Ferienhaus Extra Schulzenstraße 26 26548 Norderney Edda Peters

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Ferienhaus Extra Schulzenstraße 26 26548 Norderney Edda Peters
Ferienhaus Extra
Schulzenstraße 26
26548 Norderney
Edda Peters 04932/83640
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung, Buchungsbestätigung
1.1 Mit der Anmeldung für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines
Zeitmietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich oder mündlich geschehen. Der Mietvertrag wird verbindlich, sobald der
Mietvertrag beiden Parteien und von beiden Seiten unterzeichnet vorliegt. Ersatzhalber ist auch eine Buchung in Form einer Email
möglich, sofern vom Vermieter eine Rückbestätigung per E-Mail oder in sonstiger schriftlicher Form erfolgt. Buchungen sind als
Postversand, Telefax oder als E-Mail gültig.
1.2 Der Mietvertrag enthält alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Ferienwohnung.
2. Leistungen, Preise
2.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag.
Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen
3.1 Die Ferienwohnung darf maximal von der im Mietvertrag aufgeführten Anzahl von Erwachsenen, Kindern bewohnt werden. Eine
über die vertraglich vereinbarte hinausgehende Belegung führt zur sofortigen Auflösung des Mietvertrages. Die Verpflichtung zur
vollen Mietzahlung bleibt bestehen.
3.2 Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Wohnung ist bis 10.00 Uhr freizugeben und kann ab 15.00 Uhr
bezogen werden. Zu Hauptanreiseterminen (z.B. Ferienbeginn) oder höhere Gewalt kann sich der Übergabetermin verzögern.
3.3 Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist
außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste
entstandenen Schaden unmittelbar dem Vermieter oder dessen Beauftragten anzuzeigen und zu ersetzen.
3.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Kücheneinrichtung nebst dem Inventar zu reinigen und die Wohnung in besenreinem Zustand
zurückzugeben.
3.5 Der Müll ist zu trennen und gemäß der Abfallbeseitigungsverordnung des Landkreises Aurich in den passenden Müllbeuteln in die
vorgesehenen Räume zu entsorgen. Für den Biomüll ist die entsprechend gekennzeichnete Biomüll-Tonne zu benutzen.
4. Höhere Gewalt
Sollte dem Mieter aufgrund höherer Gewalt die Nutzung des gemieteten Objektes nicht möglich sein, bleibt die Verpflichtung zur
Mietzahlung bestehen.
5. Stornierungsbedingungen
5.1 Rücktritt vor Reisebeginn
Ein Rücktritt von dem Beherbergungsvertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Insbesondere sind Erkrankungen (auch
Krankenhausaufenthalte) und andere Gründe die in der Person des Gastes liegen, kein Grund zur fristlosen Kündigung des
Beherbergungsvertrages. Es wird daher ausdrücklich empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5.2 Entrichtung des Beherbergungspreises bei Nichtanreise
Wenn Sie den Aufenthalt aus Gründen nicht antreten oder abbrechen, die der Gastgeber nicht zu vertreten hat, so sind sie zur
Entrichtung des Mietpreises weiterhin verpflichtet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um
einen vertraglichen Erfüllungsanspruch seitens des Gastgebers, sodass der Grund der Nichtinanspruchnahme der
Beherbergungsleistung nicht von Belang ist. Der daraus resultierende Anspruch ergibt sich aus § 535 Absatz 2 BGB in Verbindung
mit §537 Satz 1 BGB. Der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Diese betragen bei reiner
Übernachtungsleistung (Ferienwohnungen} 10%, bei Übernachtung mit Frühstück 20%, bei Übernachtung mit Halbpension 30% und
bei Übernachtung mit Vollpension 40% des Reisepreises. Der Gastgeber ist aus Gründen der Schadensminderungspflicht gehalten,
nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Die Beweislast trifft
insoweit den Gast. Der Gast hat bis zur anderweitigen Vergebung der Leistungen den errechneten Betrag für die Dauer des Vertrages
zu bezahlen. Es empfiehlt sich daher den Gastgeber frühzeitig von der geplanten Nichtinanspruchnahme in Kenntnis zu setzen. Reist
der Gast ohne Benachrichtigung nicht an, so wird der Gastgeber die nicht in Anspruch genommene Unterkunft erst nach Ablauf des
auf den geplanten Anreisetag folgenden Tages wieder zur anderweitigen Vermietung freigeben.
5.3 Ersatzreisende(r)
Bis zum Reisebeginn können Sie als Gast einem Dritten die Rechte und Pflichten, aus dem Beherbergungsvertrag übertragen. Dies ist
sogar empfehlenswert, wenn die Reise kurzfristig nicht angetreten, werden kann und aus diesem Grunde damit gerechnet werden
muss, dass es dem Gastgeber nicht gelingen wird die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vermieten. Aus triftigem Grund kann der
Gastgeber diese Person ablehnen. Die entstehenden Mehrkosten sind vom Gast zu zahlen.

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