arendsee 7/7 Es ist kein Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden. Der Eingangsbereich bzw. Rezeptionsbereich ist visuell kontrastreich gestaltet. Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift vorhanden. Die Wand kann in Bungalows teilweise als Orientierungsleitlinie genutzt werden. Es sind keine Hindernisse, z.B. in den Weg ragende Gegenstände, vorhanden. Die Bedienelemente in den Bungalows 16 und 17 sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Beschreibung des Betriebes Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Im separaten Dokument „Detailinformationen“ stehen Ihnen ausführliche Beschreibungen zur Verfügung. Bei Wegen ist das jeweilige Ziel in Sichtweite. Name und Logo sind am Eingangsbereich klar erkennbar. Es sind keine Informationen in leichter Sprache vorhanden oder mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt. Es gibt kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem. © DSFT Berlin, Charlottenstraße 13, 10969 Berlin Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.4, Bericht PA-112-2014 vom 11.09.2015