Steuertipps Januar 2014 - Steuerberaterverband Berlin

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Steuertipps Januar 2014 - Steuerberaterverband Berlin
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Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert:
Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030 / 275959 80 Fax 030 / 27595988
Pressesprecher Wolfgang Wawro, StB
22. Januar 2014
Wohn-Riester ab 2014 verbessert
Die in einem privaten Riester-Vertrag angesparte Altersvorsorge kann nun jederzeit auch
für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung der eigenen Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens verwendet werden. Ebenso kann auch die Finanzierung
eines Barriere reduzierenden Umbaus der eigenen Wohnung durch eine förderunschädliche Entnahme erfolgen.
Strafbefreiende Selbstanzeigen sollen verschärfte Regeln erhalten
Vermutlich durch den „Uli-Hoeneß-Effekt“ war die Zahl der Selbstanzeigen in 2013 dreimal
so hoch wie in normalen Jahren. Derzeit sind grundsätzlich fünf Jahre beim Finanzamt
vollständig aufzuklären, um straffrei auszugehen, künftig sollen zehn Jahre notwendig
sein. Die Deutsche Steuergewerkschaft möchte ein oberes Limit von 50.000 Euro setzen,
um die Millionenfälle nicht weiter zu privilegieren. Die Gewerkschaft hatte kürzlich dafür
plädiert, die sog. Selbstanzeige einzuschränken, aber nicht abzuschaffen. Immerhin haben
über 60.000 Selbstanzeigen seit 2010 dem Fiskus Mehreinnahmen von etwa 3,5 Milliarden
Euro beschert.
Mit der Abgeltungsteuer wird künftig auch die Kirchensteuer einbehalten
Ab 2015 wird mit der Kapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte auch automatisch die Kirchensteuer erfasst. Darüber informieren die Banken ihre Kunden und weisen auf ein Widerspruchsrecht hin. Der Widerspruch muss bis zum 30.06.2014 als Sperrvermerk dem
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt werden. Zum Stichtag 31.08.2014 werden
die Banken dann die Kirchensteuerzugehörigkeit beim BZSt abfragen.
Noch kürzer:
Arbeitgeber müssen die Sozialabgaben für 2013 schon bis 15.02.2014 melden.
Bisher genügte es, die Jahresmeldung bis zum 15.4. des Folgejahres einzureichen.
Unternehmer, die Bauleistungen erbringen, sollten die vom Finanzamt erteilte Freistellungsbescheinigung prüfen. Viele Bescheinigungen liefen am 31.12.2103 ab. Auch für Auftraggeber von Bauleistungen ist
wichtig, zum Zeitpunkt der Zahlung der Rechnung eine gültige Freistellungsbescheinigung zu haben, um
den Einbehalt von 15 % Bauabzugsteuer bzw. die Haftung gegenüber dem Finanzamt zu meiden.
Minijobs im Privathaushalt können bar bezahlt werden. Die Bescheinigung der Minijob-Zentrale genügt für
ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis als Nachweis. Andere haushaltsnahe Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen müssen aber weiter unbar beglichen werden, um sie steuerlich mit 20 % der Arbeitskosten (ohne Materialanteil) abziehen zu können.
Zu diesen Themen erhalten Sie gern weitere Auskünfte. Wir vermitteln Ihnen Experten für
Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehinterviews.
Belegexemplar erbeten.
Kontakte:
Wolfgang Wawro, Steuerberater, Tel. 030/ 8417 560
Pressesprecher
Michael von Arps-Aubert, Steuerberater, Tel. 030/ 7689 0390
Dr. Ulrich Bossin, Steuerberater, Tel. 033203/ 5960
Sabine Ehlers, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2549 010
Honsa Ehmke, Steuerberater, Tel. 035752/ 9120
Katrin Fischer, StBin WP, Tel. 030/2062 4611 0
Tanja Maria Hirsch, StB, Tel. 030/ 2088 9120
Hans J. Kelleners, MBA, RA FAfStR, Tel. 0355/ 4792 010
Brigitte Märtens, Steuerberaterin, Tel. 030/ 8324 477
Helga Sebert, StBin vBP, Tel. 030/ 8331 305

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