Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten
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Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten
Experten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten – Fakten – Entwicklungen Ein Trendbericht FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten – Fakten – Entwicklungen Ein Trendbericht Impressum Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Daten – Fakten – Zahlen Erstveröffentlichung 11/2012, Stand 04/2013 © 2012 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Telefon: (040) 202 07 - 0 Telefax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Bestellnummer TP-Tb-13 Autoren Kathrin-Rika Freifrau von Hirschberg, Dipl.-Soz., Dresden Bjørn Kähler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Dr. Thomas Remé, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Redaktion Sandra Reuke, BGW-Kommunikation Christa Stoeckler, BGW-Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Gestaltung und Satz LP Concept UG, Essen Druck Bonifatius GmbH, Paderborn Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706. 4 Impressum Inhalt 1 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ................................... 7 1.1 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) ......................................... 11 1.1.1 Nach Bundesland ........................................................................ 12 1.1.2 Trägerschaften ............................................................................ 13 1.1.3 Art der Einrichtung ....................................................................... 14 1.1.4 Genehmigte Plätze ...................................................................... 17 1.1.5 Ausgaben und Einnahmen .......................................................... 17 1.2 Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit ................................................................................ 19 1.2.1 Erziehungsberatung .................................................................... 22 1.2.2 Heimerziehung ............................................................................ 26 1.2.3 Vollzeitpflege ............................................................................... 30 1.2.4 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ...... 34 1.2.5 Familienorientierte Hilfen ............................................................. 38 1.3 Tageseinrichtungen für Kinder ..................................................... 41 1.3.1 Trägerschaften ............................................................................ 43 1.3.2 Betreute Kinder ........................................................................... 44 1.3.3 Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren ......................... 45 1.4 Tagespflege ................................................................................. 48 1.4.1 Ort der Betreuung ........................................................................ 48 2 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe .......................... 50 2.1 Pädagogisches und Verwaltungspersonal (ohne Tageseinrichtungen) .......................................................... 51 2.1.1 Altersstruktur ............................................................................... 52 2.1.2 Nach Art der Einrichtung ............................................................. 53 2.1.3 Qualifikation ................................................................................. 56 2.2 Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen .................................... 59 2.2.1 Altersstruktur ............................................................................... 60 2.2.2 Nach Art der Einrichtung und Tätigkeitsbereiche ......................... 61 2.2.3 Qualifikation ................................................................................. 62 2.3 Kindertagespflegepersonen ......................................................... 64 2.3.1 Altersstruktur ............................................................................... 64 2.3.2 Qualifikation ................................................................................. 65 2.4 Sozialpädagogische Fachkräfte ................................................... 66 2.4.1 Sozialarbeiter/-innen, Sozial- und Jugendpfleger/-innen ............. 66 2.4.2 Sozial- und Erziehungsberufe...................................................... 70 2.5 Ehrenamtlich Tätige ..................................................................... 72 2.5.1 Altersstruktur ............................................................................... 73 2.5.2 Trägerschaften ............................................................................ 74 2.5.3 Qualifikation ................................................................................. 74 2.5.4 Tätigkeitsspektren ....................................................................... 74 Inhalt 5 3 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ................................................................................ 76 3.1 Belastungen in Kindertageseinrichtungen ................................... 78 3.1.1 Belastungsfaktoren ..................................................................... 79 3.1.2 Betriebliche Gesundheitsförderung ............................................. 82 3.2 Belastungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Dienste ............................................................ 84 6 3.2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung ............................................. 86 3.3 Aktivitäten betrieblicher Gesundheitsförderung ........................... 87 3.4 Arbeitsunfähigkeit in Sozial- und Erziehungsberufen .................. 89 4 Literatur und Quellen ................................................................ 92 Inhalt 1 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind heute in der „Mitte der Gesellschaft“ angekommen. Sie sind nicht nur ein bedeutendes Gebiet sozialpädagogischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, sondern umfassen auch Aufgaben der allgemeinen Förderung – beispielsweise in Tageseinrichtungen für Kinder aber auch in der Jugendarbeit; sowohl bei der Beratung, Unterstützung und Krisenintervention als auch bei Erziehungsleistungen außerhalb der Familie und in Verbindung mit der Jugendgerichtsbarkeit und dem Vormundschaftswesen. Die Entwicklungsgeschichte der Kinder- und Jugendhilfe reicht bis in das Mittelalter zurück. Im 18. Jahrhundert gewinnt sie – Dank der von Jean Jacques Rousseau angestoßenen „Entdeckung der Kindheit“ 1 und der erstmaligen Betonung der Eigenständigkeit und der Eigenrechte des Kindes – richtungsweisende Perspektiven, die sich im Weiteren unter anderem in der „Rettungsbewegung“ um Johann Heinrich Wichern und das „Rauhe Haus“ in Hamburg (1833) sowie mit der Einrichtung der ersten sozialpädagogischen Ausbildungsstätte weiterentwickelten. Zusammen mit der damit einhergehenden Ausdifferenzierung der Armenfürsorge, insbesondere in den deutschen Großstädten an der Schwelle zum 19. Jahrhundert, wurde die Kinder- und Jugendhilfe zu einem genuinen Bestandteil der Entstehung eines modernen Wohlfahrtsstaates. 2 „Die Jugendhilfe in ihrer heutigen Gestalt ist im Kontext des massiven Modernisierungsschubes entstanden, den die kommunale Sozialpolitik seit den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts erfahren hat.“ 3 „Das Recht des Kindes“ auf Erziehung wurde erstmals 1905 durch die Schrift von Wilhelm Polligkeit („Strafrechtsreform und Jugendfürsorge“) gefordert. Als privatrechtlicher Gegenpart zur elterlichen Erziehungspflicht konzipiert, wird hier einerseits das gewachsene öffentliche Interesse an der Kindeserziehung, sowie andererseits die Ambivalenz der zunehmenden Verrechtlichung von Erziehung deutlich. Damit tritt eine Widersprüchlichkeit von „Kontrolle“ zu „Unterstützung“ und zwischen „Eingriff“ und „Leistung“ zu Tage, welche die weiteren Diskussionen des 20. Jahrhunderts maßgeblich bestimmte. Ein erster Prozess der Vergesellschaftung von Erziehung sowie der Verrechtlichung öffentlicher Jugendhilfe kam mit Inkrafttreten des Reichs- 1 1762 erscheint Rousseaus Schrift „Emile oder Über die Erziehung“ 2 Sachße 1996: 557; Vgl. auch Sachße 1994; Sachße/Tennstedt 1988 3 Sachße 1996: 557 7 4 jugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) 1924 in Deutschland zu einem vorläufigen Abschluss. Die öffentliche Jugendhilfe hatte somit eine einheitliche gesetzliche Grundlage, organisatorische Strukturen und Grundzüge, die in Ansätzen auch heute noch erkennbar sind. Nach der nationalsozialistischen Diktatur und dem Ende des Zweiten Weltkriegs entwickelten sich die Grundlagen und Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den nunmehr existierenden beiden deutschen Staaten von ihrer Ausrichtung her unterschiedlich. In der Deutschen Demokratischen Republik galt die Kinder- und Jugendhilfe 5 als „Schönheitsfehler des Sozialismus“ , sodass es, so die Ansicht, mit dem Ausbau des Staatssystems auch keine Notwendigkeit für die Jugendhilfe mehr geben würde. Somit entwickelte sich die Jugendhilfe zu einer primär nicht-fachlichen Tätigkeit, die überwiegend in eine Heimunterbringung mündete, welche „(…) die Durchsetzung des Kontrollauftrags (…) zu garantieren schien.“ 6 In der Bundesrepublik Deutschland dagegen setzte bereits Mitte der 1950er Jahre die Diskussion um die Notwendigkeit einer Reform des Jugendhilferechts ein, die 1962 in eine Novellierung des RJWG zum Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) einmündete. Diese sah nicht nur neue Erziehungsmaßnahmen sowie eine verstärkte Kontrolle der Einrichtungen öffentlicher Erziehung vor, sondern stärkte vor allem auch die Rechtsposition der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Ein Vergleich gesetzlicher 7 Vorschriften macht die unterschiedlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in West (Recht des Kindes) und Ost (korrigierende staatliche Einflussnahme) deutlich: § 1 JWG (1) Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit. 4 Zur Entstehungsgeschichte des RJWG Wollasch: 1991: 122–146; Sachße/Tennstedt 1988: 99–105 5 Mannschatz 1994: 33 6 Bohler/Franzheld 2010: 2 7 Durch die in § 6 Abs. I neu eingeführte Verpflichtung der Jugendämter, „die notwendigen Hilfen zur Erziehung... dem jeweiligen Bedarf entsprechend rechtzeitig und ausreichend zu gewähren“, wurde die Grundlage für individuelle Rechtsansprüche auf öffentliche Erziehungsleistungen geschaffen. 8 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland § 1 JHVO (Jugendhilfeverordnung der DDR) (1) Die Jugendhilfe umfasst die rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und Jugendlichen. Die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Als ein Ergebnis der Studentenbewegungen Ende der 1960er Jahre folgten in der Bundesrepublik weitere kritische Auseinandersetzungen mit den Arbeitsfeldern und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere die Form und Struktur der Heimerziehung wurde infrage gestellt. Mit Beginn der sozialliberalen Koalition Anfang der 1970er Jahre wurde die Reform der öffentlichen Jugendhilfe zum Regierungsprogramm, welche unter anderem die Einführung eines konkreten Leistungskatalogs, den einklagbaren Rechtsanspruch eines jeden jungen Menschen auf Erziehung, sowie die Ausgestaltung und den Ausbau familienergänzender und -unterstützender Hilfen zum Ziel hatte. 8 Damit setzte eine Weiterentwicklung ein, die häufig als Phase der „offensiven Jugendhilfe“ beschrieben wird und durch Schlagworte wie „Hilfe statt Kontrolle“ und „Hilfe zur Selbsthilfe“ geprägt war. Neue Aufgabenbereiche, Dienste und 9 Institutionen der Jugendhilfe entstanden, wie beispielsweise die Drogenhilfe, die sozialpädagogische Familienhilfe, weitere Formen ambulanter Erziehungshilfen, mobile Jugendarbeit und Straßensozialarbeit, bis hin zu ersten Tagesmütterprojekten und selbstverwalteten Jugendzentren. 10 Als Produkt einer nahezu zwei Jahrzehnte andauernden Reformdiskussion kann das noch vor dem Vollzug der Deutschen Einheit verabschiedete und zum 1. Januar 1991 in Kraft getretene neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gewertet werden. Durch die Schwerpunktsetzung auf offene und präventive Maßnahmen dominieren nunmehr Beratung, Betreuung und Unterstützung die Aufsichtsund Kontrollbefugnisse. Beispielsweise sind zwangsweise angeordnete Erziehungsmaßnahmen nur noch nach den einschlägigen Vorschriften des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich. 8 Vgl. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 1972, S. VIII 9 Rauschenbach 2011: 13 10 Vgl. ebd.: 14 9 11 Des Weiteren erfolgte eine deutliche Hinwendung zum Thema Kindheit , insbesondere der frühen Kindheit, sodass mittlerweile bereits wieder ein Defizit an eigenständiger Jugendpolitik beklagt wird. 12 Letztlich verdeutlicht das KJHG – in klarer Unterscheidung zwischen erzieherischen Leistungen, Zuständigkeits- sowie organisatorischen Regelungen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben – dass die öffentliche Jugendhilfe zu einem eigenständigen Erziehungsbereich neben Familie, Schule und Beruf geworden ist. Dabei hat sich die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur erweitert, sondern „(…) in Reflexion der Bedürfnisse hat sie sich (…) in ihrer Identität und Gestalt verändert (…).“ 13 Durch die Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung verändert sich das Verhältnis von Generationen und Geschlechtern, was sich nachhaltig auf die Erziehung von Kinder und Jugendlichen auswirkt. Hinzu kommen der Bedeutungsverlust der Familie als bestimmende Lebensform, die Verkleinerung der Familien, die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern, instabile familiäre Strukturen, etc., sowie Einflussfaktoren, durch die öffentliche Erziehungsinstitutionen mit entsprechenden Bildungs-, Förderungsund Unterstützungsangeboten an Bedeutung gewinnen. Damit entwickelt sich die Kinder- und Jugendhilfe „(…) von einem Ausfallbürgen für defizitäre Familienverhältnisse von Randgruppen immer mehr zu einem dauerhaften Angebot, das die Familienerziehung für die gesamte Bevölkerung ergänzt und unterstützt.“ 14 Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG – Sozialgesetzbuch (SGB) VIII) hat auch die rechtlichen Grundlagen für eine revidierte Kinder- und Jugendhilfestatistik gelegt. In Kapitel neun (§§ 98–103) sind die Formen statistischer Erhebungen mit entsprechenden Angaben zu Zweck, Umfang und Erhebungsmerkmalen geregelt. Mit diesen differenzierten, rechtlichen Grundlagen wird deutlich, dass die Bedeutung und der Nutzen der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die lange Zeit eher ein Schattendasein führte, erkannt wurden. Die Statistiken sind „(…) zu einem wichtigen Korrektiv und zu einem unentbehrlichen Gradmesser mit Blick auf die Dynamik im Auf- und Ab der Kinder- und Jugendhilfe geworden.“ 10 11 Rauschenbach 2011: 12 12 Ebd. 13 Ebd.: 19–20 14 Sachße 1996: 571 15 Rauschenbach 2011: 15 15 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.1 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) Gesamt 34.000 32.000 30.000 28.000 26.000 AG Jugendhilfe Geschäftsstelle Träger freie Jugendhilfe Behörden Einrichtungen 2002 316 2006 248 2010 343 1.711 1.609 2.099 983 980 1.016 28.286 28.348 29.218 Quelle: destatis 2010 16 wurden in Deutschland insgesamt 32.676 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) statistisch erfasst. Hierzu gehören neben den unterschiedlichen Einrichtungen ebenso Gemeinden ohne Jugendamt, Behörden wie Landesjugendämter und Jugendämter, die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe sowie Arbeitsgemeinschaften oder Zusammenschlüsse von Trägern der Jugendhilfe. Zwischen 2006 und 2010 stieg die Zahl der Einrichtungen um rund +5% (1.491 Einrichtungen) an, im Vergleich zu 2002 um +4% (1.380 Einrichtungen). Insbesondere die Geschäftsstellen der Träger freier Jugendhilfe nahmen zwischen 2002 und 2010 um rund +23% (388 Einrichtungen) zu, ebenso die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften von Trägern der Jugendhilfe um rund +9% (27 AGs). Die Anzahl der Einrichtungen (932 Einrichtungen) sowie der Behörden (33 Behörden) erhöhte sich in diesem Zeitraum jeweils um +3%. 16 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 11 1.1.1 Nach Bundesland Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe 2010 nach Bundesland (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 32.676 30.000 20.000 6.771 Für das Jahr 2010 17 Thüringen Schleswig-Holstein 1.056 1.390 1.299 Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen 2.649 279 Sachsen 1.595 Niedersachsen Hessen MecklenburgVorpommern Hamburg Bremen Brandenburg Berlin 2.711 1.367 1.407 314 1.048 2.293 863 Bayern Baden-Württemberg 0 Deutschland 3.444 4.190 Saarland 10.000 Quelle: destatis wird ersichtlich, dass sich rund 21% aller 32.676 bundesdeutschen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in NordrheinWestfalen befinden, rund 13% in Bayern sowie rund 11% in BadenWürttemberg. Dagegen finden sich lediglich 3% aller Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, rund 1% in Bremen sowie 0,8% im Saarland. In der vergleichenden Betrachtung der Entwicklung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2002 und 2010 wird deutlich, dass ihre Gesamtzahl bundesweit um 1.380 Einrichtungen (+4,4%) gestiegen ist. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Veränderungen 2002–2010 nach Bundesland (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 1.380 968 1.000 456 110 93 Thüringen Sachsen Rheinland-Pfalz -206 -316 Sachsen-Anhalt -165 -25 Niedersachsen MecklenburgVorpommern Hessen Hamburg -582 Bremen Brandenburg Berlin Bayern 57 502 408 Schleswig-Holstein -1.000 Baden-Württemberg -500 -95 -100 -143 Deutschland 0 418 Saarland 500 Nordrhein-Westfalen 1.500 Quelle: destatis 17 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 12 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland In den einzelnen Bundesländern zeigt sich jedoch eine unterschiedliche Entwicklung – in acht Bundesländern stieg die Anzahl der Einrichtungen im Vergleichszeitraum, in den verbleibenden acht Bundesländern war sie rückläufig. Bezogen auf die reine Anzahl der Einrichtungen stieg diese zwischen 2002 und 2010 insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hamburg. Setzt man jedoch die jeweilige Anzahl der Einrichtungen in Relation zur jeweiligen länderspezifischen Gesamtzahl der Einrichtungen und ihrer Entwicklung zwischen 2002 und 2010, zeigt sich dann allerdings ein besonders deutlicher Anstieg in Hamburg (+77%) und Bremen (+ 54%) und ein spürbarer Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern (-40%) sowie in Thüringen (-20%). 1.1.2 Trägerschaften 76% der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) befanden sich 2010 18 in freier, 24% in öffentlicher Trägerschaft. Bei der Mehrheit der öffentlichen Träger (59%) handelte es sich um Gemeinden ohne Jugendamt sowie um örtliche Träger (39%). Bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft handelte es sich bei rund 22% um Diakonische Werke oder sonstige, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossenen Träger sowie um sonstige juristische Personen und andere Vereinigungen, bei 19% um Einrichtungen der Caritas und bei rund 14% um Einrichtungen der Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Bei rund 22% der in freier Trägerschaft geführten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe handelte es sich um „sonstige juristische Personen und andere Vereinigungen“ und bei 3,6% um Wirtschaftsunternehmen. 19 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Trägerschaften 2002–2010 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 8.468 7.852 7.768 22.828 23.333 24.908 2002 18 2006 2010 öffentliche Trägerschaft freie Trägerschaft Quelle: destatis Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 19 Quelle: Statistisches Bundesamt: Kinder- und Jugendhilfestatistiken 2004, 2008, 2012 13 Zwischen 2002 und 2010 hat sich die prozentuale Gewichtung der Trägerschaften nicht wesentlich geändert; die Mehrheit der Einrichtungen befand und befindet sich in freier Trägerschaft. Im Vergleichszeitraum nahmen die Einrichtungen der freien Trägerschaft um +9% zu, dagegen nahmen jene in öffentlicher Trägerschaft um -8% ab. 1.1.3 Art der Einrichtung Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Arten der Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) wird deutlich, wie differenziert deren einzelne Aufgabenbereiche sind. So zählen beispielsweise Jugendherbergen und -gästehäuser ebenso wie „Gruppen für die gesicherte Unterbringung auf richterliche Entscheidung“ als auch Erziehungs- und Suchtberatungsstellen zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Bezogen auf die 2010 20 insgesamt 32.676 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) zeigt sich hinsichtlich der Einrichtungsart, dass es sich bei der Mehrheit von rund 40% aller Einrichtungen um Jugendzentren (24%) sowie Jugendräume (ohne hauptamtliches Personal) (16%) handelt. 6% aller Einrichtungen sind „ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst oder in Lebensgemeinschaftsform“, 5% sind Erziehungs- und Familienberatungsstellen, bei jeweils 4% handelt es sich um Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe sowie um Wochen- und Tagesgruppen. Einrichtungen der Frühförderung sowie Internate, die junge Menschen nach §§ 34, 41 SGB VIII aufnehmen, sind dagegen lediglich mit 0,2% anteilig am Gesamt der Einrichtungen vertreten. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 *) Nach Art der Einrichtung Art der Einrichtung**) 2002 2006 2010 Veränderung 2002–2010 Anzahl Anzahl Anzahl Anteil abs. in % in % 1) Einrichtung stationäre Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen im Schichtdienst auf Heimgelände 1.165 1.113 1.329 4% +164 +14% Einrichtung stationäre Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf Heimgelände 184 177 150 0,5% -34 -18,5% 20 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 14 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 *) Nach Art der Einrichtung Art der Einrichtung**) 2002 2006 2010 Veränderung 2002–2010 Anzahl Anzahl Anzahl Anteil abs. in % in % 1) Ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst und/oder in Lebensgemeinschaftsform 1.530 1.505 1.835 5,6% +305 +19,9% Betreute Wohnformen mit/ohne Anbindung an Stammhaus 1.177 913 1.072 3,3% -105 -8,9% Erziehungsstelle § 34 SGB VIII 341 455 721 2,2% +380 +111,4% Wochen- und Tagesgruppen 1.150 1.045 1.173 3,6% +23 +2,0% Einrichtung/Abteilung/Gruppe für gesicherte/geschlossene Unterbringung auf richterliche Entscheidung und vorläufige Schutzmaßnahme § 42 SGB VIII 210 159 191 0,6% -19 -9,0% Kleinsteinrichtung stationäre Erziehungshilfe 720 771 907 2,8% +187 +26% Jugendhilfestationen und -zentren 297 238 289 0,9% -8 -2,7% Internat, Aufnahme nach §§ 34, 41 SGB VIII 65 62 78 0,2% +13 +20% Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder 168 185 329 1% +161 +95,8% Einrichtungen Frühförderung 80 93 76 0,2% -4 -5% Tages- sowie Tages- und Nachteinrichtungen für junge Menschen mit Behinderung 481 345 424 1,3% -57 -11,9% Einrichtungen Jugendwohnen § 13 Abs. 3 SGB VIII 256 230 210 0,6% -46 -18% Jugendmigrationsdienst 130 117 203 0,6% +73 +56,1% Einrichtung schulischer/berufsbezogener Jugendsozialarbeit § 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII 534 550 697 2,1% +163 +30,5% Jugendherberge, Jugendgästehaus 925 832 771 2,4% -154 -16,6% Jugendtagungs- und -bildungsstätte 405 253 269 0,8% -136 -33,6% Jugendzentren, Freizeitheime 8.038 7.496 7.661 23,5% -377 -4,7% Jugendräume/-heime ohne hauptamtliches Personal 5.381 7.019 5.311 16,3% -70 -1,3% Einrichtung/Initiative mobile Jugendarbeit 808 730 1.017 3,1% +209 +25,9% 15 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 *) Nach Art der Einrichtung Art der Einrichtung**) 2002 2006 2010 Veränderung 2002–2010 Anzahl Anzahl Anzahl Anteil abs. in % in % 1) Kinder- und Jugendferienstätte, Stadtranderholung und Familienferienstätte 527 459 406 1,2% -121 -23% Betreuter Spielplatz/Spielhaus und Jugendzeltplatz 679 585 605 1,9% -74 -10,9% Erziehungs- und Familienberatungsstelle 1.310 1.379 1.765 5,4% +455 +34,7% Jugendberatungsstelle § 11 SGB VIII 266 372 430 1,3% +164 +61,7% Drogen- und Suchtberatungsstelle 377 337 292 0,9% -85 -22,5% Zusammen 2) 28.286 28.348 29.218 89,4% +932 +3,3% Insgesamt 31.296 31.185 32.676 100% +1.119 +3,6% Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe *) Die Darstellung erfolgt auszugsweise. Die Auswahl erfolgte im Wesentlichen nach für die Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Schwerpunkten/Aufgabenbereichen sowie nach der Anzahl der Einrichtungen. Ebenso wurden zum Beispiel Behörden, wie Jugendämter, Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden sowie Geschäftsstellen eines Trägers der freien Jugendhilfe, Arbeitsgemeinschaften, etc. nicht dargestellt. **) verschiedene Unterformen der gleichen Art der Einrichtung wurden zur Verbesserung des Überblicks zusammengefasst, wie z.B. „Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst“ sowie „Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus in Lebensgemeinschaftsform“. 1) Der prozentuale Anteil bezieht sich auf das Gesamt des Jahres 2010, also auf alle 32.676 (Zeile Insgesamt) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Behörden, Geschäftsstellen, Arbeitsgemeinschaften, etc. mit eingeschlossen. 2) Hier wird die Summe aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genannt, auch jener, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, jedoch ohne Behörden, Geschäftsstellen und Arbeitsgemeinschaften. Betrachtet man die Entwicklung der einzelnen Einrichtungen für den Zeitraum von 2002 bis 2010 zeigt sich auch hier ein unterschiedliches Bild. Einige Einrichtungsarten haben im Vergleichszeitraum deutlich zugenommen, wenngleich die Prozentzahlen stets in Relation mit der teilweise geringen Anzahl der jeweiligen Einrichtungsart betrachtet werden sollten. So hat sich beispielsweise die Anzahl der Erziehungsberatungsstellen nach § 34 SGB VIII um +111% erhöht, jene der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter mit Kind um rund +96% oder die der Jugendberatungsstellen nach § 11 SGB VIII um rund +62%. Gesunken ist dagegen die Anzahl der Jugendtagungs- und -bildungsstätten um rund -34%, die der Drogen- und Suchtberatungsstellen und der Kinder-, 16 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Jugend- und Familienferienstätten und der Stadterholung um jeweils -23% sowie die Zahl der Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf einem Heimgelände um rund -19%. 1.1.4 2010 Genehmigte Plätze 21 wurden in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) insgesamt 315.533 Plätze genehmigt, rund 13% von diesen waren Plätze für junge Menschen mit Behinderung. Dieser prozentuale Anteil am Gesamt der genehmigten Plätze hat sich zwischen 2002 und 2010 nicht grundlegend verändert. Genehmigte Plätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 350.000 300.000 41.787 40.070 40.990 genehmigte Plätze für junge Menschen mit Behinderung 250.000 200.000 150.000 276.981 249.704 275.463 genehmigte Plätze 100.000 50.000 0 2002 2006 2010 Quelle: destatis Zwischen 2002 und 2010 sank das Gesamt der genehmigten Plätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) nur marginal um -1%. Differenziert betrachtet war dies ein Rückgang der genehmigten Plätze für Menschen mit Behinderung um -4% sowie der allgemeinen genehmigten Plätze um -0,5%. 1.1.5 Ausgaben und Einnahmen Wie in der vergleichenden Darstellung ersichtlich wird, sind die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe (mit Tageseinrichtungen für Kinder) zwischen 2007 und 2010 um rund +27% gestiegen, ebenso nahmen die Einnahmen um +16% zu; letztlich stiegen die reinen Ausgaben dann auch um +28%. 21 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 17 Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe 2007–2010 Ausgaben 2007 2008 2009 2010 Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. 2007–2010 EUR EUR EUR EUR 22.798 24.584 26.907 2.247 2.342 20.551 22.242 abs. in % 28.893 6.095 +26,7% 2.615 2.616 369 +16,4% 24.292 26.277 5.726 +27,9% insgesamt Einnahmen insgesamt Reine Ausgaben insgesamt Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2007–2010; eigene Berechnungen Vergleicht man die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Leistungsbereichen zwischen 2007 und 2010 wird zunächst deutlich, dass im Gesamt die Ausgaben der Einrichtungen stetig über jenen der Einzel- und Gruppenhilfe liegen. Ebenso wird klar, dass die anteilig höchsten Ausgaben auf den Leistungsbereich der Tageseinrichtungen für Kinder entfallen, gefolgt von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, etc. Anteilig am niedrigsten sind die Ausgaben für die Mitarbeiterfortbildung, gefolgt von denen für die Unterbringung von werdenden Müttern oder Vätern mit Kindern sowie der Allgemeinen Förderung der Familie (seit 2009 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz). Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007–2010 nach Leistungsbereichen Jugendarbeit Jugendsozialarbeit 18 2007 2008 2009 2010 Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. 2007–2010 EUR EUR EUR EUR 1.451 1.544 1.560 329 339 389 abs. in % 1.565 114 +7,9% 391 62 +18,8% Allgemeine Förderung der Familie Erzieherischer Kinderund Jugendschutz*) 114 119 258 Unterbringung von Müttern/Vätern mit Kind 119 144 158 171 52 +43,7% Tageseinrichtungen für Kinder 13.092 14.228 15.884 17.385 4.293 +32,8% Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe Volljährige und Inobhutnahme 5.911 6.407 7.104 7.512 1.601 +27,1% *) 268 *) 154 *) +135%*) Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007–2010 nach Leistungsbereichen 2007 2008 2009 2010 Veränderung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. 2007–2010 EUR EUR EUR EUR Mitarbeiterfortbildung 17 19 19 Sonstige Ausgaben 996 1.106 22.2041) Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Ausgaben insgesamt abs. in % 25 8 +47,1% 746 786 -210 -21,1% 24.0922) 26.5073) 28.5554) 6.351 +28,6% 8.662 9.559 10.388 11.055 2.393 +27,6% 13.543 14.533 16.119 17.500 3.957 +29,2% Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- u. Jugendhilfe 2007–2010; eigene Berechnungen *) Ab Statistik 2009 wird die Allgemeine Förderung der Familie zu Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, in die unter anderem auch Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, etc. mit einfließen, sodass die Daten nur bedingt miteinander vergleichbar sind. 1) Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 594,1 Mill. EUR 2) Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 491,6 Mill. EUR 3) Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 399,3 Mill. EUR 4) Ohne Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung in Höhe von 337,7 Mill. EUR Zwischen 2007 und 2010 sind in allen Leistungsbereichen – bis auf den Bereich der „sonstigen Ausgaben“, wo ein Rückgang der Ausgaben von -21% festzustellen ist – die Ausgaben gestiegen, insbesondere im Bereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (+135%), der Unterbringung werdender Mütter oder Väter mit Kindern (+43,7%) sowie, wie zu erwarten war, im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (+32,8%). 1.2 Erzieherische Hilfen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit 22 Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) räumt den Sorgeberechtigten einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ein, wenn eine „dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet“ ist und die Hilfe für die Entwicklung als geeignet und notwendig empfunden wird. Zu diesen erzieherischen Hilfen gehören: Ambulante Hilfen (nach § 27 SGB VIII), unter die auch die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) fällt, die „Soziale 23 Gruppenarbeit“ (§ 29 SGB VIII), die „Einzelbetreuung“ , „Sozialpädagogische 22 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 1163) 23 Betreuung durch Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer. 19 Familienhilfe“ (§ 31 SGB VIII), „Stationäre sowie teilstationäre Hilfen“, die „Vollzeitpflege in einer anderen Familie“, „Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform“, die „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung“ (§ 35 SGB VIII), ebenso wie die „Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung“ (nach § 35a SGB VIII). Die Kategorie „Sonstige Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe“ -vormundschaften sowie umfasst Adoptionen, Beistandsschaften entziehungen sowie vorläufige Schutzmaßnahmen. Amtspflegschaften als auch und Sorgerechts- 24 Zu den Maßnahmen der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) zählen Angebote der Jugendarbeit, welche zur Entwicklung junger Menschen erforderlich sind, wie beispielsweise außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung. Die Systematik der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterscheidet drei unterschiedliche, in der Voraussetzung der Hilfegewährung grundsätzlich 25 voneinander unabhängige, Leistungsarten : 1. Erzieherische Hilfen Diese basieren grundsätzlich auf § 27 SGB VIII und werden nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII oder § 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt. Zielgruppe der Leistungen sind ausschließlich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung Diese ist eine eigenständige Leistungsform, unabhängig von § 27 SGB VIII, und keine erzieherische Hilfe. Rechtsgrundlage ist § 35 a SGB VIII. 3. Hilfe für junge Volljährige Gemäß § 41 SGB VIII ist der junge Volljährige selbst Anspruchsberechtigter der Hilfe. Sie kann in einer der Formen der §§ 28–30, §§ 33–35 SGB VIII bzw. auf Grundlage von § 27 Abs. 3 SGB VIII erbracht werden. 24 Quelle: Statistisches Bundesamt 25 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2011 20 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Beendete Hilfen/Beratungen für junge Menschen u. Familien 2011 nach Hilfeart Hilfe zur Erziehung 8% 1% 2% 4% Erziehungsberatung 3% Soziale Gruppenarbeit 2% Einzelbetreuung 6% 2% Erziehung i. Tagesgruppe Vollzeitpflege 72% Heimerziehung intensive sozialpäd. Einzelbetreuung Eingliederungshilfe f. seel. behinderte junge Menschen Quelle: destatis 2011 hatte mit 72% die Erziehungsberatung den deutlich mehrheitlichen Anteil an allen (beendeten) Hilfen und Beratungen für junge Menschen und Familien. Die Heimerziehung sowie die Vollzeitpflege nahmen mit 11% den zweiten Platz ein, während die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung anteilig nur 1% ausmachte. Für rund 519.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann 2011 eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungs- beratungsstelle – rund 500 erzieherische Hilfen (+0,1%) mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2008 stieg die Zahl der neu begonnen Hilfen um +3,5%. 26 Unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte 2011 mit 66% die Erziehungsberatung den größten Anteil. Ihre Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um -1% zurück. 26 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2011. Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2012 21 Quelle: destatis Beendete Einzelhilfen und Beratungen 2007–2011 440.000 430.000 420.000 410.000 Gesamt 400.000 390.000 380.000 370.000 360.000 350.000 340.000 beendete Einzelhilfen u. Beratungen 2007 2008 2009 2010 2011 376.667 402.735 413.544 430.762 431.536 In der Betrachtung der Entwicklung der Anzahl beendeter Einzelhilfen und Beratungen zwischen 2007 und 2011 zeigt sich, dass diese stetig angestiegen sind. Zwischen 2010 und 2011 war der Anstieg zwar nur marginal (+0,2%), gegenüber 2007 ist jedoch ein Zuwachs von +15% festzustellen. 1.2.1 Erziehungsberatung Zum 31.12.2011 wurden insgesamt 139.610 Maßnahmen der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) statistisch erfasst. Das waren rund +2% mehr als im Vorjahr und +9,5% mehr als 2007. Gesamt Quelle: destatis Erziehungsberatung 2007–2011 142.000 140.000 138.000 136.000 134.000 132.000 130.000 128.000 126.000 124.000 122.000 120.000 Erziehungsberatung ( zum 31.12. d. J.) 22 2007 2008 2009 2010 2011 127.507 132.913 134.673 137.182 139.610 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.2.1.1 Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Quelle: destatis Erziehungsberatung 2007 und 2011 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen 60.000 Gesamt 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2007 unter 6 Jahren 21.380 6–12 Jahre 56.976 12–18 Jahre 40.595 18 Jahre plus 8.556 2011 28.471 56.928 43.896 10.315 2011 gehörten 41% der Empfänger/-innen einer Erziehungsberatung der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen sowie 32% der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen an. 20% waren unter sechs Jahren und 7% über 18 Jahre 27 alt. Zwischen 2007 und 2011 stieg die Zahl der Empfänger/-innen von Erziehungsberatungen zwar in allen Altersgruppen an, die prozentuale Verteilung ist im Vergleich jedoch etwas verändert: bei 127.507 Erziehungsberatungsmaßnahmen zum 31.12.2007 waren 44% der Empfänger/-innen (und damit ein höherer Anteil als 2011) zwischen 6 und 12 Jahre alt, während mit 17% der prozentuale Anteil der unter 6-Jährigen unter jenem im Jahr 2011 lag. Der Anteil der 12- bis 18-Jährigen (32%) sowie der über 18-Jährigen (7%) ist im Vergleich zu 2011 unverändert. 1.2.1.2 Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 49% der Ende 2011 statistisch erfassten 139.610 Erziehungsberatungen wurden durch die Eltern oder Sorgeberechtigten, 16% durch Soziale Dienste oder das zuständige Jugendamt, sowie 12% durch die Schule oder KiTa angeregt. Lediglich in 4% der Fälle erfolgte die Erziehungsberatung aufgrund der Initiative des jungen Menschen selbst. 27 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 23 Quelle: destatis Erziehungsberatung – anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 2007 und 2011 sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt, Klinik, Gesundheitsamt Gericht/ Staatsanwaltschaft Soz. Dienste/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/Sorgeberechtigte junger Mensch selbst 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 Soz. Gericht/ Arzt, ehem. Dienste/ StaatsKlinik, Klienten/ sonstige Jugendanwalt- GesundBekannte amt schaft heitsamt junger Eltern/ Schule/ Mensch SorgeKiTa selbst berechtigte 2011 5.669 68.741 16.692 22.626 4.618 8.645 7.608 5.011 2007 5.479 63.276 17.230 19.331 2.186 8.193 7.325 4.487 Bleibt auch im Vergleich zwischen 2007 und 2011 die grundlegende prozentuale Verteilung der unterschiedlichen, die Erziehungsberatung „anregenden Institutionen, Personen und familienrichterlichen Entscheidungen“, in etwa gleich, so zeigt sich, dass diese bis auf den Bereich der Schule/KiTa jeweils zugenommen haben. Besonders deutlich ist die Zunahme der Anregung einer Erziehungsberatung durch Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften (+111%) sowie durch Soziale Dienste (+17%). Die Anregung einer Erziehungsberatung durch die Eltern oder Sorgeberechtigten nahm um +9%, die Eigeninitiative durch die jungen Menschen selbst um +3,5% zu. 24 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.2.1.3 Hauptgrund der Hilfegewährung Erziehungsberatung 2011 – Hauptgrund der Hilfegewährung 1% Unversorgtheit 1% 4% 12% unzureichende Betreuung/Förderung Gefährdung d. Kindeswohls 12% 14% 10% eingeschränkte Erziehungskompetenz 11% Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 35% Belastungen d. familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Quelle: destatis 35% der zum Ende des Jahres 2011 statistisch erfassten 139.610 Erziehungsberatungsmaßnahmen hatte ihre Hauptbegründung in Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, 14% durch Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen Menschen und 12% durch eingeschränkte Erziehungskompetenz. Die Unversorgtheit sowie die unzureichende Betreuung bzw. Förderung des jungen Menschen war nur in jeweils 1% der Fälle die Begründung für eine Erziehungsberatung. Erziehungsberatung – Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2007 u. 2011 in % Quelle: destatis schul./berufl. Probleme -18,4 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme Auffälligkeiten im soz. Verhalten 6,2 -2,6 Belastungen d. familiäre Konflikte 25,9 Belastungen d. Problemlagen der Eltern 34,3 eingeschränkte Erziehungskompetenz 17,6 Gefährdung d. Kindeswohls -0,1 unzureichende Betreuung/Förderung -41,7 Unversorgtheit -50 -40 -30 -20 -10 18,8 0 10 20 30 40 25 Im Vergleich der Hauptbegründungen für die Gewährung von Erziehungsberatungsmaßnahmen 2007 und 2011 wird ersichtlich, dass insbesondere die Begründung „Belastungen durch Problemlagen der Eltern“ (+34%) sowie „Belastungen durch familiäre Konflikte“ (+26%) zugenommen haben. Dagegen gingen die Begründungen für eine Erziehungsberatungsmaßnahme durch „unzureichende Betreuung/Förderung“ (-42%), durch „schulische/berufliche Probleme“ (-18%) sowie „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten“ (-3%) zurück. 1.2.2 Heimerziehung Die Heimerziehung hat ebenfalls – mit Tendenzen der Individualisierung und Pluralisierung von Unterbringungsformen – eine positive Entwicklung durchlaufen, bleibt aber als ein deutlicher biografischer Eingriff in das Leben von Kindern und Jugendlichen, sowie aus Kostengründen weiterhin umstritten. 28 Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist zum 31.12.2011 insgesamt 65.367 Maßnahmen der Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII aus. Die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (57%) war männlich und 27% von allen wiesen eine ausländische Herkunft auf. In 66% der Fälle lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Volljährige (Maßnahmeempfänger) ganz oder teilweise von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe. Quelle: destatis Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII 2007–2011 70.000 60.000 Gesamt 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII (z. 31.12. d. J.) 2007 2008 2009 2010 2011 52.793 58.690 60.902 63.191 65.367 Die Gesamtzahl der Maßnahmen der Heimerziehung 29 gemäß § 34 SGB VIII nimmt seit 2007 stetig zu. Zwischen 2010 und 2011 stieg sie um +3%, zwischen 2007 und 2011 um + 24%. 26 28 Vgl. Fendrich/Wilk 2011: 18 29 Zugrunde gelegt sind hier die jeweils zum 31.12. eines Jahres erfassten Daten. Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Dieser Anstieg sollte allerdings nicht verallgemeinernd auf ein sich ausbreitendes Erziehungsversagen seitens des Elternhauses zurückgeführt werden – in diesem Zusammenhang sind vielmehr auch Aspekte der seit Mitte der 2000er Jahre an Intensität zunehmenden Diskussion um den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung in die Betrachtung einzubeziehen. 1.2.2.1 30 Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Betrachtet man die Altersstruktur der Empfänger/-innen der Maßnahme der Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII für das Jahr 2011 wird deutlich, dass deren größter Anteil der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen (59%) angehört. Der Anteil der unter Sechsjährigen ist mit 5% verhältnismäßig gering und jener der über 18-Jährigen 31 lag bei 15%. Heimerziehung 2011 Alter der EmpfängerInnen 15% 5% unter 6 Jahre 21% 6–12 Jahre 12–18 Jahre 18 Jahre plus 59% Quelle: destatis Hinsichtlich der Entwicklung der verschiedenen Altersgruppen der Maßnahme-Empfänger/-innen zwischen 2007 und 2011 wird deutlich, dass insbesondere die Anzahl der Empfänger/-innen in der Altersgruppe der unter Sechsjährigen deutlich (+54%) angestiegen ist. Ebenso erhöhte sich die Anzahl der Empfänger/-innen zwischen 6 und 12 Jahren um +40%. Unter Umständen ist dieser Anstieg teilweise auch durch die anhaltende Debatte zu Fragen des Kinderschutzes beeinflusst. 30 32 Auch findet immer deutlicher der Wunsch und Wille des Kindes bzw. der Jugendlichen mehr Berücksichtigung. 31 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 32 Quelle: Fendrich/Wilk 2011: 19 27 Quelle: destatis Heimerziehung 2007 und 2011 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen 40.000 35.000 Gesamt 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2007 unter 6 Jahre 2.235 6–12 Jahre 9.932 12–18 Jahre 33.085 18 Jahre plus 7.541 2011 3.433 13.864 38.678 9.392 Bei 52.793 zum Jahresende 2007 erfassten Maßnahmen der Heimerziehung war die Mehrheit der Maßnahme-Empfänger/-innen (63%) zwischen 12 und 18 Jahren alt. Der prozentuale Anteil der 6- bis 12-Jährigen lag bei 21%, der Anteil der über 18-Jährigen bei 14% und jener der unter 6-Jährigen bei 4%. Damit zeigt sich im Vergleich zur prozentualen Verteilung der Altersgruppen der Maßnahme-Empfänger/-innen 2011, dass diese sich in drei Altersgruppen erhöht hat, während sie in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen von 63% auf 59% sank. 1.2.2.2 Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen Quelle: destatis Heimerziehung 2007 u. 2011 anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst 0 5.000 10.000 15.000 2011 8.431 17.048 1.913 Soz. Dienst/ Jugendamt 31.527 2007 6.290 15.660 2.087 23.300 junger Eltern/ Schule/ Mensch SorgeKiTa selbst berechtigte 20.000 Gericht/ Staatsanwaltschaft 2.441 1.889 25.000 30.000 Arzt/ ehem. Klinik/ Klienten/ GesundBekannte heitsamt 2.002 240 1.639 232 35.000 sonstige 1.765 1.696 2011 wurde in 48% der Fälle die Heimerziehungsmaßnahme von Sozialen Diensten oder durch das zuständige Jugendamt und in 26% der Fälle durch 28 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland die Eltern oder Sorgeberechtigte angeregt. Bei rund 13% der Heimerziehungsmaßnahmen wurde diese auf Initiative des jungen Menschen selbst eingeleitet. Im Vergleich zum Jahr 2007 zeigt sich, dass in allen Kategorien der die Heimerziehungsmaßnahme „anregenden Institutionen, Personen und familienrechtlichen Entscheidungen“, ein Anstieg zu verzeichnen ist – mit Ausnahme der Schulen und KiTas –, hier ging die Zahl zurück. Zum 31.12.2007 wurden von den 52.793 Maßnahmen der Heimerziehung 44% von Sozialen Diensten oder dem Jugendamt und 30% durch Eltern oder Sorgeberechtigte angeregt, während 12% auf Initiative der jungen Menschen selbst eingeleitet wurden. 1.2.2.3 Hauptgrund der Hilfegewährung Heimerziehung 2011 – Hauptgrund der Hilfegewährung Unversorgtheit 3% unzureichende Betreuung/Förderung 6% 6% Gefährdung d. Kindeswohls 12% 12% 11% eingeschränkte Erziehungskompetenz Belastungen durch Problemlagen der Eltern 7% 20% 7% 16% Belastungen durch familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Zuständigkeitswechsel Jugendamt Quelle: destatis Von den im Jahr 2011 insgesamt 65.367 gewährten Maßnahmen der Heimerziehung waren 20% durch die Gefährdung des Kindeswohls begründet, 16% aufgrund eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern und, zusammengenommen, Problemlagen der 24% aufgrund Eltern sowie familiärer von Belastungen Konflikte. durch Dagegen waren schulische/berufliche Probleme der jungen Menschen nur in 3% der Fälle Begründung für die Heimerziehungsmaßnahme. 29 Heimerziehung – Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2007 und 2011 in % Zuständigkeitswechsel Jugendamt schul./berufl. Probleme 19,6 -1,6 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme 21,9 Auffälligkeiten im soz. Verhalten 6,3 Belastungen durch familiäre Konflikte 12,4 Belastungen durch Problemlagen der Eltern 19,1 eingeschränkte Erziehungskompetenz 25,7 Gefährdung d. Kindeswohls 32,3 unzureichende Betreuung/Förderung 24,6 Unversorgtheit -10 54,7 0 10 20 30 40 50 60 Quelle: destatis Betrachtet man die Entwicklung der Hauptgründe für die Hilfegewährung der Heimerziehung zwischen 2007 und 2011 wird deutlich, dass insbesondere die Unversorgtheit (+55%), die Gefährdung des Kindeswohls (+32%) sowie die eingeschränkte Erziehungskompetenz (+26%) als Begründungen spürbar zugenommen haben. Der Anstieg der Begründung der Heimerziehung durch Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen ist dagegen am geringsten (+6%) angestiegen. Einzig rückgängig (-2%) war die Begründung der Heimerziehung durch schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen. 1.2.3 Zum Vollzeitpflege Jahresende 2011 wurden insgesamt 61.894 Maßnahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII statistisch erfasst. Das waren +2,4% mehr als im Vorjahr und ein Zuwachs von +25% im Vergleich zum Jahr 2007. Quelle: destatis Vollzeitpflege 2007–2011 70.000 60.000 Gesamt 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Vollzeitpflege (zum 31.12. d. J.) 30 2007 2008 2009 2010 2011 49.673 54.429 57.452 60.451 61.894 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.2.3.1 Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Vollzeitpflege 2011 Alter der EmpfängerInnen 6% 26% unter 6 Jahren 33% 6–12 Jahren 12–18 Jahren 35% 18 Jahre plus Quelle: destatis 35% der Empfänger/-innen der Vollzeitpflege gehörten 2011 der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen an, dicht gefolgt von der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen (33%). 26% waren unter sechs Jahre und 6% über 18 Jahre alt. 33 Vollzeitpflege 2007–2011 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen Quelle: destatis 25.000 Gesamt 20.000 15.000 10.000 5.000 0 6–12 Jahre 2007 unter 6 Jahren 11.293 17.479 12–18 Jahre 18.410 18 Jahre plus 2.491 2011 16.067 21.458 20.811 3.558 Im Vergleich zum Jahr 2007 zeigt sich, dass die Anzahl der Empfänger/-innen der Vollzeitpflege zwar in allen Altersgruppen gestiegen ist, die prozentuale Verteilung in den Altersgruppen jedoch einen Rückgang in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen von 37% (2007) auf 33% zeigt. Der prozentuale Anteil der Altersgruppe der unter Sechsjährigen stieg von 23% auf 26%, jener der über 18-Jährigen 34 von 5% auf 6%, während der Anteil der 6- bis 12-Jährigen unverändert bei 35% blieb. 33 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 31 1.2.3.2 Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen In 65% der insgesamt 61.894 der zum Jahresende 2011 erfassten Vollzeitpflegemaßnahmen wurden diese durch Soziale Dienste oder das zuständige Jugendamt und in 19% durch die Eltern oder Sorgeberechtigten angeregt. In rund 3% wurde die Maßnahme durch die Initiative der jungen Menschen selbst eingeleitet. In 45% aller Vollzeitpflegefälle wurde die elterliche Sorge vollständig oder teilweise entzogen. Vollzeitpflege – anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 2007 und 2011 Quelle: destatis sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Gericht/ Staatsanwaltschaft 1.716 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 1.713 2.099 1.976 2007 1.164 9.781 703 Soz. Dienste/ Jugendamt 31.198 2011 1.508 11.464 727 40.277 junger Eltern/ Mensch Sorgeselbst berechtigte Schule/ KiTa 30.000 35.000 40.000 45.000 ehem. Klienten/ Bekannte sonstige 678 2.720 689 3.154 Die Anregung der Vollzeitpflegemaßnahme durch Soziale Dienste oder das Jugendamt stieg zwischen 2007 und 2011 von 63% auf 65%, die Eigeninitiative der jungen Menschen selbst von 2% auf 3%, während die Anregung der Maßnahme durch die Eltern oder Sorgeberechtigten von 20% auf 19% sank. 34 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 32 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.2.3.3 Hauptgrund der Hilfegewährung Vollzeitpflege 2011 – Hauptgrund der Hilfegewährung Unversorgtheit <1% unzureichende Betreuung/Förderung 2% 1% 2% Gefährdung d. Kindeswohls 15% 16% eingeschränkte Erziehungskompetenz 15% 9% Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 13% Belastungen d. familiäre Konflikte 27% Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Zuständigkeitswechsel Jugendamt Quelle: destatis Für 27% der 2011 ei ngeleiteten Vollzeitpflegemaßnahmen war die „Gefährdung des Kindeswohls“ die Begründung dafür – in jeweils 15% der Fälle die „Unversorgtheit“ und die „unzureichende Betreuung“ der jungen Menschen. Dagegen waren „Entwicklungsauffälligkeiten“ (2%), „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten“ (1%) sowie „schulische/berufliche Probleme“ (< 1%) der jungen Menschen vergleichsweise selten die Begründung für die Einleitung einer Vollzeitpflege. Quelle: destatis Vollzeitpflege – Hauptgrund für die Hilfegewährung Veränderungen 2007 und 2011 in % Zuständigkeitswechsel Jugendamt schul./berufl. Probleme 26,4 -28 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme Auffälligkeiten im soz. Verhalten 7,6 -9,8 Belastungen d. familiäre Konflikte 3,7 Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 12,3 eingeschränkte Erziehungskompetenz 28,5 Gefährdung d. Kindeswohls 36,7 unzureichende Betreuung/Förderung 21,2 Unversorgtheit -40 -30 -20 -10 22,5 0 10 20 30 40 Wie die vergleichende Betrachtung der Begründung für die Hilfegewährung der Vollzeitpflege der Jahre 2007 und 2011 zeigt, sind insbesondere die Begründungen „Gefährdung des Kindeswohls“ (+37%) und „eingeschränkte 33 Erziehungskompetenz“ (+29%) gestiegen, während die Begründungen „schulische/berufliche Probleme“ (-28%) sowie „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten“ (-10%) rückgängig sind. 1.2.4 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Zum 31.12.2011 wurden insgesamt 42.559 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) erfasst. Das waren +10% mehr als im Vorjahr und +65% mehr als im Jahr 2007. Quelle: destatis Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 2007–2011 50.000 Gesamt 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 2007– 2011 (z. 31.12. d. J.) 2007 2008 2009 2010 2011 25.743 30.626 35.235 38.656 42.559 Die Mehrheit (73%) der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen fand 2011 ambulant oder teilstationär statt. In 25% der Fälle erfolgte diese in einer Einrichtung (über Tag und Nacht) und in 2% der Fälle bei einer Pflegeperson. Im Vergleich zu 2007 zeigt sich ein Wechsel von einrichtungsbezogener Eingliederungshilfe hin zu einer ambulanten oder teilstationären Durchführung der Maßnahme. 2007 erfolgten von den 25.743 Eingliederungshilfen noch 86% in einer Einrichtung, rund 8% ambulant, 5% in einer Kindertageseinrichtung und 1% bei einer Pflegeperson. 34 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.2.4.1 Altersstruktur der Maßnahme-Empfängerinnen und Empfänger Quelle: destatis Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 2007 und 2011 Entwicklung der Altersstruktur der EmpfängerInnen 20000 Gesamt 15000 10000 5000 0 6–12 Jahre 2007 unter 6 Jahren 968 11.894 9.671 18 Jahre plus 3.210 2011 1.082 19.846 16.622 5.009 12–18 Jahre 2011 waren 47% der Empfänger/-innen der Eingliederungshilfe zwischen 6 und 12 Jahre alt, 39% gehörten der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen an, 12% waren 18 Jahre und älter und 2% waren unter 6 Jahren alt. Die anteilige Verteilung der Empfänger/-innen der Eingliederungshilfe ist zwischen 2007 und 2011 nahezu unverändert geblieben. Gestiegen sind die Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger in allen Altersgruppen und zwar bei den unter Sechsjährigen um rund +12%, bei den 6- bis 12-Jährigen um +40%, in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen um rund +72%, sowie in der Gruppe der über 18-Jährigen 1.2.4.2 35 um +56%. Anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen Von den zum Ende des Jahres 2011 insgesamt 42.559 statistisch erfassten Maßnahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) wurde die Mehrheit (55%) von den Eltern oder Sorgeberechtigten und 15% von Sozialen Diensten angeregt. In 4% der Fälle wurde die Eingliederungshilfe auf die Initiative des jungen Menschen selbst eingeleitet. 35 Verschiedene Maßnahmen können Kindern und jungen Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Vorliegen besonderer Umstände auch bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden. Grundlage hierfür sind § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowie § 41 SGB VIII Jugendhilfegesetz (Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung). 35 Eingliederungshilfe f. seelisch behinderte junge Menschen – anregende Institutionen, Personen, familienrichterliche Entscheidungen 2008 u. 2011 Quelle: destatis sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst 0 5.000 10.000 junger Mensch selbst Eltern/ Sorgeberechtigte Schule/ KiTa 2011 1.803 23.414 5.625 Soz. Dienste/ Jugendamt 6.264 2008 1.255 17.182 3.475 4.324 Zwischen 2008 36 15.000 20.000 Gericht/ Arzt, Klinik, ehem. Staatsan- Gesund- Klienten/ waltschaft heitsamt Bekannte 25.000 sonstige 167 4.637 45 604 145 3.748 57 440 und 2011 ist diese prozentual-anteilige Verteilung generell unverändert geblieben, wenn auch bei allen „anregenden Institutionen und Personen“ ein Anstieg festzustellen ist, mit Ausnahme des Bereichs „ehemalige Klienten“ (-27%). Besonders deutlich war der Anstieg in den Kategorien „Schule/KiTa“ (+62%) und „Soziale Dienste“ (+45%). 36 Die für die obige Gegenüberstellung erforderlichen Daten lagen nicht für das Jahr 2007 vor, sodass hier auf das Datenmaterial des Jahres 2008 zurückgegriffen wurde. 36 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.2.4.3 Hauptgrund der Hilfegewährung Eingliederungshilfe 2011 Hauptgrund der Hilfegewährung Unversorgtheit unzureichende Betreuung/Förderung 1% 4% 0% Gefährdung d. Kindeswohls 2% 4% 4% eingeschränkte Erziehungskompetenz 2% Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 30% 14% Belastungen d. familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten 39% Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme Zuständigkeitswechsel Jugendamt Quelle: destatis 2011 wurden 39% der 42.559 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen durch „Entwicklungsauffälligkeiten“, 30% aufgrund „schulischer/beruflicher Probleme“, sowie 14% durch „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten“ begründet. Eingliederungshilfe – Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2008 u. 2011 in % Zuständigkeitswechsel Jugendamt 43,9 schul./berufl. Probleme 27,9 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme 49,1 Auffälligkeiten im soz. Verhalten 47,3 Belastungen d. familiäre Konflikte 3,6 Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 31,7 eingeschränkte Erziehungskompetenz 30,6 Gefährdung d. Kindeswohls 33,8 unzureichende Betreuung/Förderung 49,6 Unversorgtheit Quelle: destatis 63,9 0 10 20 30 40 50 60 70 37 Im Vergleich der Begründungskriterien 2008 37 und 2011 zeigt sich bei allen eine Zunahme. Besonders deutlich war diese bei „Unversorgtheit“ (+64%), „Entwicklungsauffälligkeiten“ (+49%) sowie „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten“ (+47%). 1.2.5 Familienorientierte Hilfen Unter dem Oberbegriff „Familienorientierte Hilfen“ werden familienorientierte Leistungen nach § 27 SGB VIII sowie die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII zusammengefasst. Zum 31.12.2011 wurden insgesamt 76.578 familienorientierte Hilfen statistisch erfasst – die Mehrheit von ihnen (83%) betraf Leistungen der sozialpädagogischen Familienhilfe. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die familienorientierten Hilfen insgesamt um +5% (3.816 Hilfen) und im Vergleich zum Jahr 2007 um rund +51%. Während die Maßnahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe seit 2007 kontinuierlich zunehmen, waren die familienorientierten Hilfen zur Erziehung zwischen 2008 und 2010 zunächst rückgängig, bevor sie 2011 wieder in etwa das Niveau des Jahres 2009 erreichten. Quelle: destatis Familienorientierte Hilfen 2007–2011 80.000 70.000 60.000 63.559 50.000 40.000 41.585 52.280 58.875 61.808 30.000 20.000 10.000 8.924 14.259 13.382 10.954 13.019 0 2007 2008 § 27 VIII – familienorientiert 37 2009 2010 2011 sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) Die für die obige Gegenüberstellung erforderlichen Daten lagen nicht für das Jahr 2007 vor, sodass hier auf das Datenmaterial des Jahres 2008 zurückgegriffen wurde. 38 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.2.5.1 Anregende Institutionen und Personen Hilfen* für Familien – anregende Institutionen und Personen 2008 und 2011 Quelle: destatis sonstige ehem. Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft Soz. Dienst/Jugendamt Schule/KiTa Eltern/ Sorgeberechtigte junger Mensch selbst 0 5.000 10.000 15.000 2011 1.133 31.245 6.467 Soz. Dienste/ Jugendamt 29.762 2008 710 25.574 7.139 25.643 * §§ 27, 31 SGB VIII junger Eltern/ Mensch Sorgeselbst berechtigte Schule/ KiTa 20.000 25.000 Gericht/ Staatsanwaltschaft 1.952 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 3.145 1.711 2.970 30.000 35.000 ehem. Klienten/ Bekannte sonstige 624 2.250 592 2.200 In 41% der Fälle wurden 2011 Maßnahmen der familienorientierten Hilfen durch die Eltern oder Sorgeberechtigten der jungen Menschen angeregt, in 39% wurden diese durch Soziale Dienste oder das Jugendamt eingeleitet. Diese prozentuale Verteilung ist im Vergleich zu 2008 generell unverändert geblieben – auch hier wurde die Mehrheit der Maßnahmen durch die Eltern oder Sorgeberechtigten und durch die Sozialen Dienste angeregt. Zwischen 2008 und 2011 nahm die Anregung von Maßnahmen der familienorientierten Hilfen in allen Bereichen zu – mit Ausnahme der Schulen und KiTas – hier ist ein Rückgang von -9% festzustellen. Deutlich angestiegen sind dagegen die Initiativen zur Einleitung der Maßnahmen durch die jungen Menschen selbst (rd. +60%) sowie durch die Eltern oder Sorgeberechtigten (+22%). 39 1.2.5.2 Hauptgrund der Hilfegewährung Hilfen* für Familien 2011 – Hauptgrund der Hilfegewährung 5% 4% Unversorgtheit 4% 7% unzureichende Betreuung/Förderung Gefährdung d. Kindeswohls 18% 9% eingeschränkte Erziehungskompetenz 9% 10% Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 34% Belastungen d. familiäre Konflikte Auffälligkeiten im soz. Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme schul./berufl. Probleme. * §§ 27, 31 SGB VIII Quelle: destatis 2011 war in 34% aller Fälle (76.578) die „eingeschränkte Erziehungskompetenz“ Grund für die Gewährung von familienorientierter Hilfe (§§ 27, 31 SGB VIII). 18% der Maßnahmen wurden durch die „unzureichende Betreuung oder Förderung“ der jungen Menschen und 10% durch „Belastungen durch Problemlagen der Eltern“ begründet. Hilfen* für Familien – Hauptgrund der Hilfegewährung Veränderungen 2008 und 2011 in % schul./berufl. Probleme -21 16,9 Entwicklungsauffälligkeiten/seel. Probleme 12,5 Auffälligkeiten im soz. Verhalten 5,4 Belastungen d. familiäre Konflikte 32,2 Belastungen d. Problemlagen d. Eltern 20,9 eingeschränkte Erziehungskompetenz 18 Gefährdung d. Kindeswohls 8,9 unzureichende Betreuung/Förderung 31,8 Unversorgtheit -30 -20 * §§ 27, 31 SGB VIII -10 0 10 20 30 40 Quelle: destatis Im Vergleich der Hauptgründe für die Gewährung von familienorientierten Hilfen zeigt sich ein Anstieg in allen Begründungsbereichen – ausgenommen die „schulischen/beruflichen Probleme“, die zwischen 2008 und 2011 um -21% zurückgingen. 40 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Besonders deutlich war der Anstieg der Begründungsbereiche „Unversorgtheit des jungen Menschen“ (+32%) sowie „Belastungen durch Problemlagen der Eltern“(+32%). 1.3 Tageseinrichtungen für Kinder Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege wird im dritten Abschnitt des SGB VIII (§§ 22 ff) geregelt. Hier heißt es zur Definition: „Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.“ 38 Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist derzeit in Deutschland ein politisch wie auch gesellschaftlich aktuelles Thema. Hintergrund hierfür sind zwei Zielsetzungen: zum einen die Erhöhung der Geburtenrate, zum anderen die Fachkräftesicherung bzw. die Reduzierung des Fachkräftemangels. Ein bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung wird als wesentliche Voraussetzung einer zufriedenstellenden Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gesehen. Insbesondere auch Alleinerziehenden ermöglicht das Angebot der Kindertagesbetreuung meist erst einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus ist eine hochwertige Kindertagesbetreuung als wesentliche Grundlage der Erziehung und Bildung (Frühförderung) anzusehen, welche auch den häufig geschwisterlosen Kindern wichtige Sozialisationserfahrungen vermittelt. 39 Eine Vielzahl von Studien belegt bereits positive Effekte auf die kognitive Entwicklung und die damit „höhere Bildungsperformanz“ der frühkindlichen Förderung in institutionalisierter Form. 40 Dynamisiert wurde der Ausbau der Kindertageseinrichtungen vor allem durch das Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) 38 41 Ende 2008. § 22 (1), Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) 39 40 Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Kindertagesbetreuung regional 2011: 4 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ) 2010: Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes: 50 41 Quelle: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I, Nr. 57, ausgegeben am 15. Dezember 2008: 2403–2409 41 Das veränderte Gesetz hat zum Ziel, bis zum Jahr 2013 ein hochwertiges Betreuungsangebot für 35% der Kinder unter drei Jahren (U3) zu schaffen. Rund ein Drittel der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Ab 2013 wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben. Nach § 16 Abs. 4 SGB VIII soll zum gleichen Zeitpunkt für diejenigen Eltern, die ihre Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, ein Betreuungsgeld eingeführt werden. 42 Ferner haben sich Bund, Länder und Kommunen zum Ziel gesetzt, die Qualität der Betreuung entscheidend zu verbessern. Hierzu zählen insbesondere eine umfassende Sprachförderung aller Kinder vor ihrer Einschulung, die Gewinnung von Erzieher/-innen und Tagespflegepersonen sowie ein angemessener Betreuungsschlüssel. 43 Das Bundesfamilienministerium unterstützt die Länder, Kommunen und 44 Träger u.a. mit der „Offensive Frühe Chancen“ , um ca. 4.000 Kindertageseinrichtungen (KiTas) zu „Schwerpunkt KiTas Sprache & Integration“ weiterzuentwickeln. Ebenfalls fördert ein weiteres Aktionsprogramm die Strukturen und den Ausbau der Kindertagespflege, um die Qualifizierung der Tagespflegepersonen bundesweit flächendeckend auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund, den meisten Ländern sowie der Bundesagentur für Arbeit umzusetzen. Ein Gütesiegel für Bildungsträger eröffnet hierbei den neu gewonnenen Tagespflegepersonen den Zugang zu einer 160Stunden-Mindestqualifizierung. Das Serviceprogramm „Anschwung für frühe Chancen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung unterstützt darüber hinaus all jene Akteure in Kommunen, Städten und Gemeinden, die Angebote für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ausbauen und/oder qualitativ verbessern wollen. So sollen bis 2014 600 Lokalinitiativen für frühkindliche Entwicklung auf den Weg gebracht und begleitet werden. 42 45 Quelle: BMfFSFJ 2011 43 Quelle: BMfFSFJ 2011 44 „Offensive Frühe Chancen“: hierfür stellt der Bund bis 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung richtet sich v.a. an Einrichtungen, die Kinder unter drei Jahren betreuen und überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht werden. Quelle: BMfFSFJ 45 42 Quelle: BMfFSFJ Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 2012 wurden in Deutschland insgesamt 51.944 Tageseinrichtungen für Kinder statistisch erfasst. Kindertageseinrichtungen 2002–2012 Quelle:destatis 52.000 51.000 Gesamt 50.000 49.000 48.000 47.000 46.000 2002 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Kindertageseinrichtungen 48.017 48.201 48.652 49.736 50.299 50.849 51.484 51.944 Damit hat sich die Anzahl der Kindertageseinrichtungen im Vergleich zum Vorjahr leicht, um +0,9 %, und im Vergleich zum Jahr 2002 um +8,2% erhöht. 1.3.1 Trägerschaften 67% der insgesamt 51.944 Kindertageseinrichtungen (KiTa) befanden sich 2012 in freier 46 und 33% in öffentlicher Trägerschaft. Bei den öffentlichen Trägern handelte es sich in der Mehrzahl (70%) um Gemeinden oder das jeweilige Jugendamt. Bei den freien (inkl. der privaten und gewerblichen) Trägern zeigt sich eine etwas heterogenere Aufteilung. Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2012 AWO Paritätischer Wohlfahrtsverband 4% DRK Diakonische Werke 3% 6% 13% Caritas 24% 21% sonstige Religionsgemeinschaften 26% 2% 0% 46 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden Jugendverbände private/gewerbliche Träger 0% 1% sonst. Juristische Personen/andere Vereinigungen Wirtschaftsunternehmen Quelle: destatis Unter der Kategorie „Freie Träger“ werden vom Statistischen Bundesamt auch die privaten und gewerblichen Träger erhoben. 2012 wurden von allen Kindertageseinrichtungen 1,7% in privater oder gewerblicher Trägerschaft geführt. 43 Besonders stark waren 2012 – als freie Träger von Kindertageseinrichtungen – die Caritas (26%), die Diakonischen Werke (24%), „sonstige juristische Personen und andere Vereinigungen“ (21%), sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband (13%) vertreten. 2,6% der Kindertageseinrichtungen, die hier unter „freier Trägerschaft“ aufgeführt werden, wurden 2012 in privater oder gewerblicher Trägerschaft geführt. 1.3.2 Betreute Kinder 2012 wurden insgesamt 3.163.599 Kinder in Tageseinrichtungen betreut: ein Anstieg um +1,3% (40.899) im Vergleich zum Vorjahr und um +7,1% (208.671) im Vergleich zu 2006. Quelle: destatis Anzahl der in Tageseinrichtungen betreuten Kinder 2006–2012 3.200.000 3.150.000 Gesamt 3.100.000 3.050.000 3.000.000 2.950.000 2.900.000 2.850.000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl der in Tageseinrichtungen betreuten 2.954.928 2.981.993 3.017.896 3.050.916 3.078.901 3.122.700 3.163.599 Kinder Die Mehrheit der Kinder (57%) wurde in Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie in Einrichtungen für Kinder (ohne Schulkinder) zwischen 2 und 8 Jahren (34%) betreut, rund 1% der Kinder in U3-Gruppen. Kindertageseinrichtungen nach Zielgruppen 2012 1% Kinder 0–3 Jahre 34% 57% Kinder 2–8 Jahre (ohne Schulkinder) Kinder 5–14 Jahre (nur Schulkinder) 8% altersgemischte Gruppen Quelle: destatis 44 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1.3.3 Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren Mit dem im Kinderförderungsgesetz (2009) 47 gesetzlich verankerten und zum 1. August 2013 wirksam werdenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz der unter dreijährigen Kinder (U3), wird der elterliche Wunsch zum zentralen Kriterium für die Nachfrage nach Betreuungsplätzen. 48 Angestrebt wird, dass bis zu diesem Zeitpunkt bundesweit für 35% aller Kinder unter drei Jahren ein Tagesbetreuungsangebot geschaffen wird. Es zeigt sich jedoch bereits, dass der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, sodass es auf regionaler Ebene zu Abweichungen von der bundesweiten Vorgabe kommen kann. 49 Quelle: destatis Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder zwischen 0–3 Jahren 2002–2012 Gesamt 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 2002 2008 2009 2010 2011 2012 799 1.006 1.213 1.386 1.486 1.631 Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren 2002–2012 Zum 1. März 2012 wurden rund 2,5 Millionen Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut – davon 558.208 Kinder unter drei Jahren. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 27,6 %. 2010 lag diese noch bei 23,1%. 50 Die nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes prognostizierte Entwicklung macht ersichtlich, dass die Zahl der unter 3-Jährigen in der Kindertagesbetreuung trotz Geburtenrückgängen stetig angestiegen ist und bis zum Jahr 2020 auch weiter ansteigen wird. 47 Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I, Nr. 57, ausgegeben am 15. Dezember 2008: 2403–2409 48 Vgl. Schilling 2011: 1 49 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.): Kindertagesbetreuung regional 2011: 5 50 Quelle: Statistisches Bundesamt 45 Unter 3-jährige Kinder in Kindertagesbetreuung 2006 – prognostiziert 2020 Quelle: destatis 700.000 600.000 Gesamt 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020 unter 3-jährige Kinder in 286.900 321.300 364.200 417.200 485.900 554.600 623.300 692.000 695.000 Kindertagesbetreuung Entsprechend erhöhte sich bereits die Betreuungsquote von 13,5% (2006) auf 27,6% (2012) – mit der Zielsetzung, im Jahr 2013 eine Betreuungsquote dieser Altersgruppe von 35% zu erreichen. Allerdings zeigen sich hinsichtlich der Betreuungsquote der unter 3-Jährigen weiterhin deutliche regional Unterschiede: 2012 lag diese in den westdeutschen Ländern (ohne Berlin) bei 22,3%, in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) dagegen bei 51,1%. 51 Betreuungsquote der unter 3-jährigen Kinder 2012 in % 57,5 60 53,6 53,4 42,6 35,8 40 30 20 51,1 49,8 46,4 50 27,6 23,1 23 21,2 23,7 27 22,1 22,1 24,2 22,3 18,1 10 0 Quelle: destatis Sachsen-Anhalt steht 2012 mit einer Betreuungsquote von 57,5% für Kinder unter drei Jahren an der Spitze der Bundesländer, gefolgt von MecklenburgVorpommern (53,6%) und Brandenburg (53,4%). In den westdeutschen Bundesländern liegt Rheinland-Pfalz mit einer Betreuungsquote von 27% auf dem ersten Platz. 51 In Ostdeutschland wies bereits 2011 keine Stadt und kein Landkreis eine Betreuungsquote von weniger als 35% für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen auf. Ebd.: 9 46 Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland Die bundesweit niedrigste Betreuungsquote wies dagegen, mit 18,1%, Nordrhein-Westfalen auf. 52 Betreuungsquote der unter 3-jährigen Veränderungen zwischen 2011 und 2012 in % 3,4 3,5 3 3 2,2 2,2 2,5 2,4 2,1 1,8 2 1,6 2,9 2,2 2,2 1,9 2,4 2,2 2,3 2,1 1,8 1,4 1,5 0,7 1 0,5 0 Quelle: destatis Zwischen 2011 und 2012 ist die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in Gesamtdeutschland sowie in allen Bundesländern gestiegen. Am deutlichsten stieg sie in Hamburg (+3,4%) und in Niedersachsen (+3%), am geringsten war ihr Anstieg dagegen in Berlin (+0,7%) und Sachsen-Anhalt (+1,4%). Bis Ende 2012, so die Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, werden insgesamt rund zwei Millionen Kinder unter 3 Jahren in Deutschland leben: die Mehrheit von ihnen (1,6 Millionen) in Westdeutschland und 282.000 in Ostdeutschland. 53 Legt man diesen Zahlen die Zielsetzung einer Betreuungsquote von 35% im Jahr 2013 zugrunde, so würden damit rund 559.000 Betreuungsplätze in Westdeutschland benötigt. Dies würde im Vergleich der Zahlen von 2009 einer Zunahme der Plätze um +134% (320.000) entsprechen. Sollte die Betreuungsquote in Westdeutschland tatsächlich auf 35% steigen, würde sich, bei konstanter Anzahl betreuter Kinder in Ostdeutschland und Berlin, die Quote sogar auf 37,3% erhöhen. Damit wird ersichtlich, dass durch die relativ hohen Betreuungsquoten in Ostdeutschland und Berlin, das bundesweite Betreuungsziel von 35% auch dann erreicht werden könnte, wenn in einigen westdeutschen Ländern das angestrebte Ziel unterschritten würde. 54 52 Ebd.: 6 53 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 158 vom 03.05.2010 54 Ebd. 47 1.4 Tagespflege 2012 nahmen Eltern von 133.454 Kindern bundesweit das Angebot der öffentlich geförderten Kindertagespflege in Anspruch. Quelle: destatis Kinder in geförderter Kindertagespflege 2006–2012 140.000 120.000 Gesamt 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Kinder in geförderter Kindertagespflege 2006 2007 2008 2009 59.829 72.890 86.072 98.694 2010 2011 2012 112.010 123.745 133.454 Seit 2006 ist die Zahl der Kinder in geförderter Kindertagespflege kontinuierlich gestiegen. Zwischen 2011 und 2012 um rund 8%, im Vergleich zu 2006 um +123%. Die Mehrheit (66%) der 2012 in der Tagespflege betreuten Kinder waren zwischen 0 und drei Jahre alt. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um +10,4% (8.262 Kinder) erhöht. Zwischen 2009 und 2010 lag der Zuwachs hier noch bei +18%. Ersichtlich wird zudem, dass die Kindertagespflege in der Altersgruppe der 3- bis unter 6-jährigen Kinder eine deutlich geringere Rolle spielt. Bundesweit wurden 2012 lediglich 1,1% aller Kinder dieser Altersgruppe von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreut; 2010 waren es 0,9%. 1.4.1 55 Ort der Betreuung Die Mehrheit (75%) der Tagesmütter/Tagesväter betreute die Kinder 2012 in der eigenen Wohnung. Ort der Betreuung durch Tagespflegepersonen 2012 11% 14% Whg. des Kindes eigene Whg. 75% andere Räume Quelle: destatis 55 48 Quelle: Statistisches Bundesamt Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 2006 wurden noch 83% der Kinder in der Wohnung der Tagesmutter/des Tagesvaters betreut, 12% in der Wohnung des Kindes und 5% in anderen Räumen. Somit ist die Betreuung in der Wohnung der Tagespflegeperson im Vergleich zu 2012 leicht rückgängig, während die Betreuung in anderen Räumen spürbar zugenommen hat. 49 2 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Zukünftig ist mit einem weiter steigenden Personalbedarf in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zu rechnen, insbesondere – und bedingt durch den Ausbau des Betreuungsangebotes für unter 3-Jährige – im Bereich der Kindertagesbetreuung. Einflussnehmend ist hierbei jedoch nicht nur der Ausbau des Betreuungsangebotes selbst, auch demografische Effekte werden durch die anstehende Pensionierungswelle spürbar. 56 2011 waren bereits 40% des pädagogischen Personals in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen 45 und 60 Jahre alt – 50% der pädagogischen Fachkräfte in KiTas zwischen 30 und 50 Jahre. 57 Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Erzieherinnen und Erziehern und Kinderpflegern und Kinderpflegerinnen liegt derzeit bei 59 Jahren. Mehr als ein Viertel geht aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand. Bei diesen liegt das Durchschnittsalter bei 54 Jahren. 58 Ebenso steigen die Herausforderungen und Anforderungen und damit auch Belastungen in den Tätigkeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Entwicklung wurde u.a. auch im Rahmen eines – auf Initiative der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit pädagogischen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe Anfang 2012 durchgeführten – Workshops bestätigt. In der Diskussion wurde ersichtlich, dass die Ansprüche an die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte generell erheblich gestiegen sind. Dies resultiert u.a. auch daraus, dass immer mehr Eltern die Erziehungsverantwortung an die Einrichtungen abgeben. Einhergehend damit ist auch das Bedürfnis nach Transparenz der Arbeit der Fachkräfte größer geworden, was letztlich auch darin Ausdruck findet, dass Maßnahmen des Qualitätsmanagements sowie der Dokumentation und damit auch die Bürokratisierung erheblich zugenommen haben. Daneben verstärken Personalmangel, Einschränkungen durch knappe finanzielle Mittel (Budgetkürzungen) sowie Effekte eines spürbaren (sozialen) Wertewandels auch in Mitarbeiterkreisen die Stresssituationen der pädagogischen Fachkräfte. Sie werden zunehmend als eine andauernde und damit dominante Belastung empfunden, der man immer weniger in der Lage sei, selbst entgegenzuwirken, so die Teilnehmer/-innen des Workshops. 50 56 Vgl. Schilling 2011: 1 57 Quelle: Statistisches Bundesamt 58 GEW/Eibeck 2010:1; GEW/Fuchs-Rechlin 2010: 45 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Insbesondere innerhalb der Jugendhilfe ist eine deutliche Veränderung des Störungsprofils der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen festzustellen. Einer fundierten Arbeit mit den entsprechenden Verhaltensauffälligkeiten und Problematiken stehen aber Budgetkürzungen (wie etwa in der offenen Jugendarbeit), die sich zunehmend problematisch gestaltende Einstufung der Kinder und Jugendlichen als „Integrationskind“ sowie der entsprechenden Gewährung von Beratung und Unterstützung (u.a. § 53 SGB VIII) deutlich entgegen. Zudem wird eine effektive erzieherische Hilfe und Förderung, insbesondere bei störungsauffälligen Kindern und Jugendlichen durch ihre meist (zu) kurze Verweildauer in den jeweiligen Betreuungskonzepten, immer seltener möglich. 59 Insgesamt waren 2010 709.693 Personen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Mit 69% (489.700 Personen) war die Mehrheit im Bereich der Kindertagesbetreuung beschäftigt, 31% (219.993 Personen) in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. 2.1 60 Pädagogisches und Verwaltungspersonal (ohne Tageseinrichtungen) Zum 31.12.2010 61 waren insgesamt 219.993 Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) beschäftigt, was einem Anteil von 31% am Gesamt der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. 89% von ihnen, d.h. 195.112 Beschäftigte, werden dem Pädagogischen und Verwaltungspersonal zugerechnet. Von diesen betrug der Anteil an Verwaltungspersonal 23%. Im Vergleich zu 2006 zeigt sich: eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl um +15% (25.934 Personen). eine gleichbleibende geschlechterspezifische Verteilung (70% weiblich, 30% männlich). ein leichter Rückgang des Anteils des Verwaltungspersonals (2006: 24%). Im Vergleich zwischen 2002 und 2010 hat sich die Anzahl der Beschäftigten nur marginal (+0,5%) erhöht. 59 Für den Vergleich wurde das Jahr 2010 zugrunde gelegt, da für 2011 zwar die Beschäftigtenzahl der Tageseinrichtungen für Kinder vorliegt, nicht aber die Zahl der Beschäftigten in anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. 60 Schilling 2011: 3 61 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 51 2.1.1 Altersstruktur Nach Altersgruppen betrachtet gehörte 2010 die Mehrheit der Beschäftigten (40%) der Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen an. Zwar ist im Vergleich zu 2002 die Altersgruppe der unter 20- bis 30-Jährigen relativ stabil geblieben, doch zeigt sich auch, dass damals die Gruppe der 30- bis 45-Jährigen noch stärker (47%) und jene der 45- bis 60-Jährigen mit 28% noch deutlich geringer vertreten war. Innerhalb der Gruppe der 45- bis 60-Jährigen ist zwischen 2002 und 2010 eine Erhöhung um rund +52% feststellbar. Pädagogisches und Verwaltungspersonal Kinder- und Jugendhilfe 2010 nach Altersgruppen 60 plus 4% unter 20–30 Jahre 21% 45–60 Jahre 40% 30–45 Jahre 35% Quelle: destatis Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich der demografische Wandel bereits in der Altersstruktur der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe widerspiegelt. Allerdings ist zu beachten, dass demografisch bedingte Einflüsse auf den Fachkräftebedarf indirekte Effekte sind. Das bedeutet, dass durch den Anstieg oder den Rückgang des Anteils junger Menschen an der Bevölkerung und bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen die Anzahl der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls ansteigen oder zurückgehen wird. 62 Ferner zeichnen sich regionalspezifische Unterschiede ab. Prognosen gehen davon aus, dass es in Westdeutschland bei den Jugendlichen bis zum Jahr 2025 zu Rückgängen um bis zu 20% kommen wird, während in Ostdeutschland die Gruppe der über 10-Jährigen noch leicht ansteigt, die Altersgruppe der unter 6-Jährigen dagegen wird wiederum um bis zu 20% sinken. 62 63 52 63 Schilling 2011: 4 Vgl. ebd. Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Mehr noch als die demografischen Effekte wird sich jedoch das rentenbedingte und/oder frühzeitige Verlassen des Arbeitsfeldes auf den Personalbedarf auswirken. 2.1.2 Nach Art der Einrichtung Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 *) Nach Art der Einrichtung Art der Einrichtung**) 2002 2006 2010 Veränderung 2002–2010 Anzahl Anzahl Anzahl Anteil in % Einrichtung stationäre abs. in % 1) 28.386 26.185 29.733 13,5% +1.347 +4,8% 4.473 4.342 3.737 1,7% -736 -16,5% 10.470 13.440 16.547 7,5% +6.077 +58,0% 5.224 4.490 6.436 2,9% +1.212 +23,2% 1.281 1.782 2.774 1,3% +1.493 +116,5% Wochen- und Tagesgruppen 1.819 2.372 3.391 1,5% +1.572 +86,4% Einrichtung/Abteilung/Gruppe 1.974 1.813 2.087 0,9% +113 +5,7% 4.082 4.647 5.522 2,5% +1440 +35,3% 3.294 3.060 3.149 1,4% -145 -4,4% 770 1.372 1.588 0,7% +818 +106,2% 1.095 1.627 2.736 1,2% +1.641 +149,9% Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen im Schichtdienst auf Heimgelände Einrichtung stationäre Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf Heimgelände Ausgelagerte Gruppen mit Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst und/oder in Lebensgemeinschaftsform Betreute Wohnformen mit/ohne Anbindung an Stammhaus Erziehungsstelle § 34 SGB VIII für gesicherte/geschlossene Unterbringung auf richterliche Entscheidung und vorläufige Schutzmaßnahme § 42 SGB VIII Kleinsteinrichtung stationäre Erziehungshilfe Jugendhilfestationen und -zentren Internat, Aufnahme nach §§ 34, 41 SGB VIII Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder 53 Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 *) Nach Art der Einrichtung Art der Einrichtung**) 2002 2006 2010 Veränderung 2002–2010 Anzahl Anzahl Anzahl Anteil abs. in % in % 1) Einrichtungen Frühförderung 751 1.196 801 0,4% +50 +6,7% 13.736 12.183 13.064 5,9% -672 -4,9% 2.135 2.144 2.073 0,9% -62 -2,9% 677 382 679 0,3% +2 +0,3% 3.502 3.635 3.789 1,7% +287 +8,2% 5.939 5.696 5.924 2,7% -15 -0,3% 3.229 2.153 2.610 1,2% -619 -19,2% Jugendzentren, Freizeitheime 24.844 24.295 24.693 11,2% -151 -0,6% Jugendräume/-heime ohne 1.170 857 724 0,3% -446 -38,1% 2.168 2.397 3.419 1,5% +1.251 +57,7% 1.654 1.543 1.431 0,7% -223 -13,5% 1.648 1.617 1.540 0,7% -108 -6,0% 8.200 9.478 12.265 5,6% +4.519 +55,1% 1.105 1.523 1.477 0,7% +372 +33,6% 1.998 1.936 1.786 0,8% -212 -10,6% Zusammen 2) 149.015 147.307 166.368 75,6% +17.353 +11,6% Insgesamt 194.079 193.100 219.993 100% +25.914 +13,4% Tages- sowie Tages- und Nachteinrichtungen für junge Menschen mit Behinderung Einrichtungen Jugendwohnen § 13 Abs. 3 SGB VIII Jugendmigrationsdienst Einrichtung schul-/berufsbezogene Jugendsozialarbeit § 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII Jugendherberge, Jugendgästehaus Jugendtagungs- und bildungsstätte hauptamtliches Personal Einrichtung/Initiative mobile Jugendarbeit Kinder- und Jugendferienstätte, Stadtranderholung und Familienferienstätte Betreuter Spielplatz/Spielhaus und Jugendzeltplatz Erziehungs- und Familienberatungsstelle Jugendberatungsstelle § 11 SGB VIII Drogen- und Suchtberatungsstelle Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 54 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 *) Nach Art der Einrichtung Art der Einrichtung**) 2002 2006 2010 Veränderung 2002–2010 Anzahl Anzahl Anzahl Anteil abs. in % in % 1) *) Die Darstellung erfolgt auszugsweise. Die Auswahl erfolgte im Wesentlichen nach für die Kinder- und Jugendhilfe maßgeblichen Schwerpunkten/Aufgabenbereichen sowie nach der Anzahl der Einrichtungen. Ebenso wurden z.B. Behörden wie Jugendämter, Landesjugendämter, Oberste Landesjugendbehörden sowie Geschäftsstellen eines Trägers der freien Jugendhilfe, Arbeitsgemeinschaften, etc. nicht dargestellt. **) verschiedene Unterformen der gleichen Art der Einrichtung wurden zur Verbesserung des Überblicks zusammengefasst, wie z.B. „Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst“ sowie „Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus in Lebensgemeinschaftsform“. 1) Der prozentuale Anteil bezieht sich auf das Gesamt der in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) 2010 tätigen Personen, also auf das Gesamt von 219.993 Personen – Beschäftigte in Behörden, Geschäftsstellen sowie Arbeitsgemeinschaften, etc. mit eingeschlossen. 2) Hier wird die Summe der in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen aufgeführt, auch jener, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, jedoch ohne Beschäftigte in den Behörden, Geschäftsstellen und Arbeitsgemeinschaften. Im Vergleich der Entwicklungen zwischen 2002 und 2010 64 ist insgesamt ein Anstieg der Beschäftigtenzahlen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) von +13,4% festzustellen. Betrachtet man die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Vergleichszeitraum hinsichtlich der unterschiedlichen Einrichtungsarten zeigt sich jedoch ein heterogeneres Bild. In Einrichtungen für gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter mit Kindern stiegen die Beschäftigtenzahlen um +150%, in Erziehungsstellen um +116% und in Internaten, die junge Menschen nach §§ 34, 41 SGB VIII aufnehmen, um +106%. In diesen drei Fällen ist der deutliche Anstieg der Beschäftigtenzahlen sicher u.a. damit zu begründen, dass im Vergleichszeitraum auch die Anzahl der jeweiligen Einrichtungsart zugenommen hat (vergleiche Kapitel 1.1.3). Spürbar rückgängig sind die Beschäftigtenzahlen in Einrichtungen wie in Jugendräumen/-heimen ohne hauptamtliches Personal (-38%), in Jugendtagungs- und -bildungsstätten (-19%) und in Einrichtungen stationärer Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf dem Heimgelände (-16%). Auch hier ist ein Zusammenhang zwischen der 64 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 55 Abnahme der jeweiligen Einrichtungsart und der Reduzierung der Beschäftigtenzahlen anzunehmen (vergleiche Kapitel 1.1.3). Ein solcher Zusammenhang kann allerdings nicht durchweg, also nicht pauschal, hergestellt werden. Beispielsweise sank die Zahl der Einrichtungen, die betreute Wohnformen mit/ohne Anbindung an ein Stammhaus anbieten, zwischen 2002 und 2010 um -9% (vergleiche Kapitel 1.1.3), die Beschäftigtenzahlen in diesen Einrichtungen stiegen aber im gleichen Zeitraum um +23%. Unter Umständen muss hier auch bedacht werden, dass die Arbeitsanforderungen in den einzelnen Berufs- und Aufgabenbereichen gestiegen sind und sich dahingehend der Personalschlüssel angepasst hat. 2.1.3 2010 Qualifikation 65 waren, abzüglich der 44.332 im Verwaltungsbereich Tätigen, 150.780 Personen in pädagogischen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) beschäftigt. Pädagogisches Personal Kinder- und Jugendhilfe 2010 Qualifikation Abschlusspr. mittl. Dienst/1. Angestelltenpr. sonstiger Hochschulabschluss FachleherInnen/sonst.LehrerInnen SonderschullehrerInnen LogopädInnen KrankengymnastInnen/MasseurInnen Kinder-/Krankenschwester/-pfleger ÄrztInnen Beschäftigungs-/ArbeitstherapeutInnen PsychologInnen (Uni) Psych. PsychotherapeutInnen Kinder-/JugendpsychotherapeutInnen sonstige soz. Kurzausbildung Soz./med. Heilberufe AssistentInnen Sozialwesen FamilienpflegerInnen Heilzerz./Heilerz.pflegerInnen KinderpfegerInnen Heilpäd. (FH) ErzieherInnen Dipl.Heilpäd. Dipl.Päd./Sozpäd. Quelle: destatis Dipl.-Sozpäd./Soz.arbeit. 65 4.578 5.713 3.531 332 149 184 1.593 185 938 4.393 809 438 1.285 893 589 251 3.620 1.771 2.501 41.416 1.151 13.063 61.397 Hinsichtlich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) und den hier Beschäftigten erfolgt die Erhebung seitens des Statistischen Bundesamtes vierjährlich. 56 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Wie die Tabelle verdeutlicht, sind die Berufsabschlüsse des pädagogischen Personals in der Kinder- und Jugendhilfe sehr vielfältig. 2010 besaß die Mehrheit (rund 41%) von ihnen einen Abschluss als Diplom-SozialpädagogIn/Diplom-SozialarbeiterIn sowie als ErzieherIn (27%). Pädagogisches Personal in der Kinder- und Jugendhilfe 2002–2010 Berufsausbildungsabschluss 2002 2010 Veränderung Anzahl Anzahl in % (gerundet) Dipl.-Sozpäd./Soz.arbeit. 46.502 61.397 32 Dipl.-Päd./Sozpäd. 9.469 13.063 38 Dipl.-Heilpäd. 836 1.151 38 ErzieherInnen 39.240 41.416 55 Heilpäd. (FH) 2.098 2.501 19 KinderpflegerInnen 2.194 1.771 -19 Heilerz./Heilerz.pflegerInnen 1.975 3.620 83 FamilienpflegerInnen 266 251 -6 AssistentInnen Sozialwesen 241 589 144 Soz./med. Heilberufe 714 893 25 1.384 1.285 -7 Kinder-/JugendpsychotherapeutInnen 410 438 7 Psych. PsychotherapeutInnen 992 809 -18 3.972 4.393 11 Beschäftigungs-/ArbeitstherapeutInnen 544 938 72 ÄrztInnen 282 185 -34 1.356 1.593 17 KrankengymnastInnen/MasseurInnen 436 184 -58 LogopädInnen 197 149 -24 SonderschullehrerInnen 577 332 -42 FachleherInnen/sonst. LehrerInnen 4.191 3.531 -16 sonstiger Hochschulabschluss 4.781 5.713 19 Abschlussprüfung mittlerer Dienst/erste Angestelltenprüfung 4.419 4.578 4 sonstige soz. Kurzausbildung PsychologInnen (Uni) Kinderkrankenschwester/-pfleger/ Krankenschwester/-pfleger Quelle: destatis; eigene Berechnungen 57 Im Vergleich der Daten von 2002 und 2010 zeigt sich, dass die Beschäftigtenzahl in den pädagogischen Bereichen um +19% angestiegen ist. die Anzahl beschäftigter Heilerzieher/-innen sowie Heilerziehungspfleger/ -innen (+83%), Beschäftigungs-/Arbeitstherapeutinnen/ Arbeitstherapeuten (+72%), Erzieher/-innen (+55%), Diplom-Pädagoginnen/Pädagogen sowie Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (+38%), Diplom-Heilpädagoginnen/ Heilpädagogen (+38%) sowie Diplom-Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter (+32%) angestiegen ist. die Anzahl der Beschäftigten mit Berufsausbildungsabschlüssen, wie Krankengymnastinnen/Krankengymnasten (-58%), Sonderschullehrer/ -innen (-42%), Ärztinnen/Ärzte (-34%), Logopädinnen/ Logopäden (-24%), Kinderpfleger/-innen (-19%) oder Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (-18%) rückläufig ist. Insbesondere die Berufsgruppen der Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, der Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter sowie Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen sind für die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung. Personalbedarfsplanungen sollten daher auch die Ausbildungskapazitäten der jeweiligen Studiengänge berücksichtigen. Prognostizierte Berechnungen gehen von einem geschätzten jährlichen Bedarf von ca. 15.000 Absolventinnen und Absolventen aus, somit würde sich bis 2025 „(…) ein rechnerisches Potenzial von 225.000 Fachkräften für alle Felder der Sozialen Arbeit, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe, ergeben(…).“ Dies setzt allerdings voraus, dass sich die 66 Nachfrage und das Studieninteresse für diese Studiengänge weiter fortsetzen und dass die Bereitschaft der Absolventinnen und Absolventen bestünde, tatsächlich in die Arbeitsbereiche zu gehen, in denen tatsächlich Bedarf besteht. Daher gilt es, die Rahmenbedingungen der sozialen und pädagogischen Berufe auch auf ihre Attraktivität für Absolventinnen und Absolventen sowie auf ihre Grundlagen zur Ermöglichung eines langen Berufsverbleibs hin zu überprüfen und ggfs. an neue Bedürfnisse anzupassen. 66 58 Schilling 2011: 5 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe 2.2 Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen 2012 waren insgesamt 544.040 Personen in allen Aufgabenbereichen der Tageseinrichtungen für Kinder beschäftigt – im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 6%. Hiervon gehörten 468.434 Beschäftigte (86%) dem Pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonal an. 67 66,5% von ihnen waren in Einrichtungen in freier Trägerschaft, 33,5% in Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft beschäftigt. Der Anteil männlicher Beschäftigter dieser Personalgruppen lag 2012 bei 4,2% (19.848 Personen) und bleibt somit im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert niedrig. 40% aller in diesem Bereich Beschäftigten waren in einem Umfang von 38,5 Wochenstunden und mehr tätig, was im Vergleich zum Vorjahr (32%) ein spürbarer Anstieg ist. 27% der Beschäftigten waren zwischen 21 bis unter 32 Wochenstunden beschäftigt, während der Anteil der Personen, die zwischen 10 bis unter 21 Wochenstunden arbeiteten bei 12% lag. Quelle: destatis Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2002–2012 500.000 450.000 400.000 Gesamt 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2002 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Pädagogisches, Leitungs- u. 379.723 355.710 366.172 382.417 402.121 423.438 443.460 468.434 Verwaltungspersonal Wie ersichtlich, steigt die Zahl des pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonals in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung seit 2006 kontinuierlich und erreichte 2012 mit 468.434 Beschäftigten ihren vorläufigen Höchststand. Im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um +5,6%, im Vergleich zum Jahr 2002 um +23,4%. 67 443.643 Personen wurden 2012 dem Pädagogischen Personal zugeordnet. Quelle: Statistisches Bundesamt 59 2.2.1 Altersstruktur 2012 gehörten 41% des pädagogischen Leitungs- und Verwaltungspersonals in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTas) den Altersgruppen der 45bis 55-Jährigen sowie der 55-Jährigen und Älteren 68 an; 33% der Beschäftigten in diesen Bereichen waren 20 bis 35 Jahre, 24% 35 bis 45 Jahre alt. Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2012 nach Alter 2% 13% unter 20 10% 20–25 25–35 23% 28% 35–45 45–55 24% 55 plus Quelle: destatis Zwischen 2006 und 2012 vergrößerte sich insbesondere die Altersgruppe der 55-Jährigen und älteren um +140,5% (35.242 Personen), die Gruppe der 20bis 25-Jährigen stieg dagegen „nur“ um rund +42% (13.958 Personen). Die nebenstehende Grafik visualisiert die Altersstruktur der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im März 2015 und zeigt, dass im Jahr 2025 rund 70.000 Personen in den Ruhestand gehen werden und circa 33.000 Personen der Altersgruppe der 35- bis unter 63Jährigen im Jahr 2020, die das Arbeitsfeld werden. 60 dauerhaft verlassen 69 68 Der reine Anteil der 55-Jährigen und älteren Beschäftigten lag 2012 bei 13%. 69 Ebd.: 3 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe 2.2.2 Nach Art der Einrichtung und Tätigkeitsbereiche Hinsichtlich der Verteilung des pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonals in den unterschiedlichen Einrichtungsarten der Kindertagesbetreuung wird ersichtlich, dass 2012 mit 59% die Mehrheit davon in Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen beschäftigt war. Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2012 nach Art der Einrichtung 2% 0–3 Jahren 34% 2–8 Jahren (o. Schulkinder) 59% 5–14 Jahren (nur Schulkinder) 5% alle Altersgruppen Quelle: destatis Dagegen ist der Personalanteil in der Tagesbetreuung für Schulkinder mit 5% sowie für Kinder zwischen 0 bis 3 Jahren mit 2% vergleichsweise niedrig. Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder 2012 nach Arbeitsbereich Gruppenleitung 4% 11% 6% 1% Zweit-/Ergänzungskraft 41% Gruppenübergreifend Förderung von Kindern nach SGB VIII/XII 37% Leitung Verwaltung Quelle: destatis Differenziert nach Tätigkeitsbereichen betrachtet zeigt sich, dass die Mehrheit der Beschäftigten in Kindertagesbetreuungseinrichtungen in 2012 im Bereich der Gruppenleitung (41%) sowie als Zweit-/Ergänzungskraft (37%) tätig war. Ein Personalanteil von 12% war gruppenübergreifend tätig, der Anteil des Personals in Leitungsfunktion lag bei 6%. 61 2.2.3 Qualifikation 69% – und damit die deutliche Mehrheit – des pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonals in Kindertagesbetreuungseinrichtungen besaßen 2012 einen Berufsbildungsabschluss als Erzieher/-in. 12% besaßen einen Berufsbildungsabschluss als Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger, 1,4% der Beschäftigten hatten einen Hochschulabschluss und 1% des pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonals besaß einen Berufsbildungsabschluss in Gesundheitsdienstberufen. 2,4% der Beschäftigten verfügte über keinerlei Ausbildungsabschluss. Im Gegensatz zu Beschäftigten in den restlichen Aufgabenfeldern der Kinderund Jugendhilfe waren in KiTas nur 3% der Beschäftigten Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialberaterinnen/Sozialberater. Pädagogisches, Leitungs-und Verwaltungspersonal Kindertagesbetreuung 2012 Berufsbildungsabschluss ohne Berufsausbildung in Ausbildung PraktikantInnen sonstiger Abschluss ohne abgeschlossene Berufsausbildung noch i. Berufsausbildung PraktikantInnen i. Anerkennungsjahr sonstiger Berufsausbildungsabschluss Verwaltungs-u. Büroberufe Gesundheitsdienstberufe sonstige soziale/sozial-päd. Kurzausbildung AssistentInnen Sozialwesen KinderpflegerInnen HeilpädagogInnen (FH) ErzieherInnen staatl. KindheitspädagogInnen (MA/BA) Dipl.-Heilpäd. Dipl.-Päd. Dipl.Sozialpäd./-arbeiter 9.922 5.690 9.689 8.132 11.433 5.749 10.236 13.588 2.658 5.249 2.092 5.477 55.536 11.248 1.017 1.370 5.142 14.004 323.635 Quelle: destatis Generell hat sich im Vergleich zu 2002 die prozentuale Verteilung der jeweiligen Bildungsabschlüsse nicht wesentlich verändert. Auch 2002 hatte die Mehrheit der Beschäftigten (64%) einen Abschluss als Erzieher/-in, rund 13% waren Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger und 2% Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen sowie Sozialberaterinnen/Sozialberater. Geringer war jedoch der Anteil der Beschäftigten mit „sonstigen Hochschulabschlüssen“ (0,2%) sowie jener mit sonstigen Abschlüssen des Gesundheitswesens (0,5%). Allerdings lag der Anteil der Beschäftigten ohne Ausbildungsabschluss 2002 noch bei 6%. 62 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal Kindertagesbetreuung 2002 Bildungsabschluss ohne Berufsausbildung in Ausbildung PraktikantInnen 23.393 5.193 11.008 sonstiger Abschluss 21.458 Hauswirtschaft/ÖkothropoloInnen 3.185 Veraltungs-/Büroberufe 1.187 sonstiger Hochschulabschluss LehrerInnen 570 1.432 sonstige Gesundheitsberufe 1.860 Fach-Kinder-/Krankensch./-pfleger 1.676 sonstige Sozial-/Erziehungsberufe 2.754 sonstige soziale/sozial-päd. Kurzausbildung 1.121 AssistentInnen Sozialwesen 1.013 KinderpflegerInnen HeilpädagogInnen (FH) 47.551 4.075 ErzieherInnen 242.417 Dipl.-Heilpäd. 1.331 Dipl.-Päd. 2.079 Dipl.Sozialpäd./-arbeiter 6.420 Quelle: destatis Setzt man nun die Daten der einzelnen Bildungsabschlüsse von 2002 und 2012 in den direkten Vergleich, so zeigt sich, dass die Anzahl der Erzieherinnen/Erzieher um +33,5% (81.218 Personen) gestiegen ist, sich die Zahl der Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialberaterinnen/Sozialberater um +118% (7.584 Personen) erhöht hat, die Zahl der beschäftigten Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger ebenfalls um +17% (7.985 Personen) gestiegen ist, die Zahl der Beschäftigten „ohne Berufsausbildung“ um -51% (11.960 Personen) zurückgegangen ist. 63 2.3 Kindertagespflegepersonen 2012 wurden in Deutschland 43.435 Kindertagespflegepersonen statistisch erfasst. Die überwiegende Mehrheit (97%) von ihnen waren Frauen. Quelle:destatis Kindertagespflegepersonen 2006–2012 45.000 40.000 35.000 Gesamt 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2006 Kindertagespflegepersonen 30.427 2007 33.136 2008 36.383 2009 38.658 2010 40.853 2011 42.697 2012 43.435 Wie die Grafik verdeutlicht, steigt die Anzahl der Kindertagespflegepersonen seit 2006 kontinuierlich. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl in 2012 um rund +2%; im Vergleich zum Jahr 2006 sogar um rund +43%. 2.3.1 Altersstruktur Kindertagespflegepersonen 2012 nach Alter unter 20–30 Jahre 18% 8% 30–45 Jahre 31% 43% 45–55 Jahre 55 plus Quelle: destatis Mit 43% gehörte 2012 die Mehrheit der Kindertagespflegepersonen der Altersgruppe der 30- bis 45-Jährigen an. Die zweitstärkste Altersgruppe war mit 31% jene der 45- bis 55-Jährigen. 18% der Kindertagespflegepersonen war 2012 55 Jahre und älter. 64 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Im Vergleich der Altersgruppen der Tagespflegepersonen zwischen 2006 und 2012 zeigt sich, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen in der Altersgruppe der unter 20- bis 30-Jährigen um rund +3% (107 Personen) angestiegen ist. sich die Anzahl der Tagesmütter/-väter zwischen 30 und 45 Jahren um +21% (3.219 Personen) erhöht hat. sich die Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen um +79% (5.977 Personen) verstärkt hat. sich die Altersgruppe der 55-Jährigen und älteren um +94% (3.705 Personen) erhöht hat. 2.3.2 Qualifikation Eine Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater setzt (noch) keinen Berufsabschluss voraus. Allerdings ist in § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege) geregelt, dass zur Aufnahme einer Tätigkeit als Tagespflegeperson vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege erforderlich sind, die entweder in qualifizierten Lehrgängen oder anderweitig nachgewiesen werden müssen. Nähere Angaben hierzu fehlen, meist auch in den jeweiligen Landesgesetzen. Nur einige verpflichten zu einer Mindestqualifikation von 160 Stunden, so dass es hinsichtlich der Qualifikationsvorgaben länderspezifisch große Unterschiede gibt. Kindertagespflegepersonen 2012 nach Berufsausbildungsabschluss 3.657 ohne abgeschlossene Berufsausbildung 272 noch in Berufsausbildung 25.521 anderer Berufsausb.abschl. (nicht fachpäd.) 710 sonstige sozialpäd. Kurzausbildung 1.653 soz./med. Helferberufe 298 AssistentIn Sozialwesen 189 FamilienpflegerIn HeilerzieherIn 1.505 KinderpflegerIn 2.193 129 Heilpäd. 5.785 ErzieherIn staatl. anerkannte Kindheitspäd. 18 Dipl. Heilpäd. 56 617 Dipl. Päd. 832 Dipl. Sozialpäd. 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 Quelle: destatis Zwar besaß 2012 die Mehrheit (59%) der Kindertagespflegepersonen einen Berufsausbildungsabschluss, dieser war jedoch nicht fachpädagogisch. 65 13% der Tagesmütter/-väter verfügten über einen Bildungsabschluss als ErzieherIn, 5% waren Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger und rund 2% DiplomSozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sowie Sozialberaterinnen/Sozialberater. Unabhängig vom Bildungsabschluss konnten 57% aller Kindertagespflegepersonen einen abgeschlossenen Qualifizierungskurs für Kindertagespflege vorweisen. Von diesen besuchten wiederum 33% einen Qualifizierungskurs von 160 Stunden und mehr. Ebenso hatten 89% einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kinder absolviert. 2006 hatten lediglich 44% aller Tagespflegepersonen einen Qualifikationskurs und 45% den Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge besucht. Damit hat sich 2012 das Qualifikationsniveau der Kindertagespflegepersonen erheblich verbessert. 2.4 Sozialpädagogische Fachkräfte 2.4.1 Sozialarbeiter/-innen, Sozial- und Jugendpfleger/-innen 2011 wurden im Bereich der Berufsordnung 861 – darunter fallen Sozialarbeiter/-innen, Sozialpfleger/-innen, Fürsorger/-innen, Erziehungsberater/innen sowie Familien- und Jugendpfleger/-innen – 522.486 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte statistisch erfasst. 70 SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen, ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen, JugendpflegerInnen 2001–2011 600.000 500.000 Gesamt 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2001 2002 2003 2005 2007 2009 2010 2011 Beschäftigte 337.214 351.491 357.939 366.522 399.905 456.511 491.061 522.486 Quelle: IAB Im Vergleich zum Vorjahr war dies ein Anstieg um +6,4%, im Vergleich zu 2001 um rund +55%. Der Anteil der in diesen Berufsfeldern tätigen Frauen betrug 2011, seit 2001 nahezu unverändert, 80,3%. 70 66 Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe 46,2% der Beschäftigten in diesen Berufsfeldern arbeiteten 2011 in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, 41,2% mehr als 18 Wochenstunden und 5% weniger als 18 Wochenstunden. 2.4.1.1 Altersstruktur Die Mehrheit der in den Berufsfeldern Sozialarbeit und -pflege, Fürsorge, Erziehungsberatung, Familien- sowie Jugendpflege Beschäftigten gehörte 2011 der Altersgruppe der 35- bis unter 50-Jährigen an (38,8%). Der Anteil der über 50-Jährigen war mit 31,4% recht hoch und lag über dem Anteil (21,2%) der 25- bis 35-Jährigen. 71 Altersstruktur 2011 SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen, ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen, JugendpflegerInnen 31% 9% 21% unter 25 Jahre 25–35 Jahre 39% 35–50 Jahre 50 Jahre plus Quelle: IAB In der vergleichenden Betrachtung der Altersgruppen der in diesen Berufsfeldern zwischen 2002 und 2011 Tätigen zeigt sich, dass sich der demografische Effekt hier bereits bemerkbar macht: während der prozentuale Anteil der Beschäftigten der Altersgruppen 25 bis unter 35 Jahre sowie 35 bis unter 50 Jahre stetig abnimmt, nimmt einzig der Anteil der über 50-Jährigen stetig zu – von 21,9% (2002) auf 31,4% (2011). Der Anteil der unter 25Jährigen nimmt nur marginal, von 7,3% (2002) auf 8,5% (2011), zu. 71 Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011 67 2.4.1.2 Qualifikation Mit 63,5% verfügte 2011 die Mehrheit der in den Berufsfeldern Sozialarbeit und -pflege, Fürsorge, Erziehungsberatung, Familien- sowie Jugendpflege Beschäftigten über eine abgeschlossene Berufsausbildung, 9% hatten keine Berufsausbildung während rund 13% über einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss verfügten. 72 Qualifikation 2011 SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen, ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen, JugendpflegerInnen 15% ohne Berufsausbildung 9% 4% abgeschlossene Berufsausbildung FH-Abschluss 8% Universitätsabschluss 64% Ausbildung unbekannt Quelle: IAB In der vergleichenden Betrachtung der Qualifikation der in den oben genannten Berufsfeldern zwischen 2002 und 2011 Tätigen zeigt sich, dass der prozentuale Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung von 68,1% auf 63,5% zurückgegangen ist. Marginal rückgängig ist ebenfalls der Anteil der Beschäftigten ohne Berufsausbildung (von 9,4% auf 9,1%), sowie der Anteil der Beschäftigten mit Fachhochschulabschluss (von 9,7% auf 8,5%). Von 9% auf 14,5% (2011) stieg dagegen der Anteil der Beschäftigten, deren Ausbildung „unbekannt“ ist. Marginal erhöhte sich auch der Anteil (von 3,9% auf 4,3%) der Beschäftigten, die über einen Universitätsabschluss verfügten. 72 68 Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe 2.4.1.3 Arbeitslosigkeit 2011 waren insgesamt 59.846 Personen mit Zielberufen der Berufsordnung 861 (Sozialarbeiter/-innen, Sozialpfleger/-innen, Fürsorger/-innen, Erziehungsberater/-innen, Familien- und Jugendpfleger/-innen) arbeitslos. 73 Die Arbeits- losenquote lag damit bei 10,3%. Damit ist sie zwar seit 2005 kontinuierlich rückläufig, liegt aber damit auf dem Niveau von 1999. Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2001–2011 SozialarbeiterInnen, SozialpflegerInnen, FürsorgerInnen, ErziehungsberaterInnen, FamilienpflegerInnen, JugendpflegerInnen 70.000 60.000 Gesamt 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2001 2002 2003 2005 2007 2009 2010 2011 Arbeitslose 36.202 39.036 43.744 56.392 64.640 56.131 61.470 59.846 Quelle: IAB Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Arbeitslosen mit diesen Zielberufen um -2,6%, stieg dagegen jedoch im Vergleich zu 2001 um +65%. Die Mehrheit der arbeitslos gemeldeten Beschäftigten in diesen Berufsfeldern gehörte 2011 der Altersgruppe der 35- bis 50-Jährigen an (36,9%), 33,4% der Altersgruppe der über 50-Jährigen. Mit rund 48% verfügte die Mehrheit der Arbeitslosen dieser Berufsfelder über eine abgeschlossene Berufsausbildung, so dass nicht zwangsläufig eine unzureichende Ausbildung die Arbeitslosigkeit begründet. 27,5% der gemeldeten Arbeitslosen dieser Berufsfelder waren 2011 bereits länger als 1 Jahr ohne Beschäftigung. 73 Laut der Datenquelle IAB sind allerdings die zur Verfügung stehenden Daten zur Arbeitslosigkeit der Berufsfelder, die der Berufsordnung 861 zugeordnet werden, seit 2005 unvollständig. 69 2.4.2 Sozial- und Erziehungsberufe 2011 waren insgesamt 1.727.368 Personen in Sozial- und Erziehungsberufen (Berufsgruppen 86 und 87 sowie 89) beschäftigt. 74 Gesamt Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen 2001–2011 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2001 2002 2003 2005 2007 2009 2010 2011 Sozial-u. Erziehungsberufe 1.314.841 1.347.505 1.360.285 1.369.338 1.432.412 1.581.771 1.661.982 1.727.368 Quelle: IAB Die Beschäftigtenzahl in diesen Berufen stieg 2011 im Vergleich zum Vorjahr um +4% und im Vergleich zu 2001 um +31%. Der Frauenanteil in Sozial- und Erziehungsberufen lag bei 77,5% und ist im Vergleich zu 2002 marginal um +1,5% angestiegen. 43,5% der in diesen Berufen Tätigen waren in einem Teilzeitverhältnis beschäftigt – 6,9% (weniger als 18 Wochenstunden) und 39,6% (mehr als 18 Wochenstunden). 2.4.2.1 Altersstruktur 39% der in Sozial- und Erziehungsberufen Beschäftigten gehörten 2011 der Altersgruppe der 35- bis 50-Jährigen an. Mit 33% war die Gruppe der 50Jährigen und Älteren deutlich größer als jene der 25- bis 35-Jährigen (23%). 75 Altersstruktur 2011 Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen 5% unter 25 Jahren 33% 23% 39% 25–35 Jahre 35–50 Jahre 50 plus Quelle: IAB Auch in den Sozial- und Erziehungsberufen ist bereits der demografische Effekt spürbar: Bei relativ konstantem Anteil der unter 25-Jährigen sowie der 70 74 Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011 75 Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011 Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten in den Altersgruppen der 25- bis 35-Jährigen, sank der Anteil der 35- bis 50-Jährigen (-11%) während der Anteil der Beschäftigten über 50 Jahre zwischen 2002 und 2011 um +11% stieg. 2.4.2.2 Qualifikation 58% der in Sozial- und Erziehungsberufen Beschäftigten verfügte 2011 über eine abgeschlossene Berufsausbildung. 28% verfügten über einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, während 4% keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen konnten. 76 Qualifaktion 2011 Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen 4% ohne Berufsausbildung 9% mit Berufsausbildung 19% 10% 58% mit FH-Abschluss mit Universitätsabschluss Ausbildung unbekannt Quelle: IAB Zwischen 2002 und 2011 ist ein allgemeiner Rückgang der Anzahl der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einem Fachhochschul- oder Universitätsabschluss festzustellen. Der prozentuale Anteil der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung ging leicht um rund -2% zurück. Der Anteil der Beschäftigten mit Universitätsabschluss sank ebenfalls um rund -2%, der Anteil mit Fachhochschulabschluss sank nur marginal (-0,2%). Angestiegen ist dagegen der Anteil der Beschäftigten, deren Ausbildung „unbekannt“ ist und zwar um rund +4%. 76 Quelle aller Daten dieses Kapitels: IAB: Berufe im Spiegel der Statistik 2011 71 2.4.2.3 Arbeitslosigkeit 2011 waren 97.466 der für Sozial- und Erziehungsberufe qualifizierten 77 Personen arbeitslos gemeldet . Das waren -4,6% weniger als im Vorjahr, und -17,4% weniger als noch 2001. In der Betrachtung der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen seit 2001 wird deutlich, dass diese 2011 ihren vorläufigen Tiefststand erreicht haben. Gesamt Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2001–2011 Sozial- und Erziehungsberufe 160.000 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 2001 2002 2003 2005 2007 2009 2010 2011 Arbeitslose 117.984 116.591 121.623 137.001 126.847 97.931 102.145 97.466 Quelle: IAB Die Arbeitslosenquote dieser Berufsgruppe lag 2011 bei 5,3% – 2001 lag sie noch bei 8,2%. Die Mehrheit der arbeitslos gemeldeten Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsberufen war 2011 zwischen 35 und 50 Jahre alt (36,7%) sowie 50 Jahre und älter (32,7%). 27,3% von ihnen waren bereits länger als 1 Jahr ohne Beschäftigung. Erstaunlicherweise verfügt die Mehrheit der Arbeitslosen, nämlich 49,4%, über eine abgeschlossene Berufsausbildung, d.h. eine Unterqualifizierung scheint hier keine Begründung für die Arbeitslosigkeit zu sein. 2.5 Ehrenamtlich Tätige Insbesondere in der Jugendverbandsarbeit spielen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine bedeutende Rolle. Entsprechende statistische Datenerhebungen, die eine umfassende Analyse der ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen würden, liegen jedoch nach wie vor nicht vor. Daher kommt, als relativ ungewöhnliche aber immerhin Einblick gebende (im Sinne einer Stichprobe) Datengrundlage, den Angaben zu den registrierten Jugendleiterinnen/Jugendleiter Cards (Juleicas) 78 eine besondere Bedeutung zu. 77 Laut der Datenquelle IAB sind allerdings die zur Verfügung stehenden Daten zur Arbeitslosigkeit der Sozial-und Erziehungsberufe seit 2005 unvollständig. 78 72 http://www.juleica.de Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe 2010 79 wurden insgesamt 105.000 Juleicas registriert. Im Vergleich zu 2002 mit 104.000 Juleicas eine leichte Erhöhung. 80 Allerdings zeigen die Daten eine relativ ungleiche Verbreitung der Juleicas nach Bundesland. Eine besonders starke Verbreitung ist in Niedersachsen festzustellen. Hier verfügen 49 Personen pro 100 Einwohner zwischen 15 und 45 Jahren über eine solche Card. Ähnlich weit verbreitet ist sie in SchleswigHolstein (41) und Sachsen-Anhalt (40,6). Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 20,5 – unter diesem liegen Bundesländer wie Sachsen (15,4), Mecklenburg-Vorpommern (13,8) und Bremen (11,9). 2.5.1 Altersstruktur Mit 52% sind die Antragstellerinnen und Antragsteller etwas häufiger weiblich und nahezu zur Hälfte unter 20 Jahre alt – die überwiegende Mehrheit ist unter 25 Jahre alt. Somit ist auch nachvollziehbar, dass ein großer Anteil (rund 44%) der Jugendleiter/-innen noch eine Schule besucht. Ersichtlich wird zudem eine deutliche Abnahme der Antragstellerinnen und Antragsteller mit zunehmendem Alter. 81 InhaberInnen einer Juleica 2010 7% 3% 9% 10% 49% 22% unter 20. 20–25 J. 25–30 J. 30–40 J. 40–50 J. 50 plus Quelle: Deutscher Bundesjugendring/KomDat 1/2011:22 Interessant in diesem Kontext ist, dass scheinbar ein Zusammenhang zwischen der Altersverteilung und den jeweiligen Trägergruppen herzustellen ist. Während der Altersdurchschnitt der in der konfessionellen/religiösen Jugendarbeit Aktiven bei 17 Jahren liegt, liegt dieser in der technischhilfeorientierten Jugendarbeit bei 24 Jahren. Ebenso ist feststellbar, dass sich insbesondere im Aufgabengebiet der internationalen (63%) und der religiösen Jugendarbeit (rund 60%) sowie in kultur- und medienorientierten Jugendverbänden (ca. 59%) mehr junge Frauen engagieren. In technisch-hilfeorientierten Organisationen (65%) sowie in Pfadfinderverbänden (57%) überwiegt die Anzahl der engagierten Männer. 82 79 Dies waren zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts die aktuellsten verfügbaren Daten. 80 Vgl. Pothmann/Sass 2011: 21 81 Ebd. 82 Ebd.: 22 73 2.5.2 Trägerschaften Bei Betrachtung der „Herkunft“ der Jugendleiter/-innen zeigt sich, dass 80% von ihnen – und damit die überwiegende Mehrheit – aus jugendverbandlichen Bereichen kommt. Von diesen wiederum etwa die Hälfte aus dem konfessionellen/kirchlichen Umfeld. Lediglich 7% der Jugendleiter/-innen sind öffentlichen Trägern zuzuordnen. Eine Begründung hierfür ist u.U. darin zu sehen, dass die große Mehrzahl der in diesen Bereichen gemachten Angebote durch freie Träger durchgeführt wurde. 2.5.3 83 Qualifikation Mit 60% verfügte 2010 die Mehrheit der Inhaberinnen und Inhaber einer Juleica über einen höheren Bildungsabschluss oder strebte diesen an. Rund 24% verfügten über einen Realschulabschluss, rund 7% über einen Hauptschulabschluss. Damit wäre auch ein Befund der Engagementforschung (Vgl. Picot 2011) bestätigt, nach dem die Bereitschaft sich im Jugendalter ehrenamtlich zu engagieren in besonders hohem Maße bildungsabhängig ist. 2.5.4 84 Tätigkeitsspektren Die überwiegende Mehrheit (3/4) aller Jugendleiter/-innen ist mit der Organisation und Durchführung von Freizeiten beschäftigt, 60% zählen die pädagogische Anleitung und Betreuung einer Gruppe zu ihren Aufgaben. Weitere 54% organisieren und führen sonstige Veranstaltungen durch, 46% führen praktische Arbeiten im Bereich der Organisationen aus. Eher selten dagegen werden von Jugendleiter/-innen jene Tätigkeiten ausgeführt, die eher Leitungspositionen zuzuordnen sind, wie beispielsweise Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung und Mitsprache oder Vorstands- und Verwaltungstätigkeiten. 74 83 Ebd. Auf Datengrundlage von 2008 84 Ebd. Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe Quelle: Pothmann/Sass 2011: 23 Es zeigt sich, dass in Tätigkeitsbereichen, die ihren Schwerpunkt im Umgang mit Gruppen von Kindern/Jugendlichen (z.B. Ferienfreizeiten) oder in der Durchführung und Organisation solcher haben, das Durchschnittsalter der Jugendleiter/-innen mit 20 Jahren relativ niedrig ist. Jene Tätigkeiten, die mit leitenden Positionen verknüpft sind, werden dagegen häufiger von Jugendleiter/-innen mit einem höheren Durchschnittsalter durchgeführt. Beispielsweise sind Juleica-Inhaber/-innen die im Bereich Fundraising aktiv sind, durchschnittlich 27 Jahre alt. Generell ist der investierte Zeitaufwand der Jugendleiter/-innen in ihre ehrenamtliche Tätigkeit relativ hoch. 38% sind mehrmals pro Woche aktiv, 22% einmal in der Woche. Eine starke Bindung an die jeweilige Organisation kann daher angenommen werden. 85 85 Pothmann/Sass 2011: 23 75 3 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Untersuchungen der Belastungsfaktoren im Arbeitsumfeld der Kindertageseinrichtungen, bzw. des Berufsfeldes der Erzieherinnen und Erzieher, haben zwar in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit bekommen, doch mangelt es nach wie vor insbesondere an regionalübergreifenden, quantitativstatistisch verwertbaren Daten, die ableitbare, allgemeingültige Feststellungen ermöglichen würden. Nachfolgend wird daher auf die zu diesem Themenkomplex existierenden Studien Bezug genommen. An jedem Arbeitsplatz finden sich Belastungen, physische wie psychische. Auch die Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kindertageseinrichtungen sind nicht unerheblichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Ob diese allerdings zu einer Erkrankung führen, hängt letztlich von der Höhe/Intensität der Belastungen, der persönlichen Konstitution sowie von weiteren Faktoren ab. Die Anforderungen – fachlich, physisch und psychisch – an pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind vielfältig und steigen seitens der Gesellschaft, der Gesetzgeber als auch der Eltern stetig. Fachkräfte müssen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in sehr unterschiedlichen, oftmals auch problematischen und konfliktgeladenen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Diese Entwicklung wurde auch von den Teilnehmern eines – auf Initiative der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe – Anfang 2012 durchgeführten Workshops bestätigt. Durch die zunehmende Komplexität der Aufgabenstellung (zu viele Informationen, zu viele Anforderungen) und die steigende Erwartungshaltung an die Fachkräfte (von außen) sowie der Fachkräfte an sich selbst wird häufig ein Kompetenz- und Qualitätsverlust in der Ausübung der Tätigkeit empfunden, welcher Belastungssituationen (insbesondere psychische) spürbar verstärkt. So wird nachvollziehbar, dass nur 26% aller Erzieher/-innen glauben, dass sie gesund bis zur Rente arbeiten können. 86 Damit liegen sie im Vergleich mit anderen Berufsgruppen weit unter dem Durchschnittswert aller Berufe, wo sich 51% der Beschäftigten vorstellen können, gesund bis zum Eintritt in den Ruhestand arbeiten zu können. 86 76 DGB/Fuchs/Trischler 2008: 17 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Diese Aussage ist in den Zusammenhang mit den empfundenen Belastungen der Erzieher/-innen zu stellen: Nur 13% von ihnen gaben an, unmittelbar nach der Arbeit KEINE gesundheitlichen Beschwerden zu empfinden. 87 „Die Einschätzung der eigenen, zukünftigen Arbeitsfähigkeit hängt eng mit der Selbstbeurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes zusammen. Je häufiger Menschen spüren, dass sie an ihrem Arbeitsplatz an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen, dass sie sich krank und gesundheitlich belastet fühlen, desto pessimistischer wird ihre Prognose bezüglich ihrer zukünftigen Arbeitsfähigkeit ausfallen.“ 88 Die Umfrageergebnisse fallen diesbezüglich recht pessimistisch aus: 54% der befragten derzeitigen Erzieher/-innen können Arbeitsbedingungen sich und unter ihres Berücksichtigung ihrer Gesundheitszustands nicht vorstellen, gesund durch die weiteren Phasen ihrer Berufstätigkeit zu kommen. Damit werden die stabile körperliche Gesundheit und psychische Verfassung zu Grundvoraussetzungen, um sowohl die entsprechenden beruflichen Aufgaben bewältigen als auch gesund bis zum Renteneintritt im Beruf arbeiten zu können. Die Notwendigkeit der Etablierung einer betrieblichen Gesundheitsförderung haben auch die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bereits erkannt – sie streikten bereits 2009 für einen Gesundheitstarif-Vertrag. Eine tarifvertragliche Regelung für die betriebliche Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst trat am 1. November 2009 in Kraft. Somit kann nun jeder/jede Beschäftigte Gefährdungsbeurteilung stellen einen und Antrag die auf Bildung Durchführung von einer betrieblichen Kommissionen sowie die Einrichtung von Gesundheitszirkeln fordern. Es wurden Strukturen geschaffen, in denen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam „Belastungen am Arbeitsplatz und deren Ursachen analysieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation erarbeiten“ können. 89 Hinsichtlich der Arbeitsbelastungen der pädagogischen Fachkräfte in allen anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe liegen bisher noch wenig verwertbare Daten und/oder Studien vor. 87 Besonders verbreitet sind Erschöpfungszustände, Kopf-, Rücken- und Nackenschmerzen, Atemwegsbeschwerden sowie Hörverschlechterungen. DGB/Fuchs/Trischler 2008: 17 88 89 Ebd. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)/Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Betriebliche Gesundheitsförderung. Frankfurt/Main 2009 77 3.1 Belastungen in Kindertageseinrichtungen Die Befragung von Erzieher/-innen im DGB-Index „Gute Arbeit“ 90 [Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)] liefert hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sowie der empfundenen gesundheitlichen Belastungen der Fachkräfte alarmierende Zahlen: Lediglich 8% der befragten Erzieher/-innen empfanden, dass sie eine gute Arbeit haben. 87% hatten während oder nach der Arbeit gesundheitliche Beschwerden, wie beispielsweise Erschöpfungszustände, Kopf-, Rücken-Nackenschmerzen, Hörverschlechterungen oder Atem-beschwerden. 91 Nach wie vor stehen die Arbeitsbelastungen von Beschäftigten in Kindertagesstätten noch verhältnismäßig wenig im Fokus des öffentlichen Interesses. Aber auch in den Kindertageseinrichtungen selbst sind hinsichtlich der Wichtigkeit als auch der Möglichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oftmals keine ausreichenden Informationen vorhanden. Häufig findet das Arbeitsschutzgesetz keine Anwendung und auch auf sicherheitstechnische verzichtet. sowie betriebsärztliche Betreuung wird teilweise 92 Ergebnisse einer Untersuchung von Thinschmidt et.al. 93 zeigten, dass beispielsweise lediglich in 8% der befragten Kindertageseinrichtungen Gefährdungsbeurteilungen – entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – vorhanden, dafür aber in 62% der befragten KiTas Sicherheitsbeauftragte („Allgemeine Vorschriften der BGV A1 [Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)]) benannt waren. Das Wissen über die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft war jedoch bei den befragten Beschäftigten recht unsicher. 62% der Befragten wurden regelmäßig arbeitsmedizinisch betreut. 94 Insbesondere vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Entwicklungen, die den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit immer wichtiger machen, sollten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bzw. einer betrieblichen Gesundheitsförderung fest in den Kindertageseinrichtungen etabliert werden. 78 90 DGB/Fuchs/Trischler 2008 91 Ebd.: 3 92 Vgl. u.a. Khan 2009 93 Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008 94 Ebd. 73 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe 3.1.1 Belastungsfaktoren Für die pädagogische Arbeit von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sind verschiedenste Belastungsfaktoren identifizierbar, die in Anlehnung an das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept (gemäß DIN EN ISO 10075 Teil 1) 95 in fünf Bereiche eingeteilt werden können : technisch-physikalische Bedingungen (beispielsweise Lärm, ungünstige Umgebungsbedingungen, nicht erwachsenengerechtes Mobiliar). organisatorische Faktoren (Art/Größe der Einrichtung, Gruppengröße, Personalmangel, Teamgröße, Arbeitszeitgestaltung, etc.). Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe (zum Beispiel neue Anforderungen, hohe Verantwortung, Zeitdruck, Überforderung, Emotionsbelastung, Sprechbelastung). soziale Faktoren (wie etwa Probleme mit Kindern/Eltern, Klima im Team). gesellschaftliche Faktoren (mangelnde Anerkennung der Profession, geringe Entlohnung und anderes). Quelle: Thinschmidt in GEW 2010:18 Meist gestalten sich die Belastungsfaktoren in den einzelnen Kindertageseinrichtungen sehr unterschiedlich. Charakteristisch ist jedoch, dass nicht einzelne Belastungsfaktoren dominieren, sondern viele Faktoren unterschwellig zusammenwirken und sich somit in ihrer Negativwirkung summieren. 95 Thinschmidt in GEW 2010: 18 96 Ebd. 96 79 „Nicht jede beeinträchtigende Bedingung ist gleichermaßen in jeder Kita vorhanden – man kann sagen, dass jede Kita ihre eigenen, unverwechselbaren situativen und personellen Bedingungen aufweist. Deren Konsequenzen unterscheiden sich dabei nicht nur von Kita zu Kita, sondern auch von Person zu Person und sind abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen sowie den Möglichkeiten der Bewältigung im Team bzw. in der Person selbst.“ 97 Die GEW-KiTa Studie (2007) veranschaulicht beispielsweise, dass sich die in Kindertageseinrichtungen beschäftigten Erzieher/-innen durch die Mehrzahl der oben genannten Faktoren „gering“ bis „mäßig“ belastet fühlen. Besonders spürbar belastet empfinden sie sich allerdings durch einen „hohen Geräuschpegel“ sowie, in Ausübung ihrer Tätigkeit, durch einen ständigen „Personalund Zeitmangel“. 98 Tab. 7.1: Belastungsfaktoren (Mittelwerte; n=1.702) Belastungsfaktor Mittelwert Standardabweichung Hoher Geräuschpegel 3,94 1,09 Personal- und Zeitmangel 3,36 0,79 Körperliche Anstrengung 2,89 0,98 Interaktion mit den Kindern 2,60 0,75 Qualitative Arbeitsbelastung 2,54 0,90 Interaktion mit den Eltern 2,43 0,91 Räumlich-materielle Ausstattung 2,43 1,07 Eltern holen Kind nicht rechtzeitig ab 2,41 1,22 Verständigungsschwierigkeiten 2,21 1,10 Interne Kommunikation 2,13 0,96 Skala von „1 = gering“ bis „5 = sehr stark“ Quelle: KiTa-Studie der GEW 2007 Allerdings ist eine weitere Zunahme der psychischen Belastungen festzustellen, die sich nachteilig auf den Gesundheitszustand der pädagogischen Fachkräfte auswirkt. Die Ergebnisse des BGW-DAK Stress-Monitorings 99 zeigen, dass der psychische Gesundheitszustand von Erzieher/-innen um 8,2% schlechter ist als der Vergleichswert der berufstätigen Bevölkerung und sie damit auch erheblich stärker (27% über dem Durchschnitt) an psychosomatischen Beschwerden leiden. 100 Insbesondere vier stressauslösende Faktoren wurden hierfür analysiert: die quantitative wie auch qualitative Arbeitsbelastung, Arbeitsunterbrechnungen sowie Umgebungsbelastungen. 80 97 Ebd. 98 GEW-KiTa Studie 2007: 41/42 99 BGW/DAK 2000 100 Vgl. ebd.: 16 101 Vgl. ebd.: 19 101 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Einzelbeschwerden, unter denen ErzieherInnen am stärksten leiden Quelle: BGW/DAK 2000: 18 Somit sind auch die Erhebungsergebnisse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 102 nachvollziehbar, die zeigen, dass soziale Berufe, darunter auch Kindergärtner/-innen sowie Kinderpfleger/-innen stärker von Burnout betroffen sind, als andere Berufsgruppen. Auch wenn die Belastungen, denen die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen ausgesetzt sind, unterschiedlich empfunden werden, so sind und bleiben sie Risiken für Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitszufriedenheit. 102 Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO): Burnout auf dem Vormarsch. 2011 81 3.1.2 Betriebliche Gesundheitsförderung In der Regel sind die gängigen Methoden der betrieblichen Gesundheitsförderung auf die Bedürfnisse von Großbetrieben zugeschnitten und können daher nicht ohne weiteres auf Kleinbetriebe wie Kindertageseinrichtungen übertragen werden. 103 Daher sollten branchenbezogene Verfahren mit Unter- stützung äußerer Strukturen in einer ressourcenschonenden Vorgehensweise zur Umsetzung kommen. 104 Entscheidend wird sein, Maßnahmen der Verhaltens- sowie der Verhältnisprävention in der Gesundheitsförderung, wie in der Prävention selbst, zum Einsatz zu bringen. Das heißt Maßnahmen zur Entwicklung gesundheitsfördernder Lebensweisen und zur Gestaltung gesundheitsfördernder Lebensbedingungen. 105 Quelle: Thinschmidt 2010: Folie 31 Thinschmidt et.al. entwickelten entsprechende Handlungsfelder und -bedarfe und setzten sie in den Zusammenhang mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung hinter denen jeweils mögliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 106 stehen. 103 Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:115 104 Vgl. Gieseke 2005; Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:115 105 Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:115 106 Als Multiplikatoren werden hier gesehen: Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Jugendamt, Sozialversicherungsvertreter, wie Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), Berufsgenossenschaften (BG),Krankenkassen sowie Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD), der TÜV, Volkshochschulen (VHS), die Pharmaindustrie, Sportvereine oder freie Anbieter (z.B. Trainer, Ernährungsberater, Therapeuten, Coach). Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008: 117 82 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Quelle: Thinschmidt/Gruhne/Hoesel 2008:118 Dabei erscheint es sinnvoll, wenn sich regionale und überregionale Programme miteinander verbinden. Überregionale Programme könnten beispielsweise hinsichtlich von Themenschwerpunkten (wie etwa Kampagnen, gesetzliche Änderungen) zum Einsatz kommen. 83 Derzeit läuft – in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen – an der AliceSalomon-Hochschule das Projekt STEGE (Studie zur Strukturqualität und Erzieher/-innengesundheit in Kindertageseinrichtungen) 107 , dessen Ziel es ist, wirksame Konzepte betrieblicher Gesundheitsförderung für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und damit eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern zu fördern. 3.2 Belastungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Dienste Auch die Beschäftigten in den Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe benennen zunehmende Arbeitsbelastungen. Zwar sind die Arbeits- anforderungen sowie die Rahmenbedingungen in den verschiedenen Arbeitsfeldern sehr unterschiedlich, doch lassen sich einige gemeinsame Belastungsfaktoren erkennen. 108 Insbesondere der Anstieg der Fallzahlen, die zunehmende Komplexität der Problemlagen als auch die Zunahme der Anforderungen, vor allem im Bereich des Kinderschutzes, werden als steigende Anforderungen empfunden. Ebenso sind – vor dem Hintergrund steigender Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung und den Herausforderungen im Kinderschutz – die Anforderungen an standardisierte Verfahren und damit an eine umfassende Auswertung und Dokumentation deutlich gestiegen. Zwar werden diese in der Regel von den Beschäftigten als eine absichernde Entlastung verstanden, sie verringern aber gleichzeitig individuelle Handlungsspielräume und nehmen Arbeitszeit in Anspruch. „Der strukturell in der Kinder- und Jugendhilfe angelegte Auftrag, Beratung und Unterstützung für ein gelingendes Aufwachsen sicherzustellen und gleichzeitig Garant für das staatliche Wächteramt zu sein, führt in der Praxis zu zunehmenden Widersprüchen und damit einhergehender Belastung.“ 109 Dies bestätigen auch Ergebnisse der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)Fachtagung NRW „Navi 3.0.“ im Frühjahr 2012 für die Beschäftigten in den Arbeitsbereichen sozialer Dienste. Hier fühlen sich 70% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittlerweile so belastet, dass sie davon ausgehen, in ihrem Beruf nicht „alt“ werden zu können. 110 Auch in diesen Arbeitsbereichen ist ein spürbarer Anstieg des psychischen Drucks festzustellen. Dieser entsteht durch eine Mixtur aus einrichtungs- 84 107 http://www.ash-berlin.eu/forschung/aktuelle-projekte/stege/ 108 Vgl. AGJ Positionspapier 2012: 8 109 Ebd. 110 ASD-Fachtagung NRW: Navi 3.0 – Tagungsbericht www.lwl.org/tagungsdoku Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe internen, persönlichen und öffentlichen Belastungsfaktoren, wie beispielsweise durch eine Berufsausübung unter erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit – bedingt durch ansteigende Kinderschutzmeldungen. Hinzu kommt die persönliche Sorge, den unterschiedlichen Anforderungen der Tätigkeit, der Ausweitung des Aufgabenfeldes bei gleichzeitigem Zeit- und Qualitätsdruck (fehlerlos) gerecht werden zu können – und dies vor dem Hintergrund eines medial vermittelten „schlechten Berufsbildes“. Die Aufgabenerbringung im sozialen Dienst ist für die Fachkräfte durch geringe Routinisierbarkeit gekennzeichnet, was wiederum in Situationen mit hohem Verantwortungsdruck (beispielsweise bei Entscheidungen mit großer biografischer Tragweite für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien) zu einem hohen Grad der Unsicherheit führt, der durch ein widersprüchliches Anforderungsprofil zwischen Hilfe und Kontrolle oder Einzelfallhilfe und Sozialraumorientierung verstärkt wird. Anforderungen an die Beschäftigten im Sozialen Dienst 111 Quelle: Misek-Schneider 2012: Folie 8 Die aus diesen Anforderungen resultierenden berufsbedingten Belastungen führen nicht selten wiederum zu psychischen Störungen. Eine Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) Sozialarbeiter/-innen und Heimleiter/-innen 112 im zeigt beispielsweise, dass Vergleich zu anderen Berufsgruppen am häufigsten von Burnout-Erkrankungen betroffen sind. 111 Misek-Schneider: Gesundheitsförderung im ASD. Geht das überhaupt? 2012 112 Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO): Burnout auf dem Vormarsch. 2011 85 Ergebnisse einer Befragung der Sozialen Dienste Berlin und Brandenburg zur sozialen Lage von Fachkräften von 2010 zeigten, dass Beschäftigte öffentlicher Träger vor allem den Zeitdruck (rund 86% der Befragten) sowie die personelle Unterbesetzung (rund 78% der Befragten) beklagten und hieraus resultierend die Überlastung der Arbeitsanforderungen (rund 63%) sowie den Mangel an qualitativ hochwertigen und passfähigen Superversionsangeboten (rund 66%). 113 Dagegen wurden von den Beschäftigten freier Träger Sorgen hinsichtlich einer Auslastungsproblematik und daraus resultierenden Einkommenseinbußen geäußert und damit die geringere Sicherheit ihres Arbeitsplatzes (52%) ebenso wie der Zeitdruck (73%) beklagt. 114 „Während für den Bereich der Pflege schon Anfang der 1990er Jahre versucht wurde, die Belastungs- und Beanspruchungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu bilanzieren und zu erklären, sind vergleichbare Bemühungen für den Bereich der Sozialen Arbeit weitgehend unterblieben. Zu umreißen bleibt Forschungsfeld.“ 3.2.1 also ein weites, noch weitgehend unbearbeitetes 115 Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheitsförderung in den Einrichtungen zu etablieren scheint es in einem ersten Schritt wichtig zu sein, dass die Einrichtungsleitungen selbst einen „richtigen“ Umgang mit den Arbeitsbelastungen finden. Dies bedeutet u.a. eine klare Strukturierung der Arbeit sowie die Schaffung verlässlicher und stützender Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 86 113 AGJ Positionspapier 2012: 9 114 Ebd.: 10 115 Ebd. Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Hierzu gehören ebenso regelmäßige Angebote zur Fortbildung Supervision als auch die Förderung eines guten Teamklimas. und 116 Da bisher allerdings kaum Konzepte der Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig und dauerhaft in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialen Dienste implementiert worden sind, gilt es hier nach passfähigen Ansätzen aus anderen Branchen zu suchen und Erfahrungswerte zu vergleichen, um dann im Weiteren die Möglichkeit einer Übertragbarkeit zu überprüfen. Dabei wird es wesentlich sein, dass die Gesundheitsförderung als ein fester Bestandteil betrieblicher Organisationsentwicklung und des Qualitätsmanagements verortet wird. 117 „Für eine Bindung und Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht es (…) vor allem einen Aufgabenmix auf dem eigenen Arbeitsplatz, verlässliche Rahmenbedingungen und eine ausreichende sächliche und personelle Ausstattung Arbeitsklima.“ sowie ein kollegiales und wertschätzendes 118 Zunächst gilt es jedoch für die Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe und für die Sozialen Dienste, Belastungsursachen in den Arbeitsfeldern noch genauer zu analysieren, um entsprechende Lösungsansätze und Konzepte zu entwickeln und so die Gesundheitsförderung tatsächlich offensiv angehen zu können. 3.3 Aktivitäten betrieblicher Gesundheitsförderung Nach § 20a SGB V sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu erbringen, d.h. Risiken und Potenziale der Situation am Arbeitsplatz zu ermitteln, Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu entwickeln und die Umsetzung dieser zu begleiten. 119 Handlungsfelder und Qualitätskriterien für das Engagement der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im „Leitfaden Prävention“ festgelegt. Arbeitgeber und Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten während Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind eine Unterstützungsfunktion für die „Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten“ wahrzunehmen. 116 Vgl. ASD-Fachtagung NRW: Navi 3.0 – Tagungsbericht 2012: 2 117 Vgl. ebd.: 3 118 Ebd.: 4 119 Bei gesundheitsfördernden Maßnahmen von Branchen erfolgen diese nach dem SettingAnsatz, d.h. nicht individuelles Verhalten des Einzelnen sondern eine bestimmte Umgebung, z.B. ein Arbeitsbereich, wird zur Grundlage der Handlungsfelder für Maßnahmen. Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes 87 Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung unter Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse 2002–2010 5.000 4.263 absolut 4.000 3.387 2.499 3.000 2.413 1.895 2.000 1.000 245 0 124 197 228 43 23 251 234 489 336 91 631 145 169 0 2002 Alle Branchen 2004 Erziehung Unterricht 2006 2008 2010 Gesundheits-/Sozialwesen Baugewerbe Quelle: gbe-bund Betrachtet man die Entwicklung der Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung zwischen den Jahren 2002 und 2010, so wird ersichtlich, dass diese insgesamt deutlich gestiegen sind und zwar um +125% (2.368 Maßnahmen). Differenziert auf die Aktivitäten in den einzelnen Branchen zeigt sich jedoch im Vergleichszeitraum eine unterschiedliche Entwicklung. In der Branche „Erziehung und Unterricht“ sind die Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung zwischen 2002 und 2010 spürbar, um -41% (100 Aktivitäten), rückgängig. Allerdings stiegen die Aktivitäten zwischen 2009 und 2010 um +48% (47 Aktivitäten). Betrug der prozentuale Anteil am Gesamt aller Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Branche „Erziehung und Unterricht“ im Jahr 2002 noch 12,9%, reduzierte sich dieser im Jahr 2010 auf nur noch 3%. Im Gesundheits- und Sozialwesen ist zwischen 2004 120 und 2010 ein Anstieg der Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung um +220% (434 Aktivitäten), zwischen 2009 und 2010 um +22% (114) zu beobachten. 2004 betrug der prozentuale Anteil der Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Branche „Gesundheits- und Sozialwesen“ am Gesamt aller Aktivitäten 7,9%, dieser stieg auf 15% in 2010. 120 Für das Jahr 2002 liegen für die Branche Gesundheits- und Sozialwesen keine Daten vor. Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes. 88 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe 3.4 Arbeitsunfähigkeit in Sozial- und Erziehungsberufen Arbeitsunfähigkeit nach Berufsgruppen 2010 Fälle je 100 Versicherte Berufsgruppe*) Gesamt Geschlecht Männer Frauen Alter jünger älter als als 45 45 Jahre Jahre 99,5 99,9 98,7 96,3 104,7 Bergleute, Baustoffhersteller 117,7 118,1 113,6 119,3 115,7 Chemie- und Kunststoffberufe 153,1 148,6 168,5 147,9 158,5 Holzbearbeitung 132,4 131,5 138,3 136,2 128,2 Metallerzeugung 150,2 150,0 155,5 150,8 149,6 Metall- und Maschinenbau 137,1 136,7 145,5 141,1 131,0 Elektroberufe 125,2 123,6 155,9 126,8 122,6 Holz- und Kunststoffverarbeitung 131,0 129,7 163,7 135,5 122,5 Dienstleistungskaufleute 112,9 98,5 123,6 111,0 118,0 Organisation, Verwaltung, Büro 106,6 91,3 113,7 106,5 106,9 Gesundheitsdienstberufe 111,7 96,1 114,1 110,4 114,9 Sozial- und Erziehungsberufe 122,1 88,7 131,3 120,5 124,8 Durchschnitt 114,7 111,9 118,6 114,2 115,6 Land-, Forstwirtschaft, Gartenbau Quelle: BAuA: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010, Tab. 23 *) Es wurden für diese Tabelle nur einige der Berufsgruppen ausgewählt. Die Daten zur Arbeitsunfähigkeit nach Berufsgruppen zeigen für die Branche der Sozial- und Erziehungsberufe 2010, dass diese mit 122,1 Arbeitsunfähigkeitsfällen pro 100 Versicherte über den Durchschnitt aller Branchen (114,7) liegt, jedoch spürbar unter Chemie- und Kunststoffberufen oder der Metallerzeugung. Deutlich wird zudem, dass weibliche Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen 2010 häufiger von Arbeitsunfähigkeit betroffen waren (131,3) als männliche Beschäftigte (88,7), was jedoch vor dem Hintergrund einer generell hohen Zahl weiblicher Beschäftigter in diesen Berufsfeldern interpretiert werden sollte. Ebenso wird ersichtlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsfälle mit zunehmendem Alter häufiger auftreten. 89 Arbeitsunfähigkeit Sozial- und Erziehungsberufe 2010 Diagnosen je 100 Versicherte Gesamt Diagnose Geschlecht Alter Durchschnitt Gesamt aller Männer Verletzungen, Frauen jünger älter als 45 als 45 Jahre Jahre Berufsgruppen 10,1 9,4 10,4 9,6 9.5 14,3 20,1 15,2 21,4 15,2 28,9 25,7 15,3 12,1 16,2 15,2 15,4 15,3 5,1 4,7 5,2 3,1 8,9 6,0 10,5 7,4 11,4 8,9 13,4 6,9 44,4 31,6 48,0 46,6 40,4 34,2 160,3 113,2 173,3 154,9 170,0 148,0 Vergiftungen, Unfälle Krankheiten des Muskel-SkelettSystems und des Bindegewebes Krankheiten des Verdauungssystems Krankheiten des Kreislaufsystems Psychische und Verhaltensstörungen Krankheiten des Atmungssystems Arbeitsunfähigkeit Diagnosen gesamt je 100 Versicherte Quelle: BAuA: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010, Tab. TD1-ff. 2010 waren in den Sozial- und Erziehungsberufen Krankheiten des Atmungssystems häufigster Grund für die Arbeitsunfähigkeit, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. Hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten des Atmungssystems lagen die Sozial- und Erziehungsberufe mit 44,4 Fällen pro 100 Versicherte über dem allgemeinen Durchschnitt aller Berufsgruppen (34,2). Dagegen aber bei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems unter dem allgemeinen Durchschnitt. Deutlich wird zudem, dass 2010 in den Sozial- und Erziehungsberufen die Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Störungen mit 10,5 Fällen pro 100 Versicherte spürbar über dem allgemeinen Durchschnitt (6,9) lag. Die Datenerhebung bei erwerbstätigen AOK-Mitgliedern zeigt ähnliche Ergebnisse. Auch hier waren 2010 in der Branche „Erziehung und Unterricht“ insbesondere Erkrankungen der Atmungssysteme mit 27,5% die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Verdauungssystems (12,4%) sowie des Muskel-Skelett-Systems (11,6%) und infektiösen Krankheiten (11%). 90 Belastungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe Arbeitsunfähigkeit bei erwerbstätigen AOK-Mitgliedern Branche Erziehung und Unterricht in % Quelle: gbe-bund 30 25 in % 20 15 10 5 0 Atmungssystem Haut MuskelSkelett 2008 Psychische Erkrankungen 3,7 Auge Ohr 11,3 Verletzungen, Vergiftungen 7,7 27,4 1,3 2009 4,1 29,1 1,3 0,8 1,2 11 6,9 0,8 2010 4,7 27,5 1,3 1,2 11,6 7 0,8 1,3 Prozentual relativ gering – und damit auch gegensätzlich zu den o.g. Ergebnissen des Unfallverhütungsberichts – waren die Arbeitsunfähigkeits-ursachen „Psychische und Verhaltensstörungen“ (4,7%), Krankheiten der Haut (1,3%), Krankheiten des Ohres (1,3%) sowie des Auges (0,8%). Zwischen 2008 und 2010 bleiben die Einflüsse der unterschiedlichen Indikatoren auf die Arbeitsunfähigkeit relativ konstant. Im Bereich der „psychischen Störungen und Verhaltensstörungen“ ist ein leichter Anstieg um +1% erkennbar. in % Arbeitsunfähigkeit bei erwerbstätigen AOK-Mitgliedern Branche Gesundheits- und Sozialwesen in % 30 25 20 15 10 5 0 Psychische Erkrankungen Atmungssystem Haut MuskelSkelett 2008 5,8 23,6 1,4 2009 5,8 26,1 1,3 2010 6,3 23,3 1,4 Quelle: gbe-bund Auge Ohr 14,9 Verletzungen/ Vergiftungen 6,5 0,8 1,3 13,9 6,3 0,8 1,3 14,7 6,8 0,8 1,3 Ähnlich wie in der Branche „Erziehung und Unterricht“ ist auch das Bild in der Branche „Gesundheits- und Sozialwesen“. Auch hier bedingten in der Hauptsache Erkrankungen des Atmungssystems (23,3%) eine Arbeitsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (14,7%) sowie des Verdauungssystems (10,2%). „Psychische und Verhaltensstörungen“ bedingten 2010 hier allerdings in 6,3% der Fälle eine Arbeitsunfähigkeit, was ein marginaler Anstieg von +0,5% im Vergleich zu 2008 war und über den Zahlen in der Branche „Erziehung und Unterricht“ lag. 91 4 Literatur und Quellen Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe: http://www.agj.de/ Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ): Fachlichkeit hat ihren Preis! Beschäftigungsverhältnisse in der Kinder- und Jugendhilfe – Prekarisierungstendenzen in einem Wachstumsfeld. Positionspapier. Berlin 21./22. Juni 2012 Quelle: http://www.agj.de/Artikel.76.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=240&cHash =c5ad38079a61487bf81ee58d7fa52092 Bayerische Gewerbeaufsicht: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen. 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Wiesbaden, 2011 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ HeimerziehungBetreuteWohnform5225113097004.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt (destatis) (HE 2008): Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 2008. Wiesbaden, 2010 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ HeimerziehungBetreuteWohnform5225113087004.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt (destatis) (HE 2007): Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 2007. Wiesbaden, 2009 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ HeimerziehungBetreuteWohnform5225113077004.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt (destatis) (VZP 2011): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige. Vollzeitpflege 2011. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2012 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ ErzieherischeHilfeVollzeitpflege.html 101 Statistisches Bundesamt (destatis) (VZP 2007): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige. Vollzeitpflege 2007. Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 2009 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ ErzieherischeHilfeVollzeitpflege.html Statistisches Bundesamt (destatis) (AuE 2010): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2010. Wiesbaden, 2012 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ AusgabenEinnahmenJugendhilfe5225501107004.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt (destatis) (AuE 2009): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2009. Wiesbaden, 2011 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ AusgabenEinnahmenJugendhilfe5225501097004.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt (destatis) (AuE 2008): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen 2008. 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Eigenverlag TUDresden, 2008 Quelle: http://www.kita-bildungsserver.de/downloads/download-starten/?did=443 Ulich, E.: Arbeitspsychologie. 6. Auflage, Stuttgart 2005 Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF): WIFF schafft Transparenz: Zur Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte an Fach- und Hochschulen. Ausgewählte Ergebnisse der WiFF-Befragungen von Lehrkräften und Schulleitungen an Fachschulen sowie von Studierenden und Studiengangsleitungen an Hochschulen 2010 Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/ Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF) 2010a: Dokumentation. Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte an Fachschulen und Hochschulen. Ergebnisse, Positionen, Perspektiven. Fachtagung: 8. 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München, 2011 Quelle: http://www.weiterbildungsinitiative.de/uploads/media/WiFF_Studie_Nr_11_Deppe_ Internet_PDF.pdf Wichtl, E./ Hocke, N./ Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: Belastungsfaktoren von LeiterInnen in Kindertageseinrichtungen. Frankfurt/Main, 2011 Quelle: http://www.gew.de/Binaries/Binary84424/Belastungsfaktoren%20WEB.pdf Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO): Pressemitteilung vom 19. April 2011: Burnout auf dem Vormarsch Quelle: http://www.wido.de/fileadmin/wido/downloads/pdf_pressemitteilungen/ wido_pra_pm_krstd_0411.pdf Wollasch, A.: Der Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder (1899-1945), Freiburg 1991 104 Literatur und Quellen 105 Kontakt – Ihre BGW-Standorte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Ihre BGW-Kundenzentren Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin Bezirksstelle Tel.: (030) 896 85 - 37 01 Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0 schu.ber.z* Tel.: (030) 896 85 - 36 96 Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum Bezirksstelle Tel.: (0234) 30 78 - 64 01 Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0 schu.ber.z* Tel.: (0234) 30 78 - 64 70 studio78 Tel.: (0234) 30 78 - 64 78 Fax: - 37 99 Fax: - 36 25 Fax: - 36 24 Fax: - 64 19 Fax: - 62 49 Fax: - 63 79 Fax: - 63 99 Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst Bezirksstelle Tel.: (04221) 913 - 42 41 Fax: - 42 39 Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0 Fax: - 42 25 schu.ber.z* Tel.: (04221) 913 - 41 60 Fax: - 42 33 Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden Bezirksstelle Tel.: (0351) 86 47 - 57 71 Fax: - 57 77 Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0 Fax: - 56 25 schu.ber.z* Tel.: (0351) 86 47 - 57 01 Fax: - 57 11 BGW Akademie Tel.: (0351) 457 - 28 00 Fax: - 28 25 Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8 01109 Dresden Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg Bezirksstelle Tel.: (040) 41 25 - 29 01 Fax: - 29 97 Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0 Fax: - 29 99 schu.ber.z* Tel.: (040) 73 06 - 34 61 Fax: - 34 03 Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg BGW Akademie Tel.: (040) 202 07 - 28 90 Fax: - 28 95 Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover Außenstelle von Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89 Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe Bezirksstelle Tel.: (0721) 97 20 - 55 55 Fax: - 55 76 Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0 Fax: - 55 73 schu.ber.z* Tel.: (0721) 97 20 - 55 27 Fax: - 55 77 Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln Bezirksstelle Tel.: (0221) 37 72 - 53 56 Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0 schu.ber.z* Tel.: (0221) 37 72 - 52 00 Fax: - 53 59 Fax: - 51 01 Fax: - 51 15 Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 20 Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5 Fax: - 79 22 Fax: - 78 25 Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz Bezirksstelle Tel.: (06131) 808 - 39 02 Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0 schu.ber.z* Tel.: (06131) 808 - 39 77 Fax: - 39 97 Fax: - 39 98 Fax: - 39 92 München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München Bezirksstelle Tel.: (089) 350 96 - 46 00 Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0 schu.ber.z* Tel.: (089) 350 96 - 45 01 Fax: - 46 28 Fax: - 46 86 Fax: - 45 07 Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg Bezirksstelle Tel.: (0931) 35 75 - 59 51 Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0 schu.ber.z* Tel.: (0931) 35 75 - 58 55 Fax: - 59 24 Fax: - 58 25 Fax: - 59 94 *schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum 106 Kontakt 24 25 18 So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum 23 20/22 26 Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den ersten beiden Ziffern der dazugehörenden Postleitzahl entspricht. 13 47 46 45 41 03 06 04 34 01 Dresden 99 51 57 09 07 36 35 53 08 98 56 61 60 65 97 63 Würzburg Mainz 66 15 Magdeburg 37 58 Köln 54 96 95 64 67 68 92 69 90/91 74 Karlsruhe 76 75 77 93 71 70 94 73 86 89 72 78 79 88 85 München 80/81 87 84 83 82 Beratung und Angebote Gesundheits- und Sicherheitsmanagement Tel.: (040) 202 07 - 48 62 Fax: (040) 202 07 - 48 53 E-Mail: [email protected] Medienbestellungen Tel.: (040) 202 07 - 48 46 Fax: (040) 202 07 - 48 12 E-Mail: [email protected] Berlin 12 33 59 44 42 50 10 14 38 31 Bochum 40 39 Hannover 30 32 48 55 Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirksstelle, Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortet die Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums. 16 29 49 52 Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist. 19 21 Delmenhorst Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist. 17 Hamburg 27/28 Versicherungs- und Beitragsfragen Tel.: (040) 202 07 - 11 90 E-Mail: [email protected] 02 Bestell-Nr.: TP-Tb-13 · 04/2013 www.bgw-online.de BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg