Elektro-Speicherheizungen und die EnEV 2009
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Elektro-Speicherheizungen und die EnEV 2009
Steuergeräte für Elektro-Speicherheizungen Elektro-Speicherheizungen und die EnEV 2009 Rechtliche Lage Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines bestehenden Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude. Die EnEV 2009 trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft und löste die Energieeinsparverordnung von 2007 ab. Der neu hinzugekommene § 10a (bereits im April 2008 vom Bundesrat verabschiedet) befasst sich mit der „Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen“. Generell gilt für den weiteren Betrieb von Elektro-Speicherheizungen: • Heizungen mit Baujahr vor 1990 dürfen bis 2020 betrieben werden • Heizungen mit Baujahr oder einer wesentlichen Veränderung* ab 1990 dürfen bis 30 Jahre danach (Zeitpunkt von Einbau bzw. Veränderung) betrieben werden. * wobei die Erneuerung von bestehenden Geräten oder Geräteteilen nicht ausgeschlossen wird Es gibt zu diesen beiden Vorschriften auch noch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die wesentlichen für einen darüber hinaus zugelassenen Betrieb umfassen: • Gebäude, die nicht mehr als 5 Wohneinheiten umfassen • Gebäude, die bei Fertigstellung oder später auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (inkraftgetreten am 1. Januar 1995, WSV1995) gebracht wurden • wenn die Wirtschaftlichkeit einer Umrüstung der Heizanlage nicht gegeben ist (s.u.) Weitere Ausnahmen s. Text zu §10a der EnEV 2009 (z.B. www.enev-online.org/enev_2009_volltext/) Wirtschaftlichkeit Besonders hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit über die Nutzungsdauer ist der Abbau einer Elektro-Speicherheizung und der Einbau eines wasserführenden Heizungssystems gut zu bedenken. Oftmals ist – wie Studien belegen – besonders bei kleineren Gebäudeeinheiten selbst über längere Zeiträume eine Einspa- rung nicht zu erwirtschaften. Die erheblichen Kosten für Rohrleitungen, Kamin sowie Tank/Pelletsilo bzw. Gasanschluss stehen dem entgegen, wobei auch oftmals der Platz für einen neuen Heizungsraum fehlt. In vielen Fällen wird es daher viel sinnvoller sein, statt einer Investition in eine neue Heizanlage andere energetische Maßnahmen zu treffen (z.B. Isolierung von Fenstern und/oder Fassade, Verbesserung der Regelungstechnik für die vorhandene Speicherheizung, Austausch von alten Speicheröfen), die wirklich Energie sparen anstatt nur den Energieträger zu wechseln. Wenn dadurch das Niveau der WSV1995 erreicht wird (oftmals ist hierzu nur der Austausch der Fenster notwendig), so kann die bewährte ElektroSpeicherheizung auch problemlos in Betrieb bleiben. Oftmals führt bereits eine zusätzliche Dämmung oder ein Austausch der Steuerungen als wesentlicher Teil der Heizungsanlage sowohl zu einem gesenkten Energieverbrauch als auch zu einer Befreiung von der Außerbetriebnahme-Pflicht. Es gilt also in jedem Einzelfall gut abzuwägen, ob ein Austausch der Speicherheizung wirklich eine sinnvolle Lösung bzw. die beste Alternative ist. Ökologische Betrachtung Auch wenn die Primärenergiebilanz bei Strom als Heizmedium nicht optimal ist, sind auch andere Faktoren zu betrachten, will man sich selbst ein Bild von der „Schädlichkeit“ seiner Elektro-Speicherheizung machen: • Öl, Gas und Pellets produzieren erhebliche Mengen von CO2 und auch Feinstaub (Ballungszentren!) • neben der Elektroheizung (in Form von Speicher heizungen, Direktheizungen oder Wärmepumpen) ist der Holzkessel die einzige realistische Alternati ve, die ebenfalls mit regenerativer Energie arbeitet – mit all seinen Problemen bei Lagerung, Regelung, CO2-Emission und Entstaubung • alle wesentlichen Investitionen im Bereich der Energieerzeugung erfolgen derzeit in Windkraft und Photovoltaik, diese aber produzieren regenerativen (also „guten“) Strom – kein Gas, kein Öl und keine Pellets. Womit also heizen wir in 20 Jahren? Ob vor diesem Hintergrund der Abbau von ElektroSpeicherheizsysteme wirklich sinnvoll ist, mag bezweifelt werden. Dokument: I-ESH-EnEV2009