Jahresbericht Hafen Hamburg 2014
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Jahresbericht Hafen Hamburg 2014
Hafen Hamburg Unternehmensverband Hafen Hamburg E. V. Jahresbericht 2014 www.uvhh.de Hafen Hamburg Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. Jahresbericht 2014 Dieser Bericht wurde Anfang Juli 2014 redaktionell abgeschlossen. Inhaltsverzeichnis Inhalt Vorwor t��������������������������������������������������������������������������������� 4 1. Gesamt wir t schaf tliche L age������������������������������������������� 8 2. Um schl ags ent wicklung 20 13������������������������������������������� 11 3. Vorl äufige Um schl ags ent wicklung 20 14����������������������� 15 4. We t tbe wer b und Mark tanteil s ent wicklung����������������� 16 5. aus bau der verkehr sinfr astruk tur������������������������������� 18 1. S EE WÄRTIGE ZU FA H RT ������������������������������������������������������������������������� 18 Fahrrinnenanpas sung von U nter- und Außenelbe��������������������������������������� 18 N ord-Ostsee-Kanal�������������������������������������������������������������������������������������������� 20 2. STR AS S EN I N FR ASTR UK TUR����������������������������������������������������������������� 21 Aus bau der A7������������������������������������������������������������������������������������������������������ 21 Brücken im H afen������������������������������������������������������������������������������������������������ 23 G roßraum- und Schwer trans por te����������������������������������������������������������������� 24 3. SCH IEN EN I N FR ASTR UK T UR������������������������������������������������������������������ 26 Schienenhinterlandanbindung des H amburger H afens����������������������������� 26 4. BI N N EN WAS S ER STR AS S EN ������������������������������������������������������������������ 28 Einführung von N ut zungsentgelten für schwimmende A nlagen�������������� 29 6. Unter suchungen über den Hafen Hamburg und Die Infrastrukturfinanzierung� ����������������������������������������������� 30 2 Inhaltsverzeichnis 7. HAFEN- UND VERKEHRS POLITIK��������������������������������������������� 32 1. DIE H A FEN - U N D V ER KEH R S PO LITIK DES H A M BURGER S EN ATES������������������������������������������������������������������ 32 S tadt und H afen��������������������������������������������������������������������������������������������������� 32 Erneute O ly mpia-Bewerbung H amburgs������������������������������������������������������� 33 M obilitäts programm 2013��������������������������������������������������������������������������������� 34 Ö f fentlichkeits beteiligung bei Aus bauvorhaben������������������������������������������ 35 H afengeld������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 35 2. DIE H A FEN - U N D V ER KEH R S PO LITIK DES BU N DES����������������������������� 36 Künf tige Aus richtung der N ationalen M aritimen Konferenzen������������������ 36 Reform der Was ser- und S chif f fahr tsver waltung���������������������������������������� 37 Bundesverkehrswe geplan 2015���������������������������������������������������������������������� 37 3.DIE H A FEN - U N D V ER KEH R S PO LITIK DER EUROPÄ I SCH EN U N IO N���� 38 R ichtlinie über die Vergabe von Dienstleistungs konzessionen ������������������������������������������������������������������ 38 H afenverordnungsvorschlag���������������������������������������������������������������������������� 39 Transeuropäisches Verkehrs net z TEN-T�������������������������������������������������������� 39 Vier tes Eisenbahnpaket der EU����������������������������������������������������������������������� 40 U nionszollkodex�������������������������������������������������������������������������������������������������� 40 8. UMWELTSCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT ������������������������������� 41 1. U M W ELTPART N ER SCH A F T�������������������������������������������������������������������� 42 2.EN ERG IEEI N S PAR U NG S M AS S N A H M EN DER H A FEN BE TR IEBE����������� 43 3.R EFOR M DES ER N EUER BAR E-EN ERG IEN - GES E T ZES ������������������������ 43 4.V EROR D N U NG Ü BER A N L AGEN ZU M U M G A NG M IT WAS S ERGEFÄ H R DEN DEN STO FFEN ��������������������������������������������� 45 5. H A FEN A B FA L L BE W IRTSCH A F T U NG S PL A N������������������������������������������ 46 6.EM I S S IO N S KO N TRO L LGEB IE TE U N D A LTER N ATI V E EN ERG IE V ER SORGU NG VO N SCH I FFEN����������������������������������������������� 46 9. HAFENSICHERHEIT ��������������������������������������������������������������� 48 1. GE W ICH TSV ER I FIZIER U NG VO N E XPORTCO N TA I N ER N����������������������� 48 2.E VAKU IER U NG S M IT TEL BEI M GEFA H RGU TU M SCH L AG VO N B I N N EN SCH I FFEN�������������������������������������������������������������������������� 49 3.N OV EL LIER U NG DER BE TR IEB S S ICH ER H EITSV EROR D N U NG������������� 50 4. IT- S ICH ER H EITSGES E T Z������������������������������������������������������������������������ 50 10. Tarifpolitik � ���������������������������������������������������������������������� 52 Organe und Geschäf t s stelle des UNTERNEHMENSVERBANDes HAFEN HAMBURG E. V.������������������ 54 3 Vorwort Vorwort Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, das Berichtsjahr 2013/2014 ist insbesondere von folgenden Themen geprägt: Wirtschaftswachstum in Europa, „P3“, Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe, Infrastrukturherausforderungen im Hinterland der deutschen Seehäfen. Konjunkturelle Belebung Gunther Bonz, Präsident des UVHH Nach dem Einbruch des Wirtschaftswachstums aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 haben sich die entwickelten Volkswirtschaften aber auch die Schwellenländer wieder erholt. Nicht nur Asien, sondern auch die USA sowie die Mehrzahl der EU-Mitgliedsländer konnten bereits Ende 2012 und Anfang 2013 wieder Wachstumsraten verzeichnen. Die für die deutschen Seehäfen und vor allem für den Hafen Hamburg wichtigen Handelspartner China, Russland und USA haben sogar noch bessere Wachstumsraten vorweisen können. Seit Mitte 2013 haben sich die entsprechenden Volkswirtschaften auch dank der Finanzpolitik der G8-Staaten weiter erholt. Die wirtschaftlichen Rahmendaten bestimmen nicht nur das Handelsvolumen, sondern haben auch ganz maßgeblichen Einfluss darauf, wie sich die Umschlagsentwicklung in den großen Häfen darstellt. Der Hamburger Hafen hat von dieser Erholung der wichtigen Handelspartner Deutschlands in den letzten Monaten erheblich profitieren können. Für die nächsten zwölf bis 24 Monate wird die weitere Wachstumsentwicklung auch ganz maßgeblich davon bestimmt werden, wie die Notenbanken insbesondere in den USA den Übergang zu einer wieder restriktiveren Geldpolitik gestalten und ob dieses zu negativen Auswirkungen für die Wachstumsperspektiven nicht nur der amerikanischen Volkswirtschaft führt. Da es für das bevorstehende „Zurückfahren“ der Geld- und Finanzpolitik historisch keine Vorbilder gibt, sind hier nicht unerhebliche Unsicherheiten zu erwarten. 4 Vorwort Die asiatische Wirtschaftsregion hat insbesondere mit China aufgrund des Bevölkerungswachstums gute Perspektiven, deshalb wird sich der Handel zwischen Europa, insbesondere Deutschland, und dem asiatischen Raum weiterentwickeln. Dies wird positive Wirkungen auch für den Umschlag im Hamburger Hafen haben. Von „P3“ zu „2M“ Der Ende 2013 angekündigte operative Zusammenschluss der drei größten Reedereien der Welt (Maersk, MSC, CMA/CGM) hat die Reeder vor gravierende Veränderungen und deren Kunden vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Für Häfen und Terminals hat dies in der Vergangenheit dazu geführt, dass aufgrund der Schiffsgrößenentwicklung erhebliche Investitionen in die Infrastruktur und die Suprastruktur getätigt werden mussten. Durch die weiter abzusehende Schiffsgrößenentwicklung wird sich dieser Trend fortsetzen. Zudem werden die sogenannten Umschlag-Peaks ebenfalls zunehmen. Organisatorische und operative Prozesse auf den Terminals werden entsprechend vor neue Anforderungen gestellt. Dies wird in der Hinterlandinfrastruktur seine Fortsetzung dadurch entfalten, dass auch hier die Peak-Belastungen im Güterverkehr zunehmen. Historisch bemerkenswert ist, dass der von den drei größten Reedereien der Welt beabsichtigte Zusammenschluss „P3“ am Einspruch der Chinesischen Regierung gescheitert ist. Damit hat seit der Nachkriegszeit von 1945 erstmalig die Chinesische Regierung im maritimen Sektor eine Entscheidung getroffen, die weltweit gravierende Auswirkung hat. Auch dies ist ein Indiz dafür, dass – wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt bereits vor Jahren prophezeit hat – China zum politisch und ökonomisch maßgeblichen Player in der Welt aufgestiegen ist. Nachdem die Allianz „P3“ gescheitert ist, haben die beiden Großreedereien Maersk und MSC eine Kooperation unter dem Namen „2M“ angekündigt. Dies bestätigt den Trend, dass sich in den letzten Jahren ein ständiger Veränderungs- und Konzentrationsprozess abgespielt hat – dieser reicht von unterschiedlichen Formen von Kooperationen bis hin zu Fusionen. Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Über die für die zukünftige Entwicklung des Hamburger Hafens elementar wichtige Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wird das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in diesem Jahr entscheiden. Die mündliche Verhandlung beginnt am 15. Juli 2014. Die Hafenwirtschaft geht davon aus, dass das BVerwG im Herbst 2014 seine Entscheidung verkünden wird. Die Vorhabensträger des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg haben nach Auffassung der Hafenwirtschaft alles Erdenkliche – und dies in größter Gründlichkeit – getan, um alle rechtlichen Anforderungen so zu meistern, dass der Planfeststellungsbeschluss vom BVerwG im Ergebnis – gegebenenfalls mit Nachbesserungen – als rechtmäßig bestätigt wird. Unbestritten ist, dass Europa 5 Vorwort und insbesondere Deutschland mittlerweile das komplexeste und schwierigste Planungsrecht für Infrastrukturvorhaben in der Welt hat. Umso höher ist die Leistung der Vorhabensträger zu bewerten, alle maßgeblichen Fragestellungen in der erforderlichen Tiefe und Breite auf über 2.600 Seiten bearbeitet zu haben. Der Dank der Hafenwirtschaft gilt hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Planungsbehörden, die mit unglaublichem Einsatz diese Leistung vollbracht haben. Die Vielzahl der von den Vorhabensträgern festgesetzten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen haben im Ergebnis sogar zur Folge, dass es dem Fluss Elbe bei der Realisierung dieser Maßnahme insgesamt ökologisch besser gehen wird als vor ihrer Realisierung. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass im Rahmen der Beteiligung der Europäischen Kommission gemäß Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-RL) der Erste Bürgermeister zusätzlich drei freiwillige Ausgleichsmaßnahmen angeboten hat. Die Hafenwirtschaft hofft, dass die klagenden Umweltverbände auch nach Abschluss des Verfahrens vor dem BVerwG doch noch ihre Hände reichen und im Sinne der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit ihren Frieden mit dem Gesamtkonzept machen. Auch insgesamt würde die ökologische Nachhaltigkeit des Warentransports durch die Fahrrinnenanpassung weiter verbessert werden. Ökologisch hat die geografische Lage des Hafens erhebliche Vorteile, können doch die Großcontainerschiffe 100 Kilometer tief ins „Binnenland“ erhebliche Mengen von Gütern „C02-sparsam“ transportieren. Mit seinem zumindest europaweit höchsten Bahnanteil stellt der Hamburger Hafen zudem eine „grüne Transportkette“ dar. Alles in allem hat die Hamburger Hafenwirtschaft in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von Projekten erreicht, dass die CO2-Emission um 55.000 Tonnen pro Jahr reduziert wird – auch europaweit eine Bestmarke. Infrastruktur Der Hamburger Hafen steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Gründe hierfür sind die laufenden Straßenbaumaßnahmen in Norddeutschland, insbesondere der rund zehn Jahre andauernde Ausbau der A7. Problematisch hierbei ist weniger die Baustelle an der A7 an sich als vielmehr die Kumulation einer Vielzahl von Baumaßnahmen zur gleichen Zeit auf vielen Hauptverkehrsachsen. Die Hafenwirtschaft begrüßt es ausdrücklich, dass die Infrastruktur saniert und durch den Ausbau künftigen Anforderungen entsprechend gestaltet wird. Allerdings ist die seit rund einem Jahr zu verzeichnende Vielzahl von parallelen Baustellen an den Hauptverkehrsachsen ein Ärgernis und unnötig. Eine bessere übergreifende Baustellenkoordinierung ist zwingend. Anderenfalls drohen Ladungsverluste für den Hamburger Hafen, da dieser nur noch eingeschränkt erreichbar ist. Eine Tatsache, die in den ersten Monaten des Jahres 2014 leider zu verzeichnen war. Die Hafenwirtschaft hat bereits eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, um Spitzenbelastungen im Hinterlandverkehr zu reduzieren beziehungsweise den Güterverkehrsfluss zu optimieren. Eine Stellschraube liegt in der zeitlichen Entkoppelung der Verkehre. Im Hafen wird rund um die Uhr an 6 Vorwort sieben Tagen in der Woche gearbeitet. Trotz dieser 24/7-Dienstleistungen konzentriert sich der Zuund Ablaufverkehr auf einige wenige Stunden am Tag, weil Dienstleister am Ursprungs- oder Zielort nur begrenzte Öffnungszeiten haben. Um die Verkehre zeitlich zu entzerren, ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten aller an der Transportkette Beteiligten notwendig. Diese betrieblichen Maßnahmen können jedoch nicht die jahrzehntelangen Versäumnisse im Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur durch den Bund und die Länder kompensieren. Der jährliche Unterhaltungs- und Investitionsstau in Deutschland liegt bei über 7 Milliarden Euro. Die heutigen Ergebnisse dieser Politik sind leider gravierend: eingeschränkte Befahrbarkeit vieler Brücken im Hafen, zeitweilige Sperrung wichtiger Brücken an europäischen Hauptverkehrsachsen (Rader Hochbrücke), Schleusensperrung am Nord-Ostsee-Kanal – um nur einige Beispiele zu nennen. Für die Zukunft müssen diese Erfahrungen zur Folge haben, dass ohne eine weitere erhebliche Aufstockung des Bundesverkehrswegeetats die Infrastruktur in Deutschland nicht den künftigen Anforderungen entsprechend saniert und ausgestaltet werden kann. Eine für deutsche Autofahrer kostenneutrale Maut oder Infrastrukturabgabe für alle Fahrzeuge und Straßen kann diese zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel nicht ersetzen. Dies betrifft ebenfalls die notwendige Ausstattung der Hamburg Port Authority (HPA) mit mindestens 100 Millionen Euro aus dem Haushalt für Maßnahmen der öffentlichen Infrastruktur. Die HPA ist die einzige Port Authority in der Nordrange, der allgemeine Verkehrsaufgaben übertragen worden sind, ohne hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu haben. Der Hamburger Senat hat mit seinem jüngsten Beschluss zum Haushalt 2015/2016 einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan: Die HPA wird erstmalig seit 2009 wieder aus dem Haushalt eine Grundfinanzierung erhalten. Ausblick Trotz der dargestellten Herausforderungen sind die Perspektiven für den Hamburger Hafen sehr positiv: leistungsfähige Betriebe, eine auch im europäischen Vergleich immer noch sehr gute Hinterlandinfrastruktur und nicht zuletzt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten – ökonomisch wie ökologisch – ein hochleistungsfähiger Hafen. Perspektiven, die weiterentwickelt werden können, wenn insbesondere die Schularbeiten im Bereich der Infrastruktur und die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe zeitnah realisiert werden. Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e. V. 7 Kapitel 1 | Gesamtwirtschaftliche Lage Kapitel 1 Gesamtwirtschaftliche Lage Die globale Wirtschaft ist 2013 etwas weniger gewachsen als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) nahm das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) real um 3,0 Prozent zu. Im Vorjahr war noch eine Wachstumsrate von 3,2 Prozent erzielt worden. In den Vereinigten Staaten lag das Wirtschaftswachstum mit 1,9 Prozent fast ein Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert. Während sich auf der einen Seite steigende Preise an den Immobilien- und Wertpapiermärkten positiv auf die amerikanische Wirtschaft auswirkten, war und ist die Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite nach wie vor hoch, was die Konsumneigung der privaten Haushalte in engen Grenzen hält. Zudem dämpfen staatliche Maßnahmen zur Verringerung der privaten und öffentlichen Verschuldung das Wachstum. Für positive Effekte sorgen hingegen eine dauerhafte Niedrigzinspolitik der amerikanischen Bundesbank sowie eine Förderung der heimischen Energieversorgung, die sich mittel- bis langfristig positiv auf die Außenhandelsbilanz der USA auswirken wird. Trotz des geringeren Wachstums in 2013 mehren sich die Anzeichen, dass die USA ihre konjunkturelle Talsohle durchschritten haben. Die amerikanischen Wirtschaftsforschungsinstitute gehen davon aus, dass sich die Immobilien- und Wertpapiermärkte weiter erholen werden und die Notenbank zudem ihre Niedrigzinspolitik fortsetzen wird. Dementsprechend positiv fallen die Prognosen für 2014 und 2015 aus: Für das laufende Jahr wird ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,8 Prozent und für 2015 in Höhe von 3,0 Prozent erwartet. Die Wirtschaft in den Entwicklungs- und Schwellenländern legte im vergangenen Jahr insgesamt um 4,7 Prozent zu. Das Wachstum liegt damit sowohl unter dem Vorjahreswert als auch unterhalb der ursprünglichen Prognose des IWF. Da die Wirtschaft in den Entwicklungs- und Schwellenländern immer noch überwiegend exportorientiert ist, gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon aus, dass die erwartete Erholung in den Industrienationen zu einem etwas stärkeren Wachstum in den Entwicklungs- und Schwellenländern führen wird. Der IWF erwartet für das laufende Jahr einen Zuwachs von 4,9 Prozent und für das kommende Jahr von 5,3 Prozent. 8 Gesamtwirtschaftliche Lage | Kapitel 1 Die Entwicklung der verschiedenen Schwellenländer verläuft dabei nicht einheitlich, sondern ist teils von deutlichen Unterschieden geprägt. Die Betrachtung der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) zeigt dies anschaulich. Brasilien kämpft schon seit mehreren Jahren mit einem für ein Schwellenland vergleichsweise geringen Wirtschaftswachstum. Obwohl das Bruttoinlandsprodukt von 1,0 Prozent in 2012 auf 2,3 Prozent im vergangenen Jahr anstieg, mussten die Prognosen für dieses Jahr auf 1,8 und 2,7 Prozent im kommenden Jahr zurückgenommen werden. Experten bemängeln hauptsächlich die niedrige Investitionsrate und die Engpässe der Infrastruktur als Hemmnisse für die wirtschaftliche Fortentwicklung des Landes. Inwieweit die Austragung der Fußballweltmeisterschaft dieses positiv beeinflussen kann, wird sich erst ex post zeigen. Russlands Wirtschaftswachstum ist 2013 von 3,4 Prozent auf 1,3 Prozent eingebrochen. Neben der traditionellen Abhängigkeit von den Rohstoffmärkten sind es besonders die geopolitische Situation und der weitere politische Kurs der Kreml-Führung, die einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung haben werden. Eine deutliche Ausweitung der infolge der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen könnte weitere Verwerfungen hervorrufen und die Wachstumsprognosen von 1,3 Prozent im laufenden und 2,3 Prozent im kommenden Jahr erheblich nach unten beeinflussen. In Indien beginnen die angeschobenen politischen und fiskalpolitischen Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft Wirkung zu zeigen. Allerdings bestehen für den großen Binnenmarkt auch Gefahren durch steigende Inflation. Aufgrund des allgemeinen Anstiegs der weltweiten Nachfrage gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute jedoch davon aus, dass das indische Bruttoinlandsprodukt von 4,4 Prozent in 2013 auf 6,4 Prozent in 2015 ansteigen wird. Die Volksrepublik China will ihren Transformationsprozess weiter fortsetzen. Dafür sollen die Wirtschaft weiter modernisiert und die bereits eingeleiteten Reformen weiter fortgeführt werden. Langfristiges Ziel ist die Umstrukturierung der chinesischen Volkswirtschaft von einem investitions- und exportorientierten Wirtschaftsmodell zu einer innovationsgetriebenen, stärker auf den Binnenmarkt ausgerichteten Wirtschaftspolitik. Aufgrund des Reformprozesses gehen Experten davon aus, dass sich das Wachstum von 7,7 Prozent in 2013 in diesem Jahr leicht auf 7,5 Prozent und im nächsten Jahr auf 7,3 Prozent abschwächen wird (Quelle: Internationaler Währungsfonds – World Economic Outlook, April 2014). Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone verbuchte 2013 einen Rückgang von 0,4 Prozent, nachdem schon im Jahr zuvor die Wirtschaftsleistung um 0,7 Prozent geschrumpft war. Besonders die südlichen Euroländer kommen bei der Bewältigung der Krisenfolgen nur langsam voran. Importe und Konsumbereitschaft stehen unter dem Einfluss hoher Arbeitslosenquoten und der Notwendigkeit der Staaten, ihre Haushalte durch Ausgabenkürzungen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Sinkende Rohstoffpreise und ein Nachlassen der Krisenausläufer haben die Indikatoren zum Ende des Jahres auf niedrigem Niveau stabilisieren können. Für 2014 und 2015 wird mit einem Anziehen der Konjunktur und nachhaltig positiven Wachstumsraten gerechnet (Quelle: EZB – Jahresbericht 2013, März 2014). 9 Kapitel 1 | Gesamtwirtschaftliche Lage Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wuchs 2013 um 0,4 Prozent und somit etwas langsamer als im Jahr davor. Der Konsum war wichtigster Wachstumsmotor mit einem Anstieg der privaten Konsumausgaben um 0,9 Prozent und denen des Staates um 1,1 Prozent. Die Investitionen gingen dagegen um 0,8 Prozent zurück. Der Außenbeitrag, das heißt die Differenz zwischen Im- und Exporten, stand im Zeichen der noch nicht überwundenen Wachstumsschwächen vieler Handelspartner. Während die Exporte um 0,6 Prozent anstiegen, wuchsen die Importe deutlich stärker, und zwar um 1,3 Prozent, sodass sich ein negativer Außenbeitrag ergab. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte das siebente Jahr in Folge einen neuen Höchststand mit 41,8 Millionen Beschäftigten, wobei sich der Beschäftigungsaufbau allerdings deutlich verlangsamt hat. Der Staatssektor – Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen – verbuchte ein marginales Defizit von 0,1 Prozent und konnte das zweite Jahr in Folge einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Januar 2014). Das Welthandelsvolumen stieg 2013 um 3,0 Prozent und lag damit gleichauf mit der Wachstumsrate des Welt-BIP. Traditionell nimmt der Welthandel überproportional zum Weltwirtschaftswachstum zu. Das unterproportionale Wachstum des Welthandels der letzten Jahre kann als Nachwirkung der schweren Wirtschaftskrise betrachtet werden, da viele Staaten zeitgleich versucht haben, die Inlandsnachfrage durch Importsubstitution anzukurbeln. Der IWF prognostiziert, dass das Welthandelsvolumen 2014 und 2015 um 4,3 beziehungsweise 5,3 Prozent steigen wird, wobei die Im- und Export-Aktivitäten der Industrienationen die stärksten Zuwächse verzeichnen werden. Der IWF geht insgesamt davon aus, dass die globalen Wachstumsraten in den kommenden zwei Jahren stetig zunehmen werden. Er erwartet für das laufende Jahr einen Zuwachs von 3,6 Prozent und für 2015 einen Anstieg in Höhe von 3,9 Prozent (Quelle: Internationaler Währungsfonds – World Economic Outlook, April 2014). Die verhaltenen Zahlen des vergangenen Jahres zeigen erneut, wie tief die Einschnitte durch die Weltwirtschaftskrise ab 2009 sind und wie langwierig die Rückkehr zu globalen Wachstumspfaden ist. Alle Indikatoren deuten zurzeit darauf hin, dass 2014 das Jahr sein wird, in dem die Wachstumskräfte in allen Regionen der Welt neue Dynamik entfalten werden. Die diplomatischen Verwerfungen zwischen Russland auf der einen und der Ukraine sowie der westlichen Welt auf der anderen Seite könnten den Außenhandel zwischen diesen beiden Regionen negativ beeinflussen und dadurch Auswirkungen auf den Hafen Hamburg haben. Die intensiven Bemühungen um eine Beilegung der Krise lassen hoffen, dass die Rückkehr zu einem dauerhaft friedlichen Miteinander aller europäischen Nachbarn schon bald erfolgen wird. Der Hafen Hamburg profitiert schon heute von diesem neuen Optimismus. Die in den folgenden Kapiteln beschriebene Umschlagsentwicklung zeigt, dass sich der Warenaustausch mit vielen von der Krise betroffenen Regionen in den vergangenen zwölf Monaten deutlich belebt hat. Dies kann als Frühindikator für die weiteren Entwicklungstendenzen interpretiert werden. Es ist anzunehmen, dass Hamburg als qualitativ hochwertiger Universalhafen und Warendrehscheibe von der einsetzenden Erholung überproportional profitieren wird. 10 Umschlagsentwicklung 2013 | Kapitel 2 Kapitel 2 Umschlagsentwicklung 2013 Im vergangenen Jahr nahm der Gesamtumschlag um 6,2 Prozent auf 139 Mio. t zu und lag damit nur leicht unter dem Rekordwert aus dem Jahr 2008. Der Stückgutumschlag legte dabei um 5,7 Prozent auf rund 97 Mio. t zu. Die Containerverkehre stiegen im Gesamtgewicht um 6,1 Prozent. Die Verladung von konventionellem Stückgut ging dagegen zurück und lag in der Gesamtmenge knapp unter 2 Mio. t. Der Massengutumschlag konnte sich, getrieben durch positive Entwicklungen beim Sauggut, um 7,2 Prozent auf 42 Mio. t verbessern. Die Umschlagsergebnisse im Einzelnen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Gesamtumschlag im Jahresvergleich Gesamtumschlag 2012 in 1.000 t 2013 in 1.000 t Veränderungsraten in % 130.938 139.050 +6,2 91.498 96.758 +5,7 2.091 1.931 -7,6 89.408 94.827 +6,1 8.863.896 9.257.358 +4,4 39.439 42.292 +7,2 Greifergut 19.138 19.716 +3,0 Flüssigladung 14.113 14.536 +3,0 Sauggut 6.189 8.040 +29,9 Stückgut konv. Stückgut Container (Gewicht) Container (TEU) Massengut Quelle: Hamburg Port Authority 11 Kapitel 2 | Umschlagsentwicklung 2013 Der Containerumschlag stieg auf Basis Standardcontainer (TEU) um 4,4 Prozent auf 9,3 Mio. TEU. Asien und insbesondere China dominieren mit einem Anteil von 4,9 Mio. TEU weiterhin die Hamburger Containerumschlagsstatistik. Gegenüber dem Vorjahr wurden 142.000 TEU beziehungsweise 3,0 Prozent mehr umgeschlagen. Hamburg ist die Drehscheibe für asiatische Waren in Europa. Mit allen europäischen Destinationen stieg das Handelsvolumen um 9,5 Prozent stark an und betrug insgesamt 3 Mio. TEU. Die mit dem Ostseeraum ausgetauschte Menge wuchs um 10,3 Prozent auf 1,3 Mio. TEU. Die Fahrtgebiete Großbritannien/Irland sowie Skandinavien wuchsen um 8,9 beziehungsweise 9,8 Prozent. In den „Top 10“ der Umschlagspartner des Hamburger Hafens haben sich gegenüber dem Vorjahr nur leichte Platzverschiebungen ergeben: Die ersten drei Plätze teilen sich seit Jahren China, Russland und Singapur. Nach einem leichten Rückgang in 2012 konnten die Chinaverkehre im vergangenen Jahr um 2,5 Prozent zulegen. Mit 2,7 Mio. TEU ist die Volksrepublik der mit Abstand stärkste Handelspartner für Hamburg. Dies wird noch deutlicher, wenn man die Rolle Singapurs als wichtigen Umschlagsplatz für chinesische Waren einbezieht. Hier wurde mit 547.000 TEU ein Plus von 3,9 Prozent erzielt. Russland ist der zweitwichtigste Handelspartner für den Hamburger Hafen. Mit einem Zuwachs von 6,4 Prozent auf 718.000 TEU konnte der zweite Platz vom Vorjahr gehalten werden. Die ebenfalls eng mit dem russischen Markt verknüpfte Destination Finnland konnte ihren sechsten Platz verteidigen und erreichte ein Umschlagsergebnis von 350.000 TEU. Südkorea und die USA haben die Plätze in der Tabelle getauscht. Nachdem die NordamerikaVerkehre während der letzten Jahre überproportional gestiegen waren, musste Hamburg durch eine Reorganisation von Liniendiensten leichte Ladungsverluste hinnehmen. Die Umschlagsmenge sank um 4,2 Prozent. Die Verkehre mit Südkorea stiegen um 9,6 Prozent auf 371.000 TEU. Der Warenaustausch mit Schweden und Polen nahm um 24,0 beziehungsweise 22,0 Prozent zu. Die Reihenfolge in der Tabelle ändert sich aufgrund der gleichlaufenden Entwicklung nicht. Da Finnland und Schweden mit einem Umschlagsvolumen von jeweils etwa 350.000 TEU gleichauf liegen, können schon kleine Veränderungen in den Transportströmen größere Verschiebungen in der Reihenfolge der nächsten „Top 10“ bedeuten. Malaysia und Indien nehmen die Plätze neun und zehn ein und verbleiben auf ihren Vorjahrespositionen. Während der Warenaustausch mit Malaysia in etwa gleich blieb, sanken die direkten IndienVerkehre leicht um 4,1 Prozent. Hier macht sich die stärkere Nutzung von Transshipment-Hubs in der Region bemerkbar. In der nachstehenden Tabelle sind die zehn umschlagstärksten Partner im Containerverkehr des Hamburger Hafens aufgeführt (in Klammern die Vorjahresplatzierungen): 12 Umschlagsentwicklung 2013 | Kapitel 2 Die zehn wichtigsten Handelspartner im Containerverkehr Rang Handelspartnerländer Container (in 1.000 TEU) 1 VR China (1) 2.705 2 Russ. Föderation (2) 718 3 Singapur (3) 547 4 Südkorea (5) 371 5 USA (4) 364 6 Finnland (6) 350 7 Schweden (7) 350 8 Polen (8) 322 9 Malaysia (9) 234 10 Indien (10) 202 Top Ten insgesamt 6.163 Andere Länder 3.094 Gesamt 9.257 Quelle: Hafen Hamburg Marketing e. V. Die Tabelle zeigt, dass traditionell im Verkehr mit den zehn wichtigsten Handelspartnerländern etwa zwei Drittel des gesamten Hamburger Containerumschlags abgewickelt werden. Der Umschlag von nicht-containerisiertem Stückgut und RoRo-Ladung verringerte sich um 7,6 Prozent auf 1,9 Mio. t. Bedeutende Gütergruppen im einkommenden konventionellen Verkehr sind Südfrüchte, Papier und Metalle. Bei den Südfrüchten ist seit einigen Jahren ein starker Trend zur Containerisierung zu beobachten. Anstatt des konventionellen Transportes per Kühlschiff werden zum Beispiel Bananen im Kühlcontainer verladen und dementsprechend dort in der Statistik erfasst. Insgesamt verringerten sich die Importe um 19,3 Prozent. Im ausgehenden Verkehr dominieren neben Fahrzeugen auch Maschinen und Industrieanlagen sowie Eisen und Stahl. Die Exportmengen gingen leicht um 1,4 Prozent zurück. Besonders bei Industrieanlagen machen sich die langen Investitionszyklen bemerkbar. Als Nachwirkung der Finanzkrise sorgen die fehlenden Bestellungen für einen Rückgang bei Projektladung um 6,1 Prozent. Gute Ergebnisse bei Papier und Stahl konnten dies nicht kompensieren. Der Versand von Kraftfahrzeugen sank leicht um 3,3 Prozent, nachdem dieser 2012 überproportional um 14,8 Prozent gestiegen war. 13 Kapitel 2 | Umschlagsentwicklung 2013 Der Massengutumschlag wuchs im Berichtsjahr um 7,2 Prozent auf 42 Mio. t. Der Greifergutumschlag steigerte sich um 3,0 Prozent auf knapp 20 Mio. t. Wichtige Importgüter sind Kohle und Erze, die um 9,5 Prozent beziehungsweise 3,5 Prozent mehr umgeschlagen wurden. Exportiert wurden hauptsächlich Düngemittel mit einer Gesamtmenge von 2,4 Mio. t sowie Schrott und Baustoffe. Massengutumschlag am Kalikai Der Umschlag von Flüssigladung steigerte sich um 3,0 Prozent auf insgesamt 14,5 Mio. t. Der Import von Rohöl ging überproportional zurück, was durch eine Steigerung des Empfangs von Mineralölprodukten um 65,7 Prozent auf 7 Mio. t kompensiert wurde. Die Exporte von Produkten wie Biodiesel, Rapsöl oder Schwefelsäure gingen um 5,4 Prozent auf knapp 4 Mio. t zurück. Der Sauggutumschlag stieg um 29,9 Prozent auf 8 Mio. t. Ausschlaggebend hierfür waren die gestiegenen Getreideexporte in den arabischen Raum sowie die insgesamt gute Ernte in 2013. Mit gut 3 Mio. t Umschlagsmenge dominierten beim Import die Ölfrüchte, wie zum Beispiel Sojabohnen aus Südamerika, die hier zu Biodiesel weiterverarbeitet werden. Weitere Wachstumstreiber waren die Einfuhren von Getreide und Futtermitteln. 14 Vorläufige Umschlagsentwicklung 2014 | Kapitel 3 Kapitel 3 Vorläufige Umschlagsentwicklung 2014 Der Gesamtumschlag stieg im ersten Quartal 2014 deutlich um 8,6 Prozent auf 35,6 Mio. t. Der Export legte weit überproportional um 12,4 Prozent auf 16,2 Mio. t zu, während die Importmengen um 5,5 Prozent auf 19,4 Mio. t zunahmen. Der Stückgutverkehr wuchs insgesamt um 10,8 Prozent mit einer Umschlagsmenge von 25,2 Mio. t. Besonders erfreulich ist hierbei die Zunahme des konventionellen Stückgutumschlages um 5,9 Prozent. Dieser wurde zu großen Teilen durch die wieder anziehende Konjunktur bei dem Export von Projektladung getragen. Der Containerumschlag verbesserte sich um 8,0 Prozent auf 2,4 Mio. TEU. Dieser Zuwachs ist ausschließlich auf den Umschlag von beladenen Containern zurückzuführen, da der Umschlag von Leercontainern mit 0,3 Mio. TEU gegenüber dem Vorjahresquartal sogar leicht abnahm. Mit diesem Ergebnis konnte Hamburg Marktanteile von den Westhäfen gewinnen. Der Massengutumschlag steuerte 10,4 Mio. t zum Gesamtergebnis bei, was einem Zuwachs von 3,5 Prozent entspricht. Der Sauggutumschlag konnte mit einem Plus von 24,2 Prozent auf 2,2 Mio. t vor allem von stärkeren Getreidemengen profitieren. Im Bereich der Flüssigladung wurde ein Ergebnis von 3,5 Mio. t beziehungsweise eine Steigerung von 4,2 Prozent erreicht. Das Segment Greifergut konnte als einziges den Wert des Vorjahresquartals nicht erreichen und wies ein Minus von 4,4 Prozent bei insgesamt 4,7 Mio. t umgeschlagener Menge aus. Die guten Quartalsergebnisse in fast allen Umschlagssegmenten senden ein positives Signal für die weitere Entwicklung im Jahresverlauf. Hamburgs Kernmärkte liegen in den Wachstumsregionen Mittel- und Osteuropa sowie Fernost. Abgerundet wird dies durch starke Wirtschaftsbeziehungen zu den stabilen Volkswirtschaften in Nordeuropa. In diesen Bereichen mehren sich die Anzeichen, dass die Konjunktur wieder Tritt fasst und für weiter steigende Umschlagsergebnisse sorgen wird. Die von der Krise besonders getroffenen südeuropäischen Länder werden dieser Entwicklung wahrscheinlich mit zeitlicher Verzögerung folgen. Es ist daher anzunehmen, dass Hamburg auch weiterhin seine starke Stellung in der Nordrange halten und sogar weiter ausbauen kann. 15 Kapitel 4 | Wettbewerb und Marktanteilsentwicklung Kapitel 4 Wettbewerb und Marktanteilsentwicklung Die vier größten Häfen der Nordrange weisen für 2013 eine gemischte Bilanz auf. Insgesamt wuchs die Umschlagsmenge von Hamburg, Bremen, Rotterdam und Antwerpen um 1,0 Prozent auf knapp 850 Mio. t. Der Stückgutumschlag sank insgesamt leicht um 1,2 Prozent auf 379 Mio. t, wobei die Anzahl der umgeschlagenen Standardcontainer bei etwas über 35 Mio. TEU stagnierte. Wachstumsimpulse brachte der Massengutumschlag, der um 3,8 Prozent auf 422 Mio. t zunahm. Hamburg konnte als einziger Hafen in allen Umschlagssegmenten Zuwächse verbuchen und hat seine Marktposition als zweitgrößter Containerhafen der Nordrange ausbauen können. Der Zuwachs in Antwerpen stützte sich vor allem auf die gesteigerten Umschlagsmengen im Massengutbereich. Hier spielte die Ausweitung der Tankkapazitäten eine Rolle. Der Containerumschlag auf Basis TEU stagnierte, während die Gesamtstückgutmenge in Tonnen leicht abnahm. Diese Entwicklung zeigte sich in ähnlicher Form in Rotterdam. Die umgeschlagene Menge an Massengütern stieg aber weniger stark, während die Stückgut- und Containermengen stärker zurückgingen. Die größten Verluste verzeichneten die Bremischen Häfen, die in allen Segmenten deutliche Rückgänge hinnehmen mussten, nachdem in 2012 noch Marktanteilsgewinne erzielt wurden. Wilhelmshaven schlug 2013 insgesamt 24,5 Mio. t um. Dies sind etwa 6 Prozent weniger als in 2012. Zurückzuführen ist dies auf verminderte Einfuhren flüssiger Massengüter wie Rohöl. Gestiegene Kohleimporte konnten diese Entwicklung nicht kompensieren. Zuwächse gab es im Stückgutbereich mit einem Umschlagsvolumen von insgesamt 0,6 Mio. t. Dieses Ergebnis beinhaltet sowohl den Containerumschlag mit 76.117 TEU als auch Projektladungen. Alle Häfen haben ehrgeizige Ausbauprojekte geplant, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden. Als Folge davon wird sich die Umschlagskapazität in ganz Europa – besonders im Containerbereich – erheblich vergrößern. Der Großteil der Weltwirtschaftsinstitute geht davon aus, dass die Globalisierung weiter voranschreiten wird und die Welthandelsvolumina stetig zunehmen werden. Große Unsicherheit herrscht allerdings über den Zeithorizont der Umschlagsentwicklung. Eine verzögerte 16 Wettbewerb und Marktanteilsentwicklung | Kapitel 4 Erholung der Weltwirtschaft kann daher zu temporären Überkapazitäten am Markt führen. In dieser Situation werden Servicequalität und der Zustand der Infrastruktur im Hinterland eine große Rolle für den Erfolg eines Hafenstandortes im Wettbewerb spielen. Nachdem die Hamburger Umschlagsbetriebe ihre Hausaufgaben weitgehend gemacht haben, ist es an der Politik, die versprochenen Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren und zeitnah umzusetzen. Die Umschlagsergebnisse und Wachstumsraten der Haupthäfen in der Hamburg-Antwerpen-Range sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Seegüterumschlag in der Hamburg-Antwerpen-Range 2013 Häfen Gesamtumschlag Massengut Stückgut Container in 1.000 t Veränd. Vj. in % in 1.000 t Veränd. Vj. in % in 1.000 t Veränd. Vj. in % in TEU Veränd. Vj. in % 139.050 6,2 42.292 7,2 96.758 6,1 9.257.358 4,4 78.768 -6,2 9.897 -4,9 60.955 -6,4 5.830.711 -4,7 Rotterdam 440.464 -0,2 295.986 1,3 121.251 -3,3 11.621.249 -2,1 Antwerpen 190.849 3,6 73.871 14,7 102.326 -1,7 8.578.269 -0,7 Summe 849.131 1,0 422.046 3,8 379.358 -1,2 35.287.587 -0,5 Hamburg Brem. Häfen Quelle: Hafenverwaltungen 17 Kapitel 5 | Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Kapitel 5 ausbau der verkehrsinfrastruktur Die Realisierung von Verkehrsprojekten wird in Deutschland immer schwieriger. Zusätzlich zur chronischen Unterfinanzierung des Verkehrshaushaltes behindern lange Planungs- und Genehmigungsverfahren eine zügige Umsetzung von Verkehrsprojekten. Ursache hierfür ist zum einen ein immer komplexer werdendes Planungsrecht, zum anderen eine zunehmende Protesthaltung einer kleinen, aber lautstarken Minderheit, die gegen jedwede Form von Infrastrukturausbau ist und den Status quo am liebsten konservieren würde. Das „Objekt“ des Protestes ist dabei häufig austauschbar. 1. SEEWÄRTIGE ZUFAHRT Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Ein markantes Beispiel für die langen Planungs- und Genehmigungsprozesse in Deutschland ist leider der Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe, der bereits im April 2002 beim Bund beantragt wurde. Am 15. Juli 2014 hat die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht begonnen und die Hafenwirtschaft hofft, dass über die Klagen gegen den Fahrrinnenausbau in Kürze entschieden werden wird. Während das Planungs- und Genehmigungsverfahren damit seit mehr als zehn Jahren läuft, schreitet die Schiffsgrößenentwicklung weiter voran. Die Reedereien setzen zunehmend auf den Einsatz von Großcontainerschiffen mit einer Kapazität von über 10.000 TEU. Allein im Zeitraum von 2014 bis 2016 sollen nach dem derzeitigen Stand der Orderbücher 158 zusätzliche Großcontainerschiffe mit einer Stellplatzkapazität von mehr als 10.000 TEU ausgeliefert werden, sodass Ende 2016 insgesamt mehr als 350 Schiffe dieser Größenordnung in Fahrt sein werden. Eingesetzt werden die großen Schiffe vorrangig im Nordeuropa-Asien-Dienst, also jenen Fahrtgebieten, in denen der Hamburger Hafen besonders stark ist. Der Trend zu Großcontainerschiffen zeigt sich daher vor allem im Hamburger Hafen. Während die Anzahl der Schiffsanläufe zurückgeht, steigt die Ladungsmenge an: Im Jahr 2013 liefen 9.681 See- 18 Ausbau der Verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 schiffe den Hamburger Hafen an. Dies waren 64 Schiffe weniger als im Jahr zuvor (-0,7 Prozent). Zugleich nahm der Umschlag um 6,2 Prozent auf 139 Mio. t zu. Die Dynamik der Schiffsgrößenentwicklung zeigt sich vor allem im Langzeittrend: So hat sich die durchschnittliche Schiffsgröße im Containerverkehr seit der Jahrtausendwende verdoppelt. Der Einsatz großer Schiffe ist jedoch nicht allein auf die Containerschifffahrt beschränkt. Die großen Massengutfrachter, mit denen Kohle und Erze aus Übersee nach Europa transportiert werden, weisen in der Regel Abmessungen auf, die denen der Großcontainerschiffe in keiner Weise nachstehen. Das Bundesverwaltungsgericht ist zuständig für die Klagen gegen den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe. Allein 2013 wurden 894 außergewöhnlich große Fahrzeuge (Schiffe mit einer Länge von mehr als 330 Metern und/oder einer Breite von mehr als 45 Metern) im Hamburger Hafen registriert. Dies sind 19 mehr als im vorangegangenen Jahr. Das bedeutet, dass im Durchschnitt pro Tag etwa fünf Schiffe dieser Größenordnung den Hamburger Hafen anlaufen oder verlassen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die großen Containerschiffe und Massengutfrachter den Hamburger Hafen aufgrund der derzeit geltenden Tiefgangs- und Breitenrestriktionen nicht voll abgeladen und nur in einem eng begrenzten Zeitfenster bedienen können. Aufgrund des starken Anstiegs an Großcontainerschiffen führen die engen Zeitfenster und Begegnungsrestriktionen auf der Elbe zunehmend zu einem Engpass. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens zu erhalten, ist es daher unabdingbar, dass der geplante Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe so schnell als möglich umgesetzt wird. 19 Kapitel 5 | Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Der Nord-Ostsee-Kanal ist für die deutschen Seehäfen die mit Abstand wichtigste Verbindung in den Ostseeraum. Nord-Ostsee-Kanal Der Schiffsverkehr durch den Nord-Ostsee-Kanal hat im vergangenen Jahr viele Beeinträchtigungen hinnehmen müssen: Ungeplante Reparaturen, Streiks der Gewerkschaft ver.di, mehrere Sturmtiefs und eine schwere Havarie führten zu mehrtägigen Sperrungen, die sich insgesamt auf 18 Tage summierten. Diese Einschränkungen spiegeln sich auch in der Verkehrsbilanz 2013 wider: Die Anzahl der Schiffspassagen ging im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent auf insgesamt 31.097 Passagen zurück, die transportierte Landungsmenge liegt mit 94,8 Mio. t rund 9 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Nach jahrelanger Ungewissheit wurden in den letzten Monaten bezüglich der Sanierung und des Ausbaus des Nord-Ostsee-Kanals zwei wichtige Meilensteine gesetzt: Im April 2014 wurde der Auftrag für den Bau der fünften Schleuse in Brunsbüttel vergeben. Nach derzeitigem Planungsstand soll die fünfte Schleuse im Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Anfang Juni hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die für den Ausbau der 20 Kilometer langen Oststrecke des Kanals notwendigen 265 Mio. Euro bewilligt. Die Oststrecke stellt aufgrund ihres heutigen Profils aus dem Jahr 1914 einen nautischen Engpass für die Schifffahrt dar. Bereits seit März 2014 liegt Baurecht vor, um in diesem Abschnitt den Kanal von 44 auf 70 Meter zu verbreitern. 20 Ausbau der Verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 2. STRASSENINFRASTRUK TUR Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes hat der Güterverkehr in Deutschland im Jahr 2013 um 0,8 Prozent auf 4,3 Mrd. t zugenommen. Dabei weist der Straßengüterverkehr auch in 2013 mit rund 3,3 Mrd. t den höchsten Anteil am Transportaufkommen auf. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr fiel beim Straßengüterverkehr mit einem Zuwachs von 0,9 Prozent etwas höher aus als beim Schienenverkehr (+0,8 Prozent), aber deutlich geringer als beim Binnenschiffsverkehr (+1,7 Prozent). Gleichwohl bleibt die Straße mit einem Anteil von 77,0 Prozent auch weiterhin der wichtigste Verkehrsträger Deutschlands. Für 2014 wird ebenfalls ein Anstieg des Güterverkehrs prognostiziert. Die Experten erwarten eine Zunahme des Transportaufkommens von knapp 2 Prozent und etwa 3 Prozent bei der Transportleistung. Umso dringender werden Investitionen in die Sanierung und den Erhalt der Infrastruktur. Ausbau der A7 Die A7 ist mit fast 1.000 Kilometern nicht nur die längste Autobahn, sondern auch eine der am stärksten befahrenen Straßen Deutschlands. Die Verkehrsbelastung ist sogar so hoch, dass im Raum Hamburg tagtäglich die Bemessungsgrenze überschritten wird. Der Ausbau der A7 ist daher dringend nötig. In den kommenden acht Jahren wird die Autobahn auf dem Hamburger Stadtgebiet in drei Bauabschnitten auf sechs beziehungsweise acht Fahrspuren ausgebaut, um die Leistungsfähigkeit Visualisierung der künftigen Langenfelder Brücke 21 Kapitel 5 | Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern. Im Sommer 2014 haben die sehr anspruchsvollen Bauarbeiten mit dem Abriss und dem Neubau der sich über 400 Meter erstreckenden Langenfelder Brücke unter rollendem Verkehr begonnen. Um eine sichere und leistungsfähige Verkehrsführung im Baustellenbereich zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen geplant, wie zum Beispiel Erhalt aller Fahrstreifen je Richtung, breitere Fahrbahnen über das Mindestmaß hinaus, Beschränkung der Höchstlänge einzelner Baustellen auf zwölf Kilometer, Mindestabstände zwischen zwei Baustellen von fünf Kilometern, Ein- und Ausfädelungsstreifen auf voller Länge und mit Breite von mindestens 3,25 Metern. Darüber hinaus erfolgt eine mobile Verkehrsdatenerfassung mit anschließender Situationsanzeige und Verkehrsüberleitungen inklusive Information über Navigationssysteme. Zudem bleibt die A7 auch während der Bauzeit für Großraum- und Schwertransporte befahrbar. Visualisierung der erweiterten A7 mit Überdeckelung im Bereich Stellingen Die Kosten betragen rund 775 Millionen Euro. Darin enthalten sind auch die aufwendigen Lärmschutzmaßnahmen durch die Überdeckelung der Autobahn an drei Abschnitten. Das voraussichtliche Ende der Bauzeit ist für das Jahr 2022 geplant. In Schleswig-Holstein beginnt im Herbst 2014 der Ausbau der A7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der Landesgrenze zu Hamburg von vier auf sechs Spuren. Der Ausbau des knapp 60 Kilometer langen Autobahnabschnitts soll 330 Millionen Euro kosten und in vier Jahren abgeschlossen werden. 22 Ausbau der Verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 Das jahrzehntelange Versäumnis in die Infrastruktur zu investieren, macht nun vielerorts Baumaßnahmen unumgänglich, die in Summe nicht ohne Auswirkung auf den Verkehrsfluss bleiben. Dies erfordert Zeit. Bis dahin müssen die vorhandenen Kapazitäten effizienter genutzt werden. Der Hafen arbeitet rund um die Uhr. Dennoch ist an den Terminals festzustellen, dass die Güter hauptsächlich immer noch zu bestimmten Kernzeiten abgeholt werden. Hier müssen gezielt die wichtigsten Logistikunternehmen und Verlader angesprochen werden, um eine Ausweitung der Abfertigungszeiten und damit eine Entlastung der Verkehrsspitzen zu erreichen. Ein intelligentes Verkehrsmanagement vorausgesetzt, muss gemeinsam und vernetzt nach Wegen gesucht werden, um die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens zu gewährleisten. Nach Abschluss aller Bauarbeiten steht eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung zur Verfügung, wovon besonders der Hamburger Hafen profitieren wird. Brücken im Hafen Durch die Zunahme der Verkehrsdichte und des Schwerverkehrs unterliegen die Brücken in der gesamten Bundesrepublik einer deutlich stärkeren Beanspruchung als diese unter damaligen Vorschriften geplant und gebaut wurden. Deshalb gibt es bei älteren Bauwerken Probleme in den Tragfähigkeitsreserven, da diese für die heutigen Anforderungen nicht dimensioniert wurden. Vor diesem Hintergrund wurde 2011 vom Bundesverkehrsministerium eine Nachrechnungsrichtlinie erlassen. Diese Richtlinie gilt für die Bewertung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken, die nicht nach aktuellem Normungsstand geplant und errichtet wurden. Die Richtlinie ist notwendig, um mit der verkehrlichen Entwicklung und den damit verbundenden Anforderungen Schritt zu halten. Davon betroffen sind auch alle Brückenbauwerke im Hamburger Hafen. In erster Priorität werden im Hafen die 18 wichtigsten Brücken der Haupthafenroute und des Hauptstraßennetzes nachgerechnet. Alle Ergebnisse sollen noch im Berichtsjahr vorliegen. Im Anschluss werden bis Ende 2015 die zehn Brücken zweiter Priorität nachgerechnet. Für die 1983 gebaute erste Argentinienbrücke hat die Überprüfung im Rahmen der Nachrechnungsrichtlinie ergeben, dass sie den Anforderungen der heute anzusetzenden Verkehrslasten nicht mehr entspricht und zeitnah verstärkt werden muss. Zwar wird der bauliche Zustand als gut eingeschätzt, sodass eine Gefährdung der Standsicherheit nicht besteht, jedoch gelten seit März 2014 verkehrliche Einschränkungen für Lkw wie Überholverbot und reduzierte Geschwindigkeit. Nachdem im letzten Jahr aufgrund der Internationalen Gartenschau in Wilhelmsburg Baumaßnahmen an der Köhlbrandbrücke, die mit verkehrlichen Einschränkungen verbunden waren, ausgesetzt wurden, sind diese Arbeiten 2014 wieder aufgenommen und fortgeführt worden. Dafür ist eine Sperrung von jeweils einer Fahrspur pro Richtung während der gesamten Bauzeit von April bis Oktober 2014 notwendig. Auch in den Folgejahren 2015 und 2016 wird die einspurige Verkehrsführung aufrechterhalten, um die Fahrbahn komplett zu sanieren. Die wirtschaftliche Lebensdauer der Brücke lässt sich durch diese Maßnahmen noch bis zum Jahr 2030 verlängern. Mittelfristig wird ein Ersatzneubau notwendig, deren Planung bereits begonnen hat. 23 Kapitel 5 | Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Visualisierung der neuen Rethebrücke, die 2015 in Betrieb genommen wird. Die neue Retheklappbrücke soll ab 2015 die alte Rethehubbrücke aus dem Jahr 1934 ersetzen. Im Sommer 2014 wurden die 67 Meter langen und 650 Tonnen schweren Klappen auf dem Wasserweg von Wilhelmshaven nach Hamburg transportiert. Durch die neue Brücke wird der Straßen- und Bahnverkehr voneinander getrennt und erhöht somit die Effizienz. Bisher muss die Straßenbrücke gesperrt werden, wenn Züge die Strecke nutzen. Zukünftig wird es für Schiffe keine Höhenbeschränkung beim Passieren der Rethebrücke geben. Gleichzeitig verbreitert sich die Durchfahrt für Schiffe um 20 Meter. Nachdem die Mittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro für die neue Kattwykbrücke freigegeben wurden, kann mit dem Bau der zweiten Brücke begonnen werden. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt vier Jahre. Demnach könnte die Brücke 2018 in Betrieb gehen. Die alte Brücke, die derzeit gleichzeitig vom Schienen- als auch Straßenverkehr genutzt wird, soll künftig ausschließlich für Pkw und Lkw zur Verfügung stehen und wird dadurch entlastet. Neben der sanierungsbedürftigen Köhlbrandbrücke ist die Kattwykbrücke die einzige Brücke über die Süderelbe im Hafen. Großraum- und Schwertransporte Große und schwere Maschinen und Anlagenteile, die überwiegend im Süden oder Osten der Republik produziert werden, können den Hamburger Hafen zum Teil nur unter sehr schwierigen Bedingungen oder gar nicht erreichen, weil die Brücken im Zulauf nicht mehr die erforderlichen 24 Ausbau der Verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 Der Umschlag von außergewöhnlich großen und schweren Gütern ist eine besondere Stärke des Hamburger Hafens. Tragfähigkeiten aufweisen. Dies führt dazu, dass diese Transporte entweder nicht auf dem kürzesten Weg nach Hamburg gelangen und zum Teil großräumige Umwege in Kauf genommen werden müssen oder im Extremfall gar nicht über den Hamburger Hafen verschifft werden können. Die eingeschränkte Erreichbarkeit des Hamburger Hafens für Großraum- und Schwertransporte beschäftigt uns bereits seit vielen Jahren, da dies ein wichtiges Umschlagssegment im Hamburger Hafen ist. Gemeinsam mit weiteren Hamburger Wirtschafts- und Verkehrsverbänden wurde mit den zuständigen Genehmigungsbehörden und der Hamburger Verwaltung ein regelmäßiger Austausch zum Thema „Großraum- und Schwertransporte“ initiiert. Alle Beteiligten suchen gemeinsam nach Lösungen, damit die für den Großraum- und Schwerverkehr notwendigen Anforderungen bei Infrastrukturausbau und -sanierung stärker berücksichtigt werden und Genehmigungen für diese Sondertransporte zügig erfolgen. Allerdings ist dies kein ausschließliches Hamburger Problem, da in der gesamten Bundesrepublik mittlerweile viele Brücken abgelastet sind. Auch wenn künftig vermehrt darauf geachtet wird, dass bei der Sanierung und dem Neubau von Straßeninfrastruktur die Großraum- und Schwerlasttauglichkeit stärker berücksichtigt wird, können aus finanziellen Gesichtspunkten nicht alle Brücken dieser Anforderung gerecht werden. Deshalb bedarf es der Festlegung von bundesweiten Korridoren. 25 Kapitel 5 | Ausbau der Verkehrsinfrastruktur 3. SCHIENENINFRASTRUK TUR Der Hamburger Hafen ist der größte Eisenbahnhafen der Welt. In keinem anderen Hafen werden mehr Güter auf der Schiene transportiert. Damit dies möglich ist, investiert die Port Authority kontinuierlich in die Instandhaltung und Modernisierung der Schieneninfrastruktur. Die Instandsetzungen der letzten Jahre haben sich positiv auf die Transportentwicklung ausgewirkt: 2013 konnte die Hafenbahn erneut das bisher beste Ergebnis im Schienengüterverkehr verzeichnen. Insgesamt wurden im letzten Jahr mehr als 41 Mio. t Güter auf den Gleisen der Hafenbahn transportiert. Auch im Segment Containerverkehr wurde mit knapp 2,1 Mio. TEU ein Spitzenergebnis erreicht. Diese Qualität zeigt sich insbesondere in der Auslastung der Züge. Pro Zug werden durchschnittlich 71 TEU transportiert. Im Vergleich zum Jahr 2005 entspricht dies einer Zunahme von 42,0 Prozent. Auch im ersten Quartal 2014 profitiert die Hafenbahn von der äußerst positiven Umschlagsentwicklung. Im Containerverkehr wurden rund 7 Prozent mehr Boxen per Zug transportiert als noch im Vorjahreszeitraum. Rund 40 Prozent der Container werden auf der Schiene ins Hinterland transportiert. Schienenhinterlandanbindung des Hamburger Hafens Rund 39 Prozent aller Container werden im Hafenhinterlandverkehr auf der Schiene transportiert. Trotz der positiven Entwicklung des Modal Split in den letzten Jahren ist es erklärtes Ziel, den Anteil des Schienengüterverkehrs weiter auszubauen. Um die prognostizierte Zunahme des Schienen- 26 Ausbau der Verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 güterverkehrs bewältigen zu können, müssen zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel eine weitere Verbesserung der Terminalanbindungen, die Erweiterung des Bahnhofs Hohe Schaar sowie die Entflechtung von Güter- und Personenverkehr in Hamburg-Harburg. Ein Teil dieser Projekte soll aus dem Programm zur Seehafen-Hinterlandanbindung finanziert werden, das von der Bundesregierung neu aufgelegt werden soll. Im Sonderprogramm sind Mittel in Höhe von rund 300 Millionen Euro für den Zeitraum von 2015 bis 2020 vorgesehen. Darüber hinaus hat Hamburg eine Reihe von Schienenprojekten für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Darin enthalten sind unter anderem verschiedene Maßnahmen im Netz der Hafenbahn sowie im Eisenbahnknoten Hamburg und die Fortsetzung des dreigleisigen Ausbaus in dem von Personen- und Güterverkehr hoch frequentierten Abschnitt Lüneburg – Uelzen. Zur verbesserten Anbindung des Hamburger Hafens an sein Hinterland investiert die Deutsche Bahn AG in die Erweiterung und den Ausbau des Rangierbahnhofs Maschen weitere 230 Millionen Euro. Europas größter Rangierbahnhof übernimmt die Zugbildung sowohl regionaler als auch nationaler Europas größter Rangierbahnhof in Maschen und internationaler Güterzüge und hat für den Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens eine große Bedeutung. Darüber hinaus ist für eine verbesserte Anbindung Hamburgs an den mitteldeutschen Raum und Führung von Güterzügen über Halle/Leipzig nach Süddeutschland ein durchgängiger zweigleisiger Ausbau der Infrastruktur zwischen Uelzen und Stendal geplant. Für Teilabschnitte beginnt der Bau bereits in diesem Jahr, eine vollständige Inbetriebnahme wird 2016 angestrebt. 27 Kapitel 5 | Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Bereits in Betrieb genommen ist der dreigleisige Abschnitt zwischen Stelle und Lüneburg; zwischen Stelle und Ashausen ist der Abschnitt sogar viergleisig. Bereits seit vielen Jahren wird ein weiteres Schienenprojekt geplant, untersucht und diskutiert – die Y-Trasse. Im Auftrag des Bundes hat die Deutsche Bahn AG sechs verschiedene Alternativen zur Aus- und Neubaustrecke Bremen/Hamburg – Hannover erarbeitet und im Februar 2014 dem Bundesverkehrsministerium und den Ländern Niedersachsen, Bremen und Hamburg vorgestellt. Dabei ging es im Kern darum, eine wirtschaftliche und realisierbare Lösung zu entwickeln, um die Kapazitäten für den Personen- und Güterverkehr zu erhöhen, ohne dabei die Knoten Hamburg, Bremen und Hannover zusätzlich zu belasten. Zudem waren Lärm- und Umweltschutzbelange ebenfalls zu berücksichtigen. Neben bereits in der Planung beziehungsweise in der Umsetzung befindlichen Schienenprojekten bildete eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025 die Basis für die Untersuchung. Die endgültige Entscheidung wird der Bund in diesem Jahr und auf Basis der eigenen Verkehrsprognose für das Jahr 2030 vornehmen. Unabhängig für welche Variante sich letztlich entschieden wird, aus Hamburger Sicht bedeutet eine Realisierung einer der Varianten eine deutliche Erhöhung der Kapazitäten und damit eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Allerdings ist mit einem Baubeginn nicht vor 2024 zu rechnen. 4. BINNENWASSERSTRASSEN Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Hochwasserlagen an einigen deutschen Flüssen oder der Streik der Gewerkschaft ver.di gegen die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, verzeichnete die Binnenschifffahrt im Jahr 2013 Mengenzuwächse. Insgesamt wurden 227 Mio. t Güter per Binnenschiff auf den deutschen Flüssen und Kanälen transportiert. Dies entspricht einem Zuwachs von 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Containerverkehr auf den deutschen Binnenwasserstraßen nahm ebenfalls zu, und zwar um 0,7 Prozent auf 2,2 Mio. TEU. Wenngleich sich die Binnenschifffahrt positiv entwickelt hat, sind ihre Potenziale noch nicht voll ausgeschöpft. Nach einer Untersuchung im Auftrag des Elbstromvereins (heute: Allianz für die Elbe e. V.) könnten allein im Containerhinterlandverkehr des Hamburger Hafens rund 5 Prozent auf dem Binnenschiff transportiert werden, wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür gegeben wären. Dies entspräche beim gegenwärtigen Umschlagsvolumen des Hamburger Hafens einer Menge von rund 500.000 TEU. Um den Modal Split langfristig zugunsten der Binnenschifffahrt zu verändern, ist allerdings eine verbesserte Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen notwendig. Dazu gehört unter anderem eine zügige Umsetzung der bereits im Bundesverkehrswegeplan 1992 verankerten Strombaumaßnahmen an Mittel- und Oberelbe, mit der ein Tiefgang von 1,60 Metern an 345 Tagen im Jahr ermöglicht werden soll. Zudem ist ein Neubau des Schiffshebewerkes Scharnebeck notwendig, um das Hebewerk den Anforderungen der modernen Großmotorgüterschiffe anzupassen. 28 Ausbau der Verkehrsinfrastruktur | Kapitel 5 Binnenschiffscontainerverkehr im Hamburger Hafen Einführung von Nutzungsentgelten für schwimmende Anlagen Dieses Thema konnte aufgrund des besonderen Einsatzes der ehrenamtlichen Mitglieder der Verhandlungskommission erfolgreich abgeschlossen werden. Laut den ursprünglichen Plänen sollten ab dem 1. Oktober 2010 zusätzliche Nutzungsentgelte für HPA-Anlagen in Höhe von circa 7,5 Millionen Euro pro Jahr gezahlt werden. Nach über drei Jahren intensiver Verhandlungen konnte Anfang dieses Jahres eine Übereinkunft zwischen der HPA und dem Hafenschiffahrtsverband erzielt werden, in der die zentralen Forderungen des Gewerbes enthalten sind. Die Nutzungsentgelte für einzelne Anlagenteile richten sich nach transparenten Marktpreisen und nicht nach internen Kostenschätzungen der Hafenverwaltung. Das Forderungsvolumen der HPA konnte so erheblich reduziert werden. Zur Abfederung von noch bestehenden Härten wurde eine Übergangsfrist zur Einführung der Nutzungsentgelte vereinbart und eine entsprechende Rabattstaffel für die nächsten fünf Jahre eingeführt, sodass die vollen Entgelte erstmalig am 1. Januar 2019 entrichtet werden müssen. Ferner unterhält die HPA die Wassertiefen an den Liegeplätzen – wie bisher – auf eigene Kosten im Rahmen des allgemeinen Baggereiprogramms. Hier hat die HPA ursprünglich versucht, Verantwortung und Kosten komplett auf den Nutzer abzuwälzen. Die HPA kann die Aufstellung privater Anlagen nicht grundsätzlich verbieten. Nutzer haben im Einzelfall die Möglichkeit, Anlagen selbst einzukaufen oder von privaten Anbietern zu mieten. Ebenso ist die Rückgabe nicht benötigter Anlagenteile vor Vertragsabschluss möglich. Beim Entzug einer wasserrechtlichen Genehmigung darf die zur HPA gehörende Wasserbehörde nicht willkürlich vorgehen, sondern muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Details hierzu sind Teil des Nutzungsvertrags. Inhaber von nach 2005 mit der HPA abgeschlossenen Mietverträgen haben ein Wahlrecht, den bestehenden Mietvertrag fortzuführen oder auf das neue System umzusteigen. 29 Kapitel 6 | Untersuchungen über den Hafen Hamburg und die Infrastrukturfinanzierung Kapitel 6 Untersuchungen über den Hafen Hamburg und Die Infrastrukturfinanzierung Der Hafen Hamburg steht regelmäßig im Fokus zahlreicher Studien und Untersuchungen. Neben Umschlags- und Verkehrsprognosen sind dabei vor allem die Untersuchungen über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Hamburger Hafens von Interesse. Die PLANCO Consulting GmbH ermittelt im Auftrag der HPA und ihrer Vorgängerorganisation bereits seit 2002 in regelmäßigen Abständen die regional- und gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Hamburger Hafens. Danach ergeben sich für das Jahr 2012 folgende Kennzahlen: Direkt und indirekt waren in der Freien und Hansestadt Hamburg rund 122.000 Personen hafenabhängig beschäftigt. In der gesamten Metropolregion, die neben Hamburg auch die an Hamburg angrenzenden Landkreise von Schleswig-Holstein und Niedersachsen umfasst, waren es rund 150.000 Beschäftigte, bundesweit sogar mehr als 260.000. Die gesamten vom Hafen abhängigen Steuereinnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg beliefen sich im Jahre 2012 auf 791 Millionen Euro. Dies entspricht rund 11 Prozent des gesamten Hamburger Steueraufkommens. Der Hafen ist damit nicht nur der wirtschaftliche Motor des maritimen Clusters, sondern auch der Gebietskörperschaften selbst. Darüber hinaus erbrachte der Hafen in 2012 – allein auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bezogen – eine Wertschöpfung von mehr als 11 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 13,0 Prozent der gesamten in Hamburg erbrachten Wertschöpfung. Der Hamburger Hafen ist damit der mit Abstand wichtigste Wirtschaftsbereich für die Freie und Hansestadt Hamburg! Eine Ende des letzten Jahres erfolgte Umfrage der HSH Nordbank, die an Unternehmen, Verbände, Handelskammern und Wirtschaftsförderungsgesellschaften in Norddeutschland gerichtet war, kommt zu dem Ergebnis, dass Norddeutschland an Wirtschaftskraft verlieren wird. Die Befragten waren sich mehrheitlich darin einig, dass die Verkehrsinfrastruktur einen hohen Einfluss auf den betrieblichen Erfolg der Unternehmen hat, dass Firmen abwandern werden und die Region an Wirtschaftskraft verlieren wird, wenn eine zeitnahe Realisierung notwendiger Infrastrukturprojekte im Norden ausbleibt. Die Befragten fordern daher einen zügigen Ausbau der norddeutschen Infrastruktur. Genannt wurden vor allem Wasserstraßenprojekte wie zum Beispiel der Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sowie die Sanierung und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals. 30 Untersuchungen über den Hafen Hamburg und die Infrastrukturfinanzierung | Kapitel 6 Außerdem besteht Einigkeit darüber, dass die Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Deutschland zu lange dauert. Gründe für eine zu lange Umsetzungsphase liegen nach Ansicht der Befragten vor allem in langen Planungsverfahren. Als weitere Ursachen wurden die Unterfinanzierung der Verkehrshaushalte, der Einfluss von Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie Fehlkalkulationen bei der Auftragsvergabe genannt. Ende September 2013 hat die vom ehemaligen Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig geleitete Kommission „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ ihre Ergebnisse vorgestellt. Darin werden die Zahlen der Vorgängerkommission unter dem Vorsitz von Karl-Heinz Daehre bestätigt. Verteilt über alle Verkehrsträger fehlen jährlich rund 7,2 Milliarden Euro, davon 4,5 Milliarden Euro für laufende Erhaltung beziehungsweise Betrieb und 2,7 Milliarden Euro für die Beseitigung des Sanierungsstaus. Für die Finanzierung soll besonders der Lkw-Verkehr durch eine Ausweitung der LkwMaut auf alle Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen sowie die Einbeziehung kleinerer Lkw ab 3,5 Tonnen stärker herangezogen werden. Des Weiteren schlägt die Kommission Infrastrukturkonten beziehungsweise Länderfonds vor, und zwar zur zweckgebundenen und überjährigen Finanzierung des Bestandsnetzes. Die Bedarfsnetze, das heißt der Aus- und Neubau, sollen in der parlamentarischen Verantwortung liegen und weiterhin aus Steuermitteln finanziert werden. Trotz dieser alarmierenden Unterfinanzierung der Verkehrswege blieb die erhoffte deutliche Erhöhung des Verkehrsetats leider aus. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass die Bundesregierung für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur zusätzlich rund 5 Milliarden Euro bereitstellt – allerdings für die gesamte Legislaturperiode. Jährlich rund 1,25 Milliarden Euro reichen nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen finanziell abzusichern. Darüber hinaus sollen künftig Gelder für Verkehrsinvestitionen über das Kalenderjahr hinaus eingesetzt werden können und nicht mehr verfallen. Die überjährige Mittelverwendung wurde im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung 2014 beschlossen. Die dafür notwendigen Gelder zur Finanzierung sollen aus einer deutlichen Ausweitung der Lkw-Maut eingenommen werden. Das Bundesverkehrsministerium plant, die Maut ab 2015 schon für Lkw ab 7,5 Tonnen zu erheben sowie eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf vierspurigen Bundesstraßen. 31 Kapitel 7 | Hafen- und Verkehrspolitik Kapitel 7 HAFEN- UND VERKEHRSPOLITIK 1.DIE HAFEN- UND VERKEHRSPOLITIK DES HAMBURGER SENATES Stadt und Hafen Die Stadt und der Hafen bilden seit jeher eine enge Symbiose. Ohne den Hafen wäre Hamburg eine x-beliebige deutsche Großstadt, die wahrscheinlich außerhalb Europas kaum jemand kennen würde, und ohne die Stadt hätte sich der Hafen nicht zu dem Welthafen entwickeln können, der er heute ist. Da der Hamburger Hafen, wie kaum ein anderer europäischer Hafen, räumlich in das Stadtgebiet eingebunden ist, gibt es zwangsläufig eine große Wechselwirkung zwischen Hafen- und Stadtentwicklung. Die Hafenwirtschaft ist sich der daraus resultierenden Verantwortung bewusst und hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen bereit ist, stadtentwicklungspolitische Ziele zu unterstützen, wenn die Hafenentwicklung dadurch nicht beeinträchtigt und die Hafenwirtschaft frühzeitig in die Diskussion und Planung eingebunden wird. Ein Beispiel hierfür ist die Herausnahme der Speicherstadt und der daran angrenzenden Flächen aus dem Hafengebiet, um den Bau der HafenCity zu ermöglichen. Eine weitere stadtentwicklungspolitische Diskussion, die den Hafen derzeit betrifft, ist der im September letzten Jahres begonnene Planungsprozess „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“, in dessen Zusammenhang das Rahmenkonzept „Sprung über die Elbe“ für die nächsten zehn bis 15 Jahre unter Einbeziehung aller auf den Elbinseln lebenden Bürger, verschiedener Behörden sowie der ansässigen Wirtschaft und Interessengruppen fortgeschrieben werden soll. Da Teile des Hafengebietes auf den beiden Elbinseln Wilhelmsburg und Veddel liegen und dadurch von den Planungen betroffen sind, hat sich der Unternehmensverband aktiv in den Diskussionsprozess eingebracht und aus Sicht der Hafenwirtschaft Anforderungen definiert, die erfüllt sein müssen, um den Hafenbetrieb bei einer städtebaulichen Weiterentwicklung der Elbinseln nicht zu beeinträchtigen. Damit die auf den Elbinseln angesiedelten Hafenbetriebe auch künftig weiterhin erfolgreich am 32 Hafen- und Verkehrspolitik | Kapitel 7 heutigen Standort und unter wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen arbeiten können, müssen unter anderem folgende Anforderungen erfüllt sein: Keine Verlagerung von Unternehmen. Bestandsschutz und Sicherung der weiteren Entwicklungsmöglichkeit der Unternehmen und ihrer gewerblichen Tätigkeit. Nutzung der Flächen am seeschifftiefen Wasser ausschließlich für hafenbezogene gewerbliche Nutzung und nicht für Wohnen und Freizeitaktivitäten. Keine zusätzlichen Auflagen für die Betriebe, die zu einer Einschränkung des operativen Geschäftes führen (zum Beispiel im Bereich Emissionen und Gefahrgut). Schaffung beziehungsweise Beibehaltung einer uneingeschränkten verkehrlichen Anbindung der Unternehmen an das übergeordnete Straßen- und Schienennetz; dies gilt insbesondere auch für Großraum- und Schwerlastverkehr. Vermeidung von Nutzungskonflikten durch zu enge Nachbarschaft von Gewerbebetrieben, Wohnen und Verkehrsachsen. Dies muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Wohnen und Gewerbe müssen voneinander getrennt bleiben. Der Unternehmensverband hat die oben angeführten Anforderungen in die Diskussion eingebracht und wird sich auch weiterhin aktiv am Planungsprozess für die städtebauliche Entwicklung der Elbinseln beteiligen, falls dadurch die Belange der Hafenwirtschaft berührt werden. Erneute Olympia-Bewerbung Hamburgs Die Handelskammer setzt sich für eine erneute Bewerbung Hamburgs für die olympischen Sommerspiele 2024/2028 ein. Da die für eine mögliche Olympia-Durchführung vorgesehenen Flächen die Betriebe im östlichen Hafen unmittelbar betreffen, hat der Unternehmensverband der Handelskammer und dem Hamburger Senat die technischen und operativen Voraussetzungen mitgeteilt, die aus Sicht der Hafenwirtschaft erfüllt sein müssen: Für die Errichtung der Olympia-Bauwerke werden umfangreiche Baustellenverkehre notwendig sein. Deshalb ist es unabdingbar, dass frühzeitig ein Baustellen- und Verkehrskonzept erarbeitet wird, um zu gewährleisten, dass der Hafenbetrieb insbesondere landseitig auch während der Bauphase aufrechterhalten werden kann. Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass die Baustellenverkehre so weit als möglich über die Wasserseite abgewickelt werden, um das ohnehin schon stark beanspruchte Straßennetz nicht noch zusätzlich zu belasten. Es muss zudem verbindlich und rechtssicher gewährleistet sein, dass für die Errichtung der OlympiaBauwerke sowie aller weiteren im Zusammenhang mit einer Olympia-Durchführung entstehenden 33 Kapitel 7 | Hafen- und Verkehrspolitik Aufwendungen keine Haushaltsmittel verwendet werden, die für den Hafen und/oder die HPA vorgesehen waren beziehungsweise sind. Der Umstand, dass Hafenflächen für eine mögliche OlympiaDurchführung vorgesehen sind, darf nicht zulasten des Hafenbudgets gehen. Diese Bedingung ist für die Hafenwirtschaft auch deshalb ganz wesentlich, da nach unserer Kenntnis nicht unwesentliche Teilbeträge der ausschließlich für Hafeninvestitionen vorgesehenen Erlöse aus dem Börsengang der Hamburger Hafen und Logistik AG für andere Zwecke verwendet worden sind. Ein zentraler Aspekt ist für die Hafenwirtschaft darüber hinaus die Frage einer Verlagerung aller derzeit auf dem Kleinen Grasbrook angesiedelten Hafenbetriebe. Für diese Unternehmen müssen adäquate Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Die dafür infrage kommenden Hafenflächen – konkret die Flächen des Central Terminal Steinwerder sowie die Hafenerweiterungsflächen in Moorburg – müssen daher bis zu einer endgültigen Entscheidung des IOC für eine mögliche Verlagerung freigehalten werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang, dass den Betrieben durch eine mögliche Verlagerung keine Nachteile entstehen dürfen, das heißt die derzeit geltenden Mietvertrags- und weiteren Konditionen müssen auch an einem möglichen neuen Standort weiterhin Gültigkeit haben. Dies gilt nicht nur für die Landbetriebe, sondern auch für die in diesem Gebiet angesiedelten Hafenschifffahrtsbetriebe. Zudem müssen die Betriebe im Falle einer Verlagerung für mögliche Nachteile und aus der Umsiedlung resultierende Investitionen entschädigt werden. Es muss zugleich aber auch sichergestellt werden, dass eine Umsiedlung für die verlagerten Betriebe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Hafens führt. Für die beabsichtigte Nachnutzung der „Olympiaflächen“ im Anschluss an die olympischen Spiele ist verbindlich sicherzustellen, dass die in unmittelbarer Nachbarschaft angesiedelten Betriebe keine betrieblichen Einschränkungen, zum Beispiel durch Emissionsschutzauflagen, erfahren. Dies erfordert nach unserer heutigen Kenntnis, dass auf den westlich gelegenen Flächen des Olympiageländes keinerlei Wohnbebauung erfolgt. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist die Hafenwirtschaft grundsätzlich bereit, sich an einer Diskussion über eine Überplanung von Flächen des östlichen Hafens zu beteiligen. Diese Bereitschaft gilt allerdings ausschließlich im Hinblick auf ein übergeordnetes Interesse der Stadt an einer Olympiade und nicht für etwaige andere stadtentwicklungspolitische Ziele. Mobilitätsprogramm 2013 Der Hamburger Senat hat im Herbst letzten Jahres ein „Mobilitätsprogramm“ vorgelegt. Ziel des Mobilitätsprogramms ist, eine kontinuierliche und langfristige Strategie für die Verkehrsentwicklungsplanung zu entwickeln. 34 Hafen- und Verkehrspolitik | Kapitel 7 Da für Teilbereiche, wie zum Beispiel den Hafen, bereits gesonderte Verkehrsentwicklungspläne (Hafenentwicklungsplan) erarbeitet wurden, soll das Mobilitätsprogramm den Rahmen bilden, in der die einzelnen Verkehrspläne für alle Teilbereiche der Stadt zusammengefasst werden. Eines der fünf übergeordneten Leitlinien des Mobilitätsprogramms ist dabei, „die Erreichbarkeit der Welthandelsstadt Hamburg zu sichern“. Damit ist auch die herausragende Bedeutung des Hamburger Hafens für die Verkehrsentwicklung der Stadt im Mobilitätsprogramm verankert. Die Weiterentwicklung des Mobilitätsprogramms soll unter Beteiligung aller relevanter Gruppen und Institutionen erfolgen. Dafür wurde ein Beirat eingerichtet, in dem auch der Unternehmensverband vertreten ist. Im Beirat werden unter anderem künftig verkehrspolitische Ziele diskutiert, messbare Indikatoren bestimmt, Szenarien vorgestellt und Maßnahmen diskutiert und priorisiert. Der Unternehmensverband vertritt die Interessen der Hafenwirtschaft im Mobilitätsbeirat und trägt damit dafür Sorge, dass die für die Zukunftsfähigkeit des Hamburger Hafens notwendigen Verkehrsprojekte Eingang in das Mobilitätsprogramm finden. Öffentlichkeitsbeteiligung bei Ausbauvorhaben Ende März wurde das Hamburgische Verwaltungsverfahrensrecht um Vorschriften über die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ ergänzt. Danach soll die betroffene Öffentlichkeit künftig bei der Planung von größeren Vorhaben frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Auf diese Weise soll eine höhere öffentliche Akzeptanz und – durch frühzeitige öffentliche Erörterung und Ermittlung von Konfliktinteressen – eine bessere und zügigere Planung erreicht werden. Die neuen Vorschriften gelten nicht nur für das Planfeststellungsverfahren, sondern für alle Vorhaben mit Auswirkungen auf eine größere Zahl von Betroffenen, zum Beispiel auch bei Anlagengenehmigung. Eine unmittelbare gesetzliche Pflicht entsteht jedoch nur für die zuständige Behörde, die darauf hinzuwirken hat, dass der Vorhabensträger die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ möglichst bereits vor Stellung eines Antrages durchführt. Eine gesetzliche Verpflichtung der Behörde oder des Vorhabenträgers zur Durchführung des Verfahrens besteht hingegen nicht. Diese kann aber gegebenenfalls im Fachrecht angeordnet werden. Die Vorschriften über eine „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ traten am 1. Juni 2014 in Kraft. Diese finden allerdings keine Anwendung auf die Planfeststellung für Vorbereitungsmaßnahmen zur Inanspruchnahme von Teilen des Hafenerweiterungsgebietes. Der Unternehmensverband fordert, dass bei der Anwendung der neuen Bestimmungen Augenmaß gewahrt wird – insbesondere, wenn es um betriebliche Ausbauvorhaben und/oder Anlagegenehmigungen geht. Hafengeld Die HPA hat das Hafengeld zum 1. Januar 2014 um 2,0 Prozent angehoben und gleichzeitig sowohl die Kappungsgrenze als auch die einschlägigen Rabattstaffelungen des Vorjahres beibehalten. Im Umweltbereich wurden die Vorgaben des Senates umgesetzt und neben den Nachlässen für eine ESI-Zertifizierung ein zusätzlicher Rabatt für Schiffe mit „Green Award“ eingeführt. Für Schiffe im Nah- 35 Kapitel 7 | Hafen- und Verkehrspolitik Verkehr wurden die Tarifklassen nach Bruttoraumzahl gespreizt und überproportional angehoben. Ebenso wurden Teile der öffentlichen Hafengebührenordnung in die privatrechtlichen AGB überführt. In Zukunft soll neben dem Seeverkehr auch die Binnenschifffahrt von dem Regelwerk erfasst werden. Wir haben zu den Plänen Stellung genommen und in enger Abstimmung mit den befreundeten maritimen Verbänden die Erhöhung kritisiert. In Anbetracht der noch immer nicht realisierten Fahrrinnenanpassung bei gleichzeitigem Sanierungsstau am NOK betrachten wir dies als falsches Signal. Ebenso haben wir angemahnt, dass die Wettbewerbssituation eine stärkere Berücksichtigung bei den Hafengeldplanungen finden muss. Besondere Aufmerksamkeit werden wir den Plänen zur Einbeziehung der Binnenschifffahrt in die Hafengeldsystematik widmen. Dieser Bereich unterscheidet sich grundlegend von der Seeschifffahrt. Obwohl die Politik diesen umweltfreundlichen Verkehrsträger seit Jahren besonders fördern will, haben sich die Rahmenbedingungen für die Binnen- und Hafenschifffahrt nicht grundlegend verbessert. Im Gegenteil: Das Gewerbe wurde vielmehr durch eine Vielzahl von administrativen Eingriffen belastet. Diese reichen von zusätzlichen finanziellen Belastungen, wie zum Beispiel die Einführung neuer Nutzungsentgelte, über neue Vorschriften und Auflagen bis hin zur Aufgabe wichtiger Wasserflächen für Durchfahrten und Liegeplätze. Der Hafenschiffahrtsverband kündigt daher schon jetzt an, dass er Maßnahmen, die isoliert einer reinen Einnahmeverbesserung dienen, ohne zugleich die Situation der Binnenschifffahrt zu verbessern, nicht zustimmen kann. Strukturelle Änderungen müssen in einen Gesamtkontext eingebunden werden, der den Verkehrsträger auf den volkswirtschaftlich sinnvollen und politisch gewollten höheren Wachstumspfad führt. 2. DIE HAFEN- UND VERKEHRSPOLITIK DES BUNDES Künftige Ausrichtung der Nationalen Maritimen Konferenzen Die Nationalen Maritimen Konferenzen werden den Anforderungen an eine moderne, interaktive und zielorientierte Veranstaltung zunehmend nicht mehr gerecht. Es findet keine Evaluation der vereinbarten Ziele statt, und es fehlen beim Teilnehmerkreis wichtige Akteure. Die Hafenwirtschaft spielt zudem nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Der Schwerpunkt liegt – trotz veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – weiterhin auf dem Bereich „Schiffbau“. Aus Sicht des Unternehmensverbandes sollten die Konferenzen daher neu ausgerichtet werden, indem unter anderem die Konferenzen künftig als Prozess und nicht als statische Veranstaltung verstanden werden müssen, eine regelmäßige Evaluation der Ziele und Ergebnisse der letzten Nationalen Maritimen Konferenz stattfindet – und zwar auch zwischen den Konferenzen, die Kunden der Logistikwirtschaft (Verlader) künftig in die Konferenzen eingebunden werden. 36 Hafen- und Verkehrspolitik | Kapitel 7 Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Die Wasserstraßen verfügen als einziger Verkehrsträger noch über erhebliche Kapazitätsreserven. Künftig wird ihnen daher bei der Bewältigung des Gütertransportes eine besondere Bedeutung zukommen. Oberstes Ziel der angestrebten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung muss daher sein, die Verwaltungsstrukturen so zu gestalten, dass die Unterhaltung und der Ausbau der Wasserstraßen schneller und effizienter erfolgen als bisher. Die bereits umgesetzten Punkte der WSV-Reform haben dieses Ziel nicht erreicht – im Gegenteil: Die Reform hat vielmehr zu einem gravierenden Umsetzungsstau beim Aus- und Neubau sowie bei der Unterhaltung geführt. Zum einen sind die für die Wasserstraßen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur zu einem deutlich geringeren Teil abgefordert worden als vor der Reform, zum anderen hat die Reform zu einer erheblichen Personalfluktuation geführt, die bereits heute die Funktionsfähigkeit der Wasserstraßenverwaltung beeinträchtigt. Darüber hinaus gehen durch die geplante Zentralisierung regionales Know-how und das Verständnis für groß- und kleinräumige verkehrsgeografische Zusammenhänge verloren, sodass die Belange der Schifffahrt nicht in dem erforderlichen Maße berücksichtigt werden können. Dabei muss den unterschiedlichen Anforderungen von seewärtigen Zufahrten und Seehäfen einerseits und den Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen andererseits Rechnung getragen werden. Dies sollte daher auch weiterhin durch Mittelbehörden erfolgen, die einen regionalen Bezug zur Küste haben und dort auch dauerhaft verankert sind. Insbesondere Hamburg als wichtigster Nutzer der Bundeswasserstraße Elbe braucht weiterhin ein eigenständiges Wasser- und Schifffahrtsamt vor Ort. Gemeinsam mit zehn anderen maritimen Verbänden fordert der Unternehmensverband daher, dass an der Küste mehrere Kompetenzzentren mit weitgehenden Entscheidungsbefugnissen verbleiben. Bundesverkehrswegeplan 2015 Bereits seit über einem Jahr wird über die Grundkonzeption für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 diskutiert, auf deren Basis eine Priorisierung aller Infrastrukturprojekte erfolgen soll. Anfang April 2014 wurde die überarbeitete Grundkonzeption für den BVWP der Öffentlichkeit vorgestellt. Das aktuelle Bewertungsschema umfasst vier Teilbereiche: Nutzen-Kosten-Analyse, Umweltbewertung, Raumordnerische Beurteilung und Städtebauliche Beurteilung. Dem vorangestellt, wird grundsätzlich dem Ausbau von Infrastruktur Vorrang gegenüber dem Neubau eingeräumt. Die Einführung weiterer Kriterien wie „Seehafen-Hinterlandverkehr“, um die Anbindung von Seehäfen an das Hinterland zu verbessern, wie im Nationalen Hafenkonzept dargelegt, hält das Ministerium aufgrund einer schwierigen Abgrenzung für nicht sinnvoll. Eine Einordnung von Projekten in die neue Kategorie „vordringlicher Bedarf Plus“ wird weiterhin von der Frage der Umweltbetroffenheit abhängig gemacht. Dies wurde von uns bereits im letzten Jahr 37 Kapitel 7 | Hafen- und Verkehrspolitik kritisiert und diese Kritik erneut in die Stellungnahme unseres Zentralverbandes aufgenommen. Aus Sicht der Hafenwirtschaft wird eine erneute Überarbeitung des Bewertungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan 2015 als notwendig erachtet, um der dringend erforderlichen Priorisierung von Projekten zur Verbesserung der Seehafen-Hinterlandanbindungen Rechnung zu tragen. Für alle für den BVWP 2015 angemeldeten Projekte wird nach einer Vorprüfung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Bewertungsrechnung durchgeführt. Im Jahr 2015 wird der Entwurf des neuen BVWP mit den Ländern, Behörden und Verbänden abgestimmt und diskutiert. Im Anschluss daran werden der Entwurf mit seinen Anlagen und der Umweltbericht zu den Umweltauswirkungen des Planes für eine Dauer von mindestens einem Monat der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nach Auswertung aller Stellungnahmen folgt die abschließende Veröffentlichung des BVWP 2015. Nachdem die Länder ihre Projekte zum BVWP im letzten Jahr angemeldet haben, hat der Bund angekündigt, diese priorisieren zu wollen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Seehafen-Hinterlandprojekte prioritär behandelt werden – so wie im Koalitionsvertrag, im Nationalen Hafenkonzept und im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik verankert. Darüber hinaus sollte die Gewichtung des Umweltaspektes bei der Nutzen-Kosten-Analyse überprüft werden. 3.DIE HAFEN- UND VERKEHRSPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION Nachdem die Nationalstaaten in den letzten Jahren immer mehr Kompetenzen an die Europäische Union übertragen haben, werden die wesentlichen politischen Entscheidungen zunehmend in Brüssel und Straßburg getroffen. Dies hat für die Häfen gravierende Auswirkungen. Jüngste Beispiele für die zunehmende Einflussnahme der Europäischen Union auf die Organisation der Häfen sind die Richtlinie über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sowie das sogenannte Port Package III (Hafenverordnungsvorschlag). Richtlinie über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Das Europäische Parlament hat den Richtlinienvorschlag über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Januar 2014 beschlossen. Darin ist unter anderem verankert, dass reine Miet- und Pachtverträge, wie sie zum Beispiel im Hamburger Hafen für die Überlassung von Hafengrundstücken geschlossen werden, in der Regel keine Konzessionen im Sinne der Richtlinie sind. Die Richtlinie ist Mitte April 2014 in Kraft getreten und muss nunmehr innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. 38 Hafen- und Verkehrspolitik | Kapitel 7 Hafenverordnungsvorschlag Nachdem der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über Hafendienste nicht mehr in der letzten Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde, ist davon auszugehen, dass der Vorschlag in dieser Legislaturperiode erneut auf die Agenda kommen wird, obwohl aus Sicht der betroffenen Wirtschaft keinerlei Bedarf an einer solchen Verordnung besteht. Das Scheitern der letzten drei Port Packages zeigt eindeutig, dass die Kommission mit ihrem Ziel, die europäischen Häfen regulieren und damit quasi alle Häfen „über einen Kamm scheren“ zu wollen, am Willen des Parlaments und der meisten Mitgliedstaaten vorbei agiert. Hinzu kommt, dass ein Hafenverordnungsvorschlag ohne entsprechende Leitlinien über Beihilfen sinnlos ist. Ein Erlass von Beihilfeleitlinien, die eine klare Abgrenzung von Infra- und Suprastruktur beinhalten, würde aus Sicht der Hafenwirtschaft bereits wesentlich dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen unter den europäischen Häfen zu vermeiden. Deshalb sollten zuerst die von uns seit vielen Jahren geforderten Beihilfeleitlinien erlassen werden, bevor irgendwelche anderen regulativen Maßnahmen in den Häfen getroffen werden. Transeuropäisches Verkehrsnetz TEN-T Die Verordnung über Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) wurde Ende 2013 beschlossen. Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 stehen nunmehr 26,2 Milliarden Euro zur Verfügung, rund 18 Milliarden Euro mehr als bisher. Allerdings schätzt die Kommission selbst den tatsächlichen Mittelbedarf für den Ausbau des TEN-T-Netzes im gleichen Zeitraum auf 500 Milliarden Euro. Drei der neun Korridore des transeuropäischen Kernverkehrsnetzes laufen durch Hamburg: Korridor 2 Helsinki – Antwerpen Korridor 4 Hamburg – Nikosia Korridor 5 Helsinki – Valletta Die Planung und der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur werden von der EU mit finanziellen Mitteln gefördert. Darin enthalten sind unter anderem auch norddeutsche Projekte wie zum Beispiel die feste Fehmarnbelt-Querung in Höhe von 267 Millionen Euro und eine Landstromanlage am Kreuzfahrtterminal Altona in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro. 39 Kapitel 7 | Hafen- und Verkehrspolitik Viertes Eisenbahnpaket der EU Das von der EU-Kommission Anfang 2013 vorgestellte vierte Eisenbahnpaket wurde nur zum Teil genehmigt. Das Europäische Parlament hat sich bei einer Abstimmung Ende Februar 2014 lediglich für eine Stärkung der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) sowie für eine Harmonisierung technischer Standards und Vorgaben in Europa ausgesprochen. Die strikte Trennung von Infrastruktur und Betrieb, wie von der Kommission gefordert, wurde abgelehnt. Unionszollkodex Die Regelungen des Unionszollkodex (UZK) befinden sich immer noch im Entwurfsstadium. Der Unternehmensverband begrüßt grundsätzlich die verbindliche Einführung von europaweit einheitlichen Regelungen, da so die lange geforderte Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden kann. Allerdings sind noch mehrere Punkte des Entwurfs strittig. Besonders die Regelungen zur Stellung von Sicherheiten sind noch nicht eindeutig gefasst. Klargestellt werden müssen Höhe, Art und Leistungszeitpunkt der Sicherheiten. Ebenso sind die Tatbestände der verschuldensunabhängigen Haftung für Zollanmeldungen nicht mit deutschem Recht vereinbar. Es ist zu beobachten, dass der Gesetzgeber immer höhere Sicherheits- und Haftungsanforderungen an alle Zollbeteiligten stellt. Damit werden die Vorteile aufwendiger Zertifizierungen, wie zum Beispiel des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“, immer weiter marginalisiert. Zusammen mit den befreundeten maritimen Verbänden und der Handelskammer setzen wir uns dafür ein, dass hier noch substantiell nachgebessert wird. Der Unternehmensverband ist dazu in den entsprechenden Arbeitskreisen des Zentralverbandes der Deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) und der Federation of European Private Port Operators (FEPORT) mit Experten vertreten. 40 Umweltschutz und Nachhaltigkeit | Kapitel 8 Kapitel 8 UMWELTSCHUTZ UND NACHHALTIGKEIT Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind feste Bestandteile der Unternehmensstrategie der Hamburger Hafenunternehmen. Eine Vielzahl von innovativen betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen sowie verkehrsgeografische ökologische Standortvorteile unterstreicht die zentrale Bedeutung des Hamburger Hafens innerhalb einer auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit ausgerichteten Lieferkette. Die Hafenbetriebe sind insbesondere im Bereich der Energieeffizienz und Ressourcenschonung Innovationsmotor für Hamburg. Innovative Umweltschutzmaßnahmen finden sich unter anderem in den Bereichen Photovoltaik, Blockheizkraftwerke, in einem intelligenten Abwärme-Heizkraftverbund zur emissionsfreien Wärmeversorgung, in Windkraftanlagen, Containerbrücken mit Rückstromgewinnungssystemen, in der Dual-Cycle-Technologie (gleichzeitiges Löschen und Beladen eines Schiffes), Am CTA werden die Batterien der AGVs mit Ökostrom-Spitzen geladen. 41 Kapitel 8 | Umweltschutz- und Nachhaltigkeit batteriebetriebenen Schwerlastfahrzeugen (Automated Guided Vehicles – AGV), in der Nutzung von Ökostrom-Spitzen zur AGV-Batterieaufladung, im „Multiple Load“ (Optimierung der Terminalsteuerungssoftware zur Verdopplung der AGV-Transportkapazität) und Van-Carrier-Twin-Betrieb zum gleichzeitigen Transport von zwei 20-Fuß-Containern, in Van-Carrier-Energieverbrauchsoptimierungen, Beleuchtungsmodernisierungen, Green-IT-Maßnahmen wie zum Beispiel Servervirtualisierungen, Umstellungen auf Eco-Fleet und vielen weiteren Maßnahmen. In Planung sind außerdem die Landstromversorgung von Kreuzfahrtschiffen und der Einsatz von LNG-Barges zur Stromversorgung. Die Maßnahmen zum Umweltschutz auf betrieblicher Ebene werden durch geografische und strukturelle ökologische Standortvorteile des Hamburger Hafens flankiert. Hierzu gehört eine rund 110 Kilometer tiefe zentraleuropäische Binnenlage, durch die jeden Tag tausende Lkw-Fahrten vermieden werden können. Zur Entlastung der Umwelt trägt auch der weltweit höchste Eisenbahnanteil von rund 40 Prozent bei, der im Container-Fernverkehr sogar 70,0 Prozent beträgt. Die große Effizienz des Hafenstandortes Hamburg zeigt sich ferner in einer hohen Loco-Quote (Güter aus der und für die Metropolregion) von rund 25 Prozent und in einem im Vergleich zu den Benelux-Häfen deutlich kürzeren Landweg nach Osteuropa mit einer Ersparnis von 200 bis 450 Kilometer. 1. UMWELTPARTNERSCHAFT Die Hamburger Hafenwirtschaft engagiert sich langjährig in der UmweltPartnerschaft Hamburg. Seit 2007 beteiligt sich der Unternehmensverband Hafen Hamburg als Träger an dem Bündnis zwischen dem Hamburger Senat und der Hamburger Wirtschaft. Weitere Träger auf Seiten der Wirtschaft sind die Handelskammer, die Handwerkskammer und der Industrieverband Hamburg. Die UmweltPartnerschaft verfolgt das Ziel, freiwillige Umweltschutzmaßnahmen der Hamburger Unternehmen zu fördern und auf diese Weise Ökonomie und Ökologie miteinander zu verbinden. Am 18. Februar 2014 fand der erste UmweltPartner-Dialog als Netzwerk-Treffen der UmweltPartnerschaft Hamburg statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 120 Unternehmensvertreter zum fachlichen Austausch im Bereich der betrieblichen Energieeffizienz. Die neue Veranstaltungsreihe „UmweltPartner-Dialoge“ soll Fachwissen bündeln und unter den beteiligten Unternehmen verbreiten. Die Hauptveranstaltung der UmweltPartnerschaft Hamburg ist auch im Jahr 2014 der Umweltwirtschaftsgipfel. Im letzten Jahr hatten sich rund 200 Vertreter von Unternehmen, die in der Hamburger UmweltPartnerschaft zusammengeschlossen sind, auf dem Elbcampus der Handwerkskammer getroffen. In diesem Jahr findet der Umweltwirtschaftsgipfel am 9. September 2014 in der Handelskammer Hamburg unter dem Thema „Umwelthauptstadt und Wirtschaft – Erfahrungen aus zwei Preisträgerstädten“ (Hamburg und Kopenhagen) statt. Der Unternehmensverband wird sich im Rahmen der UmweltPartnerschaft weiterhin dafür einsetzen, dass das Prinzip der Freiwilligkeit von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen fortgesetzt, der 42 Umweltschutz und Nachhaltigkeit | Kapitel 8 fachliche Austausch zwischen den Betrieben bei Umweltinnovationen gefördert und ein besonderes Augenmerk von Politik und Verwaltung auf die Förderung von betrieblichen Energieeffizienzmaßnahmen und umweltschonender Stromerzeugung gelegt wird. 2.ENERGIEEINSPARUNGSMASSNAHMEN DER HAFENBETRIEBE Der Unternehmensverband hatte im Frühjahr 2013 eine Umfrage zu betrieblichen Energieeffizienzprojekten durchgeführt und die Ergebnisse in einer Aufstellung von Beispielen für Energieeffizienzmaßnahmen im Hamburger Hafen zusammengefasst. Nach einem Jahr wurde die Aufstellung im Juni 2014 anhand der Ergebnisse einer Folgeumfrage aktualisiert. In der aktualisierten Aufstellung kann – wie bereits im Vorjahr – verdeutlicht werden, dass die Hamburger Hafenunternehmen einen großen Beitrag für das Gelingen der Energiewende und für den Klimaschutz in Hamburg leisten. Durch die bisher realisierten Umweltschutzmaßnahmen werden pro Jahr mehr als 51 Millionen Kilowattstunden Energie eingespart. Dies entspricht dem Energieverbrauch von rund 1.700 privaten Haushalten. 3.REFORM DES ERNEUERBAREENERGIEN-GESETZES Im Rahmen der von der Bundesregierung betriebenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat sich der Unternehmensverband zusammen mit dem ZDS unter anderem für eine Begünstigung von Eigenstromerzeugungsanlagen bei der Neuregelung der EEG-Umlage eingesetzt. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Belastung von Altanlagen gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoßen würde, dass Investitionsanreize in umweltfreundliche Anlagen zur Eigenstromerzeugung für das Ziel eines „GreenPort“ erhalten bleiben müssen und sich die Anlagenbetreiber an den Kosten der Energiewende bereits in erheblicher Höhe in Form der Anlageninvestitionen beteiligen. Am 27. Juni 2014 hat der Bundestag die EEG-Reform beschlossen. Am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat seine Zustimmung erklärt. Unsere Forderungen haben im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in erheblichem Umfang Berücksichtigung gefunden. Für Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung konnte zusammen mit dem ZDS und anderen Wirtschaftsverbänden eine geringere EEG-Umlage erreicht werden. Die ursprünglich geplante Belastung mit 70,0 Prozent der EEG-Umlage wurde für EE-Anlagen (Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraft-, Solar- oder Biogasanlagen) und für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen reduziert auf 43 Kapitel 8 | Umweltschutz- und Nachhaltigkeit Emissionsfreie Deckung des Strombedarfs am CTH einen gestaffelten Satz von 30,0 Prozent bis Ende 2015, 35,0 Prozent im Kalenderjahr 2016 und 40,0 Prozent ab 2017. Für Bestandsanlagen zur Eigenstromerzeugung konnte das Ziel eines Bestandsschutzes vollumfänglich erreicht werden. Die vom Bundestag beschlossene EEG-Reform sieht in Abkehr von der ursprünglichen Planung vor, dass Bestandsanlagen, die der Eigenversorger vor dem 1. August 2014 betrieben und zur Eigenversorgung genutzt hat, von der EEG-Umlage gänzlich befreit bleiben. Zusätzlich hatte der UVHH zusammen mit dem ZDS eine Sonderregelung zur Förderung der umweltschonenden land- und wasserseitigen Stromversorgung von Schiffen gefordert. Unsere Forderung wurde vom Bundesrat unterstützt, der eine Reduzierung der Höhe der EEG-Umlage bei Landstromanlagen um 80,0 Prozent und bei der wasserseitigen Stromversorgung durch Barges um 85,0 Prozent vorgeschlagen hatte. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung jedoch die von den Ländern vorgeschlagenen Reduzierungen abgelehnt. Allerdings konnte erreicht werden, dass der Anspruch auf die EEG-Umlage dann entfällt, wenn der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist, der Strom ohne Durchleitung durch ein Netz im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage verbraucht wird und der Eigenversorger die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. 44 Umweltschutz und Nachhaltigkeit | Kapitel 8 Der UVHH wird sich gemeinsam mit dem ZDS weiterhin dafür einsetzen, dass durch geeignete Fördermaßnahmen der Erfolg der umweltschonenden land- und wasserseitigen Stromversorgung von Schiffen sichergestellt wird. 4.VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUM UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN Am 26. Februar 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verabschiedet und an den Bundesrat übersandt, der seine Zustimmung erklären muss, damit die AwSV in Kraft treten kann. Der UVHH hatte sich während des über mehrere Jahre laufenden Rechtsetzungsverfahrens in verschiedenen Stellungnahmen gemeinsam mit dem ZDS auf Bundesebene sowie auf Landesebene insbesondere gegen die ursprünglich beabsichtigte Anforderung einer flüssigkeitsundurchlässigen Ausführung von Umschlagsflächen bei Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs gewandt. Wir hatten darauf aufmerksam gemacht, dass eine bundeseinheitliche Regelung für Neuanlagen in der AwSV nur dann dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, wenn das Schutzziel der Verordnung, die geringen realen Unfallzahlen in Umschlagsanlagen und der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und die Regelungen für die Umschlagsanlagen angemessen und zumutbar sind. Wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips, der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der gleichgerichteten Schutzfunktion des Gefahrgutbeförderungsrechts haben wir auf das Erfordernis von Erleichterungen bei den baulichen Flächenanforderungen hingewiesen. Dieses Ziel wurde erreicht. Die vom Bundesrat beschlossene bundeseinheitliche Regelung lässt für neue Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs eine Flächenausführung in Beton- oder Asphaltbauweise zu. Umschlagsanlagen des intermodalen Verkehrs müssen dabei über eine flüssigkeitsundurchlässige Havariefläche oder -einrichtung verfügen. An Verkehrsflächen werden über die betrieblichen Anforderungen hinaus keine Anforderungen gestellt. Zudem wurde eine generelle Befreiung von der schiffsseitigen Rückhaltung eingefügt. Zusätzlich befreit die Neuregelung den Anlagenbetreiber auch von der Pflicht zur Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse bei allen Stoffen, die während der Durchführung einer Beförderung in Behältern oder Verpackungen umgeschlagen werden. Für Altanlagen wurde an der weitgehenden Bestandsschutzregelung des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs festgehalten. Im Ergebnis konnten angemessene Anforderungen an Neuanlagen erreicht und sehr erheblicher finanzieller Aufwand für Nachrüstungen von Bestandsanlagen verhindert werden. Wenn die Bundesregierung den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zustimmt, wird aufgrund der Vielzahl der Änderungen ein erneutes EU-Notifizierungsverfahren erforderlich sein, bevor die bundeseinheitliche AwSV an die Stelle der Anlagenverordnungen der Länder treten kann. 45 Kapitel 8 | Umweltschutz- und Nachhaltigkeit 5. HAFENABFALLBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN Im Bewirtschaftungsplan für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände für den Hamburger Hafen (Hafenabfallbewirtschaftungsplan) werden die Hafenauffangeinrichtungen für alle Arten von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen aufgeführt, das Verfahren für das Auffangen und Sammeln der Abfälle dargestellt und das Abgabensystem beschrieben. Der Hafenabfallbewirtschaftungsplan ist gemäß § 4 Absatz 2 des Hamburgischen Schiffsentsorgungsgesetzes alle drei Jahre fortzuschreiben. Ende letzten Jahres wurde der aktualisierte Hafenabfallbewirtschaftungsplan im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Der Unternehmensverband hatte Anfang Oktober 2013 gegenüber der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine Stellungnahme zur Entwurfsfassung abgegeben, die in der fortgeschriebenen aktuellen Fassung des Hafenabfallbewirtschaftungsplans Berücksichtigung gefunden hat. 6.EMISSIONSKONTROLLGEBIETE UND ALTERNATIVE ENERGIEVERSORGUNG VON SCHIFFEN Die für die SECA (Sulphur Emission Control Area) in Nord- und Ostsee seit 2010 geltende Obergrenze für den Schwefelmassenanteil im Schiffskraftstoff wird ab dem Jahr 2015 von 1,0 Prozent auf 0,1 Prozent abgesenkt. Der Unternehmensverband vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Aufbau eines Versorgungsnetzes für alternative Kraftstoffe wie LNG im Jahr 2015 noch nicht abgeschlossen sein wird, was den Erfolg der SECA gefährden kann. Hierauf weist insbesondere ein am 20. März 2014 von Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten geschlossener Kompromiss für die Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hin. Der Kompromiss sieht vor, dass die Frist, in der LNGTankstellen in den Seehäfen des TEN-T-Kernnetzes zur Verfügung stehen müssen, um fünf Jahre auf den 31. Dezember 2025 verschoben wird. Außerdem befinden sich noch nicht ausreichend viele LNG-Schiffe in Fahrt, um die benötigten Ladungsmengen im SECA-Gebiet befördern zu können. Die alternative Scrubber-Technologie ist technisch noch nicht derart ausgereift, dass die benötigte Anzahl von Schiffen zu finanzierbaren Kosten nachgerüstet werden könnte. Aufgrund der daher in den SECA-Fahrtgebieten zu erwartenden Verteuerung geeigneter Schiffskraftstoffe mit niedrigem Schwefelmassenanteil drohen Verkehrsverlagerungen auf die Straße mit negativen Umwelteffekten in der Gesamtbilanz. Um die Gefahr einer Verkehrsverlagerung auf die Straße auszuschließen und um eine wettbewerbsverzerrende Wirkung zulasten der nordeuropäischen und zugunsten der südeuropäischen Häfen 46 Umweltschutz und Nachhaltigkeit | Kapitel 8 Alternative Stromversorgung von Schiffen, zum Beispiel durch LNG-E-Power-Barge zu vermeiden, halten wir eine wettbewerbsneutrale Lösung für vorzugswürdig, nach der die Emissionsgrenzen zunächst in allen europäischen Gewässern mit angemessenen Umsetzungsfristen sukzessive angeglichen werden. Am 10. April 2014 hat die EU-Kommission im beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Zusammenhang mit der Errichtung der Infrastruktur für die Landstromversorgung an den beiden Kreuzfahrtterminals in Altona und in der HafenCity bestätigt. Am Kreuzfahrtterminal HafenCity wird eine Fertigstellung der Infrastruktur zum Einsatz privater LNGBargen in 2014 angestrebt. Am Kreuzfahrtterminal in Altona soll die Landstromanlage mit einem festen Landstromanschluss im Sommer 2015 den Betrieb aufnehmen. Der Unternehmensverband begrüßt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg die Stromversorgung von Schiffen vorantreibt; allerdings darf die staatlich geförderte Landstromversorgung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten mobilen Anbietern für die Stromversorgung von Schiffen, wie zum Beispiel LNG-E-Power Barges, führen. Die Stadt muss daher dafür Sorge tragen, dass staatlich geförderte Landstromversorgung und private mobile Konzepte zur Energieversorgung wirtschaftlich gleichgestellt werden. 47 Kapitel 9 | Hafensicherheit Kapitel 9 HAFENSICHERHEIT 1.GEWICHTSVERIFIZIERUNG VON EXPORTCONTAINERN Ende September 2013 hatte sich das Sub-Committee on Dangerous Goods, Solid Cargoes and Containers (DSC) der IMO auf einen Vorschlag für eine Ergänzung des SOLAS-Übereinkommens geeinigt, durch die eine obligatorische Gewichtsüberprüfung von Exportcontainern eingeführt werden soll. Außerdem wurde ein Entwurf für Richtlinien über Art und Weise der Gewichtsermittlung verabschiedet. Beide Entwürfe übertragen die Verantwortung für die Gewichtsüberprüfung im Wesentlichen dem Befrachter, der einen Nachweis über die von ihm durchgeführte Gewichtsüberprüfung zu erbringen hat. Da es zu Situationen kommen kann, in denen ein Nachweis fehlt und sich daher die Notwendigkeit für eine nachgeholte Gewichtsüberprüfung am Terminal ergeben kann, hat sich der Unternehmensverband zusammen mit dem ZDS seit Oktober 2013 dafür eingesetzt, dass der Terminalbetrieb nicht gestört wird, die Kosten für eine etwaige nachträgliche Gewichtsüberprüfung nicht zulasten des Containerterminals gehen und auch keine verbindlichen Investitionsverpflichtungen im Hinblick auf zusätzliches Equipment für nachträgliche Gewichtsüberprüfungen ausgelöst werden. Hierzu fand auf Anregung des Unternehmensverbandes im Februar dieses Jahres eine Besprechung aus betriebspraktischer Sicht der Terminals im Bremischen Hafenamt mit dem deutschen Vertreter in der IMO-Arbeitsgruppe statt. Der Unternehmensverband wird den für internationales Recht zuständigen ZDS bei der Begleitung des IMO-Rechtsetzungsverfahrens weiterhin unterstützen. 48 Hafensicherheit | Kapitel 9 2.EVAKUIERUNGSMITTEL BEIM GEFAHRGUT UMSCHLAG VON BINNENSCHIFFEN Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) soll dahingehend geändert werden, dass ab Sommer 2015 bei dem Umschlag von Gefahrgütern von Binnenschiffen besondere Evakuierungseinrichtungen vorgehalten werden müssen. In Betracht kommen in diesem Zusammenhang unter anderem Fluchtwege, Fluchtleitern sowie Flucht- und Evakuierungsboote. Gemeinsam mit dem Referat Hafensicherheit der Innenbehörde und der Zentralstelle Gefahrgutüberwachung der Wasserschutzpolizei haben wir Anfang Februar 2014 im Arbeitskreis Umweltschutz über die zukünftigen Anforderungen an das Vorhandensein von Evakuierungsmitteln beim Gefahrgutumschlag von Binnenschiffen informiert. Eine weitere Informationsveranstaltung fand Mitte Mai 2014 in der Innenbehörde Hamburg statt, an der Vertreter von Hafenumschlagsunternehmen, ein Vertreter der Innenbehörde, der Wasserschutzpolizei, des ADN-Sicherheitsausschusses, der BGB Verkehr und des Unternehmensverbandes teilgenommen haben. Der Unternehmensverband setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass im Rahmen der Neuregelung im ADN 2015 die Umschlagterminals weitgehend entlastet werden. Ferner haben wir darum gebeten, dass der ZDS zur Begleitung des Rechtsetzungsverfahrens auf Bundesebene beteiligt wird. Durch die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit der Hamburger Innenbehörde und den übrigen Beteiligten konnte auf Landesebene für den Bereich des Umschlags gefährlicher Güter mit Trockengüter-Binnenschiffen (Trockenmassengut, Container und verpacktes Gut auf Schiff und Leichter) bereits das Ergebnis erreicht werden, dass für Hamburg die an den Kaianlagen üblich angebrachten Steigleitern und die Boote der Hamburger Feuerwehr als ausreichende Evakuierungsmittel angesehen werden. 49 Kapitel 9 | Hafensicherheit Der Unternehmensverband wird sich zusätzlich dafür einsetzen, dass auch bei der Tankschifffahrt eine angemessene und verhältnismäßige Lösung für Umschlagsanlagen gefunden wird. 3.NOVELLIERUNG DER BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Mitte letzten Jahres einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, mit dem die bisherige Betriebssicherheitsverordnung umfassend überarbeitet und neugefasst werden soll. Für den Referentenentwurf hatten wir gemeinsam mit dem ZDS eine entlastende Ergänzung bei den Arbeitsschutzvorschriften im Hinblick auf Brandbekämpfungseinrichtungen bei mobilen selbstfahrenden Arbeitsmitteln (zum Beispiel VCs, Krane, Flurförderzeuge etc.) vorgeschlagen und darauf hingewiesen, dass für die Arbeitssicherheit allein die schnelle Verfügbarkeit von Brandbekämpfungseinrichtungen am Einsatzort entscheidend ist. Unser Vorschlag wurde im Referentenentwurf sinngemäß aufgenommen, der nun festlegt, dass mobile selbstfahrende Arbeitsmittel dann nicht mit eigenen Brandbekämpfungseinrichtungen ausgestattet sein müssen, wenn am Einsatzort solche Brandbekämpfungseinrichtungen in ausreichend kurzer Entfernung vorhanden sind. Durch diese Regelung konnte – ohne Abstriche für die Arbeitssicherheit – Nachrüstungsaufwand bei mobilen selbstfahrenden Arbeitsmitteln verhindert werden. 4. IT-SICHERHEITSGESETZ Mitte März 2014 hat die Bundesregierung auf der CeBIT angekündigt, noch im laufenden Jahr 2014 den ersten Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg bringen zu wollen. Der Referentenentwurf sieht neue rechtliche Anforderungen an Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ vor, zu denen auch Unternehmen der Hafenwirtschaft zählen können, wenn sie wegen ihrer bedeutenden Versorgungsfunktion durch Rechtsverordnung als „kritische Infrastruktur“ bestimmt werden. Zu den neuen Anforderungen zählen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit, Sicherheitsaudits, die mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden müssen, und eine Meldepflicht bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen der IT-Systeme, Komponenten oder Prozesse. Der Unternehmensverband setzt sich gemeinsam mit dem ZDS dafür ein, dass für Hafenbetriebe weder durch das IT-Sicherheitsgesetz noch durch den parallel im Rechtsetzungsverfahren befindlichen Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union vom 7. Februar 2013 neue Belastungen entstehen. 50 Hafensicherheit | Kapitel 9 Insbesondere haben wir den ZDS gebeten, auf Bundesebene und in Abstimmung mit FEPORT auch auf europäischer Ebene darauf hinzuweisen, dass gleichgerichtete Pflichten für Hafenanlagen, zum Beispiel in Form von Sicherheitsaudits, bereits aufgrund der Vorschriften des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (International Ship and Port Facility Security Code – ISPS-Code) bestehen. Zur Vermeidung von Doppelregelungen fordert der Unternehmensverband Vorschriften zur Entlastung für Hafenanlagen. 51 Kapitel 10 | Tarifpolitik Kapitel 10 Tarifpolitik Zum 1. Juni 2014 trat die zweite Stufe des 24-monatigen Lohntarifabschlusses für die Hafenarbeiter in Kraft. Danach werden: 1. die Grundstundenlöhne und Zuschläge der Hafenarbeiter in den deutschen Seehafenbetrieben ab 1. Juni 2014 um 2,8 Prozent tabellenwirksam angehoben und 2. der Inflationsausgleich gemäß Ziffer I.2 des Lohntarifvertrags für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 31. Mai 2015 auf 1,4 Prozent festgelegt. Die Laufzeit des Lohntarifvertrages endet am 31. Mai 2015. Hinsichtlich der kaufmännischen und technischen Angestellten hatten der ver.di-Landesbezirk Hamburg und der Unternehmensverband im vorletzten Jahr vereinbart, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Hafenarbeiter zwischen dem ZDS und ver.di auf die kaufmännischen und technischen Angestellten und Auszubildenden in entsprechender Anwendung übertragen werden. Bezüglich des Lohntarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer in Logistik-Unternehmen des Hamburger Hafens einigten sich die Tarifvertragsparteien im letzten Jahr ebenfalls auf einen Lohntarifvertrag mit 24-monatiger Laufzeit. Danach erhöhten sich die Stundenlöhne der gewerblichen Arbeitnehmer in Logistik-Unternehmen des Hamburger Hafens ab dem 1. Juni 2014 um jeweils 0,30 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrags endet ebenfalls am 31. Mai 2015. 52 Organe und Geschäftsstelle des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e. V. Organe und Geschäftsstelle des UNTERNEHMENSVERBANDes HAFEN HAMBURG E. V. Aufgaben Der Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. vertritt seine Mitglieder auf wirtschaftlichem und auf sozialpolitischem Gebiet. Er leistet fördernde und beratende Dienste im Interesse der Mitglieder. Präsidium Präsident: Gunther Bonz Vizepräsidenten: Heinz Brandt Robert M. Eckelmann Holger Jungerberg Erhard Meller Hans Oestmann Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied: 54 Norman Zurke Organe und Geschäftsstelle des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg e. V. Hafenrat Vorsitzender: Hans-Dieter Wilde Mitglieder: Heinrich Ahlers Dr. Stefan Behn Kay Böhmer Marcus Bönning Thomas Brügmann Michael Bruhns Hartmut Buß Ulfert Cornelius Thomas D. Cotterell Jochen Dylewitz Klaus Ehlers Rainer Fabian Sven Gura Horst Hagel Jochen Kemme Jaana Kleinschmit von Lengefeld Joachim Küchler Peter Lindenau Klaus-Dieter Peters Wolf-Günter Schmitt Wolfgang Sippel Holger Seifart Derek Stafford Peter Steinmeyer Peter Zielinski Geschäf tsstelle Hauptgeschäftsführer: Norman Zurke Stellvertretende Geschäftsführerin: Ina Luderer Mitarbeiter: Dr. Peter Hesse Knut Heykena Steffi Peltzer Katharina Piesch Matthias Reichel 55 Herausgeber Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. Fotos Carl Robert Eckelmann AG (Seite 47) DEGES / V-KON.media (Seite 21 und 22) EUROGATE GmbH & Co. KGaA (Seite 26 und 44) Hafen Hamburg Marketing e. V. (Seite 49), Michael Lindner (Seite 53) Hamburger Hafen und Logistik AG (Seite 17 und 41) Hamburg Port Authority / © Ing. Büro Grassl (Seite 24) K+S Transport GmbH (Seite 14) Toll Collect GmbH (Seite 31) Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. (Seite 4), Ina Luderer (Seite 19 und 29) Wallmann & Co. (GmbH & Co. KG) (Seite 25) Holger Wetzel Aufwind Luftbilder (Seite 20 und 27) Hafenkarte Ausschnitt aus der Hafenkarte 1:50.000 (HK50) Hafen von Hamburg Präsentiert mit Genehmigung von Hamburg Port Authority, Hamburg Gestaltung / Gesamtherstellung ELBE&FLUT, Hamburg Druck Albert Bauer Companies, Hamburg Unternehmensverband Hafen Hamburg e. V. Postfach 11 02 03, 20402 Hamburg Mattentwiete 2 (Hafenhaus), 20457 Hamburg Telefon 040.37 89 09-0, Fax 040.37 89 09-70 [email protected], www.uvhh.de Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. Postfach 11 02 03 20402 Hamburg Mattentwiete 2 (Hafenhaus) 20457 Hamburg Telefon 040.37 89 09-0 Fax 040.37 89 09-70 [email protected] www.uvhh.de