Handlungsleitfaden für Schüler/innen mit besonderen
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Handlungsleitfaden für Schüler/innen mit besonderen
Handlungsleitfaden für Schüler/innen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 1 Schule mit Förderschwerpunkt Lernen – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Passauer Straße 48 Tel: 06134 5669712 Email: [email protected] 55246 Mainz-Kostheim Fax: 06134 5669717 www.albert-schweitzer-schule-wiesbaden.de Schulbezogenes Förderkonzept 1. LRR-Beauftragte Eine qualifizierte Lehrkraft als Ansprechpartner für LRR , deren Auftrag ist Beratung der Kolleg/innen (Diagnostik, Förderung, Nachteilsausgleich, Leistungsbewertung und Zeugnisse, rechtliche Fragen) ggf. Durchführung/ Auswertung von Diagnostik Fortbildung in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben, Rechnen sowie rechtlicher Grundlagen Ansprechpartner für BFZ , Schulpsycholog/innen 2. Förderdiagnostik durch die allgemeine Schule Bei Schulanmeldung, spätestens Anfang der ersten Klasse Erhebung der Lernausgangslage o Einschätzung des Entwicklungsstandes entsprechend den Entwicklungsstufen beim Schriftspracherwerb und beim Rechnen o Sprachlicher Entwicklungsstand (Wichtige Differentialdiagnostik auch bei Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache) o Kognitiver Entwicklungsstand o Emotional-sozialer Entwicklungsstand o Motorischer Entwicklungsstand Spätestens am Ende des 2. Halbjahres der Jahrgangsstufe 1 prüfen, ob Fördermaßnahmen zu ergreifen sind Beratung/ Unterstützung durch die LRR- Beauftragte Im Einzelfall und nach Absprache mit LRR- Beauftragten und BFZ- Lehrkraft Unterstützung durch o BFZ (z.B. fragliche allgemeine Entwicklungsverzögerung, notwendige Einzeldiagnostik, Diagnostik der Wahrnehmungsbereiche…) o Ggf. ergänzend Schulpsycholog/innen Bei vermuteten organischen Ursachen o Vorstellung beim Kinder- und jugendärztlichen Dienst o Vorstellung bei Fachärzt/innen 3. Klassenkonferenzbeschluss Die Klassenkonferenz stellt besondere Schwierigkeiten Im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen fest auf der Grundlage von Lernstandserhebungen /Förderdiagnostik unter Berücksichtigung ggf. vorliegender Gutachten Einbeziehen aller Fachlehrer/innen Berücksichtigung in allen Fächern Schule mit Förderschwerpunkt Lernen – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Passauer Straße 48 Tel: 06134 5669712 Email: [email protected] 55246 Mainz-Kostheim Fax: 06134 5669717 www.albert-schweitzer-schule-wiesbaden.de 2 4. Erstellen eines individuellen Förderplans auf der Grundlage der Förderdiagnostik Dokumentation des Lernstandes durch die Fachlehrkraft Erörterung des Förderplans mit allen am Unterricht beteiligten Lehrkräften, Eltern und Schüler/in Ggf. Einbeziehung der außerschulischen Förderung, enge Kooperation mit allen an der Förderung beteiligten Personen Dokumentation der Lernentwicklung, der Lernfortschritte und der Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Förderplans mindestens 1x pro Halbjahr Erörterung der Lernentwicklung, der Lernfortschritte und der Maßnahmen in der Klassenkonferenz und mit den Eltern . 5. Fördermaßnahmen Fördermaßnahmen können sein o Binnendifferenzierung o Unterricht in besonderen Lerngruppen verpflichtend für die Schüler/innen Abstimmung mit dem Deutsch- und Mathematikunterricht (Klassenkonferenz) Einrichtung obliegt SL, falls schulübergreifen SSA o Nachteilsausgleich (s. Vorlage), bei besonderen Schwierigkeiten in Rechnen (nur Grundschule) entscheidet ebenfalls die Klassenkonferenz Ggf. Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung nach Klassenkonferenzbeschluss (s. Vorlage) Ggf. Aussetzen einer Teilnote im Zeugnis nach Klassenkonferenzbeschluss (s. Vorlage) Die Deutsch- oder Mathematiklehrkraft leitet die Fördermaßnahmen. Systematischer Lernprozess (regelmäßige Diagnostik der Lernfortschritte, Evaluation, ggf. Modifikation der Fördermaßnahmen) 6. Information der Eltern durch die allgemeine Schule über die besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben, Rechnen den individuelle Förderplan Einbeziehung in die Planung pädagogischer Maßnahmen durch Anhörung Information über die jeweils angewandte Lese-, Rechtschreib- oder Rechenmethode, besondere Lehruns Lernmittel, häusliche Unterstützungsmöglichkeiten, geeignete Fördermaterialien und Motivationshilfen Information über Lernentwicklung, Lernfortschritte und Maßnahmen Schule mit Förderschwerpunkt Lernen – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Passauer Straße 48 Tel: 06134 5669712 Email: [email protected] 55246 Mainz-Kostheim Fax: 06134 5669717 www.albert-schweitzer-schule-wiesbaden.de 3 Anerkannte Institutionen zur Gutachtenerstellung gemäß § 35a SGB VIII, Abs. 1a Beratungsstelle im Roncallihaus für Familien, Paare und Einzelne Caritasverband Wiesbaden Rheingau-Taunus e.V. Friedrichstraße 26-28 65185 Wiesbaden Tel 0611 174-186 Fax 0611 174-171 E-Mail [email protected] Institut für Beratung/ Therapie von Eltern und jungen Menschen Adelheidstraße 28 65185 Wiesbaden Tel 0611 370012 E-Mail: [email protected] Nachbarschaftshaus Wiesbaden e.V. Rathausstraße 10 65203 Wiesbaden-Biebrich Tel 0611 9672126 Fax 0611 9672150 E-Mail: [email protected] Zentrum für Beratung und Therapie (ZBT) Kaiser-Friedrich-Ring 5 65185 Wiesbaden Tel 0611 98712370 Fax 0611 98712380 E-Mail: [email protected] Sozialpädiatrisches Zentrum der Horst-Schmidt-Kliniken (SPZ) Ludwig-Erhard-Straße 100 65199 Wiesbaden Im ‚Zwerg-Nase-Haus‘, 2.=G Tel 0611 433918 Fax 0611 432921 Vitos Kinder und Jugendpsychiatrische Ambulanz Eberleinstraße 48 65195 Wiesbaden Tel 0611 185240 Fax 0611 1852429 Schule mit Förderschwerpunkt Lernen – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Passauer Straße 48 Tel: 06134 5669712 Email: [email protected] 55246 Mainz-Kostheim Fax: 06134 5669717 www.albert-schweitzer-schule-wiesbaden.de 4