Absender: Gemeinde Schlangen Bau

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Absender: Gemeinde Schlangen Bau
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Gemeinde Schlangen
Bauamt
Kirchplatz 6
33189 Schlangen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich aus folgenden Gründen gegen die 14. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes
Windenergie der Gemeinde Schlangen Widerspruch ein:
Die gesundheitlichen Folgen, die durch den Betrieb von Windkraftanlagen (WKA) in den Konzentrationszonen
entstehen können, sind unzureichend berücksichtigt. Anerkannte Studien aus dem In- und Ausland schließen
gesundheitliche Gefährdungen durch von WKA erzeugte Immissionen nicht aus. Entsprechende
Schutzmaßnahmen sind daher als Vorsorge für meine körperliche Unversehrtheit zu treffen.
Die Naherholungsgebiete im Langen Tal, Schafkamp, Emkental und Hassel wie auch die an die Gemeinde
Schlangen angrenzenden Gebiete auf Bad Lippspringer Seite sind nicht ausreichend vor Immissionen
geschützt. Ihre Schutzfunktion als Erholungsraum können sie so nicht erfüllen. Entsprechende Abstände, wie
es sie für die Wohngebiete gibt, sind nicht berücksichtigt.
Die Schutzwürdigkeit gemäß Bundesnaturschutzgesetz für betroffene Tierarten ist nicht hinreichend
berücksichtigt worden. Entsprechende Gutachten sind im Rahmen dieser Planung zu erstellen.
Um das Naturschutzgebiet Emkental ist eine entsprechende Schutzzone vorzusehen, da die umliegenden
Flächen mit Schwarzstorch, Uhu und Rotmilan besiedelt sind und als Nahrungshabitat genutzt werden.
Schlangen ist eines der wenigen Gebiete in Deutschland, die durch ihre Biodiversität einen besonders
schützenswerten Charakter haben. Dieses ist nicht berücksichtigt worden.
Flächen I und II (Schafkamp, Emkental und Hassel) sollten wegen des hohen Konfliktpotenzials in Sachen
Artenschutz aus der Planung herausgenommen werden.
Die Berechnung der harten Tabuzonen ist nicht vollständig. So sind z. B. in der Senne Teilbereiche nicht
berücksichtigt worden, obwohl diese Flächen nicht beplant werden können. Flächen, die innerhalb von 400 m
zur Wohnbebauung liegen, sind nach herrschender Rechtsmeinung als harte Tabuzone auszuweisen. Dies ist
bislang nicht geschehen.
Die Gemeinde Schlangen kann der Windkraft auch ausreichenden substanziellen Raum geben, wenn die
Flächen noch weiter reduziert werden. Die Berechnung ist nochmals zu überprüfen und anzupassen. Das
Potenzial zur Verkleinerung der Flächen ist vorhanden.
Der zu erwartende Wertverlust von Immobilen ist nicht berücksichtigt worden.
Weitere Punkte und Ergänzungen befinden sich auf den folgenden Seiten.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift
Schlangen, den ________________2016

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