Bekanntgabe

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Bekanntgabe
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Sozialreferat
Sozialamt Leitung
S-I-LV/S-I-ZH 4
„Arbeit statt Sozialhilfe“
Praxis des Sozialreferates/Sozialamt München
4 Anlagen
Bekanntgabe in der Sitzung des Sozialhilfeausschusses am 25.10.2001
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten
Dieser Bericht dient der Information des Stadtrates über die gesamte Tätigkeit des Sozialamtes im Bereich der Hilfen zur Arbeit.
Schwerpunkt dieses Jahresberichts soll eine Beleuchtung der aktuellen Diskussion über
eine Reform der Sozialhilfe sein. In gebotener Kürze wollen wir fragen: „Wo sind Reformen
erfolgversprechend und sinnvoll?“
1.
Aktuelle Diskussion über eine Reform der Sozialhilfe?
Politik und Medien überschlagen sich mit Ideen, Sozialhilfeempfänger zur Arbeit zu
zwingen. Das Rezept: Leistungskürzung für Faule.
1.1. Anzahl von arbeitsfähigen Sozialhilfebezieherinnen
–beziehern
Nach einer Schätzung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Gesundheit sind 20% der Sozialhilfeempfänger potentiell arbeitsfähig. Die Sozialhilfeempfängerzahl in München betrug im Juli 2001: 43.300 Personen.
Damit sind nach dieser Rechnung ca. 8.500 Personen potentiell arbeitsfähig.
Die weit überwiegende Zahl ist dagegen (derzeit) nicht arbeitsfähig: Kinder, Schüler,
Alleinerziehende, kranke und behinderte Menschen, ältere Personen.
Selbst bei den verbleibenden 8.500 Menschen ist es keineswegs so, dass sie unmittelbar auf den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren wären. Gerade in München mit der – bis auf
Dresden – geringsten Sozialhilfedichte der deutschen Großstädte, beziehen Sozialhilfe
die Menschen, die in der Regel intensive Unterstützung und Begleitung benötigen, um
den Weg in den Arbeitsmarkt zu finden.
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Im Jahr 2000 wurden 8.746 Personen, die Sozialhilfe beziehen, Angebote der Hilfe zur
Arbeit gemacht. Dazu kamen noch 1.500 Angebote an Menschen, die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, d. h. wir erreichen mit hoher Wahrscheinlichkeit alle für Arbeit in Frage kommenden Menschen.
1.2. Mehr Druck?
Das Bundessozialhilfegesetz enthält die Möglichkeit, bei Arbeitsunwilligen in einem
ersten Schritt die Sozialhilfe um 25% zu kürzen und sie in einem weiteren Schritt ganz
einzustellen (vgl. § 25 Abs. 1 BSHG). Die Einstellung ist nach einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in der Regel auf die Dauer von 3 Monaten begrenzt.
Wir halten die gesetzlichen Regelungen für angemessen. Insbesondere wäre es sozialpolitisch nicht vertretbar, Personen auf Dauer ohne Alimentation zu lassen. Ein Abgleiten in Kriminalität und Verelendung wäre nicht zu verhindern.
Auch sollte man sich immer wieder vor Augen führen, dass die Anzahl der ausgesprochenen Einstellungen keine nennenswerte Größe ist. Im Jahr 2000 kam es beim Sozialamt München insgesamt zu 653 Sozialhilfekürzungen (1,5 % der Sozialhilfebezieher)
und 238 Einstellungen (0,5 % der Sozialhilfebezieher).
1.3. Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe?
Zu unterscheiden ist zwischen der Gewährung von Leistungen (Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) und der Arbeitsvermittlung.
Im Bereich der Leistungsgewährung wäre als erster Schritt eine Angleichung der gesetzlichen Vorschriften zu erarbeiten. Kurz: Bevor man das „Herkules-Werk“ einer Zusammenlegung angeht, sollte erst der bewältigbare Schritt einer Parallelisierung der
gesetzlichen Vorschriften versucht werden.
Wesentlich wichtiger ist die gemeinsame Vermittlung von Arbeitslosen durch das Arbeitsamt und das Sozialamt. Die Münchner Antwort: Im September 2001 wird unser
erstes Jobcenter seine Arbeit im Sozialbürgerhaus Dillwächterstr. 7 aufnehmen, in
dem Kolleginnen und Kollegen des Arbeits- und Sozialamtes zusammenarbeiten (vgl.
Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 30.11.2000). Der Öffentlichkeit werden wir
das Jobcenter am 06.11.2001 präsentieren.
1.4. Niedriglohnsektor/Kombi-Lohnmodelle
Aus Münchner Sicht besteht hier kein Handlungsbedarf. Arbeitsplätze gibt es in München genügend. Unsere Aufgabe ist es, hilfebedürftige Menschen so „fit“ zu machen,
dass sie am 1. Arbeitsmarkt bestehen können. Dies ist angesichts der steigenden
Anforderungen der Arbeitgeber nicht immer leicht.
In der öffentlichen Diskussion wird oft das Argument gebracht: „Arbeit lohnt sich nicht“.
Dazu eine bemerkenswerte Zahl: 2.253 Personen, die in München Sozialhilfe beziehen, arbeiten voll – oder teilzeitbeschäftigt. Sie arbeiten, obwohl sie derzeit noch zu
wenig verdienen, um sich aus der Sozialhilfe zu lösen.
Für die wenigen schwarzen Schafe reichen die vorhandenen Kürzungs- und Einstel-
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lungsmechanismen.
Wir möchten allerdings nicht ausschließen, dass für Regionen mit einer anderen Arbeitsmarktsituation z. B. ein Kombi-Lohnmodel Chancen bietet.
Fazit:
Aus Münchner Sicht bedarf es keiner Sozialhilfereform. Entscheidend ist es, folgende
Schritte konsequent weiter zu verfolgen:
- Ausbau der Arbeitsvermittlung um insgesamt 7 Stellen
(siehe Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 31.05.2001)
- Einrichtung von Jobcentern
(siehe Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 30.11.2000)
Wichtig für einen wirtschaftlichen und sozialpolitisch vernünftigen Vollzug des Sozialhilferechts ist eine angemessene personelle Ausstattung. Der derzeitige Stellenpegel reicht mit
der Schaffung der o. g. Stellen aus. Schwierigkeiten hat das Sozialamt derzeit damit, dass
für freie Stellen kein Personal zu finden ist. Dies birgt die Gefahr, dass Ausgaben in der Sozialhilfe kurz über lang steigen können. Es gibt nämlich nur eine Möglichkeit für überlastete
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit der Arbeit fertig zu werden: „Zahlen“.
2. Entwicklung der „Hilfe zur Arbeit“ in Zahlen
2.1. In der Hilfe zur Arbeit beschäftigte Personen
1998
1999
2000
Gesamtzahl
(inkl. Asylbewerber)
4.818
6.051
6.242
Beschäftigte
(ohne Asylbewerber)
3.637
4.736
5.219
Die Entwicklung seit 1990 ist den beiliegenden Grafiken (Anlagen 1, 2) zu entnehmen.
Die Steigerung vom Jahr 1999 auf das Jahr 2000 beruht im Wesentlichen darauf, dass
mehr Sozialhilfeempfänger/-empfängerinnen beschäftigt wurden (+ 483). Bei den Asylbewerbern wurde ein Rückgang um 292 Personen festgestellt. Der Grund hierfür liegt
in den rückläufigen Asylbewerberzahlen.
2.2. Ausgabenentwicklung
1992
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Ausgaben
6,4 Mio. DM
18,7 Mio. DM
21,9 Mio. DM
29,8 Mio. DM
31,9 Mio. DM
37,4 Mio. DM
35,5 Mio. DM
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Die Aufwendungen reduzierten sich von 1999 auf 2000 um 5 %.
Zu der Ausgabenreduzierung kam es durch die Intensivierung der Vermittlung auf dem
1. Arbeitsmarkt und durch den effizienteren Mitteleinsatz bei den verschiedensten
Maßnahmen.
2.3. Verhältnis Mitteleinsatz/beschäftigte Personen
Ausgaben
Personen in HzA-Maßnahmen (ohne Asylbewerber)
1996
21,9 Mio. DM
1.042
1997
29,8 Mio. DM
1.571
1998
31,9 Mio. DM
3.637
1999
37,4 Mio. DM
4.736
2000
35,5 Mio. DM
5.219
Kosten
pro HzA-Teilnehmer
21.017 DM
18.968 DM
8.771 DM
7.897 DM
6.802 DM
Der große Sprung vom Jahr 1997 auf das Jahr 1998 liegt im Folgenden begründet:
Das Sozialamt ist 1997 intensiv in die direkte Vermittlung von Sozialhilfeempfängerinnen/-empfängern in den ersten Arbeitsmarkt eingestiegen. Diese kostengünstige
Variante vermindert die Kosten pro Hilfe-zur-Arbeit-Teilnehmer.
2.4. Arbeits- und Qualifizierungsangebote
Das Sozialamt hat im Jahr 2000 8.746 Menschen (ohne Asylbewerber) Arbeit oder
Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Dazu erreichten wir noch 1.500 Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Insgesamt haben wir damit 10.246 Personen mit unseren Hilfsangeboten erreicht
(Vergleichszahl 1998: 9.048 Personen; 1996: 6.760 Personen) – siehe Grafik in Anlage
3.
2.5. Kürzungen/Einstellungen
Im Jahr 2000 sind 653 Kürzungsbescheide und 238 Einstellungsbescheide ergangen.
Die Anzahl der Kürzungs- und Einstellungsbescheide ist im Verhältnis zu den erreichten Personen sehr gering.
3.
Sinkende Fallzahlen/Ausgabenentwicklung im Bereich
des örtlichen Trägers (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
3.1. Entwicklung der Fall-/Personenzahlen
Fallzahl
Personenzahl
Juli 1999
28.379
44.497
Juli 2000
27.922
43.197
Juli 2001
27.095
42.332
Fallzahl (-3,0 %) und Personenzahl (-2,0%) sind rückläufig. Dies ist um so beachtenswerter, als in der Vergangenheit die Leistungen des Arbeitsamtes immer wieder reduziert wurden (vgl. Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe). Diese Leistungsreduzierungen im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit mussten über Jahre hinweg immer wieder die Sozialhilfeträger auffangen.
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3.2. Ausgabenentwicklung im Bereich des örtlichen Trägers
(laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
Ausgaben
1997
323,3 Mio.
1998
325,3 Mio.
1999
321,6 Mio.
2000
315,6 Mio.
Durch die Hilfe zur Arbeit sind insbesondere die Ausgaben im Bereich des örtlichen
Trägers zu beeinflussen. Trotz Regelsatzerhöhungen ist es hier gelungen, die Ausgaben sogar zu vermindern.
Mit anderen Worten: Die Investitionen in die Hilfe zur Arbeit lohnen sich.
4.
Psychische und soziale Stabilisierung durch Beschäftigungsangebote
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich auf den sozialen Aspekt hinweisen.
Die Integration im Arbeitsmarkt oder in Qualifizierungsmaßnahmen bedeutet für die
einzelnen Menschen eine wesentliche Verbesserung ihrer persönlichen Situation. Sie
haben eine Perspektive, sie gewinnen Selbstvertrauen, ihr Selbstwertgefühl steigt
– sie werden gebraucht. Dies hat auch positive Auswirkungen auf das persönliche
Umfeld, insbesondere auf Kinder.
5.
Gesamtwirtschaftlicher Aspekt
a) Vermittelte Sozialhilfeempfänger brauchen nicht mehr nur kein Geld vom Sozialamt, sondern zahlen umgekehrt Steuern bzw. führen Beiträge für die Sozialversicherungen ab und sind krankenversichert.
b)
Daneben bietet die Arbeitsvermittlung auch große Vorteile für Unternehmen. Sie
können gut ausgesuchte und betreute Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gewinnen. Viele
Unternehmen in München schätzen inzwischen die Zusammenarbeit mit unseren
Arbeitsvermittlern.
6.
Ergebnisse der Direktvermittlung
In allen Sozialamts-Außenstellen und im Sozialbürgerhaus arbeiten so genannte Direktvermittlerinnen/-vermittler. Sie haben 2000 ca. 2.700 Personen betreut. Davon gliederten sie 968 Menschen direkt in den ersten Arbeitsmarkt ein. Weitere 404 Personen
haben nach Kontaktaufnahme mit der Arbeitsvermittlung keine Sozialhilfe mehr in Anspruch genommen. Bei 289 Personen musste die Sozialhilfe gekürzt bzw. eingestellt
werden.
893 Personen wurden zur weiteren Abklärung an die Fachstelle „Hilfe zur Arbeit“ oder
an vom Sozialamt beauftragte Beratungsstellen weitergegeben. Bei ca. 250 Personen
stellten wir fest, dass eine Arbeitsaufnahme aus nachvollziehbaren Gründen (z. B.
Krankheit, Alter, Kindererziehung, usw.) nicht in Frage kommt. Aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit soll die Arbeitsvermittlung um weitere fünf Ganztagsstellen aufgestockt
werden. Dies wurde vom Sozialhilfeausschuss am 31.05.2001 befürwortet.
7.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt - „Jobcenter“
Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt München wurde weiter intensiviert.
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Es wurden verstärkt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für sogenannte Doppelbezieher
eingerichtet. Bei diesen Maßnahmen übernimmt das Sozialamt die Co-Finanzierung.
Bei einigen Projekten werden auch die Mantelkosten geteilt (Arbeitsamt 70 %, Sozialamt 30 %).
Bei Umschulungen, bei denen das Arbeitsamt den Lebensunterhalt nicht finanzieren
kann, zahlt das Sozialamt bis zur Beendigung der Umschulung die gesamte Hilfe zum
Lebensunterhalt. Die Kosten der Umschulung werden vom Arbeitsamt getragen.
Bei Kursen und Qualifizierungsmaßnahmen, die von der Fachstelle Hilfe zur Arbeit für
Doppelbezieher angeboten und als sinnvoll erachtet werden, wurde ein Verfahren entwickelt, um möglichst schnell Klarheit zu bekommen, welcher Finanzierungsbeitrag
durch das Arbeitsamt geleistet werden kann.
Mitarbeiter des Sozialamtes, insbesondere die Arbeitsvermittler und –vermittlerinnen,
hospitieren im Arbeitsamt. Aufgrund dieser Kontakte arbeiten Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes und des Sozialamtes auch in Einzelfällen eng zusammen.
Die Zukunft bei der Kooperation mit dem Arbeitsamt liegt verstärkt im Bereich Jobcenter. Für das erste Jobcenter in München wurden vom Arbeitsamt ein Arbeitsvermittler,
die Finanzierung einer ABM-Kraft und die arbeitsamtseigene Hard- und Software zur
Verfügung gestellt. Bei Bedarf soll zumindest zeitweise auch ein Arbeitsberater abgestellt werden. Vom Erfolg des Pilotprojekts wird es abhängen, ob sich das Arbeitsamt
an weiteren Jobcentern beteiligt.
Unabhängig davon plant das Sozialamt im nächsten Jahr zwei weitere Jobcenter einzurichten.
8.
Ergebnisse der Gesellschaft für
Verhaltenskommunikation (GVK)
Über die Ergebnisse der Firmen Maatwerk und GVK wurde dem Sozialhilfeausschuss
in der Sitzung vom 31.05.2001 berichtet. Wir möchten nur kurz auf zwei Zielgruppen
eingehen, um die sich das Sozialamt und die GVK in den letzten Jahren besonders bemüht haben.
a) Junge Sozialhilfebezieher und –bezieherinnen im Alter von 14 bis 25 Jahre
Die GVK hat im Jahr 2000 insgesamt 2.287 Personen beraten und betreut. Davon
sind 1.891 abschließend bearbeitet. 615 Personen waren Schülerinnen/
Schüler, die derzeit noch nicht der Vermittlung zur Verfügung standen.
Weitere 133 Personen waren bereits in Arbeit oder Ausbildung.
Von den verbliebenen 1.143 Personen konnten 46 % erfolgreich vermittelt werden:
- In den ersten Arbeitsmarkt
212 Personen
- Lehrstellen/Ausbildungen
149 Personen
- Zweiter Arbeitsmarkt (§ 19 BSHG, ABM)
18 Personen
- Umschulungen/Reha-Maßnahmen des Arbeitsamtes
21 Personen
- Weiterführende Qualifikationen
120 Personen
- Vermittlung in Therapieeinrichtungen
6 Personen
Weitere 148 Personen (= 13 %) haben nach der Beratung auf den Sozialhilfebezug verzichtet. Gründe hierfür waren Einkommen von Angehörige, Heirat und
Wegzug aus München. Bei 43 Personen waren die Gründe nicht feststellbar.
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b)
Allein Erziehende
Die GVK hat im Jahr 2000 insgesamt 1.354 Personen beraten und betreut. Davon
sind 772 abschließend bearbeitet. 148 Personen waren ohne aktuellen Vermittlungsbedarf (z.B. versorgen derzeit kleine Kinder, pflegen Angehörige).
Von den verbliebenen 624 Personen konnten 42 % erfolgreich vermittelt werden:
- In den ersten Arbeitsmarkt
148 Personen
- Lehrstellen/Ausbildungen
5 Personen
- Zweiter Arbeitsmarkt (§ 19 BSHG, ABM)
14 Personen
- Umschulungen/Reha-Maßnahmen des Arbeitsamtes
32 Personen
- Weiterführende Qualifikationen
61 Personen
- Vermittlung in Therapieeinrichtungen
3 Personen
Weitere 40 Personen (= 6,4 %) haben nach der Beratung auf den Sozialhilfebezug verzichtet. Auch hier waren die Gründe Einkommen von Angehörige, Heirat und Wegzug
aus München. Bei 9 Personen waren Gründe nicht feststellbar.
9.
Projekt für alkoholkranke Personen
Der dauernde oder zumindest zeitweise Alkoholmissbrauch ist bei Sozialhilfeempfängern ein überdurchschnittlich häufig zu beobachtendes Phänomen. Da es dem Ziel des
Sozialreferates/Sozialamt entspricht, bei Personengruppen, die nicht ohne weiteres in
den Arbeitsmarkt zu integrieren sind, die Arbeitsfähigkeit nach Möglichkeit wieder herzustellen, starteten wir im Januar 2001 hier einen ersten Versuch.
Am Projekt beteiligt waren die Klientenzentrierte Problemberatung (KPB), Fachambulanz zur Behandlung von Suchterkrankungen in Dachau, die psychiatrische Klinik des
Bezirks Oberbayern am Krankenhaus Agatharied (Fachklinik Agatharied), das Computer-Bildungszentrum München GmbH (CBZ) und Herr DeChristos als Koordinator, von
dem die ursprüngliche Idee des Projekts ausging. Über das Projekt informiert waren
die städtische Stelle für ‚Psychosoziale Beratung für Alkohol- und Medikamentenprobleme‘ des Referats für Gesundheit und Umwelt, aber auch die Versicherungsträger
BfA und LVA, Bezirk Oberbayern, Arbeitsamt München und die AOK.
In einem ersten Schritt wurden 87 Menschen in der Fachambulanz in Dachau ärztlich
beraten und untersucht. Es zeigte sich schnell, dass für das Projekt nur 28 von ihnen
in Frage kamen (die anderen waren gesundheitlich zu sehr geschädigt, zu demotiviert,
waren politoximan oder kamen aufgrund ihres Aggressionspotentials oder ihres hohen
Alters für dieses Projekt nicht in Betracht).
Den ambulanten Entzug (der in Dachau möglich ist) standen 5, den stationären in der
Fachklinik Agatharied 23 Teilnehmer durch. Im anschließenden beruflichen Reha-Programm, das eine suchttherapeutische Begleitung und ein Kardiophysiotraining beinhaltete, begannen 19 Teilnehmer. Neun Sozialhilfeempfänger hielten durch, zwei sind
mittlerweile in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, zwei weitere stehen vor Abschluss eines Arbeitsvertrages.
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Bedenkt man, dass alle Teilnehmer seit vielen Jahren Trinker sind, manche seit mehr
als zwanzig Jahren (einer der Teilnehmer begann im Alter von acht Jahren zu trinken
und ist heute 40 Jahr alt), so ist es ein großer Erfolg, diese Menschen aus ihrer Sucht
herauszuholen – auch wenn der Entzug auf Anhieb noch nicht dauerhaft sein sollte.
Selbst der Leiter des Fachkrankenhauses in Agatharied, Herr Dr. Braunisch, zeigte
sich erfreut darüber, wie gut sich sogar Schwerstabhängige auf einen Entzug einließen
und neue Perspektiven entwickelten.
Das Sozialreferat/Sozialamt möchte dieses Projekt im Spätherbst 2001 unter Einbeziehung der Reha-Abteilung des Arbeitsamts fortsetzen. Auch die Zusammenarbeit mit
den Versicherungsträgern (Bundes- und Landesrentenversicherung, Bezirk Oberbayern, Krankenkassen) wird fortgeführt. Das Sozialreferat/Sozialamt wird den Stadtrat
über den weiteren Verlauf dieses in der Bundesrepublik einmaligen Projekts auf dem
Laufenden halten.
10. Organisatorische Zusammenfassung aller mit dem Thema
„Arbeit“ beschäftigten Dienststellen des Sozialreferats
Der Steuerungsbereich 1 bietet das Produkt „Hilfe bei Beschäftigungs-, Qualifizierungs-, Ausbildungs- und Arbeitsproblemen“ an. Als die für dieses Produkt verantwortliche Organisationseinheit wurde die Fachstelle Hilfe zur Arbeit festgelegt. Dies bedeutet: Die Bezuschussung von Projekten der Arbeitsförderungsinitiativen sowie der berufsbezogenen Jugendhilfe – bisher angesiedelt beim Allgemeinen Sozialdienst bzw.
beim Jugendamt – ist seit Anfang des Jahres in die Fachstelle „Hilfe zur Arbeit“ integriert. Durch die Bündelung dieser Kräfte zeichnet sich bereits jetzt eine Verwaltungsvereinfachung und Effektivierung unserer Arbeit ab.
11. Angebote für bestimmte Zielgruppen
11.1 Flüchtlinge/Asylbewerber
Die Fachstelle Hilfe zur Arbeit wirkt beim Aufbau der Arbeitsvermittlung des Wohnungs- und Flüchtlingsamtes mit. Es fand eine intensive Beratung der beteiligten Mitarbeiter statt. Außerdem nimmt der beauftragte Mitarbeiter, Herr Henrich, an den regelmäßigen Besprechungen der Direktvermittlung des Sozialamtes teil.
Zur Zeit wird ein Verfahren erarbeitet, um Flüchtlingen und Asylbewerbern den Zugang
zu den von der Fachstelle Hilfe zur Arbeit für Ausländer angebotenen Deutschkurse zu
ermöglichen.
Herr Henrich hat von den in drei Monaten vorgesprochenen 180 Personen bereits 46
eine feste Arbeit vermittelt
11.2 Allein Erziehende
In Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt wurde die Möglichkeit eine Kinderbetreuung in der Einrichtung „Münchner Kindl“ für Alleinerziehende, die an Qualifizierungskursen der Fachstelle Hilfe zur Arbeit teilnehmen, geschaffen. Die Kinder werden in
der Einrichtung während der Unterrichtszeiten betreut. Damit wird mehr Alleinerziehenden eine Teilnahme an Qualifizierungskursen ermöglicht.
Ein Arbeitskreis der verschiedenen städtischen Dienststellen (Frauengleichstellungsstelle, Schulreferat, Jugendamt, ASD, Sozialamt) ist damit befasst, weitere flexible
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Möglichkeiten für eine Kinderunterbringung zu suchen, damit die Alleinerziehenden
eine Arbeit, Qualifizierung oder Umschulung aufnehmen können.
11.3 Behinderte
Die Fachstelle Hilfe zur Arbeit ist derzeit dabei, den Bedarf an Clearings-, Arbeits- und
Qualifizierungsmaßnahmen bei behinderten Sozialhilfeempfängern zu eruieren.
In einem weiteren Schritt sollen mit den verschiedensten Institutionen Gespräche über
bereits bestehende Angebote, neue Projekte und Kurse und deren Finanzierungsmöglichkeiten geführt werden. Hierüber werden wir den Stadtrat in unserer nächsten Bekanntgabe informieren.
12. Gesamtübersicht aller Maßnahmen und Projekte
An dieser Stelle verweisen wir auf die Anlage 4: Sie beinhaltet eine zahlenmäßig aufgeschlüsselte Grobdarstellung aller Maßnahmen und Projekte, die von der Fachstelle
„Hilfe zur Arbeit“ gesteuert werden.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Walter,
der Stadtkämmerei, dem Personal- und Organisationsreferat und dem Referat für Arbeit
und Wirtschaft, der Frauengleichstellungsstelle, dem Ausländerbeirat und der Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
Der Korreferent hat der Vorlage zugestimmt / nicht zugestimmt / hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltungsbeirätin hat der Vorlage zugestimmt / nicht zugestimmt / hat die Vorlage
zur Kenntnis genommen.
II.
Bekanntgegeben
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Sozialhilfeausschuss
Die Vorsitzende
Der Referent
Dr. Gertraud Burkert
Bürgermeisterin
Friedrich Graffe
Berufsm. Stadtrat
III. Abdruck von I. mit II.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an die Stadtkämmerei
an das Revisionsamt
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an die Frauengleichstellungsstelle
an den Ausländerbeirat
an die Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit
z. K.
IV. Wv. Sozialreferat
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2.
An das Personal- und Organisationsreferat
An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
z. K.
Am
I. A.