Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten

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Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten
Experten
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Daten – Fakten – Entwicklungen
Ein Trendbericht
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Kinder- und Jugendhilfe
in Deutschland
Daten – Fakten – Entwicklungen
Ein Trendbericht
Impressum
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Daten – Fakten – Zahlen
Erstveröffentlichung 11/2012, Stand 04/2013
© 2012 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Herausgeber
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Telefon: (040) 202 07 - 0
Telefax: (040) 202 07 - 24 95
www.bgw-online.de
Bestellnummer
TP-Tb-13
Autoren
Kathrin-Rika Freifrau von Hirschberg, Dipl.-Soz., Dresden
Bjørn Kähler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
Dr. Thomas Remé, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
Redaktion
Sandra Reuke, BGW-Kommunikation
Christa Stoeckler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
Gestaltung und Satz
LP Concept UG, Essen
Druck
Bonifatius GmbH, Paderborn
Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,
biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.
4
Impressum
Inhalt
1
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ................................... 7
1.1
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder) ......................................... 11
1.1.1
Nach Bundesland ........................................................................ 12
1.1.2
Trägerschaften ............................................................................ 13
1.1.3
Art der Einrichtung ....................................................................... 14
1.1.4
Genehmigte Plätze ...................................................................... 17
1.1.5
Ausgaben und Einnahmen .......................................................... 17
1.2
Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und
Jugendarbeit ................................................................................ 19
1.2.1
Erziehungsberatung .................................................................... 22
1.2.2
Heimerziehung ............................................................................ 26
1.2.3
Vollzeitpflege ............................................................................... 30
1.2.4
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ...... 34
1.2.5
Familienorientierte Hilfen ............................................................. 38
1.3
Tageseinrichtungen für Kinder ..................................................... 41
1.3.1
Trägerschaften ............................................................................ 43
1.3.2
Betreute Kinder ........................................................................... 44
1.3.3
Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren ......................... 45
1.4
Tagespflege ................................................................................. 48
1.4.1
Ort der Betreuung ........................................................................ 48
2
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe .......................... 50
2.1
Pädagogisches und Verwaltungspersonal
(ohne Tageseinrichtungen) .......................................................... 51
2.1.1
Altersstruktur ............................................................................... 52
2.1.2
Nach Art der Einrichtung ............................................................. 53
2.1.3
Qualifikation ................................................................................. 56
2.2
Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen .................................... 59
2.2.1
Altersstruktur ............................................................................... 60
2.2.2
Nach Art der Einrichtung und Tätigkeitsbereiche ......................... 61
2.2.3
Qualifikation ................................................................................. 62
2.3
Kindertagespflegepersonen ......................................................... 64
2.3.1
Altersstruktur ............................................................................... 64
2.3.2
Qualifikation ................................................................................. 65
2.4
Sozialpädagogische Fachkräfte ................................................... 66
2.4.1
Sozialarbeiter/-innen, Sozial- und Jugendpfleger/-innen ............. 66
2.4.2
Sozial- und Erziehungsberufe...................................................... 70
2.5
Ehrenamtlich Tätige ..................................................................... 72
2.5.1
Altersstruktur ............................................................................... 73
2.5.2
Trägerschaften ............................................................................ 74
2.5.3
Qualifikation ................................................................................. 74
2.5.4
Tätigkeitsspektren ....................................................................... 74
Inhalt
5
3
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und
Jugendhilfe ................................................................................ 76
3.1
Belastungen in Kindertageseinrichtungen ................................... 78
3.1.1
Belastungsfaktoren ..................................................................... 79
3.1.2
Betriebliche Gesundheitsförderung ............................................. 82
3.2
Belastungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
und der Sozialen Dienste ............................................................ 84
6
3.2.1
Betriebliche Gesundheitsförderung ............................................. 86
3.3
Aktivitäten betrieblicher Gesundheitsförderung ........................... 87
3.4
Arbeitsunfähigkeit in Sozial- und Erziehungsberufen .................. 89
4
Literatur und Quellen ................................................................ 92
Inhalt
1 Kinder- und Jugendhilfe in
Deutschland
Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind heute in der „Mitte der
Gesellschaft“ angekommen. Sie sind nicht nur ein bedeutendes Gebiet
sozialpädagogischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien,
sondern umfassen auch Aufgaben der allgemeinen Förderung – beispielsweise in Tageseinrichtungen für Kinder aber auch in der Jugendarbeit; sowohl
bei der Beratung, Unterstützung und Krisenintervention als auch bei
Erziehungsleistungen außerhalb der Familie und in Verbindung mit der
Jugendgerichtsbarkeit und dem Vormundschaftswesen.
Die Entwicklungsgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe reicht bis in das
Mittelalter zurück. Im 18. Jahrhundert gewinnt sie – Dank der von Jean
Jacques Rousseau angestoßenen „Entdeckung der Kindheit“
1
und der
erstmaligen Betonung der Eigenständigkeit und der Eigenrechte des Kindes –
richtungsweisende Perspektiven, die sich im Weiteren unter anderem in der
„Rettungsbewegung“ um Johann Heinrich Wichern und das „Rauhe Haus“ in
Hamburg (1833) sowie mit der Einrichtung der ersten sozialpädagogischen
Ausbildungsstätte weiterentwickelten. Zusammen mit der damit einhergehenden Ausdifferenzierung der Armenfürsorge, insbesondere in den
deutschen Großstädten an der Schwelle zum 19. Jahrhundert, wurde die
Kinder- und Jugendhilfe zu einem genuinen Bestandteil der Entstehung eines
modernen Wohlfahrtsstaates.
2
„Die Jugendhilfe in ihrer heutigen Gestalt ist im Kontext des massiven
Modernisierungsschubes entstanden, den die kommunale Sozialpolitik seit
den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts erfahren hat.“
3
„Das Recht des Kindes“ auf Erziehung wurde erstmals 1905 durch die Schrift
von Wilhelm Polligkeit („Strafrechtsreform und Jugendfürsorge“) gefordert. Als
privatrechtlicher Gegenpart zur elterlichen Erziehungspflicht konzipiert, wird
hier einerseits das gewachsene öffentliche Interesse an der Kindeserziehung,
sowie andererseits die Ambivalenz der zunehmenden Verrechtlichung von
Erziehung deutlich. Damit tritt eine Widersprüchlichkeit von „Kontrolle“ zu
„Unterstützung“ und zwischen „Eingriff“ und „Leistung“ zu Tage, welche die
weiteren Diskussionen des 20. Jahrhunderts maßgeblich bestimmte.
Ein erster Prozess der Vergesellschaftung von Erziehung sowie der
Verrechtlichung öffentlicher Jugendhilfe kam mit Inkrafttreten des Reichs-
1
1762 erscheint Rousseaus Schrift „Emile oder Über die Erziehung“
2
Sachße 1996: 557; Vgl. auch Sachße 1994; Sachße/Tennstedt 1988
3
Sachße 1996: 557
7
4
jugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) 1924 in Deutschland zu einem vorläufigen
Abschluss.
Die
öffentliche
Jugendhilfe
hatte
somit
eine
einheitliche
gesetzliche Grundlage, organisatorische Strukturen und Grundzüge, die in
Ansätzen auch heute noch erkennbar sind.
Nach der nationalsozialistischen Diktatur und dem Ende des Zweiten
Weltkriegs entwickelten sich die Grundlagen und Arbeitsfelder der Kinder- und
Jugendhilfe in den nunmehr existierenden beiden deutschen Staaten von ihrer
Ausrichtung her unterschiedlich.
In der Deutschen Demokratischen Republik galt die Kinder- und Jugendhilfe
5
als „Schönheitsfehler des Sozialismus“ , sodass es, so die Ansicht, mit dem
Ausbau des Staatssystems auch keine Notwendigkeit für die Jugendhilfe
mehr geben würde. Somit entwickelte sich die Jugendhilfe zu einer primär
nicht-fachlichen Tätigkeit, die überwiegend in eine Heimunterbringung
mündete, welche „(…) die Durchsetzung des Kontrollauftrags (…) zu
garantieren schien.“
6
In der Bundesrepublik Deutschland dagegen setzte bereits Mitte der 1950er
Jahre
die
Diskussion
um
die
Notwendigkeit
einer
Reform
des
Jugendhilferechts ein, die 1962 in eine Novellierung des RJWG zum
Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) einmündete. Diese sah nicht nur neue
Erziehungsmaßnahmen sowie eine verstärkte Kontrolle der Einrichtungen
öffentlicher Erziehung vor, sondern stärkte vor allem auch die Rechtsposition
der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Ein
Vergleich
gesetzlicher
7
Vorschriften
macht
die
unterschiedlichen
Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in West (Recht des Kindes) und Ost
(korrigierende staatliche Einflussnahme) deutlich:
§ 1 JWG
(1) Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen,
seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.
4
Zur Entstehungsgeschichte des RJWG Wollasch: 1991: 122–146;
Sachße/Tennstedt 1988: 99–105
5
Mannschatz 1994: 33
6
Bohler/Franzheld 2010: 2
7
Durch die in § 6 Abs. I neu eingeführte Verpflichtung der Jugendämter, „die notwendigen
Hilfen zur Erziehung... dem jeweiligen Bedarf entsprechend rechtzeitig und ausreichend zu
gewähren“, wurde die Grundlage für individuelle Rechtsansprüche auf öffentliche
Erziehungsleistungen geschaffen.
8
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
§ 1 JHVO (Jugendhilfeverordnung der DDR)
(1) Die Jugendhilfe umfasst die rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei
Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung
der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von
schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für
elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche.
Als ein Ergebnis der Studentenbewegungen Ende der 1960er Jahre folgten in
der
Bundesrepublik
weitere
kritische
Auseinandersetzungen
mit
den
Arbeitsfeldern und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere die
Form und Struktur der Heimerziehung wurde infrage gestellt.
Mit Beginn der sozialliberalen Koalition Anfang der 1970er Jahre wurde die
Reform der öffentlichen Jugendhilfe zum Regierungsprogramm, welche unter
anderem die Einführung eines konkreten Leistungskatalogs, den einklagbaren
Rechtsanspruch eines jeden jungen Menschen auf Erziehung, sowie die
Ausgestaltung und den Ausbau familienergänzender und -unterstützender
Hilfen zum Ziel hatte.
8
Damit setzte eine Weiterentwicklung ein, die häufig als Phase der „offensiven
Jugendhilfe“ beschrieben wird und durch Schlagworte wie „Hilfe statt
Kontrolle“ und „Hilfe zur Selbsthilfe“ geprägt war.
Neue
Aufgabenbereiche,
Dienste
und
9
Institutionen
der
Jugendhilfe
entstanden, wie beispielsweise die Drogenhilfe, die sozialpädagogische
Familienhilfe, weitere Formen ambulanter Erziehungshilfen, mobile Jugendarbeit und Straßensozialarbeit, bis hin zu ersten Tagesmütterprojekten und
selbstverwalteten Jugendzentren.
10
Als Produkt einer nahezu zwei Jahrzehnte andauernden Reformdiskussion
kann das noch vor dem Vollzug der Deutschen Einheit verabschiedete und
zum 1. Januar 1991 in Kraft getretene neue Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) gewertet werden.
Durch die Schwerpunktsetzung auf offene und präventive Maßnahmen
dominieren nunmehr Beratung, Betreuung und Unterstützung die Aufsichtsund Kontrollbefugnisse. Beispielsweise sind zwangsweise angeordnete
Erziehungsmaßnahmen nur noch nach den einschlägigen Vorschriften des
Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich.
8
Vgl. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 1972, S. VIII
9
Rauschenbach 2011: 13
10
Vgl. ebd.: 14
9
11
Des Weiteren erfolgte eine deutliche Hinwendung zum Thema Kindheit ,
insbesondere der frühen Kindheit, sodass mittlerweile bereits wieder ein
Defizit an eigenständiger Jugendpolitik beklagt wird.
12
Letztlich verdeutlicht das KJHG – in klarer Unterscheidung zwischen
erzieherischen
Leistungen,
Zuständigkeits-
sowie
organisatorischen
Regelungen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben – dass die öffentliche
Jugendhilfe zu einem eigenständigen Erziehungsbereich neben Familie,
Schule und Beruf geworden ist.
Dabei hat sich die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur erweitert, sondern „(…) in
Reflexion der Bedürfnisse hat sie sich (…) in ihrer Identität und Gestalt
verändert (…).“
13
Durch die Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung verändert sich
das Verhältnis von Generationen und Geschlechtern, was sich nachhaltig auf
die Erziehung von Kinder und Jugendlichen auswirkt. Hinzu kommen der
Bedeutungsverlust
der
Familie
als
bestimmende
Lebensform,
die
Verkleinerung der Familien, die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern,
instabile familiäre Strukturen, etc., sowie Einflussfaktoren, durch die
öffentliche Erziehungsinstitutionen mit entsprechenden Bildungs-, Förderungsund Unterstützungsangeboten an Bedeutung gewinnen.
Damit entwickelt sich die Kinder- und Jugendhilfe „(…) von einem
Ausfallbürgen für defizitäre Familienverhältnisse von Randgruppen immer
mehr zu einem dauerhaften Angebot, das die Familienerziehung für die
gesamte Bevölkerung ergänzt und unterstützt.“
14
Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG – Sozialgesetzbuch (SGB)
VIII) hat auch die rechtlichen Grundlagen für eine revidierte Kinder- und
Jugendhilfestatistik gelegt. In Kapitel neun (§§ 98–103) sind die Formen
statistischer Erhebungen mit entsprechenden Angaben zu Zweck, Umfang
und Erhebungsmerkmalen geregelt.
Mit diesen differenzierten, rechtlichen Grundlagen wird deutlich, dass die
Bedeutung und der Nutzen der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die lange Zeit
eher ein Schattendasein führte, erkannt wurden.
Die Statistiken sind „(…) zu einem wichtigen Korrektiv und zu einem
unentbehrlichen Gradmesser mit Blick auf die Dynamik im Auf- und Ab der
Kinder- und Jugendhilfe geworden.“
10
11
Rauschenbach 2011: 12
12
Ebd.
13
Ebd.: 19–20
14
Sachße 1996: 571
15
Rauschenbach 2011: 15
15
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.1
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder)
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder)
Gesamt
34.000
32.000
30.000
28.000
26.000
AG Jugendhilfe
Geschäftsstelle Träger freie
Jugendhilfe
Behörden
Einrichtungen
2002
316
2006
248
2010
343
1.711
1.609
2.099
983
980
1.016
28.286
28.348
29.218
Quelle: destatis
2010
16
wurden in Deutschland insgesamt 32.676 Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) statistisch erfasst.
Hierzu
gehören
neben
den
unterschiedlichen
Einrichtungen
ebenso
Gemeinden ohne Jugendamt, Behörden wie Landesjugendämter und Jugendämter, die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe sowie Arbeitsgemeinschaften oder Zusammenschlüsse von Trägern der Jugendhilfe.
Zwischen 2006 und 2010 stieg die Zahl der Einrichtungen um rund +5%
(1.491 Einrichtungen) an, im Vergleich zu 2002 um +4% (1.380 Einrichtungen).
Insbesondere die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe nahmen
zwischen 2002 und 2010 um rund +23% (388 Einrichtungen) zu, ebenso die
Anzahl der Arbeitsgemeinschaften von Trägern der Jugendhilfe um rund +9%
(27 AGs). Die Anzahl der Einrichtungen (932 Einrichtungen) sowie der
Behörden (33 Behörden) erhöhte sich in diesem Zeitraum jeweils um +3%.
16
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
11
1.1.1
Nach Bundesland
Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe 2010
nach Bundesland
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder)
32.676
30.000
20.000
6.771
Für das Jahr 2010
17
Thüringen
Schleswig-Holstein
1.056 1.390 1.299
Sachsen-Anhalt
Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen
2.649
279
Sachsen
1.595
Niedersachsen
Hessen
MecklenburgVorpommern
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
2.711
1.367 1.407 314 1.048 2.293 863
Bayern
Baden-Württemberg
0
Deutschland
3.444 4.190
Saarland
10.000
Quelle: destatis
wird ersichtlich, dass sich rund 21% aller 32.676
bundesdeutschen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in NordrheinWestfalen befinden, rund 13% in Bayern sowie rund 11% in BadenWürttemberg. Dagegen finden sich lediglich 3% aller Einrichtungen in
Mecklenburg-Vorpommern, rund 1% in Bremen sowie 0,8% im Saarland.
In der vergleichenden Betrachtung der Entwicklung der Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2002
und 2010 wird deutlich, dass ihre Gesamtzahl bundesweit um 1.380
Einrichtungen (+4,4%) gestiegen ist.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Veränderungen 2002–2010 nach Bundesland
(ohne Tageseinrichtungen für Kinder)
1.380
968
1.000
456
110
93
Thüringen
Sachsen
Rheinland-Pfalz
-206 -316
Sachsen-Anhalt
-165
-25
Niedersachsen
MecklenburgVorpommern
Hessen
Hamburg
-582
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
57
502
408
Schleswig-Holstein
-1.000
Baden-Württemberg
-500
-95 -100 -143
Deutschland
0
418
Saarland
500
Nordrhein-Westfalen
1.500
Quelle: destatis
17
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
12
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
In den einzelnen Bundesländern zeigt sich jedoch eine unterschiedliche
Entwicklung – in acht Bundesländern stieg die Anzahl der Einrichtungen im
Vergleichszeitraum, in den verbleibenden acht Bundesländern war sie
rückläufig.
Bezogen auf die reine Anzahl der Einrichtungen stieg diese zwischen 2002
und
2010 insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
Hamburg.
Setzt man jedoch die jeweilige Anzahl der Einrichtungen in Relation zur
jeweiligen länderspezifischen Gesamtzahl der Einrichtungen und ihrer
Entwicklung zwischen 2002 und 2010, zeigt sich dann allerdings ein
besonders deutlicher Anstieg in Hamburg (+77%) und Bremen (+ 54%) und
ein spürbarer Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern (-40%) sowie in
Thüringen (-20%).
1.1.2
Trägerschaften
76% der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen
für Kinder) befanden sich 2010
18
in freier, 24% in öffentlicher Trägerschaft.
Bei der Mehrheit der öffentlichen Träger (59%) handelte es sich um
Gemeinden ohne Jugendamt sowie um örtliche Träger (39%).
Bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft handelte es sich bei rund 22% um
Diakonische Werke oder sonstige, der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) angeschlossenen Träger sowie um sonstige juristische Personen und
andere Vereinigungen, bei 19% um Einrichtungen der Caritas und bei rund
14% um Einrichtungen der Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Bei
rund 22% der in freier Trägerschaft geführten Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe handelte es sich um „sonstige juristische Personen und andere
Vereinigungen“ und bei 3,6% um Wirtschaftsunternehmen.
19
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Trägerschaften 2002–2010
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
8.468
7.852
7.768
22.828
23.333
24.908
2002
18
2006
2010
öffentliche
Trägerschaft
freie Trägerschaft
Quelle: destatis
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
19
Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder- und Jugendhilfestatistiken 2004, 2008, 2012
13
Zwischen 2002 und 2010 hat sich die prozentuale Gewichtung der Trägerschaften nicht wesentlich geändert; die Mehrheit der Einrichtungen befand
und befindet sich in freier Trägerschaft.
Im Vergleichszeitraum nahmen die Einrichtungen der freien Trägerschaft um
+9% zu, dagegen nahmen jene in öffentlicher Trägerschaft um -8% ab.
1.1.3
Art der Einrichtung
Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Arten der Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) wird deutlich, wie
differenziert deren einzelne Aufgabenbereiche sind. So zählen beispielsweise
Jugendherbergen und -gästehäuser ebenso wie „Gruppen für die gesicherte
Unterbringung auf richterliche Entscheidung“ als auch Erziehungs- und
Suchtberatungsstellen zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Bezogen auf die 2010
20
insgesamt 32.676 Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zeigt sich hinsichtlich der
Einrichtungsart, dass es sich bei der Mehrheit von rund 40% aller
Einrichtungen
um
Jugendzentren
(24%)
sowie
Jugendräume
(ohne
hauptamtliches Personal) (16%) handelt. 6% aller Einrichtungen sind
„ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst
oder in Lebensgemeinschaftsform“, 5% sind Erziehungs- und Familienberatungsstellen, bei jeweils 4% handelt es sich um Einrichtungen der
stationären Erziehungshilfe sowie um Wochen- und Tagesgruppen.
Einrichtungen der Frühförderung sowie Internate, die junge Menschen nach
§§ 34, 41 SGB VIII aufnehmen, sind dagegen lediglich mit 0,2% anteilig am
Gesamt der Einrichtungen vertreten.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
*)
Nach Art der Einrichtung
Art der Einrichtung**)
2002
2006
2010
Veränderung
2002–2010
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anteil
abs.
in %
in % 1)
Einrichtung stationäre
Erziehungshilfe mit mehreren
Gruppen im Schichtdienst auf
Heimgelände
1.165
1.113
1.329
4%
+164
+14%
Einrichtung stationäre
Erziehungshilfe mit mehreren
Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf Heimgelände
184
177
150
0,5%
-34
-18,5%
20
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
14
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
*)
Nach Art der Einrichtung
Art der Einrichtung**)
2002
2006
2010
Veränderung
2002–2010
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anteil
abs.
in %
in % 1)
Ausgelagerte Gruppen mit
Anbindung an das Stammhaus
im Schichtdienst und/oder in
Lebensgemeinschaftsform
1.530
1.505
1.835
5,6%
+305
+19,9%
Betreute Wohnformen mit/ohne
Anbindung an Stammhaus
1.177
913
1.072
3,3%
-105
-8,9%
Erziehungsstelle § 34 SGB VIII
341
455
721
2,2%
+380
+111,4%
Wochen- und Tagesgruppen
1.150
1.045
1.173
3,6%
+23
+2,0%
Einrichtung/Abteilung/Gruppe
für gesicherte/geschlossene
Unterbringung auf richterliche
Entscheidung und vorläufige
Schutzmaßnahme
§ 42 SGB VIII
210
159
191
0,6%
-19
-9,0%
Kleinsteinrichtung stationäre
Erziehungshilfe
720
771
907
2,8%
+187
+26%
Jugendhilfestationen und
-zentren
297
238
289
0,9%
-8
-2,7%
Internat, Aufnahme nach
§§ 34, 41 SGB VIII
65
62
78
0,2%
+13
+20%
Gemeinsame Wohnform für
Mütter/Väter und Kinder
168
185
329
1%
+161
+95,8%
Einrichtungen Frühförderung
80
93
76
0,2%
-4
-5%
Tages- sowie Tages- und
Nachteinrichtungen für junge
Menschen mit Behinderung
481
345
424
1,3%
-57
-11,9%
Einrichtungen Jugendwohnen
§ 13 Abs. 3 SGB VIII
256
230
210
0,6%
-46
-18%
Jugendmigrationsdienst
130
117
203
0,6%
+73
+56,1%
Einrichtung
schulischer/berufsbezogener
Jugendsozialarbeit
§ 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII
534
550
697
2,1%
+163
+30,5%
Jugendherberge,
Jugendgästehaus
925
832
771
2,4%
-154
-16,6%
Jugendtagungs- und
-bildungsstätte
405
253
269
0,8%
-136
-33,6%
Jugendzentren, Freizeitheime
8.038
7.496
7.661
23,5%
-377
-4,7%
Jugendräume/-heime ohne
hauptamtliches Personal
5.381
7.019
5.311
16,3%
-70
-1,3%
Einrichtung/Initiative mobile
Jugendarbeit
808
730
1.017
3,1%
+209
+25,9%
15
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
*)
Nach Art der Einrichtung
Art der Einrichtung**)
2002
2006
2010
Veränderung
2002–2010
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anteil
abs.
in %
in % 1)
Kinder- und Jugendferienstätte,
Stadtranderholung und
Familienferienstätte
527
459
406
1,2%
-121
-23%
Betreuter Spielplatz/Spielhaus
und Jugendzeltplatz
679
585
605
1,9%
-74
-10,9%
Erziehungs- und
Familienberatungsstelle
1.310
1.379
1.765
5,4%
+455
+34,7%
Jugendberatungsstelle
§ 11 SGB VIII
266
372
430
1,3%
+164
+61,7%
Drogen- und
Suchtberatungsstelle
377
337
292
0,9%
-85
-22,5%
Zusammen 2)
28.286
28.348
29.218
89,4%
+932
+3,3%
Insgesamt
31.296
31.185
32.676
100%
+1.119
+3,6%
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe
*)
Die Darstellung erfolgt auszugsweise. Die Auswahl erfolgte im Wesentlichen nach für die
Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Schwerpunkten/Aufgabenbereichen sowie nach der
Anzahl der Einrichtungen. Ebenso wurden zum Beispiel Behörden, wie Jugendämter,
Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden sowie Geschäftsstellen eines Trägers
der freien Jugendhilfe, Arbeitsgemeinschaften, etc. nicht dargestellt.
**) verschiedene Unterformen der gleichen Art der Einrichtung wurden zur Verbesserung des
Überblicks zusammengefasst, wie z.B. „Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer
Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst“ sowie „Ausgelagerte Gruppen mit
organisatorischer Anbindung an das Stammhaus in Lebensgemeinschaftsform“.
1)
Der prozentuale Anteil bezieht sich auf das Gesamt des Jahres 2010, also auf alle 32.676
(Zeile Insgesamt) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Behörden, Geschäftsstellen,
Arbeitsgemeinschaften, etc. mit eingeschlossen.
2)
Hier wird die Summe aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genannt, auch jener, die
in der Tabelle nicht aufgeführt sind, jedoch ohne Behörden, Geschäftsstellen und
Arbeitsgemeinschaften.
Betrachtet man die Entwicklung der einzelnen Einrichtungen für den Zeitraum
von 2002 bis 2010 zeigt sich auch hier ein unterschiedliches Bild. Einige
Einrichtungsarten haben im Vergleichszeitraum deutlich zugenommen,
wenngleich die Prozentzahlen stets in Relation mit der teilweise geringen
Anzahl der jeweiligen Einrichtungsart betrachtet werden sollten. So hat sich
beispielsweise die Anzahl der Erziehungsberatungsstellen nach § 34 SGB VIII
um +111% erhöht, jene der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter mit
Kind um rund +96% oder die der Jugendberatungsstellen nach § 11 SGB VIII
um rund +62%.
Gesunken ist dagegen die Anzahl der Jugendtagungs- und -bildungsstätten
um rund -34%, die der Drogen- und Suchtberatungsstellen und der Kinder-,
16
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Jugend- und Familienferienstätten und der Stadterholung um jeweils -23%
sowie die Zahl der Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mit
mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf einem Heimgelände um
rund -19%.
1.1.4
2010
Genehmigte Plätze
21
wurden in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne
Tageseinrichtungen für Kinder) insgesamt 315.533 Plätze genehmigt, rund
13% von diesen waren Plätze für junge Menschen mit Behinderung.
Dieser prozentuale Anteil am Gesamt der genehmigten Plätze hat sich
zwischen 2002 und 2010 nicht grundlegend verändert.
Genehmigte Plätze in Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
350.000
300.000
41.787
40.070
40.990
genehmigte Plätze für junge
Menschen mit Behinderung
250.000
200.000
150.000
276.981
249.704
275.463
genehmigte Plätze
100.000
50.000
0
2002
2006
2010
Quelle: destatis
Zwischen 2002 und 2010 sank das Gesamt der genehmigten Plätze in
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) nur marginal um -1%. Differenziert betrachtet war dies ein Rückgang
der genehmigten Plätze für Menschen mit Behinderung um -4% sowie der
allgemeinen genehmigten Plätze um -0,5%.
1.1.5
Ausgaben und Einnahmen
Wie in der vergleichenden Darstellung ersichtlich wird, sind die Ausgaben der
Kinder- und Jugendhilfe (mit Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2007
und 2010 um rund +27% gestiegen, ebenso nahmen die Einnahmen um
+16% zu; letztlich stiegen die reinen Ausgaben dann auch um +28%.
21
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
17
Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe 2007–2010
Ausgaben
2007
2008
2009
2010
Veränderung
in Mio.
in Mio.
in Mio.
in Mio.
2007–2010
EUR
EUR
EUR
EUR
22.798
24.584
26.907
2.247
2.342
20.551
22.242
abs.
in %
28.893
6.095
+26,7%
2.615
2.616
369
+16,4%
24.292
26.277
5.726
+27,9%
insgesamt
Einnahmen
insgesamt
Reine
Ausgaben
insgesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2007–2010; eigene
Berechnungen
Vergleicht man die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Leistungsbereichen zwischen 2007 und 2010 wird zunächst deutlich, dass im Gesamt
die Ausgaben der Einrichtungen stetig über jenen der Einzel- und Gruppenhilfe liegen.
Ebenso wird klar, dass die anteilig höchsten Ausgaben auf den Leistungsbereich der Tageseinrichtungen für Kinder entfallen, gefolgt von Hilfen zur
Erziehung, Eingliederungshilfe, etc.
Anteilig am niedrigsten sind die Ausgaben für die Mitarbeiterfortbildung,
gefolgt von denen für die Unterbringung von werdenden Müttern oder Vätern
mit Kindern sowie der Allgemeinen Förderung der Familie (seit 2009
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz).
Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe
2007–2010 nach Leistungsbereichen
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit
18
2007
2008
2009
2010
Veränderung
in Mio.
in Mio.
in Mio.
in Mio.
2007–2010
EUR
EUR
EUR
EUR
1.451
1.544
1.560
329
339
389
abs.
in %
1.565
114
+7,9%
391
62
+18,8%
Allgemeine
Förderung der Familie
Erzieherischer Kinderund Jugendschutz*)
114
119
258
Unterbringung von
Müttern/Vätern
mit Kind
119
144
158
171
52
+43,7%
Tageseinrichtungen
für Kinder
13.092
14.228
15.884
17.385
4.293
+32,8%
Hilfe zur Erziehung
Eingliederungshilfe
Volljährige und
Inobhutnahme
5.911
6.407
7.104
7.512
1.601
+27,1%
*)
268
*)
154
*)
+135%*)
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe
2007–2010 nach Leistungsbereichen
2007
2008
2009
2010
Veränderung
in Mio.
in Mio.
in Mio.
in Mio.
2007–2010
EUR
EUR
EUR
EUR
Mitarbeiterfortbildung
17
19
19
Sonstige Ausgaben
996
1.106
22.2041)
Einzel- und
Gruppenhilfen
Einrichtungen
Ausgaben insgesamt
abs.
in %
25
8
+47,1%
746
786
-210
-21,1%
24.0922)
26.5073)
28.5554)
6.351
+28,6%
8.662
9.559
10.388
11.055
2.393
+27,6%
13.543
14.533
16.119
17.500
3.957
+29,2%
Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- u. Jugendhilfe 2007–2010; eigene
Berechnungen
*) Ab Statistik 2009 wird die Allgemeine Förderung der Familie zu Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, in die unter anderem auch Beratungen
in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei
der Ausübung der Personensorge, etc. mit einfließen, sodass die Daten nur bedingt
miteinander vergleichbar sind.
1)
Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 594,1 Mill. EUR
2)
Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 491,6 Mill. EUR
3)
Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 399,3 Mill. EUR
4)
Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 337,7 Mill. EUR
Zwischen 2007 und 2010 sind in allen Leistungsbereichen – bis auf den
Bereich der „sonstigen Ausgaben“, wo ein Rückgang der Ausgaben von -21%
festzustellen ist – die Ausgaben gestiegen, insbesondere im Bereich des
Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (+135%), der Unterbringung
werdender Mütter oder Väter mit Kindern (+43,7%) sowie, wie zu erwarten
war, im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (+32,8%).
1.2
Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und
Jugendarbeit
22
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) räumt den Sorgeberechtigten
einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ein, wenn eine „dem Wohl des
Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet“ ist
und die Hilfe für die Entwicklung als geeignet und notwendig empfunden wird.
Zu diesen erzieherischen Hilfen gehören: Ambulante Hilfen (nach § 27 SGB
VIII), unter die auch die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) fällt, die „Soziale
23
Gruppenarbeit“ (§ 29 SGB VIII), die „Einzelbetreuung“ , „Sozialpädagogische
22
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des
Gesetzes v. 26. Juni 1990, Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 1163)
23
Betreuung durch Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer.
19
Familienhilfe“ (§ 31 SGB VIII), „Stationäre sowie teilstationäre Hilfen“, die
„Vollzeitpflege in einer anderen Familie“, „Heimerziehung und sonstige
betreute Wohnform“, die „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“
(§ 35 SGB VIII), ebenso wie die „Eingliederungshilfe bei seelischer
Behinderung“ (nach § 35a SGB VIII). Die Kategorie „Sonstige Leistungen der
öffentlichen
Jugendhilfe“
-vormundschaften
sowie
umfasst
Adoptionen,
Beistandsschaften
entziehungen sowie vorläufige Schutzmaßnahmen.
Amtspflegschaften
als
auch
und
Sorgerechts-
24
Zu den Maßnahmen der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) zählen Angebote der
Jugendarbeit, welche zur Entwicklung junger Menschen erforderlich sind, wie
beispielsweise außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel
und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
die Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung.
Die Systematik der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterscheidet drei
unterschiedliche, in der Voraussetzung der Hilfegewährung grundsätzlich
25
voneinander unabhängige, Leistungsarten :
1. Erzieherische Hilfen
Diese basieren grundsätzlich auf § 27 SGB VIII und werden nach
Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII oder § 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt.
Zielgruppe der Leistungen sind ausschließlich Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren.
2. Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung
Diese ist eine eigenständige Leistungsform, unabhängig von § 27 SGB
VIII, und keine erzieherische Hilfe. Rechtsgrundlage ist § 35 a SGB VIII.
3. Hilfe für junge Volljährige
Gemäß § 41 SGB VIII ist der junge Volljährige selbst Anspruchsberechtigter der Hilfe. Sie kann in einer der Formen der §§ 28–30,
§§ 33–35 SGB VIII bzw. auf Grundlage von § 27 Abs. 3 SGB VIII
erbracht werden.
24
Quelle: Statistisches Bundesamt
25
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe,
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2011
20
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Beendete Hilfen/Beratungen für junge Menschen u.
Familien 2011 nach Hilfeart
Hilfe zur Erziehung
8%
1%
2%
4%
Erziehungsberatung
3%
Soziale Gruppenarbeit
2%
Einzelbetreuung
6%
2%
Erziehung i. Tagesgruppe
Vollzeitpflege
72%
Heimerziehung
intensive sozialpäd. Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe f. seel. behinderte junge
Menschen
Quelle: destatis
2011 hatte mit 72% die Erziehungsberatung den deutlich mehrheitlichen Anteil
an allen (beendeten) Hilfen und Beratungen für junge Menschen und
Familien.
Die Heimerziehung sowie die Vollzeitpflege nahmen mit 11% den zweiten
Platz ein, während die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung anteilig
nur 1% ausmachte.
Für rund 519.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann 2011
eine
erzieherische
Hilfe
des
Jugendamtes
oder
einer
Erziehungs-
beratungsstelle – rund 500 erzieherische Hilfen (+0,1%) mehr als im Vorjahr.
Im Vergleich zum Jahr 2008 stieg die Zahl der neu begonnen Hilfen um
+3,5%.
26
Unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte 2011 mit 66% die
Erziehungsberatung den größten Anteil. Ihre Zahl ging im Vergleich zum
Vorjahr um -1% zurück.
26
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe,
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2011.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2012
21
Quelle: destatis
Beendete Einzelhilfen und Beratungen 2007–2011
440.000
430.000
420.000
410.000
Gesamt
400.000
390.000
380.000
370.000
360.000
350.000
340.000
beendete Einzelhilfen u.
Beratungen
2007
2008
2009
2010
2011
376.667
402.735
413.544
430.762
431.536
In der Betrachtung der Entwicklung der Anzahl beendeter Einzelhilfen und
Beratungen zwischen 2007 und 2011 zeigt sich, dass diese stetig angestiegen
sind. Zwischen 2010 und 2011 war der Anstieg zwar nur marginal (+0,2%),
gegenüber 2007 ist jedoch ein Zuwachs von +15% festzustellen.
1.2.1
Erziehungsberatung
Zum 31.12.2011 wurden insgesamt 139.610 Maßnahmen der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) statistisch erfasst. Das waren rund +2% mehr als im
Vorjahr und +9,5% mehr als 2007.
Gesamt
Quelle: destatis
Erziehungsberatung 2007–2011
142.000
140.000
138.000
136.000
134.000
132.000
130.000
128.000
126.000
124.000
122.000
120.000
Erziehungsberatung
( zum 31.12. d. J.)
22
2007
2008
2009
2010
2011
127.507
132.913
134.673
137.182
139.610
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.2.1.1
Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger
Quelle: destatis
Erziehungsberatung 2007 und 2011
Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen
60.000
Gesamt
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
2007
unter 6 Jahren
21.380
6–12 Jahre
56.976
12–18 Jahre
40.595
18 Jahre plus
8.556
2011
28.471
56.928
43.896
10.315
2011 gehörten 41% der Empfänger/-innen einer Erziehungsberatung der
Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen sowie 32% der Altersgruppe der 12- bis
18-Jährigen an. 20% waren unter sechs Jahren und 7% über 18 Jahre
27
alt.
Zwischen 2007 und 2011 stieg die Zahl der Empfänger/-innen von
Erziehungsberatungen zwar in allen Altersgruppen an, die prozentuale
Verteilung ist im Vergleich jedoch etwas verändert: bei 127.507 Erziehungsberatungsmaßnahmen zum 31.12.2007 waren 44% der Empfänger/-innen
(und damit ein höherer Anteil als 2011) zwischen 6 und 12 Jahre alt, während
mit 17% der prozentuale Anteil der unter 6-Jährigen unter jenem im Jahr 2011
lag. Der Anteil der 12- bis 18-Jährigen (32%) sowie der über 18-Jährigen (7%)
ist im Vergleich zu 2011 unverändert.
1.2.1.2
Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche
Entscheidungen
49% der Ende 2011 statistisch erfassten 139.610 Erziehungsberatungen
wurden durch die Eltern oder Sorgeberechtigten, 16% durch Soziale Dienste
oder das zuständige Jugendamt, sowie 12% durch die Schule oder KiTa
angeregt. Lediglich in 4% der Fälle erfolgte die Erziehungsberatung aufgrund
der Initiative des jungen Menschen selbst.
27
Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt
werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB
VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung).
23
Quelle: destatis
Erziehungsberatung – anregende Institutionen,
Personen, familienrichterliche Entscheidungen
2007 und 2011
sonstige
ehem. Klienten/Bekannte
Arzt, Klinik,
Gesundheitsamt
Gericht/
Staatsanwaltschaft
Soz. Dienste/Jugendamt
Schule/KiTa
Eltern/Sorgeberechtigte
junger Mensch selbst
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
Soz.
Gericht/
Arzt,
ehem.
Dienste/
StaatsKlinik,
Klienten/ sonstige
Jugendanwalt- GesundBekannte
amt
schaft
heitsamt
junger
Eltern/
Schule/
Mensch
SorgeKiTa
selbst berechtigte
2011
5.669
68.741
16.692
22.626
4.618
8.645
7.608
5.011
2007
5.479
63.276
17.230
19.331
2.186
8.193
7.325
4.487
Bleibt auch im Vergleich zwischen 2007 und 2011 die grundlegende
prozentuale
Verteilung
der
unterschiedlichen,
die
Erziehungsberatung
„anregenden Institutionen, Personen und familienrichterlichen Entscheidungen“, in etwa gleich, so zeigt sich, dass diese bis auf den Bereich der
Schule/KiTa jeweils zugenommen haben.
Besonders deutlich ist die Zunahme der Anregung einer Erziehungsberatung
durch Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften (+111%) sowie durch Soziale
Dienste (+17%). Die Anregung einer Erziehungsberatung durch die Eltern
oder Sorgeberechtigten nahm um +9%, die Eigeninitiative durch die jungen
Menschen selbst um +3,5% zu.
24
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.2.1.3
Hauptgrund der Hilfegewährung
Erziehungsberatung 2011 – Hauptgrund der
Hilfegewährung
1%
Unversorgtheit
1%
4%
12%
unzureichende Betreuung/Förderung
Gefährdung d. Kindeswohls
12%
14%
10%
eingeschränkte Erziehungskompetenz
11%
Belastungen d. Problemlagen d. Eltern
35%
Belastungen d. familiäre Konflikte
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
schul./berufl. Probleme
Quelle: destatis
35% der zum Ende des Jahres 2011 statistisch erfassten 139.610 Erziehungsberatungsmaßnahmen hatte ihre Hauptbegründung in Belastungen des
jungen Menschen durch familiäre Konflikte, 14% durch Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen Menschen und 12% durch
eingeschränkte Erziehungskompetenz. Die Unversorgtheit sowie die unzureichende Betreuung bzw. Förderung des jungen Menschen war nur in jeweils
1% der Fälle die Begründung für eine Erziehungsberatung.
Erziehungsberatung – Hauptgrund der Hilfegewährung
Veränderungen 2007 u. 2011 in %
Quelle: destatis
schul./berufl. Probleme
-18,4
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
6,2
-2,6
Belastungen d. familiäre Konflikte
25,9
Belastungen d. Problemlagen der Eltern
34,3
eingeschränkte Erziehungskompetenz
17,6
Gefährdung d. Kindeswohls
-0,1
unzureichende Betreuung/Förderung -41,7
Unversorgtheit
-50
-40
-30
-20
-10
18,8
0
10
20
30
40
25
Im
Vergleich
der
Hauptbegründungen
für
die
Gewährung
von
Erziehungsberatungsmaßnahmen 2007 und 2011 wird ersichtlich, dass
insbesondere die Begründung „Belastungen durch Problemlagen der Eltern“
(+34%) sowie „Belastungen durch familiäre Konflikte“ (+26%) zugenommen
haben. Dagegen gingen die Begründungen für eine Erziehungsberatungsmaßnahme durch „unzureichende Betreuung/Förderung“ (-42%), durch
„schulische/berufliche Probleme“ (-18%) sowie „Auffälligkeiten im sozialen
Verhalten“ (-3%) zurück.
1.2.2
Heimerziehung
Die Heimerziehung hat ebenfalls – mit Tendenzen der Individualisierung und
Pluralisierung von Unterbringungsformen – eine positive Entwicklung durchlaufen, bleibt aber als ein deutlicher biografischer Eingriff in das Leben von
Kindern und Jugendlichen, sowie aus Kostengründen weiterhin umstritten.
28
Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist zum 31.12.2011 insgesamt 65.367
Maßnahmen der Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII aus.
Die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (57%) war männlich und 27%
von allen wiesen eine ausländische Herkunft auf.
In 66% der Fälle lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Volljährige
(Maßnahmeempfänger) ganz oder teilweise von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe.
Quelle: destatis
Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnformen § 34 SGB VIII
2007–2011
70.000
60.000
Gesamt
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Heimerziehung, sonstige
betreute Wohnformen
§ 34 SGB VIII
(z. 31.12. d. J.)
2007
2008
2009
2010
2011
52.793
58.690
60.902
63.191
65.367
Die Gesamtzahl der Maßnahmen der Heimerziehung
29
gemäß § 34 SGB VIII
nimmt seit 2007 stetig zu.
Zwischen 2010 und 2011 stieg sie um +3%, zwischen 2007 und 2011 um
+ 24%.
26
28
Vgl. Fendrich/Wilk 2011: 18
29
Zugrunde gelegt sind hier die jeweils zum 31.12. eines Jahres erfassten Daten.
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Dieser Anstieg sollte allerdings nicht verallgemeinernd auf ein sich
ausbreitendes Erziehungsversagen seitens des Elternhauses zurückgeführt
werden – in diesem Zusammenhang sind vielmehr auch Aspekte der seit Mitte
der 2000er Jahre an Intensität zunehmenden Diskussion um den Schutz von
Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung in die Betrachtung
einzubeziehen.
1.2.2.1
30
Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger
Betrachtet man die Altersstruktur der Empfänger/-innen der Maßnahme der
Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII für das Jahr 2011 wird deutlich, dass
deren größter Anteil der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen (59%) angehört.
Der Anteil der unter Sechsjährigen ist mit 5% verhältnismäßig gering und
jener der über 18-Jährigen
31
lag bei 15%.
Heimerziehung 2011
Alter der EmpfängerInnen
15%
5%
unter 6 Jahre
21%
6–12 Jahre
12–18 Jahre
18 Jahre plus
59%
Quelle: destatis
Hinsichtlich
der
Entwicklung
der
verschiedenen
Altersgruppen
der
Maßnahme-Empfänger/-innen zwischen 2007 und 2011 wird deutlich, dass
insbesondere die Anzahl der Empfänger/-innen in der Altersgruppe der unter
Sechsjährigen deutlich (+54%) angestiegen ist. Ebenso erhöhte sich die
Anzahl der Empfänger/-innen zwischen 6 und 12 Jahren um +40%.
Unter Umständen ist dieser Anstieg teilweise auch durch die anhaltende
Debatte zu Fragen des Kinderschutzes beeinflusst.
30
32
Auch findet immer deutlicher der Wunsch und Wille des Kindes bzw. der Jugendlichen mehr
Berücksichtigung.
31
Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt
werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB
VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung).
32
Quelle: Fendrich/Wilk 2011: 19
27
Quelle: destatis
Heimerziehung 2007 und 2011
Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen
40.000
35.000
Gesamt
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2007
unter 6 Jahre
2.235
6–12 Jahre
9.932
12–18 Jahre
33.085
18 Jahre plus
7.541
2011
3.433
13.864
38.678
9.392
Bei 52.793 zum Jahresende 2007 erfassten Maßnahmen der Heimerziehung
war die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (63%) zwischen 12 und
18 Jahren alt. Der prozentuale Anteil der 6- bis 12-Jährigen lag bei 21%, der
Anteil der über 18-Jährigen bei 14% und jener der unter 6-Jährigen bei 4%.
Damit zeigt sich im Vergleich zur prozentualen Verteilung der Altersgruppen
der Maßnahme-Empfänger/-innen 2011, dass diese sich in drei Altersgruppen
erhöht hat, während sie in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen von 63%
auf 59% sank.
1.2.2.2
Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche
Entscheidungen
Quelle:
destatis
Heimerziehung 2007 u. 2011
anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche
Entscheidungen
sonstige
ehem. Klienten/Bekannte
Arzt/Klinik/Gesundheitsamt
Gericht/Staatsanwaltschaft
Soz. Dienst/Jugendamt
Schule/KiTa
Eltern/ Sorgeberechtigte
junger Mensch selbst
0
5.000
10.000
15.000
2011
8.431
17.048
1.913
Soz.
Dienst/
Jugendamt
31.527
2007
6.290
15.660
2.087
23.300
junger
Eltern/
Schule/
Mensch
SorgeKiTa
selbst berechtigte
20.000
Gericht/
Staatsanwaltschaft
2.441
1.889
25.000
30.000
Arzt/
ehem.
Klinik/
Klienten/
GesundBekannte
heitsamt
2.002
240
1.639
232
35.000
sonstige
1.765
1.696
2011 wurde in 48% der Fälle die Heimerziehungsmaßnahme von Sozialen
Diensten oder durch das zuständige Jugendamt und in 26% der Fälle durch
28
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
die Eltern oder Sorgeberechtigte angeregt. Bei rund 13% der Heimerziehungsmaßnahmen wurde diese auf Initiative des jungen Menschen selbst
eingeleitet.
Im Vergleich zum Jahr 2007 zeigt sich, dass in allen Kategorien der die Heimerziehungsmaßnahme „anregenden Institutionen, Personen und familienrechtlichen Entscheidungen“, ein Anstieg zu verzeichnen ist – mit Ausnahme
der Schulen und KiTas –, hier ging die Zahl zurück.
Zum 31.12.2007 wurden von den 52.793 Maßnahmen der Heimerziehung
44% von Sozialen Diensten oder dem Jugendamt und 30% durch Eltern oder
Sorgeberechtigte angeregt, während 12% auf Initiative der jungen Menschen
selbst eingeleitet wurden.
1.2.2.3
Hauptgrund der Hilfegewährung
Heimerziehung 2011 – Hauptgrund der Hilfegewährung
Unversorgtheit
3%
unzureichende Betreuung/Förderung
6%
6%
Gefährdung d. Kindeswohls
12%
12%
11%
eingeschränkte Erziehungskompetenz
Belastungen durch Problemlagen der Eltern
7%
20%
7%
16%
Belastungen durch familiäre Konflikte
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
schul./berufl. Probleme
Zuständigkeitswechsel Jugendamt
Quelle: destatis
Von den im Jahr 2011 insgesamt 65.367 gewährten Maßnahmen der
Heimerziehung
waren 20%
durch die Gefährdung
des
Kindeswohls
begründet, 16% aufgrund eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern
und,
zusammengenommen,
Problemlagen
der
24%
aufgrund
Eltern sowie familiärer
von
Belastungen
Konflikte.
durch
Dagegen waren
schulische/berufliche Probleme der jungen Menschen nur in 3% der Fälle
Begründung für die Heimerziehungsmaßnahme.
29
Heimerziehung – Hauptgrund der Hilfegewährung
Veränderungen 2007 und 2011 in %
Zuständigkeitswechsel Jugendamt
schul./berufl. Probleme
19,6
-1,6
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
21,9
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
6,3
Belastungen durch familiäre Konflikte
12,4
Belastungen durch Problemlagen der Eltern
19,1
eingeschränkte Erziehungskompetenz
25,7
Gefährdung d. Kindeswohls
32,3
unzureichende Betreuung/Förderung
24,6
Unversorgtheit
-10
54,7
0
10
20
30
40
50
60
Quelle: destatis
Betrachtet man die Entwicklung der Hauptgründe für die Hilfegewährung der
Heimerziehung zwischen 2007 und 2011 wird deutlich, dass insbesondere die
Unversorgtheit (+55%), die Gefährdung des Kindeswohls (+32%) sowie die
eingeschränkte Erziehungskompetenz (+26%) als Begründungen spürbar
zugenommen haben. Der Anstieg der Begründung der Heimerziehung durch
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen ist dagegen am
geringsten (+6%) angestiegen.
Einzig rückgängig (-2%) war die Begründung der Heimerziehung durch
schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen.
1.2.3
Zum
Vollzeitpflege
Jahresende
2011
wurden
insgesamt
61.894
Maßnahmen
der
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII statistisch erfasst. Das waren +2,4% mehr
als im Vorjahr und ein Zuwachs von +25% im Vergleich zum Jahr 2007.
Quelle: destatis
Vollzeitpflege 2007–2011
70.000
60.000
Gesamt
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Vollzeitpflege
(zum 31.12. d. J.)
30
2007
2008
2009
2010
2011
49.673
54.429
57.452
60.451
61.894
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.2.3.1
Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger
Vollzeitpflege 2011
Alter der EmpfängerInnen
6%
26%
unter 6 Jahren
33%
6–12 Jahren
12–18 Jahren
35%
18 Jahre plus
Quelle: destatis
35% der Empfänger/-innen der Vollzeitpflege gehörten 2011 der Altersgruppe
der 6- bis 12-Jährigen an, dicht gefolgt von der Altersgruppe der 12- bis
18-Jährigen (33%). 26% waren unter sechs Jahre und 6% über 18 Jahre alt.
33
Vollzeitpflege 2007–2011
Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen
Quelle: destatis
25.000
Gesamt
20.000
15.000
10.000
5.000
0
6–12 Jahre
2007
unter 6
Jahren
11.293
17.479
12–18
Jahre
18.410
18 Jahre
plus
2.491
2011
16.067
21.458
20.811
3.558
Im Vergleich zum Jahr 2007 zeigt sich, dass die Anzahl der Empfänger/-innen
der Vollzeitpflege zwar in allen Altersgruppen gestiegen ist, die prozentuale
Verteilung in den Altersgruppen jedoch einen Rückgang in der Altersgruppe
der 12- bis 18-Jährigen von 37% (2007) auf 33% zeigt.
Der prozentuale Anteil der Altersgruppe der unter Sechsjährigen stieg von
23% auf 26%, jener der über 18-Jährigen
34
von 5% auf 6%, während der
Anteil der 6- bis 12-Jährigen unverändert bei 35% blieb.
33
Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt
werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB
VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung).
31
1.2.3.2
Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche
Entscheidungen
In 65% der insgesamt 61.894 der zum Jahresende 2011 erfassten Vollzeitpflegemaßnahmen wurden diese durch Soziale Dienste oder das zuständige
Jugendamt und in 19% durch die Eltern oder Sorgeberechtigten angeregt. In
rund 3% wurde die Maßnahme durch die Initiative der jungen Menschen
selbst eingeleitet.
In 45% aller Vollzeitpflegefälle wurde die elterliche Sorge vollständig oder
teilweise entzogen.
Vollzeitpflege – anregende Institutionen, Personen,
familienrichterliche Entscheidungen
2007 und 2011
Quelle: destatis
sonstige
ehem. Klienten/Bekannte
Arzt/Klinik/Gesundheitsamt
Gericht/Staatsanwaltschaft
Soz. Dienst/Jugendamt
Schule/KiTa
Eltern/ Sorgeberechtigte
junger Mensch selbst
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Gericht/
Staatsanwaltschaft
1.716
Arzt,
Klinik,
Gesundheitsamt
1.713
2.099
1.976
2007
1.164
9.781
703
Soz.
Dienste/
Jugendamt
31.198
2011
1.508
11.464
727
40.277
junger
Eltern/
Mensch
Sorgeselbst berechtigte
Schule/
KiTa
30.000
35.000
40.000
45.000
ehem.
Klienten/
Bekannte
sonstige
678
2.720
689
3.154
Die Anregung der Vollzeitpflegemaßnahme durch Soziale Dienste oder das
Jugendamt stieg zwischen 2007 und 2011 von 63% auf 65%, die Eigeninitiative der jungen Menschen selbst von 2% auf 3%, während die Anregung
der Maßnahme durch die Eltern oder Sorgeberechtigten von 20% auf 19%
sank.
34
Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt
werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB
VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung).
32
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.2.3.3
Hauptgrund der Hilfegewährung
Vollzeitpflege 2011 – Hauptgrund der Hilfegewährung
Unversorgtheit
<1%
unzureichende Betreuung/Förderung
2%
1%
2%
Gefährdung d. Kindeswohls
15%
16%
eingeschränkte Erziehungskompetenz
15%
9%
Belastungen d. Problemlagen d. Eltern
13%
Belastungen d. familiäre Konflikte
27%
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
schul./berufl. Probleme
Zuständigkeitswechsel Jugendamt
Quelle: destatis
Für 27% der 2011 ei ngeleiteten Vollzeitpflegemaßnahmen war die
„Gefährdung des Kindeswohls“ die Begründung dafür – in jeweils 15% der
Fälle die „Unversorgtheit“ und die „unzureichende Betreuung“ der jungen
Menschen. Dagegen waren „Entwicklungsauffälligkeiten“ (2%), „Auffälligkeiten
im sozialen Verhalten“ (1%) sowie „schulische/berufliche Probleme“ (< 1%)
der jungen Menschen vergleichsweise selten die Begründung für die
Einleitung einer Vollzeitpflege.
Quelle: destatis
Vollzeitpflege – Hauptgrund für die Hilfegewährung
Veränderungen 2007 und 2011 in %
Zuständigkeitswechsel Jugendamt
schul./berufl. Probleme
26,4
-28
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
7,6
-9,8
Belastungen d. familiäre Konflikte
3,7
Belastungen d. Problemlagen d. Eltern
12,3
eingeschränkte Erziehungskompetenz
28,5
Gefährdung d. Kindeswohls
36,7
unzureichende Betreuung/Förderung
21,2
Unversorgtheit
-40
-30
-20
-10
22,5
0
10
20
30
40
Wie die vergleichende Betrachtung der Begründung für die Hilfegewährung
der Vollzeitpflege der Jahre 2007 und 2011 zeigt, sind insbesondere die
Begründungen „Gefährdung des Kindeswohls“ (+37%) und „eingeschränkte
33
Erziehungskompetenz“ (+29%)
gestiegen,
während die Begründungen
„schulische/berufliche Probleme“ (-28%) sowie „Auffälligkeiten im sozialen
Verhalten“ (-10%) rückgängig sind.
1.2.4
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
Zum 31.12.2011 wurden insgesamt 42.559 Eingliederungshilfen für seelisch
behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) erfasst. Das waren +10% mehr
als im Vorjahr und +65% mehr als im Jahr 2007.
Quelle: destatis
Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte junge Menschen 2007–2011
50.000
Gesamt
40.000
30.000
20.000
10.000
0
Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte
junge Menschen 2007–
2011 (z. 31.12. d. J.)
2007
2008
2009
2010
2011
25.743
30.626
35.235
38.656
42.559
Die Mehrheit (73%) der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge
Menschen fand 2011 ambulant oder teilstationär statt. In 25% der Fälle
erfolgte diese in einer Einrichtung (über Tag und Nacht) und in 2% der Fälle
bei einer Pflegeperson.
Im Vergleich zu 2007 zeigt sich ein Wechsel von einrichtungsbezogener
Eingliederungshilfe hin zu einer ambulanten oder teilstationären Durchführung
der Maßnahme. 2007 erfolgten von den 25.743 Eingliederungshilfen noch
86% in einer Einrichtung, rund 8% ambulant, 5% in einer Kindertageseinrichtung und 1% bei einer Pflegeperson.
34
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.2.4.1
Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger
Quelle: destatis
Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte junge Menschen 2007 und 2011
Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen
20000
Gesamt
15000
10000
5000
0
6–12 Jahre
2007
unter 6
Jahren
968
11.894
9.671
18 Jahre
plus
3.210
2011
1.082
19.846
16.622
5.009
12–18 Jahre
2011 waren 47% der Empfänger/-innen der Eingliederungshilfe zwischen
6 und 12 Jahre alt, 39% gehörten der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen an,
12% waren 18 Jahre und älter und 2% waren unter 6 Jahren alt.
Die anteilige Verteilung der Empfänger/-innen der Eingliederungshilfe ist
zwischen 2007 und 2011 nahezu unverändert geblieben.
Gestiegen sind die Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger in allen
Altersgruppen und zwar bei den unter Sechsjährigen um rund +12%, bei den
6- bis 12-Jährigen um +40%, in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen um
rund +72%, sowie in der Gruppe der über 18-Jährigen
1.2.4.2
35
um +56%.
Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche
Entscheidungen
Von den zum Ende des Jahres 2011 insgesamt 42.559 statistisch erfassten
Maßnahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
(§ 35a SGB VIII) wurde die Mehrheit (55%) von den Eltern oder Sorgeberechtigten und 15% von Sozialen Diensten angeregt. In 4% der Fälle wurde
die Eingliederungshilfe auf die Initiative des jungen Menschen selbst
eingeleitet.
35
Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt
werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB
VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung).
35
Eingliederungshilfe f. seelisch behinderte junge
Menschen – anregende Institutionen, Personen,
familienrichterliche Entscheidungen
2008 u. 2011
Quelle: destatis
sonstige
ehem. Klienten/Bekannte
Arzt/Klinik/Gesundheitsamt
Gericht/Staatsanwaltschaft
Soz. Dienst/Jugendamt
Schule/KiTa
Eltern/ Sorgeberechtigte
junger Mensch selbst
0
5.000
10.000
junger
Mensch
selbst
Eltern/
Sorgeberechtigte
Schule/
KiTa
2011
1.803
23.414
5.625
Soz.
Dienste/
Jugendamt
6.264
2008
1.255
17.182
3.475
4.324
Zwischen 2008
36
15.000
20.000
Gericht/ Arzt, Klinik, ehem.
Staatsan- Gesund- Klienten/
waltschaft heitsamt Bekannte
25.000
sonstige
167
4.637
45
604
145
3.748
57
440
und 2011 ist diese prozentual-anteilige Verteilung generell
unverändert geblieben, wenn auch bei allen „anregenden Institutionen und
Personen“ ein Anstieg festzustellen ist, mit Ausnahme des Bereichs
„ehemalige Klienten“ (-27%).
Besonders deutlich war der Anstieg in den Kategorien „Schule/KiTa“ (+62%)
und „Soziale Dienste“ (+45%).
36
Die für die obige Gegenüberstellung erforderlichen Daten lagen nicht für das Jahr 2007 vor,
sodass hier auf das Datenmaterial des Jahres 2008 zurückgegriffen wurde.
36
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.2.4.3
Hauptgrund der Hilfegewährung
Eingliederungshilfe 2011
Hauptgrund der Hilfegewährung
Unversorgtheit
unzureichende Betreuung/Förderung
1%
4%
0%
Gefährdung d. Kindeswohls
2%
4%
4%
eingeschränkte Erziehungskompetenz
2%
Belastungen d. Problemlagen d. Eltern
30%
14%
Belastungen d. familiäre Konflikte
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
39%
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
schul./berufl. Probleme
Zuständigkeitswechsel Jugendamt
Quelle: destatis
2011 wurden 39% der 42.559 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte
junge
Menschen
durch
„Entwicklungsauffälligkeiten“,
30%
aufgrund
„schulischer/beruflicher Probleme“, sowie 14% durch „Auffälligkeiten im
sozialen Verhalten“ begründet.
Eingliederungshilfe – Hauptgrund der Hilfegewährung
Veränderungen 2008 u. 2011 in %
Zuständigkeitswechsel Jugendamt
43,9
schul./berufl. Probleme
27,9
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
49,1
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
47,3
Belastungen d. familiäre Konflikte
3,6
Belastungen d. Problemlagen d. Eltern
31,7
eingeschränkte Erziehungskompetenz
30,6
Gefährdung d. Kindeswohls
33,8
unzureichende Betreuung/Förderung
49,6
Unversorgtheit
Quelle: destatis
63,9
0
10
20
30
40
50
60
70
37
Im Vergleich der Begründungskriterien 2008
37
und 2011 zeigt sich bei allen
eine Zunahme. Besonders deutlich war diese bei „Unversorgtheit“ (+64%),
„Entwicklungsauffälligkeiten“ (+49%)
sowie „Auffälligkeiten im sozialen
Verhalten“ (+47%).
1.2.5
Familienorientierte Hilfen
Unter dem Oberbegriff „Familienorientierte Hilfen“ werden familienorientierte
Leistungen nach § 27 SGB VIII sowie die sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII zusammengefasst.
Zum 31.12.2011 wurden insgesamt 76.578 familienorientierte Hilfen statistisch
erfasst – die Mehrheit von ihnen (83%) betraf Leistungen der sozialpädagogischen Familienhilfe.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die familienorientierten Hilfen insgesamt um
+5% (3.816 Hilfen) und im Vergleich zum Jahr 2007 um rund +51%.
Während die Maßnahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe seit 2007
kontinuierlich zunehmen, waren die familienorientierten Hilfen zur Erziehung
zwischen 2008 und 2010 zunächst rückgängig, bevor sie 2011 wieder in etwa
das Niveau des Jahres 2009 erreichten.
Quelle: destatis
Familienorientierte Hilfen 2007–2011
80.000
70.000
60.000
63.559
50.000
40.000
41.585
52.280
58.875
61.808
30.000
20.000
10.000
8.924
14.259
13.382
10.954
13.019
0
2007
2008
§ 27 VIII – familienorientiert
37
2009
2010
2011
sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Die für die obige Gegenüberstellung erforderlichen Daten lagen nicht für das Jahr 2007 vor,
sodass hier auf das Datenmaterial des Jahres 2008 zurückgegriffen wurde.
38
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.2.5.1
Anregende Institutionen und Personen
Hilfen* für Familien –
anregende Institutionen und Personen
2008 und 2011
Quelle: destatis
sonstige
ehem. Klienten/Bekannte
Arzt/Klinik/Gesundheitsamt
Gericht/Staatsanwaltschaft
Soz. Dienst/Jugendamt
Schule/KiTa
Eltern/ Sorgeberechtigte
junger Mensch selbst
0
5.000
10.000
15.000
2011
1.133
31.245
6.467
Soz.
Dienste/
Jugendamt
29.762
2008
710
25.574
7.139
25.643
* §§ 27, 31 SGB VIII
junger
Eltern/
Mensch
Sorgeselbst berechtigte
Schule/
KiTa
20.000
25.000
Gericht/
Staatsanwaltschaft
1.952
Arzt,
Klinik,
Gesundheitsamt
3.145
1.711
2.970
30.000
35.000
ehem.
Klienten/
Bekannte
sonstige
624
2.250
592
2.200
In 41% der Fälle wurden 2011 Maßnahmen der familienorientierten Hilfen
durch die Eltern oder Sorgeberechtigten der jungen Menschen angeregt, in
39% wurden diese durch Soziale Dienste oder das Jugendamt eingeleitet.
Diese prozentuale Verteilung ist im Vergleich zu 2008 generell unverändert
geblieben – auch hier wurde die Mehrheit der Maßnahmen durch die Eltern
oder Sorgeberechtigten und durch die Sozialen Dienste angeregt.
Zwischen 2008 und 2011 nahm die Anregung von Maßnahmen der familienorientierten Hilfen in allen Bereichen zu – mit Ausnahme der Schulen und
KiTas – hier ist ein Rückgang von -9% festzustellen.
Deutlich angestiegen sind dagegen die Initiativen zur Einleitung der
Maßnahmen durch die jungen Menschen selbst (rd. +60%) sowie durch die
Eltern oder Sorgeberechtigten (+22%).
39
1.2.5.2
Hauptgrund der Hilfegewährung
Hilfen* für Familien 2011 – Hauptgrund der
Hilfegewährung
5%
4%
Unversorgtheit
4%
7%
unzureichende Betreuung/Förderung
Gefährdung d. Kindeswohls
18%
9%
eingeschränkte Erziehungskompetenz
9%
10%
Belastungen d. Problemlagen d. Eltern
34%
Belastungen d. familiäre Konflikte
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
schul./berufl. Probleme.
* §§ 27, 31 SGB VIII
Quelle: destatis
2011 war in 34% aller Fälle (76.578) die „eingeschränkte Erziehungskompetenz“ Grund für die Gewährung von familienorientierter Hilfe (§§ 27, 31
SGB VIII). 18% der Maßnahmen wurden durch die „unzureichende Betreuung
oder Förderung“ der jungen Menschen und 10% durch „Belastungen durch
Problemlagen der Eltern“ begründet.
Hilfen* für Familien – Hauptgrund der Hilfegewährung
Veränderungen 2008 und 2011 in %
schul./berufl. Probleme
-21
16,9
Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme
12,5
Auffälligkeiten im soz. Verhalten
5,4
Belastungen d. familiäre Konflikte
32,2
Belastungen d. Problemlagen d. Eltern
20,9
eingeschränkte Erziehungskompetenz
18
Gefährdung d. Kindeswohls
8,9
unzureichende Betreuung/Förderung
31,8
Unversorgtheit
-30
-20
* §§ 27, 31 SGB VIII
-10
0
10
20
30
40
Quelle: destatis
Im Vergleich der Hauptgründe für die Gewährung von familienorientierten
Hilfen zeigt sich ein Anstieg in allen Begründungsbereichen – ausgenommen
die „schulischen/beruflichen Probleme“, die zwischen 2008 und 2011 um
-21% zurückgingen.
40
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Besonders deutlich war der Anstieg der Begründungsbereiche „Unversorgtheit
des jungen Menschen“ (+32%) sowie „Belastungen durch Problemlagen der
Eltern“(+32%).
1.3
Tageseinrichtungen für Kinder
Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege
wird im dritten Abschnitt des SGB VIII (§§ 22 ff) geregelt.
Hier heißt es zur Definition: „Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen
sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen
gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.“
38
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist derzeit in Deutschland ein politisch
wie auch gesellschaftlich aktuelles Thema.
Hintergrund hierfür sind zwei Zielsetzungen: zum einen die Erhöhung der
Geburtenrate, zum anderen die Fachkräftesicherung bzw. die Reduzierung
des Fachkräftemangels. Ein bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung
wird als wesentliche Voraussetzung einer zufriedenstellenden Vereinbarkeit
von Familie und Berufstätigkeit gesehen. Insbesondere auch Alleinerziehenden ermöglicht das Angebot der Kindertagesbetreuung meist erst
einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Darüber hinaus ist eine hochwertige Kindertagesbetreuung als wesentliche
Grundlage der Erziehung und Bildung (Frühförderung) anzusehen, welche
auch den häufig geschwisterlosen Kindern wichtige Sozialisationserfahrungen
vermittelt.
39
Eine Vielzahl von Studien belegt bereits positive Effekte auf die kognitive
Entwicklung und die damit „höhere Bildungsperformanz“ der frühkindlichen
Förderung in institutionalisierter Form.
40
Dynamisiert wurde der Ausbau der Kindertageseinrichtungen vor allem durch
das Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG)
38
41
Ende 2008.
§ 22 (1), Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1
des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
39
40
Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Kindertagesbetreuung regional 2011: 4
Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ) 2010:
Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes: 50
41
Quelle: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I,
Nr. 57, ausgegeben am 15. Dezember 2008: 2403–2409
41
Das veränderte Gesetz hat zum Ziel, bis zum Jahr 2013 ein hochwertiges
Betreuungsangebot für 35% der Kinder unter drei Jahren (U3) zu schaffen.
Rund ein Drittel der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen
werden.
Ab 2013 wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen
Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der
Tagespflege haben.
Nach § 16 Abs. 4 SGB VIII soll zum gleichen Zeitpunkt für diejenigen Eltern,
die ihre Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, ein
Betreuungsgeld eingeführt werden.
42
Ferner haben sich Bund, Länder und Kommunen zum Ziel gesetzt, die
Qualität
der
Betreuung
entscheidend
zu
verbessern.
Hierzu
zählen
insbesondere eine umfassende Sprachförderung aller Kinder vor ihrer
Einschulung, die Gewinnung von Erzieher/-innen und Tagespflegepersonen
sowie ein angemessener Betreuungsschlüssel.
43
Das Bundesfamilienministerium unterstützt die Länder, Kommunen und
44
Träger u.a. mit der „Offensive Frühe Chancen“ , um ca. 4.000 Kindertageseinrichtungen (KiTas) zu „Schwerpunkt KiTas Sprache & Integration“
weiterzuentwickeln.
Ebenfalls fördert ein weiteres Aktionsprogramm die Strukturen und den
Ausbau der Kindertagespflege, um die Qualifizierung der Tagespflegepersonen bundesweit flächendeckend auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund, den meisten Ländern sowie der Bundesagentur für Arbeit umzusetzen. Ein Gütesiegel für Bildungsträger eröffnet
hierbei den neu gewonnenen Tagespflegepersonen den Zugang zu einer 160Stunden-Mindestqualifizierung.
Das Serviceprogramm „Anschwung für frühe Chancen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ) und der
Deutschen Kinder- und Jugendstiftung unterstützt darüber hinaus all jene
Akteure in Kommunen,
Städten und
Gemeinden,
die Angebote für
frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ausbauen und/oder qualitativ
verbessern wollen. So sollen bis 2014 600 Lokalinitiativen für frühkindliche
Entwicklung auf den Weg gebracht und begleitet werden.
42
45
Quelle: BMfFSFJ 2011
43
Quelle: BMfFSFJ 2011
44
„Offensive Frühe Chancen“: hierfür stellt der Bund bis 2014 rund 400 Millionen Euro zur
Verfügung. Die Förderung richtet sich v.a. an Einrichtungen, die Kinder unter drei Jahren
betreuen und überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf
besucht werden. Quelle: BMfFSFJ
45
42
Quelle: BMfFSFJ
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
2012 wurden in Deutschland insgesamt 51.944 Tageseinrichtungen für Kinder
statistisch erfasst.
Kindertageseinrichtungen 2002–2012
Quelle:destatis
52.000
51.000
Gesamt
50.000
49.000
48.000
47.000
46.000
2002
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Kindertageseinrichtungen 48.017 48.201 48.652 49.736 50.299 50.849 51.484 51.944
Damit hat sich die Anzahl der Kindertageseinrichtungen im Vergleich zum
Vorjahr leicht, um +0,9 %, und im Vergleich zum Jahr 2002 um +8,2% erhöht.
1.3.1
Trägerschaften
67% der insgesamt 51.944 Kindertageseinrichtungen (KiTa) befanden sich
2012 in freier
46
und 33% in öffentlicher Trägerschaft.
Bei den öffentlichen Trägern handelte es sich in der Mehrzahl (70%) um
Gemeinden oder das jeweilige Jugendamt.
Bei den freien (inkl. der privaten und gewerblichen) Trägern zeigt sich eine
etwas heterogenere Aufteilung.
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2012
AWO
Paritätischer Wohlfahrtsverband
4%
DRK
Diakonische Werke
3%
6%
13%
Caritas
24%
21%
sonstige Religionsgemeinschaften
26%
2%
0%
46
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden
Jugendverbände
private/gewerbliche Träger
0%
1%
sonst. Juristische Personen/andere Vereinigungen
Wirtschaftsunternehmen
Quelle: destatis
Unter der Kategorie „Freie Träger“ werden vom Statistischen Bundesamt auch die privaten
und gewerblichen Träger erhoben. 2012 wurden von allen Kindertageseinrichtungen 1,7% in
privater oder gewerblicher Trägerschaft geführt.
43
Besonders stark waren 2012 – als freie Träger von Kindertageseinrichtungen –
die Caritas (26%), die Diakonischen Werke (24%), „sonstige juristische
Personen und andere Vereinigungen“ (21%), sowie der Paritätische
Wohlfahrtsverband (13%) vertreten.
2,6% der Kindertageseinrichtungen, die hier unter „freier Trägerschaft“
aufgeführt werden, wurden 2012 in privater oder gewerblicher Trägerschaft
geführt.
1.3.2
Betreute Kinder
2012 wurden insgesamt 3.163.599 Kinder in Tageseinrichtungen betreut: ein
Anstieg um +1,3% (40.899) im Vergleich zum Vorjahr und um +7,1%
(208.671) im Vergleich zu 2006.
Quelle: destatis
Anzahl der in Tageseinrichtungen
betreuten Kinder 2006–2012
3.200.000
3.150.000
Gesamt
3.100.000
3.050.000
3.000.000
2.950.000
2.900.000
2.850.000
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Anzahl der in Tageseinrichtungen betreuten
2.954.928 2.981.993 3.017.896 3.050.916 3.078.901 3.122.700 3.163.599
Kinder
Die Mehrheit der Kinder (57%) wurde in Einrichtungen mit altersgemischten
Gruppen sowie in Einrichtungen für Kinder (ohne Schulkinder) zwischen 2 und
8 Jahren (34%) betreut, rund 1% der Kinder in U3-Gruppen.
Kindertageseinrichtungen nach Zielgruppen 2012
1%
Kinder 0–3 Jahre
34%
57%
Kinder 2–8 Jahre (ohne Schulkinder)
Kinder 5–14 Jahre (nur Schulkinder)
8%
altersgemischte Gruppen
Quelle: destatis
44
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
1.3.3
Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren
Mit dem im Kinderförderungsgesetz (2009)
47
gesetzlich verankerten und zum
1. August 2013 wirksam werdenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz der unter dreijährigen Kinder (U3), wird der elterliche Wunsch zum
zentralen Kriterium für die Nachfrage nach Betreuungsplätzen.
48
Angestrebt
wird, dass bis zu diesem Zeitpunkt bundesweit für 35% aller Kinder unter drei
Jahren ein Tagesbetreuungsangebot geschaffen wird. Es zeigt sich jedoch
bereits, dass der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, sodass es
auf regionaler Ebene zu Abweichungen von der bundesweiten Vorgabe
kommen kann.
49
Quelle: destatis
Tagesbetreuungseinrichtungen
für Kinder zwischen 0–3 Jahren
2002–2012
Gesamt
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
2002
2008
2009
2010
2011
2012
799
1.006
1.213
1.386
1.486
1.631
Tagesbetreuungseinrichtungen für
Kinder zwischen 0 und 3 Jahren
2002–2012
Zum 1. März 2012 wurden rund 2,5 Millionen Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut – davon 558.208
Kinder unter drei Jahren. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 27,6 %.
2010 lag diese noch bei 23,1%.
50
Die nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes prognostizierte
Entwicklung macht ersichtlich, dass die Zahl der unter 3-Jährigen in der
Kindertagesbetreuung trotz Geburtenrückgängen stetig angestiegen ist und
bis zum Jahr 2020 auch weiter ansteigen wird.
47
Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I,
Nr. 57, ausgegeben am 15. Dezember 2008: 2403–2409
48
Vgl. Schilling 2011: 1
49
Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.):
Kindertagesbetreuung regional 2011: 5
50
Quelle: Statistisches Bundesamt
45
Unter 3-jährige Kinder in Kindertagesbetreuung
2006 – prognostiziert 2020
Quelle: destatis
700.000
600.000
Gesamt
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2020
unter 3-jährige Kinder in
286.900 321.300 364.200 417.200 485.900 554.600 623.300 692.000 695.000
Kindertagesbetreuung
Entsprechend erhöhte sich bereits die Betreuungsquote von 13,5% (2006) auf
27,6% (2012) – mit der Zielsetzung, im Jahr 2013 eine Betreuungsquote
dieser Altersgruppe von 35% zu erreichen.
Allerdings zeigen sich hinsichtlich der Betreuungsquote der unter 3-Jährigen
weiterhin deutliche regional Unterschiede: 2012 lag diese in den westdeutschen Ländern (ohne Berlin) bei 22,3%, in den ostdeutschen Ländern
(ohne Berlin) dagegen bei 51,1%.
51
Betreuungsquote der unter 3-jährigen Kinder 2012 in %
57,5
60
53,6
53,4
42,6
35,8
40
30
20
51,1
49,8
46,4
50
27,6
23,1 23
21,2
23,7
27
22,1
22,1
24,2
22,3
18,1
10
0
Quelle: destatis
Sachsen-Anhalt steht 2012 mit einer Betreuungsquote von 57,5% für Kinder
unter drei Jahren an der Spitze der Bundesländer, gefolgt von MecklenburgVorpommern (53,6%) und Brandenburg (53,4%).
In den westdeutschen Bundesländern liegt Rheinland-Pfalz mit einer
Betreuungsquote von 27% auf dem ersten Platz.
51
In Ostdeutschland wies bereits 2011 keine Stadt und kein Landkreis eine Betreuungsquote
von weniger als 35% für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen auf. Ebd.: 9
46
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Die bundesweit niedrigste Betreuungsquote wies dagegen, mit 18,1%,
Nordrhein-Westfalen auf.
52
Betreuungsquote der unter 3-jährigen Veränderungen
zwischen 2011 und 2012 in %
3,4
3,5
3
3
2,2 2,2
2,5
2,4
2,1
1,8
2
1,6
2,9
2,2 2,2
1,9
2,4
2,2
2,3
2,1
1,8
1,4
1,5
0,7
1
0,5
0
Quelle: destatis
Zwischen 2011 und 2012 ist die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in
Gesamtdeutschland sowie in allen Bundesländern gestiegen.
Am deutlichsten stieg sie in Hamburg (+3,4%) und in Niedersachsen (+3%),
am geringsten war ihr Anstieg dagegen in Berlin (+0,7%) und Sachsen-Anhalt
(+1,4%).
Bis Ende 2012, so die Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, werden insgesamt rund zwei Millionen Kinder unter
3 Jahren in Deutschland leben: die Mehrheit von ihnen (1,6 Millionen) in
Westdeutschland und 282.000 in Ostdeutschland.
53
Legt man diesen Zahlen
die Zielsetzung einer Betreuungsquote von 35% im Jahr 2013 zugrunde, so
würden damit rund 559.000 Betreuungsplätze in Westdeutschland benötigt.
Dies würde im Vergleich der Zahlen von 2009 einer Zunahme der Plätze um
+134% (320.000) entsprechen.
Sollte die Betreuungsquote in Westdeutschland tatsächlich auf 35% steigen,
würde sich, bei konstanter Anzahl betreuter Kinder in Ostdeutschland und
Berlin, die Quote sogar auf 37,3% erhöhen. Damit wird ersichtlich, dass durch
die relativ hohen Betreuungsquoten in Ostdeutschland und Berlin, das
bundesweite Betreuungsziel von 35% auch dann erreicht werden könnte,
wenn in einigen westdeutschen Ländern das angestrebte Ziel unterschritten
würde.
54
52
Ebd.: 6
53
Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 158 vom 03.05.2010
54
Ebd.
47
1.4
Tagespflege
2012 nahmen Eltern von 133.454 Kindern bundesweit das Angebot der
öffentlich geförderten Kindertagespflege in Anspruch.
Quelle: destatis
Kinder in geförderter Kindertagespflege 2006–2012
140.000
120.000
Gesamt
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
Kinder in geförderter
Kindertagespflege
2006
2007
2008
2009
59.829
72.890
86.072
98.694
2010
2011
2012
112.010 123.745 133.454
Seit 2006 ist die Zahl der Kinder in geförderter Kindertagespflege
kontinuierlich gestiegen. Zwischen 2011 und 2012 um rund 8%, im Vergleich
zu 2006 um +123%.
Die Mehrheit (66%) der 2012 in der Tagespflege betreuten Kinder waren
zwischen 0 und drei Jahre alt. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um
+10,4% (8.262 Kinder) erhöht. Zwischen 2009 und 2010 lag der Zuwachs hier
noch bei +18%.
Ersichtlich wird zudem, dass die Kindertagespflege in der Altersgruppe der
3- bis unter 6-jährigen Kinder eine deutlich geringere Rolle spielt. Bundesweit
wurden 2012 lediglich 1,1% aller Kinder dieser Altersgruppe von einer
Tagesmutter/einem Tagesvater betreut; 2010 waren es 0,9%.
1.4.1
55
Ort der Betreuung
Die Mehrheit (75%) der Tagesmütter/Tagesväter betreute die Kinder 2012 in
der eigenen Wohnung.
Ort der Betreuung durch Tagespflegepersonen 2012
11%
14%
Whg. des Kindes
eigene Whg.
75%
andere Räume
Quelle: destatis
55
48
Quelle: Statistisches Bundesamt
Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
2006 wurden noch 83% der Kinder in der Wohnung der Tagesmutter/des
Tagesvaters betreut, 12% in der Wohnung des Kindes und 5% in anderen
Räumen.
Somit ist die Betreuung in der Wohnung der Tagespflegeperson im Vergleich
zu 2012 leicht rückgängig, während die Betreuung in anderen Räumen
spürbar zugenommen hat.
49
2 Beschäftigte in der Kinder- und
Jugendhilfe
Zukünftig ist mit einem weiter steigenden Personalbedarf in allen Bereichen
der Kinder- und Jugendhilfe zu rechnen, insbesondere – und bedingt durch
den Ausbau des Betreuungsangebotes für unter 3-Jährige – im Bereich der
Kindertagesbetreuung.
Einflussnehmend ist hierbei jedoch nicht nur der Ausbau des Betreuungsangebotes selbst, auch demografische Effekte werden durch die anstehende
Pensionierungswelle spürbar.
56
2011 waren bereits 40% des pädagogischen Personals in der Kinder- und
Jugendhilfe zwischen 45 und 60 Jahre alt – 50% der pädagogischen
Fachkräfte in KiTas zwischen 30 und 50 Jahre.
57
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Erzieherinnen und Erziehern
und Kinderpflegern und Kinderpflegerinnen liegt derzeit bei 59 Jahren. Mehr
als ein Viertel geht aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand. Bei
diesen liegt das Durchschnittsalter bei 54 Jahren.
58
Ebenso steigen die Herausforderungen und Anforderungen und damit auch
Belastungen in den Tätigkeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese
Entwicklung wurde u.a. auch im Rahmen eines – auf Initiative der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit
pädagogischen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe Anfang 2012
durchgeführten – Workshops bestätigt. In der Diskussion wurde ersichtlich,
dass die Ansprüche an die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte generell
erheblich gestiegen sind. Dies resultiert u.a. auch daraus, dass immer mehr
Eltern
die
Erziehungsverantwortung
an
die
Einrichtungen
abgeben.
Einhergehend damit ist auch das Bedürfnis nach Transparenz der Arbeit der
Fachkräfte größer geworden, was letztlich auch darin Ausdruck findet, dass
Maßnahmen des Qualitätsmanagements sowie der Dokumentation und damit
auch die Bürokratisierung erheblich zugenommen haben.
Daneben verstärken Personalmangel,
Einschränkungen durch knappe
finanzielle Mittel (Budgetkürzungen) sowie Effekte eines spürbaren (sozialen)
Wertewandels
auch
in
Mitarbeiterkreisen
die
Stresssituationen
der
pädagogischen Fachkräfte. Sie werden zunehmend als eine andauernde und
damit dominante Belastung empfunden, der man immer weniger in der Lage
sei, selbst entgegenzuwirken, so die Teilnehmer/-innen des Workshops.
50
56
Vgl. Schilling 2011: 1
57
Quelle: Statistisches Bundesamt
58
GEW/Eibeck 2010:1; GEW/Fuchs-Rechlin 2010: 45
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Insbesondere innerhalb der Jugendhilfe ist eine deutliche Veränderung des
Störungsprofils der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen festzustellen. Einer
fundierten Arbeit mit den entsprechenden Verhaltensauffälligkeiten und Problematiken stehen aber Budgetkürzungen (wie etwa in der offenen Jugendarbeit),
die sich zunehmend problematisch gestaltende Einstufung der Kinder und
Jugendlichen als „Integrationskind“ sowie der entsprechenden Gewährung von
Beratung und Unterstützung (u.a. § 53 SGB VIII) deutlich entgegen.
Zudem wird eine effektive erzieherische Hilfe und Förderung, insbesondere
bei störungsauffälligen Kindern und Jugendlichen durch ihre meist (zu) kurze
Verweildauer in den jeweiligen Betreuungskonzepten, immer seltener möglich.
59
Insgesamt waren 2010
709.693 Personen in Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe beschäftigt. Mit 69% (489.700 Personen) war die Mehrheit im
Bereich der Kindertagesbetreuung beschäftigt, 31% (219.993 Personen) in
den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.
2.1
60
Pädagogisches und Verwaltungspersonal
(ohne Tageseinrichtungen)
Zum 31.12.2010
61
waren insgesamt 219.993 Personen in der Kinder- und
Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) beschäftigt, was einem
Anteil von 31% am Gesamt der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe
entspricht.
89% von ihnen, d.h. 195.112 Beschäftigte, werden dem Pädagogischen und
Verwaltungspersonal
zugerechnet.
Von
diesen betrug
der
Anteil
an
Verwaltungspersonal 23%.
Im Vergleich zu 2006 zeigt sich:
 eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl um +15% (25.934 Personen).
 eine gleichbleibende geschlechterspezifische Verteilung (70% weiblich,
30% männlich).
 ein leichter Rückgang des Anteils des Verwaltungspersonals (2006: 24%).
Im Vergleich zwischen 2002 und 2010 hat sich die Anzahl der Beschäftigten
nur marginal (+0,5%) erhöht.
59
Für den Vergleich wurde das Jahr 2010 zugrunde gelegt, da für 2011 zwar die
Beschäftigtenzahl der Tageseinrichtungen für Kinder vorliegt, nicht aber die Zahl der
Beschäftigten in anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
60
Schilling 2011: 3
61
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
51
2.1.1
Altersstruktur
Nach Altersgruppen betrachtet gehörte 2010 die Mehrheit der Beschäftigten
(40%) der Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen an. Zwar ist im Vergleich zu
2002 die Altersgruppe der unter 20- bis 30-Jährigen relativ stabil geblieben,
doch zeigt sich auch, dass damals die Gruppe der 30- bis 45-Jährigen noch
stärker (47%) und jene der 45- bis 60-Jährigen mit 28% noch deutlich geringer
vertreten war. Innerhalb der Gruppe der 45- bis 60-Jährigen ist zwischen 2002
und 2010 eine Erhöhung um rund +52% feststellbar.
Pädagogisches und Verwaltungspersonal
Kinder- und Jugendhilfe 2010
nach Altersgruppen
60 plus
4%
unter 20–30
Jahre
21%
45–60 Jahre
40%
30–45 Jahre
35%
Quelle: destatis
Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich der demografische
Wandel bereits in der Altersstruktur der Beschäftigten in der Kinder- und
Jugendhilfe widerspiegelt.
Allerdings ist zu beachten, dass demografisch bedingte Einflüsse auf den
Fachkräftebedarf indirekte Effekte sind. Das bedeutet, dass durch den Anstieg
oder den Rückgang des Anteils junger Menschen an der Bevölkerung und bei
gleichbleibenden Rahmenbedingungen die Anzahl der Adressatinnen und
Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls ansteigen oder zurückgehen wird.
62
Ferner zeichnen sich regionalspezifische Unterschiede ab. Prognosen gehen
davon aus, dass es in Westdeutschland bei den Jugendlichen bis zum Jahr
2025 zu Rückgängen um bis zu 20% kommen wird, während in
Ostdeutschland die Gruppe der über 10-Jährigen noch leicht ansteigt, die
Altersgruppe der unter 6-Jährigen dagegen wird wiederum um bis zu 20%
sinken.
62
63
52
63
Schilling 2011: 4
Vgl. ebd.
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Mehr noch als die demografischen Effekte wird sich jedoch das rentenbedingte und/oder frühzeitige Verlassen des Arbeitsfeldes auf den Personalbedarf auswirken.
2.1.2
Nach Art der Einrichtung
Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
*)
Nach Art der Einrichtung
Art der Einrichtung**)
2002
2006
2010
Veränderung
2002–2010
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anteil
in %
Einrichtung stationäre
abs.
in %
1)
28.386
26.185
29.733
13,5%
+1.347
+4,8%
4.473
4.342
3.737
1,7%
-736
-16,5%
10.470
13.440
16.547
7,5%
+6.077
+58,0%
5.224
4.490
6.436
2,9%
+1.212
+23,2%
1.281
1.782
2.774
1,3%
+1.493
+116,5%
Wochen- und Tagesgruppen
1.819
2.372
3.391
1,5%
+1.572
+86,4%
Einrichtung/Abteilung/Gruppe
1.974
1.813
2.087
0,9%
+113
+5,7%
4.082
4.647
5.522
2,5%
+1440
+35,3%
3.294
3.060
3.149
1,4%
-145
-4,4%
770
1.372
1.588
0,7%
+818
+106,2%
1.095
1.627
2.736
1,2%
+1.641
+149,9%
Erziehungshilfe mit mehreren
Gruppen im Schichtdienst auf
Heimgelände
Einrichtung stationäre
Erziehungshilfe mit mehreren
Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf Heimgelände
Ausgelagerte Gruppen mit
Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst
und/oder in Lebensgemeinschaftsform
Betreute Wohnformen
mit/ohne Anbindung an
Stammhaus
Erziehungsstelle
§ 34 SGB VIII
für gesicherte/geschlossene
Unterbringung auf richterliche
Entscheidung und vorläufige
Schutzmaßnahme
§ 42 SGB VIII
Kleinsteinrichtung stationäre
Erziehungshilfe
Jugendhilfestationen und
-zentren
Internat, Aufnahme nach
§§ 34, 41 SGB VIII
Gemeinsame Wohnform für
Mütter/Väter und Kinder
53
Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
*)
Nach Art der Einrichtung
Art der Einrichtung**)
2002
2006
2010
Veränderung
2002–2010
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anteil
abs.
in %
in % 1)
Einrichtungen Frühförderung
751
1.196
801
0,4%
+50
+6,7%
13.736
12.183
13.064
5,9%
-672
-4,9%
2.135
2.144
2.073
0,9%
-62
-2,9%
677
382
679
0,3%
+2
+0,3%
3.502
3.635
3.789
1,7%
+287
+8,2%
5.939
5.696
5.924
2,7%
-15
-0,3%
3.229
2.153
2.610
1,2%
-619
-19,2%
Jugendzentren, Freizeitheime
24.844
24.295
24.693
11,2%
-151
-0,6%
Jugendräume/-heime ohne
1.170
857
724
0,3%
-446
-38,1%
2.168
2.397
3.419
1,5%
+1.251
+57,7%
1.654
1.543
1.431
0,7%
-223
-13,5%
1.648
1.617
1.540
0,7%
-108
-6,0%
8.200
9.478
12.265
5,6%
+4.519
+55,1%
1.105
1.523
1.477
0,7%
+372
+33,6%
1.998
1.936
1.786
0,8%
-212
-10,6%
Zusammen 2)
149.015
147.307
166.368
75,6%
+17.353
+11,6%
Insgesamt
194.079
193.100
219.993
100%
+25.914
+13,4%
Tages- sowie Tages- und
Nachteinrichtungen für junge
Menschen mit Behinderung
Einrichtungen Jugendwohnen
§ 13 Abs. 3 SGB VIII
Jugendmigrationsdienst
Einrichtung schul-/berufsbezogene Jugendsozialarbeit
§ 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII
Jugendherberge,
Jugendgästehaus
Jugendtagungs- und
bildungsstätte
hauptamtliches Personal
Einrichtung/Initiative mobile
Jugendarbeit
Kinder- und
Jugendferienstätte,
Stadtranderholung und
Familienferienstätte
Betreuter Spielplatz/Spielhaus
und Jugendzeltplatz
Erziehungs- und
Familienberatungsstelle
Jugendberatungsstelle
§ 11 SGB VIII
Drogen- und
Suchtberatungsstelle
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe
54
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
*)
Nach Art der Einrichtung
Art der Einrichtung**)
2002
2006
2010
Veränderung
2002–2010
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anteil
abs.
in %
in % 1)
*)
Die Darstellung erfolgt auszugsweise. Die Auswahl erfolgte im Wesentlichen nach für die
Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Schwerpunkten/Aufgabenbereichen sowie nach der
Anzahl der Einrichtungen. Ebenso wurden z.B. Behörden wie Jugendämter, Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden sowie Geschäftsstellen eines Trägers der freien
Jugendhilfe, Arbeitsgemeinschaften, etc. nicht dargestellt.
**) verschiedene Unterformen der gleichen Art der Einrichtung wurden zur Verbesserung des
Überblicks zusammengefasst, wie z.B. „Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer
Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst“ sowie „Ausgelagerte Gruppen mit
organisatorischer Anbindung an das Stammhaus in Lebensgemeinschaftsform“.
1)
Der prozentuale Anteil bezieht sich auf das Gesamt der in den Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 2010 tätigen Personen, also auf das
Gesamt von 219.993 Personen – Beschäftigte in Behörden, Geschäftsstellen sowie
Arbeitsgemeinschaften, etc. mit eingeschlossen.
2)
Hier wird die Summe der in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen
aufgeführt, auch jener, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, jedoch ohne Beschäftigte in
den Behörden, Geschäftsstellen und Arbeitsgemeinschaften.
Im Vergleich der Entwicklungen zwischen 2002 und 2010
64
ist insgesamt ein
Anstieg der Beschäftigtenzahlen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) von +13,4% festzustellen.
Betrachtet man die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Vergleichszeitraum hinsichtlich der unterschiedlichen Einrichtungsarten zeigt sich jedoch
ein heterogeneres Bild. In Einrichtungen für gemeinsame Wohnformen für
Mütter/Väter mit Kindern stiegen die Beschäftigtenzahlen um +150%, in
Erziehungsstellen um +116% und in Internaten, die junge Menschen nach
§§ 34, 41 SGB VIII aufnehmen, um +106%. In diesen drei Fällen ist der
deutliche Anstieg der Beschäftigtenzahlen sicher u.a. damit zu begründen,
dass im Vergleichszeitraum auch die Anzahl der jeweiligen Einrichtungsart
zugenommen hat (vergleiche Kapitel 1.1.3).
Spürbar rückgängig sind die Beschäftigtenzahlen in Einrichtungen wie in
Jugendräumen/-heimen ohne hauptamtliches Personal (-38%), in Jugendtagungs- und -bildungsstätten (-19%) und in Einrichtungen stationärer
Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf dem
Heimgelände (-16%). Auch hier ist ein Zusammenhang zwischen der
64
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
55
Abnahme
der
jeweiligen
Einrichtungsart
und
der
Reduzierung
der
Beschäftigtenzahlen anzunehmen (vergleiche Kapitel 1.1.3).
Ein solcher Zusammenhang kann allerdings nicht durchweg, also nicht
pauschal, hergestellt werden. Beispielsweise sank die Zahl der Einrichtungen,
die betreute Wohnformen mit/ohne Anbindung an ein Stammhaus anbieten,
zwischen 2002 und 2010 um -9% (vergleiche Kapitel 1.1.3), die Beschäftigtenzahlen in diesen Einrichtungen stiegen aber im gleichen Zeitraum um +23%.
Unter Umständen muss hier auch bedacht werden, dass die Arbeitsanforderungen in den einzelnen Berufs- und Aufgabenbereichen gestiegen
sind und sich dahingehend der Personalschlüssel angepasst hat.
2.1.3
2010
Qualifikation
65
waren, abzüglich der 44.332 im Verwaltungsbereich Tätigen, 150.780
Personen in pädagogischen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne
Tageseinrichtungen für Kinder) beschäftigt.
Pädagogisches Personal Kinder- und Jugendhilfe 2010
Qualifikation
Abschlusspr. mittl. Dienst/1. Angestelltenpr.
sonstiger Hochschulabschluss
FachleherInnen/sonst.LehrerInnen
SonderschullehrerInnen
LogopädInnen
KrankengymnastInnen/MasseurInnen
Kinder-/Krankenschwester/-pfleger
ÄrztInnen
Beschäftigungs-/ArbeitstherapeutInnen
PsychologInnen (Uni)
Psych. PsychotherapeutInnen
Kinder-/JugendpsychotherapeutInnen
sonstige soz. Kurzausbildung
Soz./med. Heilberufe
AssistentInnen Sozialwesen
FamilienpflegerInnen
Heilzerz./Heilerz.pflegerInnen
KinderpfegerInnen
Heilpäd. (FH)
ErzieherInnen
Dipl.Heilpäd.
Dipl.Päd./Sozpäd.
Quelle: destatis Dipl.-Sozpäd./Soz.arbeit.
65
4.578
5.713
3.531
332
149
184
1.593
185
938
4.393
809
438
1.285
893
589
251
3.620
1.771
2.501
41.416
1.151
13.063
61.397
Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für
Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen
Bundesamtes vierjährlich.
56
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Wie die Tabelle verdeutlicht, sind die Berufsabschlüsse des pädagogischen
Personals in der Kinder- und Jugendhilfe sehr vielfältig. 2010 besaß die
Mehrheit (rund 41%) von ihnen einen Abschluss als Diplom-SozialpädagogIn/Diplom-SozialarbeiterIn sowie als ErzieherIn (27%).
Pädagogisches Personal in der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010
Berufsausbildungsabschluss
2002
2010
Veränderung
Anzahl
Anzahl
in % (gerundet)
Dipl.-Sozpäd./Soz.arbeit.
46.502
61.397
32
Dipl.-Päd./Sozpäd.
9.469
13.063
38
Dipl.-Heilpäd.
836
1.151
38
ErzieherInnen
39.240
41.416
55
Heilpäd. (FH)
2.098
2.501
19
KinderpflegerInnen
2.194
1.771
-19
Heilerz./Heilerz.pflegerInnen
1.975
3.620
83
FamilienpflegerInnen
266
251
-6
AssistentInnen Sozialwesen
241
589
144
Soz./med. Heilberufe
714
893
25
1.384
1.285
-7
Kinder-/JugendpsychotherapeutInnen
410
438
7
Psych. PsychotherapeutInnen
992
809
-18
3.972
4.393
11
Beschäftigungs-/ArbeitstherapeutInnen
544
938
72
ÄrztInnen
282
185
-34
1.356
1.593
17
KrankengymnastInnen/MasseurInnen
436
184
-58
LogopädInnen
197
149
-24
SonderschullehrerInnen
577
332
-42
FachleherInnen/sonst. LehrerInnen
4.191
3.531
-16
sonstiger Hochschulabschluss
4.781
5.713
19
Abschlussprüfung mittlerer Dienst/erste
Angestelltenprüfung
4.419
4.578
4
sonstige soz. Kurzausbildung
PsychologInnen (Uni)
Kinderkrankenschwester/-pfleger/
Krankenschwester/-pfleger
Quelle: destatis; eigene Berechnungen
57
Im Vergleich der Daten von 2002 und 2010 zeigt sich, dass
 die Beschäftigtenzahl in den pädagogischen Bereichen um +19%
angestiegen ist.
 die Anzahl beschäftigter Heilerzieher/-innen sowie Heilerziehungspfleger/
-innen (+83%), Beschäftigungs-/Arbeitstherapeutinnen/ Arbeitstherapeuten
(+72%), Erzieher/-innen (+55%), Diplom-Pädagoginnen/Pädagogen sowie
Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (+38%), Diplom-Heilpädagoginnen/
Heilpädagogen (+38%) sowie Diplom-Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter (+32%) angestiegen ist.
 die Anzahl der Beschäftigten mit Berufsausbildungsabschlüssen, wie
Krankengymnastinnen/Krankengymnasten (-58%), Sonderschullehrer/
-innen (-42%), Ärztinnen/Ärzte (-34%), Logopädinnen/ Logopäden (-24%),
Kinderpfleger/-innen (-19%) oder Psychologische Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten (-18%) rückläufig ist.
Insbesondere die Berufsgruppen der Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen,
der
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
sowie
Diplom-Pädagoginnen
und
Diplom-Pädagogen sind für die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe von
Bedeutung.
Personalbedarfsplanungen sollten daher auch die Ausbildungskapazitäten der
jeweiligen Studiengänge berücksichtigen. Prognostizierte Berechnungen
gehen von einem geschätzten jährlichen Bedarf von ca. 15.000
Absolventinnen und Absolventen aus, somit würde sich bis 2025 „(…) ein
rechnerisches Potenzial von 225.000 Fachkräften für alle Felder der Sozialen
Arbeit, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe, ergeben(…).“
Dies
setzt
allerdings
voraus,
dass
sich
die
66
Nachfrage
und
das
Studieninteresse für diese Studiengänge weiter fortsetzen und dass die
Bereitschaft der Absolventinnen und Absolventen bestünde, tatsächlich in die
Arbeitsbereiche zu gehen, in denen tatsächlich Bedarf besteht. Daher gilt es,
die Rahmenbedingungen der sozialen und pädagogischen Berufe auch auf
ihre Attraktivität für Absolventinnen und Absolventen sowie auf ihre
Grundlagen zur Ermöglichung eines langen Berufsverbleibs hin zu überprüfen
und ggfs. an neue Bedürfnisse anzupassen.
66
58
Schilling 2011: 5
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
2.2
Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen
2012 waren insgesamt 544.040 Personen in allen Aufgabenbereichen der
Tageseinrichtungen für Kinder beschäftigt – im Vergleich zum Vorjahr ein Plus
von 6%. Hiervon gehörten 468.434 Beschäftigte (86%) dem Pädagogischen,
Leitungs- und Verwaltungspersonal an.
67
66,5% von ihnen waren in
Einrichtungen in freier Trägerschaft, 33,5% in Einrichtungen öffentlicher
Trägerschaft beschäftigt.
Der Anteil männlicher Beschäftigter dieser Personalgruppen lag 2012 bei
4,2% (19.848 Personen) und bleibt somit im Vergleich zu den Vorjahren
nahezu unverändert niedrig.
40% aller in diesem Bereich Beschäftigten waren in einem Umfang von 38,5
Wochenstunden und mehr tätig, was im Vergleich zum Vorjahr (32%) ein
spürbarer Anstieg ist. 27% der Beschäftigten waren zwischen 21 bis unter 32
Wochenstunden beschäftigt, während der Anteil der Personen, die zwischen
10 bis unter 21 Wochenstunden arbeiteten bei 12% lag.
Quelle: destatis
Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal
Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2002–2012
500.000
450.000
400.000
Gesamt
350.000
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
2002
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Pädagogisches, Leitungs- u.
379.723 355.710 366.172 382.417 402.121 423.438 443.460 468.434
Verwaltungspersonal
Wie
ersichtlich,
steigt
die
Zahl
des
pädagogischen,
Leitungs-
und
Verwaltungspersonals in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung seit 2006
kontinuierlich und erreichte 2012 mit 468.434 Beschäftigten ihren vorläufigen
Höchststand. Im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um +5,6%, im Vergleich
zum Jahr 2002 um +23,4%.
67
443.643 Personen wurden 2012 dem Pädagogischen Personal zugeordnet.
Quelle: Statistisches Bundesamt
59
2.2.1
Altersstruktur
2012 gehörten 41% des pädagogischen Leitungs- und Verwaltungspersonals
in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTas) den Altersgruppen der 45bis 55-Jährigen sowie der 55-Jährigen und Älteren
68
an; 33% der
Beschäftigten in diesen Bereichen waren 20 bis 35 Jahre, 24% 35 bis 45
Jahre alt.
Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal
Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2012
nach Alter
2%
13%
unter 20
10%
20–25
25–35
23%
28%
35–45
45–55
24%
55 plus
Quelle: destatis
Zwischen 2006 und 2012 vergrößerte sich insbesondere die Altersgruppe der
55-Jährigen und älteren um +140,5% (35.242 Personen), die Gruppe der 20bis 25-Jährigen stieg dagegen „nur“ um rund +42% (13.958 Personen).
Die nebenstehende Grafik visualisiert die Altersstruktur der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
im März 2015 und zeigt, dass im
Jahr 2025 rund 70.000 Personen in
den Ruhestand gehen werden und
circa 33.000 Personen der Altersgruppe der 35- bis unter 63Jährigen im Jahr 2020, die das
Arbeitsfeld
werden.
60
dauerhaft
verlassen
69
68
Der reine Anteil der 55-Jährigen und älteren Beschäftigten lag 2012 bei 13%.
69
Ebd.: 3
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
2.2.2
Nach Art der Einrichtung und Tätigkeitsbereiche
Hinsichtlich der Verteilung des pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonals in den unterschiedlichen Einrichtungsarten der Kindertagesbetreuung wird ersichtlich, dass 2012 mit 59% die Mehrheit davon in
Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen beschäftigt war.
Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal
Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2012
nach Art der Einrichtung
2%
0–3 Jahren
34%
2–8 Jahren (o. Schulkinder)
59%
5–14 Jahren (nur Schulkinder)
5%
alle Altersgruppen
Quelle: destatis
Dagegen ist der Personalanteil in der Tagesbetreuung für Schulkinder mit 5%
sowie für Kinder zwischen 0 bis 3 Jahren mit 2% vergleichsweise niedrig.
Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal
Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2012
nach Arbeitsbereich
Gruppenleitung
4%
11%
6% 1%
Zweit-/Ergänzungskraft
41%
Gruppenübergreifend
Förderung von Kindern nach SGB VIII/XII
37%
Leitung
Verwaltung
Quelle: destatis
Differenziert nach Tätigkeitsbereichen betrachtet zeigt sich, dass die Mehrheit
der Beschäftigten in Kindertagesbetreuungseinrichtungen in 2012 im Bereich
der Gruppenleitung (41%) sowie als Zweit-/Ergänzungskraft (37%) tätig war.
Ein Personalanteil von 12% war gruppenübergreifend tätig, der Anteil des
Personals in Leitungsfunktion lag bei 6%.
61
2.2.3
Qualifikation
69% – und damit die deutliche Mehrheit – des pädagogischen, Leitungs- und
Verwaltungspersonals in Kindertagesbetreuungseinrichtungen besaßen 2012
einen
Berufsbildungsabschluss
als
Erzieher/-in.
12%
besaßen
einen
Berufsbildungsabschluss als Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger, 1,4% der
Beschäftigten hatten einen Hochschulabschluss und 1% des pädagogischen,
Leitungs- und Verwaltungspersonals besaß einen Berufsbildungsabschluss in
Gesundheitsdienstberufen. 2,4% der Beschäftigten verfügte über keinerlei
Ausbildungsabschluss.
Im Gegensatz zu Beschäftigten in den restlichen Aufgabenfeldern der Kinderund Jugendhilfe waren in KiTas nur 3% der Beschäftigten Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialberaterinnen/Sozialberater.
Pädagogisches, Leitungs-und Verwaltungspersonal
Kindertagesbetreuung 2012
Berufsbildungsabschluss
ohne Berufsausbildung
in Ausbildung
PraktikantInnen
sonstiger Abschluss
ohne abgeschlossene Berufsausbildung
noch i. Berufsausbildung
PraktikantInnen i. Anerkennungsjahr
sonstiger Berufsausbildungsabschluss
Verwaltungs-u. Büroberufe
Gesundheitsdienstberufe
sonstige soziale/sozial-päd. Kurzausbildung
AssistentInnen Sozialwesen
KinderpflegerInnen
HeilpädagogInnen (FH)
ErzieherInnen
staatl. KindheitspädagogInnen (MA/BA)
Dipl.-Heilpäd.
Dipl.-Päd.
Dipl.Sozialpäd./-arbeiter
9.922
5.690
9.689
8.132
11.433
5.749
10.236
13.588
2.658
5.249
2.092
5.477
55.536
11.248
1.017
1.370
5.142
14.004
323.635
Quelle: destatis
Generell hat sich im Vergleich zu 2002 die prozentuale Verteilung der
jeweiligen Bildungsabschlüsse nicht wesentlich verändert. Auch 2002 hatte
die Mehrheit der Beschäftigten (64%) einen Abschluss als Erzieher/-in, rund
13% waren Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger und 2% Sozialpädagoginnen/
Sozialpädagogen
sowie
Sozialberaterinnen/Sozialberater.
Geringer
war
jedoch der Anteil der Beschäftigten mit „sonstigen Hochschulabschlüssen“
(0,2%) sowie jener mit sonstigen Abschlüssen des Gesundheitswesens
(0,5%). Allerdings lag der Anteil der Beschäftigten ohne Ausbildungsabschluss 2002 noch bei 6%.
62
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal
Kindertagesbetreuung 2002 Bildungsabschluss
ohne Berufsausbildung
in Ausbildung
PraktikantInnen
23.393
5.193
11.008
sonstiger Abschluss
21.458
Hauswirtschaft/ÖkothropoloInnen
3.185
Veraltungs-/Büroberufe
1.187
sonstiger Hochschulabschluss
LehrerInnen
570
1.432
sonstige Gesundheitsberufe
1.860
Fach-Kinder-/Krankensch./-pfleger
1.676
sonstige Sozial-/Erziehungsberufe
2.754
sonstige soziale/sozial-päd. Kurzausbildung
1.121
AssistentInnen Sozialwesen
1.013
KinderpflegerInnen
HeilpädagogInnen (FH)
47.551
4.075
ErzieherInnen
242.417
Dipl.-Heilpäd.
1.331
Dipl.-Päd.
2.079
Dipl.Sozialpäd./-arbeiter
6.420
Quelle: destatis
Setzt man nun die Daten der einzelnen Bildungsabschlüsse von 2002 und
2012 in den direkten Vergleich, so zeigt sich, dass
 die Anzahl der Erzieherinnen/Erzieher um +33,5% (81.218 Personen)
gestiegen ist,
 sich die Zahl der Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialberaterinnen/Sozialberater um +118% (7.584 Personen) erhöht hat,
 die Zahl der beschäftigten Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger ebenfalls um
+17% (7.985 Personen) gestiegen ist,
 die Zahl der Beschäftigten „ohne Berufsausbildung“ um -51%
(11.960 Personen) zurückgegangen ist.
63
2.3
Kindertagespflegepersonen
2012 wurden in Deutschland 43.435 Kindertagespflegepersonen statistisch
erfasst. Die überwiegende Mehrheit (97%) von ihnen waren Frauen.
Quelle:destatis
Kindertagespflegepersonen 2006–2012
45.000
40.000
35.000
Gesamt
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2006
Kindertagespflegepersonen 30.427
2007
33.136
2008
36.383
2009
38.658
2010
40.853
2011
42.697
2012
43.435
Wie die Grafik verdeutlicht, steigt die Anzahl der Kindertagespflegepersonen
seit 2006 kontinuierlich. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl in 2012 um
rund +2%; im Vergleich zum Jahr 2006 sogar um rund +43%.
2.3.1
Altersstruktur
Kindertagespflegepersonen 2012
nach Alter
unter 20–30 Jahre
18%
8%
30–45 Jahre
31%
43%
45–55 Jahre
55 plus
Quelle: destatis
Mit 43% gehörte 2012 die Mehrheit der Kindertagespflegepersonen der
Altersgruppe der 30- bis 45-Jährigen an. Die zweitstärkste Altersgruppe war
mit 31% jene der 45- bis 55-Jährigen. 18% der Kindertagespflegepersonen
war 2012 55 Jahre und älter.
64
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Im Vergleich der Altersgruppen der Tagespflegepersonen zwischen 2006 und
2012 zeigt sich, dass
 die Anzahl der Kindertagespflegepersonen in der Altersgruppe der unter
20- bis 30-Jährigen um rund +3% (107 Personen) angestiegen ist.
 sich die Anzahl der Tagesmütter/-väter zwischen 30 und 45 Jahren um
+21% (3.219 Personen) erhöht hat.
 sich die Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen um +79% (5.977 Personen)
verstärkt hat.
 sich die Altersgruppe der 55-Jährigen und älteren um +94% (3.705
Personen) erhöht hat.
2.3.2
Qualifikation
Eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater setzt (noch) keinen Berufsabschluss voraus. Allerdings ist in § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege) geregelt, dass zur Aufnahme einer Tätigkeit als Tagespflegeperson
vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege erforderlich sind, die entweder in
qualifizierten Lehrgängen oder anderweitig nachgewiesen werden müssen.
Nähere Angaben hierzu fehlen, meist auch in den jeweiligen Landesgesetzen.
Nur einige verpflichten zu einer Mindestqualifikation von 160 Stunden, so dass
es hinsichtlich der Qualifikationsvorgaben länderspezifisch große Unterschiede gibt.
Kindertagespflegepersonen 2012
nach Berufsausbildungsabschluss
3.657
ohne abgeschlossene Berufsausbildung
272
noch in Berufsausbildung
25.521
anderer Berufsausb.abschl. (nicht fachpäd.)
710
sonstige sozialpäd. Kurzausbildung
1.653
soz./med. Helferberufe
298
AssistentIn Sozialwesen
189
FamilienpflegerIn
HeilerzieherIn
1.505
KinderpflegerIn
2.193
129
Heilpäd.
5.785
ErzieherIn
staatl. anerkannte Kindheitspäd.
18
Dipl. Heilpäd.
56
617
Dipl. Päd.
832
Dipl. Sozialpäd.
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
Quelle: destatis
Zwar besaß 2012 die Mehrheit (59%) der Kindertagespflegepersonen einen
Berufsausbildungsabschluss, dieser war jedoch nicht fachpädagogisch.
65
13% der Tagesmütter/-väter verfügten über einen Bildungsabschluss als
ErzieherIn, 5% waren Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger und rund 2% DiplomSozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialberaterinnen/Sozialberater.
Unabhängig vom Bildungsabschluss konnten 57% aller Kindertagespflegepersonen einen abgeschlossenen Qualifizierungskurs für Kindertagespflege
vorweisen. Von diesen besuchten wiederum 33% einen Qualifizierungskurs
von 160 Stunden und mehr. Ebenso hatten 89% einen Erste-Hilfe-Kurs für
Säuglinge und Kinder absolviert.
2006 hatten lediglich 44% aller Tagespflegepersonen einen Qualifikationskurs
und 45% den Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge besucht. Damit hat sich 2012 das
Qualifikationsniveau der Kindertagespflegepersonen erheblich verbessert.
2.4
Sozialpädagogische Fachkräfte
2.4.1
Sozialarbeiter/-innen, Sozial- und Jugendpfleger/-innen
2011 wurden im Bereich der Berufsordnung 861 – darunter fallen Sozialarbeiter/-innen, Sozialpfleger/-innen, Fürsorger/-innen, Erziehungsberater/innen sowie Familien- und Jugendpfleger/-innen – 522.486 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte statistisch erfasst.
70
SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen,
ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen,
JugendpflegerInnen
2001–2011
600.000
500.000
Gesamt
400.000
300.000
200.000
100.000
0
2001
2002
2003
2005
2007
2009
2010
2011
Beschäftigte 337.214 351.491 357.939 366.522 399.905 456.511 491.061 522.486
Quelle: IAB
Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein Anstieg um +6,4%, im Vergleich zu
2001 um rund +55%.
Der Anteil der in diesen Berufsfeldern tätigen Frauen betrug 2011, seit 2001
nahezu unverändert, 80,3%.
70
66
Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
46,2% der Beschäftigten in diesen Berufsfeldern arbeiteten 2011 in einem
Teilzeitarbeitsverhältnis, 41,2% mehr als 18 Wochenstunden und 5% weniger
als 18 Wochenstunden.
2.4.1.1
Altersstruktur
Die Mehrheit der in den Berufsfeldern Sozialarbeit und -pflege, Fürsorge,
Erziehungsberatung, Familien- sowie Jugendpflege Beschäftigten gehörte
2011 der Altersgruppe der 35- bis unter 50-Jährigen an (38,8%). Der Anteil
der über 50-Jährigen war mit 31,4% recht hoch und lag über dem Anteil
(21,2%) der 25- bis 35-Jährigen.
71
Altersstruktur 2011
SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen,
ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen,
JugendpflegerInnen
31%
9%
21%
unter 25 Jahre
25–35 Jahre
39%
35–50 Jahre
50 Jahre plus
Quelle: IAB
In der vergleichenden Betrachtung der Altersgruppen der in diesen
Berufsfeldern zwischen 2002 und 2011 Tätigen zeigt sich, dass sich der
demografische Effekt hier bereits bemerkbar macht: während der prozentuale
Anteil der Beschäftigten der Altersgruppen 25 bis unter 35 Jahre sowie 35 bis
unter 50 Jahre stetig abnimmt, nimmt einzig der Anteil der über 50-Jährigen
stetig zu – von 21,9% (2002) auf 31,4% (2011). Der Anteil der unter 25Jährigen nimmt nur marginal, von 7,3% (2002) auf 8,5% (2011), zu.
71
Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011
67
2.4.1.2
Qualifikation
Mit 63,5% verfügte 2011 die Mehrheit der in den Berufsfeldern Sozialarbeit
und -pflege, Fürsorge, Erziehungsberatung, Familien- sowie Jugendpflege
Beschäftigten über eine abgeschlossene Berufsausbildung, 9% hatten keine
Berufsausbildung während rund 13% über einen Fachhochschul- oder
Universitätsabschluss verfügten.
72
Qualifikation 2011
SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen,
ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen,
JugendpflegerInnen
15%
ohne Berufsausbildung
9%
4%
abgeschlossene Berufsausbildung
FH-Abschluss
8%
Universitätsabschluss
64%
Ausbildung unbekannt
Quelle: IAB
In der vergleichenden Betrachtung der Qualifikation der in den oben
genannten Berufsfeldern zwischen 2002 und 2011 Tätigen zeigt sich, dass
der prozentuale Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung von 68,1% auf 63,5% zurückgegangen ist.
Marginal rückgängig ist ebenfalls der Anteil der Beschäftigten ohne Berufsausbildung (von 9,4% auf 9,1%), sowie der Anteil der Beschäftigten mit
Fachhochschulabschluss (von 9,7% auf 8,5%).
Von 9% auf 14,5% (2011) stieg dagegen der Anteil der Beschäftigten, deren
Ausbildung „unbekannt“ ist. Marginal erhöhte sich auch der Anteil (von 3,9%
auf 4,3%) der Beschäftigten, die über einen Universitätsabschluss verfügten.
72
68
Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
2.4.1.3
Arbeitslosigkeit
2011 waren insgesamt 59.846 Personen mit Zielberufen der Berufsordnung
861 (Sozialarbeiter/-innen, Sozialpfleger/-innen, Fürsorger/-innen, Erziehungsberater/-innen, Familien- und Jugendpfleger/-innen) arbeitslos.
73
Die Arbeits-
losenquote lag damit bei 10,3%. Damit ist sie zwar seit 2005 kontinuierlich
rückläufig, liegt aber damit auf dem Niveau von 1999.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2001–2011
SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen,
ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen,
JugendpflegerInnen
70.000
60.000
Gesamt
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
2001
2002
2003
2005
2007
2009
2010
2011
Arbeitslose 36.202 39.036 43.744 56.392 64.640 56.131 61.470 59.846
Quelle: IAB
Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Arbeitslosen mit diesen Zielberufen um -2,6%, stieg dagegen jedoch im Vergleich zu 2001 um +65%.
Die Mehrheit der arbeitslos gemeldeten Beschäftigten in diesen Berufsfeldern
gehörte 2011 der Altersgruppe der 35- bis 50-Jährigen an (36,9%), 33,4% der
Altersgruppe der über 50-Jährigen.
Mit rund 48% verfügte die Mehrheit der Arbeitslosen dieser Berufsfelder über
eine abgeschlossene Berufsausbildung, so dass nicht zwangsläufig eine
unzureichende Ausbildung die Arbeitslosigkeit begründet.
27,5% der gemeldeten Arbeitslosen dieser Berufsfelder waren 2011 bereits
länger als 1 Jahr ohne Beschäftigung.
73
Laut der Datenquelle IAB sind allerdings die zur Verfügung stehenden Daten zur
Arbeitslosigkeit der Berufsfelder, die der Berufsordnung 861 zugeordnet werden,
seit 2005 unvollständig.
69
2.4.2
Sozial- und Erziehungsberufe
2011 waren insgesamt 1.727.368 Personen in Sozial- und Erziehungsberufen
(Berufsgruppen 86 und 87 sowie 89) beschäftigt.
74
Gesamt
Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen
2001–2011
1.800.000
1.600.000
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000
600.000
400.000
200.000
0
2001
2002
2003
2005
2007
2009
2010
2011
Sozial-u. Erziehungsberufe 1.314.841 1.347.505 1.360.285 1.369.338 1.432.412 1.581.771 1.661.982 1.727.368
Quelle: IAB
Die Beschäftigtenzahl in diesen Berufen stieg 2011 im Vergleich zum Vorjahr
um +4% und im Vergleich zu 2001 um +31%.
Der Frauenanteil in Sozial- und Erziehungsberufen lag bei 77,5% und ist im
Vergleich zu 2002 marginal um +1,5% angestiegen.
43,5% der in diesen Berufen Tätigen waren in einem Teilzeitverhältnis
beschäftigt – 6,9% (weniger als 18 Wochenstunden) und 39,6% (mehr als 18
Wochenstunden).
2.4.2.1
Altersstruktur
39% der in Sozial- und Erziehungsberufen Beschäftigten gehörten 2011 der
Altersgruppe der 35- bis 50-Jährigen an. Mit 33% war die Gruppe der 50Jährigen und Älteren deutlich größer als jene der 25- bis 35-Jährigen (23%).
75
Altersstruktur 2011
Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen
5%
unter 25 Jahren
33%
23%
39%
25–35 Jahre
35–50 Jahre
50 plus
Quelle: IAB
Auch in den Sozial- und Erziehungsberufen ist bereits der demografische
Effekt spürbar: Bei relativ konstantem Anteil der unter 25-Jährigen sowie der
70
74
Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011
75
Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Beschäftigten in den Altersgruppen der 25- bis 35-Jährigen, sank der Anteil
der 35- bis 50-Jährigen (-11%) während der Anteil der Beschäftigten über 50
Jahre zwischen 2002 und 2011 um +11% stieg.
2.4.2.2
Qualifikation
58% der in Sozial- und Erziehungsberufen Beschäftigten verfügte 2011 über
eine abgeschlossene Berufsausbildung. 28% verfügten über einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, während 4% keine abgeschlossene
Berufsausbildung vorweisen konnten.
76
Qualifaktion 2011
Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen
4%
ohne Berufsausbildung
9%
mit Berufsausbildung
19%
10%
58%
mit FH-Abschluss
mit Universitätsabschluss
Ausbildung unbekannt
Quelle: IAB
Zwischen 2002 und 2011 ist ein allgemeiner Rückgang der Anzahl der
Beschäftigten
mit
einer
abgeschlossenen
Berufsausbildung,
einem
Fachhochschul- oder Universitätsabschluss festzustellen.
Der prozentuale Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung ging leicht um rund -2% zurück. Der Anteil der Beschäftigten mit
Universitätsabschluss
sank
ebenfalls
um
rund
-2%,
der
Anteil
mit
Fachhochschulabschluss sank nur marginal (-0,2%).
Angestiegen ist dagegen der Anteil der Beschäftigten, deren Ausbildung
„unbekannt“ ist und zwar um rund +4%.
76
Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011
71
2.4.2.3
Arbeitslosigkeit
2011 waren 97.466 der für Sozial- und Erziehungsberufe qualifizierten
77
Personen arbeitslos gemeldet . Das waren -4,6% weniger als im Vorjahr, und
-17,4% weniger als noch 2001.
In der Betrachtung der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen seit 2001 wird
deutlich, dass diese 2011 ihren vorläufigen Tiefststand erreicht haben.
Gesamt
Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2001–2011
Sozial- und Erziehungsberufe
160.000
140.000
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
2001
2002
2003
2005
2007
2009
2010
2011
Arbeitslose 117.984 116.591 121.623 137.001 126.847 97.931 102.145 97.466
Quelle: IAB
Die Arbeitslosenquote dieser Berufsgruppe lag 2011 bei 5,3% – 2001 lag sie
noch bei 8,2%. Die Mehrheit der arbeitslos gemeldeten Beschäftigten in
Sozial- und Erziehungsberufen war 2011 zwischen 35 und 50 Jahre alt
(36,7%) sowie 50 Jahre und älter (32,7%). 27,3% von ihnen waren bereits
länger als 1 Jahr ohne Beschäftigung.
Erstaunlicherweise verfügt die Mehrheit der Arbeitslosen, nämlich 49,4%, über
eine abgeschlossene Berufsausbildung, d.h. eine Unterqualifizierung scheint
hier keine Begründung für die Arbeitslosigkeit zu sein.
2.5
Ehrenamtlich Tätige
Insbesondere in der Jugendverbandsarbeit spielen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine bedeutende Rolle. Entsprechende statistische
Datenerhebungen,
die eine
umfassende
Analyse der
ehrenamtlichen
Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen würden,
liegen jedoch nach wie vor nicht vor.
Daher kommt, als relativ ungewöhnliche aber immerhin Einblick gebende (im
Sinne einer Stichprobe) Datengrundlage, den Angaben zu den registrierten
Jugendleiterinnen/Jugendleiter Cards (Juleicas)
78
eine besondere Bedeutung
zu.
77
Laut der Datenquelle IAB sind allerdings die zur Verfügung stehenden Daten zur
Arbeitslosigkeit der Sozial-und Erziehungsberufe seit 2005 unvollständig.
78
72
http://www.juleica.de
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
2010
79
wurden insgesamt 105.000 Juleicas registriert. Im Vergleich zu 2002
mit 104.000 Juleicas eine leichte Erhöhung.
80
Allerdings zeigen die Daten eine relativ ungleiche Verbreitung der Juleicas
nach Bundesland. Eine besonders starke Verbreitung ist in Niedersachsen
festzustellen. Hier verfügen 49 Personen pro 100 Einwohner zwischen 15 und
45 Jahren über eine solche Card. Ähnlich weit verbreitet ist sie in SchleswigHolstein (41) und Sachsen-Anhalt (40,6). Der bundesweite Durchschnitt liegt
bei 20,5 – unter diesem liegen Bundesländer wie Sachsen (15,4),
Mecklenburg-Vorpommern (13,8) und Bremen (11,9).
2.5.1
Altersstruktur
Mit 52% sind die Antragstellerinnen und Antragsteller etwas häufiger weiblich
und nahezu zur Hälfte unter 20 Jahre alt – die überwiegende Mehrheit ist
unter 25 Jahre alt. Somit ist auch nachvollziehbar, dass ein großer Anteil
(rund 44%) der Jugendleiter/-innen noch eine Schule besucht.
Ersichtlich wird zudem eine deutliche Abnahme der Antragstellerinnen und
Antragsteller mit zunehmendem Alter.
81
InhaberInnen einer Juleica 2010
7%
3%
9%
10%
49%
22%
unter 20.
20–25 J.
25–30 J.
30–40 J.
40–50 J.
50 plus
Quelle: Deutscher
Bundesjugendring/KomDat 1/2011:22
Interessant in diesem Kontext ist, dass scheinbar ein Zusammenhang
zwischen der Altersverteilung und den jeweiligen Trägergruppen herzustellen
ist. Während der Altersdurchschnitt der in der konfessionellen/religiösen
Jugendarbeit Aktiven bei 17 Jahren liegt, liegt dieser in der technischhilfeorientierten Jugendarbeit bei 24 Jahren.
Ebenso ist feststellbar, dass sich insbesondere im Aufgabengebiet der
internationalen (63%) und der religiösen Jugendarbeit (rund 60%) sowie in
kultur- und medienorientierten Jugendverbänden (ca. 59%) mehr junge Frauen
engagieren. In technisch-hilfeorientierten Organisationen (65%) sowie in
Pfadfinderverbänden (57%) überwiegt die Anzahl der engagierten Männer.
82
79
Dies waren zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts die aktuellsten verfügbaren Daten.
80
Vgl. Pothmann/Sass 2011: 21
81
Ebd.
82
Ebd.: 22
73
2.5.2
Trägerschaften
Bei Betrachtung der „Herkunft“ der Jugendleiter/-innen zeigt sich, dass 80%
von ihnen – und damit die überwiegende Mehrheit – aus jugendverbandlichen
Bereichen kommt. Von diesen wiederum etwa die Hälfte aus dem
konfessionellen/kirchlichen Umfeld. Lediglich 7% der Jugendleiter/-innen sind
öffentlichen Trägern zuzuordnen. Eine Begründung hierfür ist u.U. darin zu
sehen, dass die große Mehrzahl der in diesen Bereichen gemachten
Angebote durch freie Träger durchgeführt wurde.
2.5.3
83
Qualifikation
Mit 60% verfügte 2010 die Mehrheit der Inhaberinnen und Inhaber einer
Juleica über einen höheren Bildungsabschluss oder strebte diesen an. Rund
24% verfügten über einen Realschulabschluss, rund 7% über einen
Hauptschulabschluss.
Damit wäre auch ein Befund der Engagementforschung (Vgl. Picot 2011)
bestätigt, nach dem die Bereitschaft sich im Jugendalter ehrenamtlich zu
engagieren in besonders hohem Maße bildungsabhängig ist.
2.5.4
84
Tätigkeitsspektren
Die überwiegende Mehrheit (3/4) aller Jugendleiter/-innen ist mit der
Organisation und Durchführung von Freizeiten beschäftigt, 60% zählen die
pädagogische Anleitung und Betreuung einer Gruppe zu ihren Aufgaben.
Weitere 54% organisieren und führen sonstige Veranstaltungen durch, 46%
führen praktische Arbeiten im Bereich der Organisationen aus.
Eher selten dagegen werden von Jugendleiter/-innen jene Tätigkeiten
ausgeführt, die eher Leitungspositionen zuzuordnen sind, wie beispielsweise
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung und Mitsprache
oder Vorstands- und Verwaltungstätigkeiten.
74
83
Ebd. Auf Datengrundlage von 2008
84
Ebd.
Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
Quelle: Pothmann/Sass 2011: 23
Es zeigt sich, dass in Tätigkeitsbereichen, die ihren Schwerpunkt im Umgang
mit Gruppen von Kindern/Jugendlichen (z.B. Ferienfreizeiten) oder in der
Durchführung und Organisation solcher haben, das Durchschnittsalter der
Jugendleiter/-innen mit 20 Jahren relativ niedrig ist.
Jene Tätigkeiten, die mit leitenden Positionen verknüpft sind, werden dagegen
häufiger von Jugendleiter/-innen mit einem höheren Durchschnittsalter
durchgeführt. Beispielsweise sind Juleica-Inhaber/-innen die im Bereich
Fundraising aktiv sind, durchschnittlich 27 Jahre alt.
Generell ist der investierte Zeitaufwand der Jugendleiter/-innen in ihre
ehrenamtliche Tätigkeit relativ hoch. 38% sind mehrmals pro Woche aktiv,
22% einmal in der Woche. Eine starke Bindung an die jeweilige Organisation
kann daher angenommen werden.
85
85
Pothmann/Sass 2011: 23
75
3 Belastungen in den Arbeitsfeldern
der Kinder- und Jugendhilfe
Untersuchungen der Belastungsfaktoren im Arbeitsumfeld der Kindertageseinrichtungen, bzw. des Berufsfeldes der Erzieherinnen und Erzieher, haben
zwar in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit bekommen, doch mangelt
es nach wie vor insbesondere an regionalübergreifenden, quantitativstatistisch verwertbaren Daten, die ableitbare, allgemeingültige Feststellungen
ermöglichen würden. Nachfolgend wird daher auf die zu diesem Themenkomplex existierenden Studien Bezug genommen.
An jedem Arbeitsplatz finden sich Belastungen, physische wie psychische.
Auch die Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
der Kindertageseinrichtungen sind nicht unerheblichen gesundheitlichen
Belastungen ausgesetzt. Ob diese allerdings zu einer Erkrankung führen,
hängt letztlich von der Höhe/Intensität der Belastungen, der persönlichen
Konstitution sowie von weiteren Faktoren ab.
Die Anforderungen – fachlich, physisch und psychisch – an pädagogische
Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind vielfältig und
steigen seitens der Gesellschaft, der Gesetzgeber als auch der Eltern stetig.
Fachkräfte müssen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in sehr
unterschiedlichen, oftmals auch problematischen und konfliktgeladenen
Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.
Diese Entwicklung wurde auch von den Teilnehmern eines – auf Initiative der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für
pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe – Anfang 2012
durchgeführten Workshops bestätigt.
Durch
die
zunehmende
Komplexität
der
Aufgabenstellung
(zu
viele
Informationen, zu viele Anforderungen) und die steigende Erwartungshaltung
an die Fachkräfte (von außen) sowie der Fachkräfte an sich selbst wird häufig
ein Kompetenz- und Qualitätsverlust in der Ausübung der Tätigkeit
empfunden,
welcher
Belastungssituationen
(insbesondere
psychische)
spürbar verstärkt.
So wird nachvollziehbar, dass nur 26% aller Erzieher/-innen glauben, dass sie
gesund bis zur Rente arbeiten können.
86
Damit liegen sie im Vergleich mit
anderen Berufsgruppen weit unter dem Durchschnittswert aller Berufe, wo
sich 51% der Beschäftigten vorstellen können, gesund bis zum Eintritt in den
Ruhestand arbeiten zu können.
86
76
DGB/Fuchs/Trischler 2008: 17
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
Diese Aussage ist in den Zusammenhang mit den empfundenen Belastungen
der Erzieher/-innen zu stellen: Nur 13% von ihnen gaben an, unmittelbar nach
der Arbeit KEINE gesundheitlichen Beschwerden zu empfinden.
87
„Die Einschätzung der eigenen, zukünftigen Arbeitsfähigkeit hängt eng mit der
Selbstbeurteilung
des
aktuellen
Gesundheitszustandes
zusammen.
Je
häufiger Menschen spüren, dass sie an ihrem Arbeitsplatz an die Grenzen
ihrer Leistungsfähigkeit stoßen, dass sie sich krank und gesundheitlich
belastet fühlen, desto pessimistischer wird ihre Prognose bezüglich ihrer
zukünftigen Arbeitsfähigkeit ausfallen.“
88
Die Umfrageergebnisse fallen diesbezüglich recht pessimistisch aus: 54% der
befragten
derzeitigen
Erzieher/-innen
können
Arbeitsbedingungen
sich
und
unter
ihres
Berücksichtigung
ihrer
Gesundheitszustands
nicht
vorstellen, gesund durch die weiteren Phasen ihrer Berufstätigkeit zu
kommen.
Damit werden die stabile körperliche Gesundheit und psychische Verfassung
zu Grundvoraussetzungen, um sowohl die entsprechenden beruflichen
Aufgaben bewältigen als auch gesund bis zum Renteneintritt im Beruf
arbeiten zu können.
Die Notwendigkeit der Etablierung einer betrieblichen Gesundheitsförderung
haben auch die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bereits erkannt – sie
streikten bereits 2009 für einen Gesundheitstarif-Vertrag.
Eine tarifvertragliche Regelung für die betriebliche Gesundheitsförderung im
Sozial- und Erziehungsdienst trat am 1. November 2009 in Kraft. Somit kann
nun
jeder/jede
Beschäftigte
Gefährdungsbeurteilung
stellen
einen
und
Antrag
die
auf
Bildung
Durchführung
von
einer
betrieblichen
Kommissionen sowie die Einrichtung von Gesundheitszirkeln fordern.
Es wurden Strukturen geschaffen, in denen Arbeitgeber und Beschäftigte
gemeinsam „Belastungen am Arbeitsplatz und deren Ursachen analysieren
und Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation erarbeiten“
können.
89
Hinsichtlich der Arbeitsbelastungen der pädagogischen Fachkräfte in allen
anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe liegen bisher noch wenig
verwertbare Daten und/oder Studien vor.
87
Besonders verbreitet sind Erschöpfungszustände, Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen,
Atemwegsbeschwerden sowie Hörverschlechterungen. DGB/Fuchs/Trischler 2008: 17
88
89
Ebd.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)/Tarifvertrag öffentlicher Dienst:
Betriebliche Gesundheitsförderung. Frankfurt/Main 2009
77
3.1
Belastungen in Kindertageseinrichtungen
Die Befragung von Erzieher/-innen im DGB-Index „Gute Arbeit“
90
[Deutscher
Gewerkschaftsbund (DGB)] liefert hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sowie
der empfundenen gesundheitlichen Belastungen der Fachkräfte alarmierende
Zahlen:
 Lediglich 8% der befragten Erzieher/-innen empfanden, dass sie eine gute
Arbeit haben.
 87% hatten während oder nach der Arbeit gesundheitliche Beschwerden,
wie beispielsweise Erschöpfungszustände, Kopf-, Rücken-Nackenschmerzen, Hörverschlechterungen oder Atem-beschwerden.
91
Nach wie vor stehen die Arbeitsbelastungen von Beschäftigten in Kindertagesstätten noch verhältnismäßig
wenig
im
Fokus
des
öffentlichen
Interesses. Aber auch in den Kindertageseinrichtungen selbst sind hinsichtlich
der Wichtigkeit als auch der Möglichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oftmals keine ausreichenden Informationen vorhanden.
Häufig findet das Arbeitsschutzgesetz keine Anwendung und auch auf
sicherheitstechnische
verzichtet.
sowie
betriebsärztliche
Betreuung
wird
teilweise
92
Ergebnisse einer Untersuchung von Thinschmidt et.al.
93
zeigten, dass
beispielsweise lediglich in 8% der befragten Kindertageseinrichtungen
Gefährdungsbeurteilungen
–
entsprechend
dem
Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) – vorhanden, dafür aber in 62% der befragten KiTas Sicherheitsbeauftragte („Allgemeine Vorschriften der BGV A1 [Berufsgenossenschaftliche
Vorschriften (BGV)]) benannt waren. Das Wissen über die Aufgaben einer
Sicherheitsfachkraft war jedoch bei den befragten Beschäftigten recht
unsicher. 62% der Befragten wurden regelmäßig arbeitsmedizinisch betreut.
94
Insbesondere vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Entwicklungen,
die den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit immer wichtiger machen, sollten
Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bzw. einer betrieblichen
Gesundheitsförderung fest in den Kindertageseinrichtungen etabliert werden.
78
90
DGB/Fuchs/Trischler 2008
91
Ebd.: 3
92
Vgl. u.a. Khan 2009
93
Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008
94
Ebd. 73
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
3.1.1
Belastungsfaktoren
Für die pädagogische Arbeit von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen
sind verschiedenste Belastungsfaktoren identifizierbar, die in Anlehnung an
das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept (gemäß DIN EN ISO 10075 Teil 1)
95
in fünf Bereiche eingeteilt werden können :
 technisch-physikalische Bedingungen (beispielsweise Lärm, ungünstige
Umgebungsbedingungen, nicht erwachsenengerechtes Mobiliar).
 organisatorische Faktoren (Art/Größe der Einrichtung, Gruppengröße,
Personalmangel, Teamgröße, Arbeitszeitgestaltung, etc.).
 Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe (zum Beispiel neue
Anforderungen, hohe Verantwortung, Zeitdruck, Überforderung,
Emotionsbelastung, Sprechbelastung).
 soziale Faktoren (wie etwa Probleme mit Kindern/Eltern, Klima im Team).
 gesellschaftliche Faktoren (mangelnde Anerkennung der Profession,
geringe Entlohnung und anderes).
Quelle: Thinschmidt in GEW 2010:18
Meist gestalten sich die Belastungsfaktoren in den einzelnen Kindertageseinrichtungen sehr unterschiedlich. Charakteristisch ist jedoch, dass nicht
einzelne Belastungsfaktoren dominieren, sondern viele Faktoren unterschwellig zusammenwirken und sich somit in ihrer Negativwirkung summieren.
95
Thinschmidt in GEW 2010: 18
96
Ebd.
96
79
„Nicht jede beeinträchtigende Bedingung ist gleichermaßen in jeder Kita
vorhanden – man kann sagen, dass jede Kita ihre eigenen, unverwechselbaren situativen und personellen Bedingungen aufweist. Deren Konsequenzen unterscheiden sich dabei nicht nur von Kita zu Kita, sondern auch
von Person zu Person und sind abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen sowie den Möglichkeiten der Bewältigung im Team bzw. in der
Person selbst.“
97
Die GEW-KiTa Studie (2007) veranschaulicht beispielsweise, dass sich die in
Kindertageseinrichtungen beschäftigten Erzieher/-innen durch die Mehrzahl
der oben genannten Faktoren „gering“ bis „mäßig“ belastet fühlen. Besonders
spürbar belastet empfinden sie sich allerdings durch einen „hohen Geräuschpegel“ sowie, in Ausübung ihrer Tätigkeit, durch einen ständigen „Personalund Zeitmangel“.
98
Tab. 7.1: Belastungsfaktoren (Mittelwerte; n=1.702)
Belastungsfaktor
Mittelwert
Standardabweichung
Hoher Geräuschpegel
3,94
1,09
Personal- und Zeitmangel
3,36
0,79
Körperliche Anstrengung
2,89
0,98
Interaktion mit den Kindern
2,60
0,75
Qualitative Arbeitsbelastung
2,54
0,90
Interaktion mit den Eltern
2,43
0,91
Räumlich-materielle Ausstattung
2,43
1,07
Eltern holen Kind nicht rechtzeitig ab
2,41
1,22
Verständigungsschwierigkeiten
2,21
1,10
Interne Kommunikation
2,13
0,96
Skala von „1 = gering“ bis „5 = sehr stark“
Quelle: KiTa-Studie der GEW 2007
Allerdings ist eine weitere Zunahme der psychischen Belastungen festzustellen, die sich nachteilig auf den Gesundheitszustand der pädagogischen
Fachkräfte auswirkt.
Die Ergebnisse des BGW-DAK Stress-Monitorings
99
zeigen, dass der
psychische Gesundheitszustand von Erzieher/-innen um 8,2% schlechter ist
als der Vergleichswert der berufstätigen Bevölkerung und sie damit auch
erheblich stärker (27% über dem Durchschnitt) an psychosomatischen
Beschwerden leiden.
100
Insbesondere vier stressauslösende Faktoren wurden hierfür analysiert: die
quantitative wie auch qualitative Arbeitsbelastung, Arbeitsunterbrechnungen
sowie Umgebungsbelastungen.
80
97
Ebd.
98
GEW-KiTa Studie 2007: 41/42
99
BGW/DAK 2000
100
Vgl. ebd.: 16
101
Vgl. ebd.: 19
101
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
Einzelbeschwerden, unter denen ErzieherInnen am stärksten leiden
Quelle: BGW/DAK 2000: 18
Somit sind auch die Erhebungsergebnisse des Wissenschaftlichen Instituts
der AOK (WIdO)
102
nachvollziehbar, die zeigen, dass soziale Berufe, darunter
auch Kindergärtner/-innen sowie Kinderpfleger/-innen stärker von Burnout
betroffen sind, als andere Berufsgruppen.
Auch wenn die Belastungen, denen die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen ausgesetzt sind, unterschiedlich empfunden werden, so sind
und bleiben sie Risiken für Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitszufriedenheit.
102
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO): Burnout auf dem Vormarsch. 2011
81
3.1.2
Betriebliche Gesundheitsförderung
In der Regel sind die gängigen Methoden der betrieblichen Gesundheitsförderung auf die Bedürfnisse von Großbetrieben zugeschnitten und können
daher nicht ohne weiteres auf Kleinbetriebe wie Kindertageseinrichtungen
übertragen werden.
103
Daher sollten branchenbezogene Verfahren mit Unter-
stützung äußerer Strukturen in einer ressourcenschonenden Vorgehensweise
zur Umsetzung kommen.
104
Entscheidend wird sein, Maßnahmen der Verhaltens- sowie der Verhältnisprävention in der Gesundheitsförderung, wie in der Prävention selbst, zum
Einsatz zu bringen. Das heißt Maßnahmen zur Entwicklung gesundheitsfördernder Lebensweisen und zur Gestaltung gesundheitsfördernder Lebensbedingungen.
105
Quelle: Thinschmidt 2010: Folie 31
Thinschmidt et.al. entwickelten entsprechende Handlungsfelder und -bedarfe
und setzten sie in den Zusammenhang mit Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung hinter denen jeweils mögliche Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren
106
stehen.
103
Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:115
104
Vgl. Gieseke 2005; Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:115
105
Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:115
106
Als Multiplikatoren werden hier gesehen: Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Jugendamt,
Sozialversicherungsvertreter, wie Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), Berufsgenossenschaften (BG),Krankenkassen sowie Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD), der TÜV, Volkshochschulen (VHS), die Pharmaindustrie, Sportvereine oder freie Anbieter (z.B. Trainer,
Ernährungsberater, Therapeuten, Coach). Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008: 117
82
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
Quelle: Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:118
Dabei erscheint es sinnvoll, wenn sich regionale und überregionale
Programme miteinander verbinden. Überregionale Programme könnten
beispielsweise hinsichtlich von Themenschwerpunkten (wie etwa Kampagnen,
gesetzliche Änderungen) zum Einsatz kommen.
83
Derzeit läuft – in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – an der AliceSalomon-Hochschule das Projekt STEGE (Studie zur Strukturqualität und
Erzieher/-innengesundheit in Kindertageseinrichtungen)
107
, dessen Ziel es ist,
wirksame Konzepte betrieblicher Gesundheitsförderung für pädagogische
Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und damit eine
nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und
Erziehern zu fördern.
3.2
Belastungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der
Sozialen Dienste
Auch die Beschäftigten in den Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe
benennen
zunehmende
Arbeitsbelastungen.
Zwar
sind
die
Arbeits-
anforderungen sowie die Rahmenbedingungen in den verschiedenen
Arbeitsfeldern sehr unterschiedlich, doch lassen sich einige gemeinsame
Belastungsfaktoren erkennen.
108
Insbesondere der Anstieg der Fallzahlen, die
zunehmende Komplexität der Problemlagen als auch die Zunahme der
Anforderungen, vor allem im Bereich des Kinderschutzes, werden als
steigende Anforderungen empfunden.
Ebenso sind – vor dem Hintergrund steigender Ausgaben für die Hilfen zur
Erziehung und den Herausforderungen im Kinderschutz – die Anforderungen
an standardisierte Verfahren und damit an eine umfassende Auswertung und
Dokumentation deutlich gestiegen. Zwar werden diese in der Regel von den
Beschäftigten als eine absichernde Entlastung verstanden, sie verringern aber
gleichzeitig individuelle Handlungsspielräume und nehmen Arbeitszeit in
Anspruch.
„Der strukturell in der Kinder- und Jugendhilfe angelegte Auftrag, Beratung
und Unterstützung für ein gelingendes Aufwachsen sicherzustellen und
gleichzeitig Garant für das staatliche Wächteramt zu sein, führt in der Praxis
zu zunehmenden Widersprüchen und damit einhergehender Belastung.“
109
Dies bestätigen auch Ergebnisse der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)Fachtagung NRW „Navi 3.0.“ im Frühjahr 2012 für die Beschäftigten in den
Arbeitsbereichen sozialer Dienste. Hier fühlen sich 70% der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mittlerweile so belastet, dass sie davon ausgehen, in ihrem
Beruf nicht „alt“ werden zu können.
110
Auch in diesen Arbeitsbereichen ist ein spürbarer Anstieg des psychischen
Drucks festzustellen. Dieser entsteht durch eine Mixtur aus einrichtungs-
84
107
http://www.ash-berlin.eu/forschung/aktuelle-projekte/stege/
108
Vgl. AGJ Positionspapier 2012: 8
109
Ebd.
110
ASD-Fachtagung NRW: Navi 3.0 – Tagungsbericht www.lwl.org/tagungsdoku
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
internen, persönlichen und öffentlichen Belastungsfaktoren, wie beispielsweise durch eine Berufsausübung unter erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit
– bedingt durch ansteigende Kinderschutzmeldungen. Hinzu kommt die
persönliche Sorge, den unterschiedlichen Anforderungen der Tätigkeit, der
Ausweitung des Aufgabenfeldes bei gleichzeitigem Zeit- und Qualitätsdruck
(fehlerlos) gerecht werden zu können – und dies vor dem Hintergrund eines
medial vermittelten „schlechten Berufsbildes“.
Die Aufgabenerbringung im sozialen Dienst ist für die Fachkräfte durch
geringe Routinisierbarkeit gekennzeichnet, was wiederum in Situationen mit
hohem Verantwortungsdruck (beispielsweise bei Entscheidungen mit großer
biografischer Tragweite für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien) zu
einem hohen Grad der Unsicherheit führt, der durch ein widersprüchliches
Anforderungsprofil zwischen Hilfe und Kontrolle oder Einzelfallhilfe und
Sozialraumorientierung verstärkt wird.
Anforderungen an die Beschäftigten im Sozialen Dienst
111
Quelle: Misek-Schneider 2012: Folie 8
Die aus diesen Anforderungen resultierenden berufsbedingten Belastungen
führen nicht selten wiederum zu psychischen Störungen. Eine Erhebung des
Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
Sozialarbeiter/-innen
und
Heimleiter/-innen
112
im
zeigt beispielsweise, dass
Vergleich
zu
anderen
Berufsgruppen am häufigsten von Burnout-Erkrankungen betroffen sind.
111
Misek-Schneider: Gesundheitsförderung im ASD. Geht das überhaupt? 2012
112
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO): Burnout auf dem Vormarsch. 2011
85
Ergebnisse einer Befragung der Sozialen Dienste Berlin und Brandenburg zur
sozialen Lage von Fachkräften von 2010 zeigten, dass Beschäftigte
öffentlicher Träger vor allem den Zeitdruck (rund 86% der Befragten) sowie
die personelle Unterbesetzung (rund 78% der Befragten) beklagten und
hieraus resultierend die Überlastung der Arbeitsanforderungen (rund 63%)
sowie den Mangel an qualitativ hochwertigen und passfähigen Superversionsangeboten (rund 66%).
113
Dagegen wurden von den Beschäftigten freier Träger Sorgen hinsichtlich
einer Auslastungsproblematik und daraus resultierenden Einkommenseinbußen geäußert und damit die geringere Sicherheit ihres Arbeitsplatzes
(52%) ebenso wie der Zeitdruck (73%) beklagt.
114
„Während für den Bereich der Pflege schon Anfang der 1990er Jahre versucht
wurde, die Belastungs- und Beanspruchungssituation der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen zu bilanzieren und zu erklären, sind vergleichbare
Bemühungen für den Bereich der Sozialen Arbeit weitgehend unterblieben. Zu
umreißen
bleibt
Forschungsfeld.“
3.2.1
also
ein
weites,
noch
weitgehend
unbearbeitetes
115
Betriebliche Gesundheitsförderung
Um die Gesundheitsförderung in den Einrichtungen zu etablieren scheint es in
einem ersten Schritt wichtig zu sein, dass die Einrichtungsleitungen selbst
einen „richtigen“ Umgang mit den Arbeitsbelastungen finden. Dies bedeutet
u.a. eine klare Strukturierung der Arbeit sowie die Schaffung verlässlicher und
stützender Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
86
113
AGJ Positionspapier 2012: 9
114
Ebd.: 10
115
Ebd.
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
Hierzu gehören
ebenso
regelmäßige
Angebote zur
Fortbildung
Supervision als auch die Förderung eines guten Teamklimas.
und
116
Da bisher allerdings kaum Konzepte der Gesundheitsförderung
und
Prävention nachhaltig und dauerhaft in Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe sowie der Sozialen Dienste implementiert worden sind, gilt es hier
nach passfähigen Ansätzen aus anderen Branchen zu suchen und
Erfahrungswerte zu vergleichen, um dann im Weiteren die Möglichkeit einer
Übertragbarkeit zu überprüfen. Dabei wird es wesentlich sein, dass die
Gesundheitsförderung als ein fester Bestandteil betrieblicher Organisationsentwicklung und des Qualitätsmanagements verortet wird.
117
„Für eine Bindung und Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
braucht es (…) vor allem einen Aufgabenmix auf dem eigenen Arbeitsplatz,
verlässliche Rahmenbedingungen und eine ausreichende sächliche und
personelle
Ausstattung
Arbeitsklima.“
sowie
ein
kollegiales
und
wertschätzendes
118
Zunächst gilt es jedoch für die Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe
und für die Sozialen Dienste, Belastungsursachen in den Arbeitsfeldern noch
genauer zu analysieren, um entsprechende Lösungsansätze und Konzepte zu
entwickeln und so die Gesundheitsförderung tatsächlich offensiv angehen zu
können.
3.3
Aktivitäten betrieblicher Gesundheitsförderung
Nach § 20a SGB V sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet
Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu erbringen, d.h. Risiken
und Potenziale der Situation am Arbeitsplatz zu ermitteln, Vorschläge zur
Verbesserung der Situation zu entwickeln und die Umsetzung dieser zu
begleiten.
119
Handlungsfelder und Qualitätskriterien für das Engagement der
Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im „Leitfaden
Prävention“
festgelegt.
Arbeitgeber
und Unfallversicherungsträger
sind
verpflichtet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten während
Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind eine Unterstützungsfunktion
für die „Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten“
wahrzunehmen.
116
Vgl. ASD-Fachtagung NRW: Navi 3.0 – Tagungsbericht 2012: 2
117
Vgl. ebd.: 3
118
Ebd.: 4
119
Bei gesundheitsfördernden Maßnahmen von Branchen erfolgen diese nach dem SettingAnsatz, d.h. nicht individuelles Verhalten des Einzelnen sondern eine bestimmte Umgebung,
z.B. ein Arbeitsbereich, wird zur Grundlage der Handlungsfelder für Maßnahmen.
Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes
87
Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung
unter Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse
2002–2010
5.000
4.263
absolut
4.000
3.387
2.499
3.000
2.413
1.895
2.000
1.000
245
0 124
197 228
43
23
251 234
489
336
91
631
145
169
0
2002
Alle Branchen
2004
Erziehung Unterricht
2006
2008
2010
Gesundheits-/Sozialwesen
Baugewerbe
Quelle: gbe-bund
Betrachtet man die Entwicklung der Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung zwischen den
Jahren 2002 und 2010, so wird ersichtlich, dass diese insgesamt deutlich
gestiegen sind und zwar um +125% (2.368 Maßnahmen).
Differenziert auf die Aktivitäten in den einzelnen Branchen zeigt sich jedoch im
Vergleichszeitraum eine unterschiedliche Entwicklung.
In der Branche „Erziehung und Unterricht“ sind die Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung zwischen 2002 und 2010 spürbar, um -41% (100
Aktivitäten), rückgängig. Allerdings stiegen die Aktivitäten zwischen 2009 und
2010 um +48% (47 Aktivitäten).
Betrug der prozentuale Anteil am Gesamt aller Aktivitäten zur betrieblichen
Gesundheitsförderung für die Branche „Erziehung und Unterricht“ im Jahr
2002 noch 12,9%, reduzierte sich dieser im Jahr 2010 auf nur noch 3%.
Im Gesundheits- und Sozialwesen ist zwischen 2004
120
und 2010 ein Anstieg
der Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung um +220% (434
Aktivitäten), zwischen 2009 und 2010 um +22% (114) zu beobachten.
2004 betrug der prozentuale Anteil der Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Branche „Gesundheits- und Sozialwesen“ am Gesamt
aller Aktivitäten 7,9%, dieser stieg auf 15% in 2010.
120
Für das Jahr 2002 liegen für die Branche Gesundheits- und Sozialwesen keine Daten vor.
Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes.
88
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
3.4
Arbeitsunfähigkeit in Sozial- und Erziehungsberufen
Arbeitsunfähigkeit nach Berufsgruppen 2010
Fälle je 100 Versicherte
Berufsgruppe*)
Gesamt
Geschlecht
Männer
Frauen
Alter
jünger
älter als
als 45
45 Jahre
Jahre
99,5
99,9
98,7
96,3
104,7
Bergleute, Baustoffhersteller
117,7
118,1
113,6
119,3
115,7
Chemie- und Kunststoffberufe
153,1
148,6
168,5
147,9
158,5
Holzbearbeitung
132,4
131,5
138,3
136,2
128,2
Metallerzeugung
150,2
150,0
155,5
150,8
149,6
Metall- und Maschinenbau
137,1
136,7
145,5
141,1
131,0
Elektroberufe
125,2
123,6
155,9
126,8
122,6
Holz- und Kunststoffverarbeitung
131,0
129,7
163,7
135,5
122,5
Dienstleistungskaufleute
112,9
98,5
123,6
111,0
118,0
Organisation, Verwaltung, Büro
106,6
91,3
113,7
106,5
106,9
Gesundheitsdienstberufe
111,7
96,1
114,1
110,4
114,9
Sozial- und Erziehungsberufe
122,1
88,7
131,3
120,5
124,8
Durchschnitt
114,7
111,9
118,6
114,2
115,6
Land-, Forstwirtschaft,
Gartenbau
Quelle: BAuA: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010, Tab. 23
*) Es wurden für diese Tabelle nur einige der Berufsgruppen ausgewählt.
Die Daten zur Arbeitsunfähigkeit nach Berufsgruppen zeigen für die Branche
der Sozial- und Erziehungsberufe 2010, dass diese mit 122,1 Arbeitsunfähigkeitsfällen pro 100 Versicherte über den Durchschnitt aller Branchen
(114,7) liegt, jedoch spürbar unter Chemie- und Kunststoffberufen oder der
Metallerzeugung.
Deutlich wird zudem, dass weibliche Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen 2010 häufiger von Arbeitsunfähigkeit betroffen waren (131,3) als
männliche Beschäftigte (88,7), was jedoch vor dem Hintergrund einer generell
hohen Zahl weiblicher Beschäftigter in diesen Berufsfeldern interpretiert
werden sollte.
Ebenso wird ersichtlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsfälle mit zunehmendem
Alter häufiger auftreten.
89
Arbeitsunfähigkeit Sozial- und Erziehungsberufe 2010
Diagnosen je 100 Versicherte
Gesamt
Diagnose
Geschlecht
Alter
Durchschnitt
Gesamt aller
Männer
Verletzungen,
Frauen
jünger
älter
als 45
als 45
Jahre
Jahre
Berufsgruppen
10,1
9,4
10,4
9,6
9.5
14,3
20,1
15,2
21,4
15,2
28,9
25,7
15,3
12,1
16,2
15,2
15,4
15,3
5,1
4,7
5,2
3,1
8,9
6,0
10,5
7,4
11,4
8,9
13,4
6,9
44,4
31,6
48,0
46,6
40,4
34,2
160,3
113,2
173,3
154,9
170,0
148,0
Vergiftungen, Unfälle
Krankheiten des
Muskel-SkelettSystems und des
Bindegewebes
Krankheiten des
Verdauungssystems
Krankheiten des
Kreislaufsystems
Psychische und
Verhaltensstörungen
Krankheiten des
Atmungssystems
Arbeitsunfähigkeit
Diagnosen gesamt je
100 Versicherte
Quelle: BAuA: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010, Tab. TD1-ff.
2010 waren in den Sozial- und Erziehungsberufen Krankheiten des Atmungssystems häufigster Grund für die Arbeitsunfähigkeit, gefolgt von Krankheiten
des Muskel-Skelett-Systems.
Hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten des Atmungssystems lagen die Sozial- und Erziehungsberufe mit 44,4 Fällen pro 100
Versicherte über dem allgemeinen Durchschnitt aller Berufsgruppen (34,2).
Dagegen aber bei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems unter dem
allgemeinen Durchschnitt.
Deutlich wird zudem, dass 2010 in den Sozial- und Erziehungsberufen die
Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Störungen mit 10,5 Fällen pro 100
Versicherte spürbar über dem allgemeinen Durchschnitt (6,9) lag.
Die Datenerhebung bei erwerbstätigen AOK-Mitgliedern zeigt ähnliche
Ergebnisse. Auch hier waren 2010 in der Branche „Erziehung und Unterricht“
insbesondere Erkrankungen der Atmungssysteme mit 27,5% die häufigste
Ursache für Arbeitsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Verdauungssystems (12,4%) sowie des Muskel-Skelett-Systems (11,6%) und infektiösen
Krankheiten (11%).
90
Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
Arbeitsunfähigkeit bei erwerbstätigen AOK-Mitgliedern
Branche Erziehung und Unterricht in %
Quelle:
gbe-bund
30
25
in %
20
15
10
5
0
Atmungssystem
Haut
MuskelSkelett
2008
Psychische
Erkrankungen
3,7
Auge
Ohr
11,3
Verletzungen,
Vergiftungen
7,7
27,4
1,3
2009
4,1
29,1
1,3
0,8
1,2
11
6,9
0,8
2010
4,7
27,5
1,3
1,2
11,6
7
0,8
1,3
Prozentual relativ gering – und damit auch gegensätzlich zu den o.g. Ergebnissen des Unfallverhütungsberichts – waren die Arbeitsunfähigkeits-ursachen
„Psychische und Verhaltensstörungen“ (4,7%), Krankheiten der Haut (1,3%),
Krankheiten des Ohres (1,3%) sowie des Auges (0,8%).
Zwischen 2008 und 2010 bleiben die Einflüsse der unterschiedlichen
Indikatoren auf die Arbeitsunfähigkeit relativ konstant. Im Bereich der
„psychischen Störungen und Verhaltensstörungen“ ist ein leichter Anstieg um
+1% erkennbar.
in %
Arbeitsunfähigkeit bei erwerbstätigen AOK-Mitgliedern
Branche Gesundheits- und Sozialwesen in %
30
25
20
15
10
5
0
Psychische
Erkrankungen
Atmungssystem
Haut
MuskelSkelett
2008
5,8
23,6
1,4
2009
5,8
26,1
1,3
2010
6,3
23,3
1,4
Quelle:
gbe-bund
Auge
Ohr
14,9
Verletzungen/
Vergiftungen
6,5
0,8
1,3
13,9
6,3
0,8
1,3
14,7
6,8
0,8
1,3
Ähnlich wie in der Branche „Erziehung und Unterricht“ ist auch das Bild in der
Branche „Gesundheits- und Sozialwesen“. Auch hier bedingten in der
Hauptsache Erkrankungen des Atmungssystems (23,3%) eine Arbeitsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (14,7%)
sowie des Verdauungssystems (10,2%).
„Psychische und Verhaltensstörungen“ bedingten 2010 hier allerdings in 6,3%
der Fälle eine Arbeitsunfähigkeit, was ein marginaler Anstieg von +0,5% im
Vergleich zu 2008 war und über den Zahlen in der Branche „Erziehung und
Unterricht“ lag.
91
4 Literatur und Quellen
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe: http://www.agj.de/
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ): Fachlichkeit hat
ihren Preis! Beschäftigungsverhältnisse in der Kinder- und Jugendhilfe –
Prekarisierungstendenzen in einem Wachstumsfeld. Positionspapier.
Berlin 21./22. Juni 2012
Quelle: http://www.agj.de/Artikel.76.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=240&cHash
=c5ad38079a61487bf81ee58d7fa52092
Bayerische Gewerbeaufsicht: Arbeits- und Gesundheitsschutz in
Kindertageseinrichtungen. Lokaler Abschlussbericht zur Schwerpunktaktion
„Arbeits- und Gesundheitsschutz in vorschulischen Einrichtungen“
Unterfranken. 2009
Quelle: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/imperia/md/content/regufr/gewerbeaufsicht/
7_projektarbeiten2005/2009/ ergebnisbericht_schwerpunktaktion_144___kita.pdf
Bertelsmann-Stiftung: Kommentar zum geplanten Kinderförderungsgesetz
(KiföG) der Bundesregierung. o.J.
Quelle: http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_24356_24357_2.pdf
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)/DAK: Stress bei Erzieher/innen. Ergebnisse des BGW-DAK StressMonitorings. Hamburg 2000
Quelle: http://people.f3.htw-berlin.de/ Professoren/Pruemper/instrumente/KFZA-BGW-DAKStressMonitoring _Erzieherinnen.pdf
Betriebliche Beschäftigungsfähigkeit im demografischen Wandel:
http://www.bib-nrw.de/bib/index.html
Bohler, K.-F./ Franzheld, T.: Kinder- und Jugendhilfe vor und nach dem
Systemwechsel. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2010
Quelle: http://www.bpb.de/themen/8BV617,0,0,Kinder_und_Jugendhilfe_vor_und_nach_
dem_Systemwechsel.html
Böttcher, A./ Krieger, S./ Kolvenbach, F.-J.: Kinder mit
Migrationshintergrund in der Kindertagesbetreuung. Wirtschaft und Statistik
2/2010. Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2010: 158-165
Quelle: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/
Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Bevoelkerung/
KinderMigration__22010,property=file.pdf
92
Literatur und Quellen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA)/Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit 2010. Unfallverhütungsbericht Arbeit.
Dortmund/Berlin/Dresden 2012
Quelle: http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Suga-2010.pdf?__blob=
publicationFile&v=3
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst/Kommunaler
Sozialer Dienst (BAG ASD/KSD): http://www.bag-asd.de/
Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit:
Dritter Jugendbericht, Bonn 1972
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ)
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Statistisches Bundesamt (destatis) (AuE 2008): Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2008. Wiesbaden, 2010
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/
AusgabenEinnahmenJugendhilfe5225501087004.pdf?__blob=publicationFile
Statistisches Bundesamt (destatis) (AuE 2007): Statistiken der Kinder- und
Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2007. Wiesbaden, 2009
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/
AusgabenEinnahmenJugendhilfe5225501077004.pdf?__blob=publicationFile
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Quelle: http://www.demobib.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/1617/1617/696/
PROJEKTERGEBNISSE-Folien-071205.pdf
TBS NRW/ Heß, K.-D.: Gesund älter werden im Beruf. Alternsgerechtes
Arbeiten in Kindertagesstätten. Düsseldorf, 2008
Quelle: http://www.fhm-mittelstand.de/fileadmin/user_upload/PDF/FHM-Website/Weiterbildung/
Fachtagungen/Health_Care/Gesunder_Arbeitsplatz_KITA/03_Hess.pdf
Technik und Leben e.V./ Technologieberatungsstelle beim DGB NRW
e.V. (Hrsg): Alternsgerechtes Arbeiten in Kindertagesstätten (KiTas).
Handlungshilfen für Träger, LeiterInnen, MitarbeiterInnen und
Interessenvertretungen. 2007
Quelle: http://www.demobib.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/1568/1568/669/KiTaHandlungshilfe-A4%20Versand.pdf
Techniker Krankenkasse (TK): Gesundheitsreport 2012. Mobilität,
Flexibilität, Gesundheit. Band 27, Hamburg, 2012
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Tharun, S.: Recherche zum Thema „Pädagogengesundheit“, internes BGW
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Literatur und Quellen
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Quelle: http://www.demobib.de/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/1569/1569/670/
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Thinschmidt, M.: Gesunde Erzieherinnen und Erzieher. Impulsvortrag.
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Quelle: http://www.masf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Fachtag051110
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Thienschmidt, M. : Stand der Belastungs- und Gesundheitsforschung bei
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Quelle: http://www.gesunde-kita.net/fileadmin/user_upload/MAIN-bilder/Netzwerk_Kita_Brbg/
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Thinschmidt, M./ Gruhne, B.: 1. Bericht zur beruflichen und gesundheitlichen
Situation von Kita-Personal im Landkreis Torgau-Oschatz. Landratsamt
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Thinschmidt, M./ Gruhne, B./ Hoesel, S.: Forschungsbericht zur beruflichen
und gesundheitlichen Situation von Kita-Personal in Sachsen. Ein Vergleich
des Landkreises Torgau-Oschatz mit der Stadt Zwickau. Eigenverlag TUDresden, 2008
Quelle: http://www.kita-bildungsserver.de/downloads/download-starten/?did=443
Ulich, E.: Arbeitspsychologie. 6. Auflage, Stuttgart 2005
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF): WIFF
schafft Transparenz: Zur Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte an
Fach- und Hochschulen. Ausgewählte Ergebnisse der WiFF-Befragungen von
Lehrkräften und Schulleitungen an Fachschulen sowie von Studierenden und
Studiengangsleitungen an Hochschulen 2010
Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF) 2010a:
Dokumentation. Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte an Fachschulen
und Hochschulen. Ergebnisse, Positionen, Perspektiven. Fachtagung: 8.
Dezember 2010, Berlin
Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/uploads/media/Dokumentation_WiFF_Fachtagung_
Qualifizierung_fruehp._Fachkraefte_an_Fach-_und_Hochschulen.pdf
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)/ Diller, A.:
Von der Sackgasse zur Durchfahrtsstraße. Gleichwertigkeit und
Durchlässigkeit im Bildungssystem. München, 2010
Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/publikationen/ausbildung/details-ausbildung/
artikel/von-der-sackgasse-zur-durchfahrtsstrasse-gleichwertigkeit-und-durchlaessigkeit
-im-bildungssytem.html
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Vera: Anforderungen an die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.
Ergebnisse einer qualitativen Befragung von Fachschul- und
Abteilungsleitungen. München, 2011
Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/uploads/media/WiFF_Studie_Nr_11_Deppe_
Internet_PDF.pdf
Wichtl, E./ Hocke, N./ Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
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Frankfurt/Main, 2011
Quelle: http://www.gew.de/Binaries/Binary84424/Belastungsfaktoren%20WEB.pdf
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Quelle: http://www.wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_pressemitteilungen/
wido_pra_pm_krstd_0411.pdf
Wollasch, A.: Der Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und
Kinder (1899-1945), Freiburg 1991
104
Literatur und Quellen
105
Kontakt – Ihre BGW-Standorte
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
www.bgw-online.de
Ihre BGW-Kundenzentren
Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin
Bezirksstelle
Tel.: (030) 896 85 - 37 01
Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (030) 896 85 - 36 96
Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum
Bezirksstelle
Tel.: (0234) 30 78 - 64 01
Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (0234) 30 78 - 64 70
studio78
Tel.: (0234) 30 78 - 64 78
Fax: - 37 99
Fax: - 36 25
Fax: - 36 24
Fax: - 64 19
Fax: - 62 49
Fax: - 63 79
Fax: - 63 99
Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst
Bezirksstelle
Tel.: (04221) 913 - 42 41
Fax: - 42 39
Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0
Fax: - 42 25
schu.ber.z*
Tel.: (04221) 913 - 41 60
Fax: - 42 33
Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden
Bezirksstelle
Tel.: (0351) 86 47 - 57 71
Fax: - 57 77
Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0
Fax: - 56 25
schu.ber.z*
Tel.: (0351) 86 47 - 57 01
Fax: - 57 11
BGW Akademie
Tel.: (0351) 457 - 28 00
Fax: - 28 25
Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8
01109 Dresden
Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg
Bezirksstelle
Tel.: (040) 41 25 - 29 01
Fax: - 29 97
Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0
Fax: - 29 99
schu.ber.z*
Tel.: (040) 73 06 - 34 61
Fax: - 34 03
Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg
BGW Akademie
Tel.: (040) 202 07 - 28 90
Fax: - 28 95
Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover
Außenstelle von Magdeburg
Bezirksstelle
Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89
Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe
Bezirksstelle
Tel.: (0721) 97 20 - 55 55
Fax: - 55 76
Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0
Fax: - 55 73
schu.ber.z*
Tel.: (0721) 97 20 - 55 27
Fax: - 55 77
Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln
Bezirksstelle
Tel.: (0221) 37 72 - 53 56
Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (0221) 37 72 - 52 00
Fax: - 53 59
Fax: - 51 01
Fax: - 51 15
Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg
Bezirksstelle
Tel.: (0391) 60 90 - 79 20
Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5
Fax: - 79 22
Fax: - 78 25
Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz
Bezirksstelle
Tel.: (06131) 808 - 39 02
Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (06131) 808 - 39 77
Fax: - 39 97
Fax: - 39 98
Fax: - 39 92
München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München
Bezirksstelle
Tel.: (089) 350 96 - 46 00
Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (089) 350 96 - 45 01
Fax: - 46 28
Fax: - 46 86
Fax: - 45 07
Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg
Bezirksstelle
Tel.: (0931) 35 75 - 59 51
Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0
schu.ber.z*
Tel.: (0931) 35 75 - 58 55
Fax: - 59 24
Fax: - 58 25
Fax: - 59 94
*schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum
106
Kontakt
24
25
18
So finden Sie Ihr zuständiges
Kundenzentrum
23
20/22
26
Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren
Nummer den ersten beiden Ziffern der dazugehörenden Postleitzahl entspricht.
13
47
46
45
41
03
06
04
34
01
Dresden
99
51
57
09
07
36
35
53
08
98
56
61
60
65
97
63
Würzburg
Mainz
66
15
Magdeburg
37
58
Köln
54
96
95
64
67
68
92
69
90/91
74
Karlsruhe
76 75
77
93
71
70
94
73
86
89
72
78
79
88
85
München
80/81
87
84
83
82
Beratung und Angebote
Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
Tel.: (040) 202 07 - 48 62
Fax: (040) 202 07 - 48 53
E-Mail: [email protected]
Medienbestellungen
Tel.: (040) 202 07 - 48 46
Fax: (040) 202 07 - 48 12
E-Mail: [email protected]
Berlin
12
33
59
44
42
50
10
14
38
31
Bochum
40
39
Hannover
30
32
48
55
Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei
der Bezirksstelle, Fragen zu Rehabilitation
und Entschädigung beantwortet die Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums.
16
29
49
52
Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl
zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für
Sie zuständig ist.
19
21
Delmenhorst
Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in
denen die BGW mit einem Standort vertreten
ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche
Region ein Standort zuständig ist.
17
Hamburg
27/28
Versicherungs- und Beitragsfragen
Tel.: (040) 202 07 - 11 90
E-Mail: [email protected]
02
Bestell-Nr.: TP-Tb-13 · 04/2013
www.bgw-online.de
BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg