Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2011
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Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2011
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2011 Mouzaliotis Container GmbH Spaldingstr. 49 20097 Hamburg Finanzamt Hamburg-Hansa St.Nr. 46 744 01006 Inhaltsverzeichnis Schlussbemerkung und Abschlussvermerk .............................................................................................3 Rechtliche Verhältnisse / Wirtschaftliche Grundlagen .............................................................................4 Bilanz zum 31. Dezember 2011 ...............................................................................................................8 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit ................................................................................................9 vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 .........................................................................................9 Kontennachweis Aktiva ..........................................................................................................................10 Kontennachweis Passiva........................................................................................................................11 Kontennachweis Gewinn- und Verlustrechnung ....................................................................................13 Anlagenentwicklung vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 ......................................................16 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 3 Mouzaliotis Container GmbH Schlussbemerkung und Abschlussvermerk Ich habe auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Mouzaliotis Container GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.1.2011 bis 31.12.2011 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von einem fremden Steuerbüro erstellten und mir von der Gesellschaft vorgelegten Bücher und die mir darüber hinaus Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber insgesamt auf ihre Plausibilität und in eingeschränkten Umfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der mir vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen ich nicht mitgewirkt habe, habe ich Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von mir erstellten Jahresabschlusses sprechen. Hamburg, den 21. Juli 2014 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 Mouzaliotis Container GmbH Rechtliche Verhältnisse / Wirtschaftliche Grundlagen Firma: Rechtsform: Mouzaliotis Container GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: Hamburg Ort der Geschäftsleitung: Spaldingstr. 49 20097 Hamburg Gründung und Gesellschaftsvertrag: Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2009 (UR-Nr.740 der Notarin Dr. Kirsten Lafrentz ) errichtet. Eintrag in das Handelsregister: Amtsgericht HRB 109587 (letzte Eintragung am 27.9.2013 ) Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Containern. Die Gesellschaft darf alle mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Geschäftsjahr: 01.01.2011 bis 31.12.2011 Dauer der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Stammkapital: EUR 25.000 Gesellschafter: Anteil: 100 % Dimitrios Mouzaliotis, Gehlenkamp 14 22559 Hamburg Geschäftsführung: Name: Dimitrios Mouzaliotis, Hamburg und Jeannine Billing-Fountoukidis, Hamburg Beide Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit 4 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 Mouzaliotis Container GmbH 5 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 6 Mouzaliotis Container GmbH Anhang zum Jahresabschluss Grundlage des Jahresabschlusses 1. Buchführung und Inventar Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Finanz-, Anlagen- sowie Lohn-und Gehaltsbuchführungen wurden auf dem EDV-System der DATEV von einem fremden Steuerberatungsbüro erstellt. 2. Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Die Saldenvorträge zum 01.01.2011 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2010. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. 3. Ergebnis der Arbeiten. Die Gesellschaft erzielte im Berichtsjahr einen Jahresverlust von 232.409,83 €. Allgemeine Angaben Die Mouzaliotis Container GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB aufgestellt. Die im Jahresabschluss zusammengefassten Positionen werden unten stehend einzeln aufgeführt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Größenabhängige Erleichterungsvorschriften wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerlicher Maßnahmen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Das Umlaufvermögen wurde ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt. Niedrigere Teilwerte konnten nicht festgestellt werden. Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Bankguthaben erfolgte zu Nennwerten. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Es wurden die Erfüllungsbeträge angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Von der Bildung latenter Steuern wurde gemäß § 274a Nr. 5 HGB abgesehen. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 Mouzaliotis Container GmbH Ergebnisverwendung Durch den Jahresverlust, der im Wesentlichen durch das Ergebnis der griechischen Betriebsstätte verursacht wurde, ist die Gesellschaft überschuldet . Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer sind Herr Dimitrios Mouzaliotis und Frau Jeannine Billing-Fountoukidis. 7 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 8 Mouzaliotis Container GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2011 Aktivseite Passivseite 31.12.2011 EUR 31.12.2011 EUR 31.12.2010 EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen II. Finanzanlagen C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Hamburg, den 21. Juli 2014 31.12.2011 EUR 31.12.2010 EUR 25.000,00 46.912,79 -232.409,83 25.000,00 27.966,07 18.946,72 160.497,04 0,00 22.851,36 32.210,67 1.638.513,78 852.569,88 1.661.365,14 956.693,34 A. Eigenkapital 126.408,00 333,00 126.741,00 92.348,00 333,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.12.2011 EUR 596.427,53 406.409,74 761.990,55 424.563,28 7.150,18 1.365.568,26 26.400,70 8.558,84 6.638,62 160.497,04 0,00 1.661.365,14 956.693,34 I. II. III. IV. Gezeichnetes Kapital Gewinnvortrag / Verlustvortrag Jahresfehlbetrag/-überschuss Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 1.638.513,78 (852.569,88) JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 9 Mouzaliotis Container GmbH Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 2011 EUR 1. Rohergebnis 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 4. sonstige betriebliche Aufwendungen - davon aus der Währungsumrechnung in EUR: -2.467,47 (-1.661,04) 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 8. außerordentliche Aufwendungen 9. außerordentliches Ergebnis 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11. sonstige Steuern 12. Jahresfehlbetrag/-überschuss 2011 EUR 2010 EUR 531.202,78 278.695,57 -67.170,24 -5.866,72 -52.864,98 -73.036,96 -23.712,53 0,00 -6.728,51 -14.119,73 -23.712,53 -34,56 -446.121,91 -183.908,47 6.444,55 -6.732,43 5.436,16 -927,35 -11.956,50 -223.125,69 -223.125,69 25.548,13 0,00 0,00 2.999,36 -327,00 -232.409,83 -6.339,41 -262,00 18.946,72 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 10 Mouzaliotis Container GmbH Kontennachweis Aktiva Pos 1270 1330 1520 1580 1710 1810 1910 Konto *** 320 400 410 485 Bezeichnung Sachanlagen Pkw Betriebsausstattung Geschäftsausstattung Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 Euro (Sammelposten) *** Finanzanlagen 570 Genossenschaftsanteile zum langfristigen Verbleib *** 1510 3980 7095 Vorräte Geleistete Anzahlungen auf Vorräte Bestand Waren In Arbeit befindliche Aufträge *** Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1361 Verrechnungskonto Griechenland 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1507 Forderungen gegen Gesellschafter bis 1 Jahr 1525 Kautionen 1545 Umsatzsteuerforderungen 1549 Körperschaftsteuerrückforderung 1590 Durchlaufende Posten 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen *** Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1200 Haspa 1210 Piraeus Bank, Griechenland 1220 US Dollar Konto 1240 PayPal *** Rechnungsabgrenzungsposten 980 Aktive Rechnungsabgrenzung *** Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag *** 31.12.2011 EUR 31.12.2011 EUR 31.12.2010 EUR 126.408,00 70.030,00 35.046,00 20.259,00 92.348,00 33.392,00 39.825,00 17.712,00 1.073,00 1.419,00 333,00 333,00 333,00 333,00 596.427,53 406.409,74 2.060,57 45.749,17 358.600,00 761.990,55 143.737,54 424.563,28 71.999,08 150.858,20 40.955,58 431.398,45 4.719,94 0,00 2.999,36 7.947,27 299.259,47 6.852,40 5.496,75 0,00 0,00 20.329,79 0,00 10.650,00 223.092,08 362.685,45 7.150,18 26.400,70 13.541,08 12.749,05 110,57 0,00 8.558,84 6.638,62 6.638,62 160.497,04 0,00 1.661.365,14 956.693,34 6.720,96 80,81 0,00 348,41 8.558,84 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 11 Mouzaliotis Container GmbH Kontennachweis Passiva Pos 2020 2110 Konto Bezeichnung *** Gezeichnetes Kapital 800 Gezeichnetes Kapital 25.000,00 *** Gewinnvortrag / Verlustvortrag 860 Gewinnvortrag vor Verwendung 46.912,79 2115 *** Jahresfehlbetrag/-überschuss 2130 *** Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2310 2410 31.12.2011 EUR *** Rückstellungen 956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG 957 Gewerbesteuerrückstellung 963 Körperschaftsteuerrückstellung 970 Sonstige Rückstellungen 977 Rückstellungen für Abschluss - und Prüfungskosten *** 630 631 1230 1231 1360 1363 1400 1571 1574 1576 1577 1600 1700 1710 1718 1732 1740 1741 1742 1758 1774 1776 1780 1790 Verbindlichkeiten Darlehen BMW Bank Darlehen BMW Bank Mini Commerzbank Hamburger Volksbank Geldtransit Verrechnungskonto Billing Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Abziehbare Vorsteuer 7% Abziehbare Vorsteuer aus innergem. Erwerb 19% Abziehbare Vorsteuer 19% Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19% Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen (Verbindlichkeiten) Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19% USt (Verb.) Erhaltene Kaution Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt Verbindlichkeiten aus Lohn und Kirchensteuer Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit USt § 13b Abs. 2 UStG Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19% Umsatzsteuer 19% Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Umsatzsteuer Vorjahr 31.12.2011 EUR 31.12.2010 EUR 25.000,00 25.000,00 25.000,00 46.912,79 27.966,07 27.966,07 -232.409,83 18.946,72 160.497,04 0,00 22.851,36 32.210,67 3.224,00 2.876,00 7.863,96 2.650,00 3.224,00 3.205,00 8.180,46 11.101,21 6.237,40 6.500,00 60.808,24 14.704,76 26,28 2,05 19.415,29 210.135,58 1.638.513,78 852.569,88 13.461,08 17.586,70 0,00 0,00 0,00 0,00 186.138,41 -98,20 0,00 -13,36 -226.381,67 -73.379,82 -164.611,20 -37.786,28 0,00 -182.294,50 694.025,21 0,00 423.071,57 109,20 400.274,91 364.328,09 5.760,00 250,00 18.907,56 250,00 10.691,93 3.280,24 1.944,33 2.976,43 15,25 0,00 0,00 182.294,50 226.381,67 69.030,58 28.886,22 9.882,76 164.611,20 20.841,73 26.840,87 -1.283,95 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 12 Mouzaliotis Container GmbH Pos Konto *** Bezeichnung 31.12.2011 EUR 31.12.2011 EUR 31.12.2010 EUR 1.661.365,14 956.693,34 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 13 Mouzaliotis Container GmbH Kontennachweis Gewinn- und Verlustrechnung Pos 3100 3110 3120 3130 3160 3170 Konto Bezeichnung *** Rohergebnis 2510 Betriebsfremde Erträge 2660 Erträge aus der Währungsumrechnung 3100 Fremdleistungen 3125 Leistungen eines im Ausland ansässigen Untern. 19%Vorst./19%USt 3200 Wareneingang 3400 Wareneingang 19% Vorsteuer 3736 Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer 3800 Anschaffungsnebenkosten 3950 Bestandsveränderungen Waren 8120 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG 8125 Steuerfreie EG-Lieferungen, § 4, 1b UStG 8339 Erlöse im and.EG Land steuerbare Leistungen, Inland nicht steuerbar 8400 Erlöse 19% USt 8600 Sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig 8611 Verrechnete sonstige Sachbezüge 19% USt (z.B.Kfz-Gestellung) 8736 Gewährte Skonti 19% USt 8820 Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen 19% Buchgewinn 8977 Bestandsveränderungen in Arbeit befindliche Aufträge 2011 EUR 2011 EUR 2010 EUR 531.202,78 0,00 278.695,57 5.674,92 1.694,92 -4.712,94 4.996,97 -975,00 -1.191.482,63 -339.470,54 -193.508,90 121,69 -40.863,56 177.342,91 625.288,44 -866.374,73 -226.579,61 -114.714,00 0,00 -8.092,91 2.636,67 367.731,85 550.810,00 657.249,89 569.516,75 339.680,46 7.755,81 87.170,59 200,36 0,00 15.589,91 -12,49 3.615,12 0,00 21.008,40 0,00 0,00 358.600,00 *** Personalaufwand *** 4100 4120 4127 4175 Löhne und Gehälter Löhne und Gehälter Gehälter Geschäftsführergehälter Fahrtkostenerstattung Wohnung / Arbeitsstätte 4198 Pauschale Steuern und Abgaben für Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer *** soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft -17.832,00 -48.500,00 0,00 -67.170,24 -52.864,98 -4.302,00 -30.962,98 -17.600,00 -720,00 0,00 -118,24 0,00 -5.866,72 -6.728,51 -6.668,51 -60,00 -23.712,53 -14.119,73 -12.767,56 -5.866,72 0,00 *** Abschreibungen *** auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen -22.169,80 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 14 Mouzaliotis Container GmbH Pos Konto Bezeichnung 4855 Sofortabschreibung GWG 4860 Abschreibungen auf aktivierte GWG 3180 3210 *** auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 4890 Vorwegnahme künftiger UVWertschwankungen *** sonstige betriebliche Aufwendungen 2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 2310 Anlagenabgang Restbuchwert bei Buchverlust 4200 Raumkosten 4210 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) 4240 Gas, Strom, Wasser (Verwaltung, Vertrieb) 4260 Instandhaltung betrieblicher Räume 4280 Sonstige Raumkosten 4360 Versicherungen 4380 Beiträge 4390 Sonstige Abgaben 4396 Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge u. Zwangsgelder 4520 Kfz-Versicherungen 4530 Laufende Kfz-Betriebskosten 4540 Kfz-Reparaturen 4580 Sonstige Kfz-Kosten 4595 Fremdfahrzeuge 4600 Werbekosten 4640 Repräsentationskosten 4650 Bewirtungskosten 4653 Aufmerksamkeiten 4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 4660 Reisekosten Arbeitnehmer 4701 Kosten Warenabgabe 4710 Verpackungsmaterial 4730 Ausgangsfrachten 4731 Ausgangsfrachten 4760 Verkaufsprovisionen 4780 Fremdarbeiten 4805 Reparatur und Instandh. Anlagen/ Maschinen u. Betr. u. Gesch. 4806 Wartungskosten Hard- und Software 4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4910 Porto 4920 Telefon 4930 Bürobedarf 4940 Zeitschriften, Bücher 4950 Rechts- und Beratungskosten 4955 Buchführungskosten 4957 Abschluss- und Prüfungskosten 4960 Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter) 2011 EUR 2011 EUR -1.542,73 0,00 2010 EUR -810,17 -542,00 0,00 0,00 -34,56 -34,56 -446.121,91 -183.908,47 -2.467,47 -1.661,04 -18.844,00 -10.665,53 0,00 0,00 -16.038,35 -26.300,00 -172,93 -2.173,99 -63,03 -1.280,99 -153,00 -877,45 -544,99 -873,60 0,00 -643,12 -153,00 0,00 0,00 -3.020,12 -1.278,36 -1.300,14 -15,12 -659,85 0,00 0,00 -1.140,24 -793,16 -121,00 -1.261,57 -399,72 -5.531,07 -47,77 0,00 -3.460,00 -222,60 -190,17 0,00 -212,00 -1.853,55 -939,11 -2.450,00 -302.964,57 0,00 -439,49 0,00 -81,51 -564,57 -3.920,81 0,00 -80.424,86 -537,73 -5.046,73 -3.601,00 0,00 -2.034,24 528,76 -111,25 -13.673,79 -232,92 -275,08 -23.915,50 -6.675,80 -3.500,00 -5.209,90 -285,87 -753,49 0,00 -8.120,49 -586,16 -26,02 -9.996,31 -9.167,20 -3.500,00 -14.881,94 -7.845,64 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 15 Mouzaliotis Container GmbH Pos Konto Bezeichnung 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 4980 Betriebsbedarf 3290 3320 3360 3380 3390 3420 *** sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge *** Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2100 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten *** außerordentliche Aufwendungen 2000 Außerordentliche Aufwendungen 2005 Verlust Betriebsstätte Griechenland *** Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2200 Körperschaftsteuer 2204 Körperschaftsteuererstattungen für Vorjahre 2208 Solidaritätszuschlag 2210 Solidaritätszuschlagerstattungen Vorjahre 4320 Gewerbesteuer *** sonstige Steuern 4510 Kfz-Steuern *** Jahresfehlbetrag/-überschuss 2011 EUR 2011 EUR -5.484,77 -6.062,93 2010 EUR -1.865,38 -965,15 6.444,55 6.444,55 5.436,16 5.436,16 -2.520,70 -6.732,43 -927,35 0,00 -1.172,83 -169,78 -3.038,90 -757,57 -223.125,69 0,00 0,00 0,00 2.999,36 0,00 -6.339,41 -2.953,00 2.843,00 0,00 0,00 -162,41 156,36 0,00 0,00 -3.224,00 -6.881,44 -216.244,25 -327,00 -262,00 -262,00 -232.409,83 18.946,72 -327,00 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 16 Mouzaliotis Container GmbH Anlagenentwicklung vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 Bil. Pos. FibuKto 1270 320 1270 Anlagen-Nr. Bezeichnung AK/HK-Datum ND %-Satz AK/HK Beg. Wj AK/HK Ende Wj Abschr. Kum. Abschr. Wj RBW Ende Wj RBW Vj 320001 BMW HH-PK 340 25.03.10 5/00 20,00 25.126,05 0,00 0,00 2.094,00 0,00 20.938,00 320 320002 Mini One HH-DB 186 12.08.10 5/00 20,00 13.586,16 13.586,16 3.849,16 2.717,00 9.737,00 12.454,00 1270 320 320003 BMW HH-MC 2001 28.04.11 6/00 16,67 0,00 68.906,56 68.906,56 8.613,56 8.613,56 60.293,00 0,00 1270 320 Pkw 38.712,21 82.492,72 68.906,56 12.462,72 13.424,56 70.030,00 33.392,00 1270 400 47.565,00 47.565,00 12.519,00 4.779,00 35.046,00 39.825,00 1270 400 Betriebsausstattung 47.565,00 47.565,00 12.519,00 4.779,00 35.046,00 39.825,00 1270 410 410001 Sonstige Betr.- u. Geschäftsausstattung 30.12.09 7/00 14,29 13.193,28 13.193,28 3.814,28 1.907,00 9.379,00 11.286,00 1270 410 410002 Büromöbel 12.03.10 8/00 12,50 5.350,00 5.350,00 1.226,00 669,00 4.124,00 4.793,00 1270 410 410003 Farbdrucker 28.05.10 3/00 33,33 527,66 527,66 293,66 176,00 234,00 410,00 1270 410 410004 Miniküche 19.10.10 5/00 20,00 680,00 680,00 170,00 136,00 510,00 646,00 1270 410 410005 Packard Bell PC 22.10.10 3/00 33,33 629,41 629,41 262,41 210,00 367,00 577,00 1270 410 410006 Philips HTS 5580 17.01.11 4/00 25,00 0,00 444,54 444,54 111,54 111,54 333,00 0,00 1270 410 410007 Siemens Geschirrspüler 02.03.11 5/00 20,00 0,00 440,34 440,34 73,34 73,34 367,00 0,00 1270 410 410008 HP Pavlion Notebook 17.09.11 3/00 33,33 0,00 839,50 839,50 93,50 93,50 746,00 0,00 400001 Betriebsvorrichtungen 15.05.09 10/00 10,00 Zugang Abgang 25.126,05 25.126,05 Umbuchung Zuschreibung JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011 17 Mouzaliotis Container GmbH Bil. Pos. FibuKto 1270 410 1270 AK/HK-Datum ND %-Satz AK/HK Beg. Wj AK/HK Ende Wj Zugang 410009 Philips LCD TV 08.10.11 5/00 20,00 0,00 747,06 410 410010 Apple IMac 05.11.11 3/00 33,33 1270 410 410011 Apple MD 311 19.11.11 3/00 33,33 1270 410 Geschäftsausstattung 1270 485 1270 485 Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 Euro (Sammelposten) 1270 Sachanlagen Gesamtsumme Anlagen-Nr. Bezeichnung 485001 30.06.09 5/00 20,00 Abgang Umbuchung Zuschreibung Abschr. Kum. Abschr. Wj RBW Ende Wj RBW Vj 747,06 37,06 37,06 710,00 0,00 0,00 1.595,80 1.595,80 89,80 89,80 1.506,00 0,00 0,00 2.100,00 2.100,00 117,00 117,00 1.983,00 0,00 20.380,35 26.547,59 6.167,24 6.288,59 3.620,24 20.259,00 17.712,00 2.454,16 2.454,16 1.381,16 444,00 1.073,00 1.517,00 2.454,16 2.454,16 1.381,16 444,00 1.073,00 1.517,00 109.111,72 159.059,47 75.073,80 25.126,05 32.651,47 22.267,80 126.408,00 92.446,00 109.111,72 159.059,47 75.073,80 25.126,05 32.651,47 22.267,80 126.408,00 92.446,00 Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: August 2005 Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags 2. 3. 4. 5. (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. (2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. (3) Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungszentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (4) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (5) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt. (6) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/ Auditor Einsicht in seine - vom Steuerberater abgelegte und geführte - Handakte genommen wird. Mitwirkung Dritter (1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen. (2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Daten verarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten. (3) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen. (4) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. Haftung (1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 256.000,00 € (in Worten: zweihundertsechsundfünfzigtausend €) begrenzt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (4) Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er - in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, - ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an, - ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. (5) 6. Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind. Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. 7. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 10 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 8. 9. 10. 11. Bemessung der Vergütung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. (2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z.B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Vorschuss (1) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. (2) Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 5. (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. 12. 13. 14. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort (1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. 15. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.