Elektro-Speicherheizungen und die EnEV 2009

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Elektro-Speicherheizungen und die EnEV 2009
Steuergeräte für Elektro-Speicherheizungen
Elektro-Speicherheizungen und die EnEV 2009
Rechtliche Lage
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des
deutschen Baurechts. In ihr werden auf der rechtlichen
Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG)
bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines bestehenden
Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie
gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte
Betriebsgebäude. Die EnEV 2009 trat zum 1. Oktober
2009 in Kraft und löste die Energieeinsparverordnung
von 2007 ab.
Der neu hinzugekommene § 10a (bereits im April
2008 vom Bundesrat verabschiedet) befasst sich mit
der „Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen“. Generell gilt für den weiteren Betrieb
von Elektro-Speicherheizungen:
• Heizungen mit Baujahr vor 1990 dürfen bis 2020
betrieben werden
• Heizungen mit Baujahr oder einer wesentlichen
Veränderung* ab 1990 dürfen bis 30 Jahre danach (Zeitpunkt von Einbau bzw. Veränderung)
betrieben werden.
* wobei die Erneuerung von bestehenden Geräten
oder Geräteteilen nicht ausgeschlossen wird
Es gibt zu diesen beiden Vorschriften auch noch
eine ganze Reihe von Ausnahmen, die wesentlichen
für einen darüber hinaus zugelassenen Betrieb
umfassen:
• Gebäude, die nicht mehr als 5 Wohneinheiten
umfassen
• Gebäude, die bei Fertigstellung oder später auf das
Niveau der Wärmeschutzverordnung vom
16. August 1994 (inkraftgetreten am 1. Januar
1995, WSV1995) gebracht wurden
• wenn die Wirtschaftlichkeit einer Umrüstung der
Heizanlage nicht gegeben ist (s.u.)
Weitere Ausnahmen s. Text zu §10a der EnEV 2009
(z.B. www.enev-online.org/enev_2009_volltext/)
Wirtschaftlichkeit
Besonders hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit über
die Nutzungsdauer ist der Abbau einer Elektro-Speicherheizung und der Einbau eines wasserführenden
Heizungssystems gut zu bedenken. Oftmals ist – wie
Studien belegen – besonders bei kleineren Gebäudeeinheiten selbst über längere Zeiträume eine Einspa-
rung nicht zu erwirtschaften. Die erheblichen Kosten
für Rohrleitungen, Kamin sowie Tank/Pelletsilo bzw.
Gasanschluss stehen dem entgegen, wobei auch
oftmals der Platz für einen neuen Heizungsraum fehlt.
In vielen Fällen wird es daher viel sinnvoller sein,
statt einer Investition in eine neue Heizanlage andere
energetische Maßnahmen zu treffen (z.B. Isolierung
von Fenstern und/oder Fassade, Verbesserung der
Regelungstechnik für die vorhandene Speicherheizung, Austausch von alten Speicheröfen), die wirklich
Energie sparen anstatt nur den Energieträger zu
wechseln. Wenn dadurch das Niveau der WSV1995
erreicht wird (oftmals ist hierzu nur der Austausch der
Fenster notwendig), so kann die bewährte ElektroSpeicherheizung auch problemlos in Betrieb bleiben.
Oftmals führt bereits eine zusätzliche Dämmung
oder ein Austausch der Steuerungen als wesentlicher Teil der Heizungsanlage sowohl zu einem
gesenkten Energieverbrauch als auch zu einer
Befreiung von der Außerbetriebnahme-Pflicht.
Es gilt also in jedem Einzelfall gut abzuwägen, ob ein
Austausch der Speicherheizung wirklich eine sinnvolle Lösung bzw. die beste Alternative ist.
Ökologische Betrachtung
Auch wenn die Primärenergiebilanz bei Strom als
Heizmedium nicht optimal ist, sind auch andere Faktoren zu betrachten, will man sich selbst ein Bild von
der „Schädlichkeit“ seiner Elektro-Speicherheizung
machen:
• Öl, Gas und Pellets produzieren erhebliche Mengen
von CO2 und auch Feinstaub (Ballungszentren!)
• neben der Elektroheizung (in Form von Speicher heizungen, Direktheizungen oder Wärmepumpen)
ist der Holzkessel die einzige realistische Alternati ve, die ebenfalls mit regenerativer Energie arbeitet –
mit all seinen Problemen bei Lagerung, Regelung,
CO2-Emission und Entstaubung
• alle wesentlichen Investitionen im Bereich der
Energieerzeugung erfolgen derzeit in Windkraft und
Photovoltaik, diese aber produzieren regenerativen
(also „guten“) Strom – kein Gas, kein Öl und keine
Pellets. Womit also heizen wir in 20 Jahren?
Ob vor diesem Hintergrund der Abbau von ElektroSpeicherheizsysteme wirklich sinnvoll ist, mag bezweifelt werden.
Dokument: I-ESH-EnEV2009

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