Steuertipps Januar 2014 - Steuerberaterverband Berlin
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Steuertipps Januar 2014 - Steuerberaterverband Berlin
STEUERTIPPS-brandheiß - STEUERTIPPS-brandheiß - STEUERTIPPS-brandheiß Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert: Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030 / 275959 80 Fax 030 / 27595988 Pressesprecher Wolfgang Wawro, StB 22. Januar 2014 Wohn-Riester ab 2014 verbessert Die in einem privaten Riester-Vertrag angesparte Altersvorsorge kann nun jederzeit auch für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung der eigenen Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens verwendet werden. Ebenso kann auch die Finanzierung eines Barriere reduzierenden Umbaus der eigenen Wohnung durch eine förderunschädliche Entnahme erfolgen. Strafbefreiende Selbstanzeigen sollen verschärfte Regeln erhalten Vermutlich durch den „Uli-Hoeneß-Effekt“ war die Zahl der Selbstanzeigen in 2013 dreimal so hoch wie in normalen Jahren. Derzeit sind grundsätzlich fünf Jahre beim Finanzamt vollständig aufzuklären, um straffrei auszugehen, künftig sollen zehn Jahre notwendig sein. Die Deutsche Steuergewerkschaft möchte ein oberes Limit von 50.000 Euro setzen, um die Millionenfälle nicht weiter zu privilegieren. Die Gewerkschaft hatte kürzlich dafür plädiert, die sog. Selbstanzeige einzuschränken, aber nicht abzuschaffen. Immerhin haben über 60.000 Selbstanzeigen seit 2010 dem Fiskus Mehreinnahmen von etwa 3,5 Milliarden Euro beschert. Mit der Abgeltungsteuer wird künftig auch die Kirchensteuer einbehalten Ab 2015 wird mit der Kapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte auch automatisch die Kirchensteuer erfasst. Darüber informieren die Banken ihre Kunden und weisen auf ein Widerspruchsrecht hin. Der Widerspruch muss bis zum 30.06.2014 als Sperrvermerk dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt werden. Zum Stichtag 31.08.2014 werden die Banken dann die Kirchensteuerzugehörigkeit beim BZSt abfragen. Noch kürzer: Arbeitgeber müssen die Sozialabgaben für 2013 schon bis 15.02.2014 melden. Bisher genügte es, die Jahresmeldung bis zum 15.4. des Folgejahres einzureichen. Unternehmer, die Bauleistungen erbringen, sollten die vom Finanzamt erteilte Freistellungsbescheinigung prüfen. Viele Bescheinigungen liefen am 31.12.2103 ab. Auch für Auftraggeber von Bauleistungen ist wichtig, zum Zeitpunkt der Zahlung der Rechnung eine gültige Freistellungsbescheinigung zu haben, um den Einbehalt von 15 % Bauabzugsteuer bzw. die Haftung gegenüber dem Finanzamt zu meiden. Minijobs im Privathaushalt können bar bezahlt werden. Die Bescheinigung der Minijob-Zentrale genügt für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis als Nachweis. Andere haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen müssen aber weiter unbar beglichen werden, um sie steuerlich mit 20 % der Arbeitskosten (ohne Materialanteil) abziehen zu können. Zu diesen Themen erhalten Sie gern weitere Auskünfte. Wir vermitteln Ihnen Experten für Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehinterviews. Belegexemplar erbeten. Kontakte: Wolfgang Wawro, Steuerberater, Tel. 030/ 8417 560 Pressesprecher Michael von Arps-Aubert, Steuerberater, Tel. 030/ 7689 0390 Dr. Ulrich Bossin, Steuerberater, Tel. 033203/ 5960 Sabine Ehlers, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2549 010 Honsa Ehmke, Steuerberater, Tel. 035752/ 9120 Katrin Fischer, StBin WP, Tel. 030/2062 4611 0 Tanja Maria Hirsch, StB, Tel. 030/ 2088 9120 Hans J. Kelleners, MBA, RA FAfStR, Tel. 0355/ 4792 010 Brigitte Märtens, Steuerberaterin, Tel. 030/ 8324 477 Helga Sebert, StBin vBP, Tel. 030/ 8331 305