Mindestlohn - Sozialpolitik
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Mindestlohn - Sozialpolitik
Arbeitsblatt: Berufswelt Mindestlohn In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer sollen ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten können. Doch die Armut, auch unter Erwerbstätigen, nimmt zu. Eine wachsende Anzahl von Arbeitnehmern ist als sogenannte „Niedriglöhner“, „Leiharbeiter“ oder „Aufstocker“ auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen. Was ist ein Mindestlohn? Ein Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, dass in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern einen Mindestlohn pro Stunde oder Monat garantiert. Für die meisten Arbeitnehmer werden die Löhne in Tarifverträgen festgelegt. Diese werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, den Tarifpartnern, ohne den Staat ausgehandelt (Tarifautonomie). Hat sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, gilt für die Arbeitnehmer automatisch der in diesem Vertrag festgehaltene tarifliche Mindestlohn. Da es für die Unternehmen keine Pflicht ist, sich einem Tarifvertrag anzuschließen, haben nicht alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Der Staat kann aber den tariflichen Mindestlohn in einer Wirtschaftsbranche nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklären, so dass er dann auch für Unternehmen gilt, die sich keinem Tarifvertrag angeschlossen haben. Auch für Wirtschaftsbranchen, in denen es keine Tarifverträge gibt, kann die Bundesregierung nach Stellungnahme der Tarifpartner einen Mindestlohn festlegen. © Stiftung Jugend und Bildung in Zusammenarbeit mit dem BMAS; Stand 10/2011 Branchen-Mindestlöhne gelten bereits in der Abfallwirt schaft, im Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektro handwerk, in der Gebäudereinigung, im Maler- und Lackiererhandwerk, in der Pflegebranche, bei den Sicherheitsdienstleistungen und Wäschereidienstleistungen. Auch für Leiharbeitsfirmen gilt bald ein tariflicher Mindestlohn: Um Lohndumping zu bekämpfen, haben die Tarifpartner für die Arbeitnehmer Mindestlöhne in einem Tarifvertrag vereinbart. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Leiharbeit regelt, wurde entsprechend geändert: Es ermöglicht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die von den Tarifparteien vorgeschlagenen Mindestlöhne allgemeinverbindlich zu erklären. Pro und Kontra gesetzlicher Mindestlohn Die Frage, ob es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen geben soll, wird kontrovers diskutiert. Löhne sollen einerseits die Existenz der Arbeitnehmer sichern und damit die Sozialkassen entlasten. Andererseits bedeuten sie für die Unternehmen Kosten, die in die Preise einfließen. Außerdem gilt das Lohnabstandsgebot: Diejenigen, die nicht arbeiten und beispielsweise Arbeitslosengeld II (auch: Hartz IV) beziehen, sollen nicht so viel Einkommen haben wie diejenigen, die Vollzeit arbeiten. „Zur Ausbreitung von Armutslöhnen haben vor allem der fehlende gesetzliche Mindestlohn und prekäre Arbeitsformen (…) beigetragen. Bei den Minijobbern (auch: 400-Euro-Jobs) beziehen über 80 Prozent niedrige Löhne, bei Leiharbeitern sind es 77 Prozent. (…) 1,3 Millionen Erwerbstätige verdienen so wenig, dass ihr Einkommen durch Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) aufgestockt werden muss.“ Annelie Buntenbach, DGB-Vorstand, Pressemitteilung vom 30.08.2011 „Die Frage ist nicht mehr, ob wir einen Mindestlohn haben werden, sondern wie man die richtige Höhe aushandelt. Ich bin für eine marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze, die weit weg vom Staat durch die Tarifparteien gefunden wird. Wir sind bei den erfolgreichen Branchenmindestlöhnen mit der Tarifautonomie gut gefahren (…). In der CDU analysieren wir derzeit Modelle, in denen eine unabhängige Kommission aus Arbeitgebervertretern, Gewerkschaften und Experten der Wissenschaft Lohnuntergrenzen für die weißen Flecken der Tariflandkarte findet, wo weder Gewerkschaft noch Arbeitgeberverbände genügend Einfluss haben, um faire, auskömmliche Löhne durchzusetzen.“ Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen im Deutschlandradio, 31.10.2011 „Wenn eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze vereinbart werden soll auf Vorschlag einer Kommission, dann ist dies ein politischer gesetzlicher Mindestlohn. (…) Ich meine, damit werden in beträchtlichem Umfang Arbeitsplätze gefährdet und im Falle einer Einführung eines Mindestlohns sogar aufgegeben. (…) Gerade die Entwicklung der letzten eineinhalb Jahre zeigt, dass unsere Regelungen sehr günstig waren, es haben sehr viele Nicht- und Geringstqualifizierte und auch Langzeitarbeitslose jetzt wieder den Einstieg in Arbeit geschafft. (…).“ Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt im Deutschlandradio Kultur, 31.10.11 Arbeitsaufträge 1. Definieren Sie in eigenen Worten, was Mindestlöhne sind. 2. Erarbeiten Sie aus den Positionen von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Regierung Pro- und KontraArgumente und stellen Sie diese in einer Tabelle gegenüber. 3. Sind Sie für oder gegen die Einführung. eines allgemeinen Mindestlohns? Formulieren Sie eine Stellungnahme, indem Sie die verschiedenen Argumente gegeneinander abwägen. Mehr unter www.sozialpolitik.com Weitere Arbeitsblätter: www.jugend-und-bildung.de