BA 1.03.0 Auf- und Rückbau

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BA 1.03.0 Auf- und Rückbau
Betriebsanweisung
1. Anwendungsbereich
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
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Gefahren durch Kraftfahrzeuge
Gefahren durch zu bewegende Lasten
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Verkehrszeichen und –einrichtungen werden entsprechend der vorherigen Absprachen aufgestellt. Bei
gravierenden Abweichungen von den geplanten Maßnahmen ist Rücksprache mit der Dienststelle/dem
Baubetriebshof zuhalten. Beschädigte Verkehrszeichen und –einrichtungen dürfen nicht aufgestellt werden.
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Die Sicherungsmaßnahmen sind sorgfältig durchzuführen. Kommen durch unzureichende Sicherungsmaßnahmen Passanten oder Verkehrsteilnehmer zu schaden, können auch vor Ort tätige Personen
haftbar gemacht werden.
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Beim Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen- und einrichtungen ist darauf zu achten, dass das Bewegen
auf Fahrbahnen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt ist. An Einsatzfahrzeugen ist das
Rundumlicht einzuschalten. Warnblinklicht ist keine Sicherungsmaßnahme.
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Einsatzfahrzeuge nach Möglichkeit als Sicherungsfahrzeug innerhalb der abgegrenzten Arbeitsstelle
einsetzen.
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Keine Verkehrsregelungen vornehmen, dies ist der Polizei vorbehalten.
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Reihenfolge der Maßnahmen beim Auf- und Rückbau:
- Zuerst das Verkehrszeichen an der Fahrbahnseite aufstellen, auf der sich die spätere Arbeitsstelle
befindet und das die ankommenden Verkehrsteilnehmer zuerst sehen sollen.
- Mit der Arbeit erst beginnen, wenn alle Verkehrszeichen und –einrichtungen aufgestellt sind.
Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen für die Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein.
Bei Bedarf sind sie zu reinigen oder neu zu positionieren.
- Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Das zuerst aufgestellte Verkehrszeichen ist zuletzt zu
entfernen.
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Wenn sich Personen auf der Ladefläche befinden (zum Abladen von Gerätschaften für kurze Wegstrecken) sind genaue Absprachen mit dem Fahrzeugführer zu treffen; ►bei Fahrzeugstillstand:
Feststellbremse betätigen, Füße von den Pedalen, Hände vom Lenkrad und auf Anweisungen warten.
Erst nach Anweisung weiterfahren und wenn die Personen auf der Ladefläche einen sicheren Stand/Sitz
eingenommen haben.
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Beim Bewegen schwerer/sperriger Lasten nicht allein arbeiten. Handgriffe miteinander absprechen und
Handschuhe tragen.
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Nach dem Aufladen ist die Ladung zu sichern.
4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
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Beobachtung des Verkehrs und Beachtung der aktuellen Gefährdungssituation.
Auf Selbstschutz achten! Ruhe bewahren und umsichtiges Verhalten an den Tag legen.
Absprache mit dem Verantwortlichen und/oder der Dienststelle/dem Baubetriebshof.
Anweisungen der Polizei befolgen.
5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe
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Telefon/Notruf:
Notruf:
Rettungskette einleiten: Eigensicherung – Absichern der Unfallstelle – Abwenden zusätzlicher Gefahren –
Durchführung lebensrettender Maßnahmen – Notruf veranlassen
6. Instandhaltung, Entsorgung
entfällt
Datum:
Unterschrift:

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