BA 1.03.0 Auf- und Rückbau
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BA 1.03.0 Auf- und Rückbau
Betriebsanweisung 1. Anwendungsbereich Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 2. Gefahren für Mensch und Umwelt • • Gefahren durch Kraftfahrzeuge Gefahren durch zu bewegende Lasten 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • Verkehrszeichen und –einrichtungen werden entsprechend der vorherigen Absprachen aufgestellt. Bei gravierenden Abweichungen von den geplanten Maßnahmen ist Rücksprache mit der Dienststelle/dem Baubetriebshof zuhalten. Beschädigte Verkehrszeichen und –einrichtungen dürfen nicht aufgestellt werden. • Die Sicherungsmaßnahmen sind sorgfältig durchzuführen. Kommen durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen Passanten oder Verkehrsteilnehmer zu schaden, können auch vor Ort tätige Personen haftbar gemacht werden. • Beim Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen- und einrichtungen ist darauf zu achten, dass das Bewegen auf Fahrbahnen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt ist. An Einsatzfahrzeugen ist das Rundumlicht einzuschalten. Warnblinklicht ist keine Sicherungsmaßnahme. • Einsatzfahrzeuge nach Möglichkeit als Sicherungsfahrzeug innerhalb der abgegrenzten Arbeitsstelle einsetzen. • Keine Verkehrsregelungen vornehmen, dies ist der Polizei vorbehalten. • Reihenfolge der Maßnahmen beim Auf- und Rückbau: - Zuerst das Verkehrszeichen an der Fahrbahnseite aufstellen, auf der sich die spätere Arbeitsstelle befindet und das die ankommenden Verkehrsteilnehmer zuerst sehen sollen. - Mit der Arbeit erst beginnen, wenn alle Verkehrszeichen und –einrichtungen aufgestellt sind. Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen für die Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein. Bei Bedarf sind sie zu reinigen oder neu zu positionieren. - Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Das zuerst aufgestellte Verkehrszeichen ist zuletzt zu entfernen. • Wenn sich Personen auf der Ladefläche befinden (zum Abladen von Gerätschaften für kurze Wegstrecken) sind genaue Absprachen mit dem Fahrzeugführer zu treffen; ►bei Fahrzeugstillstand: Feststellbremse betätigen, Füße von den Pedalen, Hände vom Lenkrad und auf Anweisungen warten. Erst nach Anweisung weiterfahren und wenn die Personen auf der Ladefläche einen sicheren Stand/Sitz eingenommen haben. • Beim Bewegen schwerer/sperriger Lasten nicht allein arbeiten. Handgriffe miteinander absprechen und Handschuhe tragen. • Nach dem Aufladen ist die Ladung zu sichern. 4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall • • • • Beobachtung des Verkehrs und Beachtung der aktuellen Gefährdungssituation. Auf Selbstschutz achten! Ruhe bewahren und umsichtiges Verhalten an den Tag legen. Absprache mit dem Verantwortlichen und/oder der Dienststelle/dem Baubetriebshof. Anweisungen der Polizei befolgen. 5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe • Telefon/Notruf: Notruf: Rettungskette einleiten: Eigensicherung – Absichern der Unfallstelle – Abwenden zusätzlicher Gefahren – Durchführung lebensrettender Maßnahmen – Notruf veranlassen 6. Instandhaltung, Entsorgung entfällt Datum: Unterschrift: