Im Internet ohne Abmahnung - Handwerkskammer Wiesbaden

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Im Internet ohne Abmahnung - Handwerkskammer Wiesbaden
Im Internet ohne Abmahnung
Tipps zur Erstellung und Pflege Ihrer Homepage
Handwerkskammer Wiesbaden • Bierstadter Straße 45 • 65189 Wiesbaden •
Telefon 0611 136-0 • Telefax 0611 136-155 • [email protected] • www.hwk-wiesbaden.de
Wie erstelle ich eine rechtlich einwandfreie Homepage?
Immer mehr Firmen präsentieren sich im Internet. Das geht von einfachen Webseiten mit einer bloßen
Darstellung des Unternehmens bis hin zu komplexen Internetauftritten mit ausgeklügelten Produktinformationen
und teilweise sogar der Möglichkeit, alle oder einige Produkte online zu bestellen. Allerdings ist dabei eine
Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen zu beachten. Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften können
Schadensersatzansprüche und Bußgelder auslösen. Am häufigsten ist aber wohl, dass man eine Abmahnung
wegen angeblicher Rechtsverstöße erhält, kombiniert mit der Aufforderung, die Kosten für die Abmahnung und
im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Dabei kommen schnell einige Tausend Euro zusammen.
Die wichtigsten Regeln für Ihren Auftritt im Internet haben wir hier für Sie zusammengestellt.
1. Domainwahl
Vermeiden Sie Fehler bei der Domainwahl. Der Name der Domain (z. B. www.handwerk-IhrName.de) ist von
großer Bedeutung. Er ist unter anderem dafür verantwortlich, wie schnell und einfach der Internetauftritt
gefunden werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie keine geschützten Marken anderer Unternehmen
verwenden, denn dann drohen Abmahnungen wegen Marken- oder Namensrechtsverletzungen. Eine
Recherche, ob die in Aussicht genommene Domain Markenrechte verletzt, können Sie bei speziellen
Dienstleistern in Auftrag geben (im Internet unter „Markenrecherche" oder „Domainrecherche") oder selber beim
Deutschen Patent- und Markenamt unter www.dpma.de vornehmen. Ob die gewünschte Domain schon
vergeben ist, können Sie unter www.denic.de nachprüfen. Vorsicht! Alleine der Umstand, dass eine Domain
noch nicht vergeben ist, bedeutet nicht, dass sie nicht markenrechtlich geschützt ist.
2. Impressum
Achten Sie auf das richtige Impressum. Bereits seit 2002 muss jede Webseite, die nicht rein privat ist, ein
Impressum aufweisen. Der Inhalt ist nicht frei gestaltbar, sondern ergibt sich zwingend aus dem
Telemediengesetz (TMG). Die Pflichtangaben sind je nach Gesellschaftsform sehr unterschiedlich. Wie Ihr
Impressum aussehen soll, finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer www.hwk-wiesbaden.de im
Downloadbereich der Rechtsberatung unter Impressumspflicht und ergänzend die DienstleistungsInformationspflichten-Verordnung.
Das Fehlen eines ordnungsgemäßen Impressums führt immer wieder zu kostspieligen Abmahnungen.
3. Platzierung des Impressums
Platzieren Sie das Impressum richtig. Das TMG schreibt vor, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar" sein muss. Was darunter zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht genauer
dargestellt. Das hat zu unterschiedlichen Urteilen der Gerichte geführt. Am sichersten ist es, auf jeder (Startund Unter-) Seite einen Link zum Impressum zu setzen, möglichst immer von der gleichen Stelle.
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4. Stadtpläne
Stolpern Sie nicht in die Stadtplanfalle. Eine Übersicht über die Lage des Geschäfts ist eine gute Idee. Dabei ist
das Verwenden von Stadtplanausschnitten ohne Genehmigung des Verlags unzulässig und stellt eine
Urheberrechtsverletzung dar, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslöst. Besser ist es, sich
entweder vorher mit dem entsprechenden Verlag abzustimmen oder selbst eine Skizze zu gestalten. Ähnliches
gilt für fremde Texte, Grafiken, Linksammlungen usw.
Tipp: Google Maps bieten kostenfreie Möglichkeiten zur Einbettung individualisierter Karten auf Ihrer Website.
5. Lizenzrechte
Achten Sie bei Bildern auf Lizenzrechte. Die Übernahme von Fotos von anderen Internetseiten oder sonstigen
Quellen ohne Genehmigung stellt gleichfalls eine Urheberrechtsverletzung dar. Auf der sicheren Seite sind Sie,
wenn Sie selbst gemachte Fotos verwenden oder Fotos aus den großen Bildagenturen (wie z. B.
http://www.flickr.com/, http://www.istockphoto.com/index.php oder http://www.photocase.com/de/ ;
www.picsearch.de oder www.pixelio.de) im Internet beziehen. Gegen eine Lizenzgebühr dürfen Sie diese Fotos
dann verwenden. Achten Sie dabei auf die gegebenen Einschränkungen.
6. Überprüfung der Seite
Wenn Sie die Pflege Ihres Internetauftritts einem externen Dienstleister übertragen haben, sollten Sie die
Internetseiten und seine Arbeit regelmäßig prüfen. Sie haften nämlich zumindest mit für Rechtsverstöße, die
dieser begeht, indem er z. B. Bilder einsetzt, ohne entsprechende Rechte an ihnen zu besitzen.
7. Haftungsausschluss
Formulieren Sie einen Haftungsausschluss. Wenn Sie auf Ihrer Internetseite Links (Verweise) auf andere
Internetseiten haben, sollten Sie einen Haftungsausschluss formulieren. Aus diesem geht hervor, dass Sie auf
die Inhalte und Gestaltung der verlinkten Seiten keinerlei Einfluss haben, sondern deren Betreiber für diese
verantwortlich sind, Sie sich deren Inhalte und Gestaltung nicht zu eigen machen und die Links sofort entfernen
werden, wenn Sie Informationen darüber erhalten, dass die verlinkten Seiten Rechtsverletzungen auslösen. Ob
ein solcher Haftungsausschluss in jedem Fall von der Haftung befreit, ist aber noch nicht endgültig geklärt.
8. Widerrufsbelehrung
Wenn Produkte im Versandhandel angeboten werden, müssen sie nach der BGBInformationspflichtenverordnung die Kunden über Widerrufs- und Rücknahmepflichten informieren. Diese sind
als Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung beigefügt. Sie finden die zurzeit aktuellen Texte im
Internet unter
http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/UnerwuenschteTelefonwerbung/_doc/Informationspflichten_nach_b
%C3%BCrgerlichem_Recht_und_Musterbelehrungen_doc.html.
Es wird diskutiert, die Mustertexte aus dem Status einer Verordnung zum Gesetz zu befördern, um die
Rechtssicherheit für die Verwender weiter zu erhöhen.
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9. Preisangaben
Machen Sie bei Preisangaben alles richtig. Entscheidend sind §§ 1 und 2 PreisangabenVO (PAngV). Danach
muss der Endpreis angegeben werden, also der Preis inklusive MwSt und aller anderen Bestandteile. Es darf
der Hinweis nicht fehlen, dass der Preis die MwSt und (gegebenenfalls) weitere Bestandteile enthält. Anfallende
Versandkosten müssen genau - auch im Hinblick auf ihre Höhe - beziffert werden. Nach einer Entscheidung des
BGH vom 4. Oktober 2007 müssen sich die Angaben zur Umsatzsteuer und die Versandkosten nicht jeweils
unmittelbar neben den Preisen der einzelnen Waren befinden. Für das höchste deutsche Zivilgericht werden die
Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV z. B. auch durch eine so genannte Sternchen-Fußnote auf derselben
Seite oder durch einen eindeutigen Link auf eine nachgeordnete Seite erfüllt. Es reicht aus, wenn diese
Angaben alsbald und leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite
zu finden sind, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Wenn weitere
Recherchen erforderlich sind, reicht das nicht.
10. Datenschutz
Über diese Daten müssen Sie Kunden informieren. Wenn Sie auf Ihren Seiten Kundendaten sammeln, z. B. bei
der Bestellung von Produkten oder einem Newsletter, haben die Kunden Anspruch auf Information über Art und
Umfang der gespeicherten Daten. Nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz müssen Sie den Kunden, wenn er es
verlangt, schriftlich konkret über folgende Daten informieren:
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Um welche Daten handelt es sich?
Wer erhält, verarbeitet oder nutzt die Daten?
Warum sind die Daten gespeichert? (konkreter Zweck)
Woher stammen die Daten?
Wenn Sie die Daten weiter gegeben haben, an wen?
Für die Auskunft dürfen Sie keine Kosten berechnen.
Klären Sie insbesondere vor dem Einbinden fremder Tracking-Werkzeuge (damit werden Statistiken über die
Anzahl der Besuche, Verweildauer und vieles mehr erstellt), ob alle datenschutzrechtlichen Auflagen beachtet
werden.
11. Haben Sie noch Fragen oder wer kann Ihnen weiterhelfen?
Kostenlose oder kostengünstige Beratung finden Sie über:
BIEG Hessen Beratungs- und Informationszentrum elektronischer Geschäftsverkehr
www.bieg-hessen.de
EC-M Beratungszentrum elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen
www.ec-m.de
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Wie kann ich meine Internetseite überprüfen lassen?
1. Der eigene Internetauftritt
„Handwerk goes to Internet“. Was vor zehn Jahren noch als Spinnerei angesehen wurde, ist längst Realität
geworden. Ein großer Teil der Handwerksbetriebe korrespondiert nicht nur per E-Mail, sondern ist mit einer
eigenen Präsentation im world wide web vertreten.
Der eigene Internetauftritt ist eine besonders kostengünstige und schnelle Methode, um an Kunden zu gelangen
und über die eigene Firma und ihr Angebot zu informieren. Ob als elektronische Visitenkarte oder als
zusätzlicher Vertriebskanal – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.
Wer einen Schritt weiter geht, nutzt das Internet für einen Webshop, einen Newsletter oder stellt interessante
Links auf die eigene Homepage.
2. Der Kunde
Bevor der Auftraggeber den Zuschlag gibt, verschafft er sich einen genauen Marktüberblick – natürlich im Netz.
Gerade ernsthafte Interessenten nutzen so das Internet, um einen möglichen Anbieter zu finden.
Hier gilt es, den richtigen Eindruck beim Kunden zu vermitteln.
Aber nicht nur Händler müssen sich mit den Finessen und Fallen des Internetauftritts beschäftigen, sondern
verstärkt auch Handwerksunternehmer, selbst wenn sie sich ausschließlich als beim Kunden tätige Dienstleister
verstehen.
3. Probleme vieler Internetseiten
Häufig nutzen Betriebe die Potenziale eines Internetauftritts nicht aus. Schlechte Bedienbarkeit, inhaltsleere
Texte, amateurhaftes Layout und mangelnde Aktualität sind typische Fehler.
Vor allem kleine Unternehmen tun sich hier noch schwer. Es fehlt dort verständlicherweise das nötige Knowhow und die Zeit, sich ausführlich mit dem eigenen Internetauftritt zu beschäftigen. Schließlich kann sich ein
kleines Unternehmen keine eigene IT-Abteilung leisten, die entsprechende Projekte durchführt und begleitet.
Im schlimmsten Fall verfehlt die Homepage komplett Ihren Zweck und geht „nach hinten los“. Dann wird der
eigene Webauftritt zur Antiwerbung.
4. Lösung: Homepagecheck
Damit es nicht soweit kommt, bietet Ihnen die Handwerkskammer Wiesbaden die Möglichkeit, Ihre
Unternehmenspräsentation prüfen zu lassen. Der Internetauftritt wird in Einzelgesprächen auf verschiedene
Aspekte wie Gestaltung, Werbewirkung, Funktionalität und Rechtssicherheit überprüft. In der Beratung wird mit
„offenem Visier gesprochen“, d. h. Anregungen und konstruktive Kritik werden Ihnen direkt vermittelt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Homepage neutral und kostenfrei beurteilen zu lassen. Sie erhalten wertvolle
Tipps zur Optimierung, Aktualisierung und Pflege Ihres Internetauftritts.
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5. Ihr Termin für den Homepagecheck
Folgende Angaben benötigen wir:
Firma, Teilnehmer, Adresse, Telefon und – ganz wichtig – Ihre Internetadresse.
Bitte vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin telefonisch bei:
Bianka Sterzel
Telefon 0611 136-161
Telefax 0611 136-8161
[email protected]
Die Beratungen finden jeden zweiten Dienstag im Monat ab 9 Uhr wechselweise in Wiesbaden und Wetzlar
statt. Die reine Beratungszeit beträgt ca. 45 Minuten.
Ansprechpartner
Peter Domaschka
Telefon 0611 136-163
Telefax 0611 136-8163
[email protected]
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