Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
Diplom-SozialbetreuerIn für Familienarbeit
Ähnliche Bezeichnung(en): FamilienhelferIn
Berufsbeschreibung
Der Aufgabenbereich von Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit umfasst hauswirtschaftliche, erzieherische,
pflegerische und organisatorische Tätigkeiten. Sie begleiten kranke, behinderte, ältere Menschen zu Hause, damit diese
ihre Selbstständigkeit erhalten oder wiedererlangen können und vor allem Familien in schwierigen Situationen. Ein weiteres
wichtiges Aufgabenfeld ist die Betreuung von Jugendlichen und Kindern (z. B. in SOS-Kinderdörfern).
Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit haben bei ihrer Arbeit engen Kontakt zu den jeweiligen Familienmitgliedern,
gegebenenfalls auch zu anderen Fachkräften des Sozial- und Gesundheitswesens (z. B. Fachkräfte der mobilen
Krankenpflege, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen).
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit sind qualifizierte Fachkräfte im Bereich des Sozialwesens. Sie kommen dann
zum Einsatz, wenn Menschen z. B. durch Krankheit, Unfall oder Altersbeschwerden vorübergehend oder längere Zeit Hilfe
benötigen. Dauer und Umfang ihres Einsatzes richten sich nach der Notwendigkeit der erforderlichen Hilfe. Zu ihren
Aufgaben gehört die Grundpflege (z. B. bei kranken oder behinderten Personen) und die Haushaltspflege (= Führen des
Haushalts, Einkäufe erledigen etc.). Werden sie von Familien mit Kindern gebraucht, gehört auch die Betreuung der Kinder
zu ihren Aufgaben. Sie vertreten z. B. die Eltern im Falle von Erkrankungen, Entbindungen, Operationen, Kur- und
Rehabilitationsaufenthalten.
Im Bereich der Haushaltsführung helfen sie beim Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen etc. Im Rahmen ihrer erzieherischen
Aufgaben übernehmen sie die Betreuung und pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen. So sorgen sie zum
Beispiel für den regelmäßigen Schulbesuch und die Erledigung der Hausaufgaben der Kinder oder regen sie zu Spielen und
zu Freizeitbeschäftigungen an. Je nach Erfordernissen kann zu ihren umfassenden Aufgaben auch die Betreuung, Pflege und
Versorgung von alten, kranken oder behinderten Familienangehörigen bzw. von Säuglingen und Kleinkindern hinzukommen.
Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit werden auch in Kinderdörfern gebraucht, wo sie die Kinderdorfmütter/-väter
unterstützen bzw. in Krankheits- und Urlaubsfällen oder bei Kuraufenthalten vertreten.
Arbeitsmittel
Das wichtigste Arbeitsmittel der Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit sind sie selbst. Nur als gefestigte Person ist
man den Aufgaben eines/einer Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit gewachsen und kann den anderen
Familienmitgliedern die Unterstützung geben, die sie brauchen, wenn ein Familienmitglied ausfällt. Daher ist es wichtig,
immer wieder an sich selbst zu arbeiten und trotz aller Verantwortung, die man für die anvertrauten Familienmitglieder hat,
nicht zu vergessen, dass man auch Verantwortung für sich selbst hat.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
Diplom-SozialbetreuerInnen für Familienarbeit arbeiten direkt in den Häusern oder Wohnungen der betroffenen Familien
und stehen daher in direktem Kontakt mit allen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern. Diplom-SozialbetreuerInnen für
Familienarbeit, die auf einem Bauernhof eingesetzt werden, werden unter Umständen auch für die Versorgung von Tieren
gebraucht.
Bei Bedarf organisieren sie Kontakte zu anderen Sozialeinrichtungen bzw. zu anderen Fachkräften in den Bereichen
Sozialwesen und Gesundheit (z. B. SozialarbeiterIn, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, HeimhelferIn, PflegehelferIn).
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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den Haushalt führen (Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen) bzw. bei der Haushaltsführung unterstützen
die im Haushalt lebenden Kinder/Jugendlichen pädagogisch betreuen und begleiten
die im Haushalt lebenden pflegebedürftigen Personen betreuen
mit Beratungsdiensten sowie sozialen Institutionen Kontakt aufnehmen
den haushaltsführenden Elternteil bei Krankheit, Kuraufenthalt, Überforderung oder Risikoschwangerschaft entlasten und
unterstützen
Unternehmen und Institutionen
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öffentliche, kirchliche oder private Institutionen im Sozialbereich (z. B. SOS-Kinderdorf)
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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gute körperliche Verfassung
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
gute Beobachtungsgabe
gute Deutschkenntnisse
Koordinationsfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Planungsfähigkeit
Problemlösungsfähigkeit
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Aufgeschlossenheit
Bereitschaft zum Zuhören
Durchsetzungsvermögen
Einfühlungsvermögen
Kommunikationsfähigkeit
Kontaktfreude
Kritikfähigkeit
KundInnenorientierung
soziales Engagement
Verständnis für Jugendliche und Kinder
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Belastbarkeit
Flexibilität
Freundlichkeit
Geduld
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Gesundheitsbewusstsein
Kreativität
psychische Belastbarkeit
Selbstbeherrschung
Selbstmotivation
Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Hygienebewusstsein
Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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Amtsvormund (m./w.)
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger (Case and Care Management)
Diplomierte/r Kinderkrankenschwester/-pfleger
Elementarpädagoge/Elementarpädagogin
Fach- und Diplom-SozialbetreuerIn für Altenarbeit
Fach- und Diplom-SozialbetreuerIn für Behindertenarbeit (BA)
Fach-SozialbetreuerIn / Diplom-SozialbetreuerIn
HeimhelferIn
Kinder- und JugendberaterIn
KinderbetreuerIn
Kinderdorfmutter/-vater
KindergartenhelferIn
Logopäde/Logopädin
PflegeassistentIn
SozialarbeiterIn
Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):
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DorfhelferIn
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freies Gewerbe: Personenbetreuung
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern
lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin
und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige
frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung,
Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände),
denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B.
KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Caritas ÖsterreichInternet: http://www.caritas.at/
Das Netz für SozialwirtschaftInternet: http://www.socialnet.de/
Kinderdörfer ÖsterreichsInternet: http://www.kinderdoerfer.at
Plattform für pflegende AngehörigeInternet: http://www.pflegedaheim.at
SOS-KinderdorfInternet: http://www.sos-kinderdorfinternational.org
Sozialarbeit in ÖsterreichInternet: http://www.sozialarbeit.at/
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