Im Internet ohne Abmahnung - Handwerkskammer Wiesbaden
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Im Internet ohne Abmahnung - Handwerkskammer Wiesbaden
Im Internet ohne Abmahnung Tipps zur Erstellung und Pflege Ihrer Homepage Handwerkskammer Wiesbaden • Bierstadter Straße 45 • 65189 Wiesbaden • Telefon 0611 136-0 • Telefax 0611 136-155 • [email protected] • www.hwk-wiesbaden.de Wie erstelle ich eine rechtlich einwandfreie Homepage? Immer mehr Firmen präsentieren sich im Internet. Das geht von einfachen Webseiten mit einer bloßen Darstellung des Unternehmens bis hin zu komplexen Internetauftritten mit ausgeklügelten Produktinformationen und teilweise sogar der Möglichkeit, alle oder einige Produkte online zu bestellen. Allerdings ist dabei eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen zu beachten. Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften können Schadensersatzansprüche und Bußgelder auslösen. Am häufigsten ist aber wohl, dass man eine Abmahnung wegen angeblicher Rechtsverstöße erhält, kombiniert mit der Aufforderung, die Kosten für die Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Dabei kommen schnell einige Tausend Euro zusammen. Die wichtigsten Regeln für Ihren Auftritt im Internet haben wir hier für Sie zusammengestellt. 1. Domainwahl Vermeiden Sie Fehler bei der Domainwahl. Der Name der Domain (z. B. www.handwerk-IhrName.de) ist von großer Bedeutung. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, wie schnell und einfach der Internetauftritt gefunden werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie keine geschützten Marken anderer Unternehmen verwenden, denn dann drohen Abmahnungen wegen Marken- oder Namensrechtsverletzungen. Eine Recherche, ob die in Aussicht genommene Domain Markenrechte verletzt, können Sie bei speziellen Dienstleistern in Auftrag geben (im Internet unter „Markenrecherche" oder „Domainrecherche") oder selber beim Deutschen Patent- und Markenamt unter www.dpma.de vornehmen. Ob die gewünschte Domain schon vergeben ist, können Sie unter www.denic.de nachprüfen. Vorsicht! Alleine der Umstand, dass eine Domain noch nicht vergeben ist, bedeutet nicht, dass sie nicht markenrechtlich geschützt ist. 2. Impressum Achten Sie auf das richtige Impressum. Bereits seit 2002 muss jede Webseite, die nicht rein privat ist, ein Impressum aufweisen. Der Inhalt ist nicht frei gestaltbar, sondern ergibt sich zwingend aus dem Telemediengesetz (TMG). Die Pflichtangaben sind je nach Gesellschaftsform sehr unterschiedlich. Wie Ihr Impressum aussehen soll, finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer www.hwk-wiesbaden.de im Downloadbereich der Rechtsberatung unter Impressumspflicht und ergänzend die DienstleistungsInformationspflichten-Verordnung. Das Fehlen eines ordnungsgemäßen Impressums führt immer wieder zu kostspieligen Abmahnungen. 3. Platzierung des Impressums Platzieren Sie das Impressum richtig. Das TMG schreibt vor, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss. Was darunter zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht genauer dargestellt. Das hat zu unterschiedlichen Urteilen der Gerichte geführt. Am sichersten ist es, auf jeder (Startund Unter-) Seite einen Link zum Impressum zu setzen, möglichst immer von der gleichen Stelle. Seite 2 von 6 4. Stadtpläne Stolpern Sie nicht in die Stadtplanfalle. Eine Übersicht über die Lage des Geschäfts ist eine gute Idee. Dabei ist das Verwenden von Stadtplanausschnitten ohne Genehmigung des Verlags unzulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslöst. Besser ist es, sich entweder vorher mit dem entsprechenden Verlag abzustimmen oder selbst eine Skizze zu gestalten. Ähnliches gilt für fremde Texte, Grafiken, Linksammlungen usw. Tipp: Google Maps bieten kostenfreie Möglichkeiten zur Einbettung individualisierter Karten auf Ihrer Website. 5. Lizenzrechte Achten Sie bei Bildern auf Lizenzrechte. Die Übernahme von Fotos von anderen Internetseiten oder sonstigen Quellen ohne Genehmigung stellt gleichfalls eine Urheberrechtsverletzung dar. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie selbst gemachte Fotos verwenden oder Fotos aus den großen Bildagenturen (wie z. B. http://www.flickr.com/, http://www.istockphoto.com/index.php oder http://www.photocase.com/de/ ; www.picsearch.de oder www.pixelio.de) im Internet beziehen. Gegen eine Lizenzgebühr dürfen Sie diese Fotos dann verwenden. Achten Sie dabei auf die gegebenen Einschränkungen. 6. Überprüfung der Seite Wenn Sie die Pflege Ihres Internetauftritts einem externen Dienstleister übertragen haben, sollten Sie die Internetseiten und seine Arbeit regelmäßig prüfen. Sie haften nämlich zumindest mit für Rechtsverstöße, die dieser begeht, indem er z. B. Bilder einsetzt, ohne entsprechende Rechte an ihnen zu besitzen. 7. Haftungsausschluss Formulieren Sie einen Haftungsausschluss. Wenn Sie auf Ihrer Internetseite Links (Verweise) auf andere Internetseiten haben, sollten Sie einen Haftungsausschluss formulieren. Aus diesem geht hervor, dass Sie auf die Inhalte und Gestaltung der verlinkten Seiten keinerlei Einfluss haben, sondern deren Betreiber für diese verantwortlich sind, Sie sich deren Inhalte und Gestaltung nicht zu eigen machen und die Links sofort entfernen werden, wenn Sie Informationen darüber erhalten, dass die verlinkten Seiten Rechtsverletzungen auslösen. Ob ein solcher Haftungsausschluss in jedem Fall von der Haftung befreit, ist aber noch nicht endgültig geklärt. 8. Widerrufsbelehrung Wenn Produkte im Versandhandel angeboten werden, müssen sie nach der BGBInformationspflichtenverordnung die Kunden über Widerrufs- und Rücknahmepflichten informieren. Diese sind als Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung beigefügt. Sie finden die zurzeit aktuellen Texte im Internet unter http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/UnerwuenschteTelefonwerbung/_doc/Informationspflichten_nach_b %C3%BCrgerlichem_Recht_und_Musterbelehrungen_doc.html. Es wird diskutiert, die Mustertexte aus dem Status einer Verordnung zum Gesetz zu befördern, um die Rechtssicherheit für die Verwender weiter zu erhöhen. Seite 3 von 6 9. Preisangaben Machen Sie bei Preisangaben alles richtig. Entscheidend sind §§ 1 und 2 PreisangabenVO (PAngV). Danach muss der Endpreis angegeben werden, also der Preis inklusive MwSt und aller anderen Bestandteile. Es darf der Hinweis nicht fehlen, dass der Preis die MwSt und (gegebenenfalls) weitere Bestandteile enthält. Anfallende Versandkosten müssen genau - auch im Hinblick auf ihre Höhe - beziffert werden. Nach einer Entscheidung des BGH vom 4. Oktober 2007 müssen sich die Angaben zur Umsatzsteuer und die Versandkosten nicht jeweils unmittelbar neben den Preisen der einzelnen Waren befinden. Für das höchste deutsche Zivilgericht werden die Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV z. B. auch durch eine so genannte Sternchen-Fußnote auf derselben Seite oder durch einen eindeutigen Link auf eine nachgeordnete Seite erfüllt. Es reicht aus, wenn diese Angaben alsbald und leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite zu finden sind, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Wenn weitere Recherchen erforderlich sind, reicht das nicht. 10. Datenschutz Über diese Daten müssen Sie Kunden informieren. Wenn Sie auf Ihren Seiten Kundendaten sammeln, z. B. bei der Bestellung von Produkten oder einem Newsletter, haben die Kunden Anspruch auf Information über Art und Umfang der gespeicherten Daten. Nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz müssen Sie den Kunden, wenn er es verlangt, schriftlich konkret über folgende Daten informieren: Um welche Daten handelt es sich? Wer erhält, verarbeitet oder nutzt die Daten? Warum sind die Daten gespeichert? (konkreter Zweck) Woher stammen die Daten? Wenn Sie die Daten weiter gegeben haben, an wen? Für die Auskunft dürfen Sie keine Kosten berechnen. Klären Sie insbesondere vor dem Einbinden fremder Tracking-Werkzeuge (damit werden Statistiken über die Anzahl der Besuche, Verweildauer und vieles mehr erstellt), ob alle datenschutzrechtlichen Auflagen beachtet werden. 11. Haben Sie noch Fragen oder wer kann Ihnen weiterhelfen? Kostenlose oder kostengünstige Beratung finden Sie über: BIEG Hessen Beratungs- und Informationszentrum elektronischer Geschäftsverkehr www.bieg-hessen.de EC-M Beratungszentrum elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen www.ec-m.de Seite 4 von 6 Wie kann ich meine Internetseite überprüfen lassen? 1. Der eigene Internetauftritt „Handwerk goes to Internet“. Was vor zehn Jahren noch als Spinnerei angesehen wurde, ist längst Realität geworden. Ein großer Teil der Handwerksbetriebe korrespondiert nicht nur per E-Mail, sondern ist mit einer eigenen Präsentation im world wide web vertreten. Der eigene Internetauftritt ist eine besonders kostengünstige und schnelle Methode, um an Kunden zu gelangen und über die eigene Firma und ihr Angebot zu informieren. Ob als elektronische Visitenkarte oder als zusätzlicher Vertriebskanal – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Wer einen Schritt weiter geht, nutzt das Internet für einen Webshop, einen Newsletter oder stellt interessante Links auf die eigene Homepage. 2. Der Kunde Bevor der Auftraggeber den Zuschlag gibt, verschafft er sich einen genauen Marktüberblick – natürlich im Netz. Gerade ernsthafte Interessenten nutzen so das Internet, um einen möglichen Anbieter zu finden. Hier gilt es, den richtigen Eindruck beim Kunden zu vermitteln. Aber nicht nur Händler müssen sich mit den Finessen und Fallen des Internetauftritts beschäftigen, sondern verstärkt auch Handwerksunternehmer, selbst wenn sie sich ausschließlich als beim Kunden tätige Dienstleister verstehen. 3. Probleme vieler Internetseiten Häufig nutzen Betriebe die Potenziale eines Internetauftritts nicht aus. Schlechte Bedienbarkeit, inhaltsleere Texte, amateurhaftes Layout und mangelnde Aktualität sind typische Fehler. Vor allem kleine Unternehmen tun sich hier noch schwer. Es fehlt dort verständlicherweise das nötige Knowhow und die Zeit, sich ausführlich mit dem eigenen Internetauftritt zu beschäftigen. Schließlich kann sich ein kleines Unternehmen keine eigene IT-Abteilung leisten, die entsprechende Projekte durchführt und begleitet. Im schlimmsten Fall verfehlt die Homepage komplett Ihren Zweck und geht „nach hinten los“. Dann wird der eigene Webauftritt zur Antiwerbung. 4. Lösung: Homepagecheck Damit es nicht soweit kommt, bietet Ihnen die Handwerkskammer Wiesbaden die Möglichkeit, Ihre Unternehmenspräsentation prüfen zu lassen. Der Internetauftritt wird in Einzelgesprächen auf verschiedene Aspekte wie Gestaltung, Werbewirkung, Funktionalität und Rechtssicherheit überprüft. In der Beratung wird mit „offenem Visier gesprochen“, d. h. Anregungen und konstruktive Kritik werden Ihnen direkt vermittelt. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Homepage neutral und kostenfrei beurteilen zu lassen. Sie erhalten wertvolle Tipps zur Optimierung, Aktualisierung und Pflege Ihres Internetauftritts. Seite 5 von 6 5. Ihr Termin für den Homepagecheck Folgende Angaben benötigen wir: Firma, Teilnehmer, Adresse, Telefon und – ganz wichtig – Ihre Internetadresse. Bitte vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin telefonisch bei: Bianka Sterzel Telefon 0611 136-161 Telefax 0611 136-8161 [email protected] Die Beratungen finden jeden zweiten Dienstag im Monat ab 9 Uhr wechselweise in Wiesbaden und Wetzlar statt. Die reine Beratungszeit beträgt ca. 45 Minuten. Ansprechpartner Peter Domaschka Telefon 0611 136-163 Telefax 0611 136-8163 [email protected] Seite 6 von 6