T eilegutachten
Transcription
T eilegutachten
RWTÜV Fahrzeug GmbH Ein Unternehmen der TÜV Mitte-Gruppe Institut für Fahrzeugtechnik Adlerstr. 7 45307 Essen Telefon (0201) 825-0 Telefax (0201) 825-4150 Aufsichtsratsvorsitzender: Elmar Legge Teilegutachten nach § 19/3 StVZO Nr. RZ00/48670/A/41 Geschäftsführung: Claus Wolff (Vors.) Dieter Födisch Friedo Schäfer Sitz: Steubenstr. 53 45138 Essen AG Essen, HRB 9975 über den Verwendungsbereich von Sonderrad Typ AG 705437 an Fahrzeugen des Herstellers Rover (LK 100/4) Auftraggeber: RH Alurad Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüf-ingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Technische Angaben zu den Sonderrädern Herstellerzeichen: Art des Sonderrades: Radtyp: Radgröße: Rad-Einpreßtiefe: Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: Zentrierart: Sonderrad: Geprüfte Radlast /bei Reifenabrollumfang: Radlastprüfung: Rad-Befestigungsteile: RH einteiliges Leichtmetallrad mit Doppelhump AG 705437 7 J x 15 H2 37 mm 100 mm / 4 Mittenzentrierung mit Kunststoff-Zentrierring, Kennz.: Ø64/Ø56,1; Farbe: signalgrün 500 kg /1910 mm RWTÜV Fahrzeug GmbH (RP2347/00/41) Mitgelieferte Kegelbundmuttern M12 x 1,5; Anzugsmoment: 110 Nm RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für die Erstellung von Teilegutachten nach EG-Typ V, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/48670/A/41 Seite 2 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AG 705437 : 100K Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör: Artikel-Nr. Übersichtstabelle RH-Teile Radtyp AG 705437 62406 Angaben zur Ausführung Silber/Horn poliert Zentrierring signalgrün Befestigungsteile K M12x1,5 Mutter 45207 45008 Durchgeführte Prüfungen Anbauprüfung Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschrie benen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV- Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung liegt unter 2 %. Hinweise zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/48670/A/41 Seite 3 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AG 705437 : 100K Verwendungsbereich und Auflagen Fahrzeughersteller: Spurweitenerhöhung Rover : bis zu 16 mm Typ: RF ABE / EG-Genehmigung: H224 bzw. e11*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44; 55; 63; 76; Rover 200 185/55R15-81 77; 82; 88; 12) 107 195/50R15-81 Auflagen und Hinweise 1)2)3)4)5)6)7) 8)9)10)19) 205/50R15-85 20) 215/45R15-82 e2*93/81*0016*05 915/750 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: F377 bis NT VI Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65; 66; 76 Rover 214, Rover 414, 185/55R15-81 82; 90; 100 Rover 216, Rover 416, 1)12) 103 Rover 418, Rover 420, Rover 200 Cabrio, 195/50R15-82 Rover 216 Coupe 14) Rover 220 195/55R15-84 15) 147 bis N 06E 4/100/56 Auflagen und Hinweise 2)3)4)5)6)7) 8)9)10) 195/55R15-84 Q M+S 16) Rover 420 turbo 195/55ZR15 Rover 220 Coupe turbo 13)15) 1)2)3)4)5)6)7) 8)9)10) 900/790 4/100/56 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/48670/A/41 Seite 4 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AG 705437 : 100K Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: F377 ab NT VII Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55; 66; 65; 76 Rover 214, Rover 414, 185/55R15-81 82; 90; 100 Rover 216, Rover 416, 1)12) Rover Cabrio, Rover Coupe, 195/50R15-82 Rover Touring 14) Auflagen und Hinweise 2)3)4)5)6)7) 8)9)10) 195/55R15-84 15) 100 Rover Tourer Rover Coupe 195/55R15-84 Q M+S 16) 195/50R15-82 14) 195/55R15-84 15) 147 F377/NT12E Rover 420 turbo, Rover 220 turbo, Rover 220 Coupe turbo 195/55R15-84 Q M+S 16) 195/55ZR15 13)15) 900/790 1)2)3)4)5)6)7) 8)9)10) 4/100/56 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82; 107 Rover 1.6 185/55R15-81 (2türig, Coupe, Cabrio) 1)12) Auflagen und Hinweise 2)3)4)5)6)7) 8)9)10) 195/50R15-82 14) 195/55R15-84 15) 195/55R15-84 Q M+S 16) e11*93/81*0030*02 830/790 4/100/56 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/48670/A/41 Seite 5 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AG 705437 : 100K Typ: RT ABE / EG-Genehmigung: H093 bzw. e11*93/81*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55; 76; 82; Rover 400 185/55R15-81 83; 85; 1)12) Auflagen und Hinweise 2)3)4)5)6)7) 8)9)10) 195/50R15-81 195/55R15-84 205/50R15-85 1)21) 215/45R15-82 1)21) 195/50R15-82 63; 77; 100 195/55R15-84 205/50R15-85 1)21) e11*93/81*0014*06 940/840 4/100/56 Auflagen und Hinweise 1) -entfällt für dieses Gutachten- 2) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungs-organisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt. 3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+SProfil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallschraubventilen (für Ventilloch- Ø 8,4 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur ragen. 6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden beschriebenen Befestigungsteile verwendet werden. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/48670/A/41 Seite 6 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AG 705437 : 100K 7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen Reifenfreigaben) zu beachten ist. 8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. 9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. 10) Die Sonderräder können an der Innen- und Außenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. 12) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/55R15 auf der Felgengröße 7 J x 15 H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Bridgestone RE 71 Continental alle Sommerprofile mit Geschwindigkeitssymbol ≥H Dunlop SP Sport D40, SP2000, SP8000 Goodyear Eagle VR, Eagle ZR, Eagle NCT, NCT2, Touring NCT3, Eagle GSD+, Eagle F1 Michelin MXV3A, XGTV, SX GT Pirelli P600, P4000, P5000 Riken alle Profilausführungen Semperit Direction Toyo 600F1 Uniroyal Rallye 340/55 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers über die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 7Jx15H2 vorzulegen. Der bestätigte Reifentyp ist mit einzutragen. 13) Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit sind laut Fahrzeug-ABE nur folgende Reifenfabrikate zulässig: Hersteller Profiltyp Michelin Pilot HX Dunlop SP Sport 2000 Pirelli P700-Z Pirelli P600 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist über die ausreichende Tragfähigkeit (bei max. Sturzwinkel) bei Höchstgeschwindigkeit (zuzüglich Toleranz) eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen. Der bestätigte Reifentyp ist mit einzutragen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/48670/A/41 Seite 7 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AG 705437 : 100K 14) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 nach innen zu gewährleisten, dürfen nur folgende Reifenfabrikate/-typen verwendet werden. Darunter fallen z.B. die folgenden Fabrikate/-typen.(195/50R15) Hersteller Typ Yokohama A-509, AV1-50i, A-008 Pirelli P600 Michelin XGT-V Dunlop D40, SP2020 Uniroyal Rallye 340 Firestone 690 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Freigängigkeit neu zu prüfen. Der passende Reifentyp ist mit einzutragen. 15) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 nach innen zu gewährleisten, dürfen nur folgende Reifenfabrikate/-typen verwendet werden (195/55R15) : Hersteller Typ Continental CV/CZ51; CH/CV90 ; EcoContact CP Dunlop SP2000 Semperit M807 Uniroyal Rallye440 Yokohama A510 Pirelli P4000/ P5000/ P6000 ; P Zero As. Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Freigängigkeit neu zu prüfen. Der passende Reifentyp ist mit einzutragen. 16) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 nach innen zu gewährleisten, dürfen nur folgende Reifenfabrikate/-typen verwendet werden (195/55R15 M+S) : Hersteller Typ Continental TS770 Pirelli W210P Uniroyal MS plus 44 Werden andere (M+S-)Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Freigängigkeit neu zu prüfen. Der passende Reifentyp ist mit einzutragen. 19) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. 20) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. 21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Leneinschlag ist die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/48670/A/41 Seite 8 von 8 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : AG 705437 : 100K Sonstiges Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2 StVZO (EN ISO 9001; Zertifikat vom 10.02.1996, Registrier-Nr. 041005575 ). Dieses Teilegutachten umfaßt 7 Seiten und darf nur vollständig verwendet werden. Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 27. Januar 2000 K:\RÄDER\RZ\41\15ZOLL\48670A41.DOC Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Abteilung Typprüfung Dipl.-Ing. Schüssler