steuerberater intern Beilage 18/2006
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steuerberater intern Beilage 18/2006
Beilage zur Ausgabe 18/XIX 20-09-2006 ell Praxis aktu Die Mandantenbefragung - StB Günter J. Stolz, Steuerberatungsgesellschaft Westermeier & Stolz/Neustrelitz Wer kennt nicht die Kundenbefragungen, die von namhaften Meinungsforschungsunternehmen im Auftrag großer Firmen durchgeführt werden? Meist wird danach gefragt, warum ein Kunde ein bestimmtes Produkt nutzt oder nicht, und wie zufrieden er mit Produkt und Service ist. Steuerkanzleien, die aufgrund der früher bestehenden Werbeverbote beim Einsatz von Marketingmaßnahmen eher konservativ sind, nutzen das Instrument der Kunden- bzw. Mandantenbefragung bisher nur sehr zögerlich. Dabei kann eine solche Befragung wertvolle Informationen für Kanzleiinhaber und Mitarbeiter bringen und die Mandantenbindung wesentlich verstärken. Ziel der Mandantenbefragung Das vorrangige Ziel einer Mandantenbefragung ist natürlich festzustellen, wie die Mandanten mit den Dienstleistungen der Kanzlei insgesamt zufrieden sind und welche Erwartungen sie haben. Bei der Zufriedenheit sollte zwischen den einzelnen Abteilungen bzw. Dienstleistungen (Lohnabrechnungen, laufende Buchführung, steuerliche Beratung usw.) unterschieden werden. Daneben kann aber auch abgefragt werden, wie die Mandanten einzelne Eigenschaften einer Kanzlei beurteilen, z.B. Termintreue, Erreichbarkeit, Freundlichkeit oder äußeres Erscheinungsbild. Ein ganz wichtiger Indikator für die Kundenzufriedenheit ist auch, wie das Preis-Leistungs-Verhältnis beurteilt wird. Wer die Honorare der Kanzlei für überhöht hält, hat meist mehr als nur den Preis zu beanstanden. Die Mandantenbefragung kann Ihnen auch Informationen darüber liefern, welche Erwartungen die Mandanten an die Kanzlei haben und worauf in Zukunft mehr Wert gelegt werden sollte. Statistische Angaben können bei der späteren Auswertung helfen, also z.B. wie lange das Mandatsverhältnis schon besteht, wie viele Arbeitnehmer der betreffende Mandant hat oder welche Leistungen der Kanzlei er in Anspruch nimmt, und welche Leistungen Sie ihm noch anbieten sollten. Nutzen für die Kanzleileitung Als Kanzleiinhaber bzw. Geschäftsführer haben Sie natürlich zu den wichtigsten Mandanten entsprechende Kontakte und wissen, wie zufrieden diese mit Ihrer Kanzlei sind. Häufig unbekannt ist dagegen, worauf manche Mandanten ganz speziellen Wert legen, und ob sie tatsächlich mit allen Kanzleidienstleistungen und Abteilungen zufrieden sind oder ob dies nur auf die persönliche Beziehung zum Kanzleiinhaber oder Geschäftsführer zurückzuführen ist. Die Beurteilung einzelner Abteilungen oder Dienstleistungen schafft automatisch einen internen Wettbewerb und zeigt, ob es wesentliche Unterschiede innerhalb einer Kanzlei gibt, und wo Defizite beseitigt werden müssen. Die Frage nach zukünftigen Erwartungen Ihrer Mandanten hilft bei der Planung von neuen Dienstleistungen oder Produkten. Nutzen für die Mitarbeiter Auch wenn die Mitarbeiter ständigen Kontakt zum Mandanten haben, so kennen sie sicherlich nur einen Teil der tatsächlichen Wünsche und Anregungen. Das Ergebnis der Mandantenbefragung kann Ihren Mitarbeitern als Anleitung für den weiteren Umgang mit Mandanten dienen. Sie können sich zukünftig Schwerpunkte bei der Beratung setzen. Der Vergleich einzelner Abteilungen, zu denen natürlich auch die Kanzleileitung gehört, schafft einen gewissen internen Wettbewerb und führt auch dazu, daß die recht gut bewerteten Abteilungen hierdurch weiter motiviert werden. Die Befragung aus Sicht Ihrer Mandanten Erfahrungsgemäß beteiligen sich an der ersten Mandantenbefragung relativ viele Mandanten. Bei den Wiederholungen ist der Rücklauf etwas geringer, insbesondere wenn die Zeitabstände zwischen zwei Befragungen zu klein sind. Durch die Befragung machen Sie Ihrem Mandanten deutlich, daß seine Meinung gefragt ist. Sie geben ihm die Möglichkeit, einzelne Leistungen und Abteilungen zu bewerten. Hierbei lernt er nicht nur die Leistungsvielfalt Ihrer Kanzlei kennen, sondern wird bei seinen positiven Bewertungen auch feststellen, wie zufrieden er mit Ihnen ist. Vorbereitung und Planung Der Aufwand für die Vorbereitung und Planung einer Mandantenbefragung hält sich in Grenzen. Sie sollten hierbei jedoch unbedingt Ihre Mitarbeiter bzw. die einzelnen Abteilungen einbeziehen. Ihre Mitarbeiter werden das Ergebnis der Befragung intensiver umsetzen, wenn sie an der Durchführung und Auswertung beteiligt sind. Im ersten Gespräch sollte dann geklärt werden, ● ● ● ● wann die Mandantenbefragung durchgeführt wird, wie den Mandanten die Fragebögen übermittelt werden, wer für die endgültige Formulierung der einzelnen Fragen verantwortlich ist, wie die Auswertung erfolgt. Arbeitsgrundlage hierfür und die weiteren Gespräche können dann unser Ablaufplan sowie unser Musterfragebogen sein. Gestaltung des Fragebogens Der Fragebogen sollte übersichtlich sein und nicht mehr als zwei Seiten umfassen. Soweit einzelne Abteilungen, Dienstleistungen oder Eigenschaften der Kanzlei bewertet werden sollen, empfiehlt sich eine Bewertung nach Schulnoten von 1 bis 5. Eine rein verbalisierte Bewertung (z.B. sehr zufrieden – überwiegend zufrieden – weniger zufrieden – unzufrieden) ist zwar auch möglich. Sie erschwert jedoch die spätere Auswertung und Bildung von Durchschnittsnoten. Darüber hinaus bieten Schulnoten den Vorteil, daß sich fast jeder Mandant das gleiche unter einer 1 aber auch unter einer 5 vorstellen dürfte, und insoweit Ihre Mandantenbefragung durch die Verwendung von Schulnoten vergleichbarer wird. Daneben sollte ein Mandant allerdings auch die Möglichkeit haben, eigene Anregungen oder Wünsche zu äußern. Eine Gretchenfrage ist häufig, ob die Mandantenbefragung anonym durchgeführt wird. Die Entscheidung hierüber sollten Sie Ihren Mandanten überlassen und Ihnen beide Möglichkeiten anbieten. Durchführung der Befragung Die Fragebögen sollten nach Möglichkeit außerhalb der Ferienzeit, am besten im Frühjahr oder Herbst, den Mandanten geschickt oder übergeben werden. Versenden Sie ohnehin individuelle monatliche Mandantenbriefe, so können Sie das Formular für die Befragung beifügen. Ansonsten ist es möglich, das Formular entweder direkt zu verschicken oder mit Buchführungs- oder Lohnunterlagen mitzugeben. Wichtig ist, daß Sie dem Mandanten für die Rücksendung oder Rückgabe mindestens vier Wochen Zeit lassen. Diese Zeitspanne benötigen Sie auch, damit Ihre Mitarbeiter in dieser Zeit jeden Mandanten noch einmal individuell ansprechen und ihm gegebenenfalls ein neues Formular übergeben können. Für die Rückgabe der Fragebögen gibt es mehrere Möglichkeiten. Selbstverständlich könnten Sie, wie bei der Briefwahl, entsprechende Umschläge ausgeben, die dem Mandanten auch eine anonyme Übersendung in Ihre Kanzlei ermöglichen. Sie können in Ihrer Kanzlei aber auch eine Wahlurne aufstellen. Diese hat den Vorteil, daß der Mandant die Möglichkeit hat, tatsächlich anonym sein Votum abzugeben. Dieser Weg bietet darüber hinaus den Vorteil, daß ein Mandant den vom Mitarbeiter erhaltenen Fragebogen gleich an Ort und Stelle ausfüllen und abgeben kann. Wenn Sie das Rückgabegefäß im Eingangsbereich Ihrer Kanzlei recht auffällig plazieren und Fragebögen und Kugelschreiber gleich daneben legen, ermuntern Sie darüber hinaus auch viele Mandanten, sich spontan an der Befragung zu beteiligen. Auswertung der Befragung Sie sollten die Auswertung der Mandantenbefragung einem Team von Mitarbeitern übertragen, dem Sie gegebenenfalls auch selbst angehören können. Unabhängig hiervon müssen Sie sich alle Fragebögen anschauen. Jedes ausreichend oder etwa mangelhaft muß Chefsache sein und natürlich einer genauen Analyse unterzogen werden. Präsentation des Befragungsergebnisses Das Befragungsergebnis läßt sich mit einfachen Arbeitsblättern anhand einer Tabellenkalkulation ermitteln. Dieses sollten Sie dann zeitnah auch allen Mitarbeitern präsentieren und das Ergebnis ausführlich besprechen. Aber auch Ihren Mandanten sollten Sie das Ergebnis der Mandantenbefragung zumindest tendentiell mitteilen, wenn Sie sich beim nächsten Mandantenbrief oder bei der nächsten Mandantenveranstaltung für die Teilnahme bedanken. Wiederholung der Aktion Eine Mandantenbefragung sollte keine Eintagsfliege sein. Es ist empfehlenswert, sie in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Hierdurch lassen sich Tendenzen erkennen, und es besteht für die einzelnen Mitarbeiter eventuell auch ein Ansporn, sich bis zur nächsten Mandantenbefragung zu verbessern. Um eine Vergleichbarkeit und einen Trend ablesen zu können, sollten die Fragen möglichst identisch sein. Schon aus diesem Grund ist es wichtig, daß bereits der erste Fragebogen gut durchdacht und somit für mehrere Jahre verwendbar ist. Die nächste Mandantenbefragung sollte allerdings erst in zwei Jahren stattfinden. Bei kürzeren Beratungsintervallen nimmt die Beteiligung der Mandanten erfahrungsgemäß stark ab und erschwert die Vergleichbarkeit. Ablaufplan Damit die Mandantenbefragung zügig vorbereitet und durchgeführt werden kann, empfehlen wir Ihnen, einen Ablaufplan zu erstellen. Die einzelnen Stationen der Befragung könnten dann so aussehen: ➤ Auswahl der Mitarbeiter, die an der Befragung mitwirken sollen ➤ Erstellung eines Fragebogens auf der Basis des Muster-Fragebogens ➤ Entscheidung über den Weg der Verteilung (Versand per Post, Fax, E-Mail, persönliche Übergabe usw.) ➤ Terminabstimmung (Versand und Beginn der Mandantenbefragung, Ende) ➤ Versand/Aushändigung der Fragebögen ➤ Erinnerung an die Abgabe (in einer Mandanteninfo, persönliche Ansprache bei Besuchen in der Kanzlei usw.) ➤ Plazieren eines Sammelgefäßes (Wahlurne) und entsprechende Gestaltung des Eingangs- bzw. ➤ ➤ ➤ ➤ ➤ ➤ Empfangsbereiches Auswertung der Mandanteninformation durch das Team persönliche Sichtung der Fragebögen/Problemfälle durch Kanzleiinhaber bzw. Geschäftsführer Präsentation des Ergebnisses in der Kanzlei Präsentation des Ergebnisses gegenüber Mandanten und Danksagung für die Teilnahme Wiedervorlage zu Besprechung des Ergebnisses in ........ Monaten Entscheidung über den Zeitpunkt der nächsten Mandantenbefragung Mandantenbefragung 2006 Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Ziel ist es, Sie als Kunden zufriedenzustellen. Daher sind wir ständig bemüht, unsere Leistungen hinsichtlich Qualität und Umfang zu verbessern. Hierzu sind wir jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte teilen Sie uns auf diesem Fragebogen – entweder anonym oder mit Namensnennung – Ihre Meinung zu unserer Kanzlei mit. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Ihre Steuerkanzlei Bitte nur 1 Kästchen pro Zeile ankreuzen! 1. Wie zufrieden sind Sie mit unserer Kanzlei? x x x x x x x x x x x x x x x Bürozeiten Besprechungsräume Diskretion Informationen über steuerliche Änderungen Preis-Leistungs-Verhältnis Zusammenarbeit Mitarbeiter und Mandant persönliche Beratung durch Mitarbeiter persönliche Beratung durch Steuerberater Fachliche Kompetenz der Mitarbeiter äußere Erscheinung der Mitarbeiter Bearbeitung von Reklamationen Eingehen auf Mandantenwünsche Bearbeitungszeit der Buchführungsunterlagen Bearbeitungszeit der Lohnberechnung Umfang der Dienstleistung 1 sehr gut; 2 gut; 3 befriedigend; 4 ausreichend; 5 mangelhaft 1 2 3 4 5 2. x Bitte beurteilen Sie unsere einzelnen Abteilungen: 1 2 3 4 5 Lohnbuchhaltung Ihre Anregungen/Wünsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . x Finanzbuchhaltung Ihre Anregungen/Wünsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . x Jahresabschlüsse/Steuererklärungen Ihre Anregungen/Wünsche .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . x Sekretariat Ihre Anregungen/Wünsche .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Wie wichtig ist Ihnen: Bitte im folgenden nur 1 Kästchen pro Zeile ankreuzen! x x x x x x x x x 1 sehr wichtig; 2 wichtig; 3 weniger wichtig; 4 unwichtig; Eine betriebswirtschaftliche Beratung Eine steuerliche Beratung Eine detaillierte Auswertung der Jahresabschlüsse Ein Controllingreport Eine Erläuterung der betriebswirtschaftlichen Auswertung Eine schnelle Information bei steuerlichen Veränderungen Eine laufende Kontrolle und Anpassung der steuerlichen Vorauszahlungen Eine Rechtsberatung durch einen Anwalt Termine außerhalb der Bürozeit 4. 1 2 3 4 Statistische Angaben: x Sie sind Mandant unserer Kanzlei seit: weniger als 1 Jahr 1 – 5 Jahren mehr als 5 Jahren x Anzahl der Arbeitnehmer: 0 – 10 11 - 30 mehr als 30 5. Sonstige Anregungen/Wünsche: .......................................................................................................................................................................... Bitte werfen Sie diesen Fragebogen bis zum ................. in unsere Wahlurne im Erdgeschoß unserer Kanzlei. Sie können den Fragebogen aber auch per Post oder Fax versenden oder bei Ihrem Sachbearbeiter abgeben. Vielen Dank !! Absender: Stempel/Unterschrift (freiwillige Angabe)