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Behindertengerechter Umbau: So setzen
Sie die Kosten optimal ab
Foto: © Maxim_Kazmin - Fotolia.com
135.000 Euro gab ein behinderter Mann für den barrierefreien Umbau seiner Wohnung
aus. Ausgerechnet in einem Jahr, in dem er nur 43.000 Euro verdient hatte. Steuerlich
gesehen also ein Eigentor?
Oder kann er die Kosten trotzdem als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Das Finanzgericht Saarbrücken hat über diesen heiklen Fall entschieden.
Autor: Judith Engst
Worum geht es?
• behindertengerechter Umbau
• außergewöhnliche Belastung
• steuerliche Absetzbarkeit
Wer Geld in seine Immobilie steckt, freut sich, wenn sich das Finanzamt wenigstens zum
Teil an seinen Ausgaben beteiligt. Ein Steuerzahler aus dem Saarland hatte 135.000 EUR in
einen barrierefreien Umbau seiner Immobilie gesteckt.
Alles auf einmal absetzen? Nicht bei geringen Einnahmen!
Die Ausgaben wollte er auf 10 Jahre strecken und jedes Jahr 13.500 Euro als
außergewöhnliche Belastung geltend machen. Steuerlich gesehen hätte ihm das die
maximal mögliche Steuerersparnis gebracht. Allerdings machte ihm das Finanzamt einen
Strich durch die Rechnung: Das wollte die Ausgaben nur in dem Jahr anerkennen, in dem
das Geld auch ausgegeben wurde.
Selbst auf seinen Einspruch hin änderte das Finanzamt nicht seine Meinung, weshalb der
Steuerzahler klagte - und das mit Erfolg!
Behindertengerechter Umbau spart Steuern
Im Grundsatz siegte der Steuerzahler. Er durfte die Kosten für seinen
behindertengerechten Umbau tatsächlich über mehrere Jahre strecken (6.8.2013, Az. 1 K
1308/12).
10 Jahre hielten die Richter allerdings für zu lang. Sie setzten nur 5 Jahre fest. Doch
selbst das brachte dem behinderten Mann eine beträchtliche Steuerersparnis. Weil der
Bundesfinanzhof die Revision des Finanzamts nicht zur Entscheidung annahm (11.9.2014,
Az. VI R 68/13), ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Wann es sich steuerlich lohnt, Ausgaben auf mehrere Jahre zu
verteilen
Sie sollten die Kosten für Umbaumaßnahmen immer dann auf mehrere Jahre strecken, wenn
Ihre Einkünfte im Jahr der Zahlung nicht hoch genug sind, um Ihnen eine entsprechende
Steuerersparnis zu bringen. Denn mehr als Ihre Einnahmen können Sie bei höheren
Ausgaben nicht absetzen!
Deswegen lohnt es sich in vergleichbaren Fällen, die Umbaukosten auf mehrere Jahre zu
verteilen.
Sie können die Kosten immer dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn es
um einen barrierefreien Umbau geht und Sie selbst oder ein Mitglied Ihres Haushaltes eine
Behinderung aufweist, die diesen Umbau unumgänglich machen.
meineimmobilie.de-Tipp
Wann sich eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht lohnt
Es lohnt sich nicht immer, die Umbaukosten auf mehrere Jahre zu verteilen. Haben Sie in
einem Jahr genug verdient, dass sich die gesamten Ausgaben steuermindernd auswirken
(und nicht nur ein kleiner Teil davon), rechnet sich eine Verteilung nicht.
Denn: In jedem Veranlagungsjahr wird von der geltend gemachten außergewöhnlichen
Belastung die sogenannte zumutbare Belastung abgezogen. Diese zumutbare Belastung
hängt von der Einkommenshöhe, der Veranlagungsart (getrennt oder zusammen) und von
der Zahl der Kinder mit Kindergeldanspruch ab. Sie beläuft sich auf 1 bis 7 Prozent der
Gesamteinkünfte. Einen Rechner für Ihre individuelle zumutbare Belastung finden Sie hier.
Zumutbare Belastung verringert Steuerersparnis
Wenn Sie Ihre Umbaukosten auf mehrere Jahre strecken, nehmen Sie damit in Kauf, dass
sich die zumutbare Belastung mehrfach auswirkt - Sie können dann jeweils nur den Betrag
absetzen, der über diese zumutbare Belastungsgrenze von 1 bis 7 Prozent hinausgeht.
Das lohnt sich nicht, wenn Ihre Einkünfte im Jahr der Zahlung hoch genug sind, um
den Gesamtbetrag der Umbaukosten zu decken. Dann setzen Sie besser die gesamten
Kosten auf einmal von der Steuer ab.