Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2011

Transcription

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2011
Bilanz
und
Gewinn- und Verlustrechnung
zum 31. Dezember 2011
Mouzaliotis Container GmbH
Spaldingstr. 49
20097 Hamburg
Finanzamt Hamburg-Hansa
St.Nr. 46 744 01006
Inhaltsverzeichnis
Schlussbemerkung und Abschlussvermerk .............................................................................................3
Rechtliche Verhältnisse / Wirtschaftliche Grundlagen .............................................................................4
Bilanz zum 31. Dezember 2011 ...............................................................................................................8
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit ................................................................................................9
vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 .........................................................................................9
Kontennachweis Aktiva ..........................................................................................................................10
Kontennachweis Passiva........................................................................................................................11
Kontennachweis Gewinn- und Verlustrechnung ....................................................................................13
Anlagenentwicklung vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 ......................................................16
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
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Mouzaliotis Container GmbH
Schlussbemerkung und Abschlussvermerk
Ich habe auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Mouzaliotis Container GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.1.2011 bis 31.12.2011 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von einem fremden Steuerbüro
erstellten und mir von der Gesellschaft vorgelegten Bücher und die mir darüber hinaus Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber insgesamt auf
ihre Plausibilität und in eingeschränkten Umfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit beurteilt habe,
sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der mir vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen ich nicht mitgewirkt habe, habe ich Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit
auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine Umstände
bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen und
des auf dieser Grundlage von mir erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Hamburg, den 21. Juli 2014
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Mouzaliotis Container GmbH
Rechtliche Verhältnisse / Wirtschaftliche Grundlagen
Firma:
Rechtsform:
Mouzaliotis Container GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz:
Hamburg
Ort der Geschäftsleitung:
Spaldingstr. 49
20097 Hamburg
Gründung und Gesellschaftsvertrag:
Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom
03.04.2009 (UR-Nr.740 der Notarin Dr. Kirsten Lafrentz ) errichtet.
Eintrag in das
Handelsregister:
Amtsgericht
HRB 109587
(letzte Eintragung am 27.9.2013 )
Gegenstand des Unternehmens:
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit
Waren aller Art, insbesondere mit Containern.
Die Gesellschaft darf alle mit dem Gesellschaftszweck
im Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher
oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an
solchen Unternehmen beteiligen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung.
Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Geschäftsjahr:
01.01.2011 bis 31.12.2011
Dauer der Gesellschaft:
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Stammkapital:
EUR 25.000
Gesellschafter:
Anteil: 100 % Dimitrios Mouzaliotis, Gehlenkamp 14
22559 Hamburg
Geschäftsführung:
Name: Dimitrios Mouzaliotis, Hamburg und Jeannine
Billing-Fountoukidis, Hamburg
Beide Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
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Mouzaliotis Container GmbH
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Mouzaliotis Container GmbH
Anhang zum Jahresabschluss
Grundlage des Jahresabschlusses
1. Buchführung und Inventar
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Finanz-, Anlagen- sowie
Lohn-und Gehaltsbuchführungen wurden auf dem EDV-System der DATEV von einem fremden
Steuerberatungsbüro erstellt.
2. Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Saldenvorträge zum 01.01.2011 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2010.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
3. Ergebnis der Arbeiten.
Die Gesellschaft erzielte im Berichtsjahr einen Jahresverlust von 232.409,83 €.
Allgemeine Angaben
Die Mouzaliotis Container GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff und §§ 264 ff
HGB aufgestellt. Die im Jahresabschluss zusammengefassten Positionen werden unten stehend einzeln aufgeführt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Größenabhängige Erleichterungsvorschriften wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben.
Das Umlaufvermögen wurde ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt. Niedrigere Teilwerte konnten nicht festgestellt werden. Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Bankguthaben erfolgte zu
Nennwerten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Es wurden die
Erfüllungsbeträge angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Von der Bildung latenter Steuern wurde gemäß § 274a Nr. 5 HGB abgesehen.
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Mouzaliotis Container GmbH
Ergebnisverwendung
Durch den Jahresverlust, der im Wesentlichen durch das Ergebnis der griechischen Betriebsstätte
verursacht wurde, ist die Gesellschaft überschuldet .
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer sind Herr Dimitrios Mouzaliotis und Frau Jeannine Billing-Fountoukidis.
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Mouzaliotis Container GmbH
Bilanz zum 31. Dezember 2011
Aktivseite
Passivseite
31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
II. Finanzanlagen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Hamburg, den 21. Juli 2014
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
25.000,00
46.912,79
-232.409,83
25.000,00
27.966,07
18.946,72
160.497,04
0,00
22.851,36
32.210,67
1.638.513,78
852.569,88
1.661.365,14
956.693,34
A. Eigenkapital
126.408,00
333,00
126.741,00
92.348,00
333,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
31.12.2011
EUR
596.427,53
406.409,74
761.990,55
424.563,28
7.150,18
1.365.568,26
26.400,70
8.558,84
6.638,62
160.497,04
0,00
1.661.365,14
956.693,34
I.
II.
III.
IV.
Gezeichnetes Kapital
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag/-überschuss
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr in EUR: 1.638.513,78 (852.569,88)
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Mouzaliotis Container GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
2011
EUR
1. Rohergebnis
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und
für Unterstützung
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs
b) auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese
die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon aus der Währungsumrechnung in EUR: -2.467,47 (-1.661,04)
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
8. außerordentliche Aufwendungen
9. außerordentliches Ergebnis
10. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
11. sonstige Steuern
12. Jahresfehlbetrag/-überschuss
2011
EUR
2010
EUR
531.202,78
278.695,57
-67.170,24
-5.866,72
-52.864,98
-73.036,96
-23.712,53
0,00
-6.728,51
-14.119,73
-23.712,53
-34,56
-446.121,91
-183.908,47
6.444,55
-6.732,43
5.436,16
-927,35
-11.956,50
-223.125,69
-223.125,69
25.548,13
0,00
0,00
2.999,36
-327,00
-232.409,83
-6.339,41
-262,00
18.946,72
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Mouzaliotis Container GmbH
Kontennachweis Aktiva
Pos
1270
1330
1520
1580
1710
1810
1910
Konto
***
320
400
410
485
Bezeichnung
Sachanlagen
Pkw
Betriebsausstattung
Geschäftsausstattung
Wirtschaftsgüter größer 150 bis
1.000 Euro (Sammelposten)
*** Finanzanlagen
570 Genossenschaftsanteile zum langfristigen Verbleib
***
1510
3980
7095
Vorräte
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
Bestand Waren
In Arbeit befindliche Aufträge
*** Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1361 Verrechnungskonto Griechenland
1400 Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
1507 Forderungen gegen Gesellschafter
bis 1 Jahr
1525 Kautionen
1545 Umsatzsteuerforderungen
1549 Körperschaftsteuerrückforderung
1590 Durchlaufende Posten
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
*** Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
1200 Haspa
1210 Piraeus Bank, Griechenland
1220 US Dollar Konto
1240 PayPal
*** Rechnungsabgrenzungsposten
980 Aktive Rechnungsabgrenzung
*** Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
***
31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
126.408,00
70.030,00
35.046,00
20.259,00
92.348,00
33.392,00
39.825,00
17.712,00
1.073,00
1.419,00
333,00
333,00
333,00
333,00
596.427,53
406.409,74
2.060,57
45.749,17
358.600,00
761.990,55
143.737,54
424.563,28
71.999,08
150.858,20
40.955,58
431.398,45
4.719,94
0,00
2.999,36
7.947,27
299.259,47
6.852,40
5.496,75
0,00
0,00
20.329,79
0,00
10.650,00
223.092,08
362.685,45
7.150,18
26.400,70
13.541,08
12.749,05
110,57
0,00
8.558,84
6.638,62
6.638,62
160.497,04
0,00
1.661.365,14
956.693,34
6.720,96
80,81
0,00
348,41
8.558,84
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
11
Mouzaliotis Container GmbH
Kontennachweis Passiva
Pos
2020
2110
Konto
Bezeichnung
*** Gezeichnetes Kapital
800 Gezeichnetes Kapital
25.000,00
*** Gewinnvortrag / Verlustvortrag
860 Gewinnvortrag vor Verwendung
46.912,79
2115
*** Jahresfehlbetrag/-überschuss
2130
*** Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
2310
2410
31.12.2011
EUR
*** Rückstellungen
956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs.
5b EStG
957 Gewerbesteuerrückstellung
963 Körperschaftsteuerrückstellung
970 Sonstige Rückstellungen
977 Rückstellungen für Abschluss - und
Prüfungskosten
***
630
631
1230
1231
1360
1363
1400
1571
1574
1576
1577
1600
1700
1710
1718
1732
1740
1741
1742
1758
1774
1776
1780
1790
Verbindlichkeiten
Darlehen BMW Bank
Darlehen BMW Bank Mini
Commerzbank
Hamburger Volksbank
Geldtransit
Verrechnungskonto Billing
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Abziehbare Vorsteuer 7%
Abziehbare Vorsteuer aus innergem.
Erwerb 19%
Abziehbare Vorsteuer 19%
Abziehbare Vorsteuer nach § 13b
UStG 19%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen (Verbindlichkeiten)
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen
19% USt (Verb.)
Erhaltene Kaution
Verbindlichkeiten aus Lohn und
Gehalt
Verbindlichkeiten aus Lohn und
Kirchensteuer
Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit
USt § 13b Abs. 2 UStG
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19%
Umsatzsteuer 19%
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Umsatzsteuer Vorjahr
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
25.000,00
25.000,00
25.000,00
46.912,79
27.966,07
27.966,07
-232.409,83
18.946,72
160.497,04
0,00
22.851,36
32.210,67
3.224,00
2.876,00
7.863,96
2.650,00
3.224,00
3.205,00
8.180,46
11.101,21
6.237,40
6.500,00
60.808,24
14.704,76
26,28
2,05
19.415,29
210.135,58
1.638.513,78
852.569,88
13.461,08
17.586,70
0,00
0,00
0,00
0,00
186.138,41
-98,20
0,00
-13,36
-226.381,67
-73.379,82
-164.611,20
-37.786,28
0,00
-182.294,50
694.025,21
0,00
423.071,57
109,20
400.274,91
364.328,09
5.760,00
250,00
18.907,56
250,00
10.691,93
3.280,24
1.944,33
2.976,43
15,25
0,00
0,00
182.294,50
226.381,67
69.030,58
28.886,22
9.882,76
164.611,20
20.841,73
26.840,87
-1.283,95
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
12
Mouzaliotis Container GmbH
Pos
Konto
***
Bezeichnung
31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
1.661.365,14
956.693,34
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
13
Mouzaliotis Container GmbH
Kontennachweis Gewinn- und Verlustrechnung
Pos
3100
3110
3120
3130
3160
3170
Konto
Bezeichnung
*** Rohergebnis
2510 Betriebsfremde Erträge
2660 Erträge aus der Währungsumrechnung
3100 Fremdleistungen
3125 Leistungen eines im Ausland ansässigen Untern. 19%Vorst./19%USt
3200 Wareneingang
3400 Wareneingang 19% Vorsteuer
3736 Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer
3800 Anschaffungsnebenkosten
3950 Bestandsveränderungen Waren
8120 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
8125 Steuerfreie EG-Lieferungen, § 4, 1b
UStG
8339 Erlöse im and.EG Land steuerbare
Leistungen, Inland nicht steuerbar
8400 Erlöse 19% USt
8600 Sonstige Erlöse betrieblich und
regelmäßig
8611 Verrechnete sonstige Sachbezüge
19% USt (z.B.Kfz-Gestellung)
8736 Gewährte Skonti 19% USt
8820 Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen 19% Buchgewinn
8977 Bestandsveränderungen in Arbeit
befindliche Aufträge
2011
EUR
2011
EUR
2010
EUR
531.202,78
0,00
278.695,57
5.674,92
1.694,92
-4.712,94
4.996,97
-975,00
-1.191.482,63
-339.470,54
-193.508,90
121,69
-40.863,56
177.342,91
625.288,44
-866.374,73
-226.579,61
-114.714,00
0,00
-8.092,91
2.636,67
367.731,85
550.810,00
657.249,89
569.516,75
339.680,46
7.755,81
87.170,59
200,36
0,00
15.589,91
-12,49
3.615,12
0,00
21.008,40
0,00
0,00
358.600,00
*** Personalaufwand
***
4100
4120
4127
4175
Löhne und Gehälter
Löhne und Gehälter
Gehälter
Geschäftsführergehälter
Fahrtkostenerstattung Wohnung /
Arbeitsstätte
4198 Pauschale Steuern und Abgaben für
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer
*** soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen
4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
-17.832,00
-48.500,00
0,00
-67.170,24
-52.864,98
-4.302,00
-30.962,98
-17.600,00
-720,00
0,00
-118,24
0,00
-5.866,72
-6.728,51
-6.668,51
-60,00
-23.712,53
-14.119,73
-12.767,56
-5.866,72
0,00
*** Abschreibungen
*** auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs
4830 Abschreibungen auf Sachanlagen
-22.169,80
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
14
Mouzaliotis Container GmbH
Pos
Konto
Bezeichnung
4855 Sofortabschreibung GWG
4860 Abschreibungen auf aktivierte GWG
3180
3210
*** auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese
die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
4890 Vorwegnahme künftiger UVWertschwankungen
*** sonstige betriebliche Aufwendungen
2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
2310 Anlagenabgang Restbuchwert bei
Buchverlust
4200 Raumkosten
4210 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
4240 Gas, Strom, Wasser (Verwaltung,
Vertrieb)
4260 Instandhaltung betrieblicher Räume
4280 Sonstige Raumkosten
4360 Versicherungen
4380 Beiträge
4390 Sonstige Abgaben
4396 Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge u. Zwangsgelder
4520 Kfz-Versicherungen
4530 Laufende Kfz-Betriebskosten
4540 Kfz-Reparaturen
4580 Sonstige Kfz-Kosten
4595 Fremdfahrzeuge
4600 Werbekosten
4640 Repräsentationskosten
4650 Bewirtungskosten
4653 Aufmerksamkeiten
4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
4660 Reisekosten Arbeitnehmer
4701 Kosten Warenabgabe
4710 Verpackungsmaterial
4730 Ausgangsfrachten
4731 Ausgangsfrachten
4760 Verkaufsprovisionen
4780 Fremdarbeiten
4805 Reparatur und Instandh. Anlagen/
Maschinen u. Betr. u. Gesch.
4806 Wartungskosten Hard- und Software
4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen
4910 Porto
4920 Telefon
4930 Bürobedarf
4940 Zeitschriften, Bücher
4950 Rechts- und Beratungskosten
4955 Buchführungskosten
4957 Abschluss- und Prüfungskosten
4960 Mieten für Einrichtungen (bewegliche
Wirtschaftsgüter)
2011
EUR
2011
EUR
-1.542,73
0,00
2010
EUR
-810,17
-542,00
0,00
0,00
-34,56
-34,56
-446.121,91
-183.908,47
-2.467,47
-1.661,04
-18.844,00
-10.665,53
0,00
0,00
-16.038,35
-26.300,00
-172,93
-2.173,99
-63,03
-1.280,99
-153,00
-877,45
-544,99
-873,60
0,00
-643,12
-153,00
0,00
0,00
-3.020,12
-1.278,36
-1.300,14
-15,12
-659,85
0,00
0,00
-1.140,24
-793,16
-121,00
-1.261,57
-399,72
-5.531,07
-47,77
0,00
-3.460,00
-222,60
-190,17
0,00
-212,00
-1.853,55
-939,11
-2.450,00
-302.964,57
0,00
-439,49
0,00
-81,51
-564,57
-3.920,81
0,00
-80.424,86
-537,73
-5.046,73
-3.601,00
0,00
-2.034,24
528,76
-111,25
-13.673,79
-232,92
-275,08
-23.915,50
-6.675,80
-3.500,00
-5.209,90
-285,87
-753,49
0,00
-8.120,49
-586,16
-26,02
-9.996,31
-9.167,20
-3.500,00
-14.881,94
-7.845,64
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
15
Mouzaliotis Container GmbH
Pos
Konto
Bezeichnung
4970 Nebenkosten des Geldverkehrs
4980 Betriebsbedarf
3290
3320
3360
3380
3390
3420
*** sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
*** Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2100 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige
Verbindlichkeiten
2120 Zinsaufwendungen für langfristige
Verbindlichkeiten
*** außerordentliche Aufwendungen
2000 Außerordentliche Aufwendungen
2005 Verlust Betriebsstätte Griechenland
*** Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
2200 Körperschaftsteuer
2204 Körperschaftsteuererstattungen für
Vorjahre
2208 Solidaritätszuschlag
2210 Solidaritätszuschlagerstattungen
Vorjahre
4320 Gewerbesteuer
*** sonstige Steuern
4510 Kfz-Steuern
*** Jahresfehlbetrag/-überschuss
2011
EUR
2011
EUR
-5.484,77
-6.062,93
2010
EUR
-1.865,38
-965,15
6.444,55
6.444,55
5.436,16
5.436,16
-2.520,70
-6.732,43
-927,35
0,00
-1.172,83
-169,78
-3.038,90
-757,57
-223.125,69
0,00
0,00
0,00
2.999,36
0,00
-6.339,41
-2.953,00
2.843,00
0,00
0,00
-162,41
156,36
0,00
0,00
-3.224,00
-6.881,44
-216.244,25
-327,00
-262,00
-262,00
-232.409,83
18.946,72
-327,00
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
16
Mouzaliotis Container GmbH
Anlagenentwicklung vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
Bil.
Pos.
FibuKto
1270
320
1270
Anlagen-Nr. Bezeichnung
AK/HK-Datum
ND
%-Satz
AK/HK Beg. Wj
AK/HK Ende Wj
Abschr. Kum.
Abschr. Wj
RBW Ende Wj
RBW Vj
320001 BMW HH-PK 340
25.03.10
5/00 20,00
25.126,05
0,00
0,00
2.094,00
0,00
20.938,00
320
320002 Mini One HH-DB 186
12.08.10
5/00 20,00
13.586,16
13.586,16
3.849,16
2.717,00
9.737,00
12.454,00
1270
320
320003 BMW HH-MC 2001
28.04.11
6/00 16,67
0,00
68.906,56
68.906,56
8.613,56
8.613,56
60.293,00
0,00
1270
320 Pkw
38.712,21
82.492,72
68.906,56
12.462,72
13.424,56
70.030,00
33.392,00
1270
400
47.565,00
47.565,00
12.519,00
4.779,00
35.046,00
39.825,00
1270
400 Betriebsausstattung
47.565,00
47.565,00
12.519,00
4.779,00
35.046,00
39.825,00
1270
410
410001 Sonstige Betr.- u. Geschäftsausstattung
30.12.09
7/00 14,29
13.193,28
13.193,28
3.814,28
1.907,00
9.379,00
11.286,00
1270
410
410002 Büromöbel
12.03.10
8/00 12,50
5.350,00
5.350,00
1.226,00
669,00
4.124,00
4.793,00
1270
410
410003 Farbdrucker
28.05.10
3/00 33,33
527,66
527,66
293,66
176,00
234,00
410,00
1270
410
410004 Miniküche
19.10.10
5/00 20,00
680,00
680,00
170,00
136,00
510,00
646,00
1270
410
410005 Packard Bell PC
22.10.10
3/00 33,33
629,41
629,41
262,41
210,00
367,00
577,00
1270
410
410006 Philips HTS 5580
17.01.11
4/00 25,00
0,00
444,54
444,54
111,54
111,54
333,00
0,00
1270
410
410007 Siemens Geschirrspüler
02.03.11
5/00 20,00
0,00
440,34
440,34
73,34
73,34
367,00
0,00
1270
410
410008 HP Pavlion Notebook
17.09.11
3/00 33,33
0,00
839,50
839,50
93,50
93,50
746,00
0,00
400001 Betriebsvorrichtungen
15.05.09
10/00 10,00
Zugang
Abgang
25.126,05
25.126,05
Umbuchung
Zuschreibung
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011
17
Mouzaliotis Container GmbH
Bil.
Pos.
FibuKto
1270
410
1270
AK/HK-Datum
ND
%-Satz
AK/HK Beg. Wj
AK/HK Ende Wj
Zugang
410009 Philips LCD TV
08.10.11
5/00 20,00
0,00
747,06
410
410010 Apple IMac
05.11.11
3/00 33,33
1270
410
410011 Apple MD 311
19.11.11
3/00 33,33
1270
410 Geschäftsausstattung
1270
485
1270
485 Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000
Euro (Sammelposten)
1270 Sachanlagen
Gesamtsumme
Anlagen-Nr. Bezeichnung
485001
30.06.09
5/00 20,00
Abgang
Umbuchung
Zuschreibung
Abschr. Kum.
Abschr. Wj
RBW Ende Wj
RBW Vj
747,06
37,06
37,06
710,00
0,00
0,00
1.595,80
1.595,80
89,80
89,80
1.506,00
0,00
0,00
2.100,00
2.100,00
117,00
117,00
1.983,00
0,00
20.380,35
26.547,59
6.167,24
6.288,59
3.620,24
20.259,00
17.712,00
2.454,16
2.454,16
1.381,16
444,00
1.073,00
1.517,00
2.454,16
2.454,16
1.381,16
444,00
1.073,00
1.517,00
109.111,72
159.059,47
75.073,80
25.126,05
32.651,47
22.267,80
126.408,00
92.446,00
109.111,72
159.059,47
75.073,80
25.126,05
32.651,47
22.267,80
126.408,00
92.446,00
Allgemeine Auftragsbedingungen
für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Stand: August 2005
Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im
Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.
Umfang und Ausführung des Auftrags
2.
3.
4.
5.
(1)
Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
(2)
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
(3)
Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten
feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
(4)
Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz,
gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
(5)
Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.
Verschwiegenheitspflicht
(1)
Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur
Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2)
Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu
erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungszentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
(3)
Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.
(4)
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung
zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(5)
Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
(6)
Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des
Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der
Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/ Auditor Einsicht in seine - vom Steuerberater abgelegte und geführte - Handakte
genommen wird.
Mitwirkung Dritter
(1)
Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
(2)
Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Daten verarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten.
(3)
Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in
die Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.
(4)
Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.
Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu
tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Mängelbeseitigung
(1)
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(2)
Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der
Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(3)
Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige
Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte
Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
Haftung
(1)
Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
(2)
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 256.000,00 € (in Worten: zweihundertsechsundfünfzigtausend €) begrenzt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3)
Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf
es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei
Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
(4)
Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er
- in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,
- ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an,
- ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der
Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an.
(5)
6.
Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind.
Pflichten des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur
Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
(2)
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
7.
(3)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits
aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(4)
Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des
Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch
den Steuerberater entgegensteht.
Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen
Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach
Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 10 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie
des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
8.
9.
10.
11.
Bemessung der Vergütung
(1)
Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
(2)
Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z.B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
(3)
Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Vorschuss
(1)
Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern.
(2)
Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben,
wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
Beendigung des Vertrags
(1)
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht
durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2)
Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich nach
Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
(3)
Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 5.
(4)
Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen
über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
(5)
Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.
(6)
Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
12.
13.
14.
Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
(1)
Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch
schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen,
und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
(2)
Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
(3)
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer
angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(4)
Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt
ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge,
gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
(1)
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
(2)
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
15.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.