Absender: Gemeinde Schlangen Bau
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Absender: _______________________________ _______________________________ _______________________________ Gemeinde Schlangen Bauamt Kirchplatz 6 33189 Schlangen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich aus folgenden Gründen gegen die 14. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie der Gemeinde Schlangen Widerspruch ein: Die gesundheitlichen Folgen, die durch den Betrieb von Windkraftanlagen (WKA) in den Konzentrationszonen entstehen können, sind unzureichend berücksichtigt. Anerkannte Studien aus dem In- und Ausland schließen gesundheitliche Gefährdungen durch von WKA erzeugte Immissionen nicht aus. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind daher als Vorsorge für meine körperliche Unversehrtheit zu treffen. Die Naherholungsgebiete im Langen Tal, Schafkamp, Emkental und Hassel wie auch die an die Gemeinde Schlangen angrenzenden Gebiete auf Bad Lippspringer Seite sind nicht ausreichend vor Immissionen geschützt. Ihre Schutzfunktion als Erholungsraum können sie so nicht erfüllen. Entsprechende Abstände, wie es sie für die Wohngebiete gibt, sind nicht berücksichtigt. Die Schutzwürdigkeit gemäß Bundesnaturschutzgesetz für betroffene Tierarten ist nicht hinreichend berücksichtigt worden. Entsprechende Gutachten sind im Rahmen dieser Planung zu erstellen. Um das Naturschutzgebiet Emkental ist eine entsprechende Schutzzone vorzusehen, da die umliegenden Flächen mit Schwarzstorch, Uhu und Rotmilan besiedelt sind und als Nahrungshabitat genutzt werden. Schlangen ist eines der wenigen Gebiete in Deutschland, die durch ihre Biodiversität einen besonders schützenswerten Charakter haben. Dieses ist nicht berücksichtigt worden. Flächen I und II (Schafkamp, Emkental und Hassel) sollten wegen des hohen Konfliktpotenzials in Sachen Artenschutz aus der Planung herausgenommen werden. Die Berechnung der harten Tabuzonen ist nicht vollständig. So sind z. B. in der Senne Teilbereiche nicht berücksichtigt worden, obwohl diese Flächen nicht beplant werden können. Flächen, die innerhalb von 400 m zur Wohnbebauung liegen, sind nach herrschender Rechtsmeinung als harte Tabuzone auszuweisen. Dies ist bislang nicht geschehen. Die Gemeinde Schlangen kann der Windkraft auch ausreichenden substanziellen Raum geben, wenn die Flächen noch weiter reduziert werden. Die Berechnung ist nochmals zu überprüfen und anzupassen. Das Potenzial zur Verkleinerung der Flächen ist vorhanden. Der zu erwartende Wertverlust von Immobilen ist nicht berücksichtigt worden. Weitere Punkte und Ergänzungen befinden sich auf den folgenden Seiten. Mit freundlichen Grüßen ____________________________________________ Unterschrift Schlangen, den ________________2016