T eilegutachten

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T eilegutachten
RWTÜV Fahrzeug GmbH
Ein Unternehmen der
TÜV Mitte-Gruppe
Institut für Fahrzeugtechnik
Adlerstr. 7
45307 Essen
Telefon (0201) 825-0
Telefax (0201) 825-4150
Aufsichtsratsvorsitzender:
Elmar Legge
Teilegutachten
nach § 19/3 StVZO
Nr. RZ00/48670/A/41
Geschäftsführung:
Claus Wolff (Vors.)
Dieter Födisch
Friedo Schäfer
Sitz:
Steubenstr. 53
45138 Essen
AG Essen, HRB 9975
über den Verwendungsbereich von Sonderrad Typ AG 705437
an Fahrzeugen des Herstellers Rover (LK 100/4)
Auftraggeber:
RH Alurad Höffken GmbH
Industriegebiet Ennest
57439 Attendorn
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüf-ingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Herstellerzeichen:
Art des Sonderrades:
Radtyp:
Radgröße:
Rad-Einpreßtiefe:
Lochkreisdurchmesser / Lochzahl:
Zentrierart: Sonderrad:
Geprüfte Radlast /bei Reifenabrollumfang:
Radlastprüfung:
Rad-Befestigungsteile:
RH
einteiliges Leichtmetallrad mit Doppelhump
AG 705437
7 J x 15 H2
37 mm
100 mm / 4
Mittenzentrierung mit Kunststoff-Zentrierring,
Kennz.: Ø64/Ø56,1; Farbe: signalgrün
500 kg /1910 mm
RWTÜV Fahrzeug GmbH (RP2347/00/41)
Mitgelieferte Kegelbundmuttern
M12 x 1,5; Anzugsmoment: 110 Nm
RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für die Erstellung von Teilegutachten nach EG-Typ V, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/48670/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AG 705437
: 100K
Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör:
Artikel-Nr.
Übersichtstabelle RH-Teile
Radtyp AG 705437
62406
Angaben zur Ausführung
Silber/Horn poliert
Zentrierring signalgrün
Befestigungsteile
K
M12x1,5 Mutter
45207
45008
Durchgeführte Prüfungen
Anbauprüfung
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschrie benen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV- Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern.
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung liegt unter 2 %.
Hinweise zu Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis
240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis
270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis
300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis
240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden
maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für
die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/48670/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AG 705437
: 100K
Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller:
Spurweitenerhöhung
Rover
: bis zu 16 mm
Typ:
RF
ABE / EG-Genehmigung:
H224 bzw. e11*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
44; 55; 63; 76; Rover 200
185/55R15-81
77; 82; 88;
12)
107
195/50R15-81
Auflagen und Hinweise
1)2)3)4)5)6)7)
8)9)10)19)
205/50R15-85
20)
215/45R15-82
e2*93/81*0016*05
915/750
Typ:
XW
ABE / EG-Genehmigung:
F377 bis NT VI
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
65; 66; 76
Rover 214, Rover 414, 185/55R15-81
82; 90; 100
Rover 216, Rover 416, 1)12)
103
Rover 418, Rover 420,
Rover 200 Cabrio,
195/50R15-82
Rover 216 Coupe
14)
Rover 220
195/55R15-84
15)
147
bis N 06E
4/100/56
Auflagen und Hinweise
2)3)4)5)6)7)
8)9)10)
195/55R15-84 Q M+S
16)
Rover 420 turbo
195/55ZR15
Rover 220 Coupe turbo 13)15)
1)2)3)4)5)6)7)
8)9)10)
900/790
4/100/56
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/48670/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AG 705437
: 100K
Typ:
XW
ABE / EG-Genehmigung:
F377 ab NT VII
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
55; 66; 65; 76 Rover 214, Rover 414, 185/55R15-81
82; 90; 100
Rover 216, Rover 416, 1)12)
Rover Cabrio,
Rover Coupe,
195/50R15-82
Rover Touring
14)
Auflagen und Hinweise
2)3)4)5)6)7)
8)9)10)
195/55R15-84
15)
100
Rover Tourer
Rover Coupe
195/55R15-84 Q M+S
16)
195/50R15-82
14)
195/55R15-84
15)
147
F377/NT12E
Rover 420 turbo,
Rover 220 turbo,
Rover 220 Coupe turbo
195/55R15-84 Q M+S
16)
195/55ZR15
13)15)
900/790
1)2)3)4)5)6)7)
8)9)10)
4/100/56
Typ:
XW
ABE / EG-Genehmigung:
e11*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
82; 107
Rover 1.6
185/55R15-81
(2türig, Coupe, Cabrio) 1)12)
Auflagen und Hinweise
2)3)4)5)6)7)
8)9)10)
195/50R15-82
14)
195/55R15-84
15)
195/55R15-84 Q M+S
16)
e11*93/81*0030*02
830/790
4/100/56
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/48670/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AG 705437
: 100K
Typ:
RT
ABE / EG-Genehmigung:
H093 bzw. e11*93/81*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
55; 76; 82;
Rover 400
185/55R15-81
83; 85;
1)12)
Auflagen und Hinweise
2)3)4)5)6)7)
8)9)10)
195/50R15-81
195/55R15-84
205/50R15-85
1)21)
215/45R15-82
1)21)
195/50R15-82
63; 77; 100
195/55R15-84
205/50R15-85
1)21)
e11*93/81*0014*06
940/840
4/100/56
Auflagen und Hinweise
1)
-entfällt für dieses Gutachten-
2)
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
Überwachungs-organisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt.
3)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen
sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+SProfil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
4)
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist
diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
5)
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallschraubventilen (für Ventilloch- Ø 8,4 mm)
zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen,
sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur ragen.
6)
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden beschriebenen Befestigungsteile verwendet werden.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/48670/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AG 705437
: 100K
7)
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen
Reifenfreigaben) zu beachten ist.
8)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit
gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
9)
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
10)
Die Sonderräder können an der Innen- und Außenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
12)
Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/55R15 auf der Felgengröße 7 J x 15 H2 ist
von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller:
Typ:
Bridgestone
RE 71
Continental
alle Sommerprofile mit Geschwindigkeitssymbol ≥H
Dunlop
SP Sport D40, SP2000, SP8000
Goodyear
Eagle VR, Eagle ZR, Eagle NCT, NCT2, Touring NCT3,
Eagle GSD+, Eagle F1
Michelin
MXV3A, XGTV, SX GT
Pirelli
P600, P4000, P5000
Riken
alle Profilausführungen
Semperit
Direction
Toyo
600F1
Uniroyal
Rallye 340/55
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers über die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße
7Jx15H2 vorzulegen. Der bestätigte Reifentyp ist mit einzutragen.
13)
Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit sind laut Fahrzeug-ABE nur
folgende Reifenfabrikate zulässig:
Hersteller
Profiltyp
Michelin
Pilot HX
Dunlop
SP Sport 2000
Pirelli
P700-Z
Pirelli
P600
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist über die ausreichende Tragfähigkeit (bei max. Sturzwinkel) bei Höchstgeschwindigkeit (zuzüglich Toleranz) eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen. Der bestätigte Reifentyp ist mit einzutragen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/48670/A/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AG 705437
: 100K
14)
Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 nach innen zu gewährleisten, dürfen
nur folgende Reifenfabrikate/-typen verwendet werden. Darunter fallen z.B. die folgenden Fabrikate/-typen.(195/50R15)
Hersteller
Typ
Yokohama
A-509, AV1-50i, A-008
Pirelli
P600
Michelin
XGT-V
Dunlop
D40, SP2020
Uniroyal
Rallye 340
Firestone
690
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Freigängigkeit neu zu
prüfen. Der passende Reifentyp ist mit einzutragen.
15)
Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 nach innen zu gewährleisten, dürfen
nur folgende Reifenfabrikate/-typen verwendet werden (195/55R15) :
Hersteller
Typ
Continental
CV/CZ51; CH/CV90 ; EcoContact CP
Dunlop
SP2000
Semperit
M807
Uniroyal
Rallye440
Yokohama
A510
Pirelli
P4000/ P5000/ P6000 ; P Zero As.
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Freigängigkeit neu zu
prüfen. Der passende Reifentyp ist mit einzutragen.
16)
Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 nach innen zu gewährleisten, dürfen
nur folgende Reifenfabrikate/-typen verwendet werden (195/55R15 M+S) :
Hersteller
Typ
Continental
TS770
Pirelli
W210P
Uniroyal
MS plus 44
Werden andere (M+S-)Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Freigängigkeit neu
zu prüfen. Der passende Reifentyp ist mit einzutragen.
19)
An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
20)
An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
21)
Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Leneinschlag ist die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/48670/A/41
Seite 8 von 8
Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: AG 705437
: 100K
Sonstiges
Der Auftraggeber RH ALURAD Höffken GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem
gemäß Anlage XIX, Absatz 2 StVZO (EN ISO 9001; Zertifikat vom 10.02.1996,
Registrier-Nr. 041005575 ).
Dieses Teilegutachten umfaßt 7 Seiten und darf nur vollständig verwendet werden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften
der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der
Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt.
Essen, 27. Januar 2000
K:\RÄDER\RZ\41\15ZOLL\48670A41.DOC
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Abteilung Typprüfung
Dipl.-Ing. Schüssler

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