Steuerbegüngistung Kauf bzw. Bau von Garagen

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Steuerbegüngistung Kauf bzw. Bau von Garagen
Rundschreiben Nr. 04/2009
27. April 2009
Manfred Knapp
Steuerersparnis bei Kauf oder Bau der Garage möglich
36% Steuerersparnis auf max. 48.000 Euro Spesen für Kauf oder Bau der Garage
Viel wird in letzter Zeit über die steuerlichen Anreize geschrieben welche im Zuge von Sanierungen und der Durchführung von
Energiesparmaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden von Hausbesitzern in Anspruch genommen werden können.
Weit weniger bekannt ist, dass auch im Zuge von Neubauten bzw. Kauf der eigenen vier Wände durch Privatpersonen
Möglichkeiten von Steuerersparnissen bestehen.
So kann beim Kauf oder beim Bau der eigenen Wohnung bzw. des Eigenheimes ein Betrag von 36% der Kosten für den Bau
bzw. den Kauf der zur Wohnung gehörenden Garage von der eigenen Steuerschuld abgesetzt werden (aufgeteilt in 10
gleichbleibende Jahresraten).
Beispiel: Familie Maier kauft eine Wohnung über 220.000 Euro und eine Autogarage um 25.000 Euro. Die Baukosten für die
Autogarage betragen 20.000 Euro (lt. Bestätigung der Baufirma). 36% auf die Kosten der Garage, also 7.200 Euro, können
aufgeteilt auf 10 Jahre (d.h. 720 Euro für jedes Jahr) in der Steuererklärung mit der eigenen Steuerschuld als Guthaben
verrechnet werden.
Die gleiche Möglichkeit besteht auch für den Fall dass Familie Maier die Garage selbst baut. Die Kosten der Baufirma für die
Errichtung der Garage können für die Berechnung des Steuerguthabens von 36% verwendet werden.
Der Absetzbetrag im Ausmaße von 36% der Kosten ist auch für eine Zweitgarage bzw. für Unterstellplätze im Freien anwendbar.
Wichtig: um in den Genuss des Steuerguthabens zu kommen muss an die Agentur der Einnahmen und die örtliche
Sanitätseinheit eine diesbezügliche Meldung über das Bau- bzw. Kaufvorhaben gemacht werden (Achtung! Bei Neubau muss die
Meldung unbedingt vor Baubeginn getätigt werden). Zudem muss auf den Überweisungsbelegen als Grund der Hinweis auf das
„Gesetz 449/97“, die Steuernummer des Häuslbauers sowie die Steuernummer der Baufirma angegeben werden.
Eine auch teils wenig beachtete Möglichkeit der Steuerersparnis besteht für den Fall dass eine Baufirma ein bereits bestehendes
Gebäude saniert und daraufhin die entstandenen Wohnungen verkauft.
Die kaufende Partei kann den Steuerabsetzbetrag von 36% auf ein Viertel (max. 48.000 Euro) des Kaufpreises anwenden.
Beispiel: Die Baufirma Sondna Bau saniert ein älteres Gebäude und realisiert 3 getrennte Wohnungen aus den Umbauarbeiten.
Nachfolgend verkauft sie die 3 Wohnungen um je 200.000 Euro an Privatpersonen.
Der Steuerabsetzbetrag von 36% steht auf ein Viertel des Kaufpreises zu (25% von 200.000 = 50.000) unter Berücksichtigung
des Limits von 48.000 Euro, in diesem konkreten Fall also 36% auf 48.000 (= 17.280 Euro effektive Steuerersparnis).
Aufgeteilt auf 10 Jahre kann der Käufer der Wohnung (gilt immer nur für Privatpersonen) jedes Jahr den Betrag von Euro 1.728
in der eigenen Steuererklärung als Guthaben verrechnen.

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