- Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Logopädie
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Logopädie und Schulische Heilpädagogik im Rahmen integrativer schulungsformen - Gemeinsamkeiten und unterschiede SAL-Bulletin Nr.110 Seite 1 Dezember 2003 zusammenfassung der SAL Hintergründe Diplomarbeit Nr. 762 vom Fragen bezüglich Gemeinsamkeiten und Unterschiede der logopädischen Katja Scherer und Therapie und der heilpädagogischen Förderung werden in der Praxis immer wieder aufgeworfen. Es stellt sich oftmals die Frage nach der Zuweisung der Kinder zu entsprechenden Fachpersonen. Ist im einzelnen Fall Karin schnyder die Logopädin oder die Schulische Heilpädagogin die zuständige FachperPersonen bezeichnungen sind weiblich, son? das männliche Geschlecht ist jedoch In diesem Zusammenhang stellt sich unweigerlich die Frage nach den immer mitgemeint. jeweiligen Kompetenzbereichen: Was beinhaltet die logopädische Therapie, was die heil pädagogische Förderung? Mit welchen Methoden werden die Kinder durch die Fachperson jeweils unterstützt? In welchen Rahmenbedingungen arbeiten die Logopädinnen, in welchen die Schulischen Heil- Alle in diesem Artikel verwendeten pädagoginnen? Um als Logopädin oder Schulische Heilpädagogin erfolgreich in einer integrativen. Schulungsform zu arbeiten, erachten wir eine intensive Auseinandersetzung mit diesen Berufsbildern als notwendig. Ziele und Aufbau Ziele dieser Arbeit sind, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Logopädie und der Schulischen Heilpädagogik in der integrativen Schulungsform in einen Vergleich zu stellen und deren Manifestation in der Praxis aufzuzeigen (vgl. Abb.l). integrative Schulungsform Abb.l: Schematische Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Logopädie und der Schulischen Heilpädagogik in der integrativen Schulungsform. Um eine übersichtliche Gegenüberstellung der Professionen zu erreichen, werden die vier folgenden Dimensionen ausgearbeitet: Arbeitsorte, Methoden, Aufgaben und Anstellungsbedingungen. Diese Dimensionen werden anhand von zwei Fragestellungen erarbeitet. In einer Gegenüberstellung der ersten und zweiten Fragestellung werden deren Ergebnisse miteinander verknüpft und anschliessend diskutiert. Logopädie und Schulische Heilpädagogik SAL-Bulletin Nr. 110 Seite 2 SAL-Bulletin Nr. 110 Logopädie und SChulische Heilpädagogik Dezember 2003 Dezember 2003 Erste Fragestellung: integrative Schulungsformen: worin sieht die THEORIE die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Logopädie und der Schulischen Heilpädagogik in der Integrativen schulungsform? Es geht darum, drei Dimensionen (Arbeitsorte, Methoden und Aufgaben) der beiden Professionen anhand der Fachliteratur aufzuzeigen, einander gegenüberzu- Seite 3 <==> Gemeinsamkeiten Logopädie Arbeitsorte Schulische HeilDäda!!o!!ik Arbeitsorte Unterschiede Methoden Aufgaben Methoden Aufgaben <==> stellen und zu vergleichen. Abb.2: Schematische Darstellung des Vergleichs der Dimensionen innerhalb intezweite Fragestellung: grativer Schulungsformen. Wie sehen in der PRAXIS die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Logopädie und der Schulischen Heilpädagogik In der Integrativen schulungsform In der Primarschule Im PRAXISBEZOGENEN TEIL wird aus aktuellen Gründen und aufgrund persönlicher im Kanton Zug aus? Berufstätigkeit der Kanton Zug genauer betrachtet. Im Kanton Zug läuft gegenwär- Mittels Rechtsgrundlagen und einer praxisbezogenen Befragung werden vier Di- tig die Vernehmlassung' Änderung des Schulgesetzes, besondere Förderung' (Kan- mensionen (Arbeitsorte, Methoden, Aufgaben und Anstellungsbedingungen) der beiden Professionen in der Praxis aufgezeigt und anschliessend einander gegenübergestellt und verglichen. tonsrat des Kantons Zug, 2002), die sowohl die integrative als auch die separative Schulungsform neu .regeln soll. Unter Berücksichtigung der laufenden Vernehmlassung sowie der aktuellen kantonalen Rechtsgrundlagen und diversen Richtlini- Hierbei nimmt diese Fragestellung aus folgenden zwei Gründen nur auf die Primar- en/Aufgabenbeschrieben werden die vier Dimensionen, d.h. einschliesslich der schulebene Bezug: Die integrativen Schulungsformen werden in einigen Schulge- Anstellungsbedingungen des Kantons, aufgelistet. meinden ausschliesslich auf Primarschulebene praktiziert. Zudem hätte die Berücksichtigung der Vorschul- und der Oberstufe den Rahmen der Diplomarbeit gesprengt. Die zusammengestellten Rechtsgrundlagen bilden den Ausgangspunkt der Untersuchung, welche an allen integrativ arbeitenden Primarschulen des Kantons Zug stattfand. Diese schriftliche Befragung und die erarbeiteten Rechtsgrundlagen bilden die Basis (vgl. Abb. 3) zur Beantwortung der zweiten Fragestellung. Die vorgehen Untersuchungsergebnisse sind als Tendenzen zu verstehen, da uns zur Befragung Die Diplomarbeit gliedert sich in zwei Hauptbereiche: einen theoretischen und nur eine kleine Untersuchungsgruppe zur Verfügung stand. einen praxis bezogenen Teil. integrative Schulungsformen: Im THEORETISCHEN TEIL werden die wissenschaftlichen Grundlagen erörtert. Dabei baut die Arbeit auf den folgenden drei Standbeinen auf: Logopädie, Heilpädagogik, integrative Schulungsform. Innerhalb der Standbeine Logopädie und Heilpädagogik werden die drei Dimensionen Arbeitsorte, Methoden und Aufgaben dargestellt. Die Dimension der Anstellungsbedingungen wird erst im praxisbezogenen Teil berücksichtigt,. da diese je nach Arbeitgeber variieren. Zusätzlich wird die integrative Schulungsform als drittes Standbein erörtert. Schulische Heilpädagogik Logopädie Arbeitsorte Methoden Aufgaben Anstellungsbedingungen Gemeinsamkeiten Unterschiede Arbeitsorte Methoden Aufgaben Anstellungsbedingungen Die ausgearbeiteten Dimensionen der Logopädie und der Schulischen Heilpädago- Abb. 3: Gegenüberstellung der Dimensionen der Logopädie und der Schulischen Heilpädagogik, aufbauend auf den praxisbezogenen Rechtsgrundlagen und der gik in der integrativen Schulungsform werden im Anschluss in einen Vergleich Befragung. (siehe hierzu Abb. 2) gestellt. So werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf theoretischer Ebene aufgezeigt und die erste Fragestellung beantwortet. In der SCHLUSSDISKUSSION stellen wir das Fazit der ersten Fragestellung anhand der vier ausgearbeiteten Dimensionen demjenigen der zweiten Fragestellung gegenüber (vgl. Abb. 4). Dabei werden die Ergebnisse des theoretischen und des pra- Logopädie und Schulische Heilpädagogik SAL-Bulletin Nr. 110 Seite 4 Logopädie und Schulische Heilpädagogik Erste Fragestellung Zweite Fragestellung Seite 5 Dezember 2003 Dezember 2003 xis bezogenen Teils diskutiert und wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgeschält. SAL-Bulletin Nr. 110 Den Ergebnissen der schriftlichen Befragung ist jedoch zu entnehmen, dass es auch Veränderungen im logopädischen Bereich gegeben hat. Aufgrund dieser Erkenntnis wäre unser Erachtens ein Zusatz im zugerischen 'Aufgabenbeschrieb für die Logopädische Therapie' in Bezug auf die Integration erstrebenswert, insbesondere wenn die Logopädie als Teil der integrativen Schulungsform aufgefasst wird. So könnten wir uns vorstellen, dass im Aufgabenbeschrieb der Punkt der Gesamtarbeitszeit differenzierter aufgeschlüsselt werden müsste, besonders in Bezug auf interdisziplinäre Zusammenarbeit. Abb. 4: Gegenüberstellung der Ergebnisse der ersten und zweiten Fragestellung. Im Folgenden werden unter Berücksichtigung der Struktur der vier Dimensionen die Ergebnisse der ersten und zweiten Fragestellung in einen Bezug gesetzt und diskutiert. Im Folgenden werden wir ausschliesslich die Ergebnisse der Schlussdiskussion Arbeitsorte darstellen. Wir verzichten hierbei jedoch auf die Erörterung der Anstellungsbedin- Die Ergebnisse der ersten und zweiten Fragestellung betreffend der Arbeitsorte sind im Grossen und Gapzen übereinstimmend. Gemeinsam ist beiden Professionen, dass sie in separaten Räumen tätig sind, dies jedoch in ganz verschiedenem Masse. gungen, da diese kantonal sehr unterschiedlich sind. Um detailliertere Ergebnisse aus der Theorie und der Praxis nachzulesen, kann die Arbeit der SAL ausgeliehen werden. Ergebnisdarstellung Bei der Vertiefung in das Thema der Integration wurde uns immer wieder vor Augen geführt, dass diese Diskussion während der letzten Jahre gesamtschweizerisch nicht an Aktualität verloren hat. So herrscht bis heute zwischen den Wissenschaftlerinnen, den Pädagoginnen und den Therapeutinnen Uneinigkeit betreffend der jeweils angemessenen Integrationsform. Die einen befürworten die Integration von Kindern mit leichteren Behinderungen (Kleinklassen-schülerinnen) und solchen mit schwerwiegenden Behinderungen (Sonderklassenschülerinnen), andere vertreten den Standpunkt, dass nur Kinder mit leichteren Behinderungen integriert werden sollten. Zudem werden oftmals Mischformen zwischen Integration und Separation praktiziert, was auch im Kanton Zug der Fall ist. Als Folge des unterschiedlichen Integrationsverständnisses entstanden verschiedene integrative Schulungsformen. Um diesbezüglich eine Vereinheitlichung zu erzielen, wären nach unserer Ansicht kantonale oder gar gesamtschweizerische Gesetzesgrundlagen erstrebenswert. Wir denken es wäre sinnvoll, dass auf kantonaler Ebene nur eine der beiden Schulungsformen gesetzlich verankert und entsprechend praktiziert wird, dies zugunsten eines kantonal einheitlichen Schulsystems. Wir stellen deshalb die aktuell laufende Vernehmlassung des Kantons Zug in Frage, welche die Systemwahl freistellt. Mit dem Wechsel von der Separation zur Integration wurde ein neues Berufsbild geschaffen: Die Schulische Heilpädagogin ist nicht mehr als Klassenlehrperson tätig. Neu fördert sie als Fachkraft Kinder mit Schulschwierigkeiten in Einzelsituationen, Gruppen oder Klassen. Damit hat sich das Berufsverständnis der Schuli- So arbeitet die Logopädin gemäss unserer Untersuchung beinahe ausschliesslich in einem eigenen Raum (logopädischer Dienst, Ambulatorium), währenddem die Schulische Heilpädagogin doch mehrheitlich innerhalb der Regelklasse, also im Klassenzimmer, aktiv ist. Den Bedürfnissen entsprechend müssen beiden Professionen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Für den logopädischen Dienst existieren hierfür Richtlinien des D LV. Methoden Im theoretischen und praxis bezogenen Teil sind auch hier die Resultate überwiegend kongruent. So besteht eine Gemeinsamkeit bei der Professionen darin, dass pädagogische (d.h. erziehende und unterrichtende) Anteile in der Arbeit enthalten sind. Diese bilden in der Schulischen Heilpädagogik den Grundgedanken, derweil in der Logopädie der therapeutische Ansatz eindeutig das Hauptgewicht hat. Sowohl dem theoretischen wie auch aus dem praxis bezogenen Teil ist zu entnehmen, dass immer mehr therapeutische Methoden in die heilpädagogische Arbeit einfliessen. Dadurch entfernt sich die Schulische Heilpädagogik immer weiter vom ursprünglichen Gedankengut, was auch Urs Haeberlin (1996) kritisch zur Diskussion bringt. Das unten aufgeführte Zitat von Emil Kobi gewann für uns während des Arbeitens zunehmend an Bedeutung. Auch wir sehen die Hauptursachen der oben genannten Diskussion in den unterschiedlichen Systembedingungen (Medizinisches System versus Bildungssystem ... ), in unterschiedlichen Sichtweisen (Paradigmen und Modellvorstellungen ...), Sozialisationsgeschichten (medizinisch-paramedizinisches versus pädagogisches schen Heilpädagogin demjenigen der Logopädie angenähert, insbesondere weil nun Personal), versicherungstech-nischen Einschätzungen (mit entsprechenden pekuniä- beide Professionen als Fachkräfte tätig sind. ren Folgen), So-zialprestige (<<Therapie» trägt den Nimbus des Medizinösen) und Logopädie und Schulische Heilpädagogik SAL-Bulletin Nr. 110 Seite 6 Dezember 2003 Depersonalisationsbedürfnissen (<<Therapie» evoziert die Vorstellung objektivierbarer Krankheit; (Nach-) Erziehung hingegen solche von Fehl-/Mangelerziehung oder Verwahrlosung) (Kobi 1993:343). Diese kontrovers diskutierte Sachlage fiel auch in der schriftlichen Befragung auf. Diesbezüglich war bei den Schulischen Heilpädagoginnen eine enorme Bandbreite der Antworten augenfällig. Generell vertreten wir hierzu die Ansicht, dass sowohl die therapeutische als auch die pädagogische Arbeit Vor- und Nachteile beinhaltet. Zudem sollten unser Erachtens therapeutische und pädagogische Methoden von entsprechend ausgebildeten Personen praktiziert werden. Aufgaben Aufgrund der verschiedenen Berufsverständnisse haben die beiden Professionen unterschiedliche Terminologien, was die Beantwortung der beiden Fragestellungen vor allem im Bereich "Aufgaben" erschwerte. Hinzu kommt, dass auch innerhalb des Fachbereichs Logopädie verschiedene Terminologien verwendet werden. Eine Verringerung dieser Problematik könnte in Zukunft durch eine einheitliche Fachsprache mit internationaler Gültigkeit erlangt werden. Wir vertreten die Ansicht, dass die 'Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)' der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht nur im Medizinal-, sondern auch im Bildungssystem eingeführt und praktiziert werden sollte. Im Bildungssystem wurden bereits einige Vorstösse in diese Richtung unternommen, so beispielsweise im Kanton Zürich. Aufgrund der Resultate der beiden Fragestellungen werden wenige Aufgaben sowohl der Logopädie als auch der Schulischen Heilpädagogik zugesprochen. Dazu gehören innerhalb der Arbeit mit dem Kinde einzelne Bereiche der Förderung der deutschen Sprache. Laut Vernehmlassung des Kantons Zug betrifft dies insbesondere das TherapierenIUnterrichten von lese-rechtschreibschwachen Kindern und bei Dyskalkulie die Förderung im mathematischen Bereich. Im Gegensatz zu den kantonalen Gesetzesgrundlagen wird die Dyskalkulie von den Richtlinien der EDK und im Berufsbild der DLV nicht explizit als logopädische Aufgabe erwähnt. Zusammenfassend können unser Erachtens folgende Aufgaben von Logopädinnen ausgeübt werden: die Therapie der Kommunikation, der Stimme, des Schluckens, des Sprechens, der Sprache, der Schriftsprache, des Redeflusses, des Gehörs sowie die Therapie der Dyskalkulie. Im Gegensatz zu den Logopädinnen fördern die Schulischen Heilpädagoginnen laut dem praxis bezogen Teil die Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz in ungefähr gleichem Masse. Heilpädagogische Aufgaben können unserer Auffassung nach als stufengemässer Unterricht und schul bezogene Fördermassnahmen umschrieben werden. Laut der schriftlichen Befragung führen die Schulischen Heilpädagoginnen mehrheitlich sprachliche und mathematische Fördermassnahmen durch, worunter auch die Lese-Rechtschreibschwäche und die Dyskalkulie fallen. Die heilpädagogi- Logopädie und Schulische Heilpädagogik SAL-Bulletin Nr. 110 Seite 7 Dezember 2003 sehen Aufgaben sind im sprachlichen, aber auch im mathematischen Bereich nicht immer eindeutig von logopädischen Aufgaben zu trennen. Mögliche Erklärungen liegen hierbei in den unterschiedlichen Fachsprachen, den weitgefassten Aufgabenbereichen der Schulischen Heilpädagoginnen und in der Tatsache, dass sich einzelne Fertigkeiten oftmals nicht isoliert fördern lassen. Zusammenfassend sind neben der Arbeit mit dem Kinde beide Professionen für nachstehende Aufgaben zuständig: Erfassung, fachspezifische Beratung, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Weiterbildung sowie die Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten. Als zusätzliche logopädische Aufgaben gelten laut Rechtsgrundlagen die Prävention, die Berichterstattung und die Gutachtenerstellung. Bei den heilpädagogisehen Aufgaben wird ferner die Beobachtung im Klassenverband aufgeführt. Laut des theoretischen Teils besteht ein weiterer Unterschied der beiden Professionen darin, dass die Logopädinnen Abklärungen durchführen und Diagnosen stellen, währenddem die Schulischen Heilpädagoginnen erschwerende Lernbedingungen erfassen. Diese Tren.nung wird gemäss der schriftlichen Befragung in der Praxis etwas weniger deutlich vollzogen. In Diskussionen mit Logopädinnen aus anderen Kantonen wurde uns vor Augen geführt, dass das föderalistische Staatssystem der Schweiz auch hier Auswirkungen hat. Folglich ist die Aufgabenteilung in Bezug auf Erfassung, Abklärung und Diagnosestellung zwischen der Logopädie, der Schulischen Heilpädagogik und dem Schulpsychologischen Dienst kantonal unterschiedlich geregelt. So wird in einigen Kantonen das sprachlich auffällige Kind vom Schulpsychologischen Dienst abgeklärt und den Logopädinnen und/oder den Schulischen Heilpädagoginnen überwiesen. Diese Regelung setzt unserer Meinung nach eine entsprechend fundierte Ausbildung der Schulpsychologin voraus. Im Kanton Zug indessen können Logopädinnen eigenständig Erfassungen und Abklärungen durchführen sowie Diagnosen stellen, ohne Miteinbezug des Schul psychologischen Dienstes. Die Absprachen in den sich überschneidenden Angeboten sind gemäss schriftlicher Befragung nicht immer zufriedenstellend geregelt. Nach unserer Meinung wären klare und regelmässig durchgeführte Absprachen erstrebenswert. Betreffend der Zuständigkeit erachten wir auch die Kommunikation gegen aussen als notwendig (Kindergärtnerinnen, Lehrpersonen, Therapeutinnen, Schulpsychologen, Eltern etc.). Dies könnte beispielsweise in Form einer fachbezogenen Broschüre der Arbeitsfelder Logopädie und Schulische Heilpädagogik geschehen. Ausserdem wären für Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen Hilfestellungen zur Beobachtung und Zuweisung oftmals dienlich. Hierzu befindet sich im Anhang unserer Diplomarbeit ein Vorschlag in Form eines Triagebogens zur Beobachtung von lese- und rechtschreibschwachen Kindern der zweiten Klasse. Folgende Faustregel ist ein möglicher Vorschlag für die Zuweisung von lese- und rechtschreibschwachen Kindern: Hat ein Kind trotz korrekter Einführung der Buchstaben Schwierigkeiten, die alphabetische Stufe des Schriftspracherwerbs im Rahmen des Lehrplans zu erreichen, ist eine logopädische Therapie angesagt. Hat ein Kind auf der orthographi- Logopädie und Schulische Heilpädagogik SAL-Bulletin Nr. 110 Seite 8 Dezember 2003 sehen Stufe des Lesens und Schreibens Probleme, sollte eine Fehleranalyse stattfinden und anhand einer Absprache zwischen der Logopädin und der Schulischen Heilpädagogin entschieden werden, wer in Zukunft für die Förderung zuständig ist. Nach unserer Ansicht ist die Logopädin in erster Linie für die Behandlung von Störungen des inneren Sprechens (innersprachliche Verarbeitungsprozesse) verantwortlich. Während der intensiven thematischen Auseinandersetzung und dem Verfassen der Diplomarbeit wurde uns immer wieder vor Augen geführt, wie wichtig es in unserer Arbeit ist vom Kind als Zentrum auszugehen. Gemeinsam können wir die beste Arbeit leisten: Es gilt Synergien zu nutzen. Dazu ist eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit unausweichlich. Literaturhinweise Bless, G. 2000. Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Bericht zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zur Integrationsthematik. Im Auftrag des Kantons Zug. Bless, G. 1995. Zur Wirksamkeit der Integration. Bern; Stuttgart; Wien: Paul Haupt Verlag. Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband (DLV). 1997. (4. Auflage). Berufsbild Logopädin/Logopäde. Luzern: DLV. Haeberlin, U. 1996. Heilpädagogik als wertgeleitete Wissenschaft. Bern; Stuttgart; Wien: Paul Haupt Verlag. Kobi, E. E. 1993. Grundfragen der Heilpädagogik. (5. Auflage.) Bern; Stuttgart; Wien: Paul Haupt Verlag. Netzwerk Integrative Schulungsformen. 2002. Integrative Schulungsformen in Kindergarten und Volksschule: Empfohlene Rahmenbedingungen. Luzern: Netzwerk Integrative Schulungsformen. C/O SZH Luzern. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). 3. November 2000. Reglement über die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie. Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). 27. August 1998. Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome in Schulischer Heilpädagogik. Weltgesundheitsorganisation (WHO). März 2002. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Einführung und Kurzfassung der ICF. www.vdr.de Kantonsrat des Kantons Zug. Vernehmlassung vom 1. April bis Mitte September 2002. Änderung des Schulgesetzes, besondere Förderung. (Vorlage Nr. 27) Im Weiteren aktuelle Gesetze und Rechtsgrundlagen des Kantons Zug.